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Re: Powerbank mit einzelner Zelle
[Re: DJSMP]
#26213
19.02.2019 07:30
19.02.2019 07:30
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Skypainter
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Wer Lithium-Batterien versendet, ohne dass der 38.3 Test bzw. die neuerdings geforderte Prüfzusammenstellung vorliegt, dem ist nicht mehr zu helfen!
Wie sieht die Realität aus? 80% unserer Kunden, die Lithium Batterien und Akkus versenden, wissen noch nicht einmal was der 38.3 Test ist, geschweige denn haben sie eine Prüfzusammenstellung. Grundtenor: so eine kleine Batterie kann doch nichts anstellen (Fahrradhändler zu einem E-Bike Akku) Da ist noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. Gerade gestern wieder 2 Paletten mit ungekennzeichneten Powerbanks entdeckt. Reaktion des Kunden: Wenn ihr nicht so transportiert gehe ich zu einem anderen..... Da kann man nur noch den Kopf schütteln
ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1 spez. Klasse 1 und 7 Strahlenschutzbeauftragter
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Re: Powerbank mit einzelner Zelle
[Re: Skypainter]
#26215
19.02.2019 12:33
19.02.2019 12:33
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Nico
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Kann ich leider nur bestätigen. Hatte eben eine Batterieunterweisung nach IATA-DGR 1.6 und habe sehr ausführlich über den Test und die Prüfzusammenfassung gesprochen und allen mit auf den Weg gegeben, dass sie besser jetzt schon mal anfordern, da sicher einige Hersteller brauchen werden und es ab 01.01.2020 Pflicht ist. Viel Kopfgeschüttel und unverständnis. Wie man denn nur so kleinlich sein kann... Die Viedos die ich dann zeige bringen zwar dann große Augen aber so wirklich in den Kopf will es nicht... "verschicke doch nur ein paar Tablets oder Handys"
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Powerbank mit einzelner Zelle
[Re: Skypainter]
#26227
20.02.2019 12:12
20.02.2019 12:12
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Nico
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Genau zu dem Thema habe ich gestern eine wirklich tolle Aussage eines Batterieherstellers erhalten. Mein Kunde hatte mir das Sicherheitsdatenblatt geschickt in dem ich keine vernünftigen Informationen stehen hatte. Es wurden einfach alle mögliche UN-Nummern und SV aufgezählt aber nirgends stand wie der Lithiumgehalt ist damit ich weiß ob es nach Teil II oder Teil I eingestuft wird. Die Kundin hat dann für mich nach dem Prüfbericht gefragt (inkl. Referenz aus der IATA) da in dem Datenblatt groß stand, dass alle Batterien gemäß UN-Handbuch geprüft sind. Hier die Antwort des Herstellers:
"Bei unserer Batterie handelt es sich um Lithium Metall Batterien mit einem Lithium Gewicht unter 1 g. Die Batterie xxx besteht aus einer Zelle.
Für die Zulassung zum Transport werden sie gemäß dem UN-Handbuch für Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3 geprüft. Alle erforderlichen Tests werden bestanden. Dieser Testablauf ist Bestandteil eines umfangreichen Prüfprogramms. Daher kann aktuell kein isolierter Bericht ausgegeben werden. Wir werden uns mit der neuen Forderung auseinander setzen.
Gemäß IATA Richtlinien ist der Transport der einzelnen Zellen und der verarbeiteten Zellen geregelt. Unsere Zellen sind als non-restrictet Lithium-Metal Batteries (gem. UN 3090) klassifiziert.
Ich hoffe diese Information hilft Ihnen weiter."
NON-Restrictet Batterien gem. UN3090???
Und wieso kann es für diese Batterie keinen Prüfbericht geben? Man kann doch nicht eine Batterie testen und dann sagen alle weiteren Batteriearten die ich herstelle entsprechen genau dem selben, daher passt das schon?
Ich bin sehr gespannt ob bis Anfang 2020 der Prüfbericht vorgelegt wird.
Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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