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Fremdspediteur mit UN1078 #28994 04.06.2020 13:13
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nistolli Offline OP
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Hallo zusammen,

zu uns kam gestern ein Fremdspediteur mit 2 Behälter (á 30 kg) mit dem Gefahrgut UN1078, ohne jegliche Ladungssicherung und Beförderungspapiere für das Gefahrgut.

Zurückgeben konnten wir es ja rein rechtlich nicht, nun haben wir den Spediteur angewiesen ein ausreichend ADR ausgestattetes Fahrzeug innerhalb des heutigen Tages zur Abholung zu stellen, und uns die Beförderungspapiere auszustellen zur Prüfung und Übergabe an den abholenden Fahrer.

Papiere haben wir bekommen, was mich schon stutzig macht ist, das beim "Gefahrgutwert gemäß 1.1.3.6 ADR" keine Punkte aufgeführt sind.

einzig die Angaben im Anhang.

Dazu eine weitere Frage, was hätte dem gestrigen Fahrer für eine Strafe gedroht ? Ich denke das ganze war grob fahrlässig

VG Olli

Anhänge UN1078.JPG
Re: Fremdspediteur mit UN1078 [Re: nistolli] #28996 04.06.2020 13:46
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Gerald Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Olli,
Antwort auf
Zurückgeben konnten wir es ja rein rechtlich nicht,


Stimmt, steht in der GGVSEB §20 Abschnitt 1 Ziffer 1, "die Annahme des Gutes nicht ohne zwingenden Grund zu verzögern oder zu verweigern"

Antwort auf
das beim "Gefahrgutwert gemäß 1.1.3.6 ADR" keine Punkte aufgeführt sind.


Wenn der Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht genutzt wird, dann brauchen auch keine Punkte angegeben werden. Sieh mal im Absatz 5.4.1.1.1 unter Bemerkung 1 nach, wo steht: "Bei beabsichtigter Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 muss für jede Beförderungskategorie die Gesamtmenge und der be­rechnete Wert der gefährlichen Güter gemäß den Absätzen 1.1.3.6.3 und 1.1.3.6.4 im Beförderungspapier angegeben werden." aber wenn ich den Unterabschnitt 1.1.3.6 nutze dann schon!!!

Bei Un 1078 kann natürlich der Unterabschnitt 1.1.3.6 genutzt werden, da in Kapitel 3.2 Spalte 15 ein "3" als Beförderungs­kategorie steht, aber die Auflagen nach Absatz 1.1.3.6.2 sind einzuhalten.

Ich hoffe nicht, dass der Anhang von Dir das Beförderungspapier ist, denn hier ist schon der Unterabschnitt 5.4.1.1 einzuhalten. Denn der Anhang ist nur eine Zusammenfassung aus dem ADR.

In meinem Beitrag vom 12.11.2018 Unterabschnitt 1.1.3.6 findest Du eine Datei, welche Dir das genau aufzeigt.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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