Altmetallbrand (Linba?) auf Seeschiff
M.A.T.
29.08.2026 10:53
Noch unklar ist was bei Metallschrott diesen Brand verursachte. Angeblich können nach dieser Quelle beschädigte Liba Auslöser gewesen sein und eventuell vorhandenes Öl auf den Abfällen entzündet haben, siehe auch hier (letzte Absätze). Es gab auch schon Brände an Land, bei denen Liba im Metallabfall die Zündquelle war. Vielleicht hat hier jemand mehr dazu? Gruß M.A.T.
53
67,823
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Ein Beförderungsdokument für Hin-/Rücktransport
StefanMUC1
26.08.2026 10:45
Hallo zusammen,
ich benötige bitte einmal eure Meinung. Für einen Kunden haben wir ein multimodales Beförderungsdokument (Straße/See) für den Versand von Lithium-Ionen-Akkus >100 Wh erstellt. Diese wurden zur Nutzung von Werkzeug zu einer Offshore-Plattform geschickt. Die Teile wurden in einen Lifting Bag gestaut, somit wurde auch kein Container-Packzertifikat ausgefüllt. Die Arbeiten sind nun beendet und die Akkus sollen baulich unverändert zurückgesendet werden, daher haben wir ein weiteres Beförderungsdokument erstellt.
Der Kunde meint nun aufgeschnappt zu haben, dass es möglich sei bei einer temporären Ausfuhr von Gefahrgütern, bei denen sich die Menge nicht ändert, lediglich ein Beförderungsdokument zu erstellen, welches sowohl die Hin-, als auch die Rücktour abdeckt. Würde man es so umsetzen wären Absender und Empfänger auf dem Dokument identisch und der "Zwischenstopp" offshore könnte dann lediglich über "12. Entladestelle" und "13. Bestimmungsort" dargestellt werden. Was meint ihr, ist das so durchführbar?
Vielen Dank vorab für eure Einschätzung Chris .......oder das ursprüngliche Beförderungspapier mit RETOURE, Pfeil von Empfänger zu Absender und Datum versehen?
1
222
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Interpretationen August 2026
M.A.T.
25.08.2026 14:00
Grüß Gott zusammen. 1. Thematisch im Anschluß an die Nummer 26-0019 (s.o.) eine weitere Erklärung zu den Versandpapieren. Die 26-0003 betreffend § 172.201(a)(1) sagt: Diese Bestimmung gilt nur für eine gemischte Ladung aus GG und nicht-GG. Zudem dürfen zusätzliche Vermerke nicht im Widerspruch zur Versandbezeichnung stehen. 2. Teilentladung von IBC von einem Lastwagen ist das Thema von 25-0073. Diese ist derzeit nicht zulässig; Grundlage ist § 177.834(h). Eine Änderung ist mit der zukünftigen § 177.834(h)(1) in Aussicht. 3. Ein "bulk packaging", das nicht den Kriterien eines IBC entspricht aber die Anforderungen gemäß § 171.8 erfüllt darf zur Beförderung von Flüssigkeiten der Klasse 9 über Land verwendet werden. Dies ist die Quelle. Gruß M.A.T.
152
191,732
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Kundenanfrage Kontaminierte Filter
Andreas_K
20.08.2026 18:04
Hallo zusammen,
ich möchte noch ergänzen, dass im Luftverkehr in der Regel nur die UN 3363 mit den LQ-Mengen funktioniert. Das wären im Fall von UN 1760, VG II maximal 0,5 L je Versandstück. Alles Weitere regelt die VA 962.
Alles andere ist verboten, u.a. auch die UN 3547. LQ würde ich im Luftverkehr gar nicht erst versuchen. Ich habe bei meinem Lehrgang geschworen, davon die Finger zu lassen - Claudi sei mein Zeuge! ;-)
7
1,380
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: IATA DGR 2026 Übersetzung
Eva
20.08.2026 17:37
Vielen lieben Dank!
In den IATA DGR 2027 wird der Satz nun lauten: Die Markierung für umweltgefährdende Stoffe (Abbildung 7.1.B) kann auch auf Versandstücken, die andere Stoffe, als UN3077 und UN3082 angebracht sein, wenn dies durch andere internationale und nationale Beförderungsvorschriften verlangt wird. (Siehe 7.1.5.6).
2
3,130
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Reederei fordert Falschangaben
alexbla
19.08.2026 13:49
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Mittlerweile scheint die Reederei zufrieden zu sein.
Ich hatte erläutert, warum meine Angaben richtig sind und UN1078 keine korrekte Angabe ist.
Daraufhin kam die Rückmeldung dass die Anlage nur als NE-unpacked gehen kann (woher sie das haben ist mir ein Rätsel), da die PP32 sowohl unverpackt, als auch Verschläge oder geeignete Umverpackungen akzeptiert.
Nach der erneuten Aufklärung war Ruhe.
4
802
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: UN1950 Kuwait nach Deutschland
DJSMP
13.08.2026 13:02
Wenn du das als Sonnenschutz auf deine Haut aufträgst, wird es schon als kosmetischer Artikel durchgehen. Aber dann würde ich das von dir im Selbstversuch vorführen lassen. Welche Farbe möchtest du denn auf deiner Haut? Sonnenbraun?
10
2,169
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Prüfung Gasdruckbehälter
DJSMP
13.08.2026 12:59
Hallo an die Experten,
Antwort eines Lieferanten: "unsere Zylinder haben eine Zulassung nach ISO 7866:2012 + AC:2014. Eine „klassische“ Bauartgeprüfte Verpackung sind die ISO-Zylinder nicht, gelten aber aufgrund der entsprechenden Prüfverfahren dahinter als geeignet."
"Ersetzt" diese Zulassung gem. Norm eine Bauartprüfung vollwertig und die stabile Außenverpackung würde ausreichen?
Oder sollte ich diese Zylinder in 4G-Kisten versenden?
Besten Dank schonmal in die Runde! Wie sehen die Zylinder denn aus und welchen Fassungsraum haben die? Sind Gase drin, die nach Veerpackungsvorschrift 200 verpackt werden oder andere? Auf welchem Verkehrsträger soll versendet werden? Sind die Ventile geschützt oder nicht? Muss ein zusätzlicher Schutz erfolgen? Die meisten mir bekannten Gasflaschen sind nicht UN-Druckgefäße sondern "nach einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk und den allgemeinen Vorschriften... ausgelegt, gebaut, kontrolliert, geprüft und zugelassen". In 6.2.3 ADR wird auf die Vorschriften in 6.2.1 verwiesen. Die ISO 7866:2012 wird dort explizit aufgeführt. Die gleiche Herleitung gelingt auch in der IATA-DGR von 6.2.3 auf 6.2.2. Die Verpackungen (bzw. die anzugebenden Versandstücke) nach VA 200 sind für mich zunächst die Gasflaschen (cylinders). Müssen diese nicht zusätzlich geschützt werden, sind die Kisten drum herum Umverpackungen (Overpacks). Aber es gibt ja u.U. zusätzliche Verpackungsvorschriften für Klasse 2 für Gasflaschen mit Ventilen, die extra geschützt werden müssen. Bei den "Schutzkisten" nach 4.1.6.8 e) ADR bzw. den "Außenverpackungen" nach 4.1.6.1.8 IMDG-Code und 5.2.0.8 (e) IATA-DGR bzw. im Luftverkehr bei den geforderten Außenverpackungen für Flaschen bis 1 L Fassungsraum nach VA 200 bin ich persönlich bei der Angabe des Versandstücks bei dem Äußeren (also z.B. Pappkiste). Das ist für mich keine Umverpackung sondern das Versandstück. Der ADR-Begriff "Schutzkiste" statt wie bei den anderen Verkehrsträgern "Außenverpackung" lässt natürlich Raum für Interpretationen...
5
1,134
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Innenverpackung für Pharma - kein UN-Code
DJSMP
13.08.2026 12:33
Ob diese Pouches für Pharma-Produkte als Innenverpackung zugelassen sind, kann man so pauschal nicht beantworten. Das ist eine Einzelfallentscheidung für jedes (Gefahrgut-)Produkt. Weiterhin muss der Verkehrsträger geprüft werden. Luftverkehr hat teilweise andere Regelungen als Land -und See.
Wie schon beschrieben, brauchen Innenverpackungen keine UN-Prüfungen, wohl aber in bestimmten Fällen Innendruckprüfungen. Für Versandstücke sind ggf. trotz nicht notwendiger UN-Prüfung Fallprüfungen vorgeschrieben.
In einigen Verpackungsanweisungen sind weiterhin konkrete Angaben zum Material der Innenverpackungen enthalten.
Vielleicht teilst du mal die UN-Nummern und die Verkehrsträger, über die versendet werden soll. Dann könnte man detailliert schauen.
6
979
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: ASP Verschlüsse Splint im Baumuster
DJSMP
13.08.2026 12:23
Ich bin da bei tsteinhauser. Es kommt darauf an! :-)
In einem (deutschen) Zulassungssschein ist der Prüfbericht der Basisprüfung (und eventuelle Nachprüfungen) angegeben, der für die Zulassung maßgebend war. Dort müsste man rein sehen. In der Praxis leider ein Ding der Unmöglichkeit.
Diese Dokumente werden nicht automatisch veröffentlicht. Man müsste hierzu die Zulassungsscheine einsehen und die jeweiligen Prüfberichte beim jeweiligen Hersteller anfordern. Selbst wenn man sie überhaupt bekommt ("Geschäftsgeheimnisse"), ist das ein Kampf von Don Quichotte gegen Windmühlen.
Daher lieber die Splinte rein, wenn die Öffnungen dafür vorhanden sind.
2
504
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: A70
StefanMUC1
06.08.2026 10:53
Hallo, StefanMUC1 Bei den Filtern dachte ich an Baumfisch bzw Kraftstoffreste im Kraftstoffilter. Gruß M.A.T. Bei modernen Fahrzeugen befindet sicher der Kraftstofffilter nicht mehr "motornah", sondern z.B. in der Tankentnahmeeinheit (Treibstoffpumpe) oder im Unterboden.
8
1,576
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: "So schwer, das bewegt sich nicht"
M.A.T.
05.08.2026 10:05
Hallo, HSEImker, danke für die Beschreibung der Lasi hier. Wissen Sie vielleicht ob die Verschraubung denn noch intakt war nach dem Kippen - auf dem mir zugänglichen Bild ist das nicht sicher zu erkennen aber vermutlich ja. Damit wäre wohl die Lasi nicht zu beanstanden. Daß es sich nicht um ein Blatt sondern ein Turmteil handelte war mir klar, es ging ja aus meiner Quelle eindeutig hervor. Gruß M.A.T.
5
2,270
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: UN3129
DJSMP
04.08.2026 17:41
Hallo DJSMP,
wir verwenden hier 4GV-Verpackungen :-)
LG Ralf Dann verstehe ich es nicht. Ich kenne wie gesagt keine 4GV Verpackung, die ohne Kunststoffsack auskommt.
10
4,162
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Freigestellte veterinärmedizinische Proben
DJSMP
04.08.2026 17:34
Hallo zusammen,
ich stehe aktuell vor einer Frage bezüglich der Klassifizierung beim Transport von veterinärmedizinischen Proben, die zur Fixierung in Ethanol eingelegt sind.
Nach 2.2.62.1.5.8 gehe ich davon aus, dass die Proben als "freigestellte veterinärmedizinische Proben" eingestuft werden können, sofern die Voraussetzungen an die Verpackung erfüllt sind..
Meine eigentliche Frage betrifft das Ethanol. Wird die Freistellung nach 2.2.62.1.5.8 durch den Zusatz von Ethanol gemäß 2.2.62.1.5.1 ADR außer Kraft gesetzt, sodass der Transport wegen der entzündbaren Flüssigkeit dennoch unter das ADR fällt? Wie sind eure Erfahrungen und wie handhabt ihr so einen Versand.
Viele Grüße fastsicher Von wieviel Ethanol sprechen wir denn und wie ist das in der Verpackung aufgeteilt? Ich habe die De Minimies Freistellung unter EQ im Hinterkopf. Dann hättest du auch für das Ethanol eine saubere Geschichte.
2
729
Beitrag komplett anzeigen
|
Chatbots auf Firmenseite
M.A.T.
31.07.2026 07:43
Hallo zusammen, ein hochinteressantes OLG-Urteil vom Mai dieses Jahres macht den Betreiber einer Firmenseite, die einen Chatbot eingebunden hat zur Beantwortung von Kundenanfragen, für dessen Antworten verantwortlich, nachzulesen hier unter Randziffer 64. Möglicherweise könnte das auch für Angebote gelten, die mittels eines Chatbots GG-Fragen beantworten. Gruß M.A.T.
23
17,583
Beitrag komplett anzeigen
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|