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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Tunnelcode und Punkte in Shippers eintragen? DJSMP 11.05.2026 06:23
Ursprünglich geschrieben von: Ober_Aufpasser
Hallo.

Hintergrund: Firma X möchte Gefahrgut per Luft versenden und möchte sich das Papier für ein extra ADR-Beförderungspapier (unter 1000 Punkte, zum Flughafen) sparen bzw. den Dokumenten-Prozess verschlanken.

Darf der Tunnelcode und die Punkte nach 1.1.3.6 ADR auch in ein Beförderungspapier für den Luftversand geschrieben werden; z.b. ins Feld "Additional Handling Information" inkl. dem Satz "Carriage in according with 1.1.4.2.1 ADR."?

Wird die Shippers ggfs. abgelehnt werden oder ggfs. bei einer Kontrolle auf dem Weg zum Flughafen, beanstandet werden?

Hat jemand Erfahrung?

Danke!


Die Angabe des Tunnelcodes im Feld Additional Handling Information wäre nicht ADR-konform, da er direkt nach der Verpackungsgruppe aufzuführen ist. Und ob der Checker im Luftverkehr die Punkteberechnung als Eintrag kennt? Dass eine DGD mit ADR-Angaben im Luftverkehr akzeptiert würde, wage ich auch zu bezweifeln.

Ich hatte die Diskussion jahrelang bei verschiedenen Kunden. Am Ende haben wir uns eben wegen diesen beiden Einträgen immer für getrennte Dokumente entschieden. Funktionieren würde eine Kopie, auf die der Tunnelcode handschriftlich hinter die Verpackungsgruppe gesetzt wird. Punkteberechnung könnte man mit dem Eintzrag 1.1.4.2.1 mit nem Stempel lösen und händisch ergänzen. Aber händisch ist ja auch nicht im Sinne des Erfinders.
4 407 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Annahme von Gefahrgut verweigern Gerald 08.05.2026 12:44
Hallo,
Antwort auf
Ich halte es für sinnvoll, die Probe bereits vor der Annahme zu ziehen und die Annahme bei auffälligen Ergebnissen konsequent zu verweigern.

Das sehe ich genau so, denn wenn wie in diesem Fall die Probe erst hinterher genommen wird, und dabei wird festgestellt, das es nicht das richtige Produkt bzw. ein verunreinigtes Produkt vorliegt, dann wird das Produkt Abfall bzw. kann vielleicht gereinigt werden, aber das kann nicht das Problem des Empfängers sein.

Jetzt ist nun mal das Kind in den Brunnen gefallen, und es muss eine Lösung her. Dieses Problem muss nun mit dem Absender oder Auftraggeber des Absenders oder Beförderer oder einer anderen verantwortlichen Berson nach GGVSEB geklärt werden.

Besser wäre es gewesen, wenn im Vertrag stehen würde, das Erst eine Probe von dem Produkt gezogen wird, ehe mit der Entladung begonnen wird.
2 228 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN3548 ( <= 5 L UN3082 enthalten) Uwe73 08.05.2026 08:35
Hallo Claudi, JanRo und M.A.T,

ja das ist schlüssig. Vielen Dank nochmals

LG
Uwe73
14 1,521 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN3543 in der Automobilbranche - was ist das? Phi_l 08.05.2026 08:16
Nicht nur ältere Modell und nicht nur dieser Hersteller. Das ist durchaus im "Premiumsegment" verbreitet und tatsächlich ein klassisches Beispiel für "Gefahrgut in Gegenständen". Habe mal ein Bild eines solchen Ventils beigefügt und hier auf dieser Seite sieht man es "aufgeschnitten".
https://www.kfz-tech.de/Biblio/Motorsteuerung/VentilNatrium.htm

LG Phil
9 682 Beitrag komplett anzeigen
Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: PPWR und Gefahrgut NRiv 07.05.2026 12:52
Hallo M.A.T.,
Danke für Deine Nachricht und die Informationen.
In der FAQ-Sektion II, Frage 8 (Seite 9), wurde diese Frage beantwortet. Man wird dann zwei Artikel eröffnen müssen.
LG
NRiv
5 1,300 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: ADR-M 362 M.A.T. 07.05.2026 11:10
wurde am 28.4 von GB/UK gezeichnet, gilt allerdings nur noch bis 31.12.2026.
Gruß
M.A.T.
42 31,238 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: E-LKW und Transport Versandstücke Claudi 06.05.2026 17:27
Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Das ist meiner Meinung nach in Kapitel 9.2 in der Tabelle bei "Antriebssystem des Fahrzeugs" mit "elektrisches Antriebssystem" auch schon so vorgesehen. Nur hab ich da nicht verstanden, warum dort die Kreuze fehlen. In 9.2.4.4 wird das nur für EX Fahrzeuge ausgeschlossen.

Bevor wir nun abdriften: Ich sehe das auch so, dass bei der Beförderung in Versandstücken nichts gegen den Einsatz von E-LKW spricht. Ausgenommen sind Gefahrgüter mit einer entsprechenden V-Vorschrift, die eine ADR-Zulassung des Fahrzeugs nach Teil 9 fordern.


Bei einem kurzen Blick in die Änderungen 2027 hab ich Kreuze gesehen - sie werden kommen.
3 421 Beitrag komplett anzeigen
49 CFR, USA-Versand Springe zu neuen Beiträgen
Re: Neuer Strafkatalog von DOT/FAA/PHMSA 2023 M.A.T. 06.05.2026 15:20
Hallo zusammen
Neuer US-Leitfaden für die Registrierung ist hier einsehbar.
Außerdem Vorschläge für zwei Rechtsakte hier und hier.
Gruß
M.A.T.

1 7,782 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Ltd. Qty. - SV625 DJSMP 06.05.2026 09:09
Ursprünglich geschrieben von: ChriMa
Hallo,

bei Anwendung des Kapitels 3.4 ist die SV625 (Angabe: UN 1950 AEROSOLE) ausgenommen.
Ist es unzulässig/schädlich, wenn sich diese Angabe dennoch auf dem Packstück befindet, wenn nach Ltd. Qty. befördert werden soll ?
- Meine Meinung: nein, nicht schädlich - nur unnötig.


Sehe ich auch so. Ich hatte vor einigen Jahren UN 3481 nach SV 188 zusammen mit einer LQ_Spraydose in einem Versandstück. Dort habe ich den Begriff "UN 1950 AEROSOLE" bewusst mit auf die Verpackungen neben das LA-Kennzeichen drucken lassen, damit nicht irgend jemand auf der weiten Welt die UN 3481 irgendwie mit LQ in Verbindung bringt.

Ursprünglich geschrieben von: ChriMa

Wie ist 3.4.7.2 auszulegen (..... wenn es die Größe des Versandstücks erfordert ..... ) ?
Der Karton gibt das reguläre Maß von 100x100mm für einen Aufkleber gerade so her (rechts/links wären dann noch wenige mm Luft).
Drucktechnisch wären die 100x100mm auf diesem Karton angeblich kritisch bzw. ggfls. nicht realisierbar.
- Meine Meinung: der Aufkleber mit dem Regelmaß passt, also dürfte bei einem Druck nicht verkleinert werden.


Auch das sehe ich so. Wenn das Versandstück groß genug ist, dass ein LQ-Kennzeichen in 100 x 100 mm drauf passt, dann muss es auch so realisiert werden. Wann wird denn bedruckt? Doch nicht nach dem Falten? In der Regel werden die Kartons doch vor dem Falten bedruckt, wenn alles noch eine große ebene Fläche ist, oder?! Da könnte maximal die "Soll-Knick-Kante" noch negativen Einfluss haben.
2 332 Beitrag komplett anzeigen
Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: PI 975 - umweltgefährdene Stoffe <5 L in Geräten Uwe73 05.05.2026 09:49
Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank an Euch ! Sorry für meine späte Reaktion.


@Claudi

Ja, die Klassifizierung in UN3082 würde dann passen. Die Verpackung der Anlage erfolgt in einer Kiste. Somit kein Thema. Aber unglücklich formuliert ist das schon.

VG
Uwe73
4 1,100 Beitrag komplett anzeigen
Werbeforum Springe zu neuen Beiträgen
ADR Bescheinigung Prüfungssprache Deutsch tsarents 04.05.2026 19:53
Hallo zusammen,

der Thread ist zwar schon älter, aber das Thema ist für viele Fahrer mit Deutsch als Zweitsprache immer noch aktuell: Der ADR-Kurs bzw. die Prüfung läuft in Deutschland auf Deutsch. Gerade deshalb hilft es vielen Fahrern, typische ADR-Begriffe und Prüfungsformulierungen zusätzlich außerhalb des Kurses zu üben.

Wir testen aktuell einen kleinen Telegram-Trainer für genau diesen Zweck: ADR-Begriffe, typische Fragen und kurze Prüfungssituationen auf Deutsch. Wichtig: Das ist kein offizieller IHK-Kurs, keine Garantie zum Bestehen und ersetzt keine ADR-Schulung. Es ist nur als zusätzliche Übungshilfe gedacht, besonders für Fahrer, die praktisch viel verstehen, aber bei deutschen Formulierungen unsicher sind.

Wenn solche Hinweise hier nicht gewünscht sind, bitte einfach löschen.
Vielen Dank
0 121 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: ADR 2027 Claudi 04.05.2026 14:03
Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo,
hier ist die deutsche Übersetzung des Dokument ECE/TRANS/WP.15/274 mit dem Entwurf der Änderungen zu den Anlagen A und B ADR 2027.


Schon einen Fehler gefunden - nur, falls sich jemand wundert.
Seite 22 Tabelle A, die UN-Nummern, die TM6 in Spalte 13 bekommen. UN3353 steht im ECE/TRANS/WP.15/274-Dokument nicht drin und die UN-Nummer ist auch gar nicht belegt.
55 26,270 Beitrag komplett anzeigen
Ladungssicherung Springe zu neuen Beiträgen
Re: Missachtung von Fahrverbot u.a. Mängel Gerald 04.05.2026 12:38
Hallo Claudi,
den IMDG-Code hat ich nicht aif dem Schirm, ist eben nicht mein Fach. Besten Dank an Dich.

@Peter06:
Auch Dir besten Dank, vor allen Dingen für die Links.
6 511 Beitrag komplett anzeigen
Veranstaltungen Springe zu neuen Beiträgen
Re: Fachkundelehrgang nach §32 1. SprengV Gerald 30.04.2026 16:26
Hallo,
am 10.09.2026 findet in Rottendorf bei Würzburg der nächste Fachkundelehrgang und

NEU; NEU am 29.09.2026 ein Fachkundelehrgang in Dortmund für

- Verbringen mit/ohne Aufbewahrung (mit Prüfung)
- Pulverhändler (mit Prüfung) und
- Wiederholer (ohne Prüfung)

statt.

Gemäß §32 der Ersten Sprengverordnung werden sie als Kombi-Lehrgang zum Erlangen der Erlaubnis nach §7 bzw. des Befähigungsscheins nach §20 Sprengstoffgesetz stattfinden.

Die wichtigste Voraussetzung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche zum Lehrgangsbeginn vorliegen muss, und da die Bearbeitungszeit durch die zuständige Behörde unterschiedlich ist, sollte sie rechtzeitig beantragt werden, sie hat eine Gültigkeit von einem Jahr, ab Austellungsdatum.

Weiter Informationen findet Ihr auf meiner Homepage unter dem Reiter §20 Sprengstoffrecht bzw. eingeschränkte Fachkunde, wo auch PDF-Datei zum Download bereit stehen.
6 11,775 Beitrag komplett anzeigen
Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3082 IMO-Erklärung für Container M.A.T. 29.04.2026 16:45
Hallo und sorry, aber vor allem die letzte Variante ist schlicht falsch. Ein Container ist kein IBC. Und wie gesagt, es ist besser die Codes wegzulassen. Gründe siehe oben.
M.A.T.
6 693 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: ADR - Sondervorschrift SV 291 M.A.T. 28.04.2026 11:01
Hallo, zum 1. Punkt kann ich nichts weiter sagen. Zum 2. Punkt: die SV lese ich als geltend je WP bzw. KM bzw. Bauteil.
Gruß
M.A.T.
3 486 Beitrag komplett anzeigen
Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Re: IMO-Erklärung Unterschrift Bestellung DJSMP 28.04.2026 07:06
Meiner Meinung nach kann A schon Versender bleiben und B die Pflichten übernehmen. Nur muss die Beauftragung klar und schriftlich geregelt sein. Ebenso ist natürlich sicher zu stellen, dass B alle notwendigen Informationen zum Gefahrgut, zur Verpackung usw. von A erhält. A ist natürlich anzuraten, sich den korrekten Versand von B ebenfalls dokumentieren zu lassen (Checklisten, Fotos, etc.).

§17 GGVSee spricht von "Der Versender und der Beauftragte des Versenders". Das wäre ja genau die Konstellation, die vorliegt. B ist der Beauftragte von A. §6 GGVSee fordert, dass das Beförderungsdokument (IMO Erklärung) die Inhalte "Namen und die Anschrift der ausstellenden Firma sowie den Namen desjenigen, der eigenverantwortlich die Pflichten des Unternehmers oder Betriebsinhabers als Versender wahrnimmt" enthalten muss.

Natürlich kann diese Konstellation zwischen A und B niemals auf Zuruf funktionieren. Hier braucht es eine schriftliche Beauftragung (Vertrag), einen klaren Prozess und eine nachvollziehbare Dokumentation.
4 705 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Entlüftete Container DJSMP 28.04.2026 06:56
So wie ich die Sache verstehe, müsst ihr davon ausgehen, dass eure Import-Container begast sind oder begast waren. Ich persönlich würde die Container trotz fehlender Kennzeichnung behandeln wie begaste Container. Demnach muss u.a. eine diesbezügliche Gefährdungsbeurteilung erstellt, ein Verfahren festgelegt und die Mitarbeiter geschult werden.

Die DGUV Information 208-051 hat mir als "roter Faden" immer gute Dienste geleistet. Ich habe sie mal angehängt. Abschnitt 5.5.2 im ADR enthält ein paar Grundlagen, wird dem Thema aber nicht vollständig gerecht.
4 734 Beitrag komplett anzeigen
Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Re: GGVSEE Versender Claudi 27.04.2026 05:53
Das Bestellen einer Ware macht einen noch nicht zum Beteiligten an der GG-Beförderung.
Erst die ggf. Bestellung einer Transportleistung kann zu einer Beteiligung führen.

Sauber kann man die GG-Beteiligung aber nur anhand dessen herleiten, wer konkret Dinge tut: wer (Firma) verpackt, verlädt, beauftragt den Beförderer, wer ist der Beförderer.

Am besten fängt man mit "Wer ist der Beförderer?" an und findet daran anschließend heraus, wer diesen beauftragt hat, womit, etc. - also wer vorher und nachher in der Beteiligungskette kommt.
6 827 Beitrag komplett anzeigen
Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Re: Kältemaschine UN 2857/ Wärmepumpe ralfgrahneis19 24.04.2026 09:28
....sorry, da hast du recht, die Bemerkung unter SV291 hatte ich glatt übersehen...
19 4,101 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Anwendung 1.1.3.1 c DJSMP 21.04.2026 06:51
Die GGAV-Ausnahme 18 wurde schon angesprochen. Hier kann man bis 1000 L befördern und aufs Beförderungspapier verzichten.

vernünftige Versandstücke mit Kennzeichnung, Ladungssicherung, 2 kg Feuerlöscher und Unterweisuung sollten ja machbar sein.
15 2,502 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Klassifizierung Fahrzeug Kanalisierungsarbeiten DJSMP 21.04.2026 06:37
Ich sehe das so wie Claudi. Dieses Fahrzeug darf so nicht eingesetzt werden.

Ich würde mich zur Heilung an die österreichischen Behörden wenden. Eventuell besteht da ja ein Wunsch, dieses Ding vorschriftenkonform zu machen. Aber sonst ist das eine nicht zugelassene Beförderung. Hier haben wir ein klassisches Beispiel für eine seeeehr weite Auslegung des ehemaligen 1.1.3.1. b) ADR.

Den Gefahrgutbeauftragten, von dem du dieses "Beförderungspapier" bekommen hast, würde ich mal fragen, ob er seine Ausbildung im Bäckereihandwerk oder aufm Bau gemacht hat. Eine Gefahrgutausbildung kann er nicht haben. Sonst müsste er zumindest in der Lage sein, "Verpackung" von "Tank" zu unterscheiden.


Das "Ding" geht in Richtung MEMU. Nur passt das überhaupt nicht, weil wir keine explosive Stoffe beteiligt haben. An Hand des Bildes habe ich nicht so ganz verstanden, wo sich die Tanks befinden. Sind die unter dem geschlossenen Aufbau und von außen nicht sichtbar?


Es geht eigentlich nur, indem man eine ordnungsgemäße Zulassung, Verwendung und Prüfung der Tanks sicherstellt und eine ADR-Zulassung mit ADR-Zulassungsbescheinigung für Fahrzeug und Anhänger erwirkt. Sollten die Tanks bisher nicht als Tanks zugelassen sein, müsste man die ersetzen.

Der Rest (u.a. Kennzeichnung der Tanks mit Placards und Ziffernwarntafeln , Wiederholung der Kennzeichnung außen, Beförderungspapier, ADR-Bescheinigung Fahrzeugführer, Ausrüstung, usw. usw.) ist dann ein Kinderspiel. :-)


11 2,698 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Dokumentation der Unterweisung nach 1.3 DJSMP 21.04.2026 06:30
Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
Ich hatte dieses Jahr das Vergnügen eines Besuches der Bezirksregierung Köln.
In meinen Nachweisen zu den Gefahrgutschulungen schreibe ich zu den Inhalten: "Schulung gem. ADR 1.3., siehe Präsentation Stand MM/JJJJ"
Diese Lösung wurde so akzeptiert.


Das ist ja drollig. Aber die Dokumentenversion der Präsentation (also die wievielte Revision) gibst du nicht noch an oder? ;-)
9 2,591 Beitrag komplett anzeigen
49 CFR, USA-Versand Springe zu neuen Beiträgen
Interpretationen April 2026 M.A.T. 20.04.2026 16:25
Grüß Gott zusammen
in den letzten Wochen sind mehrere Auslegungen veröffentlicht worden; hier der Versuch sie zusammenzufassen, soweit sie aus meiner Sicht für uns relevant sind.

1. Liba in Mahlzeitwärmern im Flugzeug sind Gefahrgut, siehe 25-0120. Sie dürfen nicht in Betrieb genommen werden.
2. Die Rolle der für eine Luft-Genehmigung zuständigen Behörde (PHMSA) wird in Nummer 24-0051 erläutert. Die Anträge können je nach Umständen vom Versender oder dem Operator gestellt werden.
3. Die US-spezifischen verbrennlichen Flüssigkeiten (combustible liquids) sind Gegenstand von 25-0093. Sie dürfen im Landverkehr erleichtert befördert werden.
4. Liba in UN 2990 per Luft werden in Nummer 25-0030 diskutiert, insbesondere die Kennzeichnung und die Mengengrenzen.
5. Eine grundsätzliche Frage wird in 25-0104 beantwortet. Nämlich ob die Wahrscheinlichkeit der Ingestion oder die inhärente Toxizität entscheidend für die Klassifizierung ist. Die Behörde sagt: das zweite.
6. Interessant finde ich 25-0059. Danach ist die Nutzung der LQ-Kennzeichnung unter bestimmten Bedingungen zulässig wenn Pharmazeutika, die selbst kein GG sind, in der internen Logistik unter Nutzung von Taschen oder Kisten befördert werden.
7. Etwas kompliziert ist die Auslegung 25-0090 zum Beförderungspapier für r/a Stoffe. Thema sind die Vermerke "Exclusive use shipment" und HRCQ, also "Sendung unter ausschließlicher Verwendung" und "Highway Route Controlled Quantity" - Aktivitätsschwelle für Straßenbeförderung (3000 A1 etc...).
8. UN-Druckgefäße, die in Kanada nach der Norm ISO 11119-2 zugelassen sind, dürfen in den USA vertrieben und verwendet werden; Auslegung 26-0004.
9. Auslegung 25-0115 erlaubt die Modifikation im Rahmen der HMR bestimmter Tanks im inneramerikanischen Verkehr.
10. Verpackungen. In 25-0151 werden die recht engen Bedingungen aufgezeigt, unter denen Modifikationen geprüfter zusammengesetzter Verpackungen zur neuen Zulassung verpflichten.

Gruß und frohes Schaffen
M.A.T.




149 177,206 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: K.I. und Tankbegriff M.A.T. 20.04.2026 09:49
@Phi_I
Klasse und Danke!
Gruß
M.A.T.
22 13,688 Beitrag komplett anzeigen
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