Hallo Christian,
für welche anderen Gründe, ausser für den Gefahrgut-Jahresbericht, sind diese Zahlen interessant oder vielleicht sogar gefordert?
Zuerst einmal ist zu Prüfen ob das Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen hat, steht in der GbV § 3 und in dem §2 stehen die Befreiungen.
Wenn das Unternehmen nicht unter die Befreiungen fällt, dann ist ein Gb zu bestellen. Seine Pflichten stehen wieder in der GbV §8 Pflichten des Gefahrgutbeauftragten und im Absatz 5 steht:
"Der Gefahrgutbeauftragte hat für den Unternehmer einen Jahresbericht über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres mit den Angaben nach Satz 2 zu erstellen. Der Jahresbericht muss mindestens enthalten: ..."In der GbV in § 9 stehen die Pflichten des Unternehmers in Absatz 1 bis 5, wobei der Absatz 3)
Der Unternehmer hat den Jahresbericht nach § 8 Absatz 5 fünf Jahre nach dessen Vorlage durch den Gefahrgutbeauftragten aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. als Argument bestimmt nicht schlecht ist.
Die Bedeutung des Jahresberichts haben wir schon viel im Forum diskutiert, siehe mal unter diesem
Link nach.
Ich hoffe, dass hilft Dir weiter.