Re: LGA neue Dokumente
M.A.T.
07.06.2025 11:43
Hallo, für die abfallrechtliche (leider nicht nach GG-Recht!) Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit kann diese LAGA-Publikation hilfreich sein. Sie behandelt Abfälle mit Metallgehalt und anderen gefährlichen Stoffe sowie reizende oder ätzende Abfälle. Gruß M.A.T.
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Re: Brand auf Frachter mit E-autos
Gerald
06.06.2025 12:15
Hallo Phil, es geht mir weniger um die Anzahl, aber der Frachter brennt und die Besatzung wurde evakuiert. Klar sollte man bei Meldungen immer etwas vorsichtig sein, also warten wir mal ab.
Und jetzt muss man den Brand erst einmal unter Kontrolle bringen. Und aus der Vergangenheit wissen wir, das kann schon eine Weile daueren.
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Frage betr. Luftverkehr USA
M.A.T.
06.06.2025 11:24
Hallo zusammen, falls Interesse besteht, nehme ich hier Hinweise auf die gefahrgutspezifischen Sonderregelungen der US-Luftfahrtbehörde FAA auf, würde derzeit 1/2 Dtzd. Bekanntmachungen betreffen. Kurze Antwort, falls gewünscht, reicht. Gruß M.A.T.
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Re: Beförderungspapier im Führerhaus???
M.A.T.
06.06.2025 08:34
Im ADR 2025 steht in der Führerkabine, bei Ecomed steht im Fahrerhaus
Hallo, aw_: im Vogel/Fischer-ADR steht ebenfalls "Fahrerhaus". Möglicherweise geht das auf den Entwurf seit August 2024 zurück, mit dem die Verlage anscheinend vorgearbeitet hatten. Die schweizer Ausgabe hat auch Führerkabine. Die österreichische Änderungsverordnung hat jedoch Fahrerhaus. In der Sache sehe ich durch diese Differenz allerdings kein Problem weil eindeutig ist was gemeint ist. Hallo Phi_I: Der EIGA-Argumentation kann ich mich nicht anschließen, weil es einmal eine weitere Sonderlocke wäre, die das ADR komplizierter macht und so in der Summe für weniger Sicherheit (und ggf. Nachahmer) sorgt, und daß die Papiere (Zulassungsbescheinigung) ein Umpacken nicht überstehen halte ich für eine wenig tragfähige Begründung - so anfällig ist Papier nicht und so unbeholfen die Fahrer auch nicht (Stichwort Fahrermappe!). Wenn allerdings diese Bescheinigung im Original am Trailer und in Kopie im Fahrerhaus liegt sähe ich kein Problem. Gruß M.A.T.
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Re: CBTA-konform durch TNA und Assessments?
11010100112
05.06.2025 14:58
Danke für die Erläuterungen, aber ja genau so habe ich es mir vorgestellt. Die Frage ist nun extra so gestellt, was ANSONSTEN noch nötig ist, weil eine externe Firma es so dargestellt hat, dass wir das alleine garnicht können / dürfen und da noch ein großer Rattenschwanz mit dazukommt.
Daher frage ich mich: Wenn es wirklich nur diese 2 Dinge sein sollten, wieso können wir das dann nicht selbst?
Daher habe ich garnicht den Eindruck, dass noch mehr nötig ist. Aber die externe Aussage hat es zunächst so erscheinen lassen. Ich denke wir machen es nun so, dass wir uns einen Anbieter suchen, um das Ganze mal von externen durchführen zu lassen. Anschließend haben wir einen Einblick, wie so etwas aussehen kann und dann können wir es in Zukunft selbst. Da ich auch erst seit kürzester Zeit mit Gefahrgut zu tun habe und die Implementierung vornehmen soll, wäre lediglich einmal ein Muster für mich hilfreich und anschließend kann ich mir auch etwas selbst für die MA überlegen.
VG!
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Re: kein Beförderungspapier notwendig?
Phillip
05.06.2025 13:42
Hallo Gerald, ja das habe ich etwas später dann auch gelesen. Wenn man nicht aus dem Bereich kommt, ist es schwer zu beurteilen welche Quellen verlässlich sind. Aber ich hatte dann das ADR 2025 im Netz gefunden und da wurde die SV genannt.
Hatte bei meinem Beispiel aber keine Anwendung, weil durch den Kunden schon als LQ gekennzeichnet wurde.
Ich hoffe meine GB- Ausbildung lässt nicht mehr all zu lange auf sich warten.
Gruß Phillip
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Re: Schaden durch Wickelfolie
M.A.T.
04.06.2025 10:40
Hallo, das erste Bild zeigt nicht weiterverwendbare Verpackungen, das zweite ist grenzwertig aus meiner Sicht. Kurze Auslieferungsstrecke auf der Straße würde wohl gehen, längere Fahrt oder Luft/See nein. Gruß M.A.T.
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Re: Variierende UN-Nummern bei Pyrotechnik
Claudi
03.06.2025 13:44
Das kann schon sein, da die Klassifizierung ja im versandfertigen Zustand gemacht wird und je weniger Schutzfunktion die Verpackung hat, desto gefährlicher reagiert der Gegenstand (Wurfstücke, Splitter, fliegt durch die Gegend, schlägt auf Nachweisschirm ein) bzw. je besser die Umschließung den Gegenstand schützt, desto weniger gefährlich ist er. Man kann bei Klasse 1 absolut durch die Gestaltung der Umschließung/ Verpackung zu anderen Unterklassen/ Verträglichkeitsgruppen kommen und das bedingt dann auch andere UN-Nummern, weil es die UN-Nummer ja auch in der den Eigenschaften entsprechenden Unterklasse/ Verträglichkeitsgruppe geben muss.
Das wird aber nicht irgendein Stahlkäfig (Marke Eigenbau) sein, sondern etwas, was zu der zugelassenen Verpackung bzw. dem Gegenstand gehört. Solche Verpackungen kenne/ kannte ich aus dem Automotive-Bereich. Für UN0506 müsste man in den Bescheid schauen oder bei der Behörde nachfragen, wie sich das verhält.
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Re: Definition Overpack
Claudi
03.06.2025 13:38
Der erste Karton, der nach der entsprechenden PI verpackt und ggf. gekennzeichnet ist, ist das Versandstück. Alles, was da drum herum kommt, ob Umkarton oder Folie oder Bänderung (z. B. zum Verbund mit einer Palette) ist ein Overpack.
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Re: Vorgaben UN3556
StefanMUC1
22.05.2025 12:22
Hallo Lucas,
ja, es ist auch auf See UN3556, wenn es ein Fahrzeug ist:
SV 388:
"«Fahrzeuge» im Sinne dieser Sondervorschrift sind selbstfahrende Geräte, die für die Beförderung einer oder mehrerer Personen oder von Gütern ausgelegt sind. Beispiele solcher Fahrzeuge sind Personenkraftwagen, Motorräder, Motorroller, Drei- oder Vierradfahrzeuge oder -motorräder, Lastkraftwagen, Lokomotiven, Fahrräder (mit Motor) oder andere Fahrzeuge dieser Art (z. B. selbstausbalancierende Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die nicht mit mindestens einer Sitzgelegenheit ausgerüstet sind), Rollstühle, Aufsitzrasenmäher, selbstfahrende Landwirtschaftsgeräte und Baumaschinen, Boote und Flugzeuge. Wenn Fahrzeuge in einer Verpackung befördert werden, dürfen einige Teile des Fahrzeugs mit Ausnahme der Batterie vom Rahmen abgebaut werden, damit sie in die Verpackung passen."
Es muss z. B. einen Sitz oder eine "Ladefläche" geben. Ein handelsüblicher Rasenmähroboter ist z. B. kein Fahrzeug*, ein Aufsitzrasenmäher/ Rasentraktor meistens schon.
*auch wenn manche Katzen das laut Internetvideos anders sehen ;-)
Ich habe quasi die gleiche Fragestellung gestern bei einem Kunden bekommen. Falls das Projekt an einer Bildungseinrichtung in einer Stadt mit A läuft, die für Printen berühmt ist: eventuell ist die Welt klein und das ist die gleiche Anlegenheit... gern per PN mehr.
SV388 gibt es auch auf See und außerdem ist hier die SV 962 wichtig:
Wenn die Ladung wirklich ein Fahrzeug ist (nach den Kriterien in SV388), dann greift die SV 962. Batterien müssen UN38.3-konform und unbeschädigt sein. Die Vorschriften des IMDG-Codes für die Kennzeichnung, Bezettelung und Plakatierung sowie für Meeresschadstoffe gelten nur für Fahrzeuge, die vollständig von Verpackungen, Verschlägen oder anderen Mitteln umschlossen sind, die eine schnelle Identifizierung verhindern (z. B. Umverpackung).
Keinerlei Aufkleber, weder am UN3556 noch am Kleintransporter nötig. Ja eine DGN/ IMO-Erklärung ist nötig.
Alternativ wäre der Eurotunnel möglich. Laut deren Gefahrgut-Regularien sind UN3171 (die haben noch nicht auf 2025 aktualisiert, daher findet sich dort noch kein UN3556) und auch UN3481 (wenn es kein Fahrzeug wäre) ohne Einschränkungen zulässig. Dann wäre das nach ADR zu handhaben.
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Re: Unterweisung nach 1.3 ADR / IMDG - Wer darf?
Claudi
22.05.2025 07:42
Danke für die Klarstellung. Natürlich: erstmal braucht jeder einen GB, wenn er an der GG-Beförderung beteiligt ist und kann sich ggf. freistellen.
Es fängt ja noch viel früher an: der Unternehmer muss auch erstmal rausfinden, dass er überhaupt an der GG-Beförderung beteiligt ist. Ich bin mir sicher, dass das nicht allen Unternehmen bekannt/ bewusst ist.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LGA
von M.A.T. - 07.06.2025 13:43
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