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Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: ADR-spezifische Verpackungs-SV für ADN? M.A.T. 06.02.2026 11:40
Hallo Claudi,
ja, diese SV die nur für ADR/RID gelten.
Danke für die Bestätigung, dann liegt wohl kein Denkfehler vor.
Gruß
M.A.T.
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Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: UPS Gefahrgut (Aerosol) Versand aus Kuwait DJSMP 06.02.2026 09:27
Sofern der Versand über die Firma des Threaderstellers möglich ist, stehen wir gern für die Vorbereitung bereit. Sende mir in diesem Fall gern eine PN.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: SÜG: Unternehmen mit sicherheitsüberprüften MA? M.A.T. 05.02.2026 13:28
Ursprünglich geschrieben von: Claudi


Nur ein Krankenhaus... da merkt man doch schon, dass die Erfinder dieser Vorschriften keine Vorstellung davon haben, wen das alles betrifft. Krankenhäuser, Entsorger, Speditionen, Fuhrunternehmen von groß bis klein (selbst selbstfahrende Unternehmer, also 1-Mann-Betriebe), Betreiber von Betriebstankstellen mit Benzin, Betreiber von Flüssiggastanks für Stapler/ Heizung...


Paßt genau zu den Diskussionsthemen bei der öffentlichen Anhörung sowie zu der Tatsache, daß weder die Fachministerien (Bund/Länder) noch die Fachverbände eingebunden waren. Ganz so wie vor einigen Jahren bei der fachlich wenig plausibel erscheinenden Ausweitung der Kl.1-Terrorgüter.
Ob eigentlich die jetzt zuständigen (siehe Zitat oben) Behördenmitarbeiter sicherheitsüberprüft und fachlich geeignet wären ggf. die Inhalte eines Sicherungsplanes zu bewerten, über dessen bloße Existenz hinaus? Ich hoffe es.
Gruß
M.A.T.
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Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: Mindermengen UN 3480 und UN 3481 Luftverkehr M.A.T. 05.02.2026 11:35
Hallo,
also letzendlich ein Stück Papier das in anderen Worten wiederholt, was in der verantwortlich unterschriebenen Dokumentation steht. Kafkaesk.
Wie gesagt, hier sollten die Vorschriftenmacher mal praxisgerechte Regeln erarbeiten.
Viel Erfolg Ihnen und Gruß
M.A.T.



23 4,304 Beitrag komplett anzeigen
Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: Gaspatronen <50ml mit Formiergas 95/5 Claudi 05.02.2026 07:02
Ursprünglich geschrieben von: gefahrgutbaer
Hallo Claudi,

ok. Da Abschnitt 6.4.4 IATA-DGR keine Volumenuntergrenze nennt, sondern lediglich ein maximal zulässiges Volumen (1000 ml) festlegt, bin ich davon ausgegangen, dass die dort genannten Anforderungen grundsätzlich für alle unter die IATA-DGR fallenden Gasdruckgefäße einzuhalten sind – unabhängig davon, ob das Volumen unter 50 ml liegt.


Das denke ich ja auch. Aber sicher bin ich mir nicht, da A98 von den Vorschriften entbindet. Henne-Ei-Problem. Zählt SP A167 bzw. 6.4.4 trotzdem und wird danach entbunden oder schon vorher?

Rein vom Sicherheitsgedanken würde ich sagen: 6.4.4 gilt trotzdem, damit das "Ding" erstmal offiziell eine Gaspatrone sein kann (Bau/ Prüfung) und dann kann man diese Gaspatrone über A98 freistellen.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3363 - SV 672 GGRTS 04.02.2026 06:22
Hallo Claudi, Hallo M.A.T.

dann ist es ja gar nicht so schwer unsere Lackiermaschine zu verschicken...

Vielen Dank für eure Antworten, damit kann ich definitiv gut arbeiten!
6 322 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Ablauf der Prüfung zum Gb Hazardy 03.02.2026 17:03
Vielen Dank!
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Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Re: Kältemaschine UN 2857 ralfgrahneis19 03.02.2026 14:36
....danke für den Hinweis :-)
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Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: Schreibweise Algerien im DGD DJSMP 03.02.2026 14:23
Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo,
immer wieder interessant, welche sicherheitsrelevanten Interessen bei sog. Checkern anzutreffen sind. "Fly the friendly skies" war halt mal.
M.A.T.


Das war bei Gefahrgut im Luftverkehr noch nie so. Als ich 2002 mit der Thematik begonnen habe, wurde noch abgelehnt, wenn Kommas fehlten.

Wir nehmen die Schreibweise in D.1 im englischen Buch.
3 161 Beitrag komplett anzeigen
Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: 3.10.1.1 IATA DGR unlogisch (?) DJSMP 30.01.2026 09:40
Damit sollte man auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein. Macht man ja bei Kategorie B UN 3373 mit Trockeneis auch so.
10 888 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Fragen zur Gb-Prüfung IHK Gerald 29.01.2026 13:27
Hallo M.A.T.,
sehr interessantes Beispiel, aber ob man das übernehmen sollte, das habe ich in meinem Beitrag verneint. Aber andere ADR-Länder nutzen die Festlegungen im ADR aus.

Ich weiß, dass wir das Thema hier schon mal hatten, zu mindestens glaube ich das. Aber über suche im Forum habe ich nichts gefunden, könnte aber auch mal in der Gela oder anderen Fachzeitschrift was gestanden haben.

Ist Schade, dass in meinem Archiv auch kein Verweis vorhanden ist. Aber vielleicht hat ein anderer Teilnehmer darüber noch Unterlagen, in welchen diese Variante in Deutschland nicht übernommen wurde.

Nachtrag:

Nach langen Suchen habe ich noch was gefunden. Es gab hier im Forum eine Frage zu ADR Bescheinigung für Klasse 6.2, in diesem Beitrag ging es zwar um Klasse 6.2, aber die Antworten dazu zeigen das Problem im Bezug der Einschränkung auf eine Klasse dar.
10 874 Beitrag komplett anzeigen
Abfälle Springe zu neuen Beiträgen
Re: Abfall-Entsorger ändert Deklarierungen - illegal? TRGS520Sammler 29.01.2026 09:55
Ursprünglich geschrieben von: ATHI
Ursprünglich geschrieben von: 11010100112

Situation 1:
Wir entsorgen derzeit einen korrosiven Stoff über AVV 06 01 01 "Andere Säuren". Nun hat ein Entsorger vorgeschlagen, dass wir von 06 01 01 auf die AVV 11 01 05 "Saure Beizlösungen" wechseln sollten, da hier mehr Deponien angefahren werden können und die Entsorgung somit flexibler ist. Die 11 steht eigentlich für Oberflächen-Behandlungen. Unser Abfall kommt aus keiner Oberflächen-Behandlung, gemäß dem Entsorger ist es aber ebenfalls zulässig, wenn der tatsächliche Abfall/Inhalt dem ebenbürtig ist. Von meiner chemischen Expertise kann ich auch absolut nichts erkennen, weshalb es nicht ebenfalls von diesem Ursprung kommen könnte, wir haben ihn nur anders erzeugt.
Ist diese Situation somit legitim? Gemäß Entsorger passt es, solange der Abfall selbst chemisch vergleichbar ist.


Da die Einstufung nach Abfallschlüsselnummer herkunftsbezogen ist, und der Abfall nichts mit der Oberflächenbehandlung zu tun hat, passt der Schlüssel auch nicht. Ich kann den Vorschlag des Entsorgers nachvollziehen. Manchmal gibt es perfekte Entsorgungswege, zu tollen Konditionen, wenn nur der Abfallschlüssel passen würde. Geht aber nicht immer. Fakt ist, dass der Abfallerzeuger für die Wahl der Schlüsselnummer verantwortlich ist, und wenn die Behörde vor der Tür steht, muss der Abfallerzeuger sich erklären. Nicht der Entsorger.


Guten Morgen,

zu Punk 1.

Mehr kann ich von meiner Seite nicht hinzufügen. Der Erzeuger ist für die Deklarierung nach AVV und ggfs. der Gefährlichkeit verantwortlich. Die AVV gibt vor wie eingestuft werden muss und kann im Zweifel mit und nach Absprache mit der Behörde eine anderweitige AVV-Nr. in Erwägung ziehen. Aus der Praxis wollen die Entsorger btw. die Sammler gerne eine für Sie passende AVV anwenden, aus flexibiltät oder kostengründen. Spricht allerdings ja nicht nach dem Gedanken des Verordnungsgebers. Weshalb die 11er nicht passen könnte: a) Herkunft, wie vom Ersteller beschrieben und b) weitere Inhaltstoffe, wie z.B. Schwermetalle, die bei der Oberflächenbehandlung als Beize gerne in die Abfalllösung übergehen.

Einfaches Beispiel aus der Praxis: Sind Spraydosen mit Restinhalten 160504* oder aber 150110* ... da könnte man jetzt sagen: "Kommt drauf an, was die Behörde möchte..." Niedersachsen gerne 160504, Hessen gerne 150110... *Räusper*

PS. 06 01 01* sind allerdings Schwefelsäure und schweflige Säuren. denke du meinst: 06 01 06*

Grüße
Maik
10 2,122 Beitrag komplett anzeigen
Fehler IATA-DGR deutsch Springe zu neuen Beiträgen
Übersetzung must/shall in 1.2.3.2 Eva 29.01.2026 09:45
Liebe Foren-Nutzer,

von der IATA habe ich eine E-Mail erhalten, die die Übersetzung unter 1.2.3.2 bemängelt.
Die Übersetzung ist korrekt, da in der deutschen Sprache, die in den offiziellen deutschen Vorschriften verwendet wird, das englische Wort „shall“ korrekt mit „muss“ übersetzt wird.

Es gibt keine zwei Übersetzungen dafür, da die Übersetzung für „shall“ identisch mit der Übersetzung für „should“ wäre. Und das wäre absolut irreführend.
Auch in allen von der EU übersetzten Texten wird das Wort „shall“ offiziell mit „muss“ ins Deutsche übersetzt.

Gute Zeit,
Eva Glimsche
0 51 Beitrag komplett anzeigen
Fehler IATA-DGR deutsch Springe zu neuen Beiträgen
VA 473 UN 1328 falsch. Richtig UN 1378 Eva 29.01.2026 09:41
Liebe Forum-Nutzer,
wenn es einen 2. Zusatz zu den IATA DGR 2026 gibt, dann wird dieser Fehler darin behoben werden.

In der Verpackungsanweisung 473 wird die UN 1328 genannt. Diese ist dort falsch. Richtige UN-Nummer ist dort die UN 1378.

Alles Gute,

Eva Glimsche
0 40 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Beförderungspapier für Gasflaschen Phi_l 29.01.2026 09:07
Hallo Dieter,

hier kann man wählen, die RSEB verweist unter 5-18 ja auf "Art der Verpackung wie in Kapiteln ... bezeichnet" und "Zulässig sind auch in Regelwerken verwendete Bezeichnungen". Und in Kapitel 6.2 wird von "Druckgefäß" "UN-Druckgefäß" "Flasche" "UN-Flasche" und in den Normenverweisen auch von "Gasflaschen" gesprochen, also wären alle diese Begriffe meiner Ansicht nach zulässig.

VG Phil
2 159 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Namentlich genannte Geräte + Lithiumbatterien M.A.T. 27.01.2026 16:05
Ursprünglich geschrieben von: Claudi

Ich wollte darauf hinaus, dass man nicht ableiten kann, dass, wenn nix dabei steht, etwas erlaubt ist oder gar ignoriert werden kann.
Zu z. B. UN2857/ UN3358 mit Lithiumbatterie steht nix geschrieben. Dürfen sie drin sein? Falls ja: Grenzen, Zustand, Prototypen oder nur Serienbatterien? Meine Lesart ist: dazu fehlen Regelungen/ Aussagen.


Grundsätzlich stimme ich natürlich zu denke nur, daß meine Argumentation - solange alle Bedingungen für die jeweilige Gerät-UNNR eingehalten sind - das Fehlen weiterer Bedingungen kein Verbot sondern einen Spielraum darstellt. Natürlich im Rahmen dessen was 2.1.5.2 zu 38.3 schreibt und mit Ausnahme der Gegenstände die in Tab. A genauer beschrieben sind. Aber eben auch nicht mehr.
Bin kein Jurist und würde mich freuen, dazu von einem solchen hier was dazu zu hören.
Gruß
M.A.T.
7 615 Beitrag komplett anzeigen
Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Re: Flammpunktangabe in der IMO Claudi 27.01.2026 13:04
Zumindest sehe ich aktuell viele IMOs, in denen trotz identischer Klassifizierung (keine Klasse 3 sondern 8) mehrere Eintragungen erfolgt sind, weil es sich aus Versender-Sicht um verschiedene Produkte handelt. Stört die Reedereien gar nicht.
9 746 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Abfallfeuerlöscher UN1044 und SV 594 Gerald 27.01.2026 13:00
Hallo DJSMP,
Antwort auf
Die Aussage von BUW von der BAM war eindeutig: Der Begriff "Verpackung" nach ADR bedingt eine (allseitige) Behältnis- und andere Sicherheitsfunktion. Dies sei bei einer nach oben hin offenen Verpackung wie bei KLT oder Gitterboxen nicht gegeben. Und wenn mir das meine zuständige nationale Behörde so sagt, halte ich ich dran. :-)


Dann muss man das so akzeptieren, das Bild habe ich aber vor sehr langer Zeit gemacht und da habe ich auch noch nicht in Bayern gewohnt.

Ich habe die Folie mal überarbeitet und ich denke das es so besser passt. Danke für den Hinweis.
7 623 Beitrag komplett anzeigen
Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3082 in IBC DJSMP 27.01.2026 11:03
Prag soll wohl auch noch funktionieren. Aber das ist alles nur Hörensagen...
6 618 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Jahresbericht und Daten aus der Software Michael 27.01.2026 07:32
Hallo,

wenn man SAP ein wenig intensiver kennt und weiß wie es aufgesetzt wird, kann man nachvollziehen das diese Auswertung nicht Trivial ist. Da spätestens hier auch schon sehr viel kundenspezifische Anpassung vorhanden ist, wäre wohl jeder Bericht eine Entwicklung für den Kunden. Dieser scheut sich wohl auch, die Kosten dafür zu tragen, braucht man es ja nur 1x im Jahr.

Das ganze habe ich aber mit einem Query innerhalb eines Tages gelöst und dann steht es für die Zukunft zur Verfügung. Es kann sein, dass man es vielleicht mehrmals im Jahr laufen lassen muss, je nachdem wann die aktiven Sendungsdaten in die Archivdateien umgelagert werden.
5 525 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: SV 367, Dokumentation M_a_r_k 26.01.2026 07:41
Guten Morgen,

auch an Sie vielen Dank für Info.

Viele Grüße
Mark
6 549 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: LQ DJSMP 23.01.2026 12:27
Der Landverkehr (ADR/RID) ist der einzige Verkehrsträger, der bei LQ kein Beförderungspapier möchte. Hat sicher auch mal ne Lobby dagegen gekämpft.

Ich kenne es auch so, dass bei den meisten Beförderern auch bei LQ Straße die Gefahrgutangaben vollständig eigegeben werden müssen. Macht auch Sinn!
10 939 Beitrag komplett anzeigen
Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Re: Container mit batteriebetriebenen Fahrzeug exag 23.01.2026 09:30
@ Nicole,

zur Info: im Amdt 43-26 wird die SV 405 gestrichen und unter die SV 962 komt folgende Fußnote: "Note: When transported in a cargo transport unit (CTU) the placarding requirements
of chapter 5.3 apply, regardless of whether the vehicle is packaged or unpackaged."
Freiwillig ab 01.01.2027, verbindlich ab 01.01.2028
3 400 Beitrag komplett anzeigen
49 CFR, USA-Versand Springe zu neuen Beiträgen
Interpretationen Jan 2026 M.A.T. 22.01.2026 09:57
Grüß Gott zusammen

1. Zu grenzflächenaktiven Stoffen erklärt Auslegung 25-0083, daß damit alle amphiphilen Stoffe gehören, die in Flüssigkeiten die Oberflächenspannung verringern. Dies wird zu einer Anfrage betreffend UN 2927 geantwortet. Gemeint ist dagegen nicht die Eigenschaft der Stoff, dermale Aufnahme zu beschleunigen.
Für solche Stoffe obliegt dem Versender (shipper) das Klassifizieren nach § 172.101(c)(10) des 49 CFR.

2. In Nummer 25-0098 wird dargelegt, warum ein Abfall mit Gefahreigenschaften, der kein "gefährlicher Abfall" nach EPA ist, dennoch als Gefahrgut zu klassifizieren und befördern ist. Betroffen sind in diesem Fall Bleibatterien mit UN 2795 sowie UN 3480. Die richtige Versandbezeichnung (PSN) darf auch nicht durch einen nachgestellten Zusatz nach Abfallrecht modifiziert werden, sondern muß wie in Europa nach dem GG-Recht benannt werden. Ein entsprechender Hinweis kann jedoch abseits des PSN an anderer Stelle im BP aufgenommen werden.
Interessant finde ich, daß diese Diskussion auf beiden Teichseiten aufkommt.

Gruß
M.A.T.

Nachtrag, ganz aktuell vom 20.1.26
Die Nummer 25-0117 erklärt, warum eine "non-bulk"-Verpackung nach § 173.227(b) für UN 1838 zulässig ist, auch wenn sie im IMDG-Code (P602) nicht erwähnt wird und keine explizite Zulassung (CAA - competent authority approval) der zuständigen (US-)Behörde vorliegt. Grund ist, daß die US-Vorschriften diese Umschließung zulassen und damit praktisch die CAA darstellen. Siehe dazu auch 4.1.3.7 IMDG-Code.

147 164,085 Beitrag komplett anzeigen
Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: Abweichungen Luftfahrtunternehmen FX-02 Claudi 22.01.2026 08:40
Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K



Bin ja eigentlich ein Freund von Transparenz, tendiere aber dazu, den Hinweis im AWB nicht zu geben, da nicht gefordert.


Zu viele Infos können suboptimal ausgebildete Mitarbeitende mehr verwirren als aufklären.
5 540 Beitrag komplett anzeigen
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