Guckt mal in 7.1.5.6 IATA DGR bzw. auf die Abbildung 7.2 A
Danach darf man das Straßen-LQ zusätzlich zur fertigen vollwertigen GG-Kennzeichnung nach IATA drauf machen.
Dass das LQ nur für Straße gilt, müsste ja klar erkennbar sein am fehlenden Y. Das Luft-LQ enthält im Label ein Y.
Und zumindest in Deutschland (siehe RSEB 3-15) sollte der Gefahrzettel 8 nicht stören.
3-15 Sofern Versandstücke zusätzlich zu dem in Abschnitt 3.4.7 oder 3.4.8 geforderten Kennzeichen mit den jeweils zutreffenden Gefahrzetteln oder auch anderen zutreffenden gefahrgutbezogenen Aufschriften (z. B. aus Kapitel 3.3 Sondervorschrift 625) versehen sind, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG)
Ggf. wäre zu prüfen,ob die Kits nicht als ID 8000 Consumer Commodity klassifiziert werden
könnten (sofern die Art der Ware das hergibt), dann würde ich generell Luft-LQ nutzen und das funktioniert auch auf der Straße.