Re: Unterweisungspflicht bei "Begrenzten Mengen"
M.A.T.
05.12.2025 11:02
Hallo, Fridolin Verpflichtet ist in D grundsätzlich der Unternehmer; in A allerdings der Gb gem. § 25 GGBV!. Zu überwachen ist was im ADR (1.3.1 ff.) und dem nationalen Recht entsprechend gelistet ist - also daß evtl. Externe das machen, was der Interne machen müßte. Das muß der Interne sicherstellen. Wie er das macht ist m.E. egal, solange das Ergebnis stimmt. Als Ziel: möglichst keine Rechtsverstöße durch die beauftragten Personen im Betrieb. Falls Sie dazu Unklarheiten sehen wäre die örtliche WK wahrscheinlich der beste Anlaufpunkt für Antworten. Selbstverständlich können gekaufte oder eigene Unterlagen verwendet werden. Sie müssen allerdings zwingend an die konkreten betrieblichen Verhältnisse und Aufgaben angepaßt werden (1.3.2.2). Aus eigener Erfahrung: Unterweisung in Person und viel Zeit für Fragen vorsehen. Von einer Aufgabenteilung Erstellen/Schulen würde ich abraten. Mehr Stille-Post-Verluste und keine Einsparung an Zeit oder Kosten. Sehr gute Informationn finden Sie bei der WKO hier. Gruß M.A.T.
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Re: Unterweisungspflicht bei "Begrenzten Mengen"
Fridolin
05.12.2025 10:53
Darf ich meine Frage gleich anschließen?:
Wer muss die Unterweisung durchführen ( bei LQ-Versand)? Der Gefahrgutbeauftragte selber? Oder kann er/sie Schulungsmaterial erstellen und diese werden dann über den internen Schulungsplan geschult und passt. Österreichische ADR.
Im GGBV §25 "Lehrpersonal" steht mit Bezug auf GGBG §2 "Anzuwendende Vorschriften" , dass die Unterweisung unter der Überwachung von Gefahrgutbeauftragten durchgeführt werden kann.
Was bedeutet Überwachung genau? Erstellen von Schulungsunterlagen, Aufnehmen in internen Schulungsplan ist ausreichend? Oder muss man bei der Schulung mindestens dabei sein?
LG
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Re: Sicherungsplan wirkungslos
Gerald
04.12.2025 11:52
Hallo Claudi, Aber ich denke auch nicht, dass jemand einfach zufällig auf nen LKW guckt (Aufbruch/ Einbruch) und dann denkt "Wollte eigentlich lieber Elektronik oder Zigaretten klauen, aber Munition ist auch ok, Zumal das ja keine geringe Menge war, dass muss ja auch irgendwie transportiert werden, und mit dem Leiterwagen geht es schlecht. Warten wir mal die Zeit ab, wenn wir vielleicht mehr erfahren. Mir gibt das schon zu denken, wie einfach man an Munition kommt! Aber da gibt es noch ganz andere Baustellen.
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Re: Trockeneisschulung UN1845
Gerald
04.12.2025 11:18
Hallo moerser, Luftfracht ist nicht meine Baustelle. Aber das Thema Trockeneis wurde mit dem ADR 2013 im Abschnitt 5.5.3 neu eingeführt und mit ADR 2021 ergänzt. Weil das Thema Umgang mit Trockeneis einfach unterschätzt wurde, und es zu vielen Unfällen gekommen war. Hier noch ein paar Links, wo wir das Thema schon mal hatten, Trockeneisversand 2021 Trockeneis von 2025Im ADR steht im Absatz 5.5.3.2.4 Unterweisung und in der GGVSEB §27 (6) 2. Hier geht es nicht um eine Unterweisung zum Umgang mit Trockeneis sondern um eine verpflichtende Schulung mit Prüfung und Zertifikat nach den Luftfrachregeln. Dann würde ich mich mal an das LBA wenden, die können Dir bestimmt weiter helfen. Die IATA hat erneut Checklisten, wie im Prinzip jedes Jahr auch zum Thema Trockeneis mit Inkrafttreten der 67. Ausgabe der IATA-DGR zum 01.01.2026 veröffentlicht. Hier noch Grundkurs Versender und Verpacker A/B) UN 3373 Biologischer Stoff, Kategorie B / UN 1845 Trockeneis. Und ich möchte nicht in der Haut des Verantwortlichen stecken, wenn es zu einem Unfal kommt, und dann wird gesagt, es war nur eine Aushilfe. Auch wenn sie unter Aufsicht war, aber was ist unter Aufsicht?
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Re: Batterielabel < 20/100Wh / > 20/100Wh auf Paket
M_a_r_k
04.12.2025 10:23
Hallo Phil,
danke dir für deine weiteren Ausführungen.
Und deinen Punkt bzgl. der 1000 Pkte. Regel ist es nochmals wert, über den Prozess zu schauen. Klar, wenn ich alle Batterien als reguläres Gefahrgut erfasse/versende, dann mindere ich meine Punkte, sprich die Versandmenge / Beförderungseinheit.
Mein Ansatz war eher dahingehend, dass ich zwar SV 188 Batterien und reguläre GG Batterien in ein Paket packe, aber in diesem Fall "nur" das Paket mit dem Gefahrzettel 9A auszeichne. Könnte das klappen? Innerhalb der 1000 Pkte. Berechnung kommen dann nur die GG Batterien zur Berechnung (sollte seitens IT möglich sein).
Einem Kontrollorgan könnte dies ja egal sein, da aus meiner Sicht die größte Gefahr mit einem 9A Label erkennbar ist.
Viele Grüße Mark
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Re: Sicherungsplan wirkungslos
Claudi
04.12.2025 09:29
Sicherlich wird die BW noch zusätzliche Auflagen haben, damit denen normalerweise nix abhanden kommt...
Aber ich denke auch nicht, dass jemand einfach zufällig auf nen LKW guckt (Aufbruch/ Einbruch) und dann denkt "Wollte eigentlich lieber Elektronik oder Zigaretten klauen, aber Munition ist auch ok, nehm ich mal mit...".
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Re: Batterielabel < 20/100Wh / > 20/100Wh auf Paket
Phi_l
04.12.2025 09:22
Hallo Mark,
wie gesagt, der Gefahrzettel ersetzt nicht das Batteriekennzeichen aber auf der anderen Seite bringt einem die SV 188 nicht viele Vorteile, wenn man sowieso ein reguläres Versandstück für die Batterien benötigt, die die SV 188 nicht in Anspruch nehmen können. Insofern wäre mein pragmatischer Ansatz, wenn ich sowieso einen Teil der Batterien regulär befördern muss, alle Batterien regulär zu befördern und, wie von Dir geschrieben auf die SV 188 zu verzichten.
Sofern die Batterien nicht in Ausrüstung oder mit Ausrüstung verpackt sind, wäre mein Versandstück nach SV 188 ja auf 30 kg begrenzt und es müsste de facto mindestens eine Zulassung mit Y-codierung haben. Der aus meiner Sicht einzige Vorteil in der Praxis wäre dann, dass diese Batterien (nach SV 188) nichtmehr in die Berechnung der 1000-Punkte einfließen würden. Aber sowas im Fall einer Kontrolle dann auseinanderzudividieren wäre mir den Aufwand nicht wert, wenn ich sowieso ordnungsgemäße Versandstücke für den regulären Transport für die übrigen Batterien brauche.
Sollte ich aber besonderen Wert darauf legen, so viele Batterien wie möglich nach SV 188 zu versenden um mehr "Punkte" übrig zu haben, dann würde ich persönlich getrennte Versandstücke bilden wollen und diese dann in Umverpackungen bündeln. Dann ließe sich das auch "sauber" im Beförderungspapier festhalten.
Wie gesagt, mit der Gefahrenkommunikation hat das alles eigentlich nichts zu tun, es geht eher um Formalitäten und aus meiner Sicht noch den Möglichkeiten der "1000-Punkte-Regelung".
LG Phil
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Re: Trockeneisschulung UN1845
moerser
04.12.2025 09:13
Der Arbeitsschutz sagt: Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten -> Betriebsanweisung -> (mindestens) jährliche Unterweisung notwendig. Unterweisungspflicht hört bei Aushilfen nicht auf.
Wenn mir jemand eine Gefährdungsbeurteilung zu Arbeiten mit Trockeneis zeigt, in der er kein Gefahrenpotenzial erkannt hat, würde ich ihn fragen, ob er das ernst meint. das ist ja alle richtig, beantwortet aber meine Frega nicht. Hier geht es nicht um eine Unterweisung zum Umgang mit Trockeneis sondern um eine verpflichtende Schulung mit Prüfung und Zertifikat nach den Luftfrachregeln. Siehe Beispiel: https://www.gefahrgut-nord.de/pk-1-trockeneis-un1845/
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Re: Kältemaschine UN 2857
BGG_17
04.12.2025 08:44
Bereite dich schon mal vor, dass die Reederei ein MSDS haben will und dann nicht versteht, warum dort UN1078 drin steht, auf der IMO-Erklärung aber UN2857. Dann musst du denen den Unterschied erklären und drauf hinweisen, dass es für Maschinen kein MSDS gibt, deswegen auch im MSDS auch nicht UN2857 drin stehen kann/ muss.
Da kann ich nur zustimmen und kann nur empfehlen für solche Produkte ein Sicherheitsinformationsblatt zu erstellen. Das nimmt uns sehr viel Erklärungsarbeit ab. Am Ende des Tages braucht der Sachbearbeiter nur ein Dokument, auf dem die UN Nummer nochmal bestätigt wird.
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Re: Batterielabel < 20/100Wh / > 20/100Wh auf Paket
M_a_r_k
04.12.2025 08:07
Hallo Phil,
erstmal vielen Dank für deine zeitnahe Antwort.
Und ja, die verschiedene Dinge kennen wir, ich habe mich da zu missverständlich ausgedrückt. Schlussendlich haben wir im Paket Batterien SV 188 mit Batteriekennzeichen und Batterien (nicht im Anwendungsbereich der SV 188), also mit Gefahrzettel 9A.
Aber ich nehme deine Antwort zur folgenden Vorgehensweise: - Keine Anwendung der SV 188, sondern nur "reguläres Gefahrgut"
Dies mit dem Hintergrund, dass bei z.B. Löschung eines Brandes wichtiger ist, das gefährlichere Gut zu kennen. Eine SV 188 Batterie sollte dann ein minderes Problem darstellen.
Viele Grüße Mark
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Re: Trockeneisschulung UN1854
Andreas_K
04.12.2025 07:34
Der Arbeitsschutz sagt: Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten -> Betriebsanweisung -> (mindestens) jährliche Unterweisung notwendig. Unterweisungspflicht hört bei Aushilfen nicht auf.
Wenn mir jemand eine Gefährdungsbeurteilung zu Arbeiten mit Trockeneis zeigt, in der er kein Gefahrenpotenzial erkannt hat, würde ich ihn fragen, ob er das ernst meint.
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Re: Die UN 38.3-Norm und SV188
Claudi
04.12.2025 05:55
Das Test Summary muss vorhanden sein bzw. man muss sich vergewissern, dass es eines gibt als Nachweis, dass die Batterie einem geprüften Typ entspricht. Mitgeben muss man es NICHT, aber bereithalten, falls jemand (z. B. Spediteur, Airline, Kunde, Behörde) danach fragt.
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Re: Die UN 38.3-Norm und SV188
M.A.T.
03.12.2025 16:35
Hallo und Willkommen. Schauen Sie mal im ADR unter 2.2.9.1.7.1g) und der Bemerkung dazu. Also nur auf Anforderung, nicht immer. Diese Anforderung kommt allerdings angesichts der vielen Vorfälle mit Liba häufiger, dem Vernehmen nach. Ohne eine solche Zusammenfassung kann man schwer beurteilen, ob die Bedingungen einer SV erfüllt sind. Gruß M.A.T.
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Trockeneisschulung UN1845
moerser
03.12.2025 16:25
Hallo zusammen,
benötigen alle Mitarbeite die am Versand nicht gefährlicher Güter mit Trockeneis im Luftverkehr beteiligt sind eine Trockeneisschulung?
Auch Aushilfen, die unter Aufsicht einer geschulten Person arbeiten?
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Die UN 38.3-Norm und SV188
Heinrich1904
03.12.2025 15:56
Hallo, zum Thema Versand Litiumbatterien gemäß SV188 und Nachweispflicht als Versender gemäß Un 38.3
Ist den diese sogenannte "Supplier's Test Summary" (Prüfungszusammenfassung des Lieferanten) für den Transport verpflichtend ? Gemäß ADR doch sicherlich nicht..oder ? Wenn das da wäre , müsste ich den dann als Versender dem Beförderer/Spediteur eine solche Prüfungszusammenfassung mitgeben?
Ich kann im ADR hierzu nichts finden.
Grüße Paul
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Re: Lithium-Ionen-Batterien Label mit Telefonnummer
Phi_l
03.12.2025 10:38
Nun die Zulässigkeit der Ankreuzfelder wird zumindest innerhalb Deutschlands durch die RSEB klargestellt:
Zu Unterabschnitt 5.2.1.9
5-4 In dem Kennzeichen für Batterien dürfen auch mehrere UN-Nummern zur Auswahl vorhanden sein. Es muss aber eindeutig erkennbar sein, z. B. durch Durchstreichen oder Ankreuzen, welche UN-Nummer(n) angewendet wird (werden) und sich tatsächlich in dem Versandstück befindet (befinden).
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Re: Batterielabel < 20/100Wh / > 20/100Wh auf Paket
Phi_l
03.12.2025 10:34
Hallo Mark,
ohne die Details zu kennen: Das Kennzeichen für Batterien und der Gefahrzettel 9A besagen ja verschiedene Dinge und nicht nur die Kapazität der enthaltenen Batterien/Zellen.
Wenn die SV 188 angewandt werden soll, dann brauche ich auch das Batteriekennzeichen.
Wenn Lithium-Batterien enthalten sind, die die SV 188 nicht anwenden können oder wollen, dann brauche ich 9A und den ganzen Rest der Vorschriften.
Insofern kann man aus meiner Sicht durchaus beides in einem Versandstück vereinigen und bräuchte dann auch sowohl das Kennzeichen als auch den Gefahrzettel. Man könnte sich aber auch überlegen, auf die Anwendung der SV 188 zu verzichten und alle Batterien als "reguläres Gefahrgut" befördern, dann bräuchte man natürlich nur 9A.
LG Phil
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