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Gefahrstoffbeauftragter für Gefahrstofflager #36353 31.01.2024 13:02
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SanSebastian Offline OP
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Hallo zusammen,

unsere Firma bekommt sehr wahrscheinlich ein Großauftrag für einen Lagerkunden.
Dieser benötigt aber ein Gefahrstofflager.

Da ich leider kein Gefahrstoffbeauftragter bin und auch keinen kenne, wollte ich mich mal erkundigen ob hier jemand einen kennt.
Falls sich hier jemand auskennt oder einen Kontakt hat, darf er mir hierauf gerne antworten.
Ich würde mich dann bei ihm/ihr melden.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Re: Gefahrstoffbeauftragter für Gefahrstofflager [Re: SanSebastian] #36354 31.01.2024 13:16
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M.A.T. Offline
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Hallo,
"Gefahrstoffbeauftragter" ist m.W. ein Begriff, der keine Rechtsfigur sondern eine Vermarktung von Schulungsangeboten beschreibt.
Falls Sie einen Gefahrgutbeauftragten brauchen kann ich die normale Suche nach Anbietern in Ihrer Gegend empfehlen, außerdem bieten die großen Sachverständigenorganisationen solche Dienstleistungen auch an. Ihre IHK wäre auch ein guter Ansprechpartner, weil die wissen, wer in der Gegend als Schulungsträger für Gb tätig ist - und diese bieten oft auch den externen Gb an.

Daß für die Lagerung von Gefahrstoffen Vorschriften greifen, die auch das Bauliche betreffen, ist ohnehin klar. Diese Vorschriften gehen über das regulatorische Regime, in welchem ein Gb geschult ist oder Erfahrungen hat, hinaus.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Gefahrstoffbeauftragter für Gefahrstofflager [Re: M.A.T.] #36355 31.01.2024 13:19
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Michael Offline
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Hallo,

den Gefahrstoffbeauftragten gibt es als Ziel noch in einigen angebotenen Trainings, aber nicht als gesetzliche Anforderung wie den Gefahrgutbeauftragten. Diese gab es wohl aber mal.

Letzerer ist natürlich im Zusammenhang mit der Lagerung für die Aktionen der in der GGVSEB definierten Beteiligten zuständig (Empfänger, Versender, ...), aber nicht automatisch für die Lagerung. Die Bestellung des Unternehmens könnte erweitert werden, dies hat aber erst mal direkt nur eine interne rechtliche Konsequenz.

Solltet ihr eine entsprechende Fachexpertise für das neue Geschäft suchen, dann gibt es Anbieter die dies auch im Rahmen von Brandschutz oder AwSV anbieten.

Re: Gefahrstoffbeauftragter für Gefahrstofflager [Re: Michael] #36356 31.01.2024 14:05
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Claudi Online
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Je nach gelagerten Produkten und Mengen können mit der Lagerung eine Menge an Auflagen verbunden sein, die man auch mit einem landläufigen Gefahrstofflehrgang nicht abdecken kann. Stichworte: 4. BImschV (Anzeige, Genehmigung), ggf. 12. BImSchV (Störfallverordnung), AwSV, Brandschutz wurden schon genannt. Ebenfalls: Löschwasserrückhaltung, was sagen Bau-/ Betriebsgenehmigung.

Ein GS-Beauftragter wird, wie schon geschrieben wurde, nicht benötigt, da es diese Funktion in keiner Vorschrift gibt. Wenn es solch eine Stelle in Firmen gibt, ist dort individuell definiert, was diese umfasst.
Das Thema GS gehört originär zum Themenbereich Arbeitsschutz und damit zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Beratung bei Lagerung, GBU, Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen, PSA, Unterweisungen etc.). Bei größeren Mengen kann ein Immissionsschutzbeauftragter oder Störfallbeauftragter nötig werden. Diese und auch Beratung zu den Anforderungen an die Gefahrstofflagerung bieten Beratungsunternehmen/ Sachverständigenorganisationen.

Re: Gefahrstoffbeauftragter für Gefahrstofflager [Re: Claudi] #36366 01.02.2024 08:57
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Bergmannsheil Offline
Methusalem
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Methusalem
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Guten Morgen,

mein Tipp zur weiteren Herangehensweise: mit der für euch zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit die TRGS 510 (Lagern in Kleingebinden) durchgehen und mit den möglichen Lagerverpackungen und -mengen des neuen Kunden vergleichen, um einen ersten Eindruck zu bekommen, ob und welche weiteren Rechtsbereiche (Claudi nannte relevante) betroffen sein können.


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Gefahrstoffbeauftragter für Gefahrstofflager [Re: Bergmannsheil] #36367 01.02.2024 09:35
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Michael Offline
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Hallo,

parallel sollten mit dem Kunden aber auch die Mengen an wassergefährdenden Stoffen analysiert werden, dies kann sich auf sehr entscheidend auf die Lagerung bzw. auf die Ausgestaltung der Anlage auswirken und ist nachträglich nur sehr schwer (und teuer) nachzuholen.


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