Re: Reinigung Bergungsverpackung
M.A.T.
24.05.2023 13:57
Hallo, WeissB einmal gilt natürlich, nach Abschluß der Beförderung, was im ADR steht (8.5 und 7.5.8, evtl. Sondervorschriften für zB Klasse 6.2). Danach sind Arbeitsschutz- und Gefahrstoffrecht an der Reihe, denke ich mal. Sollte dem entsprechen, was auch für andere Behältnisse im Betrieb gilt, zumal Bergungsverpackungen wohl eher im Rahmen der zulässigen Verwendungsdauer wiederverwendet werden sollen aus Ressourcen- und monetärer Sicht. Daß es in A bestimmte Spezialvorschriften dazu gibt ist zumindest denkbar. Gruß M.A.T.
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Re: DIN 55415
M.A.T.
24.05.2023 08:09
Hallo, DJSMP
Und was ich auch befürchte, dass wir uns irgendwann in einem wahren, undurchsichtigen Dschungel an verschiedensten Normen verlieren. Warum wird das kein Blatt zur VDI 2700? Ich rate mal: dann kann man weniger teure Normen verkaufen? Gruß M.A.T.
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Re: Kennzeichnung Einzelgebinde für Transp.
DJSMP
22.05.2023 15:07
Wie Claudi schon ausgeführt hat: LQ muss immer eine zusammengesetzte Verpackung, in deinem Fall bestehend aus den Kanistern als Innenverpackungen und der Pappkiste als Außenverpackung, bestehen. Bei gewerblicher Beförderung ohne Nutzung einer Erleichterung besteht keine Möglichkeit, die Kanistern als LQ einzeln zu befördern. Genauso verhält es sich mit deinen 12 Flaschen in der Pappkiste. Auch hier besteht als LQ keine Möglichkeit, die Flaschen einzeln zu befördern. Die "1000-Punkte-Regel" (1.1.3.6 ADR) hat mit LQ nichts zu tun. Da verwechselst du was! Wenn nun der Endverbraucher ein Handwerker ist, der direkt vom Einkauf zum Einsatzort fährt und dort den Reiniger einsetzt, dann wäre die Freistellung nach 1.1.3.1 c) zulässig. Wenn der Handwerker aber einkauft und sich die Kanister bzw. Flaschen irgendwo bei sich ins Lager stellt und erst viel später mit zur Auftragsstelle nimmt, ist die Erleichterung nicht anwendbar. Ist der Endverbraucher eine Privatperson, dann greift 1.1.3.1 a) ADR. Bei beiden Erleichterungen ist durch geeignete Verpackung und Ladungssicherung ein Freiwerden des Inhalts zu verhindern. Zur Praxis hat Claudi ebenfalls schon alles geschrieben. Damit ich nicht laut los lache, schreib ich da nichts weiter dazu. Nur mal so: Wenn du den Malermeister Schmidt dazu bringst, sich eine Kiste (geschlossen nicht offen!) mit LQ Kennzeichnung anzuschaffen und dort die Kanister oder Flaschen für die Beförderung rein zu packen, dann geb ich n Eis aus!
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Interpretationen Frühling 2023
M.A.T.
20.05.2023 10:14
Grüß Gott, 1. Obwohl nicht direkt uns als Exporteure betreffend ist die Nummer 22-0033 fachlich interessant. Danach werden Aluminiumtanks von zumindest einigen Rohölen korridiert. 2. Als Hinweis auf mögliche Umweltrisiken sehe ich diese Interpretation sinnvoll. Besondeers interessant finde ich, daß danach auch allerkleinste Spuren von Kl. 1 in Abfallströmen dort eine entsprechende Prüfung und ggf. Einstufung nach sich ziehen. 3. Und, natürlich, in 23-0001 etwas zu Liba. Diesmal zur Differenzierung in der Klassifizierung von Gebrauchsgegenständen, die praktisch auch eine Powerbank-Funktion haben. Im Ergebnis hängt die Einstufung am primären Zweck des Gegenstandes. Ist das "Aufladen" greift 3480; ist es eine andere Funktion, greift 3481. Weites Feld, könnte man sagen. Das war's für diesmal. Grüße. M.A.T.
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Re: UN 1845 Unterweisung / Airtags
Gerald
19.05.2023 13:03
Hallo Claudi, Derartige Tracker (ob bei Passagier oder in Fracht) sind UN3091. Besten Dank für die Information, aber auf die Idee hätte ich auch selbst kommen können. Da gibt es so ein Sprichwort: "Den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen" Das hat in diesem Fall voll zugetroffen. Danke nochmals.
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Re: apple AirTags (Tracker) im Gepäck
Claudi
19.05.2023 08:03
Update der Thematik, der Vollständigkeit halber: Airtags sind inzwischen im aufgegebenen Gepäck erlaubt, es gibt ein Addendum: https://www.icao.int/safety/DangerousGoods/Pages/Doc9284-Technical-Instructions.aspxDoc 9284-AN/905 2023–2024 Edition - 1 - ADDENDUM NO. 1 TECHNICAL INSTRUCTIONS FOR THE SAFE TRANSPORT OF DANGEROUS GOODS BY AIR The following amendment is approved and published by decision of the Council of ICAO and should be incorporated into the 2023–2024 Edition of the Technical Instructions (Doc 9284) with an applicability date of 27 March 2023: In Part 8, Chapter 1, page 8-1-3, Table 8-1, amend sub-paragraph e) to read as follows:
e) portable electronic devices containing batteries should be carried as carry-on baggage; however, if carried as checked baggage: – measures must be taken to prevent unintentional activation and to protect the devices from damage; and – the devices must be completely switched off (not in sleep or hibernation mode) if the batteries exceed: – for lithium metal batteries, a lithium content of 0.3 grams; or – for lithium ion batteries, a Watt-hour rating of 2.7 Wh. Zur Erklärung: Knopfzellen, wie sie in Airtags enthalten sind (CR2032), haben ca. 0,1 g Lithiumgehalt und fallen damit unter diese Mengengrenze.
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Re: Wie kennzeichnen??
Gerald
18.05.2023 11:36
Hallo M.A.T.; Wenn Sie in der Zugmaschine nur ein Tank-Gefahrgut und keines auf dem Hänger haben ist es richtig, daß vorne und hinten an der Beförderungseinheit die Warntafeln mit Kemlerzahl und UN-Nummer dieses Gefahrgutes angebracht sind. Ja, das stimmt schon, steht in Absatz 5.3.2.1.6, aber leider in manchen Lehrbüchern bzw. Folien anders. Da ist vorn (in dem Fall am Fahrzeug) und hinten (in dem Fall am Anhänger) die orangefarbene Tafel nach Absatz 5.3.2.1.1! Natürlich an den beiden Seiten, wo das Gefahrgut im Tank ist die Kemlerzahl). Der Absatz 5.3.2.1.6 greift aber nur, wenn nur ein Stoff befördert wird. @ Anna, im Bezug ein Fach 80/UN 3266 unten nur die 3266 ohne UN, wäre auch der Platz nicht da.
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Re: CBTA Assessment externes Audit
M.A.T.
17.05.2023 09:53
Hallo, und danke. Das Urteil kenne ich. Es gab aber auch eine Frist für den Erlaß einer Rechtsgrundlage vor, die m.W. seit mehreren Jahren (2019?) abgelaufen ist. Das ist, so vermute ich, der Grund warum seit längerer Zeit nichts mehr von Bußgelderhebungen durch das LBA für GG-Verstöße zu hören ist. Persönlich halte ich es nicht für verfassungskonform, daß Regeln ohne gerichtsfeste Rechtsgrundlage und ohne eine deutschsprachige Vorschrift (ICAO-TI) durchgesetzt werden können. Frohes Schaffen noch und Gruß M.A.T.
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Re: Transport UN1836 Kl 8 VP1
M.A.T.
14.05.2023 10:12
Hallo, Gerald, der frühere Admin und Gela-Chefredakteur U. Heins hat in einem früheren Beitrag ein bißchen was dazu geschrieben. Gömmel selbst schreibt dazu nur, daß auf der gemeinsamen Tagung 1973 das System mit der Gefahrnummer, die sich aus Klassennummern zusammensetzt, beschlossen worden sei. Die Warntafel wird gelegentlich im englischsprachigen Raum auch heute noch als Kemler plate oder Kemler panel bezeichnet. Gruß M.A.T.
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Re: UN3481 <100 Wh in Ausrüstung / Overpack
Claudi
11.05.2023 16:40
Ich ging von Luftverkehr aus, da der Thread im Luftverkehrs-Forum ist und von DGD die Rede war.
Für andere Verkehrsträger: nach RSEB (ja, nur in Deutschland): 5-1.1 Der Ausdruck „UMVERPACKUNG“ muss nicht in Großbuchstaben erfolgen. In Deutschland wird die englische Schreibweise „OVERPACK“ und die französische Schreibweise „SUREMBALLAGE“ nicht beanstandet.
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Re: Eintrag Rangierzettel 13 u. 15 im BefPapier
M.A.T.
11.05.2023 12:46
Grüß Sie, Herr Wiegand, im RID 2023 lese ich das anders. Der Wortlaut ist ja "Wenn in .... , der Rangierzettel nach Muster 13 und 15 angegeben sind, müssen diese nach dem Klassifizierungscode in Klammern angegeben werden." Die UN 0248 hat den "Vorsichtig verschieben" (13) in der Spalte, und damit ist m.E. die Bedingung in 5.4.1.1.1 c) 1. Spiegelstrich erfüllt. Es kann natürlich sein, daß in Ihrem Fall 5.4.1.2.1 f) greift. Die Erleichterung im 4. Spiegelstrich greift ja nicht, da sie andere Stoffe betrifft. Meinten Sie evtl. "Geschlossene Ladung" - hier ist ja nicht Kl. 7 betroffen, oder? Aber auch dann würde m.E. der Nr. 13 hier notwendig sein. Schöner Gruß M.A.T.
Nachtrag: nach unserer Diskussion stimme ich Ihrer Auslegung zu: nicht erforderlich, aber erlaubt. Das "andere" ist entscheidend hier. Gruß M.A.T.
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Re: UN 2909, RADIOAKTIVE STOFFE, FREIGESTELLTES VERSAN
Floridacargocat
10.05.2023 20:12
Hallo blauerClaus, um eine effektivere Antwort zu geben, muesste man wissen wohin und mit welchen Verkehrmitteln. Vielleicht hilft folgende Quelle auch etwas weiter: https://www.hazmattool.com/info.php?a=Radioactive+material%2C+excepted+package-articles+manufactured+from+natural+uranium+or+depleted+uranium+or+natural+thorium&b=UN2909&c=7 Gruss aus Florida
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Re: Kennzeichnung
Gerald
10.05.2023 14:51
Hallo Claudi, hast Du sehr gut erklärt.
Nach Abschnitt 1.2.1 unter "Umverpackung" Buchstabe b) steht: "eine äußere Schutzverpackung wie eine Kiste oder ein Verschlag" und somit kann eine Kiste eine Umverpackung sein.
Sieht man jetzt unter "Kiste" nach, dasteht: "Rechteckige oder mehreckige vollwandige Verpackung aus Metall, Holz, Sperrholz, Holzfaserwerkstoff, Pappe, Kunststoff oder einem anderen geeigneten Werkstoff. Sofern die Unversehrtheit der Verpackung während der Beförderung dadurch nicht gefährdet wird,...". Und somit ist eine Kiste eine Verpackung!
Sieht man jetzt wieder unter "Umverpackung" nach, da steht im ersten Satz: "Eine Umschließung, die (im Falle radioaktiver Stoffe von einem einzigen Absender) für die Aufnahme von einem oder mehreren Versandstücken ..." und weiter unter "Versandstück" steht: "Das versandfertige Endprodukt des Verpackungsvorganges, bestehend aus der Verpackung,.."
Es kann sein, das man aus den verschiedensten Gründen über eine Umverpackung geht, in diesem Fall eine Kiste (z.b.4G), und diese dann auf eine Palette bringt, welche dann eine Umverpackung ist, also ein Art Ladungssicherungshilfsmittel, denn die Kiste (4G) lässt sich Einzeln schwer sichern.
Und somit kann es bei der Beförderung schon vorkommen, das sich in einer Umverpackung (Palette) eine weitere Umverpackung befindet.
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Re: Nickel-Wasserstoff-Akkumulatoren
aw_
10.05.2023 12:27
Hi Claudi, interessante Frage! Aktuell finde ich auch nichts dazu. Das ist in den Gremien wohl noch nicht angekommen, wird aber sehr wahrscheinlich nicht mehr lange dauern, denke ich mal. Bis dahin bleibt wohl erstmal nur die BAM zu kontaktieren. Bitte gerne die Antwort hier posten. gruss..aw
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Gefahrgut nach IT (Sizilien + Sardinien)
fjs02
10.05.2023 08:46
Hallo Leute,
kann mir jemand 'nen Tipp geben, wie ich unsere Gefahrgüter (Kl. 3 UN1090 + UN1170) in freigestellten Mengen nach Sardinien und Sizilien bekomme.
Auf dem Landweg ja wohl nicht, weil es da das Problem mit den Fähren gibt.
UPS z.B. bedient die Inseln weder im Standard- noch im Express-Service...
Wäre für jeden Tipp dankbar...
Gruß fjs02
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Re: RID: UN2037 bzw. UN1013
Fridolin
08.05.2023 09:53
Hallo!
Ich hab einen Anhang reingestellt.
Die Gaspatronen sind nach EN16509 und ISO11118 hergestellt.
Hat hier jemand Erfahrung bzgl. der Beförderung von Gefahrgut (UN2037, UN1013, ...) per Bahn nach CHINA?
Laut Cargo Rail Group ist das nicht üblich, sondern geht normalerweise mit dem Schiff. Falls per Schiff versendet wird ist im IMDG auch der Transport per Bahn zum Schiff und vom Schiff per Bahn zum Anlieferort gedeckt. Alle Gefahrguttransporte würden per Shanghai Express gehen. Man muss aber Russische und Chinesische Vorschriften beachten. Sind das die Vorschriften der SMGS-Staaten? Leider gibt es dazu wenig Erfahrung.
LG
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Re: Aus Klasse 1.4 mach Klasse 9…
Claudi
06.05.2023 08:51
Mal aus der Praxis (DJSMP kann dazu noch mehr sagen, falls da Bedarf besteht): für die Umklassifizierung von 1.4S in 9 (auch sehr üblich bei Airbags/ Gurtstraffern) wird der Artikel in verpackter Form getestet, so wie er später auch befördert werden soll. Das kann 1 Ersatzteilaibag in 1 Karton sein, es können 80 Gurtstraffer in einer große Stahlkiste für die Produktion/ Anlieferung an der Linie sein.
Wie man nun das Bestehen des Tests (kein Wurfstücke in gewissem Abstand, keine nennenswerten Einschläge auf Nachweisschirmen) erreicht: das sind im Grunde 2 Stellschrauben: Konstruktion des Artikels und/ oder die Verpackung. Wenn ein Airbag schubneutral konstruiert ist, also z. B. Gasauslass nach oben oder in entgegengesetzte Richtungen, kann der Test auch mit einer 4G-Kiste ohne Metallkäfig bestanden werden. Und selbst gut konstruierte Artikel können beim Test durchfallen, wenn Teile der Verpackung unerwarteterweise wegfliegen (mal erlebt mit Gasdruckfedern am Kistendecke).
Die Klassifizierung solcher Teile in Klasse 9 ist immer gebunden an eine feststehende Paarung aus Inhalt/ Artikel und Verpackung. Ändert man an dieser getesteten Paarung irgendwas, fällt man idR zurück in 1.4S.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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UN 3538
von fireman - 23.05.2023 20:21
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