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IBC befüllt mit abgelaufener Frist #34279 17.01.2023 14:20
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mawada Offline OP
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Hallo!
Ich habe einen befüllten Kombinations - IBC mit Gefahrgut. Der IBC wurde zuletzt im Juni 2020 von einem Rekonditionierer geprüft. Der IBC ist insgesamt auch noch nicht über die 5 Jahre ab Herstelldatum drüber. Der IBC soll nächste Woche versandt werden.
Nach 4.1.2.2 kann ich den IBC höchstens 3 Monate nach abgelaufener Prüffrist noch versenden. Für den Fall habe ich in 5.4 nichts gefunden, dass man noch einen gesonderten Vermerk ins Beförderungspapier schreiben muss.
Sehe ich das richtig?
Danke im Voraus.
MfG
mawada

Zuletzt bearbeitet von mawada; 17.01.2023 14:23.
Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist [Re: mawada] #34280 17.01.2023 14:45
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Hallo, sprechen Sie von 4.1.2.2 b)? Sind denn deren Bedingungen erfüllt? Juni plus 6 ergibt für mich Dezember 2022, also jetzt nicht mehr möglich.
Für das BP gilt 5.4.1.1.11.
Gruß
M.A.T.

Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist [Re: M.A.T.] #34281 17.01.2023 15:02
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Michael Offline
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Ende Dezember wäre die 2,5-Jahresfrist zu ende. Die 3 Monate rechnet er ab dann (also bis Ende März)

Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist [Re: Michael] #34282 17.01.2023 15:03
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Hallo, Michael,
da haben Sie natürlich Recht und ich nen Knoten im Gehirn. Dann greift der BP-Eintrag ja.
Gruß
M.A.T.

Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist [Re: M.A.T.] #34283 17.01.2023 15:07
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ATHI Offline
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Moin, gem. 6.5.4 in Abständen von max. 2,5 Jahren zu prüfen. + 3 Monate dann müsste das doch passen.
Und dann wie beschrieben im Beförderungspapier die Angaben nach 5.4.1.1.11


_________
Gruß
André
Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist [Re: ATHI] #34285 17.01.2023 17:29
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mawada Offline OP
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In 5.4.1.1.11 gibt es nur die Anmerkung BEFÖRDERUNG NACH UNTERABSCHNITT 4.1.2.2. b).
Dort geht es aber um die Rücksendung gefährlicher Güter oder Rückstände zum Zwecke der ordnungsgemäßen Entsorgung oder Wiederverwertung.

Zuletzt bearbeitet von mawada; 17.01.2023 17:29.
Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist [Re: mawada] #34290 18.01.2023 07:15
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ATHI Offline
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Ursprünglich geschrieben von: mawada
In 5.4.1.1.11 gibt es nur die Anmerkung BEFÖRDERUNG NACH UNTERABSCHNITT 4.1.2.2. b).
Dort geht es aber um die Rücksendung gefährlicher Güter oder Rückstände zum Zwecke der ordnungsgemäßen Entsorgung oder Wiederverwertung.


Moin, stimmt. Dann ist m.E. kein Eintrag ins Beförderungspapier notwendig.


_________
Gruß
André
Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist [Re: ATHI] #34292 18.01.2023 08:45
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Ist natürlich gut, wenn alle relevanten Informationen gleich am Anfang vorliegern.
M.A.T.

Re: IBC befüllt mit abgelaufener Frist [Re: M.A.T.] #34296 18.01.2023 15:57
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mawada Offline OP
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Vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich habe den Versand ohne Zusatzangabe im Beförderungspapier veranlasst. Der IBC ist jetzt einen Monat über der Frist gewesen. Sollte passen.


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