Startseite

Test Summery nach UN38.3.5

Geschrieben von: Nico

Test Summery nach UN38.3.5 - 15.07.2019 10:32

Hallo liebe Experten,

ich beschäftige mich gerade für einige Kunden ziemlich intensiv mit den Vorgaben für die Test summery nach UN38.3.5 die von den meisten Herstellen (also jedenfalls von dem Großteil der Test summery die ich bisher erhalten habe) nicht vollständig eingehalten werden.

Und ich hänge gerade ein wenig bei Punkt (f) Unterpunkt (iv)
(f) Description of cell or battery to include at a minimum:
(i) Lithium ion or lithium metal cell or battery;
(ii) Mass;
(iii) Watt-hour rating, or lithium content;
(iv) Physical description of the cell/battery; and
(v) Model numbers.

Was ist die physicalische Beschreibung einer Zelle oder Batterie?
Ist das zB wenn ich eine Batterie habe, dass angeführt wieviele Zellen darin enthalten sind und wie diese geschalten sind? Bei einer Zelle würde es ja so etwas nicht geben? Dennoch wird im Punkt iv auch die Zelle angeführt.

Vielleicht steh ich ja einfach grad bissi auf der Leitung und jemand kann mich wieder auf den richtigen Weg bringen smile

lg
Nico
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 15.07.2019 11:26

Hallo, werte Expertin!
Die dt. Fassung des "summary" fordert "Physikalische Beschreibung der Zelle/Batterie", was für mich die schlechte Übersetzung des Englischen ist. Gemeint ist die körperliche Beschreibung, also nicht eine funktionelle oder metaphysische. Also aus welchem Material und in welcher Form der Gegenstand gebaut ist, und was die - hier richtig - physikalischen Parameter der Werkstoffe sind, soweit für die Prüfungszusammenfassung relevant. Logischerweise wären alle Parameter, die im Teil 38 genannt werden, hier relevant. Also Temperaturbeständigkeit, Verformungswiderstand, Abmessungen, Form (prismatisch, Knopf, ...), Bruchfestigkeit, Schutzvorrichtungen usw.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 16.07.2019 05:50

Moin, interessante Diskussion, in die ich gleich einsteigen möchte.

Für mich wäre in diesem Zusammenhang noch interessant, ob die Prüfzusammenfassung genau so aussehen muss, oder ob die Inhalte irgendwie verstreut oder auch in der Reihenfolge vertauscht in einem Dokument des Herstellers verteilt werden dürfen.

Ich finde ja auch pikant, dass im UN Handbuch Prüfungen und Kriterien ein "sollte erstellt werden" steht, welches dann in den Gefahrgutvorschriften zum "muss" erklärt wird.

PS: Ich habe bei den Herstellern/Zulieferern meiner kunden noch keine einzige Prüfzusammenfassung gesehen, die auch nur annähernd so aussah.

Im Internet habe ich z.B. sowas gefunden. Das erscheint mir von der Reihenfolge her gangbar.
Geschrieben von: Nico

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 16.07.2019 06:59

Halli Hallo,

also auf die Reihenfolge habe ich bisher ehrlichgesagt nicht geachtet. Bei einigen Punkten denke ich mir jedesmal, dass mein Kunde mich für extrem kleinlich halten wird, aber es steht nunmal so in den Vorgaben (zB e-mail und webadresse von den Beteiligten) also gebe ich das auch so als Rückmeldung weiter, wenn etwas fehlt.

Die verlinkte Test Summery ist sehr schön und übersichtlich, ich wünschte mir, das würden alle nutzen. Und sie zeigt etwas was mich gestern zum Kopf schütteln gebracht hat. Ich habe eine Test Summery für eine Lithium ion cell bekomme und bei Test 7 (Overcharge) stand NA.... Auf den Folgeblättern war jeder einzelne Test genau erklärt und dennoch war bei Overcharge für eine Lithion ionen Zelle ein nicht zutreffend.
Der Report war von Jänner 2019 und als UN-Handbuch Referenz war nicht "amand. 1 " angeführt, was ja auch nicht hinkommen kann? Ich weiß zwar nicht genau wann das amand. 1 veröffentlich wurde (und das steht auch nicht drin) aber 2019 war es sicher schon gültig, also müssen auch die Tests gemäß Amand. 1 gemacht werden.
Ich frage mich halt wie genau alle Beteiligten sein werden, wenn sie so eine Prüfzusammenfassung erhalten. Ich weiß schon, dass sie ja nach ADR jetzt schon bereit gestellt werden muss, aber vermutlich von kaum jemanden angefordert wird. In der Luft wird das sicherlich etwas anders aussehen.

Um zur Reihenfolge zurückzukommen: Da unter UN38.3.5 steht "The following information shall be provided in this test summary:", sehe ich leider nicht die Vorgabe, dass genau diese Reihenfolge einzuhalten ist?

Dazu stellt sich nun noch eine Frage für mich. Es wird angeführt unter Punkt f, dass die Watt-hour rating angeführt werden muss. Wenn nun aber Volt und Ampere angeführt werden, wäre dass ja dann vermutlich auch nicht korrekt?

lg
Nicole
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 16.07.2019 07:34

Hallo, Nico,
Wattstunden muß ausgerechnet werden, sage ich mal. Wenn es durch andere Kennwerte ersetzt wird, die dann erst einmal umgerechnet werden, gibt das garantiert Rückfragen falls die Kontrolleure Ahnung haben.
Auch wenn eine Reihenfolge nicht verbindlich vorgegeben wird vermute ich, daß der Wunsch "abzuhaken" dazu führen wird, auf der Reihenfolge der Vorschrift zu bestehen. Der Sinn einer Zusammenfassung besteht ja gerade darin, verstreute Informationen strukturiert darzubieten; auch deswegen würde ich eine andere Form der Darstellung kritisch sehen, weil es dann keine Erleichterung für den Leser wäre.
Was das verlinkte Beispiel aus ISR angeht sehe ich dort keine Beschreibung der Zelle, die eine Identifizierung nach dem Aussehen ermöglichen würde - oder verstehe ich da was nicht?
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 16.07.2019 10:42

Der Punkt ist, dass man als Gefahrgutspezialist (und so bezeichne ich uns alle) mit dem Thema überfordert ist, sofern man nicht gleichzeitig eine Ausbildung als Elektriker oder Elektrotechniker besitzt.

Ich hatte in der Vergangenheit mit der verlinkten Firma mehrfach Kontakt und hatte den Eindruck, dass das Hand und Fuß hat, was da passiert. Die Nachweise des UN-Test kamen immer flüssig und auch die neue UN Prüfzusammenfassung macht für mich einen guten Eindruck.



Antwort auf
Der Report war von Jänner 2019 und als UN-Handbuch Referenz war nicht "amand. 1 " angeführt, was ja auch nicht hinkommen kann? Ich weiß zwar nicht genau wann das amand. 1 veröffentlich wurde (und das steht auch nicht drin) aber 2019 war es sicher schon gültig, also müssen auch die Tests gemäß Amand. 1 gemacht werden.

Hier ist die Frage, auf welche Ausgabe/Revision das Amendment abzielt. Es gibt ein Amdt. 1 zur aktuell gültigen 6. Ausgabe. Die kam 2017 raus, siehe hier. Ob das "Amdt.1" nun mit angegeben werden muss oder man einfach "Rev. 6" schreiben darf, entzieht sich meiner Kenntnis.

In dem oben verlinkten Amdt.1 findet sich eventuell auch des Rätsels Lösung für
Antwort auf
Ich habe eine Test Summery für eine Lithium ion cell bekomme und bei Test 7 (Overcharge) stand NA.... Auf den Folgeblättern war jeder einzelne Test genau erklärt und dennoch war bei Overcharge für eine Lithion ionen Zelle ein nicht zutreffend.

Bei Test 7 ist in oben verlinkten Amendment in der Matrix bei Cell in T7 nichts eingetragen. Statt dessen findet sich ein a), welches lautet: "Batteries or single cell batteries not equipped with battery overcharge protection that are designed for use only as a component in another battery or in equipment, which affords such protection, are not subject to the requirements of this test."
Ich habe es aber wirklich nur überflogen und nicht genau gelesen!!!
Geschrieben von: DJSMP

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 16.07.2019 10:59

Ursprünglich geschrieben von: Nico

Um zur Reihenfolge zurückzukommen: Da unter UN38.3.5 steht "The following information shall be provided in this test summary:", sehe ich leider nicht die Vorgabe, dass genau diese Reihenfolge einzuhalten ist?

Da steht aber eben auch, dass die folgendenden Informationen in dieser Prüfzusammenfassung bereit gestellt werden müssen. Und wie M.A.T. schon sagt, ein Vorgehen nach Checkliste ist sinvoller als eine wilde Verteilung der Infos auf der Seite.

Antwort auf
Gemeint ist die körperliche Beschreibung, also nicht eine funktionelle oder metaphysische. Also aus welchem Material und in welcher Form der Gegenstand gebaut ist, und was die - hier richtig - physikalischen Parameter der Werkstoffe sind, soweit für die Prüfungszusammenfassung relevant. Logischerweise wären alle Parameter, die im Teil 38 genannt werden, hier relevant. Also Temperaturbeständigkeit, Verformungswiderstand, Abmessungen, Form (prismatisch, Knopf, ...), Bruchfestigkeit, Schutzvorrichtungen usw.

Antwort auf
Was das verlinkte Beispiel aus ISR angeht sehe ich dort keine Beschreibung der Zelle, die eine Identifizierung nach dem Aussehen ermöglichen würde - oder verstehe ich da was nicht?

Wo liest er das denn alles raus? Im Englischen steht "Description of cell or battery to include at a minimum ... (iv) Physical description of the cell/battery"?
Die Zuordnung wird doch über die Modellnummer eindeutig. Chinesische Fälschungen erkennt man so oder so nicht. Klar hätte man das gern, aber dafür wird ja auf den Prüfbericht verwiesen, der zur Not noch eingesehen werden kann. Im Prüfbericht finden sich immer eine genaue Beschreibung und in den allermeisten Fällen auch Bilder.

Antwort auf
Wattstunden muß ausgerechnet werden, sage ich mal. Wenn es durch andere Kennwerte ersetzt wird, die dann erst einmal umgerechnet werden, gibt das garantiert Rückfragen falls die Kontrolleure Ahnung haben.

In der Prüfzusammenfassung steht doch unter Punkt f) ganz klar "iii) Watt-hour rating, or lithium content;" bzw. "(iii) Watt-Stunden-Bewertung oder Lithiumgehalt;". Das kann für mich nur bedeuten, dass für Lithium-Ionen-Zellen bzw. Batterien die Wattstunden eingetragen sein müssen und V und Ah nicht ausreichen. Alles andere würde für mich im Hinblick auf die Beurteilung nach den Gefahrgutvorschriften (SV 188 ADR/IMDG-Code bzw. Teil II / Teil IB der VA's in der IATA-DGR), in denen überall steht, dass auf dem Gehäuse die Wh stehen müssen, auch keinen Sinn ergeben.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 16.07.2019 11:05

Ursprünglich geschrieben von: Nico

also auf die Reihenfolge habe ich bisher ehrlichgesagt nicht geachtet. Bei einigen Punkten denke ich mir jedesmal, dass mein Kunde mich für extrem kleinlich halten wird, aber es steht nunmal so in den Vorgaben (zB e-mail und webadresse von den Beteiligten) also gebe ich das auch so als Rückmeldung weiter, wenn etwas fehlt.


Das bin ich gewohnt. Kleinlich müssen wir auch sein. Der Slogan des Unternehmens, für welches ich tätig bin, heisst beispielsweise "Sicherheit im Arbeitsalltag". Also empfehle ich immer das Maximum, auch wenn es kleinlich wirkt. Runter gehandelt werden wir von ganz allein. Und die OwiG-Verfahren im Lande der Nicole à la "Angegeben wurden Kartons. Es handelte sich aber um Kisten aus Pappe, siehe Lichtbilder" zeigen uns ja, dass wir richtig arbeiten.
Geschrieben von: Nico

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 16.07.2019 13:08

Hallo!

Nun mal der Reihe nach smile
Danke für die Info, dass das Amendment 2017 rausgekommen ist, denn diese Information habe ich nicht gefunden. Auch auf der von dir verlinkten Seite steht nämlich kein Datum dabei (oder ich bin grad zu doof es zu finden?)
Dass es auf der Prüfzusammenfassung dabei stehen muss steht im 38.3.5 drinnen: Reference to the revised edition of the Manual of Tests and Criteria used and to amendments thereto

"Und ist die Note auch noch so klein, will sie doch gelesen sein". Natürlich habe ich mir nur die Anforderungen direkt bei den Beschreibungen des Tests, nicht aber die Fußnote unter der Tabelle durchgelesen. Schande über mich. Nun bin ich aber gespannt, was der Hersteller dem Kunden rückmelden wird...
Wobei ich hab mir jetzt mal die übersetze Version von BAM hergenommen und dort wird es wie folgt übersetzt:
"Batterien oder einzellige Batterien, die nicht mit einem Batterieüberladungsschutz ausgerüstet, aber ausschließlich für den Gebrauch als Komponente in einer anderen Batterie oder in Ausrüstungen vorgesehen sind, welche eine solche Schutzein- richtung aufweist, unterliegen nicht den Anforderungen dieser Prüfung;"

In dem von mir angesprochenen Prüfbericht wird angeführt, dass es eine Lithium-Ionen-Zelle (Lithium-ion-cell) ist und es wird nicht als "single cell batteries" angegeben, also würde die Fußnote eventuell nicht zutreffen? Dazu kommt aber noch das diese Zelle getestet wurde. Diese Zelle wird nicht in eine andere Batterie eingebaut und der Hersteller bzw. das Testinstitut prüft die Zelle und weiß nicht was mein Kunde dann damit macht. Mein Kunde nutzt diese Zelle dann um sie in seinen Geräte zu verbauen. Die Zellen werden aber nicht explizit für diesen Kunden hergestellt. In der Test summery wird als "Kunde" der Batteriehersteller angeführt. Damit trifft diese Fußnote so nicht zu, wenn ich das richtig verstanden habe. (Gott ich war so froh, dass ich in der IATA klarkomme mit den ganzen Fußnoten und Formulierungen und nun kommt dieses Handbuch daher grin)

Natürlich hast du absolut recht, man muss eigenltich schon fast elektrisches Fachwissen haben um alles aus dem Prüfbericht auch korrekt rauslesen zu können. Daher hätte ich mich auch bei der "physischen Beschreibung" bei der wirklich schönen Test summery mit dem Punkt Description zufrieden gegeben. (Primary (non-rechargeable) 3.7 V Lithium Thionyl Chloride (Li-SOCl2) battery, assembled from 1 (one) “C” sized SL-2770 cell. The SL-2770 cell may come with optional suffixes consisting of a “/” followed by one or more letters and a digit. These suffixes indicate different types of finishing to the cell (for example, S- Standard, T-Tab, P-Pin, etc.).)
Wie gesagt, eine tolle Test summery ich und ich würde mir wünschen, dass sie genau so von allen gemacht wird. Wirds aber fürchte ich nicht spielen. Wenn unter 38.3.5 stehen würde, dann man genau so eine Vorlage verwenden müsste, dann würde uns allen das Leben erleichtert werden.
Aber manchmal hat man halt das Gefühl, dass niemand möchte, dass unser Leben in der Gefahrgutwelt so wirklich erleichtert wird blush

Letztens habe ich von jemanden der sich elektrisch wohl etwas besser auskennt auch eine schöne Beschreibung für den Unterschied zwischen Zelle und Batterie gehört. Ist es breiter als hoch, dann ist es eine Zelle, ist es höher als breit, dann eine Batterie. Veranschaulicht hat er das mit einem Menschen. Liegt der Mensch am Boden und nur sein Bauch streckt sich in die Höhe, dann ist er breiter als hoch und damit eine Zelle. Steht der Mensch aufrecht, dann ist er (hoffentlich) höher als breit und somit eine Batterie.

lg
Nicole
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 16.07.2019 14:25

Hallo, DJSMP,
woher ich das rauslese? Nun, aus der "physical description", die eben nicht die Angabe lediglich von Kennnummern etc ist, sondern eine Beschreibung des Zellenkörpers fordert. Und zwar logischerweise mit den Begriffen, die in der Prüfung verwendet werden. Beispiele hatte ich gegeben. Darum ist für mich die verlinkte Prüfzusammenfassung strenggenommen nicht ausreichend.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 17.07.2019 05:59

Antwort auf
Dass es auf der Prüfzusammenfassung dabei stehen muss steht im 38.3.5 drinnen: Reference to the revised edition of the Manual of Tests and Criteria used and to amendments thereto

Da habe ich nun wieder nicht richtig gelesen. Besten Dank!

Antwort auf
"Und ist die Note auch noch so klein, will sie doch gelesen sein". Natürlich habe ich mir nur die Anforderungen direkt bei den Beschreibungen des Tests, nicht aber die Fußnote unter der Tabelle durchgelesen. Schande über mich

Hier habe ich ja ausdrücklich gesagt, dass ich die Matrix, bei der in T7 nichts außer der Fußnote eingetragen ist, nur überflogen habe. Ich weiß nicht, ob das für die diskutierte Zelle auch wirklich zutrifft. Es erschien mir nur eine mögliche Erklärung.

Antwort auf
woher ich das rauslese? Nun, aus der "physical description", die eben nicht die Angabe lediglich von Kennnummern etc ist, sondern eine Beschreibung des Zellenkörpers fordert. Und zwar logischerweise mit den Begriffen, die in der Prüfung verwendet werden.

Das kann ich nun beim besten Willen nicht aus dem UN-Handbuch lesen, weder in der englischen noch in der deutschen Ausgabe. Aber wie gesagt: da stoße ich technisch auch an meine Grenzen. Es hat jedenfalls bisher kein Hersteller/Vertreiber so detailliert aufgeführt.

Diesen Link finde ich hoch interessant. Gibts da einen Expertenrabatt? Wenn auch die Kriterien zur Beurteilung von beschädigten Batterien besprochen würden (also wenn die Batterie vor mir liegt und ich eine Entscheidung treffen muss), würde ich direkt über eine Dienstreise nach Fulda nachdenken. Dann gibts endlich mal ein Gesicht. Wobei ja das Internet keine Anonymisierung mehr zulässt und ich mich gerade anderweitig zur Gesichtserkennung beholfen habe. wink

Schönen Tag euch!
Geschrieben von: Nico

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 17.07.2019 06:37

Antwort auf
Antwort auf
Hier habe ich ja ausdrücklich gesagt, dass ich die Matrix, bei der in T7 nichts außer der Fußnote eingetragen ist, nur überflogen habe. Ich weiß nicht, ob das für die diskutierte Zelle auch wirklich zutrifft. Es erschien mir nur eine mögliche Erklärung.

habe ich acuh so gelesen und nur versucht meine Entscheidung zu begründen wieso ich denke, dass es eventuell nicht zutrifft. Ausserdem sollet es quasi ein Dank sein, weil ich diese Fußnote übersehen habe.

Antwort auf
[quote]
Diesen Link finde ich hoch interessant. Gibts da einen Expertenrabatt? Wenn auch die Kriterien zur Beurteilung von beschädigten Batterien besprochen würden (also wenn die Batterie vor mir liegt und ich eine Entscheidung treffen muss), würde ich direkt über eine Dienstreise nach Fulda nachdenken. Dann gibts endlich mal ein Gesicht. Wobei ja das Internet keine Anonymisierung mehr zulässt und ich mich gerade anderweitig zur Gesichtserkennung beholfen habe. wink

Schönen Tag euch!

Naja das ist ein schweres Thema. Wenn eine Batterie vor einem liegt und man die Gefährlichkeit einstufen soll.. im Luftverkehr kenne ich die Meinung der Behöre und diese ist auch recht leicht zu erklären, auf der Straße wird es schon schwieriger. Aber ich habe gehört Fulda ist immer eine Reise wert laugh

Zu der physischen Beschreibung werde ich die Tage wohl noch die Behörde anschreiben und nach deren Meinung fragen. Wir können hier viel drüber diskutieren udn ich bin über jeden Input dankbar, aber letztendlich haben wir eine Behörde deren Urteil dann zählen wird.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 17.07.2019 06:52

Ich musste leider feststellen, dass die deutschen Behörden (BMVI, LBA) in den allermeisten Fällen von einer Interpretation der Vorschriften Abstand nehmen. Das ist in den USA mit den "Interpretations" ganz anders.

Aber vielleicht haben Sie mehr Glück.
Geschrieben von: Nico

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 17.07.2019 07:30

Die Anfrage ist raus, ich gebe Bescheid sobald ich eine Rückmeldung habe.
Geschrieben von: Floridacargocat

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 17.07.2019 14:22

Hallo Nico,
hast Du mal daran gedacht, mit PHMSA bzw. FAA Kontakt aufzunehmen und nach einer Interpretation zu fragen?
Gruss aus Florida
Geschrieben von: DJSMP

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 18.07.2019 05:39

Ursprünglich geschrieben von: Floridacargocat
Hallo Nico,
hast Du mal daran gedacht, mit PHMSA bzw. FAA Kontakt aufzunehmen und nach einer Interpretation zu fragen?
Gruss aus Florida


Moin Axel,
ich habe da einen ganz bestimmten, renommierten, erfahrenen, weltbekannten Gefahrgutexperten und -dozenten aus Florida im Blick, mit dem ich mich sehr gern austausche und der sehr gern deutsche/europäische Bahnunternehmen nutzt. Könnte der nicht vielleicht... wink

Edit: Ich bin mir sicher, dass er auch "in Fulda" eine lobende Erwähnung finden sowie Ruhm und Ehre für sich einstreichen dürfte.
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 18.07.2019 07:24

Ursprünglich geschrieben von: DJSMP

Moin Axel,
ich habe da einen ganz bestimmten, renommierten, erfahrenen, weltbekannten Gefahrgutexperten und -dozenten aus Florida im Blick, mit dem ich mich sehr gern austausche und der sehr gern deutsche/europäische Bahnunternehmen nutzt. Könnte der nicht vielleicht... wink


Dieser Empfehlung schließe ich mich erwartungsvoll an. wink
M.A.T.
Geschrieben von: Nico

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 18.07.2019 11:17

Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Ursprünglich geschrieben von: DJSMP

Moin Axel,
ich habe da einen ganz bestimmten, renommierten, erfahrenen, weltbekannten Gefahrgutexperten und -dozenten aus Florida im Blick, mit dem ich mich sehr gern austausche und der sehr gern deutsche/europäische Bahnunternehmen nutzt. Könnte der nicht vielleicht... wink


Dieser Empfehlung schließe ich mich erwartungsvoll an. wink
M.A.T.

Grüße Nach Florida, meinem geheimen Traumwohnort, da ich dann mind. 1 mal im Monat das WDW besuchen würde smile
Sieht fast wie eine Abstimmung hier aus und Axel hat gewonnen?

Mit PHMSA bzw. FAA habe ich ehrlichgesagt noch nie Kontakt aufgenommen blush
lg
Nico
Geschrieben von: Floridacargocat

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 18.07.2019 14:19

Kein Kommentar. Versuche nur behilflich zu sein bei der Beantwortung von kniffligen Fragen, indem ich auf meine Quellen hinweise und sie auch benutze.

Florida als Tourist ist etwas ganz anderes als "Bewohner". Als Bewohner hat man sich herumzuschlagen mit Extremwetter (jetzt auch in Deutschland), Wasser (einmal zu wenig, einmal zu viel), Versicherungsschutz, Gesundheitsvorsorge und deren Kosten (hier ist Deutschland viel viel kostenguenstiger - z.B. 6 Naehte im Fuss gesetzt = USD 2800, 1 Aspirin im Krankenhaus = USD 4.50.).
Trotzdem. Noch haelt sich die Waage auf der pro-Florida Seite.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 19.07.2019 05:47

Wir hätten als Luftexperten auch gleich mal darauf kommen können, im 2019Lithium Battery Guidance Document, Revision 1 der IATA nachzuschauen. Dort gibt es im Part 4 einige FAQ's zur Prüfzusammenfassung:

D. What is meant by physical description of cell or battery?A physical description isintended to provide a check for the person requesting the test summary to know that it applies to the cell/battery/product covered by the test summary. i.e. if a cellular phone is the product being shipped, the invoice description or marketing name of the product as the physical description could be used on the test summary.
--> Also nicht besonders detailliert, die Modellbezeichnung "Battery Model 0815" reicht nach meiner Auffassung aus. Genauere Beschreibung nur dann, wenn es z.B. keine Modellbezeichnung gibt.

Das Aussehen der Zusammenfassung und die Reihenfolge der Angaben ist auch erklärt:
G. If a manufacturer considers their suppliers, test house and battery data confidential and competitive information, how would test summarycompliance be achieved? All 10 dataelements and listed subsets of information arerequired to be on the test summary. As indicated above, the test house information may be listed to cover a range of products.

J. Is there a mandated format for the test summary that manufacturers and distributors must follow?No. Manufacturers and distributors may compile the information required in the test summary using any format. Below are 3 examples of a test summary:

Anschließend werden drei Beispiele gegeben. Die Angaben können also irgendwie platziert werden, solange alle 10 Punkte irgendwie irgendwo enthalten sind.

Interessant für mich war noch die Frage nach einem All-In-Dokument für mehrere Batterien oder Zellen (z.B. Laptophersteller) bzw. mehrere Hersteller:
"B. Can multiple batteries/manufacturers/products be listed on one report?
Yes, it is acceptable to have a single document that addresses multiple batteries/manufacturers/products, provided all required information is stated. For example, a tablet manufacturer may purchase lithium ion batteries from three different battery manufacturers. The test summary for the product will therefore list batteries and all related information (e.g., Watt-hours, test labs) from the three battery manufacturers without naming the manufacturer due to confidentiality issues."
Ich denke, dass beispielsweise dieser Hersteller sein Dokument nur geringfügig ergänzen wird und im Grunde alles so bleibt.
Geschrieben von: Nico

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 19.07.2019 06:53

Danke für die Zusammenfassung, das erspart mir den Post zu schreiben smile Ich sagte ja, dass die Antworten der ACG meist schnell und aussagekräftig erfolgen.
Wobei ich ja auch interessant finde, dass die Information in diesem Dokument der IATA zu finden ist. Die Anforderungen gelten ja Verkehrsträgerüberschreitend und ich vermute, jemand der sich ausschließlich mit dem Straßenversand beschäftigen würde, würde nicht auf die Idee kommen auf der Seite der IATA nach einer Lösung zu suchen.

Vielleicht ist Fulda ja doch eine Reise wert wink
Geschrieben von: StefanMUC1

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 30.07.2019 15:29


Also als Physical description of the cell/battery; and

verstehen wir

Pouch / zylindrisch / prismatisch


Dies passt am besten zur physischen Beschreibung.

VG
Stefan
Geschrieben von: Nico

Re: Test Summery nach UN38.3.5 - 23.01.2020 14:34

Ich hätte zur Test Summery 2 neue Fragen.

Ich habe eben eine zur Kontrolle erhalten und diese hat keine Unterschrift sondern nur eine digitale Signatur. Da diese Prüfzusammenfassungen ja weltweit gültig sein müssen, denke ich mir, dass eine digitale Signatur nicht eine Unterschrift ersetzt? Rechtlich gesehen weiß ich, dass es kaum anerkannt wird, das es nur 2-3 Programme gibt die rechtlich anerkannt werden, weil bei denen sicher ist, dass niemand anderer die Signatur machen konnte.

der 2. Punkt ist, dass in dieser Test summery steht:
The UN 38.3 tests were performed by one of the following test houses and were tested to UN Manual Test and Criteria Revision 3 Amendment 1 or subsequent revisions or amendments.
Es steht also nicht nach welcher Rev. genau getestet wurde sondern nur, 3 oder einer danach. Das kann doch auch nicht ausreichend sein?

lg
Nico
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 23.01.2020 14:46

Hallo, Nico,
für den ADR-Geltungsbereich sehe ich die Möglichkeit, eine elektronische Unterschrift wegen 5.4.4.2 als gültig anzusehen. Meine Begründung wäre, daß die Prüfzusammenfassung zu den in 5.4.4.1 aufgeführten "im ADR festgelegten" Informationen gehört, und diese wahlweise schriftlich oder elektronisch mitgegeben werden können. Zu einem elektronischen Dokument gehört eine digitale Signatur.
Also lautet meine Antwort auf die 1. Frage Ja.
Zur 2. Frage finde ich im ADR nichts, was die konkrete Version des HBPK benennte; nur die Jahresangabe 2003 für die Herstellung der Batterien. Ich würde hier argumentieren, daß die zugrundeliegende Version die (oder eine der) sein muß, die zur Herstellungszeit geltend waren. Eine andere Auslegung hieße ja, daß mit jeder Revision des HBPK alle früheren Prüfzusammenfassungen (und evtl. auch Prüfungen) ungültig würden - das ist aber nicht zu erkennen in der Praxis.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Nico

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 23.01.2020 18:39

Hallo M.A.T, danke für die schnelle Rückmeldung. Ich kann aber die Argumente nicht ganz nachvollziehen.



Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Eine andere Auslegung hieße ja, daß mit jeder Revision des HBPK alle früheren Prüfzusammenfassungen (und evtl. auch Prüfungen) ungültig würden - das ist aber nicht zu erkennen in der Praxis.

Das heißt es nicht, denn es wird angeführt: IATA DGR 3.9.2.6.2 a bzw ADR 1.6.1.29
Sofern im ADR nichts anderes vorgesehen ist, dürfen Lithiumzellen und -batterien, die nach einem Typ hergestellt wurden, der den Vorschriften des Unterabschnitts 38.3 des Handbuchs Prüfungen und Kriterien, dritte überarbeite Ausgabe, Änderung 1 oder einer zum Zeitpunkt der Typprüfung anwendbaren nachfolgenden überarbeiteten Ausgabe und Änderung entspricht, weiter befördert werden. Ich muss also nicht neu testen solange die verwendete Ausgabe Rev 3 Ad 1 oder später ist.

Aber meinem Verständnis nach muss angeführt werden nach welcher Version geprüft wurde. Es wird ja nicht nach UN38.3.5 gefordert dass angeführt wurde, dass nach Version 3 oder einer späteren geprüft wurde sonden nnach der Version und entsprechenden Ergänzungen, wenn welche existieren.

Denn in UN38.3.5 steht:
"Reference to the revised edition of the Manual of Tests and Criteria used and to amendments thereto, if any; and"
"Signature with name and title of signatory as an indication of the validity of information provided."

Die Prüfzusammenfassung wird lt allen Verkehrsträgern gemäß UN38.3.5 verlangt. "müssen eine nach Absatz 38.3.5 festgelegten Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen". Daher kann man sich nicht nur auf das ADR berufen denke ich? Wie sieht es denn rechtlich in Deutschland aus? Wird eine digitale Signatur als Unterschrift anerkannt? In Österreich ist das schwer zu beantworten daher frage ich mich wie das bei einem international gültigem Dokument aussieht? Muss ich angeben wo die Firma sitzt dessen Mitarbeiter das Dokument unterzeichnet hat um zu klären ob eine digitale Signatur ausreicht, da diese in einem Land getätigt wurde wo diese gültig ist? Die Unterschrift dient ja dazu, dass bestätigt wird, dass die angeführten Angaben der Richtigkeit entsprechen, das sollte nicht irgendwer x -beliebiger unterzeichen.

lg
Nico
Geschrieben von: Skypainter

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 23.01.2020 19:14

Hallo Nico,

im Prinzip stimme ich dir zu. Es heißt eigentlich alles vor der 3. Rev. 1. Amendment darf nicht mehr versandt werden. Die Mädels und Jungs aus dem Land des umfallenden Reissacks machen sich das Leben einfach und sitzen dabei auf einer selbstgebauten Tretmine. Denn mit jeder 2. neuen Revision wird eine alte Revision gekappt. Jetzt kommt aber das perfide an der Sache. Mit der 6. Revision sind die 3. und 4. Revision rausgefallen, d.h. eine Batterie die 2019 getestet wurde kann nicht mehr nach den Anforderungen der 3. Revision getestet worden sein. Die Limitierung auf 2003 bedeutet nur, dass sämtliche Batterien, die seitdem hergestellt (und geprüft smirk ) wurden noch transportiert werden dürfen. Sonst hätte man auch u.U. ein Problem mit der Entsorgung. Also gemäß UN Handbuch muss, wie von dir erwähnt, die Revisionsnummer und das dazugehörige Amendment angegeben werden. Und das kann nicht "Rev 3. 1. Amend oder später" lauten
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 23.01.2020 19:41

Hallo, Nico,
danke für den Hinweis auf 1.6.1.29, den hatte ich nicht im Kopf. Damit ist allerdings ein Anfangsdatum gesetzt für alles nach 1.7.03, und ich stimme Ihnen und Skypainter soweit zu.
Die elektronische Unterschrift in D muß die Vorgaben des Signaturgesetzes erfüllen. Wieweit die üblichen pdf-Programme das tun kann ich nicht beurteilen; Adobe beispielsweise sagt hier, seit 1999 in Zusammenarbeit mit sog. Vertrauensdiensten rechtskonform zu sein.

Das dt. Gesetz wird zB von der BNetzA vorgehalten.

Ich habe das ADR nur als Beispiel angeführt. Möglicherweise hat bei den besprochenen Zusammenfassungen jemand die engl. Bestimmungen gelesen, ohne aber die notwendigen Englischkenntnisse zu haben, und darum einfach die unverstandene Aussage in die Zusammenfassung reinschreiben wollen? So ähnlich wie viele Absender (und ihre Programme!) die gesamte Stoffeintragung in Versalien ins BP schreiben, statt die eine zutreffende auszuwählen.

Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Nico

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 24.01.2020 10:36

Ursprünglich geschrieben von: Skypainter
Hallo Nico,

im Prinzip stimme ich dir zu. Es heißt eigentlich alles vor der 3. Rev. 1. Amendment darf nicht mehr versandt werden. Die Mädels und Jungs aus dem Land des umfallenden Reissacks machen sich das Leben einfach und sitzen dabei auf einer selbstgebauten Tretmine. n

Nur das der mir vorliegende Bericht mit diesem Eintrag nicht von dort kommt, sondern aus meinem schönen Nachbarstaat in dem ihr zu Hause seit. Geprüft von einem dt. Prüflabor , das aber keine TelNr., Email oder website angeführt hat
von einem großen Namhaften hersteller das ganze ...
Geschrieben von: Skypainter

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 24.01.2020 10:45

Wann wurde denn der Test durchgeführt?
Geschrieben von: Nico

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 24.01.2020 10:53

Also es wird angeführt als Test report Date 30.09.2016, dann gibts ein Revisions Date 2019-11-25 und die Digitale Signatur ist mit 2020.01.23 datiert....

Gibts eigentlich eine Übersicht, wann welche Handbuchversion aktuell war?
Geschrieben von: Skypainter

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 24.01.2020 11:21

https://www.unece.org/trans/danger/publi/manual/manual_e.html
Geschrieben von: Nico

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 03.11.2020 14:15

Ich hab heut ein besonders schönes Exemplar bekommen und das wollte ich euch nicht vorenthalten.
Also eine wunderschöne Prüfzusammenfassung, die auch schön strukturiert aufgebaut ist und alles wesentliche enthält. Das Dokument hat 2 Seiten. Auf der 1. Seite eine quasi Einleitung in der steht (Firmendaten habe ich durch XXX ersetzt):
Antwort auf
The attached test report summary has been prepared in accordance with The UN Recommendations on the Transport of Dangerous Goods, Manual of Test and Criteria, Amendment to the 6th Edition, Section 38.3.5 – Lithium cell or battery test summary.The original test data is confidential information available to competent Authorities with valid identification and only upon the review by XXX of a written formal request. Disclosure of original test data may be subject to the execution of a nondisclosure agreement.

Dokument ist vom Oktober 2019 und unterzeichnet vom "Global Environmental Program Manager"

So und dann kommt als 2. Seite die Summery. Beim Testlabor steht dabei
Antwort auf
"No longer in operation. Contact XXX for information regarding the full test report."
und es gibt natürlich auch kein EMail, Telefonnummer oder Website.
Dann steht Test report Datum März 2008, unterzeichnet ist das Dokument wieder vom "Global Environmental Program Manager" in Jahre 2019 und dann steht:
Antwort auf
[i] Test Reference: Manual of Tests and Criteria Amendments, Third Edition, Section 38.3


Tjo was denn nun, Third Edition und somit nicht mehr gültig, da zu alt oder doch die im Begleitschreiben erwähnte 6th Edition? Interessante Variante. Auch schön unter dem Firmennamen steht "The safety company"

Hach so ein schönes Thema. Aber ich muss sagen, das hat mich heute wenigstens auf etwas andere Gedanken gebracht!
Grüße aus Wien
Nicole

ps.: wenns wer für Schulungszwecke braucht kann ich es gern weitergeben. ich habe alle Daten die auf die Firma, den Hersteller, dass Testlabor oder das Produkt hinweisen aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht.
Geschrieben von: Skypainter

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 04.11.2020 06:32

Ursprünglich geschrieben von: Nico


Dann steht Test report Datum März 2008, unterzeichnet ist das Dokument wieder vom "Global Environmental Program Manager" in Jahre 2019 und dann steht:
Antwort auf
[i] Test Reference: Manual of Tests and Criteria Amendments, Third Edition, Section 38.3


Tjo was denn nun, Third Edition und somit nicht mehr gültig, da zu alt oder doch die im Begleitschreiben erwähnte 6th Edition? Interessante Variante. Auch schön unter dem Firmennamen steht "The safety company"



Hallo Nico,

VORSICHT mit den Aussagen. Die Third Edition ist NICHT mehr gültig, Aber die THIRD EDITION AMENDMENT 1 ist gültig. In diesem Amendment wurden die bis heute gültigen Tests eingeführt. Übrigens gilt zur Zeit die 7. Revision. Allerdings gibt es zur Rev.6 nur Anpassungen zu GHS. Im Kapitel 38.3 gibt es keine Änderungen.

Eine Kopie der verkappten Prüfzusammenfassung wäre ein Nice to have für Schulungen.

Gruß
Skypainter
Geschrieben von: Nico

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 04.11.2020 07:51

Ursprünglich geschrieben von: Skypainter
Ursprünglich geschrieben von: Nico


Dann steht Test report Datum März 2008, unterzeichnet ist das Dokument wieder vom "Global Environmental Program Manager" in Jahre 2019 und dann steht:
Antwort auf
[i] Test Reference: Manual of Tests and Criteria Amendments, Third Edition, Section 38.3


Tjo was denn nun, Third Edition und somit nicht mehr gültig, da zu alt oder doch die im Begleitschreiben erwähnte 6th Edition? Interessante Variante. Auch schön unter dem Firmennamen steht "The safety company"



Hallo Nico,

VORSICHT mit den Aussagen. Die Third Edition ist NICHT mehr gültig, Aber die THIRD EDITION AMENDMENT 1 ist gültig. In diesem Amendment wurden die bis heute gültigen Tests eingeführt. Übrigens gilt zur Zeit die 7. Revision. Allerdings gibt es zur Rev.6 nur Anpassungen zu GHS. Im Kapitel 38.3 gibt es keine Änderungen.

Eine Kopie der verkappten Prüfzusammenfassung wäre ein Nice to have für Schulungen.

Gruß
Skypainter



Hallo Sky, deswegen die Aussage, dass das veraltet ist. Wäre 1st Amendment dabei gestanden wäre es prinzipiell noch gültig, aber dennoch sehr komisch mit diesem Beiblatt.
Schick ich dir gerne smile
lg aus einem heute wieder etwa ruhigerem Wien
Nicole
Geschrieben von: Gerald

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 15.01.2021 12:58

Hallo Nico,
in der "Gefährlichen Ladung" Heft 01/2021 steht zu dem Thema "Kein Transport ohne Test Summerary" auf Seite 20 bis 21 ein interressanter Beitrag, welcher eigentlich alle Fragen im Zusammenhang mit dem 38.3-Prüfbericht beantwortet.

Vor allen Dingen steht in dem Beitrag, wie es dazu kam, dass jetzt eine Prüfzusammenfassung gefordert ist und kein 38.3-Prüfbericht mehr.

Denn im ADR 2021 steht jetzt ein geänderter Text unter dem Absatz 2.2.9.1.7 g) : "Hersteller und Vertreiber von Zellen oder Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, müssen die im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Unter­abschnitt 38.3 Absatz 38.3.5 festgelegte Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen."

Nach ADR 2023 (Planung) wird es eine Änderung im Absatz 2.2.9.1.7 e) "Qualitätsmanagement-Programms für die Herstellung der Zellen / Batterien" geben, und es wird der Hersteller verantwortlich sein und nicht mehr der Versender!

Mir ist schon klar, das nicht jedes Forummitglied die "Gefährlichen Ladung" bezieht, aber trotzdem wollte ich auf den Beitrag verweisen. Vielleicht kann man beim Verlag mal anfragen, ob man diesen Beitrag als PDF-Datei bekommen kann. Nur so ein Vorschlag.
Geschrieben von: Nico

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 15.01.2021 13:05

Hallo Gerald, danke für den Hinweis. Habe die GeLa schon gelesen und den Beitrag auch schon erwartet. Ich hatte den Verlag angeschrieben dass der Letzte Beitrag zu dem Thema etwas komisch formuliert war und deswegen wurde das Thema nochmal aufgenommen und ich glaube eine der gedruckten Stellungnahmen ist auch von einem Forumsmitglied. Da habe ich den Kontakt hergestellt, damit jemand aus der Praxis seine fundierte Meinung kundtut. Ich finde den Aritkel sehr gut gelungen.
lg
Nico
Geschrieben von: DJSMP

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 18.01.2021 07:49

Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo Nico,
in der "Gefährlichen Ladung" Heft 01/2021 steht zu dem Thema "Kein Transport ohne Test Summerary" auf Seite 20 bis 21 ein interressanter Beitrag, welcher eigentlich alle Fragen im Zusammenhang mit dem 38.3-Prüfbericht beantwortet.

Vor allen Dingen steht in dem Beitrag, wie es dazu kam, dass jetzt eine Prüfzusammenfassung gefordert ist und kein 38.3-Prüfbericht mehr.

Denn im ADR 2021 steht jetzt ein geänderter Text unter dem Absatz 2.2.9.1.7 g) : "Hersteller und Vertreiber von Zellen oder Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, müssen die im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Unter­abschnitt 38.3 Absatz 38.3.5 festgelegte Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen."

Nach ADR 2023 (Planung) wird es eine Änderung im Absatz 2.2.9.1.7 e) "Qualitätsmanagement-Programms für die Herstellung der Zellen / Batterien" geben, und es wird der Hersteller verantwortlich sein und nicht mehr der Versender!

Mir ist schon klar, das nicht jedes Forummitglied die "Gefährlichen Ladung" bezieht, aber trotzdem wollte ich auf den Beitrag verweisen. Vielleicht kann man beim Verlag mal anfragen, ob man diesen Beitrag als PDF-Datei bekommen kann. Nur so ein Vorschlag.




Ich liebe die Diskussion...

Es ist auch bisher an keiner Stelle des ADR oder der GGVSEB zu entnehmen, dass der Absender bzw. Auftraggeber des Absenders (oder im Seeverkehr Versender) oder der Beförderer in irgendeiner Art und Weise für die (Prüfung von) UN-Prüfzusammenfassung oder das Qualitätssicherungsprogramm verantwortlich wäre. Die Übertragung der Prüfung im Rahmen der Klassifizierungspflicht bei Auftraggeber, Absender und Beförderer über die Passagen "dürfen unter diesen Eintragungen befördert werden, wenn sie den nachfolgenden Vorschriften entsprechen ist in meinen Augen reine Spekulation. So lange da nicht steht "hat dafür zu sorgen, dass die Prüfzusammenfassung vorliegt" oder "hat das Vorhandensein der UN-Prüfzusammenfassung zu prüfen", ergibt sich in meinen Augen hier gar nichts.

Weder der Hersteller noch der Vertreiber sind Beförderungsbeteiligte. Auch kann die Prüfung in meinen Augen auch in keinster Weise auf Geräte bezogen werden. Da steht drin "Hersteller und nachfolgende Vertreiber von Zellen oder Batterien". Somit kann das nicht für den versand eines Laptops sondern maximal für den Versand einzelnber Batterien zutreffen. Ein Auftraggeber/Absender/Versender ist auch nicht automatisch nachfolgender Vertreiber einer Zelle oder Batterie. Das ist an den Haaren herbei gezogen. Ein Unternehmen, welches Batterien vertreibt, vielleicht. Aber alle anderen nicht. Wenn eine generelle Kontrollpflicht gewollt gesesen wäre, dann hätte man das anders formulieren müssen (wie z.B. bei Hersteller von Verpackungen).

Bliebe noch die schrifliche Aussage des LBA. Das ist eine Aussage, die so am Horizont mit rum geistert, und die das BMVI am liebsten tilgen würde. Das BMVI hat mir nun mehrfach schriftlich bestätigt, dass eine Prüfung bzw. Anforderung der Prüfzusammenfassung so niemals gewollt war.

Ich möchte betonen, dass meine Kunden als Auftraggeber, Absender, Beförderer und im See- und Luftverkehr brav immer die Prüfzusammenfassung vorhalten bzw. checken und alles dafür tun, um an die Dokumente zu kommen. Aber wenn z.B. der Tablet-Hersteller sagt "Bekommste nicht!", dann habe ich ein Problem! Ich kann beim Kunden nicht oder nur sehr schwer eine Vielzahl von Tablet-Lieferungen für Mitarbeiter blockieren, so lange es keine eindeutige gesetzliche Pflicht für den Auftraggeber/Absender/Versender gibt!

Auch wäre eine Kontrollpflicht in meinen Augen förderlich, wenn alle mitmachen und die Informationskette funktionierte. Positivbeispiele, wie die einfach auf der Homepage hinterlegt oder bei Support über E-Mail abgefordert werden können, gibt es ja schließlich auch. Wir haben über die schwarzen Schafe der Branche schon hinreichend diskutiert. Aber wenn mir führende Laptophersteller im Großraum Frankfurt und führende deutsche Gerätehersteller im Großraum Stuttgart den Mittelfinger zeigen, dann kann ich meine Kunden nicht pauschal auffordern, diese Geräte stehen zu lassen, wenn die Vorschriften dies nicht fordern.

Ich würde mir wünschen, dass man dann 2023 endlich mal Rechtssicherheit auf allen Verkehrsträgern schafft und eine eindeutige Regelung in die Vorschriften aufnimmt. So herrscht einfach nur viel Unsicherheit und Willkür. Bei den Spediteuren handelt es sowieso jeder anders. Den GELA-Artikel habe ich dahingehend interessiert gelesen. Dem zweiten Logistiker würde ich gern mal über die gelebte Praxis in einer seiner Niederlassungen berichten.

Sagen wir mal so: Es bleibt spannend!
Geschrieben von: Gerald

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 18.01.2021 12:36

Hallo DJSMP,
Antwort auf
ist auch bisher an keiner Stelle des ADR oder der GGVSEB zu entnehmen,


Ich habe nicht umsonst auf den Beitrag von Herrn Klein in der "Gefährlichen Ladung" verwiesen, weil in dem Beitrag die Zusammenhänge für mich sehr gut erläutert werden. Das Problem ist jetzt für mich, das ich auf Grund der Copyright den Text hier nicht so einfach wiedergeben kann.

Klar gebe ich Dir Recht, dass der Regelgesetzgeber dies besser in seinen Regelwerken wiedergeben müsste. Da es in Praxis z.b. durch die Beförderer etwas anders gesehen wird.

Optimal wäre es, wenn der Admin die Seite 20 von diesem Heft als PDF Datei zur Verfügung stellen könnte, dann wäre die Diskussion vielleicht etwas leichter.
Geschrieben von: Claudi

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 19.01.2021 07:47

Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo Nico,

Denn im ADR 2021 steht jetzt ein geänderter Text unter dem Absatz 2.2.9.1.7 g) : "Hersteller und Vertreiber von Zellen oder Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, müssen die im Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil III Unter­abschnitt 38.3 Absatz 38.3.5 festgelegte Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen."

Nach ADR 2023 (Planung) wird es eine Änderung im Absatz 2.2.9.1.7 e) "Qualitätsmanagement-Programms für die Herstellung der Zellen / Batterien" geben, und es wird der Hersteller verantwortlich sein und nicht mehr der Versender!



Hallo,

der Prüfbericht wird schon seit 01.01.2020 gefordert und das steht seit 2019 so im ADR. Im ADR 2021 gab es keine Änderungen in 2.2.9.1.7.
Und auch das Qualitätssicherungsprogramm ist doch schon lange gefordert (2.2.9.1.7 e) Zellen und Batterien sind gemäss einem Qualitätssicherungsprogramm hergestellt...) - hergestellt verweist ja schon darauf, dass das eine Sache ist, die den Hersteller betrifft. Es gibt nur derzeit keinen Verweis auf spezielle Normen bzw. keine externe Zertifizierung.

Was ist also jetzt neu? Ich hab die GeLa nicht, daher auch den Artikel nicht.

Einzig die Diskussion, ob man die Prüfzusammenfassung als Auftraggeber des Absenders/ Absender/ Beförderer haben MUSS, stichprobenartig abfragen SOLLTE, MÜSSTE (was schön wäre) versus die Praxis, in der es eben oft keine Prüfzusammenfassung gibt, wird bleiben.

Der Prüfbericht wird einfach unpraktisch gewesen sein, zig Seiten mit Daten, Diagrammen etc. und da soll jemand schnell herauslesen, was das für Batterien sind, ob die korrekten/ nötigen Tests gemacht wurden, ob die Prüfgrundlage richtig ist, ob die Batterie also prüfseitig iO ist? Daher die Essenz daraus für den Transport: Prüfzusammenfassung.
Quasi so ähnlich wie: statt einem Menschen LD50-Werte, Flammpunkte und andere Kenngrößen um die Ohren zu hauen einfach das Ergebnis zusammengefasst im Punkt 14 eines Sicherheitsdatenblattes.
Geschrieben von: DJSMP

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 19.01.2021 12:07

Hallo Claudi,

neu ist im ADR nur das Wort "nachfolgende" vor Vertreiber. Das hat quasi keinen Einfluss auf die Gesamtdiskussion.

Der GELA-Artikel schildert gut den bisherigen Kampf in der Praxis. Einige Spediteure sehen in der Prüszusammenfassung ein MUSS. Andere interessiert es nicht. Das BMVI sagt, dass die Prüfzusammenfassung dem Auftraggeber/Absender nicht vorliegen muss. Das LBA sagt ja. wink
Geschrieben von: Gerald

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 19.01.2021 12:36

Hallo Claudi,
ist leider Schade das Dir der Beitrag nicht vorliegt.

Der Verfasser hat versucht in diesem Beitrag die Zusammenhänge zwischen Theorie und Praxis herzustellen. Er verweist auf den Unterabschnitt 2.2.9.2, dann weiter auf Absatz 2.2.9.1.7 und weiter auf die jeweiligen Pflichten unter Abschnitt 1.4.2 bzw. in der GGVSEB u.s.w.

Der Vorteil in diesem Beitrag find ich, dass hier besonders gut die Zusammenhänge Theorie und Praxis zusammengefasst sind und auch Praktiker zum Wort kommen.

Klar kann nicht jeder die Zeitschrift im Abo haben, da es ja noch andere Zeitschriften gibt. Ich habe ja auch nicht alle möglichen Zeitschriften im Abo!
Geschrieben von: Nico

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 19.02.2021 11:26

Halli Hallo Hallöchen

Ich hab hier was neues von nem Kunden bekommen, das ich so noch nicht gesehen habe und auf eure Meinung gespannt bin.
Es handelt sich um "Single Cell Battery in hearing aid" Aufladbar mit 0,0888Wh
Bei den Tests steht bei T1-6 und bei T8 : "Cell already tested" und bei T7 (Overcharge) "Pass"
Battery assembly ist not applicable.

Also ich hätt ja jetzt mal gesagt, wenn die Zelle schon getestet wurde, wieso wird der T7 seperat gemacht? Und auf jeden Fall muss auch der Test für bereits geprüfte Zelle auch vorgelegt werden können. Nur weils schon mal getestet wurde, heißt das ja noch lang net, dass es auch den Test bestanden hat.

Gruß aus dem nebligen Wien
Nico
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 05.05.2021 11:54

Guten Tag,
für die USA sind die Anforderungen über das Verfügbarmachen der Prüfzusammenfassung nun behördlich erläutert worden, siehe dazu den Link hier im Forum (mein Post von 13:52).
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Nico

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 05.05.2021 15:49

Hallo! Gerade die Information zu den Hearing aids sind in der Übersicht sehr interessant. Ähnlich sind ja dann zb Apple airpods zu sehen die ebenfalls ein ladecase haben. Hier ist aber die aktuelle Auffassung der österr. Behörde, dass wenn die AirPods in der case befördert werden das komplette ‚gerät‘ als un3481 zu klassifizieren. Mich hat das immer schon sehr irritiert aber so was die offizielle Aussage der Behörde.
Danke für diese Information
Geschrieben von: DJSMP

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 10.05.2021 08:27

Ich habe beim Unterzeichner des verlinkten Letters erst "Der Kindergarten" gelesen. Aber das trifft es auch am Besten. Hörhilfe... grin
Geschrieben von: Nico

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 19.10.2021 06:07

Da ich nicht einen neuen Beitrage zu dem Thema eröffnen will, kram ich das hier mal hoch. Heute habe ich eine sehr lustige Anfrage bekommen:
Antwort auf
Unser Einkauf meldet mir unten stehendes. Der Hersteller möchte von uns eine Zahlung für eine Rezertifizierung, der UN38.3, der von Ihnen bezogenen Akkus.

Jetzt frag ich mich was sie da Erneuern möchten bzw ob sie da nicht nur Geld kassieren wollen, Diese Renewal soll angeblich jährlich nötig sein. Ich konnte aber nirgends etwas dazu finden, dass irgendetwas jährlich gemacht werden muss.


Antwort auf
It is once more the time of year for us to write to our clients to remind them to apply for 2022 annual transportation validity for their UN38.3 certified batteries. Our records show that this will apply to the batteries below for your company:
xxx
The annual re-certification process takes about 6 weeks. However, the new certificates are only released in the first week of January. As many customers from all over the world will be doing this process during Q4, we suggest to place your order as soon as practical.
Please reply to this email giving me permission to send you our quote/Invoice for the above certificate renewals.


Hat jemand schon was ähnliches bekommen? Also ich würd mal sagen, dass das so nirgends steht. Es wird alles rückwirkend bis Version 3 Amand. 1 zugelassen laut den allgemeinen Anforderungen an LiBa und ein neuer Test wäre nur bei wesentlichen Änderungen der Batterien vorgeschrieben.
Noch dazu kommt dass die aktuell im unternehmen aufliegenden Test summery mit 2020 datiert sind, da hätte die Firma ja glatt 2021 vergessen die test summery zu erneuern...

lg
Nico
Geschrieben von: DJSMP

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 19.10.2021 09:04

Ich vermute ein linkes Ding. Wahrscheinlich waren die Akkus nie 38.3 und von den anderen Abnehmern hat keiner gefragt. Nun fragt mal einer und dann soll der den (jetzt noch durchzuführenden) Test bezahlen. Eine jährliche Wiederholung der Testreihe ist in meinen Augen Nonsens.

Wie ich gelernt habe bekommt der Chinese im Dreischichtbetrieb die Testreihe auch in 6 Wochen hin. Hier in Deutschland würde das Prüfunternehmen 6 Monate benötigen.
Geschrieben von: Nico

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 19.10.2021 11:48

Also auf Nachfrage kam jetzt nochmal folgendes:
Antwort auf
Your transportation team is partially correct when they say that “it is not required to retake UN38.3 tests annually (or refresh the certificate).” Their statement applies to the UN38.3 Test Report for the battery / batteries. However, the UN38.3 certification process usually comprises of 7 certificates/reports, with validity as follows:

Certificate Validity
UN38.3 Test Report Ongoing
Drop Test Ongoing
MSDS Until UN Regulations are updated, usually annually
PI965 Sea – for bulk shipment of batteries Until end of calendar year of issue
PI965 Air - for bulk shipment of batteries Until end of calendar year of issue
PI967 Sea – for shipment of the batteries contained in your final product Until end of calendar year of issue
PI967 Air - for shipment of the batteries contained in your final product Until end of calendar year of issue

The renewal process was brought in a few years ago, to tighten up on / prevent “rogue” shipments being made on counterfeit certifications. The fee is around $200 per certificate
Our understanding is that if the shipment at any point during transportation is subject to a “spot check”, and it is found that the certificates are not available, then the shipment could be impounded, and held until the certificates can be produced. This happened to one of our clients, and they had to pay for the certificates to be produced, and also pay a fine to get the goods released once the certificates became available. This is why we recommend to our clients to keep their certificates up to date every year.


Diese Sea und Air Dokumente, die sie da scheinbar erneuert lassen wollen tragen dann den Titel "Identification and Classification Report for Air Transport" bzw "Sea Transport" und beinhalten nochmal den UN 38.3.5, Fotos von den Batterien und fertigen Versandstücken und beziehen sich tatsächlich scheinbar immer auf nur ein Versandstück (vermutlich standard Versandeinheiten) denn es steht unter anderem drin: Number of batteries per Packakge:..., Quantity per package... und die Bestätigungen dass der Ladezustand von 30 % nicht überschritten wird.Es wird auf die aktuelle IATA Ausgabe bezogen (klar muss das dann jedes Jahr neu ausgestellt werden...)

200,- nur um Datum und IATA Version anzupassen ist aber auch n schöner Preis.
br
Nicole
Geschrieben von: M.A.T.

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 19.10.2021 12:07

Hallo, ich verstehe nicht, wo hier die angebliche rechtliche Anforderung sein soll. Sowohl UN als auch ICAO (IATA hat keine Rechtskraft!) werden zweijährlich angepaßt; das heißt aber nicht, daß spezifisch die Liba-Testanforderungen automatisch auch geändert würden. Zudem ist nach den engl. Texten ohnehin nur eine formale Änderung der Jahreszahl beabsichtigt und nicht eine neue Prüfung. Eine gleitende Nachprüfungsverweisung aus beispielsweise GGVSEB, ICAO oder LuftVG habe ich nicht gefunden.
Für mich ist das der Versuch, mit Behauptungen ohne Rechtsgrundlage Umsatz zu generieren.
Gruß
M.A.T.
Geschrieben von: Claudi

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 20.10.2021 10:01

Das klingt nach einer privatrechtlichen Zertifizierung zw. zwei Parteien. Einige KEP-Dienstleister machen ja auch einen zusätzlichen Vertrag mit internter Zertifizierung zur Auflage, wenn mit ihnen Li-Batt versendet werden (wobei das wohl nix kostet, man muss denen nur Unterlagen erstellen, schicken etc.).

Ich weiß nun nicht, welche Rollen die Parteien im Fall von @Nico haben, aber wenn der Hersteller von Batterien von einem Versender sowas fordert, würde ich lächelnd abwinken, wenn ich von denen ein UN38.3 Test Report Summary für "meine" Batterien hätte.

Ist ja schön, dass die irgendwas feierlich umfangreiches mit Prüfung der PI9XX IATA, Anzahl der Batterien etc. erstellen wollen, aber die Regularien kann ich selbst lesen und umsetzen. Dieses "Zertifikat" für 200 $ klingt wie eine Rundum-Bestätigung, dass deren Batterien, wenn nach Beschreibung verpackt, so und so versendet werden dürfen, jeweil geprüft nach aktuellem Rechtsstand. Wie eine Art Handbuch/ Verfahrensanweisung. Kann man machen, kann man aber auch lassen (oder selbst erstellen, woanders so eine Dienstleistung einkaufen, ...).
Geschrieben von: Nico

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 20.10.2021 16:05

Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Das klingt nach einer privatrechtlichen Zertifizierung zw. zwei Parteien. Einige KEP-Dienstleister machen ja auch einen zusätzlichen Vertrag mit internter Zertifizierung zur Auflage, wenn mit ihnen Li-Batt versendet werden (wobei das wohl nix kostet, man muss denen nur Unterlagen erstellen, schicken etc.).

Ich weiß nun nicht, welche Rollen die Parteien im Fall von @Nico haben, aber wenn der Hersteller von Batterien von einem Versender sowas fordert, würde ich lächelnd abwinken, wenn ich von denen ein UN38.3 Test Report Summary für "meine" Batterien hätte.

Ist ja schön, dass die irgendwas feierlich umfangreiches mit Prüfung der PI9XX IATA, Anzahl der Batterien etc. erstellen wollen, aber die Regularien kann ich selbst lesen und umsetzen. Dieses "Zertifikat" für 200 $ klingt wie eine Rundum-Bestätigung, dass deren Batterien, wenn nach Beschreibung verpackt, so und so versendet werden dürfen, jeweil geprüft nach aktuellem Rechtsstand. Wie eine Art Handbuch/ Verfahrensanweisung. Kann man machen, kann man aber auch lassen (oder selbst erstellen, woanders so eine Dienstleistung einkaufen, ...).


Es ist tatsächlich sowas in der Art und mein Kunde ist lediglich der Empfänger, der schickt nicht mal weiter. Ursprünglich wollten sie 7x200,-
Nachdem sie gemerkt haben da kennt sich wer aus, meinten sie, 5 Dokumente müssen nur erneuert werden. Aber mein Kunde lehnt jetzt komplett ab, ist ja unnötig …
Geschrieben von: Andreas_K

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 07.03.2023 14:07

Frage an die Batterienprofis hier im Forum (hoffe das passt hier rein):
Muss in der Zusammenfassung des Prüfberichtes gem. UN 38.3 die enthaltene Lithiummenge genau angegeben werden, oder reicht eine Angabe wie „< 1 g Lithium“ aus?

Sind euch auch schon beide Varianten begegnet?
Schöne Grüße
Andreas
Geschrieben von: Gerald

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 08.03.2023 10:27

Hallo Andreas,
Antwort auf
Muss in der Zusammenfassung des Prüfberichtes gem. UN 38.3 die enthaltene Lithiummenge genau angegeben werden, oder reicht eine Angabe wie „< 1 g Lithium“ aus?


Sieh mal unter LOGISTIK-INFORMATIONEN UND UN 38.3 PRÜFUNGSZUSAMMENFASSUNG bzw. Freie Downloads nach. Da dürftest Du eine Antwort auf Deine Frage finden.

Übrigens findest Du unter Lithium Batterie Service eine Präsentation, welche Dir aufzeigt, wie Du auf der Homepage vorgehen musst um zum gesuchten Ergebniss zu kommen!
Geschrieben von: Andreas_K

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 08.03.2023 10:47

Hallo Gerald,

besten Dank für deine Antwort.

Also der genaue Wert in Gramm, und nicht "weniger oder mehr als ..."

Schöne Grüße

Andreas
Geschrieben von: Claudi

Re: Test Summary nach UN 38.3.5 - 08.03.2023 11:42

Im UN Manual of Tests an Criteria steht "lithium content" - es ist halt Auslegungssache, aber tendenziell ist eine absolute Zahl seriöser.
© 2024 Gefahrgut-Foren.de