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Beförderung von UN 3235 in Tankcontainer #31715 04.11.2021 15:04
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Ch.Maier Offline OP
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Guten Tag zusammen

UN 3235 ist 4.1, VG III klassiert. Es handelt sich um einen POLYMERISIERENDER STOFF, FLÜSSIG, STABILISIERT, N.A.G..
meine Frage ist folgende:
Muss dieser Stoff in Eiweg Tankcontaineren befördert werden?
Wenn ja , wo finde ich die Stelle im ADR?

Vielen dank für Eure Hilfe

Besten Gruss, Christian Maier

Re: Beförderung von UN 3235 in Tankcontainer [Re: Ch.Maier] #31716 04.11.2021 15:15
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M.A.T. Offline
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Hallo, denke mal, Sie gehen vom Straßentransport aus. Dann stehen alle stoffspezifischen Informationen unter dem Eintrag dieser UNNR und VG in der Tabelle 3.2. Allerdings sind danach keine Tankbeförderungen möglich, und die Stoffbenennung paßt nicht zu Ihrer UNNR. Vielleicht stimmt die Klassifizierungsangabe nicht?
Gruß
M.A.T.

Re: Beförderung von UN 3235 in Tankcontainer [Re: Ch.Maier] #31717 04.11.2021 15:32
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
UN 3235 ist 4.1, VG III klassiert. Es handelt sich um einen POLYMERISIERENDER STOFF, FLÜSSIG, STABILISIERT, N.A.G..


Da hat sich wohl ein kleiner Schreibfehler eingeschlichen, Du meinst bestimm UN 3532 und in Spalte 12 steht die Tankcodierung L4BN(+), wobei die Sondervorschriften TU30 und TE11 einzuhalten sind.

Die Bedeutung zu (+) steht im Abschnitt 3.2.1 zu Spalte 12 fünfter Absatz.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderung von UN 3532 in Tankcontainer [Re: Gerald] #31718 04.11.2021 15:40
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Ch.Maier Offline OP
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Hallo zusammen

ja , sorry ich habe mich verschrieben. Es handselt sich tatsächlichg um UN 3532. Die beiden Vorschriften TU30 und TE11 sind mit bekannt. Dass es einen L4BN (+) Tank braucht auch.
Es gibt demnach keine andere Anforderungen ...Vielen Dank.

Re: Beförderung von UN 3532 in Tankcontainer [Re: Ch.Maier] #31719 04.11.2021 15:50
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Gerald Offline
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Hallo Ch.Maier,
Antwort auf
Es gibt demnach keine andere Anforderungen ..


Na, wenn Du weiter liest, dann steht in Spalte18 noch CV15 bzw. CV22. Und das Du Dich im kennzeichnungspflichtigen Bereich befindest, kommt dann z.b. noch

- die Fahrerschulung nach Kapitel 8.2
- die Ausrüstung nach Abschnitt 8.1.4 bzw. 8.1.5 und

noch einiges mehr nach ADR zu. Aber dass würde jetzt zu weit führen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderung von UN 3532 in Tankcontainer [Re: Gerald] #31720 04.11.2021 16:02
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Ch.Maier Offline OP
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Herzlichen Dank, alles klar,

Gruss aus der Schweiz

Christian


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