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Alupulver klassifizierung #28517 11.03.2020 08:41
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Dom Offline OP
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Hallo,

wir haben als Abfallprodukt in der Produktion ein Alupulver. Das wurde von einem Institut als UN1309,4.1,II/III oder UN1396,4.3,II/III eingestuft. Eine zusätzliche Staubexplosionsuntersuchung ergab eine sehr hohe Reaktivität. Daraus ergibt sich eine Zusatzgefahr. Wie ist dann die richtige Klassifizierung? Und wie darf das Zeug verpackt und abtransportiert werden?
Vielen Dank.

Gruß Dom

Re: Alupulver klassifizierung [Re: Dom] #28520 11.03.2020 10:08
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M.A.T. Offline
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Hallo, zunächst sollte die Klassifizierung eindeutig sein, "oder" ist nicht wirklich umsetzbar. Falls nicht überzogen, wohl eher 1396. Wenn dann nach Ihrer Einschätzung eine weitere Gefahr besteht, die sich aus der Klassifizierung noch nicht ergibt, wäre der Entscheidungsbaum in 2.2.43.3 hilfreich. Staubexplosion selbst wird im ADR nicht genannt; die Reaktivität (Entzündbarkeit?) besteht wohl mit Sauerstoff / Luft; es könnte darum hier eine WO-Einstufung greifen, was zum Beförderungsverbot führte. Oder Sie gehen den Weg nach 2.1.2.8, mit behördlichem Segen.
Die weiteren Fragen klären sich dann anhand der Eintragungen in der GG-Liste.
Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 11.03.2020 10:09.
Re: Alupulver klassifizierung [Re: Dom] #28557 13.03.2020 15:04
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DJSMP Offline
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Die Staubexplosionsgeschichte klingt mir eher nach Arbeitssicherheit. Ich denke, dass wir in Klasse 4 schon ganz gut aufgehoben sind. Allerdings ist es von Klasse 4.1 zu Klasse 4.3 schon ein beträchtlicher Unterschied. Und Verpackungsgruppe II oder III ist ja auch noch offen. Das lässt sich nur mit einer Untersuchung von Proben heraus finden.

Bei entzündbaren Feststoffen (Metallpulver) der Klasse 4.1 sprechen wir über einen Abbrandtest in Abschnitt 33.2.1 des UN-Handbuchs Prüfungen und Kriterien. Wenn es um Stoffe geht, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, wird eine Prüfung nach 33.4.1 des Handbuchs vorgenommen. Nicht außer Acht lassen, sollte man die Gefahr der Selbstentzündlichkeit in Klasse 4.2. (Abschnitt 33.3.1). Empfehlensswert ist, gleich alle Unterklassen zu prüfen. Dann hat man die einzelnen Gefahren und kann anschließend Haupt und Nebengefahr bestimmen.

Bei Bedarf schickt mir der Threadersteller gern eine PN. Ich prüfe dann mal, ob wir selbst was machen oder wenigestens vermitteln können. Für Kunden aus Thüringen haben wir das sogar schon gemacht wink


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