Re: M359
M.A.T.
24.01.2025 16:46
Hallo, mit etwas Verspätung wohl wegen Weihnachten steht bei der UNECE jetzt auch Ungarn als Zeichnerstaat dieser M, seit 18. Dezember. Gruß M.A.T.
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Re: Kennzeichnung HVO100
Gerald
24.01.2025 13:15
Hallo Udo, Ansonsten wird eine "Gefahr" suggeriert, die überhaupt nicht vorhanden ist und es handelt sich somit auch nicht um eine "Überkennzeichnung". Da habe ich mich vielleicht etwas Falsch ausgedrückt, aber für Deutschland würde die RSEB Ziffer 5-2 greifen, wo steht: "Versandstücke, Tanks, Container, MEGC, MEMU und Beförderungseinheiten/Wagen, die zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichen und Bezettelungen tragen, die jedoch auf eine vorhandene Gefahr im Sinne des Gefahrgutrechts hinweisen, begründen keine Ordnungswidrigkeit." Natürlich außerhalb der Bundesländer, welche die RSEB nicht eingeführt haben, nachzulesen unter Einführung der RSEB. Nun warten wir mal ab, was die RSEB 2025 dazu sagen wird.
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Re: Begrenzte Mengen IMDG / Hilfe
M.A.T.
22.01.2025 14:45
Hallo, eMTy Sie schreiben Danke Dir. Ich habe jetzt bei meiner Cheffin mal einen Kurs beantragt. Sie ist zugeneigt. Das sollte mich schlauer machen :-D
Bei der Auswahl des Kurses ist es ratsam, nicht stur "den billigsten" zu nehmen, sondern abzuklären mit dem Anbieter, wie weit die Referenten auf firmenspezifische Fragen eingehen. Das ist nämlich der Sinn einer Unterweisung (1.3.1.2.2 IMDG). Abspulen von ppt ohne Diskussionen von betrieblichen Problemen bringt m.E. wenig oder keine Kompetenz zum Lösen solcher Probleme. Das ist umso wichtiger, je mehr Teilnehmer aus verschiedenen Betrieben teilnehmen. Eine inhouse-Schulung kann dann, obwohl erst mal wahrscheinlich teurer, mittelfristig billiger kommen, weil man mehr anwendbares Wissen aus der Unterweisung mitnimmt. Es kann auch informativ sein zu fragen, ob und wieviel praktische Erfahrung der Referent hat. Nur so als Tip. Und wenn die Chefin zugeneigt ist - am besten auch mitnehmen. Das fördert ihr Verständnis für spätere Probleme. Viel Erfolg M.A.T.
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Re: 4.1.1.1 ADR: "verschlossen"
Michael
21.01.2025 07:51
Hallo,
im Bereich der direkten Bandanlieferung bei der Automobilindustrie lassen sich schon einige Ladungsträger finden, die auch Gefahrgut griffbereit für Robotor zur Verfügung stellen.
Aus Sicht der Ladungssicherung ist für mich die stabile Versandeinheit auch ohne das Bändern gegeben.
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Re: Flexible IBC aus Kunststoff
Gerald
18.01.2025 15:09
Hallo Udo, Hallo M.A.T., Je nach Hersteller und Einsatzbedingungen sollen Reusable-FIBC (Mehrweg-BigBags) Der Hinweis von Dir Udo (BigBag) hat mir gezeigt, dass ich "Den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen habe", beim Lesen der Frage von badmintonmike im Bezug "flexiblen Kunststoff-IBC", bei diesem Begriff habe ich gar nicht an Bigbag gedacht. Obwohl ich in meinen Präsentationen zum Thema 4 schon lange Bilder von Greif von so einem FIBC habe, denn bei diesen waren die Nähte nicht genäht, sondern geklebt. Das war eine Neuerung vor doch einiger Zeit, was die Reinigung der FIBC sehr leichter gemacht hat. Ich gehöre ja noch zu der Generation, wo man als Kind bei den Bettbezügen die Nähte säubern musste, sonst hatte sich der Bezug beim Waschen verfärbt, wenn ich das Beispiel bei der Ausbildung bringe, kennen das die wenigsten. Hier ist eine Broschüre des FIBC mit ein paar Informationen.
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EU-Recht und Sanktionen
M.A.T.
17.01.2025 15:41
Hallo zusammen, ganz frisch eine umfangreiche Neuregelung der Sanktionen bei Verstößen gegen EU-Stoffvorschriften, im BGBl. Teil I Nr. 11 von heute. Umfaßt 17 Seiten. Achtung: Inkrafttreten morgen! Gruß M.A.T.
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Re: Für mehrere Unternehmen als externer GB tätig sein
M.A.T.
17.01.2025 10:18
Hallo, Hallo, hola. ...Abhängig von der Anzahl der Personen, die in jedem Unternehmen mit gefährlichen Gütern zu tun haben, wird ein Sicherheitswert zugewiesen. Die Summe dieser Werte darf für einen GB 1.000 nicht überschreiten....
Das ist aus meiner Sicht eine zu formalistische Betrachtung. Anfangs ist viel mehr einzuspuren, später deckt Routine mehr ab. Viel wichtiger ist aus meiner Sicht die Anzahl der verschiedenen Gefahrgüter und gewünschten Beförderungsmittel, um den Arbeitsaufwand zu bestimmen, sowie die Zusammensetzung der Kollegenschaft. Vor allem Sprachprobleme werden vom Gesetzgeber gerne ignoriert. Gruß M.A.T.
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ADR 2027
Gerald
16.01.2025 13:37
Hallo, Hier findet Ihr den Bericht der Gemeinsamen Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter der UNECE vom 9. bis 11. September 2024 in Genf. Und hier Bericht der Gemeinsamen Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter der UNECE in Genf vom 9. bis 13. September 2024, ab Seite 16 steht in der Anlage II steht der Entwurf der Änderungen zum RID, ADR und ADN für eine Inkraftsetzung zum 1. Januar 2027.
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Übergangsregelung 2025
M.A.T.
14.01.2025 15:28
Grüß Gott zusammen, die US-Übergangsregelung (einschließlich Verzicht auf Sanktionen bei Anwendung des neuen Rechts) findet sich offiziell hier. Achtung: bezogen wird sich auf ICAO-TI und IMDG-Code gem § 171.7 (t) und (v)! Bei Unterschieden zu RID, ADR oder ADN ist das zu beachten. Frohes Schaffen im ganzen Jahr! M.A.T.
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Re: ADR Druckgasbehälter in Begrenzten Mengen
Claudi
14.01.2025 14:54
Kapitel 3.4 Begrenzte Mengen:
Bei Teil 5 ist u.a. nur 5.4.2. Container-/Fahrzeugpackzertifikat einzuhalten (= nur bei anschließender Seebeförderung).
Entnehme ich daraus richtig, dass wenn ich als Begrenzte Menge transportiere ich kein Beförderungspapier nach 5.4.1 brauche? Kapitel 8.1.2 Belgeitpapiere ist auch keine Vorschrift für LQ.
Danke! Dran denken: bei LQ im Seeverkehr braucht man immer eine IMO-Erklärung/ Beförderungspapier See.
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Re: SP188 teil des 333kg lithium batterien grenze?
Claudi
09.01.2025 15:15
Korrekt, so ist es auch im ADR und in Deutschland.
Batterien nach SP188 sind erleichert und unterliegen außer der SP188 nicht dem ADR (also auch keine Punkte berechnen). Nur die größeren Batterien außerhalb der SP188 sind "normales" Gefahrgut und hier kann man 1.1.3.6 ADR als nächste Erleichterung nutzen.
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Re: Fachkundelehrgang nach §32 1. SprengV
Gerald
06.01.2025 12:40
Hallo, ich wünsche Euch noch ein gesundes neues Jahr.
Hier ist meine Planung für 2025!!
Am 20.03.2025 und am 18.09.2025 sind in Rottendorf bei Würzburg die nächsten Fachkundelehrgänge von mir geplant.
- Verbringen mit/ohne Aufbewahrung (mit Prüfung) - Pulverhändler (mit Prüfung) und - Wiederholer (ohne Prüfung)
gemäß §32 der Ersten Sprengverordnung als Kombi-Lehrgang zum Erlangen der Erlaubnis nach §7 bzw. des Befähigungsscheins nach §20 Sprengstoffgesetz statt.
Ein Lehrgang eingeschränkte Fachkunde gemäß § 4 Abs. 2 der ersten Sprengverordnung für Airbag- und Gurtstraffereinheiten für UN 0432, UN 0503 und UN 3268 des ADR, der Kategorie P1 nach Sprengstoffgesetz findet auf Anfrage und der entsprechenden Teilnehmerzahl statt, in Absprache auch als Inhouse- Schulungen möglich.
Weiter Informationen findet Ihr auf meiner Homepage unter dem Reiter §20 Sprengstoffrecht bzw. eingeschränkte Fachkunde, wo auch PDF-Datein zum Download bereit stehen.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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