Hallo,
nach einer Infoveranstaltung vergangener Woche, darf ich Herrn Jörg Holzhäuser annähernd zitieren:
"Das Gefahrensymbol darf leicht modifiziert oder verändert werden, solange der grundsätzliche Gefahrenhinweis deutlich erhalten bleibt. Dies bezieht sich auf die Anzahl der Zähne wie auf das Grinsen des Totenkopfes, ebenso wie die lange vertretene Meinung dass die Symbole innerhalb des Gefahrzettels nach Muster 8 nicht in grau oder in verschiedenen Winkeln abgebildet werden, sondern grundsätzlich dem Muster im ADR entsprechen müssen."
Dies finde ich auch absolut in Ordnung, damit endlich der Beutelschneiderei ein Ende gemacht wird. Was bleibt, ist die dämliche Vorgabe, dass beim Anbringen von Gefahrzetteln darauf zu achten ist, dass sich diese nicht überdecken, auch nicht teilweise. Ich finde dass auch diese Vorgabe überarbeitet gehört, denn oftmals hätten 2 Gefahrzettel auf einem Versandstück Platz, wenn diese seitlich versetzt an den Ecken übereinender geklebt werden würden, ohne das Gefahrensymbol und die Ziffer in der unteren Hälfte zu verdecken. Aber hier kann weiterhin munter kassiert werden.
Liebe Grüsse
Dusan Blach <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />