Ein paar Anmerkungen dazu:
Prinzipiell ist das Verpacken von Gefahrgut und Nicht-Gefahrgut möglich, aber:
Du musst ja nach einem Prüfbericht/Prüfprotokoll verpacken. Entweder verpackst du (bei Pappkisten) als 4 GV oder nach einem von dir selbst in Auftrag gegebenen Prüfbericht/ Kurzprüfprotokoll für den versandfertigen Zustand. Und da muss deine neue Kostellation natürlich passen.
Wenn da drin steht, dass du alles um deine Innenverpackungen mit Vermiculite ausstopfen musst, kannste kein zusätzliches 50L Gebinde rein setzen, weil du dann nicht mehr die benötigte Menge an Vermiculite rein bekommst.
Wenn du auf einmal ein Metallteil mit rein packst, hast du ein ganz anderes Schädigungspotential, was nicht durch den Prüfbericht erfasst ist. Geht also auch nicht.
Wenn du jetzt ne Prüfung mit 10 Kunststoffflaschen à 1 L gemacht hast und du befüllst 5 mit Gefahrgut und 5 mit Nichtgefahrgut geht das sicherlich.
Das Nichtgefahrgut kommt nicht in die DGD. Unter Umständen fragt dann sicher der Checker mal nach, warum du in der DGD 1 L Gefahrgut im Versandstück angibst, aber im AWB 55 kg brutto (um mal bei deinem 50 L Gebinde zu bleiben) für das Gefahrgutversandstück angegeben wurde.
Es liegt also an den Details. Eine pauschale Aussage würde ich da nicht treffen.