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Versand von Paletten als LQ (Umverpackung) #33638 28.09.2022 11:24
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Peh Offline OP
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Folgendes Szenario:
Wir packen Kits in UN-Kartons gemäß IATA und Kennzeichnen diese Corrosive 8.
Anschließend packen wir diese UN-Kartons auf Palette um diese zu einem Warehouse zu schicken, welches die Paletten auspackt und die einzelnen Kits per Flug verschickt.


Nach ADR müssten die Kits nur LQ gekennzeichnet werden, sind aber schon für den Flug "vorbereitet" Corrosive 8 gekennzeichnet.

Kann ich die Paletten (Umverpackung) die rein ADR versendet werden trotzdem irgendwie als LQ senden?
Z.B. wenn die Kits so gestellt werden, dass die Corrosive 8 Kennzeichnung der Kits nicht sichtbar ist?

Oder sind die Paletten (Umverpackung) automatisch auch Corrosive 8 obwohl nach ADR eigentlich LQ möglich sind?

Eine Begründung anhand ADR wäre genial, da wir schon verschiedene Meinungen (IHK, Gefahrgutbeauftragte, etc) haben und die Meinung auseinander gehen.

Re: Versand von Paletten als LQ (Umverpackung) [Re: Peh] #33639 28.09.2022 11:29
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Hallo,
so ganz verstehe ich Ihre Ausgangslage nicht. Die ADR-Entsprechung gilt nur auf dem Weg ins Lager, danach dann nur Luft ohne Straße dazwischen?
Wenn das Problem nur in der Divergenz zwischen Straße und Luft besteht sollte, wenn ich Ihre Beschreibung richtig verstehe, die 1.1.4.2 alles regeln.
Ein Unsichtbarmachen von Kennzeichnungen ändert nicht eine rechtliche Klassifizierung, ebensowenig die Eignung für LQ - davon wird das Gut nicht aus der Klasse entlassen.
Gruß
M.A.T.

Re: Versand von Paletten als LQ (Umverpackung) [Re: M.A.T.] #33640 28.09.2022 12:46
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Peh Offline OP
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Hallo, eine direkte Transportkette Straße/Luft haben wir ja nicht da im Warehouse die Palette ausgepackt und die Kits eingelagert werden.

Rechtlich könnte ich die Kits bis zum Warehouse auch lediglich LQ labeln (da ADR) und erst nach Einlagerung im Warehouse müssten sie Corrosive 8 gelabelt werden um sie per Flug zu versenden.
Da das Warehouse aber nicht von LQ auf Corrosive 8 umlabeln kann, werden die Kits direkt bei Produktion Corrosive 8 gelabelt.

Die Frage ist kann ich die Palette (Umverpackung) bis zum Warehouse trotzdem LQ labeln, da rein ADR rechtlich das senden als LQ ja korrekt wäre oder muss ich aufgrund der Corrosive 8 labels (die für ADR ja "überdimensioniert" sind) auch die Palette (Umverpackung) automatisch Corrosive 8 labeln?

Sonst muss ich Ware die eigentlich LQ wäre als Gefahrgut verschicken.

Re: Versand von Paletten als LQ (Umverpackung) [Re: Peh] #33641 28.09.2022 12:52
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Hallo, wie gesagt, die Antwort leitet sich m. E. aus der oben angegebenen Fundstelle ab. Falls aber die erste Beförderung nur bis zum Lagerhaus geht - also nicht direkter Vorlauf zu Luft - dann müssen Sie die LQ-Bestimmungen Straße einhalten, die in 3.4.1 abschließend aufgelistet sind, sowie die Vorgabe von 3.4.11.
Gruß
M.A.T.

Re: Versand von Paletten als LQ (Umverpackung) [Re: M.A.T.] #33646 29.09.2022 08:56
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Claudi Offline
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Guckt mal in 7.1.5.6 IATA DGR bzw. auf die Abbildung 7.2 A

Danach darf man das Straßen-LQ zusätzlich zur fertigen vollwertigen GG-Kennzeichnung nach IATA drauf machen.

Dass das LQ nur für Straße gilt, müsste ja klar erkennbar sein am fehlenden Y. Das Luft-LQ enthält im Label ein Y.

Und zumindest in Deutschland (siehe RSEB 3-15) sollte der Gefahrzettel 8 nicht stören.

Antwort auf
3-15 Sofern Versandstücke zusätzlich zu dem in Abschnitt 3.4.7 oder 3.4.8 geforderten Kennzeichen mit den jeweils zutreffenden Gefahrzetteln oder auch anderen zutreffenden gefahrgutbezogenen Aufschriften (z. B. aus Kapitel 3.3 Sondervorschrift 625) versehen sind, besteht kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung dieses Verstoßes als Ordnungswidrigkeit (§ 47 Absatz 1 des OWiG)


Ggf. wäre zu prüfen,ob die Kits nicht als ID 8000 Consumer Commodity klassifiziert werden könnten (sofern die Art der Ware das hergibt), dann würde ich generell Luft-LQ nutzen und das funktioniert auch auf der Straße.


Moderator  urainer 

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