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Wärmepumpen gelten als Kältemaschinen #37618 17.10.2024 06:33
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fireman Offline OP
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Hallo zusammen,
wir bekommen in unserem Lager Wärmepumpen mit R290. Der Kunde schrieb uns "Wärmepumpen, die mit dem Kältemittel R290 (Propan) betrieben werden, sind unter der UN-Nummer 3358 klassifiziert. Diese UN-Nummer bezieht sich auf "Gefährliche Güter in Maschinen oder Geräten", die potentiell entzündliche Stoffe." Der Kunde ist der Meinung, daß durch die Zuordnung Wärmepumpen nach UN 3358 wir eine Erleichterung im Gefahrgutrecht haben. Ich hatte nachgefragt und es gibt seit 2023 Im ADR die Gleichstellung ( Wärmepumpen gelten als Kältemaschinen SV 291). Das würde für mich ja heissen wir könnten den LKW "volle Nutzlast"* mit Wärmepumpen beladen und der LKW müsste nicht gekennzeichnet werden nach ADR. Stimmt das so?

UN 3358, KÄLTEMASCHINEN mit entzündbarem, nicht giftigem verflüssigtem Gas

Re: Wärmepumpen gelten als Kältemaschinen [Re: fireman] #37619 17.10.2024 08:13
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Claudi Offline
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Ja, wenn die Bedingungen der SV291 eingehalten sind, sind Wärmepumpen = Kältemaschinen (siehe Bemerkungen in der SV291) und freistellbar. Dann muss man, außer den Bedingungen der SV291, keine weiteren Gefahrgutvorschriften einhalten.
Keine Kennzeichnungen der Geräte, keine Punkteberechnung, keine LKW-Kennzeichnung, keine besonderen Gefahrgut-Begleitpapiere ...

Re: Wärmepumpen gelten als Kältemaschinen [Re: Claudi] #37633 17.10.2024 17:04
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fireman Offline OP
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Super, Danke
Deine Antwort hat mir sehr geholfen.


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