EDI Daten Liter / Kilogramm
Kodyjack
22.01.2021 20:51
Hallo zusammen, Ich bin der Gefahrgutbeauftragte einer großen Spedition in Deutschland und wir haben ein neues TMS System intrigiert.
Einige unser Kunden können seit dem Ihre Gefahrgutdaten nicht mehr richtig übermitteln. Ein Problem was wir haben, ist die Angabe Liter, Volumen. Von unseren Kunden erhalten wir per EDI nur die KG Angaben und unser System meldet diese Daten als Fehler. Vielleicht hat ja jemand eine Idee, wie das Problem zu lösen wäre. Von der IT gibt es zu diesem Problem keine Lösung. Weder IT Kundenseitig noch von unserer IT Abteilung. Es müssten die Warenwirtschaftsprogramme der Kunden sonst umgeschrieben werden und das wollen diverse Kunden aus Kostengründen nicht.
Vielen Dank
Gruß
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Re: Übergangsreglungen ADR, ADN und RID
Gerald
22.01.2021 16:40
Hallo Peter, herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Gb-Prüfung. eine Verlängerung der multilateralen Vereinbarung M330 beantragt ist Stimmt nach ADR Absatz 8.2.2.8.2 kommt die M333 (vormals M330) und nach Unterabschnitt 1.8.3.7 wird es die M334 (vormal M330), diese Ziffern wurden duch Deutschland heute reserviert, nun warten wir noch auf den Text. Dann werde ich auch meine Übersicht anpassen.
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Re: Diverse Lithium-Batterigeräte <100 Wh
Angelina
22.01.2021 15:45
Hallo claudi, Supi Danke Dir... da ich in und mit Ausrüstung habe und alles unter SP 188 / < 100Wh versende, brauche ich dann nur das UN3481 Batterielabel drauf machen und auf unsere eigenes Lithium Begleitdocument beides ankreuzen. Auf dem packstück muß der Propper shopping Name bei SP188 Ja nicht drauf. Das Lithium Begleitdocument geben wir tatsächlich bei jeder lithiumlieferung < 100Wh mit um weitere Fragen zu vermeiden und das funktioniert sehr gut  egal ob See,Straße oder Luft. Gruß Angelina
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Re: Neuer Text SV 376
Nico
20.01.2021 15:18
Ich schieb das hier mal wieder hoch weil ich heute ein Anfrage bekommen habe: was halten Sie von dieser Anfrage? We do not have a msds. There are just normal notebook batteries Batteries are swollen, sometimes you do not see it. Goods are packed as P908 Hier noch weitere Details zu der Anfrage. Content of the shipments: -Damaged batteries – loose – correctly packed and labelled as mentioned in attachment -Batteries are packed and labelled correctly according P908, DG compliant Requirements: -Drivers have to act according ADR regulations -Customer will arrange the IMO/ADR (multimodal if need, e.g. pick-up on an island) Der Kunde der das bei mir angefragt hat hat keine ADR geschulten Mitarbeiter oder Gefahrgutbeauftragten. Es gibt lediglich eine Batterieunterweisung nach IATA 1.6 und ich bin relativ froh, dass der Kunde so viel Verstand hat um solche Sachen bei mir zu hinterfragen. Mir gefällt ja der 2. Satz seht gut "Batteries are swollen, sometimes you do not see it"
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Re: Test Summary nach UN 38.3.5
Gerald
19.01.2021 12:36
Hallo Claudi, ist leider Schade das Dir der Beitrag nicht vorliegt.
Der Verfasser hat versucht in diesem Beitrag die Zusammenhänge zwischen Theorie und Praxis herzustellen. Er verweist auf den Unterabschnitt 2.2.9.2, dann weiter auf Absatz 2.2.9.1.7 und weiter auf die jeweiligen Pflichten unter Abschnitt 1.4.2 bzw. in der GGVSEB u.s.w.
Der Vorteil in diesem Beitrag find ich, dass hier besonders gut die Zusammenhänge Theorie und Praxis zusammengefasst sind und auch Praktiker zum Wort kommen.
Klar kann nicht jeder die Zeitschrift im Abo haben, da es ja noch andere Zeitschriften gibt. Ich habe ja auch nicht alle möglichen Zeitschriften im Abo!
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Re: Gesamtmenge der gefährlichen Güter im Jahr
Gerald
19.01.2021 12:22
Hallo Christian, für welche anderen Gründe, ausser für den Gefahrgut-Jahresbericht, sind diese Zahlen interessant oder vielleicht sogar gefordert? Zuerst einmal ist zu Prüfen ob das Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen hat, steht in der GbV § 3 und in dem §2 stehen die Befreiungen. Wenn das Unternehmen nicht unter die Befreiungen fällt, dann ist ein Gb zu bestellen. Seine Pflichten stehen wieder in der GbV §8 Pflichten des Gefahrgutbeauftragten und im Absatz 5 steht: "Der Gefahrgutbeauftragte hat für den Unternehmer einen Jahresbericht über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres mit den Angaben nach Satz 2 zu erstellen. Der Jahresbericht muss mindestens enthalten: ..."In der GbV in § 9 stehen die Pflichten des Unternehmers in Absatz 1 bis 5, wobei der Absatz 3) Der Unternehmer hat den Jahresbericht nach § 8 Absatz 5 fünf Jahre nach dessen Vorlage durch den Gefahrgutbeauftragten aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. als Argument bestimmt nicht schlecht ist. Die Bedeutung des Jahresberichts haben wir schon viel im Forum diskutiert, siehe mal unter diesem Link nach. Ich hoffe, dass hilft Dir weiter.
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Re: Unterweisung nach ADR 1.3
Gerald
16.01.2021 10:17
Hallo Christian, das VCI hat eine Leitlinie Training im Gefahrguttransport veröffentlicht, hier sind folgende Themen - Unterweisungsinhalte - Form und wer kann Unterweisung durchführen - Links zu weiteren Informationen bzw. Materialien - Muster Schulungsnachweis - Matrix zur Aufgabenbezogenen Unterweisung u.ä. enthalten.
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Re: Transformatoren mit PCB
UM
13.01.2021 16:32
Glückauf Speedy,
hier auch etwas aus dem ADR 2021: Macht es noch deutlicher. 2.1.3.4.3 Gebrauchte Gegenstände, wie z. B. Transformatoren und Kondensatoren, die eine in Absatz 2.1.3.4.2 genannte Lösung oder ein in Absatz 2.1.3.4.2 genanntes Gemisch enthalten, sind immer derselben Eintragung der Klasse 9 zuzuordnen, vorausgesetzt:
a) sie enthalten darüber hinaus keine anderen gefährlichen Bestandteile mit Ausnahme von polyhalogenierten Dibenzodioxinen und -furanen der Klasse 6.1 oder von Bestandteilen der Verpackungsgruppe III der Klasse 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 6.1 oder 8 und
b) sie weisen nicht die in Absatz 2.1.3.5.3 a) bis g) und i) angegebenen Gefahreigenschaften auf.
MfG UM
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Jörg sagt Servus!
osterjoerg72
13.01.2021 09:15
Servus zusammen,
ich heiße Jörg und arbeite in einer Spedition. Ich tausche mich gern über Gefahrgutverpackungen aus und hoffe hier einigen Leuten weiterhelfen zu können. Und hoffe natürlich auch auf Hilfe, falls ich mal Rat brauche.
MFG Jörg
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Re: Transport gepresste Fässer
Gerald
12.01.2021 15:25
Hallo Lars, ich würde schon über UN 3509 gehen, natürlich unter Beachtung der Einträge im Kapitel 3.2 Tabelle A für UN 3509. Denn diese UN-Nummer vereinfacht natürlich die Beförderung, zumal in Abschnitt 2.1.6 steht: "Leere ungereinigte Verpackungen, Großverpackungen oder Großpackmittel (IBC) oder Teile davon, ..." Da hat man alles berücksichtigt, was vorkommen kann. Leider ist das nicht immer so!!!
Kleiner Hinweis am Rande:
- "bedecktes Fahrzeug oder bedeckter Container" = Wie Bettdecke also Plane!
- "gedecktes Fahrzeug oder bedeckter Container" = Wie Dach decken also Fest!
Wird meistens verwechselt und dann sollten solche Eselbrücken schon genutzt werden.
Auch beim BK 2 - Container musst Du das Aufsaugmaterial verwenden.
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Re: Änderungen bei Trockeneis UN1845
Nico
12.01.2021 10:36
Vorab, ich hab mein ADR 2021 schon  Tatsächlich finde ich die 5.5.3.4.1 etwas verwirrend formuliert, liegt vermutlich an mir (zu lange Urlaub gemacht :D) Ich hab mir jetzt nochmal die 5.5.3 mehrmals durchgelesen und ich bin der Auffassung dass kein Beförderungspapier und auch keine Klasse 9 gebraucht wird? Weswegen ich das glaube? 5.5.3.1.1 "Für UN 1845 gelten die in diesem Abschnitt mit Ausnahme von Absatz 5.5.3.3.1 festgelegten Beförde- rungsbedingungen für alle Arten von Beförderungen, unabhängig davon, ob dieser Stoff als Kühl- oder Konditionierungsmittel oder als Sendung befördert wird. Für die Beförderung von UN 1845 finden die übrigen Vorschriften des ADR keine Anwendung." Bedeutet die 5.5.3.4.1 das, wenn nur Trockeneis als Sendung (also ohne anderes Gefahrgut dabei) verschickt wird, muss nur "Trockeneis" oder "Kohlendioxid, fest" am Versandstück stehen und wenn es mit anderem Gefahrgut zur Kühlung verschickt wird, dann wie gehabt mit dem Zusatz "als..." ? Hieße dann im Umkehrschluss, wenn keine anderen Markierungen / Kennzeichen für anderes Gefahrgut (zb UN3373) auf dem Versandstück sichtbar sind, dann darf "als..." nicht dabei stehen. Ich bedanke mich im Voraus für eure Antwort
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Re: Fehlender Aufkleber UN 1057
DJSMP
12.01.2021 09:16
Die Betriebsorganisation hat sich seitdem auch grundlegend geändert und ich habe Verpacker geschult / unterwiesen sowie Handlungsanweisungen angefertigt. IMO's gehen nur noch über meinen Tisch nachdem ich die Versandstücke in Augenschein genommen habe.
Das hätte aber dann zur Folge, dass du als Gb dich als Versandmitarbeiter (Aussteller Begelitpapier) selbst überwachst. Das ist zwar gängige Praxis für mich nicht die Optimallösung.
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Re: Moin vom Niederrhein
allradkermit
10.01.2021 11:31
Hallo Gerald,
vielen Dank für die nette Begrüßung, den Hinweis zum Buch zur Prüfung und dem Link zu den Prüfungsfragen.
Inzwischen arbeite ich schon recht intensiv mit dem Buch und versuche in Klasse 1 und 7 sowie bei den Verpackungen wieder einigermaßen klar zu kommen.
Bis zur Prüfung habe ich ja noch etwas mehr als eine Woche Zeit...
In der Praxis arbeite ich tatsächlich nur mit Klasse 3, allerdings auch mit Stoffen nach 1.10.3 ADR.
Viele Grüße Peter
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