Re: Anbringen von zusätzlichen Kennzeichen 6.5.2.2
Qahli
15.10.2026 16:00
In der BAM-GGR 002 wird im Teil C 1.5 d) wird dazu gesagt: Das Kennzeichen nach 6.5.2.2.2 ADR/RID/IMDG-Code (Stapellast-Piktogramm) darf von Inspektionsstellen angebracht werden. Dabei sind die Vorgaben des Herstellers/Wiederaufarbeiters wie z.B. die ggf. vorhandenen Angaben zur maximalen Stapellast in der zusätzlichen Kennzeichnung nach 6.5.2.2.1 ADR/RID/IMDG-Code zu beachten. Also nur in Rücksprache mit Hersteller und durch ihn oder andere Inspektionsstelle möglich.
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r/a Abfälle
M.A.T.
15.10.2026 15:26
Hallo an die Kollegen, welche sich mit r/a Material beschäftigen. Im BAnz wurde gerade eine Richtlinie für schwach- und mittelaktive r/a Abfälle bekanntgemacht. Betriffft zwar nicht den Transport sondern die Vorstadien, könnte aber für die Absender von Interesse sein. Gruß M.A.T.
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Re: Versand Kleinmengen Ätzflüssigkeit
DJSMP
15.10.2026 10:33
Hallo, ich bin neu in diesem Forum, deshalb weiß ich nicht, ob ich die Frage ins richtige Forum gestellt habe.
Unser Kunde möchte eine 1L Glasflasche mit 0,5 Liter Ätzflüssigkeit, bestehend aus 450ml Ethanol und 50ml Salpetersäure 65%, zu verschicken.
Was muss er im Hinblick der Kennzeichnung und Verpackung beachten?
Ich möchte die allgemeine Hilfsbereitschaft hier im Forum nicht bremsen. Ich möchte es aber nicht versäumen, nochmals darauf hinzuweisen, dass Kap. 1.3 ADR Unterweisung auch für LQ gilt. Bevor die Beschäftigten des Kunden diese Unterweisung nicht durchlaufen haben, versenden die bitte gar nichts!
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Neuerungen GGAV
GG_Neuling
12.10.2026 18:16
Hallo zusammen,
es wird nun extrem viel über die Neuerungen 2027 intern, aber auch extern viel geredet und behauptet... Gibt es wirklich stichfeste Infos über die Ausnahme 18 bzw. 20 bezüglich der Verlängerung oder auch Streichung??? Sitzt da jemand an der Quelle ?
Vielen Dank im voraus.
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Re: UN3556 - UN3558
Claudi
12.10.2026 10:46
In 1.1.3.7 a) geht es um "Fahrzeugen [...], mit denen eine Beförderung durchgeführt wird." - das ist das Vehikel, welches fährt. Das kann auch die Antriebsbatterie eines E-Fahrzeuges (E-PKW, E-LKW etc.) sein.
Die UN-Nummern gelten für die Ladung, d.h. Fahrzeuge, die als Ladung befördert werden auf einer Ladefläche.
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Re: Checklisten für 2027 nach IATA
DJSMP
12.10.2026 07:53
Wobei Trockeneis ja im Luftverkehr gerade bei der Kennzeichnung der Versandstücke als "richtiges Gefahrgut" mit Gefahrenkennzeichen behandelt wird, während es im ADR mit 5.5.3 einigermaßen "klein gehalten" wird. Da muss für ADR schon einiges angepasst werden.
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Bürokratieabbau GG für 2027
M.A.T.
09.10.2026 13:35
Hallo, ein hochgeschätzter Kollege macht mich auf diesen Vorschlag zum Bürokratieabbau aufmerksam, den ich natürlich gerne hier verlinke. Ich empfehle die Dokumentseiten 1 (Zielsetzung), 16 (Inkrafttreten), 19 (Gefahrgut), 21 (Rechtsgrundlage), 35 (Begründung) und 9 (tatsächliche Änderung). Gruß M.A.T.
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Re: Verladerpflichten nach § 2 Abs. 3 GGVSEB 2025
Gefahrgut007
09.10.2026 12:54
Hallo und danke für die Rückmeldungen! Die "gewöhnlichen" Transporte sind die, welche unser Versandzentrum verlassen. Die Entsorgungsstellen für gefährliche Abfälle sind jedoch bei mehreren Produktionsgebäuden zu finden. Bisher haben wir anscheinend noch nie einen Abholschein von dem Entsorger gesehen, da unser Abfallbeauftragter diese Thematik bisher bei sich behalten hat. Ich habe diese nun erstmal bei ihm angefordert, weil ich auch sehen möchte, was dort aufgeführt ist. Gefahrgut hatte in der Vergangenheit keine Priorität, daher gehe ich davon aus, dass in dieser Hinsicht noch nichts abgelegt wurde. Jedenfalls nicht intern. Somit haben wir noch einen Punkt der langen Liste hinzugefügt. Viele Grüße und schönes Wochenende! 007
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Re: hazmat training US
M.A.T.
08.10.2026 07:11
Hallo, DJSMP, ich verstehe das so daß hier die Exekutive erklärt, was die Anforderungen an das Training sind. Das Training selbst drüben ist m.W. aufgabenspezifisch ohne feste Zeitvorgabe. Gruß M.A.T.
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Re: Hausmüllabfuhr GB Verpuffung
M.A.T.
02.10.2026 12:29
Für leere ungereinigte Verpackungen haben wir Regelungen, sogar ne (nützliche!) separate UN-Nummer und bei leere (ungereinigten) Spraydosen: Gefahrgutrecht klar, alle anderen so: sollte, soll, könnte, irgendwie irgendwo irgendwas?
Das wird ja mit PPWR viel besser. Mit gefühlt vier Dutzend verschiedenen Logos, die wir dann alle fleißig lernen. Gruß aus Kafkaland, in dem sich für Verbraucher nichts ändert und unsere Weltmarktposition behauptet wird. M.A.T.
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Re: UN1056 nach Italien
DJSMP
02.10.2026 09:53
Krypton (nicht Kryptonit  ) ist als UN 1056 ein verdichtetes Gas, damit ist gemäß 1.1.3.6.4 ADR der mit Wasser ausgeliterte Fassungsraum für die Berechnung der Summe entscheidend. "nichts beachten außer" ist natürlich sehr weit gegriffen, aber wenn es sich um ordnungsgemäß zugelassene und ordnungsgemäß gekennzeichnete Gefäße handelt, dann ist an Fahrzeugausrüstung nach Gefahrgutrecht nur der 2 kg Löscher, außerdem die Unterweisung des Fahrers und natürlich ein korrektes Beförderungspapier erforderlich. LG Phil Ich finde das "nichts weiter beachten" auch immer recht kurz gegriffen. Wo fängt man an, wo hört man auf. Also der Check bei Beladung und die Ladungssicherung wären z.B. auch noch Punkte, die man nicht außer Acht lassen sollte. :-)
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Re: Apple iPhone 18 Pro Max - Problem!
DJSMP
01.10.2026 14:24
Zum Einen kann ich mir nicht vorstellen, dass Behörden dagegen votieren werden, wenn eine Behörde das einmal zugelassen hat. Nicht umsonst gibt es im IMDG Code ein Kapitel 7.9. Und ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass man sich bei UN, ICAO und sonstwo bei den Meetings mit Kaltgetränken auch mal abgestimmt hat, bevor man als Behörde das Go gibt.
Zum Zweiten: Wer denkt, dass eine Firma wie A. das jucken würde, wenn beispielsweise die BAM dagegen votierte, liegt meiner Meinung nach falsch. Sobald die PHMSA einmal grünes Licht gegeben hat, ist das Thema für den Hersteller durch, egal ob eine andere nationale Behörde das genauso sieht oder nicht. Dann ist die Büchse der Pandorra eröffnet, bis es mit eindeutigen Regelungen vielleicht wieder eingefangen wird.
Ich hatte das beschriebene Unternehmen A. bzw. den hauseigenen Kooperationspartner C. eigentlich als sehr kooperativ im Gedächtnis. Mit einer Seite über Modelle kam man sehr schnell zu einer Nummer mit A... je nach verbautem Akku und konnte so die Prüfzusammenfassung erhalten.
So wie Claudi das beschrieben hat, scheinen diese Zeiten nun auch bei A. bzw. nach entsprechender Vorgabe auch bei C. vorbei zu sein und der (berechtigte) Kunde wird, wie bei den meisten anderen Marktbegleitern auch, mit dem "Product Information Sheet" und allgemeinen Blabla-Floskeln abgespeist. Da fehlt eigentlich nur noch der Satz der Konkurrenz, dass die Batteriezulieferer "angehalten sind, nur den Vorschriften entsprechende Batterien" zum Einbau zu liefern.
Das ist eben so ein Ding, bei dem man weltweit nie Einigkeit erzielen konnte, was denn nun "zur Verfügung stellen" heisst.
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Re: EDV-Programme
DJSMP
01.10.2026 13:19
Falls du die "kleine Lösung" ohne Datenbank möchtest, kann ich noch die ausfüllbaren PDF Files der IATA empfehlen. Die fillable Versionen gibt es entweder mit oder ohne Spalten im Mittelteil. Dort lässt sich rein theoretisch im PDF auch ein Bild mit deiner Unterschrift hoch laden. Meiner Rechtsauffassung nach verstößt diese Praxis jedoch gegen EU-Recht. Es handelt sich nicht um eine qualifizierte elektronische Signatur.
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Re: Fachkundelehrgang nach §32 1. SprengV
Gerald
30.09.2026 11:32
Hallo, Hier ist meine Planung für 2027!! Am 24.03.2027 und am 08.09.2027 sind in Rottendorf bei Würzburg die nächsten Fachkundelehrgänge von mir geplant. - Verbringen mit/ohne Aufbewahrung (mit Prüfung) - Pulverhändler (mit Prüfung) und - Wiederholer (ohne Prüfung) gemäß §32 der Ersten Sprengverordnung als Kombi-Lehrgang zum Erlangen der Erlaubnis nach §7 bzw. des Befähigungsscheins nach §20 Sprengstoffgesetz statt. Nach dem Sprengstoffgesetz §1 Absatz 2 Nummer 3. unterliegen die sonstigen explosionsgefährlichen Stoffe dem SprengG mit all seinen Auflagen, obwohl sie im Allgemeinen nach ADR der Klasse 4.1 bzw. Klasse 5.1 zugeordnet sind. Weitere Hinweise dazu findet Ihr in meinem Beitrag vom 31.08.2026. Ein Lehrgang eingeschränkte Fachkunde gemäß § 4 Abs. 2 der ersten Sprengverordnung für Airbag- und Gurtstraffereinheiten für UN 0432, UN 0503 und UN 3268 des ADR, der Kategorie P1 nach Sprengstoffgesetz findet auf Anfrage und der entsprechenden Teilnehmerzahl statt, in Absprache auch als Inhouse-Schulungen möglich. Weiter Informationen findet Ihr auf meiner Homepage unter dem Reiter §20 Sprengstoffrecht bzw. eingeschränkte Fachkunde, wo auch PDF-Datei zum Download bereit stehen.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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