Fragen zum Gefahrguttransport
#10196
01.01.2010 19:43
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Sprinter
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Hallo,
als Spediteur, bzw. als selbständiger Fahrer mit einem Sprinter hätte ich mal einige Fragen bezüglich dem Transport von Gefahrgut. Es kommt hin und wieder mal vor das ich hier und da mal kleine Mengen an Gefahrgut Transportieren soll, mal 1 oder 2 Gasflaschen, oder ein Paket oder eine Palette mit geringen Mengen an Gefahrgut.
Brauche ich als ein Mann Betrieb der gelegentlich Gefahrgüter Transportiert einen Gefahrgutbeauftragten?
Darf ich überhaupt Gefahrgut mit meinem Sprinter der unter zzg. Von 3,49 t liegt Transportieren, und wenn ja bis zu welcher Menge und welche Einschränkungen gibt es?
Und dann wo steht das ganze Geschrieben das ich das mal selber nachlesen kann?
Muss ich mein Fahrzeug Kennzeichnen und brauch ich eine ADR Bescheinigung?
Vielen Dank für eure Antworten
Gruß Walter
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Re: Fragen zum Gefahrguttransport
[Re: Sprinter]
#10197
01.01.2010 19:54
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TDamm
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Hallo Walter,
auf die vielen Fragen kann man nur Antworten "Es kommt darauf an"
Grundsätzlich kann Gefahrgut in einem Sprinter befördert werden. Ob das Fahrzeug kennzeichnungspflichtig ist und Du als Fahrer einen ADR - Schein brauchst, hängt von den Gefahrenpunkten ab. Dabei kann die 1000 Gefahrenpunktegrenze bereits bei einem Gramm Gefahrgut oder erst bei 1000 Litern überschritten sein. Auf alle Fälle musst Du dich mit den Vorschriften des ADR und der GGVSEB auseinander setzen. Die Unterlagen findest Du im Netz bzw. beim Bundesministerium für Verkehr (BMVBS).
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Fragen zum Gefahrguttransport
[Re: TDamm]
#10198
02.01.2010 01:34
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Danke für die schnelle Antwort, kann ich die 1000 Punkze Reglung auf mich übertragen, darf ich die anwenden?
Wie sieht es mit dem GB aus?
Gruß Walter
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Re: Fragen zum Gefahrguttransport
[Re: Sprinter]
#10199
02.01.2010 15:47
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J.Simon
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Hallo Walter Ich kann meinem "Vorschreiber" nur Recht geben. Es kommt darauf an, wie viele Punkte Du auf dem Fahrzeug hast. Da wäre ein aktuelles ADR sehr ratsam. Hier findest Du dann in Spalte 15 die Angabe der Beförderungskategorie, die dann in Verbindung mit 1.1.3.6.3 ADR und dem jeweiligen Multiplikator zu einer Gesamtpunktzahl multipliziert wird. Hier kann man dann schon etwas transportieren. Bei der Befreiung nach 1.1.3.6 ADR bleibt dann nur noch die Pflicht zur Mitführung Beförderungspapier, einen 2 kg Feuerlöscher, Unterweisungspflicht und noch einigen Vorschriften nach Kap 8 ADR übrig. Bei der Frage "Brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten" verweise ich auf die GbV § 1b, die Dir einen GbV ab einer jährlichen Transportleistung von 50 Tonnen/Netto vorschreibt. Wenn Du allerdings nur immer nach der 1.1.3.6 ADR-Freistellung transportierst, bist Du freigestellt, egal wie viel im Jahr. Ich kann aus Deiner Schilderung herauslesen, dass Du hin und wieder als Transportleistung Gefahrgut transportierst.
Viele Grüße Johann Simon
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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Re: Fragen zum Gefahrguttransport
[Re: J.Simon]
#10200
03.01.2010 13:04
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Wilhelm Kassing
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Guten Tag, brauche ich einen Gefahrgutgeauftragten? die Antwort ist nur die halbe Wahrheit!! Hier noch mal im Überblick:
GbV § 1b Befreiungen
(1) Die Vorschriften dieser Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten gelten nicht für Unternehmer und Inhaber eines Betriebes,
1. deren Tätigkeiten sich auf freigestellte Beförderungen gefährlicher Güter auf Straße, Schiene, Binnenwasserstraßen, See und in der Luft beschränken oder auf Beförderungen in begrenzten Mengen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 des ADR beziehen, 2. wenn sie in einem Kalenderjahr an der Beförderung von nicht mehr als 50 Tonnen netto gefährlicher Güter, bei radioaktiven Stoffen nur der UN-Nummern 2908 bis 2911, für den Eigenbedarf in Erfüllung betrieblicher Aufgaben beteiligt sind, 3. die lediglich Verpackungen, Großpackmittel (IBC) oder Tanks nach Baumustern herstellen, soweit sie nicht in anderen Funktionen bei der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen beteiligt sind und ihnen nach den jeweils geltenden Vorschriften Verantwortlichkeiten zugewiesen sind, 4. die gefährliche Güter lediglich empfangen oder 5. wenn sie ausschließlich als Auftraggeber des Absenders an der Beförderung gefährlicher Güter, ausgenommen radioaktive Stoffe der Klasse 7 und gefährliche Güter der Beförderungskategorie 0 nach Absatz 1.1.3.6.3 ADR oder Unterabschnitt 1.1.3.1 RID, von nicht mehr als 50 Tonnen netto pro Kalenderjahr beteiligt sind.
Also nur wenn ich 1. Auftraggeber des Absenders oder 2.für den Eigenbedarf befördere gilt die 50 To Regelung .
Alles Gut für 2010
W.Kassing
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Re: Fragen zum Gefahrguttransport
[Re: J.Simon]
#10201
03.01.2010 13:28
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Udo Freitag
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Und nicht zu vergessen u.a. noch die Ladungssicherung (7.5.7.1 ADR) sowie die Zusammenladeverbote (7.5.2 ADR). Ganz wichtig für die diesjährigen Rücktransporte der Feuerwerkskörper aus dem Silvestergeschäft. In der Eile hat man schnell ein Kanister mit Klasse 3 und ein wenig 1.4 G geladen.
Gruß
Udo
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Re: Fragen zum Gefahrguttransport
[Re: Wilhelm Kassing]
#10202
04.01.2010 18:44
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J.Simon
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Hallo Wilhelm
Danke für die Klarstellung. Man sollte alles klar lesen. Es ist halt so, das Schwarze ist der Text Gruß Johann
Grüße aus Rain am Lech
Johann Simon
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