Re: Kryobehälter
Gerald
21.09.2023 12:00
Hallo, die BAM hat eine Verfahren zur Zulassung von UN-Druckgefäßen erlassen, auf Seite 4 steht "Eine Zulassung mit Kennzeichnung des UN-Verpackungssymbols ist zurzeit nur für folgende Druckgefäße zulässig: Flaschen, Großflaschen (auch mit Acetylenmasse) und geschlossene Kryo-Behälter.Gleichzeitig sind da Ansprechpartner genannt. Wir hatten hier schon mal ein ähnliches Thema ! Bei UN 1073 SAUERSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG ist die Verpackungsanweisung P 203 einzuhalten und im ADR Unterabschnitt 6.2.1.4 Zulassung von Druckgefäßen, steht was zur Zulassung. Und im ADR 2023 neu der Absatz 6.2.1.5.2.
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Re: Ottokraftstoff pumpen
Nitro
20.09.2023 12:59
Guten Tag Zusammen
Es steht "Ottokraftstoffe (Benzine) dürfen von Ihnen grundsätzlich nicht über die Schlauchtrommel und/oder gepumpt abgegeben werden!". Dies schliesst m.E. eine jede Abgabe über die Schlauchtrommel oder eine Abgabe über irgend eine Pumpe aus.
Ich kann mit Vorstellen, dass der Grund darin im EX-Schutz zu finden ist.
Beim Fördern über die Trommel ODER die Pumpe muss diese ja nach dem Transfer entleert werden. Sonst besteht die Gefahr, dass beim nächsten Transport mit Diesel/Heizöl Benzin zugemischt wird, was den Flammpunkt deutlich absenken würde. In einer Tankanlage für Diesel/Heizöl hätte man dann plötzlich eine EX-Zone, wofür dann allenfalls Messeinrichtungen nicht ausgelegt sind.
Ausblasen mit Druckluft ist ebenfalls unangebracht (und an anderer Stelle auch verboten, siehe 5.1.4 des Handbuches). Sticktstoff werden die wenigsten Tankwagen Mitführen und Abgase als Inertgas zu verwenden ist auch nicht mehr Zeitgemäss.
Ich kann mit gut vorstellen, dass bei der Förderung mit der Pumpe die Gefahr besteht, dass die Fördergeschwindigkeit für schnell mal zu hoch ist. Aufladungen könnten dann nicht mehr zuverlässig verhindert werden können.
Freundliche Grüsse Nitro
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Unfälle mit Spraydosen
Gerald
18.09.2023 16:21
Hallo, so mancher unterschätzt die Gefahr von Deo Spraydosen, das jüngste Beispiel fand Oberhausen statt. Hier noch ein paar Beispiele; - 10.03.2014 auf A7 mit Spraydosen und Tankfahrzeug - 14.11.2014 Zigarette und Deo - Frauen lassen Auto explodieren - 14 01.2015 Zwei Mädchen bei Spraydosen-Explosion schwer verletzt, am Toilettengebäude entstand ein Sachschaden von circa 10.000 Euro!! - 06.01.2022 Explosion in einer Wohnung im siebenden Stock in Offenbach, Schuld waren offenbar eine Kerze und Deospray, was zu einem Sachschaden von 30 000€ führte!! - 27.09.2022 In der Toilettenzelle wurde viel Deospray versprüht, dass sich dann entzündete und zur Explosion kam!! Ja, der Deospray sollte nicht unterschätzt werden, und dabei zu Rauchen ist bestimmt keine gute Idee!
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Re: Shippers Declaration
fireman
18.09.2023 15:24
Hallo ersteinmal Danke für Deine Einschätzung. Die Kartonagen wurden, wie Du schon vorgeschlagen hast natürlich geöffnet und kontrolliert. Die UN Nummern entsprachen nicht dem Inhalt. Vom Kunden sowie von dem Mitarbeiter in der Annahme ist einiges verwechselt worden. Hat sich aber alles aufgeklärt . Danke.
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RSEB 2023
Gerald
18.09.2023 10:37
Hallo, am 30.09.2023 wird die neue RSEB im Verkehrsblatt veröffentlicht. Ich denke mal, dass wird ja wohl langsam mal Zeit. Dürfte im Bezug der Veröffentlichung aller zwei Jahre ein neuer Rekord sein.
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Re: Handwerkerregelung Ausland
DJSMP
18.09.2023 09:27
Meine Recherche für andere Länder würde ich in der Richtlinie Binnenland starten. Für Frankreich kann ich eine konsolidierte Fassung des Arrêté TMD anbieten. Ich habe es so in Erinnerung, dass früher eine Befreiung vom Beförderungspapier für Beförderungen auf "eigene Rechnung" da drin stand. Allerdings finde ich diesen Passus in der aktuellen Version des Arrêté TMD nicht mehr und in der RL Binnenland steht, dass diese Befreiung zum 30.06.2015 ausgelaufen sei. Viel Erfolg!
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Re: Abgelaufener Kanister. Säure umfüllen.
ATHI
15.09.2023 11:44
Für ein IBC (1000 ltr) ohne UN-Zulassung - Inhalt UN3264 Abfall - Schlamm mit Schwefelsäureanteil wird es wohl kein Schlupfloch geben? Habe schon einige Ideen durch - aber wie es aussieht, wird hier umgefüllt werden müssen..
So ganz ohne Zulassung gibt es nur die Möglichkeit des Bergungs-ASP oder umfüllen. Mit abgelaufener Prüfung kann man ja noch ein halbes Jahr fahren, wenn er zur Entsorgung geht.
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LiBa und Verpackungsanweisung P 903
Gerald
08.09.2023 10:09
Hallo, ich habe heute die Newsletterder IHK Ulm September 2023 bekommen, und da steht ein interessanter Beitrag zur der Verpackungsanweisung P 903, wo es unterschiedliche Auffassungen zur Auslegung gibt.
In den Newsletterder steht:
"Im ADR 2021 stand in der P903 (2) der Satz „Zusätzlich für Zellen oder Batterien mit einer Bruttomasse von mindestens 12 kg mit einem widerstandsfähigen, stoßfesten Gehäuse…“ Jetzt konnte man auf die Idee kommen, dass z.B. 4 Lithium-Batterien mit je 3 kg Bruttomasse (Summe: 12 kg) auch unter der P 903 (2) abgewickelt werden könnten, was ja so nicht gedacht ist.
Um Klarheit zu schaffen, wurde im ADR 2023 den Text geändert (eine Batterie oder Zelle muss mindestens 12 kg Bruttomasse haben). Es war aber nicht beabsichtigt, eine Einschränkung auf eine einzelne Zelle/Batterie für den Transport zu machen.
Auf Nachfrage des Unternehmens beim BMDV hat Frau Schwan diese Ansicht geteilt und wie folgt geantwortet: „Hier scheinen wirklich unterschiedliche Interpretationen zu kursieren, wir haben das auch Anfang Juni auf dem Erfahrungsaustausch der Kontrollbehörden besprochen. Ich teile Ihre Interpretation: Dort wo nur wirklich eine einzelne Batterie bzw. ein einzelnes Gerät in die Verpackung darf (siehe LP 903) wird auch das Wort „einzelne“ verwendet. Mit der Verwendung des Singulars in P 903 (2) sollte die Bezugsgröße für die Bruttomasse klar gestellt werden. Aber jede einzelne Batterie muss auch über ein widerstandsfähiges, stoßfestes Gehäuse verfügen."
Also kann ich nur sagen, für Interessenten, vielleicht ist es nicht schlecht, wenn man sich anmeldet.
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Re: Welche GHS Gefahreneinstufung ist richtig?
Safety_First
06.09.2023 12:32
Noch einmal vielen Dank an euch für die Hinweise ;-)
Nach dem ich die neuste Fassung (CELEX 02008R1272-20230731 DE TXT) gelesen habe, hat folgender Hinweis alles geregelt: Tabelle 2.5.2 Hinweis: Das Piktogramm GHS04 ist für Gase unter Druck nicht vorgeschrieben, sofern das Piktogramm GHS02 oder das Piktogramm GHS06 abgebildet ist.
Ende gut, alles gut :-)
MfG
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Re: Liba - Pflege
Claudi
01.09.2023 09:31
Ja klingt stimmig.
Erscheint mit so insgesamt sicherer als wenn man nach SV 667 befördert hätte: "ausbauen geht nicht, Diagnose so richtig auch nicht also befördern wir mal und hoffen das beste."
An die SV667 muss man irgendwie ran zwecks Nachschärfung, grad wenn es mehr E-Autos gibt, die beschädigt sind (Unfall etc.) und abgeschleppt werden muss.
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Re: UN 3190 in loser Schüttung?
DJSMP
31.08.2023 06:03
Hallo, zusammen,
aus betrieblichen Gründen soll der Abfall in loser Schüttung im Walking Floor auf Paletten gefahren werden. Sobald ich das Transportgut auf eine Palette packe, habe ich in meinen Augen ein Versandstück, ob verpackt oder nicht, spielt erstmal keine Rolle. Im Umkehrschluss kann dann nicht mehr von loser Schüttung die Rede sein. Wenn ich jedoch das zu befördernde Gut ohne Palette und ohne Ladungssicherung in den Walking-Floor lade, dürfte doch in loser Schüttung transportiert werden?
Ist das Auslegungssache? Mich würde eure Meinung dazu Interessieren. Zum eigentlichen Thema vertrete ich ganz klar die Auffassung, dass ich in einem Planen-LKW (Curtainsider oder wie auch immer) keine lose Schüttung haben kann. Lose Schüttung kann für mich nur in einem festen Container oder zumindest Kofferfahrzeug überhaupt vorkommen. Lose Schüttung benötigt keine Ladungssicherung wie bei Stückgut und damit passt das auch hinsichtlich dieser Vorschriften alles nicht zusammen. Wir haben das schon einmal in früheren Beträgen diskutiert. Mir ist die Auslegung in der RSEB bekannt. Wie das da rein gekommen ist, erschließt sich mir nicht. Wenn man sich die RSEB anschaut könnte man in der Interpretation sogar soweit gehen, dass die Verpackungen (Paletten) nicht die Eigenschaft "lose Schüttung" aufheben. Es ist in der Industrie üblich, Fässer mit UN 3077 ohne Ladungssicherung in einen Code XL Curtainsider zu werfen und das als lose Schüttung zu definieren. Dann "spart man sich" die Kennzeichnung dieser Fässer und hat außen nur am LKW die orangefarbenen Tafeln und Placards für lose Schüttung. Ich habe kräftig geschluckt, was da alles für Mist gemacht wird. Und offensichtlich gibt es "Gefahrgutberater", die so einen Mist noch unterstützen. Ich bin wie gesagt absolut kein Freund davon, Versandstücke/Paletten auf einem LKW als lose Schüttung zu deklarieren!
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