Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Gesamtmenge der gefährlichen Güter im Jahr #30237 19.01.2021 12:37
Registriert: Mar 2020
Beiträge: 5
C
ChristianHB Offline OP
Einsteiger
OP Offline
Einsteiger
C
Registriert: Mar 2020
Beiträge: 5
Hallo Zusammen,

für welche anderen Gründe, ausser für den Gefahrgut-Jahresbericht, sind diese Zahlen interessant oder vielleicht sogar gefordert? Da die Angaben im Jahresbericht ja i.d.R. gestaffelt sind, gibt es hier irgendwelche besonderen Auswirkungen wenn man einen schwellenwert überschreitet?

Ich betreue ein Unternehmen die keinerlei Aufzeichnungen darüber haben und auch nicht besonders viel motivation zeigen das zu ändern, daher brauche ich hier gute Argumente die gegen die bisherige Lösung in dieser Angelegenheit sprechen: Es werden willkürliche Zahlen genannt.

Danke im Vorraus! smile

Re: Gesamtmenge der gefährlichen Güter im Jahr [Re: ChristianHB] #30241 19.01.2021 13:22
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 2,805
Hallo Christian,
Antwort auf
für welche anderen Gründe, ausser für den Gefahrgut-Jahresbericht, sind diese Zahlen interessant oder vielleicht sogar gefordert?


Zuerst einmal ist zu Prüfen ob das Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen hat, steht in der GbV § 3 und in dem §2 stehen die Befreiungen.

Wenn das Unternehmen nicht unter die Befreiungen fällt, dann ist ein Gb zu bestellen. Seine Pflichten stehen wieder in der GbV §8 Pflichten des Gefahrgutbeauftragten und im Absatz 5 steht: "Der Gefahrgutbeauftragte hat für den Unternehmer einen Jahresbericht über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres mit den Angaben nach Satz 2 zu erstellen. Der Jahresbericht muss mindestens ent­halten: ..."

In der GbV in § 9 stehen die Pflichten des Unternehmers in Absatz 1 bis 5, wobei der Absatz 3) Der Unternehmer hat den Jahresbericht nach § 8 Absatz 5 fünf Jahre nach dessen Vorlage durch den Gefahrgutbeauftragten aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. als Argument bestimmt nicht schlecht ist.

Die Bedeutung des Jahresberichts haben wir schon viel im Forum diskutiert, siehe mal unter diesem Link nach.

Ich hoffe, dass hilft Dir weiter.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

Moderator  urainer 

Wöchentlicher Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Defintion Verantwortlichkeiten
von Wolfgang - 28.03.2024 14:54
Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
von Wolfgang - 27.03.2024 11:15
DIN 55415
von M.A.T. - 23.03.2024 22:08
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Newsletter | Impressum | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3