Hallo Liebe Kollegen,
ich habe folgende Frage:
Wie müssen die Angaben im Beförderungspapier lauten, wenn es sich um LQ handelt?
Muss die Reihenfolge, die bei "normalem" Gefahrgut gilt eingehalten werden oder reicht es z.B so:
ACHTUNG LQ, UN 1950 Druckgaspackungen entzündbar,2.1, (D) 45,93 KG
Sind dieses Angaben bei LQ an eine Norm gebunden ?
Vielen Dank im Voraus!