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Jahresbericht mit Liter ???? #1207 31.10.2003 13:19
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Hallo ,
muss die Menge des Gefahrgutes nicht auch in Liter (falls vorhanden) auf dem Jahresbericht erscheinen ?? Im Beispiel auf dem Vordruck von der IHK und auch in der GbV Anlage 1 Punkt 4b) wird die Menge in Tonnen angegeben.
Gruss Doro

Re: Jahresbericht mit Liter ???? #1208 31.10.2003 20:45
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Doro,

Unter Punk 4 steht das der Gb einen Jahresbericht erstellen muss, aber auch "Der Jahresbericht sollte insbesondere enthalten..." Ich hänge mich da an dem Wort "sollte" auf. Ich denke die Punkte sind nur eine Richtschnur an die man sich halten sollte. Denn wenn man nur Kleinstmengen umschlägt hab ich nur ein Kreuz bei >5to. Ich würde sagen, dass es dann doch sinniger ist die Mengen genauer anzugeben, so z. B in Liter. Oder kann mir jemand verraten wie man 18,5 Liter Isopropanol in Tonnen umrechnet.

Sollte ich mich täuschen lasse ich mich gern eines besseren belehren.

Grüße vom Bodensee

Kay <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Jahresbericht mit Liter ???? [Re: Kay Schmauder] #1209 01.11.2003 16:00
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Carsten Klee Offline
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Registriert: Sep 2002
Beiträge: 70
Hallo Doro, hallo Kai,

zunächst zu Kai: 18,5 Liter Isopropanol sind 0,0145225 Tonnen unter der Voraussetzung, die Flüssigkeit ist 20 Grad Celsius warm! <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Doro: Bei Verwendung des entsprechenden Vordrucks reicht es aus rechtlicher Sicht aus, das Kreuz an entsprechender Stelle zu setzen - nur: Du solltest schon in der Lage sein zu belegen, wie Du auf die entsprechenden Zahlen gekommen bist. Da die Jahresberichte nicht automatisch in irgend eine Statistik übernommen werden, wozu alle mit gleichen Einheiten rechnen müssen, ist meiner Meinung nach eine Angabe in Liter genauso möglich wie konkrete Werte in Tonnen oder Kilogramm. Es soll letztendlich erkennbar sein, in welcher Größenordnung der Betrieb mit Gefahrgut umgeht. Allein die Tatsache, dass im Vordruck so grobe Mengenraster festgelegt wurden, lässt erkennen, wie viel Wert auf genaue Zahlen gelegt wird.

Wenn Du Dir Deiner Sache nicht sicher bist, spreche Dich doch einfach mit der überwachenden Behörde ab. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Mitarbeiter der Behörden, die draußen vor Ort überwachen, ihren Job viel lieber als Berater anstatt als Ahnder sehen.

Grüße aus Nordhessen

Carsten Klee <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Re: Jahresbericht mit Liter ???? #1210 03.11.2003 14:26
Registriert: Feb 2002
Beiträge: 78
M.Brück Offline
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Registriert: Feb 2002
Beiträge: 78
Hallo Doro,

aus Überwachersicht reicht eine Angabe in Tonnen, wie Sie in der Anlage der GbV gefordert wird, vollkommen aus. Solltest Du die Menge differenzierter angeben können als es die GbV vorschlägt, ist es natürlich zur Beurteilung des Betriebes hinsichtlich des Gefährdungspotentials wesentlich besser. Die Maßeinheit ob Liter oder Tonnen spielt erst dann eine Rolle, wenn es darum geht die Befreiungsmöglichkeit nach § 1b Abs. 1 Nr 4 GbV zu prüfen.

Ansonsten kann ich nur die Empfehlung von Herrn Klee weitergeben, sich mit der zuständigen Überwachungsbehörde abzustimmen.

Gruß aus Gießen
Nicht vergessen: "Mensch bleiben"


Gruß aus Gießen
Mario

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