Moin,
wenn der Däne seine Ware "ex works" verkauft, dann geht das Eigentum an der Rampe an den deutschen Käufer.
Wenn dieser dann den Versand an einen 3. veranlasst, ist er für mich auch der Versender, im Zweifel beauftragt er ja auch den Frachtführer der dann auf die Fähre möchte.
Der Dänische Produzent wäre im Zweifel sogar bereit die IMO zu erstellen, ich tippe aber mal darauf, dass der Deutsche Käufer dies aus Wettbewerbsgründen aber gar nicht möchte, da dieser dann den Endempfänger als Empfänger eintragen und somit kennen müsste (und gleich ein direktes Angebot beilegen könnte)...