Re: Unterschrift für ADR Dokumente ohne Unterweisung
Claudi
07.10.2024 15:54
Ic Aber für die Ausführung einer Verantwortlichkeit braucht es für mich nicht zwingend eine Pflichtendelegation als Aufsichtsperson/beauftragte Person. Mit seiner Unterschrift bestätigt er die Ausführung bestimmter Pflichten. Die Ausführung ja, aber nicht das Innehaben dieser Pflichten. Der Pflichteninhaber kann ja nicht unbedingt jede Pflicht selbst ausführen und bedient sich Erfüllungsgehilfen, also ausführender Mitarbeiter. Und das mit dem Ahnung-Haben nicht nicht zweitrangig. Ein Unternehmer kann keine Pflicht auf jemanden übertragen, der keine Ahnung hat. Solange die beauftragte Person keine Ahnung hat (aka fachlich nicht geeignet), ist die Pflichtenübertragung unwirksam.
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Re: Haushaltsauflösung: Wie/wo Gasflachen entsorgen?
Claudi
06.10.2024 09:27
Eigentlich ist das mit Sondermüll und Privatpersonen recht einfach mit Schadstoffmobil/ Annahmestellen (TRGS 520). Das ist halt darauf ausgerichtet, was üblicherweise aus Privathaushalten kommt. Alte Gasflaschen kommen da nicht regelmäßig vor, da diese normalerweise getauscht werden (Baumarktflaschen, v.a. Grillen) oder eben an die Lieferanten zurück gehen - meistens Leihflaschen, d.h. der Gaslieferant möchte normalerweise seine Flaschen irgendwann wieder haben.
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Der menschl. Erfahrungswert in der Klassifizierung
JanRo
04.10.2024 16:43
Moin zam,
ich bin in 2.2.61 auf die Forderung gestoßen, dass zunächst menschliche Erfahrungswerte zu berücksichtigen seien, bevor man auf die Tierdaten übergeht. Ich weiß, dass das 1994/1995 schon auf UN-Ebene für Diskussionen gesorgt hat, da man dort, gerade weil das gefordert wird, dem Klassifizierer auch gerne Kriterien an die Hand geben wollte, wonach menschliche Erfahrungswerte einzuordnen seien. Im Endeffekt kam dann nur die SV 279 bei raus, die die Information enthält, dass ein namentlich genannter Stoff aufgrund menschl. Erfahrungswerte als solcher eingestuft wurde.
Gibt es im kollektiven Wissen hier noch irgendwas mehr dazu? Praktisch sehe ich diesen Schritt immer ausgeklammert - aus genau o.g. Gründen.
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Re: Verpackung UN 1057
Claudi
03.10.2024 13:37
Auch "namhafte" Feuerzeuge sind nicht selten in China hergestellt - dann steht da zwar eine deutsche Firma drauf, aber die sind nur der Importeur.
Ich hatte schon mehrfach mit solchen Feuerzeugen zu tun, da wurde nicht nach SV658 befördert (weil aus China, kommen per Schiff und sind dann sowieso volles Gefahrgut) - da passte aber das max. Bruttogewicht immer zum tatsächlichen Bruttogewicht bzw. die Kisten UN4G waren nicht überladen.
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Re: Trennung von Klasse 8 und Klasse 4.1 (LQ)
DuncanMacLeod77
02.10.2024 17:59
Hallo Claudi,
vielen Dank für Deine Rückmeldung und die Erklärung!
Ich habe mich tatsächlich auf die gleichen Quellen aus dem IMDG-Code bezogen wie Du. Die Spedition hat diese Informationen als plausibel betrachtet und die Ware wurde nun akzeptiert.
Ich danke Dir recht herzlich für Deine Hilfe und wünsche Dir ein angenehmes Wochenende!
Beste Grüße
Duncan
PS: Ich konnte Dir erst heute antworten, weil ich gestern in einer ganztägigen Schulung war.
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Re: Räumung / Beförderung von Blindgängern
M.A.T.
02.10.2024 17:03
Hallo, Gerald, klar, kenne ich ja, die entsprechende olive auch. Gilt ja für die UA eher nicht so. ;-) Aus dem Video ist m.E. erkennbar, daß es um einen Transport von einer Sammelstelle - also nicht Fundort - geht. Vielleicht zur Delaborierung (alles handhabungssicher, die Minen sehen entzündert aus) oder Vernichtung. Das TNT ist anhand der UN wahrscheinlich noch drin. Bin gespannt, ob Sie dazu was rauskriegen. Ich habe privat schon mal rumgefragt, aber diese Kombi kannte niemand. Bis dann M.A.T.
Nachtrag: die russ. Havariekarten und die SMGS-Gefahrgutliste haben hier auch nicht weitergeholfen.
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Re: Versand IT-Equipment USA
phil36
02.10.2024 07:26
Hallo DJSMP,
das hast du absolut recht.
Die allgemeine Erklärung von Dell habe ich auch aber wie du schon sagst: bei der richtigen Mail Adresse erhalte ich die Berichte binnen kürzester Zeit. Falls jemand die Adresse benötigen sollte: DangerousGoodsTransportCompliance@Dell.com
Mit unserer USA Sendung habe ich mich nun mit unserem externer Speditionsdienstleister abgesprochen. Prüfberichte und MSDS sollen nicht am Karton angebracht werden, müssen aber vorhanden sein bei uns falls DHL diese anfordern sollte. Genehmigungen in Österreich, USA und bei DHL übernimmt auch die Spedition für uns.
Für uns kann es also in dem Fall gar nicht besser laufen wenn das eine externe Firma alles übernimmt ;-)
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Re: 5.2.1.8.1
Claudi
01.10.2024 10:00
Hallo Christin,
5.2.1.8.1 ADR gilt für alle Gefahrgüter. Bis 5 Liter/5 kg je Innen- oder Einzelverpackung darf auf das Fisch&Baum-Zusatzkennzeichen verzichtet werden. Wenn das für eure UN1263 eingehalten ist, muss kein Fisch&Baum auf das Versandstück.
Wenn kein Kennzeichen auf das Versandstück kommt, dann kommt aufgrund 5.4.1.1.18 ADR auch kein Ausdruck "umweltgefährdend" in das Beförderungspapier.
5.4.1.1.18 ADR erwähnt UN3082 + UN3077 deswegen, weil dort generell kein Ausdruck "umweltgefährdend" nötig ist, auch nicht bei einem IBC oder Tankcontainer, da die richtige Versandbezeichnung das "umweltgefährdend" schon beinhaltet.
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Re: SP188 teil des 333kg lithium batterien grenze?
Claudi
30.09.2024 13:08
Das regelt wohl dieses Werk hier: https://www.retsinformation.dk/eli/lta/2023/1618Bekendtgørelse om sikkerhedsrådgivere for vejtransport af farligt gods "Kapitel 1 Anvendelsesområde og definitioner Anvendelsesområde § 1. Bekendtgørelsen gælder for virksomheder, der transporterer eller afsender farligt gods ad vej, eller der med henblik på en sådan transport udfylder transportdokumenter eller klassificerer, mærker, emballerer, pålæsser, påfylder eller aflæsser farligt gods, jf. dog § 2. Stk. 2. Endvidere gælder afsnit 1.8.3 i ADR for virksomheder efter stk. 1, og for de af dem udpegede sikkerhedsrådgivere. § 2. Bekendtgørelsen gælder ikke for virksomheder, hvis aktiviteter udelukkende vedrører en eller flere af følgende bestemmelser:1) Transport af farligt gods i henhold til underafsnit 1.1.3.6 i ADR. 2) Farligt gods, som i henhold til bestemmelser i ADR, herunder de særlige bestemmelser i kapitel 3.3 i ADR, ikke er omfattet af afsnit 1.8.3 i ADR.3) Farligt gods, der er emballeret i begrænsede mængder, jf. kapitel 3.4 i ADR. 4) Farligt gods, der er emballeret i undtagne mængder, jf. kapitel 3.5 i ADR. 5) Lejlighedsvis aflæsning af farligt gods i land- og skovbrugsvirksomhed eller lignende virksomhed. 6) Transport af farligt gods, jf. §§ 6, 7 og 10-12 i bekendtgørelse nr. 596 af 26. maj 2023 om vejtransport af farligt gods." særlige bestemmelser i kapitel 3.3 <-- dazu gehört die SP188, d.h. man braucht keinen sikkerhedsrådgivere für kleine Lithiumbatterien, die nach SP188 versendet werden - egal welche Menge. Die 333 kg gelten nicht, da nur SP188 gilt und die kleinen Batterien ansonsten vom ADR freigestellt sind. Die 333 kg kommen aus 1.1.3.6.3 ADR, 1.1.3.6 gilt nicht bei Anwendung der SP188.
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Re: Länderabweichung Kuwait
Fuxsism
26.09.2024 06:58
Guten Morgen ihr zwei,
Ich war mir einfach nicht sicher ob die bei der Sonderbestimmung wirklich vielleicht genau diese Nummer in der Shippers eingetragen haben wollen, aber dann scheint es ja mit einer "gewöhnlichen" Nummer zu reichen. Vielen Dank für die schnelle Hilfe...
LG
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Re: Abweichungen in anderen Ländern
M.A.T.
25.09.2024 12:57
... Mit dem IMDG Code kommt man zwar meist recht weit. Aber gerade bei den zitierten Abweichungen der USA und Kanada liegt der Teufel im Detail. Auch in China gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Hallo, nach ein paar Jahren hole ich den Faden wieder hervor: Heute fiel mir auf, daß in den kanadischen Vorschriften mit Redaktionsstand 25.10.2023 (!) und Abruf heute die numerische Gefahrgutliste bei UN 3534 endet; Link hier. Frage dazu: ist jemand im Forum in der Praxis mal auf diese Diskrepanz gestoßen? Danke und Gruß M.A.T.
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Re: Fahrzeuge - Beförderungspapier und Verpackungsanw.
Claudi
25.09.2024 06:12
Prof. Dr. Müller konnte das aufklären (Hallo ) Beantragt hat das "die IATA" bzw. eine Arbeitsgruppe aus der Richtung und zwar nur für UN3556-3558. Deswegen haben nur diese UN-Nummern eine Verpackungsanweisung bekommen. Was nicht beantragt wird, kriegt man nicht. Das ganze basiert sehr auf der bereits vorhandenen PI im Luftverkehr. Aufgrund der SV666 greift die P912 aber eben nicht, weil man schon vorher freistellt und quasi beim Lesen gar nicht bis P912 kommt. Ich spinne mal weiter: mal angenommen, an der SV666 wird irgendwas etwas geändert (Unfallgeschehen?), dann kan es ja sein, dass man nicht mehr per se freistellen kann, d.h. im ADR bleibt und dann eine Verpackungsanweisung braucht, die dann auch schon vorhanden ist.
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Re: Mindermengen/Freistellung von Gefahrgut beim Versa
Gerald
23.09.2024 11:11
Hallo Safety_First, ich habe mich Anfang September per E-mail an eine Firma gewandt, welche mir auch geschrieben hat, dass sie sich mit der zuständigen Behörde in diesem Zusammenhang wenden würden. Ich habe dann heute noch mal nachgefragt, aber leider ist es noch bei der zuständigen Behörde in Bearbeitung. Sieh das mal als Zwischenbericht an.
Ich hätte Dir gern eine andere Antwort gegeben, aber vielleicht habe ich mit meiner Anfrage in ein .......gestochen. Warten wir mal ab, aber ich bleibe an dieser Angelegenheit dran.
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Re: LiBa und NaBa neue Änderungen
Gerald
19.09.2024 15:59
Hallo, man lässt sich bei der Entwicklung jetzt ausreichend Zeit, damit man anschließend ein praxistaugliches und verständliches System hat, dass dann bestenfalls nie wieder angefasst werden muss...
Ich gebe Euch ja allen Recht, aber der Zustand das sich bei den LiBa u.ä. aller zwei Jahre was ändert, ist ja auch kein Zustand der den Anwender weiterhilft. Das Dokument, welches ich hochgeladen habe, ist ja schon eine überarbeitete Fassung, aber es sind aber noch ein paar Probleme offen. Sollte es so kommen und dann hat man ein System, was nicht mehr so viel geändert werden muss, dann wäre es eine Bereicherung. dass man sich zumindest von Deutscher Seite sehr bemüht, ein anderes als das in diesem Papier vorgeschlagenen, System zu erreichen. Dafür gibt es genügend Beispiel, das es nicht immer mit den deutschen Vorschlägen so geklappt hat. Denn es zählt das Mehrheitsprinzip, und es sind schon Änderungen angenommen wurden, wo Deutschland nicht dafür war. Und z.b. im Sprengstoffrecht mussten wir Alleingänge zurücknehmen, da der Europäische Gerichtshof eine Vertragsverletzung zu einer Richtlinie festgestellt hat. Hat auch bestimmt etwas Geld gekostet. Mehr möchte ich dazu nicht schreiben. Übrigens als die Änderung im ADR 2019 im Bezug der Aufnahme des Abschnitts 2.1.5 und der neuen UN 3537 bis 3548 wurde auch nicht mit Begeisterung von Jedem aufgenommen. Klar kam im ADR 2021 noch eine Nachjustierung, aber ich denke mal, jetzt hat sich das neue System bewährt, auch wenn es immer mal wieder Fragen dazu gibt. Leider ist die Präsentation zu diesem TOP nicht online, vielleicht kommt sie noch . Ich habe gerade auf die Seite der BAM gesehn, da sind die Vorträge online gestellt, aber der Beitrag leider nicht. Und das wäre nicht das erste mal, das die BAM nicht alles online stellt! Aber vielleicht hast Du Recht, denn die Hoffnung stirbt zu letzt!
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