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Vorlage NaOH in Tankcontainer #34241 12.01.2023 18:30
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ManBre Offline OP
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Hallo zusammen,

Ich bin hier absoluter Neuling und habe eine Frage. Vielleicht habt Ihr ja noch einen Tip oder eine Lösung.

Folgende Problemstellung:
Auf Sanierungsgelände fällt Sickerwasser an. Dies ist kein Gefahrgut. Unser Entsorgungspartner möchte in dem Tankcontainer, in den wir das Sickerwasser pumpen, eine Vorlage von 50 L Natronlauge 32% (Gefahrgut UN1824) zur Sicherung des PH-Wertes haben. Diese Natronlauge wird bei uns auf dem Werksgelände in den TC gefüllt. Nun muss dieser TC etwa 700 Meter auf öffentlichen Straßen zum Sanierungsgelände gefahren werden. Dies ist ein klarer ADR Transport, nach der Zuladung von ca. 23.000L Sickerwasser nicht mehr.

Seht Ihr eine Möglichkeit, dass wir hier nicht nach ADR fahren müssen? Die Ausnahmen des ADR greifen hier ja nicht. Kann man hier evtl eine behördliche Ausnahme beantragen?

Dankeschön

LG

Manuel

Re: Vorlage NaOH in Tankcontainer [Re: ManBre] #34243 12.01.2023 18:41
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M.A.T. Offline
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Hallo, ManBre,
und willkommen.

Ihre Frage ist also nur nach der Ausnahmemöglichkeit? Falls die GGAV nichts hergibt - auf den ersten Blick denke ich Nein - besteht die Möglichkeit, nach § 5 (1) Nr. 1 GGVSEB bei der zuständigen Landesbehörde eine Ausnahme zu beantragen. Die Chancen sind allerdings generell nicht unbedingt groß für eine Bewilligung, und kosten tut es natürlich auch.
Falls allerdings die Menge an GG als Versandstück unter 1000 Punkten an die Beladestelle gefahren würde (und dort erst in den TC gegeben würde), wäre die Tankbeförderung des resultierenden nicht-GG dann keine GG-Beförderung mehr. Sogar begrenzte Mengen sind möglich. Auch die Handwerkerregelung (1.1.3.1 c)) sollte geprüft werden - das GG wird ja zur Erledigung der Arbeit verbraucht, nicht zur internen Versorgung befördert.
Nur mal so als Denkanstoß.
Gruß
M.A.T.

Re: Vorlage NaOH in Tankcontainer [Re: M.A.T.] #34246 13.01.2023 09:00
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Claudi Online
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Weitere Möglichkeit, wenn eine seüarate Befrörderung der NaOH zum finalen Befüllplatz in Fass/ Kanister/ IBC/ vielen kleinen Behältern als LQ/ ... nicht möglich ist:

Zur Bewegung des 50L-NaOH-TC über die 700 m ein Vehikel nutzen (z. B. Mafi-Trailer/ ggf. Reachstacker/ besondere geeignete Flurförderzeuge, die den Container bewegen können), welches eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h hat (oder eben langsamer) UND auf der öffentl. Straße eingesetzt werden kann (Beleuchtung, Versicherung - hier mal googeln, gibt es ja auch für klassische Stapler).
Solche Vehikel findet man z. B. in Häfen, wenn Container von einem Bereich in den anderen bewegt werden und dabei öffentl. Straße benutzt wird.
Zumindest bei diesen Mafi-Trailern gibt es auch kein Breiten-Problem, weil die Container auf normalen Chassis befestigt sind und statt einer Sattelzugmaschine halt so ein kleineres, langsameres Gerät vorangehängt wird.

Bis 25 km/h max. Höchstgeschwindigkeit ist das Vehikle nämlich kein Fahrzeug im Sinne der GGVSEB (gilt so also nur in Deutschland) und damit ist es kein Gefahrguttransport im Sinne der GGVSEB (GGVSEB erweitert die Fahrzeugdefinition des ADR, §2 Nr. 6).

Arbeitsschutz gilt weiterhin und, wie oben angerissen, straßenverkehrsrechtl. Besonderheiten/ Bedingungen.


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