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Angaben im Beförderungspapier bei LQ #16566 06.03.2013 10:37
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michi-loeffler Offline OP
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Hallo Liebe Kollegen,

ich habe folgende Frage:

Wie müssen die Angaben im Beförderungspapier lauten, wenn es sich um LQ handelt?
Muss die Reihenfolge, die bei "normalem" Gefahrgut gilt eingehalten werden oder reicht es z.B so:

ACHTUNG LQ, UN 1950 Druckgaspackungen entzündbar,2.1, (D) 45,93 KG

Sind dieses Angaben bei LQ an eine Norm gebunden ?

Vielen Dank im Voraus!


Freundliche Grüße aus Oberschwaben.

Michael L.
Re: Angaben im Beförderungspapier bei LQ [Re: michi-loeffler] #16567 06.03.2013 11:11
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gg-freak Offline
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Abschnitt 3.4.12 fordert lediglich, dass dem Beförderer die Bruttomasse der LQ-Versandstücke mitgeteilt werden muss.Die Inhalte aus Absatz 5.4.1.1.1 sind nicht gefordert. Demzufolge auch nicht die Reihenfolge. Die Information an den Absender muss in nachweisbarer Form erfolgen.


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: Angaben im Beförderungspapier bei LQ [Re: gg-freak] #16568 06.03.2013 12:02
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Kraeft Offline
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Guten Morgen,
Ich habe das gleiche Problem.
Dann brauchte ja im Frachtbrief nur folgenes stehen:

z.B.: 1 l Pfefferminzöl "begrenzte Menge" bto. 1,5 kg

und nicht: 1 l Pfefferminzöl
UN-Nr. 3082 umweltgefährdener Stoff n.a.g.
(alpha Pinen)(9) III (E) bto.1,5 kg

Und die Begleitpapiere würden dann auch wegfallen (IMO etc.)?

Das würde mir ja viel Schreiberei ersparen

Gruß aus Hamburg
Kraeft

Re: Angaben im Beförderungspapier bei LQ [Re: Kraeft] #16569 06.03.2013 12:56
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King_Louie_21 Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Die Vorschriften für den Transport im Binnenland unterscheiden von den Vorschriften für den Seetransport.

Für den Transport im Binnenland gilt 3.4.12 ADR/RID: Mitteilung durch den Absender an den Beförderer in nachweisbarer Form über die Bruttomasse der LQ-Güter.

Die seekonforme Dokumentation ist 3.4.6.1 IMDG-Code geregelt: vollständige IMO plus die Bezeichnung LTD QTY. Diese Dokumentation kann auch für den Vor-/Nachlauf im Binnenland verwendet werden.

Schöne Grüße.


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