Re: Feuerlöscher zusammen mit Farbe stauen
DJSMP
18.03.2024 16:32
Hallo Chris, mal ein Beispiel aus der Praxis.
In der Gela 04/2020 war auf der Seite 6 "Praxis pur: Bild des Monats" ein Container abgebildet, welcher aus Japan kam und ein Druckgefäßes mit DIFLUORMETHAN (Gas als Kältemittel R32) der Klasse 2.1, UN 3252 als einziges Ladegut im Container hatte. Ist schon ein interessanter Fall gerade für die Ausbildung gewesen. Danke für das Beispiel. Das ist im Seeverkehr keine Seltenheit, da der Container eben nach dem ersten Gefahrgut häufig für weitere Zuladung "geschlossen" hat. Ich habe auch mal ein Foto gesehen, wo in einem 20 Füßer eine einzelne Holzkiste in der Mitte stand und mit gaaaaaanz viel Holz in alle Richtungen gegen die Wände verpallt war.
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Re: Export, Airbags- PKW, Luftfracht, DHL / Spedition
DJSMP
18.03.2024 16:25
Hallo David,
wie schon geschrieben wurde, ist UN 3268 in Klasse 9 eine von drei möglichen Einstufungen. Um zu dieser Einstufung zu gelangen, muss der Bonfire-Test UN 6c erfolgreich bestanden sein. Hierzu benötigst du einen Nachweis (Prüfbericht, Approval der Behörde) von jemandem vor dir in der Kette. Sonst darf die UN-Nummer nicht genutzt werden.
Damit du einen Überblick über alle Vorschriften bekommst, musst du zunächst die notwendigen Gefahrgutschulungen nach ADR, IMDG-Code und wenn zutreffend ICAO T.I./IATA-DGR durchlaufen. Vorher geht da gar nichts. Und das Thema lässt sich auch nicht einfach mal eben hier im Forum abhandeln.
Schon angesprochen wurde außerdem das Sprengstoffrecht. Theoretisch (wenn auch unwahrscheinlich) kann neben einer Einstufung als P1 auch eine Einstufung als P2 (nicht CE konform) drohen. Da geht es ohne sprengstoffrechtliche Genehmigung und Befähigungsschein nicht weiter. Unabhängig davon wird u.U. eine Schulung der eingeschränkten Fachkunde benötigt, je nachdem was du mit den Airbags machst.
Um welche Verkehrsträger geht es? Was verstehst du unter DHL express? Es gibt eine Spedition DHL Global Forwarding, die (andere) Beförderer/Airlines wie auch andere Luftfrachtspediteure auswählt. Wenn du von der Airline DHL sprichst, so muss ich dir sagen, dass du da kein Gefahrgut im Lufftverkehr verschicken darfst, es sei denn du bestehst das DHL Audit als Gefahrgutversender. Auch bei der DHL (Deutsche Post) im Landverkehr bekommst du dein Gefahrgut im Regelversand als UN 3268 nicht befördert! Die AGB von DHL lassen nur begrenzte Mengen und einige weitere Gefahrgüter unter Erleichterungen zu.
Du siehst: Du stehst am Anfang und schnell wirst du hier gar nichts implementieren. Da braucht es ein paar Überlegungen, für die du unbedingt externe Unterstützung benötigst!
Bitte schildere uns doch mal, wo die Airbags herkommen und an welchem Punkt der Transportkette du beteiligt bist.
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Re: Beförderungspapier Haftung der Beteiligten
M.A.T.
18.03.2024 15:41
Hallo, meine bescheidene Nichtjuristenantwort wäre: das hängt davon ab, wer bei Ihnen innerbetrieblich verbindlich (schriftlich) mit den jeweiligen Aufgaben betraut ist und die entsprechende Schulung/Unterweisung erhalten hat. Falls niemand diese Kriterien erfüllt ist der GF in der Pflicht. Gruß M.A.T.
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Re: Kennzeichnung Säcke UN 3077
Gerald
15.03.2024 13:19
Hallo Claudi, Bitte alles lesen, d.h. den ganzen Satz. Das war mir schon klar, hätte es vielleicht deutlicher schreiben müssen. Ist aber gut, wenn Einer noch mal nachharkt! Das Problem ist einfach, das so mancher Verantwortlicher eben sich um Änderungen im ADR nicht kümmert. Ist immer sehr interessant, wenn ich eine Auffrischungsschulung durchführe!
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Re: Sondervorschrift 375
Oliver2512
14.03.2024 07:21
Danke euch beiden, ich habe es bei uns im System hinterlegt. Mit den Hinnweisen wie, was, wann und wo :-).
Nebenher habe ich gestern noch Audit ISO 9001 & 14001 gehabt, der Auditor war mit uns/mir zufrieden. Einzig bezüglich Jahresbericht hat er gemeckert. Denke da werde ich ein Thema aufmachen, bin aber noch mit der Forensuche beschäftigt.
danke für eure Hilfe, Lg Oliver
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Re: Pflichten gem. GGVSEB?
Claudi
08.03.2024 10:08
Hallo Claudi,
vielen Dank, das hilft mir schon weiter.
Richtig, B nimmt sich irgendwann die Gasflaschen aus dem Magazin, welches von A betrieben wird? das findet ja auf dem Gelände von B statt und ergibt keine Beteiligung an der Beförderung A ist Empfänger "auf dem Papier" Dann ist A Empfänger auch nach GGVSEB. Ist A dann auch Absender von den Gasflaschen/Gasflaschenbündel?
Besten Dank C.O. Üblicherweise nein, da A nicht aktiv das Leergut versendet sondern bei C die Bereitschaft zur Abholung meldet - die Beförderung/ Rückholung des Leergutes besorgt C. C erstellt auch das Beförderungspapier für das Leergut ("Leergutschein"). Man könnte annehmen, dass A Auftraggeber des Absenders des Leergutes ist, aber auch das lässt sich diskutieren und praktisch meldet A nicht an C: übrigens, das Leergut ist Gefahrgut UN.... etc.
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Re: Abgelaufene Kanister UN 2031
Claudi
08.03.2024 07:48
Guten Morgen, es sind 80 KG Säure also so um die 60 L. Die Codierung ist 3H1/X19/250.
Grüße
Manuel Das habe ich überlesen. Wenn es nur 1x 60l Kanister sein sollte, der 80kg wiegt, dann geht es nicht über die Ausnahme 20, da max. 60kg je Gebinde vorgeschrieben sind. "Die Abfälle dürfen bei Sammlungen nur in kleinen Anlieferungsgefäßen bis zu 60 Liter Fassungsraum oder 60 Kilogramm Masse" (2.5 aus GGAV 20) Die 60 L sind eingehalten (Kanister dürfen ja auch gar nicht größer sein als 60L Fassungsraum). Müsste doch passen.
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Re: Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe
ATHI
07.03.2024 06:36
Moin, das hätte ich jetzt anders interpretiert. Da in der Beschreibung steht " Das Symbol (Fisch und Baum) muss schwarz sein..." und im gleichen Absatz auf die Begrenzungslinienbreite hingewiesen wird, ohne weiteren Hinweis auf eine Farbe... Aber lieber auf Nummer Sicher gehen.
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Re: DGR Seminar in Englischer Sprache
brauni1964
05.03.2024 09:55
Ich rate zur Vorsicht bei Angeboten für DGR-Lehrgänge in englischer Sprache in Deutschland! Ich habe vom LBA die Info bekommen, dass mit Ausnahme der ehemaligen PK10 (Piloten) die Lehrgänge in deutscher Sprache (Amtssprache) durchgeführt werden müssen. Lehrgangsunterlagen und Prüfungen dürfen in andere Sprachen übersetzt werden, aber nur von einem amtlich zugelassenen Übersetzer. Das war das Ergebnis eines Treffen des ADV mit dem LBA im Februar 2019. Meine Info seitens LBA stammt aus April 2022. Wir hatten das Thema bezüglich ausländischer Aushilfen am Flughafen. Ich würde mich bei entsprechenden Anbietern absichern, ob die Schulung in englischer Sprache genehmigt ist.
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Re: Label am Container wer macht das grundsätzlich
exag
04.03.2024 15:28
Moin, der IMDG hält sich da zurück, weil die Rechtssysteme der einzelnen Länder zu unterschiedlich sind, und verlangt daher nur, dass gekennzeichnet ist. Wer es macht, ist ihm egal.
Hier hilft ein Blick in die die lokalen Bestimmungen weiter: §44 Bremische Hafenordnung Nr. 3 c "Wer als Spediteur oder sonst im Hafengebiet Verfügungsberechtigter ... c) gefährliche Güter in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbringt, ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften nach § 42 Abs. 2;"
Und in §42 Abs 2 steht die Kennzeichnung namentlich drin.
Gruß Volker
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Interpretationen März 2024
M.A.T.
02.03.2024 14:15
Guten Tag mehrere Auslegungen sind in 23-0085 enthalten. Sie betreffen: - Fehler in der Verpackungskodierung eines IBC, - welche Begriffe beispielsweise als beschreibender Text (unsere Kleinbuchstaben) der Stoffe dienen können, - die Abgrenzung von beschreibendem Text zu den Gefahreigenschaften in der Stoffbenennung. Interessanterweise stammte die auslösende Frage von einem Überwachungsbeamten der texanischen Staatspolizei. Es könnte hilfreich für die Praxis und damit sicherheitsförderlich sein, wenn auch hierzulande Fragen, die von Überwachungsorganen an beispielsweise das GG-Referat im Bundesministerium gestellt werden, mit den Antworten veröffentlicht würden. Für eine Geheimhaltung besteht m.E. kein sachlicher Grund. Gruß M.A.T.
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Re: Informationspflicht / Sondervorschriften
M.A.T.
28.02.2024 12:22
Hallo, falls das ADR eine Informationspflicht nicht hergibt, Sie aber informiert werden wollen, bleibt einmal 410 HGB (Sie schreiben es ja) und ihr privates Vertragswerk mit dem Kunden. Ob die umfangreichen Bedingungen der beiden genannten SV im Einzelfall eingehalten werden, immer, ist natürlich Bedingung für die Anwendung der SV. Ich kann mir gut vorstellen, daß andere hier im Forum noch Hinweise aus der Praxis haben, wie Sie agieren könnten. Gruß M.A.T.
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Re: Benzin verschicken / Diesel Verschicken Wie
UBurkhard
28.02.2024 09:09
das man ja auch Kanister mit Diesel oder benzin verschicken könnte für einen Kunden. Warum? Ordinärer Diesel und Ottokraftstoff sind faktisch an jeder Ecke zu bekommen, den Liter hier in der Ecke für rund 1,80 €. Rechnet euch mal durch, was EUCH der Versand kostet und dann überlegt, wie ihr dem Kunden klar macht, dass er für den Liter rund das zwanzigfache der Tankstellenpreise zahlen soll. Oder sind es Sonderkraftstoffe? Dann wäre ein Versand nachvollziehbar -unter den im Thread genannten Regeln.
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Re: ADR 2025
Gerald
27.02.2024 12:44
Hallo, unter Anwendung der Sondervorschrift 376 auf schwer beschädigte Lithiumbatterien wurde ein Antrag von Belgien gestellt. Aus folgenden Grund "Die derzeitigen Vorschriften für die Beförderung von stark beschädigten Lithiumzellen und -batterien gemäß der Sondervorschrift 376 und der Verpackungsanweisung P 911 oder LP 906 gewährleisten keine korrekte Kommunikation der Umgebungsbedingungen für die Verwendung und die Beförderung gemäß Absatz f) der in der Fußnote a der Verpackungsanweisung P 911 (2) oder LP 906 (2) enthaltenen Kriterien für die Bewertung der Anforderungen an die Verpackung."
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