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Änderung der VG bei Klasse 8 im ADR 2019 #25720 14.11.2018 21:02
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Gerald Offline OP
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Hallo,
im ADR 2019 im Absatz 2.2.8.1.4.2 Verpackungsgruppen gibt Änderungen, und zwar

a) Verpackungsgruppe I: sehr gefährliche Stoffe und Gemische;
b) Verpackungsgruppe II: Stoffe und Gemische, die eine mittlere Gefahr darstellen;
c) Verpackungsgruppe III: Stoffe und Gemische, die eine geringe Gefahr darstellen;.

Das hat vielleicht einen Vorteil, wenn man es im Bezug der Harmonisierung im ADR sieht! Denn bis auf Klasse 6.1 sind jetzt in den anderen Klassen die Begriffe bei

Verpackungsgruppe I sehr gefährlich
Verpackungsgruppe II mittlere Gefahr
Verpackungsgruppe III geringe Gefahr

gleich, na gut bei Klasse 3 und 4.2 ist es noch ein wenig anders, aber da kommen diese Begriffe auch nicht vor.

Aber wo es Vorteile gibt, da gibt es auch Nachteile.

Wenn man jetzt in den Absatz 5.3.2.3.2 Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr haben folgende Bedeutung sieht, wird man bei

80, ätzender oder schwach ätzender Stoff und
88, stark ätzender Stoff

finden. Nur eine Begriffsbestimmung für ätzender oder schwach ätzender Stoff gibt es nicht, bei stark ätzender Stoff da könnte man den Absatz 5.3.2.3.1 mit den Eintrag Die Verdoppelung einer Ziffer weist auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin. nutzen. In der nächsten Zeit wird es nicht so das Problem sein, da die Meisten noch das ADR 2017 im Kopf haben.

Interessant wird es bei den Prüfungen werden, denn gibt es jetzt bei Klasse 8 in der Begriffsbestimmung Unterschiede zwischen den Verpackungsgruppen und der Gefahrnummer.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Änderung der VG bei Klasse 8 im ADR 2019 [Re: Gerald] #25721 14.11.2018 22:49
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M.A.T. Online
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Hallo, Gerald,
ich sehe das weniger formalistisch. VG II bleibt VG II usw. und es wird niemand auf die Idee kommen, bei der Anwendung der Kemlerzahlen die Kodierungen falsch zu interpretieren. Und das ist der einzige Zweck der Kemler. Uns hat man vor Jahrzehnten beigebracht: schwach = weggehen, ätzend = weglaufen, stark ätzend = wegrennen. Daran ändert sich nichts.
Der ADR-Umfang und die Änderungen stehen wohl auch einer permanenten Stimmigkeit etwas im Wege.
Gruß
M.A.T.

Re: Änderung der VG bei Klasse 8 im ADR 2019 [Re: Gerald] #25722 15.11.2018 19:09
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higgy Offline
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Hallo Gerald.
Wo ist das Problem? In Kapitel 3.2 Spalte 20 steht doch die Kemlerzahl. Somit dürfte immer die richtige Zuordnung möglich sein. In Absatz 5.3.2.3.2 steht dann die Bedeutung.

Zuletzt bearbeitet von higgy; 15.11.2018 19:11.
Re: Änderung der VG bei Klasse 8 im ADR 2019 [Re: higgy] #25723 15.11.2018 21:03
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Gerald Offline OP
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Hallo M.A.T.

Antwort auf
ich sehe das weniger formalistisch.


Hallo higgy

Antwort auf
Wo ist das Problem? In Absatz 5.3.2.3.2 steht dann die Bedeutung.
Aber nicht die Bedeutung bzw. der Unterschied von "ätzender oder schwach ätzender Stoffe" und von Gemischen wirst Du da auch nichts finden!

Ihr Zwei habt meinen letzten Satz nicht richtig gelesen, wo steht "Interessant wird es bei den Prüfungen werden, ..."

Denn in der Ausbildung bei der Gefahrgutfahrerschulung sieht die Welt etwas anders aus. Klar muss der Ausbilder versuchen, den Teilnehmern den Stoff so vermitteln, dass sie es verstehen. Und hier gibte es bei Klasse 8 ab 2019 nun mal den Unterschied bei der Verpackungsgruppe und der Gefahrnummer.

Und all die, welche als Ausbilder tätig sind, wissen das es dann bei der Prüfung meistens anders aussieht!!

Ich selbst habe da keine Probleme.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 15.11.2018 21:04.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Änderung der VG bei Klasse 8 im ADR 2019 [Re: Gerald] #25724 16.11.2018 09:34
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Stefan82 Offline
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Hallo Gerald,
ich sehe hier ebenfalls kein wirkliches Problem.
Ja, es steht dann nicht mehr ätzend und schwach ätzend da, aber Verpackungsgruppen habe ich sowieso immer mit hoher, mittlerer und geringer Gefahr geschult. War ja im Grundsatz auch immer so.
Bei den Kemlerzahlen das gleiche, 80 zu 88 oder 60 zu 66 oder fast alle anderen, mit 0 immer mittlere und geringe, verdoppelt immer hohe Gefahr. Die Antwortmöglichkeiten im Prüfungsbogen ergeben dann den Rest.

Natürlich kennt man die "Glanzleistungen" der Prüfungsteilnehmer und die Momente geistiger Umnachtung derer in der Prüfungssituation, aber diese Änderung sollte doch eher keinen Einfluss auf die Prüfungsergebnisse haben.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
Re: Änderung der VG bei Klasse 8 im ADR 2019 [Re: Stefan82] #25725 16.11.2018 20:10
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higgy Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Stefan82
hoher, mittlerer und geringer Gefahr

So sehe ich das auch. Im Unterricht sollte das Konzept der Verpackungsgruppen und deren Bedeutung für jede Klasse anhand deren Eigenschaften dargestellt werden. Da spricht man dann bei Klasse 8 an, dass es sich um stark ätzende, ätzende und schwach ätzende Stoffe handelt und die der
Verpackungsgruppe I = bei Klasse 8 stark ätzende Stofffe, das sind sehr gefährliche Stoffe und Gemische,
Verpackungsgruppe II = bei Klasse 8 ätzende Stoffe, das sind Stoffe und Gemische, die eine mittlere Gefahr darstellen und
Verpackungsgruppe III = bei Klasse 8 schwach ätzende Stoffe, das sind Stoffe und Gemische, die eine geringe Gefahr darstellen.

Die Bedeutung bzw. die Unterschiede von stark ätzenden, ätzenden und schwach ätzenden Stoffen und von Gemischen kann man sich dann in Tabelle 2.2.8.1.5.3 ansehen:
Bei Verpackungsgruppe I (also bei stark ätzenden Stoffen) sind in weniger als 3 min irreversible Schädigung des unverletzten Hautgewebes,
bei Verpackungsgruppe II (also bei ätzenden Stoffen) sind dies zwischen 3 min und einer Stunde und
bei Verpackungsgruppe III ( also schwach ätzende Stoffen) sind dies zwischen 1 Stunde und 4 Tagen feststellbar oder eine Korrosionsrate auf Stahl- oder Aluminiumoberflächen, die bei einer Prüftemperatur von 55 °C den Wert von 6,25 mm pro Jahr überschreitet, wenn die Stoffe an beiden Werkstoffen geprüft wurde.


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