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Gefahrgut/-stoff Unterweisung #26037 16.01.2019 02:08
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Kay Schmauder Offline OP
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Hallo zusammen,

gibt es in Österreich spezielle Anforderungen bzw. Vorschriften bzgl. der Unterweisung gem. 1.3 ADR als auch einer Gefahrstoffunterweisung gem. §14 GefStoffVO (Deutschland).
Benötigt der Trainer eine spezielle Genehmigung von Behörden? Oder ist dies wie in Deutschland geregelt?

Anders gefragt, kann ein Gefahrgutbeauftragter aus Deutschland Personal in Österreich gem. 3. Abschnitt GGBV (§§25/26) unterweisen? <-- was braucht er als zusätzliche Genehmigung (wenn überhaupt)

Gleiches gilt für Gefahrstoffunterweisungen, wer darf unterweisen auf Grund welcher Vorschriften und was braucht er?

Freue mich auf Antwort.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: Kay Schmauder] #26052 18.01.2019 14:53
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DJSMP Offline
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Hallo,

ich kann dirch nur im Gefahrgutrecht weiter helfen. Mit Gefahrstoffen in Österreich kenne ich mich nicht aus.

Ffür den Seeverkehr habe ich eine Anerkennung noch im Hinterkopf. Für Straßenverkehr kann ich das so nicht raus lesen.

Österreichische Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV):
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/gesamtverkehr/gefahrgut/recht/aut/downloads/ggbv2018.pdf

Abschnitt 3 mit den §§ 25 und 26 beschäftigt sich mit deinem Thema.

"Sehen die gemäß § 2 Z1 bis 3 GGBG in Betracht kommenden Vorschriften die Unterweisung von Personal vor, die nicht als Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten, Gefahrgutlenkern und Sachkundigen
besonders geregelt ist, so darf diese Unterweisung nur von Gefahrgutbeauftragten der betreffenden Unternehmen oder unter deren Überwachung durchgeführt werden oder durch Lehrpersonal erfolgen, das die Qualifikationen aufweist, die für die genannten besonders geregelten Ausbildungen für den jeweiligen Verkehrsträger vorgeschrieben sind.

Was auch immer das heißt.

In den Folgeabschnitten ist es für See- und Luftverkehr eindeutig vorgeschrieben.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 18.01.2019 14:54.
Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: DJSMP] #26053 18.01.2019 18:00
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Kay Schmauder Offline OP
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Hallo DJSMP,

Zitat: Was auch immer das heißt. Zitat Ende...

Genau soweit bin ich auch... cool

Ich habe mal eine Anfrage beim Ministerium gestartet, mal sehen was dabei raus kommt.


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: Kay Schmauder] #26059 21.01.2019 17:07
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Kay Schmauder
Hallo DJSMP,

Zitat: Was auch immer das heißt. Zitat Ende...

Genau soweit bin ich auch... cool

Ich habe mal eine Anfrage beim Ministerium gestartet, mal sehen was dabei raus kommt.


Dann bin ich auf die Antwort gespannt, die du erhalten wirst! wink

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: DJSMP] #26787 23.05.2019 16:47
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kurste Offline
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Schon eine Antwort vom Ministerium erhalten??

Ich denke mal mit dem letzten Satz von §25 GGBV ist der Verweis auf §18 GGBV gemeint:

Qualifikationen des Lehrpersonals
In den Unterlagen, die den Anträgen auf Anerkennung beizufügen sind, sind Nachweise über folgende
Qualifikationen des Lehrpersonals zu erbringen:
1. ausreichende Kenntnisse der für die jeweiligen Lehrgänge vorgeschriebenen Themen auf Grund einer
einschlägigen Ausbildung in einem relevanten Sachgebiet oder auf Grund gleichwertiger Erfahrungen
aus der Praxis der Schulung oder sonstigen Tätigkeit auf dem Gebiet der Beförderung der in Betracht
kommenden gefährlichen Güter und
2. entsprechende Befähigung für die Erwachsenenbildung.

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: kurste] #26788 24.05.2019 08:36
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Bergmannsheil Offline
Methusalem
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Methusalem
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Guten Morgen ,

>>>Gleiches gilt für Gefahrstoffunterweisungen, wer darf unterweisen auf Grund welcher Vorschriften und was braucht er?<<<
Meintest du jetzt für Deutschland oder Österreich?


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: kurste] #26824 30.05.2019 17:48
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Kay Schmauder Offline OP
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Hallo zusammen,

erst einmal... es gibt noch keine Antwort vom Ministerium. mad
Zum zweiten sehe ich den Verweis auf §18 GGBV nicht.

Ich denke, das die Schulungs- und Unterweisungsanforderungen genau wie in Deutschland geregelt sind.
Schulung der Gefahrgutbeauftragten und -fahrer nur durch zugelassene Schulungsveranstalter ( §2 Ziffer 1-3) und die Unterweisung der restlichen Personalie gem. 1.3 ADR durch einen gem. §2 geschulten Gefahrgutbeauftragten (je Verkehrsträger).

Für den Bereich Gefahrstoff habe ich eine Info erhalten, dass dies genau wie in Deutschland gehandhabt wird.
Entweder durch den Arbeitgeber selbst oder bei einigen Stoffen durch einen Betriebsarzt.

Aber eine Offizielle Stellungnahme würde mich schon freuen, ich warte ja auch erst ein viertel Jahr... sick


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: Kay Schmauder] #26833 03.06.2019 12:33
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DJSMP Offline
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Hallo Kay Schmauder,

du benötigst in Österreich, anders als In Deutschland, für Schulungen nach 1.3 ADR / 1.3 IMDG-Code definitiv einen von der Behörde anerkannten Schulungsveranstalter und -Trainer. Soviel kann ich dir sagen. Ich habe vor einigen Jahren die Problematik gehabt.

Der Kunde hat dann in Süddeutschland schulen lassen, um nicht auf Österreichischem Boden zu schulen. Dazu war die Aussage des Ministeriums: Die Mitarbeiter dürfen natürlich auch einen Kurs in Deutschland besuchen.

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: DJSMP] #26850 06.06.2019 00:13
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Kay Schmauder Offline OP
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Hallo DJSMP,

ich danke Dir für die Antwort.
Genau so haben wir es dann auch gemacht, da die Firma noch eine Niederlassung in Lindau hat, haben wir alle Mitarbeiter nach Bayern einreisen lassen... wink


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
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Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: Kay Schmauder] #26852 06.06.2019 09:22
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Ursprünglich geschrieben von: Kay Schmauder
Hallo DJSMP,

ich danke Dir für die Antwort.
Genau so haben wir es dann auch gemacht, da die Firma noch eine Niederlassung in Lindau hat, haben wir alle Mitarbeiter nach Bayern einreisen lassen... wink


Man muss sich nur zu helfen wissen! wink

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: DJSMP] #29960 17.11.2020 19:45
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Nico Offline
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Hallo zusammen,

ich schieb das Thema hier mal wieder hoch weil ich bei der suche im Forum darüber gestolpert bin.
Für mich jetzt aber genau andersrum die Frage: Wie ist das in DE geregelt? Wer darf die Unterweisung nach ADR 1.3 durchführen?
Ich dachte in meiner jugendlichen Naivität, dass das in jedem Land nur ein Gefahrgutbeauftragter machen darf?

lg
Nicole


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: Nico] #29961 17.11.2020 20:06
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Gerald Offline
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Hallo Nico,
Antwort auf
dass das in jedem Land nur ein Gefahrgutbeauftragter machen darf?


Wer die Unterweisung nach Kapitel 1.3 durchführen sollte, ist in Deutschland nicht festgelegt, weder in der RSEB bzw. GbV findest Du dazu einen Hinweis. Aber ich persönlich bin der Meinung, dass sollte schon ein anerkannter Ausbilder nach Gefahrgutrecht (diese müssen bei der zuständigen IHK ein Expertengespräch über sich ergehen lassen, um nachzuweisen das sie davon was verstehen) sein oder ein Gefahrgutbeauftragter (aber nicht gleich nach bestehen der ersten Prüfung) sein.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: Gerald] #29963 18.11.2020 11:07
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aw_ Offline
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Moin zusammen,
im ADR 1.8.3.3 unter Aufgaben des Gb, Spiegelstrich 7, wird schon darauf hingewiesen dass eine der Aufgaben des Gb 'ausreichende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens' ist.
gruss..aw

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: aw_] #29965 18.11.2020 13:50
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Gerald Offline
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Hallo,
Antwort auf
wird schon darauf hingewiesen dass eine der Aufgaben des Gb 'ausreichende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens' ist.


Ich möchte nicht in den Klugscheißermodus schalten, aber im Unterabschnitt 1.8.3.3 steht im zweiten Absatz: "Darüber hinaus umfassen die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten insbesondere die Überprüfung des nachstehenden Vorgehens bzw. der nachstehenden Verfahren hinsichtlich der betroffenen Tätigkeiten:" und dann in der vierten Strichaufzählung: "ausreichende Schulung der betreffenden Arbeitnehmer des Unternehmens, einschließ­lich zu Änderungen der Vorschriften, und Vermerk über diese Schulung in der Personalakte;".

Somit hat der Gb nur die Pflicht zu Überprüfung und nicht die Unterweisung selbst durchzuführen!!!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: Gerald] #29967 18.11.2020 14:19
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aw_ Offline
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Moin Gerald,
das schließt aber nicht aus das als Gb selbst zu machen, schließlich hat der Gb das entsprechende Wissen. Es wird auch schwierig den Verantwortlichen zu erklären mal eben eine externe Schnulung zu bezahlen wenn man einen eigenen Gb im Hause hat.. bei uns zumindest ;-)
gruss..aw

Re: Gefahrgut/-stoff Unterweisung [Re: aw_] #29969 18.11.2020 14:30
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Gerald Offline
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Hallo aw,
Antwort auf
das schließt aber nicht aus das als Gb selbst zu machen,


Da gebe ich Dir vollkommen Recht, nur steht eben nirgends (GbV, GGVSEB und ADR), dass es der Gb das als Pflicht der Durchführung hat. Die Frage wird mir in der Ausbildung immer wieder gestellt, und ich sehe hier den Chef in der Pflicht. Schwierig wird es, wo der Gb nur auf dem Papier steht, soll es ja auch geben!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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