Re: Sicherungsplan wirkungslos
Gerald
09.01.2026 13:59
Hallo Phillip, Mich würde ja brennend interessieren, wieso der Fahrer die Munition nicht abgeben konnte. Auch verstehe ich nicht, wieso für so viel Munition ein Anhänger mit Plane verwendet wird. Siehe meinen Beitrag bei Claudi auf diese Frage. Vielleicht werden wir ja eines Tages aufgeklärt, wie das so passieren konnte. Da bin ich mir nicht so sicher, denn es ist seit dem Vorfall schon viel Wasser geflossen!!! Nachtrag: Hier habe ich noch einen interessanten Artikel Verteidigungsministerium bestätigt Diebstahl von Bundeswehrmunition, gefunden. Wo unter anderem steht: "Die zivile Spedition hat dem Spiegel zufolge die Sicherheitsauflagen für den sensiblen Munitionstransport missachtet. Der Stopp an dem Hotel in Burg sei nicht vorhergesehen gewesen, der Fahrer habe sich spontan zu dem Halt etwa 25 Kilometer nordwestlich von Magdeburg entschieden, ..." . Was soll man dazu noch sagen!!!!
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Re: Fachkundelehrgang nach §32 1. SprengV
Gerald
07.01.2026 16:09
Hallo, ich wünsche den Mitgliedern des Forums ein gesundes neues Jahr 2026.
Hier ist meine Planung für 2026!!
Am 19.03.2026 und am 10.09.2026 sind in Rottendorf bei Würzburg die nächsten Fachkundelehrgänge von mir geplant.
- Verbringen mit/ohne Aufbewahrung (mit Prüfung) - Pulverhändler (mit Prüfung) und - Wiederholer (ohne Prüfung)
gemäß §32 der Ersten Sprengverordnung als Kombi-Lehrgang zum Erlangen der Erlaubnis nach §7 bzw. des Befähigungsscheins nach §20 Sprengstoffgesetz statt.
Ein Lehrgang eingeschränkte Fachkunde gemäß § 4 Abs. 2 der ersten Sprengverordnung für Airbag- und Gurtstraffereinheiten für UN 0432, UN 0503 und UN 3268 des ADR, der Kategorie P1 nach Sprengstoffgesetz findet auf Anfrage und der entsprechenden Teilnehmerzahl statt, in Absprache auch als Inhouse- Schulungen möglich.
Weiter Informationen findet Ihr auf meiner Homepage unter dem Reiter §20 Sprengstoffrecht bzw. eingeschränkte Fachkunde, wo auch PDF-Datei zum Download bereit stehen.
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Re: Abgrenzung Spalten 10/11 zu 12/13
Gerald
07.01.2026 12:09
Hallo M.A.T., Im "historisch" hatte ich natürlich geguckt, aber auch nur gefunden was Sie schreiben. Ich wollte in meinem Beitrag mit dem Verweiß auf die Broschüre "historisch" nur auf die Zusammenhänge im Bezug der Container (Geschichte) für die einzelnen Verkehrsträger verweisen. Die IMCO wollte eine "Empfehlung für die Tankcontainer" erstellen, aber das ging schneller als gedacht und somit wurde diese Internationales Übereinkommen über sichere Behälter am 02.12.1972 veröffentlicht. Deutschland hatte damals einen Vorschlag für das ADR bzw. RID erarbeitet, welcher auf der Gemeinsamen Tagung vom 01. bis 12. Oktober 1973 in Genf vorgelegt wurde, Frankreich legte aber auch einen Vorschlag, was vorher nicht bekannt war, vor und somit kam es zu einer Krise um das Problem zu lösen. (siehe "Gefahrgut Historisch" Seite 84/85. Im ADR 2001 wurden im Kapitel 4.2 die Vorschriften für ortsbewegliche Tanks (UN-Tankcontainer) aus den UN-Empfehlungen in das RID/ADR übernommen, was zur Folge hatte, dass der Begriff "ortsbeweglicher Tank" dafür aufgenommen wurde.Denn sonst hätte es zu Verwechslungen bei den Festlegungen mit dem im Kapitel 4.3 z.b. stehenden Tankcontainern, Tankwechselbehältern u.ä. kommen können. Obwohl eine Unterscheidung der beiden Tankarten allein anhand der Optik meist unmöglich ist, weisen ADR- und ortsbewegliche Tanks eine Reihe von Unterschieden auf, z.b. sind die Tankcodierung und Tankanweisung nicht direkt vergleichbar, bei dem Tank ist es der Berechnungsdruck und beim ortsbeweglichen Tank ist es die Mindestwanddicke!!!
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Re: K.I. und Nachwuchs in der Logistik
DJSMP
07.01.2026 07:12
Falsche Hochschule und falsche Praxispartner! :-)
Naja, beim richtigen Praxispartner :-) müssen sich auch die richtigen Studis finden, die sich für das Thema begeistern können. Aber ich kann mir echt viele "schlimmere" Themen vorstellen als Gefahrgut. Chemie, Physik, bunte Aufkleber, Reisen in ferne Länder (auch wenn nur das GG reist)... Ich wollte dich wegen Datenschutz nicht direkt ansprechen, aber du hattest doch auch ein Gefahrgutthema oder? ;-)
Falsche Hochschule und falsche Praxispartner! :-)
Da würde mich aber jetzt Ihre Begründung interessieren. Im ersten Fall ist das Thema "Gefahrgut" während eines ganzen Semesters belegt (nicht erst seit meiner Zeit dort), mit Schwerpunkt auf Seeverkehr. Im zweiten Fall wird im Fachbereich Gefahrgut unterrichtet und die Ausbildung zum Gb angeboten. Ich kenne beide Dozenten und weiß, daß es Top-Leute sind. Welche ist denn die "richtige" Hochschule nach Ihrer Einschätzung? Und daß die Zahl der Nachwachsenden, so um die dreißig Jahre, sehr überschaubar ist wissen wir alle aus der Praxis. Und die richtigen Juristen, die sich in der Materie auskennen, sind wohl an wenigen Händen abzuzählen nach meiner Erfahrung. Gruß M.A.T. Ich schreibe mal eine PN :-)
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Re: Gb-Prüfung ADR
Gerald
06.01.2026 12:24
Hallo DJSMP, Hallo M.A.T., sehr interessante Beiträge. Es gibt/gab eine Umsteigerhilfe zur neuen Struktur ab ADR 2001, siehe mein Beitrag vom 19.12.2025 18:01 , wo ich auf ein Beispiel für die neue Gliederung verwiesen habe. Ich kann vor allen Dingen den Jüngeren im Umgang mit dem Gefahrgutrecht diese Broschüre nur empfehlen, weil sie viele Antworten, welche hier im Forum schon gestellt wurden, beantwortet. Bei Amazon ist sie zurzeit nicht verfügbar, aber wer an diese Broschüre kommen kann, sollte sie auf jeden Fall aufheben. Ich persönlich bin froh, dass ich sie besitze.
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Re: IATA Verpacker B Schulung nötig?
DJSMP
06.01.2026 10:22
Hallo zusammen,
ich bitte um eure Expertise und Einschätzung. Die Situation stellt sich wie folgt dar: ein Unternehmen, zwei Sites. Site A produziert die Ware (Gefahrgutversand ist auf den Versand von Geräten mit eingebauten Batterien beschränkt; alle Batterien fallen unter SV188) und versendet diese per Straße an Site B. Dabei handelt es sich überwiegend um Geräte, die ordnungsgemäß in Holzkisten verpackt sind. Site B versendet die Ware anschließend weltweit per See-, Straßen- oder Lufttransport.
Site A versendet die Ware selbst weder per Luft noch per See und hat keine Kenntnis darüber, welche Ware später per Luft transportiert wird.
Müssen die Kolleginnen und Kollegen an Site A dennoch nach IATA (Verpacker B) geschult werden? Ja, die Mitarbeiter von Site B handeln eigenverantwortlich und müssen geschult sein. Wie Claudi bereits ausgeführt hat, sollten Art und Umfang der Schulung noch einmal herausgearbeitet werden. Sobald auch nur eine einzelne LiBa (z.B. Ersatzteilversand) nach IB dabei ist wird eine LBA-anerkannte Schulung für Modul A (Versender, z.B. Aussteller der Shipper's declaration) und Modul B (Verpacker) benötigt. Ist dies sicher auszuschließen und beschränkt sich der Versand wirklich nur auf eingebaute LiBa, genügt im Luftverkehr, wie von Claudi ausgeführt, eine Schulung nach 1.6 IATA-DGR ("Einweisung").
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Re: Ausnahme 18 GGAV
Safety Jo
06.01.2026 07:46
Hallo, vielen Dank für die Ausführungen, das sehe ich auch so.
Hier mal ein Auszug, was der so von sich gibt:
In Ausnahmefällen – beispielsweise während der Corona-Zeit – kann es vorkommen, dass die 1000-Punkte-Grenze überschritten wird. Solche Transporte erfolgen jedoch unregelmäßig, was laut geltender Rechtsprechung zulässig ist. Die Definition von „unregelmäßig“ ist dabei nicht abschließend gesetzlich geregelt, sondern wird durch verschiedene Urteile gestützt.
Ich werde mal Kontakt mit der Aufsichtsbehörde aufnehmen, mal sehen, was die sagen.
Viele Grüße und einen guten Start im neuen Jahr, Jo
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Re: Übersicht orangefarbene Tafeln und Großzettel
Claudi
05.01.2026 07:18
Vielen Dank für die Info. Habe mir das Buch "Ausbildung Fahrzeugführer, Aufbaukurs Tanks" aus dem Verkehrsverlag Fischer gekauft; das gibt es gebraucht schon für wenige Euros auf den einschlägigen Portalen. In dem Buch sind sehr viele Konstellationen zu Plakatierung und orangefarbenen Tafeln bei Tanks beschrieben / abgebildet.
Viele Grüße Hazardy Bei gebrauchten Fachbüchern aber aufpassen: ggf. entspricht da nicht mehr alles dem aktuellen Recht, weil sich das GG-Recht ja nun alle 2 Jahre ändert - wenn auch meistens nicht in den großen Themen wie Warntafeln.
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Re: Interpretationen Oct 2025
M.A.T.
27.12.2025 11:09
Hallo, eher aus technischem Interesse denn aus direkter Relevanz für unsere Exporteure verweise ich auf die Auslegung 25-0105. Darin wird diskutiert, wie eine Kombination aus Zugfahrzeug (pickup truck ohne eigene Ladefläche) und sehr langem Auflieger mit Tandemachse zu werten ist. Interessant ist m.E. auch die klare Stellungnahme des Ministeriums, was die hier vorliegende Beanstandung durch ein Kontrollorgan angeht.
Außerdem gab eine eine Auslegung zu sog. frac tanks hier. M.W. gibt es diese Art von mobiler Tankstelle hierzulande (derzeit) nicht.
Schließlich eine Auslegung zu den Prüfmodalitäten für MEGC mit CSC-Zulassung durch eine andere als eine US DAA-Stelle, in Nummer 25-0034.
Gruß und guten Rutsch M.A.T.
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GA-10
MMarty
19.12.2025 14:13
Moin zusammen, bei der Abweichung GA-10 gibt es Ungereimtheiten zwischen Deutsch und Englisch. In der 67. Ausgabe (Englisch) ist der Notfall-Telefonnummer in der DGD und auf dem Packstück erforderlich (wie schon in der 66. Ausgabe). Aber auf Deutsch, ist die Notfall-Nummer auf der DGD und im AWB erforderlich. Frohe Feiertage!
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Re: Flammpunkt und marine pollutant in der IMO
Claudi
19.12.2025 07:40
Probleme wird das wohl nicht geben, aber wirklich besser aktuelleres Formular und FP nur angeben, wenn gefordert. Ebenso beim MP: wenn das Gefahrgut MP ist, dann schreibe ich "MARINE POLLUTANT" bei Eigenschaften rein, sonst nicht.
Hinweis zu UN3082: ist zwar nicht gefordert, aber tatsächlich sinnvoll: das Produkt bedarf wohl keiner Trennung/ Zuordnung zu einer Trenngruppe, aber manchmal unterstellen Reedereien bei n.o.s., dass man das bestimmt vergessen hat. Deswegen kann man da sinngemäß "IMDG Code segregation group not applicable" dazu schreiben.
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Handlungsempfehlung E-Auto
Gerald
18.12.2025 18:38
Hallo, hier unter Handlungsempfehlung findet Ihr eine Handlungsempfehlung zum Bergen, Abschleppen und Transportieren von verunfallten Elektrofahrzeugen vom Verband der Automobilindustrie mit Stand Dezenber 2025, wo am Ende eine PDF-Datei steht. Hier aus dem Vorwort ein Auszug: "Diese Handlungsempfehlung zielt darauf ab, Abschlepp- und Bergepersonal zu befähigen, am Unfall- oder Pannenort mit beteiligten Elektrofahrzeugen (E-Fahrzeugen) die richtigen Maßnahmen für Arbeits- und Gesundheitsschutz umzusetzen, um Unfälle und Gesundheitsgefahren z.B. durch giftige Rauchgase zu vermeiden."
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