Die deutsche Übersetzung ist nicht besonders geglückt. Obwohl mit einem "*" versehen, muss bei UN2814/UN2900 der technische Name nicht auf den Versandstücken erscheinen. Die Formulierung im darauf folgenden Satz "Dies ist der Fall, wenn..." lässt schlussfolgern, dass dies nur zutreffend ist, wenn der Krankheitserreger nicht eindeutig bekannt ist. Jedoch hat, wenn man der englischen Ausgabe folgt, das eine mit dem anderen nichts zu tun. Es folgt lediglich eine Erklärung, dass in den Fällen, wo der Krankheitserreger nicht bekannt ist, stattdessen in der DGD "suspected category A infectious substance" angegeben werden muss.