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Versand Abfälle im Seeverkehr
#31762
17.11.2021 11:25
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paul
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Hallo,
im ADR/RID gibt es in 5.4.1.1.3 Bestimmungen zum Versand von Abfällen. Gibt für den Versand von Abfällen im Seeverkehr im IMDG auch entsprechende Hinweise ? Ich kann hierzu nichts finden...
Mit der Bitte um Hilfe
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Re: Versand Abfälle im Seeverkehr
[Re: paul]
#31775
18.11.2021 07:59
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Claudi
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Hallo,
ja gibt es: leider ist dieser Bereich im IMDG-Code nicht so "aufgeräumt" wie im ADR:
5.4.1.4.3 Ergänzungen zum richtigen technischen Namen in den Angaben über die gefährlichen Güter
.3 Abfälle: Bei gefährlichen Abfällen (außer radioaktiven Abfällen), die zum Zwecke der Entsorgung oder der Aufbereitung für die Entsorgung befördert werden, muss dem richtigen technischen Namen der Begriff „ABFÄLLE“/ „WASTE“ vorangestellt werden, sofern dies nicht schon Bestandteil des richtigen technischen Namens ist;
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Re: Versand Abfälle im Seeverkehr
[Re: Claudi]
#31779
18.11.2021 09:43
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paul
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Re: Versand Abfälle im Seeverkehr
[Re: paul]
#31782
18.11.2021 13:16
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M.A.T.
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Hallo, daran denken, daß auch die GGVSee in § 6(5) Nr. 2 und der IMDG Code in 2.0.5.3.2 dokumentatorische Vorgaben machen. Gruß M.A.T.
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Re: Versand Abfälle im Seeverkehr
[Re: M.A.T.]
#31791
19.11.2021 09:12
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Claudi
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2.0.5.3.2 IMDG-Code erfüllt man zumindest aus europäischer Sicht "sowieso", wenn man sich an die generellen Regelungen zur grenzüberschreitenden Verbrinung von Abfällen hält, also Annex VII-Information bei Abfällen der grünen Liste oder bei gefährlichen Abfällen entsprechendes Notifizierungsverfahren mit Genehmigungsunterlagen.
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