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Gefahrguttransport Sicherheitsdatenb. mitführen? #15031 24.05.2012 15:46
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jensjens Offline OP
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Hallo zusammen,

muss ich bei einem Gefahrguttransport das Sicherheitsdatenblatt dabei haben?

Ich denke nicht, da es nicht explizit benannt ist. Oder gehört es zu den Beförderungspaieren?

Danke!!

Re: Gefahrguttransport Sicherheitsdatenb. mitführen? [Re: jensjens] #15032 24.05.2012 16:47
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gg-freak Offline
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Klare kurze Antwort: Nein! Das Sicherheitsdatenblatt muss nicht mitgeführt werden. Ein Beförderungspapier nach Absatz 5.4.1.1.1 ist völlig ausreichend. Allerdings kann der Kontrollierende nachträglich das Sicherheitsdatenblatt anfordern, wenn er Zweifel an der Klassifizierung hat oder im Einsatzfall (Unfall).


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: Gefahrguttransport Sicherheitsdatenb. mitführen? [Re: gg-freak] #15033 30.05.2012 10:13
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Claudi Offline
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Ich hörte, dass bei Transporten in die USA der Zoll ein MSDS (SDB) verlangt... aber das hat ja nix speziell mit GG zu tun.

Re: Gefahrguttransport Sicherheitsdatenb. mitführen? [Re: gg-freak] #15034 04.06.2012 07:08
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

wie bereits in den vorhergehenden Beiträgen erwähnt, ist ist ein Sicherheitsdatenblatt beim Transport gefahrgutrechtlich nicht erforderlich.

Allerdings befindet sich folgende Vorgabe in § 4 Abs. 5 GefStoffV, die bei Beförderung in loser Schüttung oder bei Beförderung in Tanks relevant sein kann: "Werden gefährliche Stoffe oder gefährliche Zubereitungen unverpackt in Verkehr gebracht, sind jeder Liefereinheit geeignete Sicherheitsinformationen oder ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache beizufügen."

Schöne Grüße an die Runde.

Re: Gefahrguttransport Sicherheitsdatenb. mitführen? [Re: King_Louie_21] #15035 04.06.2012 08:47
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jensjens Offline OP
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Hallo zusammen,

ersteinmal Danke für die bisherigen Infos.
Da es sich in meinem Fall tatsächlich um den Transport in loser Schüttung handelt, wäre es natürlich interessant, wobei es sich um "geeignete Sicherheitsinformationen" handelt.
Die schriftliche Weisung wäre ja dann hier konkret genannt worden?

Gruß

Re: Gefahrguttransport Sicherheitsdatenb. mitführen? [Re: jensjens] #15036 04.06.2012 12:46
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King_Louie_21 Offline
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Hallo jensjens,

Die Frage, ob die schriftlichen Weisungen nach ADR/RID die Anforderung "geeignete Sicherheitsinformation" nach § 4 (5) GefStoffV erfüllen, kann ich leider nicht beantworten. Da wäre interessant, wie die anderen Kolleg(inn)en das sehen.

Als geeignete Sicherheitsinformationen hätte ich zunächst die Mindestangaben angesehen, die sich bei Versandstücken normalerweise auf dem gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnungsetikett befinden, soweit diese Informationen nicht bereits schon aus dem gefahrgutrechtlichen Beförderungspapier hervorgehen. Gem. Art. 17 (1) der CLP-Verordnung [Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen] wären dies:

a) Name, Anschrift und Telefonnummer des bzw. der Lieferanten;
b) Nennmenge des Stoffes oder Gemisches in der Verpackung, die der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, sofern diese Menge nicht auf der Verpackung anderweitig angegeben ist;
c) Produktidentifikatoren gemäß Artikel 18;
d) wo zutreffend Gefahrenpiktogramme gemäß Artikel 19;
e) wo zutreffend Signalwörter gemäß Artikel 20;
f) wo zutreffend Gefahrenhinweise gemäß Artikel 21;
g) wo zutreffend geeignete Sicherheitshinweise gemäß Artikel 22;
h) wo zutreffend ein Abschnitt für ergänzende Informationen gemäß Artikel 25.

Aber ob das richtig ist, weiß ich nicht.
Schöne Grüße an die Runde.

Re: Gefahrguttransport Sicherheitsdatenb. mitführen? [Re: jensjens] #15037 08.06.2012 09:41
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Gitta Krämer Offline
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Hallo jensjens,

wenn von geeigneten Sicherheitsinformationen im Sinne der GefstoffV die Rede ist, geht es eigentlich vorrangig um die Gefahrstoffkennzeichnung und R- und S-Sätze bzw. bei reinen Stoffen Kennzeichnung nach GHS und H- und P-Sätze. Ich würde empfehlen, das Sicherheitsdatenblatt mitzuführen, denn da steht alles drin. Auch Hinweise über Gefahrstoff- und Gefahrgutkennzeichnung hinaus. Mehr sicherheitsrelevante Informationen finden sich dann nur noch z.B. in der GESTIS-Stoffdatenbank (hilft aber nicht bei Gemischen).

Grüße aus Brandenburg
Gitta Krämer

Re: Gefahrguttransport Sicherheitsdatenb. mitführen? [Re: Gitta Krämer] #15038 08.06.2012 10:11
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HolgerT Offline
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Mir stellt sich hier die Frage, wofür/für wen die geeigneten Sicherheitsinformationen sind. Wenn sie sich an den Fahrer wenden, damit er im Ernstfall schnell und richtig handelt, dann halte ich ein SDB nicht für sehr sinnvoll (zumal einige SDB viele-viele Seiten umfassen).

Ich denke die SDB wenden sich in erster Linie nicht an den Fahrer/Anlagenfahrer sondern eher an die verschiedenen Verantwortlichen in einem Unternehmen (Umwelt, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Anlagensicherheit, ...), um geeignete Vorsorge treffen zu können.

King_Louie_21 hat ja schon einen guten Vorschlag unterbreitet, was man dem Fahrer mitgeben kann, wobei einiges davon ja wahrscheinlich schon in dem Beförderungspapier enthalten ist.

Wenn sich die geeigneten Sicherheitsinformationen auf einen möglichen Ernstfall beziehen, dann kann man vielleicht so etwas ähnliches wie eine Betriebanweisung nach GefStoffV mitgeben, das hat meiner Meinung nach auch den Vorteil einer klaren (bekannten) Struktur und Alles ist kurz und knapp gehalten (und passt auf eine Seite).

Gruß,
Holger.

Re: Gefahrguttransport Sicherheitsdatenb. mitführen? [Re: HolgerT] #15039 08.06.2012 10:23
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Gitta Krämer Offline
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Hallo HolgerT,

da geb ich Dir durchaus recht. Ein SDB ist lang und manchmal noch länger. Hat aber auch eine vorgegebene Struktur.
Es wurde jedoch im Vorfeld auf §4 (5) GefstoffV verwiesen und der Paragraph heißt: Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung. Und bei der losen Schüttung würde sich hier das SDB dafür anbieten um diesem Paragraphen Genüge zu tun. Daß das dem Fahrer bei einem Ernstfall nicht viel hilft, gebe ich zu. Deshalb liebe ich auch unsere Gesetzgebung so, die diverse Vorschriften hat und dann schwammig auf "geeignete Sicherheitsinformationen" verweist.
Sollte es sich bei der losen Schüttung von jensjens um einen Gefahrstoff handeln, der auch noch Gefahrgut ist - meine Empfehlung: Sicherheitsdatenblatt+schriftliche Weisung+ADR-Beförderungspapier. Kommt man schnell ran und braucht nix selber zimmern.

Grüße aus Brandeburg
Gitta Krämer

Re: Gefahrguttransport Sicherheitsdatenb. mitführen? [Re: Gitta Krämer] #15040 11.06.2012 08:43
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Gandalf Offline
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Hallo zusammen,
in der alten GefStoffV las sich das noch so: "Werden gefährliche Stoffe und Zubereitungen ... unverpackt in den Verkehr gebracht, ist jeder Liefereinheit eine Mitteilung für den Verwender mitzugeben, die eine vollständige Kennzeichnung enthält" Ich denke in diese Richtung geht auch die jetzt geforderte Sicherheitsinformation (sie ist eben nicht mehr nur für den Verwender). Der Fahrer soll doch schnell mögliches Gefahrenpotential erkennen und nicht erst seitenweise Papier durchlesen (es gibt SDB die haben mehr als 10 Seiten).
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 11.06.2012 08:44.
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