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Gefahrgut und Nicht-Gefahrgut in ein Versandstück
#22226
28.07.2016 12:39
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kmjb
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Hallo zusammen,
wo finde ich Informationen ob und wie ich nach ICAO/IATA Gefahrgut und Nicht-Gefahrgut zusammen in einem Versandstück unterbringen darf? Bisher ist mir nur Kapitel 8.2.2 "Gemischte Sendungen" begegnet, dort geht es aber nur um Luftfrachtbriefe und auch nur bei mehreren Versandstücken.
Konkretes Beispiel: Bei meinem flüssigen Gefahrgut (wässrige Lösung) möchte ich 1 L Wasser zusätzlich mitschicken. Passende Verpackung, Aufsaugmaterial etc. versteht sich von selbst. Was muss ich beachten? Wo kann ich es nachlesen? Oder ist so etwas gar nicht möglich und ich muss ein zweites Versandstück packen?
Danke für eure Hilfe
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Re: Gefahrgut und Nicht-Gefahrgut in ein Versandstück
[Re: kmjb]
#22232
29.07.2016 15:02
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Winklhofer
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Servus kmjb,
Unterabschnitt 5.0.2.11 der IATA-DGR gibt Dir die Antwort.
Gruß aus Augsburg Alfred Winklhofer
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Re: Gefahrgut und Nicht-Gefahrgut in ein Versandstück
[Re: kmjb]
#22238
01.08.2016 11:09
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kmjb
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Na, wenn das alles ist..? In dem Abschnitt steht bzgl. Nicht-Gefahrgut ja ausschließlich "Eine Außenverpackung kann mehr als ein gefährliches Gut oder andere Güter enthalten (...)". Dann folgen diverse Voraussetzungen, die aber höchstens Anforderungen an die Verpackung stellen und nicht z.B. an die Dokumentation.
Ich könnte also 1 L Gefahrgut zusammen mit 50 L Nicht-Gefahrgut in einem geeigneten Versandstück verschicken, ohne dass ich das Nicht-Gefahrgut irgendwo erwähnen muss? Wundert sich da keiner bei der Abfertigung über das > 50 kg-Paket? :-)
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Re: Gefahrgut und Nicht-Gefahrgut in ein Versandstück
[Re: kmjb]
#22247
02.08.2016 12:15
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DJSMP
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Ein paar Anmerkungen dazu:
Prinzipiell ist das Verpacken von Gefahrgut und Nicht-Gefahrgut möglich, aber:
Du musst ja nach einem Prüfbericht/Prüfprotokoll verpacken. Entweder verpackst du (bei Pappkisten) als 4 GV oder nach einem von dir selbst in Auftrag gegebenen Prüfbericht/ Kurzprüfprotokoll für den versandfertigen Zustand. Und da muss deine neue Kostellation natürlich passen.
Wenn da drin steht, dass du alles um deine Innenverpackungen mit Vermiculite ausstopfen musst, kannste kein zusätzliches 50L Gebinde rein setzen, weil du dann nicht mehr die benötigte Menge an Vermiculite rein bekommst.
Wenn du auf einmal ein Metallteil mit rein packst, hast du ein ganz anderes Schädigungspotential, was nicht durch den Prüfbericht erfasst ist. Geht also auch nicht.
Wenn du jetzt ne Prüfung mit 10 Kunststoffflaschen à 1 L gemacht hast und du befüllst 5 mit Gefahrgut und 5 mit Nichtgefahrgut geht das sicherlich.
Das Nichtgefahrgut kommt nicht in die DGD. Unter Umständen fragt dann sicher der Checker mal nach, warum du in der DGD 1 L Gefahrgut im Versandstück angibst, aber im AWB 55 kg brutto (um mal bei deinem 50 L Gebinde zu bleiben) für das Gefahrgutversandstück angegeben wurde.
Es liegt also an den Details. Eine pauschale Aussage würde ich da nicht treffen.
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