Hallo, Marco66, verstehe ich Sie richtig, daß eine Zuordnung nur zu SR1 oder SR2 möglich ist, und da die anderen 4 UNNR Stoffeinträge sind hier ausschließlich die zust. Behörde entscheiden muß? Das sähe ich ähnlich, allerdings ohne SR2. Gruß M.A.T.
Hallo, sorry, war ziemlich beschäftigt. Im Zweifelsfall einfach mal per dg-ghs@mail.de melden.
Ich denke, dass nur eine Einstufung in SR sinn macht, obwohl das so nicht ausdrücklich in der Vorschrift steht. Obwohl alle genannten Beispiele dem Klassifizierungscode SR1 zugeordnet sind, gibt der Vorschriftentext nicht her, dass dieses eine Voraussetzung ist.
Jegliche Klassifizierung als selbstzersetzlicher Stoff muss durch die zuständige Behörde erfolgen.
Im Anhang schicke ich die Vorschriftentexte mit meinen Kommentaren.