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Tunnelregelung mal anders (Belgien) #33597 25.09.2022 14:42
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Claudi Offline OP
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Hallo,

kleine Kuriosität im Urlaub entdeckt in Belgien (Antwerpen) in diesem Fußgängertunnel: https://de.wikipedia.org/wiki/Sint-Annatunnel - Tunnelregelung siehe Bild im Anhang.

Dass für Fußgänger das ADR nicht gilt - geschenkt. Man möchte vermutlich trotzdem kein Gefahrgut in diesem Tunnel haben. Kontrolliert wird das allerdings nicht.

Anhänge FdQkTtEWYAU7ILM.jpg
Re: Tunnelregelung mal anders (Belgien) [Re: Claudi] #33599 25.09.2022 15:46
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Gerald Offline
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Hallo Claudi,
das sind genau sollche Bilder, welche man gut in der Ausbildung verwenden kann. Besten Dank!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tunnelregelung mal anders (Belgien) [Re: Claudi] #33600 26.09.2022 05:55
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JanRo Offline
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Gut, dass man das hier nochmal klargestellt hat. Ich stand mit meinem motorisiertem Lastenrad vor so einem Tunnel, beladen mit den Klassen 1, 5.1 und 7 und wusste einfach nicht mehr weiter.

Re: Tunnelregelung mal anders (Belgien) [Re: JanRo] #33605 26.09.2022 11:20
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DJSMP Offline
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So blöd finde ich das gar nicht. Es würde definitiv verbieten, als Fußgänger Deospray, Parfüm usw. in seiner Tasche zu haben.

Re: Tunnelregelung mal anders (Belgien) [Re: DJSMP] #33607 26.09.2022 16:18
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Claudi Offline OP
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Der Dank gilt meinem Freund, der das entdeckt hat - ich war von den tollen Holz-Rolltreppen abgelenkt.

Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
So blöd finde ich das gar nicht. Es würde definitiv verbieten, als Fußgänger Deospray, Parfüm usw. in seiner Tasche zu haben.


Praktisch schwierig. Kein Parfüm, keine Smartphones? Oder kann man sich privat wohl auch dort auf 1.1.3.1 a) ADR berufen? Oder ist dieser Aushang als "Hausrecht" des Tunnels verbindlich?

Wie gesagt: das kontrolliert keiner. Der Fußgängertunnel ist vergleichbar mit dem alten Elbtunnel in Hamburg bzw. man fährt halt runter wie in eine U-Bahnstation, nur dass da keine U-Bahn ist sondern der Tunnel. Der Tunnel ist >500 m lang und es gibt keine Notausgänge, nur an beiden Enden - natürlich, denn darüber ist Wasser (Schelde) und "Nebentunnel" als Fluchtwege hat man nicht gebaut. Es gibt auch nur diese eine Röhre.

Es gibt noch Wege überirdisch: ne Fähre (die haben bestimmt auch Regelungen) oder, weit entfernt, ne Brücke. Mit Brücken hat man es da nicht so, weil die den Schiffen im Weg stehen...

Die anderen Regeln sind auch nett und in dieser Kombination wohl kurios:

Verboten:
Motoren einschalten
Rauchen
Schreien, Singen oder Lärmen (dabei wäre das eine interessante Akkustik)
Spucken
Beförderung gefährlicher Stoffe (ADR) aller Klassen

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 26.09.2022 16:23.
Re: Tunnelregelung mal anders (Belgien) [Re: Claudi] #33615 27.09.2022 09:23
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JanRo Offline
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Nunja; das Schild bezieht sich ausdrücklich auf "Gefährliche Stoffe aller Klassen (A.D.R.)".

Gefährliche Stoffe aller Klassen sind in Kapitel 3.2 Tabelle A geregelt.

Auf eine vollumfängliche Anwendbarkeit des ADR, wo man sich dann im Kreis dreht nach 1.1.3.1 a), will man nicht raus, da 1.1.3.1 a) keine Gefährliche Stoffe aller Klassen regelt.

Zumal sich überhaupt weitere Probleme ergeben könnten, wenn man nach der vollen Anwendbarkeit des ADR fragt (Ist der Tunnel überhaupt als Straße definiert; stellt das fußläufige mitführen einer Deoflasche (in loser Schüttung in der Handtasche) durch Privatpersonen eine Beförderung von Gefahrgut nach ADR dar, ist die Handtasche bauartgeprüft,...?)... das könnte man mal bei der Stadt nachfragen smile

Zuletzt bearbeitet von JanRo; 27.09.2022 09:25.

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