Meine Erfahrung ist, dass die Händler von "0815-Kartons" i.d.R. keinen blassen Dunst haben, ob Ihre Kartons die Anforderungen des 6.1.4.12 ADR (u.a. Cobb-Test) erfüllen. Da kann man ähnlich wie beim UN-Test für Powerbanks auch gleich mit der Wand reden. Die gibt detailliertere Antworten. Auch bei den Herstellern solcher Kartons ergeben sich meist große Fragezeichen in den Augen. Ausnahmen bilden hersteller, die sowohl bauartgeprüfte 4G Pappkisten als auch nicht bauartgeprüfte Kartons herstellen.
Ich würde bei einem 0815-Karton eher nicht davon ausgehen, dass er den Cobb-Test besteht. Ich hatte das mal mit einem Verpackungshersteller besprochen, bei dem jemand Standartkartons mit dem LQ-Kennzeichen und Pfeilen bedruckt haben wollte. Das hat der Hersteller dann glücklicherweise gemerkt und unter dem Hinweis, dass der Karton, den Cobb-Test nicht besteht, abgelehnt.
Unsere Kunden, die LQ-Versand haben, setzen i.d.R. bauartgeprüfte Pappkisten 4G für den LQ-Versand ein.