ich konnte leider nichts passendes zu meinem Fall finden und hoffe es wird nicht als Spam angesehen. Es geht um die Bezettelung von unseren Versandpaketen in LQ.
Auf die Außenverpackung kommt obendrauf ein Deckel, dieser würde jedoch das LQ-Label zum Teil verdecken, wenn man das Etikett frontal auf den Karton aufklebt. Der Versand bei uns löst dieses Problem, indem es das LQ-Etikett oben auf den Deckel aufbringt, was ich aber kritisch ansehe.---> bei gestapelten Paketen ist das Etikett nicht bei jedem Karton ersichtlich. Wir hatten in der Vergangenheit schon mal den Fall, dass die Behörde uns ein Bußgeldbescheid geschickt hatte, weil wir ein kleineres Etikett verwendet haben. Wie wäre eure Einschätzung dazu, ist es wieder eine Sache des Ermessens der Behörde?
ADR 3.4.7.1 Das Kennzeichen muss leicht erkennbar und lesbar sein und der Witterung ohne nennenswerte Beeinträchtigung seiner Wirkung standhalten können. ADR 3.4.7.2 Wenn es die Größe des Versandstücks erfordert, dürfen die in der Abbildung 3.4.7.1 angegebenen äußeren Mindestabmessungen auf nicht weniger als 50 mm x 50 mm reduziert werden.
Danke für eure Expertise.
Re: Etikettengröße LQ und Versandstück
[Re: Georg_]
#3668622.04.202417:10
das mit der verdeckten Ecke bei seitlicher Klebung kann von strengen/ spitzfindigen Kontrolleuren beanstandet werden. Das mit zu kleinen Aufklebern ebenso.
Eure Stapel sind keine Umverpackungen laut Foto. Es ist also nicht gefordert, dass die LQ-Raute von "außerhalb des Stapels" seitlich zu sehen ist. Es wäre schön, geht aber eben größentechnisch nicht. Die LQ-Raute auf dem Deckel halte ich für ausreichend. Wenn du es noch etwas schöner haben möchtest, klebe seitlich zusätzl. eine kleinere LQ-Raute - dann sieht man auch seitlich, was Sache ist, aber wegen der Größe kann keiner meckern, denn auf dem Deckel ist ja die korrekt große LQ-Raute. Kostet halt paar Cent pro Karton mehr...
Ausrichtungspfeile sind kein Thema oder vorhanden? Frage nur der Vollständigkeit halber.
Re: Etikettengröße LQ und Versandstück
[Re: Georg_]
#3668922.04.202417:22
Aber noch was von mir: ich sehe, dass die restliche Kartonbedruckung blau ist - auf dem zweiten Bild sieht man auch klein am Rand einen Karton mit Pfeilen - in blau. Falls das auch LQ-Kartons betrifft:
Blaue Pfeile sind im Gefahrgutrecht nicht zulässig, da in 5.2.1.7.1 ADR unter den Abbildungen nur von schwarz oder rot die Rede ist. Ja, es wäre sinnvoller, wenn als Pfeil-Farbe einfach nur "kontrastierend zum Untergrund" gefordert wäre - ist aber aktuell leider nicht so. Also auch hier: kann von einem spitzfindigen Kontrolleur beanstandet werden. Bei sowas besser schwarze oder rote Pfeile als Aufkleber zusätzlich bei Gefahrgut kleben bzw. wenn möglich Karton-Drucklayout anpassen, alles schwarz drucken oder zumindest Pfeile schwarz - ja, das ist teurer bzw. stört im corporate design, ist mir bewusst.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 22.04.202417:44.
Re: Etikettengröße LQ und Versandstück
[Re: Claudi]
#3669223.04.202407:45
In so einem Fall hätte ich bei uns einfach ein Eck über dem Aufkleber aus dem Karton geschnitten
Falls das ernst gemeint war: Das würde ich nicht tun. Dann ist unter Umständen der Cobb-Test im Eimer, weil der Kistendeckel dann an der Stelle das Wasser durchlässt und aufweicht.
Re: Etikettengröße LQ und Versandstück
[Re: Claudi]
#3670623.04.202414:51