Re: Airbag & Gurtstraffer / Sprengstoffgesetz
Gerald
27.05.2026 13:18
Hallo Andreas_K, Wie ist denn "verbringen" hier genau definiert? Steht im §3 Absatz 2 Ziffer 9 des SprengG: Verbringen: jede Ortsveränderung von Stoffen und Gegenständen außerhalb einer Betriebsstätte
a) im Geltungsbereich dieses Gesetzes,
b) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union in den Geltungsbereich dieses Gesetzes,
c) aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einschließlich der Empfangnahme und des Überlassens durch den Verbringer,und in Ziffer 10 steht: "Beförderung: jede Ortsveränderung im Sinne verkehrsrechtlicher Vorschriften,"bzw. im Bezug Beförderung auch ADR Kapitel 1.2 unter "Beförderung" im GGBefG §2 Absatz 2 und in der GGKontrollV §2 Ziffer 3.
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Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne
Claudi
27.05.2026 12:47
Nachtisch gefällig:
Prüfung klingt ja so wie, wenn bestanden dann gut...
Der Sabotageschutzbeauftragte muss auch sich ändernde relevante Gegebenheiten bei den überprüften zur Kenntnis bekommen, dass er notfalls reagieren kann. Dies wären z.B. auch Gehaltspfändungen und ähnliches. Ja absolut. Heirat, Scheidung, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Privatinsolvenz, ggf. zukünftig Reisen in gelistete Länder, ... Und die SÜ2-Prüfung muss auch alle 5 Jahre (meine ich) wiederholt werden. Für geheime Geheimdienst-Mitarbeitende seh ich das alles ein. Für nen Empfänger von Benzin an einer Betriebstankstelle oder nen Container-Trucker oder jemanden, der 1.10-Güter speditioniert... nicht so wirklich.
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Empfehlung Schulungsanbieter
mawada
27.05.2026 09:08
Hallo!
Wir möchten eine Erlaubnis nach §54 KrWG als Sammler beantragen und müssen dazu neben anderen Unterlagen einen Fachkundenachweise nach § 9 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und §§ 4 und 5 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) vorlegen. Vielfach wird dieses in Kursen für den Betriebsbeauftragten für Abfall integriert. Demzufolge sind wir nun auf der Suche nach einem geeigneten Anbieter. Wer kann Anbieter zu diesem Thema empfehlen?
Teils werden die Veranstaltungen als Onlinekurs angeboten. Macht die Teilnahme an einer Präsenzveranstaltung mehr Sinn?
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Re: Notfallrufnummer auf MSDS
Claudi
27.05.2026 08:58
Ich hab grad ein slownisches SDB vor mir und da stehen 3 Telefonnummern drin:
Die 112, eine des (deutschen) Herstellers und dann noch irgendeine andere mit Vorwahl von Österreich. Zusätzlich (!) stehen drunter noch die 24h-Transport Emergency Contact Nummern (eine für USA/ Kanada und eine für außerhalb der USA/ Kanada).
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Re: Handwerkerregel für Probenehmer?
DJSMP
24.05.2026 09:59
Meiner Meinung nach ist hier der zentrale Punkt, ob es sich wirklich um eine Beförderung im Rahmen der Haupttätigkeit handelt und ob sich alles in einem Unternehmen abspielt.
Wenn man nun argumentiert, dass die Haupttätigkeit z.B. die Prüftätigkeit ist und der Probenehmer dafür die Gasproben (zurück) ins Unternehmen zur Analyse befördert, dann sehe ich die Anwendung des 1.1.3.1 c) als möglich an.
Sofern es (nur) darum geht, einen "Shuttle-Service" zwischen dem Unternehmen, in dem die Probe gezogen wird und dem (ggf. noch externen) Prüflabor einzurichten, dann käme 1.1.3.1 c) für mich nicht in Frage.
Die Probe müsste meiner Meinung nach direkt im Unternehmen, das die Freistellung in Anspruch nehmen möchte, (weiter) verarbeitet werden. Die RSEB spricht einmal in Ziffer 1-1.2 davon: "Beförderungen zum Zwecke der internen oder externen Verteilung/Versorgung eines Unternehmens fallen nicht unter die Freistellungsregelung". Das steht auch im ADR.
Bei den Beispielen in Ziffer 1-4.1 ist außerdem vom "direkten Verbrauch" die Rede.
in Chemnitz ist ja der Vertreter des BLFA aus RLP regelmäßig anwesend, den ich persönlich sehr schätze. Oft geht mir das aber zu sehr auf die Seite der Industrie und es werden die Grenzen solcher Freistellungsregelungen regelmäßig verwässert oder verschoben. Und ob die sächsische Polizei den Sachverhalt vollständig überblickt, kann ich natürlich auch nicht einschätzen.
Ich habe die Unternehmen immer so beraten, dass zwar die Möglichkeiten des ADR ausgeschöpft werden aber Grenzen auch Grenzen bleiben und keine Graubereiche zur Anwendung kommen. Wenn sich beispielsweise jeder Kurierfahrer die Freistellung auslegt und eine andere Haupttätigkeit dazu findet, brauchen wir irgendwann in der KEP Branche kein ADR mehr. Die Lobby hat ja beim Verladerbegriff und LQ schon gut gearbeitet.
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ADN-M034
M.A.T.
19.05.2026 08:13
betreffend Gemische aus Butadiene und Kohlenwasserstoff in Tanks gilt mit der Unterzeichnung durch Belgien am 30.4 in NL, CH, D und B. Gruß M.A.T.
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Re: PPWR und Gefahrgut
tsteinhauser
15.05.2026 08:42
Hallo Uta,
ich fürchte, dass der Artikel 2 (2) an dieser Stelle nicht weiterhilft:
a) die Aussage der Kommission im FAQ-Dokument ist tatsächlich eindeutig: Nur wenn Verpackungen tatsächlich für Gefahrgut benutzt werden, gilt die Ausnahme.
b) Ich sehe hier auch keinen Konflikt zwischen PPWR und ADR, da das ADR grundsätzlich Verpackungen mit Recyclat zulässt. Seitens der PPWR wird gefordert "Bitte verwende Verpackungen mit PCR-Anteil, wenn Du kein Gefahrgut versendest"
Ob die Formulierung der Ausnahmen für die Gefahrgutverpackungen in den Artikeln 6, 7 und 29 praxistauglich ist, steht m. E. auf einem anderen Blatt...
Viele Grüße
Thomas
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Re: Annahme von Gefahrgut verweigern
Uta Sabath
14.05.2026 18:43
Hallo, ich kenne das als gelebte Praxis, dass vor der Entleerung des Tanks eine Probe zum Qualitätssicherungsnachweis gezogen wird. Erst nach Freigabe durch das Labor kann der Tankwagen entleert werden. Ist erst das falsche oder nicht verwendbare Produkt im Tank, kommen auf den Betrieb immense Kosten für die Entleerung und ggf. Entsorgung des fehlerhaften Produkts und für die Reinigung des Betriebstanks und Entsorgung der Reinigungsrückstände zu. Die Streitigkeiten mit dem Lieferanten bereichern in diesem Fall die Anwälte und die Gerichte und kosten einen Haufen Nerven neben dem finanziellen Aufwand.
In diesem Fall muss der Fahrer nach der Probenahme entsprechend warten, bis die Freigabe erteilt wird. Dies ist aber nicht nur bei Gefahrgut so, sondern auch bei vielen anderen Produkten.
Viele Grüße
Uta
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Re: Tunnelcode und Punkte in Shippers eintragen?
DJSMP
11.05.2026 06:23
Hallo.
Hintergrund: Firma X möchte Gefahrgut per Luft versenden und möchte sich das Papier für ein extra ADR-Beförderungspapier (unter 1000 Punkte, zum Flughafen) sparen bzw. den Dokumenten-Prozess verschlanken.
Darf der Tunnelcode und die Punkte nach 1.1.3.6 ADR auch in ein Beförderungspapier für den Luftversand geschrieben werden; z.b. ins Feld "Additional Handling Information" inkl. dem Satz "Carriage in according with 1.1.4.2.1 ADR."?
Wird die Shippers ggfs. abgelehnt werden oder ggfs. bei einer Kontrolle auf dem Weg zum Flughafen, beanstandet werden?
Hat jemand Erfahrung?
Danke! Die Angabe des Tunnelcodes im Feld Additional Handling Information wäre nicht ADR-konform, da er direkt nach der Verpackungsgruppe aufzuführen ist. Und ob der Checker im Luftverkehr die Punkteberechnung als Eintrag kennt? Dass eine DGD mit ADR-Angaben im Luftverkehr akzeptiert würde, wage ich auch zu bezweifeln. Ich hatte die Diskussion jahrelang bei verschiedenen Kunden. Am Ende haben wir uns eben wegen diesen beiden Einträgen immer für getrennte Dokumente entschieden. Funktionieren würde eine Kopie, auf die der Tunnelcode handschriftlich hinter die Verpackungsgruppe gesetzt wird. Punkteberechnung könnte man mit dem Eintzrag 1.1.4.2.1 mit nem Stempel lösen und händisch ergänzen. Aber händisch ist ja auch nicht im Sinne des Erfinders.
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Re: E-LKW und Transport Versandstücke
Claudi
06.05.2026 17:27
Das ist meiner Meinung nach in Kapitel 9.2 in der Tabelle bei "Antriebssystem des Fahrzeugs" mit "elektrisches Antriebssystem" auch schon so vorgesehen. Nur hab ich da nicht verstanden, warum dort die Kreuze fehlen. In 9.2.4.4 wird das nur für EX Fahrzeuge ausgeschlossen.
Bevor wir nun abdriften: Ich sehe das auch so, dass bei der Beförderung in Versandstücken nichts gegen den Einsatz von E-LKW spricht. Ausgenommen sind Gefahrgüter mit einer entsprechenden V-Vorschrift, die eine ADR-Zulassung des Fahrzeugs nach Teil 9 fordern. Bei einem kurzen Blick in die Änderungen 2027 hab ich Kreuze gesehen - sie werden kommen.
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Re: Ltd. Qty. - SV625
DJSMP
06.05.2026 09:09
Hallo,
bei Anwendung des Kapitels 3.4 ist die SV625 (Angabe: UN 1950 AEROSOLE) ausgenommen. Ist es unzulässig/schädlich, wenn sich diese Angabe dennoch auf dem Packstück befindet, wenn nach Ltd. Qty. befördert werden soll ? - Meine Meinung: nein, nicht schädlich - nur unnötig. Sehe ich auch so. Ich hatte vor einigen Jahren UN 3481 nach SV 188 zusammen mit einer LQ_Spraydose in einem Versandstück. Dort habe ich den Begriff "UN 1950 AEROSOLE" bewusst mit auf die Verpackungen neben das LA-Kennzeichen drucken lassen, damit nicht irgend jemand auf der weiten Welt die UN 3481 irgendwie mit LQ in Verbindung bringt. Wie ist 3.4.7.2 auszulegen (..... wenn es die Größe des Versandstücks erfordert ..... ) ? Der Karton gibt das reguläre Maß von 100x100mm für einen Aufkleber gerade so her (rechts/links wären dann noch wenige mm Luft). Drucktechnisch wären die 100x100mm auf diesem Karton angeblich kritisch bzw. ggfls. nicht realisierbar. - Meine Meinung: der Aufkleber mit dem Regelmaß passt, also dürfte bei einem Druck nicht verkleinert werden.
Auch das sehe ich so. Wenn das Versandstück groß genug ist, dass ein LQ-Kennzeichen in 100 x 100 mm drauf passt, dann muss es auch so realisiert werden. Wann wird denn bedruckt? Doch nicht nach dem Falten? In der Regel werden die Kartons doch vor dem Falten bedruckt, wenn alles noch eine große ebene Fläche ist, oder?! Da könnte maximal die "Soll-Knick-Kante" noch negativen Einfluss haben.
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ADR Bescheinigung Prüfungssprache Deutsch
tsarents
04.05.2026 19:53
Hallo zusammen,
der Thread ist zwar schon älter, aber das Thema ist für viele Fahrer mit Deutsch als Zweitsprache immer noch aktuell: Der ADR-Kurs bzw. die Prüfung läuft in Deutschland auf Deutsch. Gerade deshalb hilft es vielen Fahrern, typische ADR-Begriffe und Prüfungsformulierungen zusätzlich außerhalb des Kurses zu üben.
Wir testen aktuell einen kleinen Telegram-Trainer für genau diesen Zweck: ADR-Begriffe, typische Fragen und kurze Prüfungssituationen auf Deutsch. Wichtig: Das ist kein offizieller IHK-Kurs, keine Garantie zum Bestehen und ersetzt keine ADR-Schulung. Es ist nur als zusätzliche Übungshilfe gedacht, besonders für Fahrer, die praktisch viel verstehen, aber bei deutschen Formulierungen unsicher sind.
Wenn solche Hinweise hier nicht gewünscht sind, bitte einfach löschen. Vielen Dank
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Re: Fachkundelehrgang nach §32 1. SprengV
Gerald
30.04.2026 16:26
Hallo, am 10.09.2026 findet in Rottendorf bei Würzburg der nächste Fachkundelehrgang und NEU; NEU am 29.09.2026 ein Fachkundelehrgang in Dortmund für - Verbringen mit/ohne Aufbewahrung (mit Prüfung) - Pulverhändler (mit Prüfung) und - Wiederholer (ohne Prüfung) statt. Gemäß §32 der Ersten Sprengverordnung werden sie als Kombi-Lehrgang zum Erlangen der Erlaubnis nach §7 bzw. des Befähigungsscheins nach §20 Sprengstoffgesetz stattfinden. Die wichtigste Voraussetzung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche zum Lehrgangsbeginn vorliegen muss, und da die Bearbeitungszeit durch die zuständige Behörde unterschiedlich ist, sollte sie rechtzeitig beantragt werden, sie hat eine Gültigkeit von einem Jahr, ab Austellungsdatum. Weiter Informationen findet Ihr auf meiner Homepage unter dem Reiter §20 Sprengstoffrecht bzw. eingeschränkte Fachkunde, wo auch PDF-Datei zum Download bereit stehen.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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