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2. Satz der CV24 #34308 23.01.2023 17:00
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GG-Schorsch Offline OP
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Guten Tag zusammen.
Gibt es Erfahrungen bzw. kann mir jemand einen Hinweis zu dem 2.Satz der CV24 geben.

Darf ich die Kanister mit Folie umwickeln bzw. kann ich mittels Paletten Formschluss herstellen oder zählen die als leicht entzündlich.

Re: 2. Satz der CV24 [Re: GG-Schorsch] #34309 23.01.2023 17:08
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Hallo, was spräche dagegen, die Definition aus Klasse 4.1 als Schwellenwert zu nehmen. Danach wäre eine Folienumwicklung m.E. nicht zulässig, die Holzpaletten jedoch sicherlich.
Gruß
M.A.T.

Re: 2. Satz der CV24 [Re: GG-Schorsch] #34310 23.01.2023 18:46
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
Darf ich die Kanister mit Folie umwickeln


Ich weis ja nicht um wieviel Kanister es geht. Eine Möglichkeit wäre es die Kanister in ein Kiste aus Pappe (4G), als Umverpackung, zu legen, dann musst Du den Abschnitt 5.1.2 beachten.

Eine zweite Möglichkeit wäre es, Antistatik-Stretchfolie zu verwenden. Unter Antistatik-Stretchfolie im Ex-Bereich findes Du weitere Informationen dazu.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: 2. Satz der CV24 [Re: GG-Schorsch] #34311 24.01.2023 08:02
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DJSMP Offline
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Über diesen Satz der CV 24 streiten sich seit jeher die Gelehrten, was denn LEICHT ENTZÜNDBAR sei.

Bei Folie geht es meiner Meinung nach nicht um antistatische Eigenschaften sondern nur darum, ob die Folie LEICHT entzündet werden kann. Da kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass die Antistatik-Folie anders reagiert als herkömmliche Folie. Vielleicht probiert ihr das einfach mal in einem Experiment aus, was da genau passiert, wenn die Folie entzündet wird. Wollte ich auch schon immer mal machen.

Es gibt sogar genügend FaSi, die ins Feld führen, dass auch Holzpaletten nicht leicht entzündlich seien. Im Baurecht ist Holz ohne spezielle Behandlung in eine Norm B2 "normal entflammbar" eingeordnet. Es werden ohne Probleme Holzhäuser gebaut. Von daher wäre auch diese Argumentation nachvollziehbar.

Ich habe meinen Kunden Holz auch verboten, gehe aber besonders auf die besenreine Ladefläche ein. Solange die CV 24 im ADR derart unkonkret gefasst ist, würde ich gegen sämtliche Owi vorgehen. Dann müsste die Gegenseite ja nachweisen, dass diese Folie LEICHT entzündbar ist. Da bin ich sehr gespannt drauf.

Re: 2. Satz der CV24 [Re: DJSMP] #34315 24.01.2023 10:20
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Hallo, DJSMP,
wegen dieser Diskussion benutze ich die 4.1-Definition - wenn durch Streichholz leicht entzündet werden kann. Das ist bei Holzpaletten einfach nicht gegeben. Und wenn ein Gut nach dieser Definition in 2.2.41.1.3 kein GG ist, dann kann logischerweise für Staumaterial nichts anderes gelten.
Ja, in jedem Fall auf eine OwI ankommen lassen und dagegen angehen, dabei kann die amtliche Einstufung von selbst Holzspänen laut RSEB (2-4) zusätzlich herangezogen werden.
Bei Folien sehe ich es wie Sie, was die Art der Gefährdung angeht. Aber selbst da ist, falls das Streichholz keine Flammenausbreitung erzeugt, die leichte Entzündbarkeit nach der ADR-Definition nicht gegeben.
Gruß

Re: 2. Satz der CV24 [Re: M.A.T.] #34319 24.01.2023 12:56
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
wenn durch Streichholz leicht entzündet werden kann.


Der Vergleich ist ja nicht schlecht, aber wo soll während der Beförderung die Zündquelle herkommen? Wenn man natürlich alles beachtet.

Die eine Möglichkeit währe duch statische Aufladung, aber wenn ich die Folie in meinen letzten Beitrag nehme, dann wähe das Eigentlich nicht Möglich sein, da sie für den Ex-Bereich zugelassen ist.

Eine andere Möglichkeit sehe ich, wenn die Ladefläche nicht gereinigt wurde, wie es in Abschnitt 7.5.8 steht. Denn wenn noch Reste von UN 1940 KALIUMPERMANGANAT auf der Ladefläche sich befinden würden und anschließend wird UN 1987 ALKOHOLE, N.A.G. ( mit Ethylenglykol also Frostschutzmittel) verladen und einer Kanister leckt, dann dauert es bei Kontakt der beiden UN Nummern nicht ganz 40 Sekunden und es brennt. Und das ohne Zündquelle nur bei Kontakt dieser Stoffe!!

Da bin ich schon auf der Seite von DJSMP der schreibt: "Solange die CV 24 im ADR derart unkonkret gefasst ist, würde ich gegen sämtliche Owi vorgehen."


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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