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Beförderung von LQ durch Außendienstmitarbeiter

Geschrieben von: Puck40

Beförderung von LQ durch Außendienstmitarbeiter - 21.11.2017 09:11

Hallo,

ich habe zwei Fragen zur Beförderung von Packstücken (LQ-Mengen) durch Außendienstmitarbeiter mit einem Fahrzeug des eigenen Unternehmens und in einem Leihfahrzeug. In beiden Fällen handelt es sich um einen Caddy oder Transporter.

* Muss das Fahrzeug gekennzeichnet sein ? Falls ja, wie ?
* welche sonstigen Bestimmungen müssen dabei beachtet werden ?

Viele Dank für die Unterstützung

LG
Puck 40



Geschrieben von: Gerald

Re: Beförderung von LQ durch Außendienstmitarbeiter - 21.11.2017 10:23

Hallo Puck 40,
Antwort auf
Muss das Fahrzeug gekennzeichnet sein ? Falls ja, wie ?
Nein, da der Abschnitt 3.4.13 bzw. 3.4.14 nicht zutrifft.

Antwort auf
welche sonstigen Bestimmungen müssen dabei beachtet werden ?


Nur, dass was in Abschnitt 3.4.1 steht und natürlich die Ladungssicherung!!

Das Thema hatten wir schon mal unter Außendienstmitarbeiter und weitere Hinweise findest Du in Beförderung gefährlicher Güter im PKW/Kombi .

Du könntest auch Unterabschnitt 1.1.3.1 c) nutzen, Hinweise dazu findest Du in der RSEB 2017 in Ziffer 1-2 und 1-5.1!
Geschrieben von: DJSMP

Re: Beförderung von LQ durch Außendienstmitarbeiter - 21.11.2017 12:02

Hallo Gerald,

wie ich damals schon

hier: Außendienst und Gefahrgut

und

hier: Hausmeister

geschrieben habe, ist für mich der 1.1.3.1 c) ADR für Außendienstmitarbeiter nur anwendbar, wenn der Außendienstler mit dem Gefahrgut vor Ort irgend was macht.

Wenn er dem Kunden nur was vorbei bringt, dass wäre das für mich eine Versorgung, die nicht unter 1.1.3.1 c) fällt. Hier muss man klar differenzieren.
Geschrieben von: Gerald

Re: Beförderung von LQ durch Außendienstmitarbeiter - 21.11.2017 12:28

Hallo DJSMP,

Antwort auf
Wenn er dem Kunden nur was vorbei bringt, das wäre das für mich eine Versorgung,


Du glaubst doch nicht, dass mir der letzte Satz in Unterabschnitt 1.1.3.1 c)"... Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung;" nicht bekannt ist.

In der Fragestellung ging es um LQ- bzw. nach Kapitel 3.4 - Beförderung. Ich habe in meinen Beitrag nur auf andere Möglichkeiten hingewiesen.


Geschrieben von: DJSMP

Re: Beförderung von LQ durch Außendienstmitarbeiter - 23.11.2017 15:53

Da war ich mir sicher, dass du den kennst.

Wenn jetzt aber der Threadersteller deinen Halbsatz "Du könntest auch Unterabschnitt 1.1.3.1 c) nutzen" liest, dann macht er dort den Haken und definiert alles ungefragt als Handwerkerregelung. Daher war es mir wichtig, dass nochmal zu schreiben. wink
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