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Re: Klasse 8 [Re: King_Louie_21] #20837 17.08.2015 08:13
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Marco66 Offline
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Jetzt fällt der Groschen!

Ja, ich kann nun verstehen, worum es hier geht. Natürlich befreit ein extremer pH-Wert nicht von der Gefahrgutklassifizierung, wenn diese aus anderen Gründen erfolgen muss. Auch ist der pH-Wert ein guter Hinweis.
Die Tabelle sollte nur darstellen, dass alleine auf Grund des pH-Wertes nicht eine Klassifizierung erfolgen kann.
Das ist ein wertvoller Hinweis und ich werde das mitnehmen, wenn die Veröffentlichung des VCI, welchem die Tabelle entnommen wurde, überarbeitet wird.

Vielen Dank auf den Hinweis auf ADR 2.1.3.5.5 besondere auf die Fußnote 2).


liebe Grüße
Marco Morabito


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Klasse 8 [Re: Marco66] #20838 17.08.2015 14:07
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King_Louie_21 Offline
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Vielen Dank auf den Hinweis auf ADR 2.1.3.5.5 besondere auf die Fußnote 2).

Hallo Marco,

nur nebenbei: Wenn in der Dir vorliegenden Ausgabe des ADR bei Abs. 2.1.3.5.5 die Fußnote 2) genannt ist, dann dürfte es sich um die ADR-Ausgabe 2009 handeln. Seit ADR 2011 läuft der Hinweis auf die EU-Vorschriften als Fußnote 1).

Schöne Grüße.

Re: Klasse 8 [Re: King_Louie_21] #20839 19.08.2015 08:05
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Marco66 Offline
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Hallo King,

meine Ausgabe ist die 2015er von der UNECE Seite:
http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/danger/publi/adr/adr2015/ADR2015e_WEB.pdf
Auf Seite 101 des Dokuments ist das Fußnote 2.

Auch in meiner Printausgabe ist diese Fußnote mit einer 2) gekennzeichnet.

Aber das gehört wohl nicht mehr zum Thema....

Liebe Grüße
Marco


Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Klasse 8 [Re: Marco66] #20840 20.08.2015 07:08
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Ich darf RID und ADR nicht gleichsetzen! Ich darf RID und ADR nicht gleichsetzen! Ich darf RID und ADR nicht gleichsetzen! Ich darf RID und ADR nicht gleichsetzen! Ich darf RID und ADR nicht gleichsetzen! Ich darf RID und ADR nicht gleichsetzen! Ich darf RID und ADR nicht gleichsetzen! Ich darf RID und ADR nicht gleichsetzen! Ich darf RID und ADR nicht gleichsetzen!

Hallo Marco,
vielen Dank für die Richtigstellung. Da habe ich Äpfel mit Birnen verglichen und es gar nicht bemerkt. Im RID ist es Fußnote 1), im ADR Fußnote 2).
Schöne Grüße.

Re: Klasse 8 [Re: Spike] #23450 17.05.2017 11:01
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Antarion Offline
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Ich greife diesen Thread mal auf.

Wir haben ein flüssiges Produkt, welches auch kleine Mengen Calciumhydroxid enthält. Der pH Wert des Gemisches ist ca. 12,5. Also H314 Kat 1
Programm sagt UN 1219, wobei ich es laut Tabelle 2.2.8.3 in UN3266 stecken werde.

Ich weiß, dass es die OECD Prüfrichtlinie 404 gibt, um zu bestimmen welche Verpackungsgruppe nötig ist oder ob es vielleicht gar kein H314 benötigt.
Wir überlegen natürlich diesen machen zu lassen (für andere Produkte ist er schon in Auftrag, dauert aber lange)


Habe mir nun ein SDB einer anderen Firma angeschaut, welche Kalkhydrat in Wasser herstellen.
Die haben auch 12,4 pH Wert gemessen. Haben aber die H314 Einstufung nicht übernommen sondern nur H315, H318. OK, kann ja sein, dass sie einen Test gemacht haben der keine Hautätzwirkung bescheinigt - ABER:
Trotzdem haben sie in 3266 VP III (Gefahrauslöser CaOH2) eingestuft.

Frage: Glaubt ihr das war rein vorsichtshalber? Weil ohne H314 ja eigentlich kein Gefahrgut





Re: Klasse 8 [Re: Spike] #23451 17.05.2017 13:47
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Stefan82 Offline
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Die Verpackungsgruppe III ist auch bei Metallkorrosivität heranzuziehen. Es müssen nicht Verätzungen der Haut sein. Kommt eventuell daher.


Grüße aus der Hauptstadt

Stefan
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