Gefahrgut-Foren.de
Aktuell wird diskutiert | Aktuelle Beiträge | Unbeantwortete Beiträge heute | seit gestern | diese Woche
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Dokumentation der Unterweisung nach 1.3 Andreas_K 14.04.2026 07:08
Ich hatte dieses Jahr das Vergnügen eines Besuches der Bezirksregierung Köln.
In meinen Nachweisen zu den Gefahrgutschulungen schreibe ich zu den Inhalten: "Schulung gem. ADR 1.3., siehe Präsentation Stand MM/JJJJ"
Diese Lösung wurde so akzeptiert.
7 1,756 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Claudi 13.04.2026 15:05
Muster-Sicherungsplan: https://www.vci.de/ergaenzende-down...itfaden-security-gefahrgut-transport.pdf

Leitfaden von RLP: https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/08/B...g_Kapitel_1_10_ADR_RIDStandMaerz2025.pdf

Es gibt keine Qualitätskontrolle dieses Plan, es gibt keine Bewertung, ob das allumfassend oder noch optimierbar ist.
Toi toi toi haben wir halt hier keine akute Terrorgefahr und so ein Plan ist ein klitzekleines Rädchen in einem System. Die großen Zahnräder sind eher bei den Behörden, Polizei/ Verfassungsschutz und sowas.

Es geht nicht um Terrorabwehr. Es geht um Erschwerung (nicht Verhinderung!!!) von Missbrauch und Zweckentfremdung. Also denkt nicht an Terror, denkt ab Diebe. Was tut man als Firma, um zu verhindern, dass jemand einfach einbrechen oder sogar tagsüber reinspazieren und Waren (wertvoll, Gefahrgut etc.) klauen kann? Darum geht es.

Wenn ein MA einer Firma sich entschließen sollte, sein Leben einer terroristischen Organisation zu widmen und was zu planen, ganz geheim und nicht so doof ist, das auf Social Media oder in der Belegschaft breitzutreten, dann hat der ggf. mit irgendwelchen Aktionen Erfolg.
Es geht darum, es Missetätern schwerer zu machen. Vielleicht auch in der Hoffnung, dass die, die nicht genug kriminelle Energie haben, es woanders versuchen oder bleiben lassen.
21 1,435 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese M.A.T. 13.04.2026 14:14
Hallo, auch für eine kleine Firma sind ein paar Punkte sinnvoll, und ich denke eigentlich nach gesundem Menschenverstand ableitbar.
Fahrzeuge nur abgeschlossen abstellen, möglichst auf umschlossenem Gelände.
Vertraulichkeit der Ladungsinformation
Identitatsausweis immer dabei, und Identitätsfeststellung bei Übergabe der Güter.
Mit den Kunden und Behörden abgestimmte Behörden-Rufnummer für terroristischerVerdachtsfälle.
Verhalten bei vermeintlichen Verkehrskontrollen.
Die Kollegen im UK haben damit sehr viel mehr Erfahrung als wir, und denken auch pragmatischer. Es gibt eine recht gute Einstiegsseite.
Ein Grundsatz dabei: Sicherung ist nicht techn. Ausrüstung oder Checklisten (die sind eher abträglich) sondern mentale Vorbereitung.
Viel Erfolg
M.A.T.
21 1,435 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese 11010100112 13.04.2026 14:01
Hallo in die Runde,

die Antwort vom Bundesministerium kam doch sehr schnell, daher hier an euch einfach mal die Kopie:

Sicherungspläne haben die Unternehmen zu erstellen, die an der Beförderung „gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial“ beteiligt sind (z.B. als Beförderer, Absender, Empfänger, Verlader, Verpacker, Befüller).

Gemäß § 18 Nummer 3 Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) sind Personen einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, die Sicherungspläne verantwortlich erstellen oder die zu diesen vollständigen Sicherungsplänen Zugang haben; dabei geht es um Sicherungspläne nach
a) nach Unterabschnitt 1.10.3.2 der Anlage A zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2021 (BGBl. 2021 II S. 1184), die zuletzt nach Maßgabe der 29. ADR-Änderungsverordnung vom 22. November 2022 (BGBl. 2022 II S. 601) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
b) nach Unterabschnitt 1.10.3.2 der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 2022 (BGBl. 2022 II S. 279), die zuletzt durch die mit der 23. RID-Änderungsverordnung vom 3. November 2022 veröffentlichten Änderungen (BGBl. 2022 II S. 555) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung und
c) nach Unterabschnitt 1.10.3.2 der Anlage zu dem Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) (BGBl. 2007 II S. 1906, 1908), die zuletzt nach Maßgabe der 9. ADN-Änderungsverordnung vom 14. Dezember 2022 (BGBl. 2022 II S. 690) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

Sie können alle wichtigen Informationen zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz (vpS) unserem Leitfaden unter https://bmwe-sicherheitsforum.de/shb/leitfaden/254,0,0,1,0.html entnehmen. Dieser befindet sich zwar gerade in der Überarbeitung, aber der Teil zu den Gefahrguttransporten hat weiterhin Bestand.

Sollte Ihr Unternehmen diese Sicherungspläne führen, müssen Sie sich bei uns im vpS registrieren lassen. Bitte beachten Sie dazu das beigefügte Hinweisblatt „Erste Schritte“.
Bei inhaltlichen Fragen zu Sicherungsplänen können wir Ihnen allerdings keine Auskunft erteilen.


Insofern wären jetzt meine nächsten Schritte, mit der Personalabteilung mal durchzugehen, was die ersten Schritte für diese Registrierung sind (PDF war angehängt).

Hallo Claudi,
danke auch nochmal an die Klarstellung. Ich glaube unser bisheriger Sicherungsplan geht daher ziemlich an der Thematik vorbei, es geht nämlich ausschließlich um die Safety und nicht die Security. Da werde ich das nochmal überarbeiten müssen, sage aber auch gleichzeitig, dass ich natürlich eigentlich gar keine Ahnung habe, was ansonsten dann hinein kommen sollte, Stichwort Terrorabwehr etc. Da wir aber keine große Firma sind, wüsste ich auch wirklich nicht, wer hier sonst irgendeine Ahnung haben sollte. Das wird jetzt also nochmal spannend ...

VG!
21 1,435 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Klassifizierung Fahrzeug Kanalisierungsarbeiten Claudi 10.04.2026 11:03
Mir ist noch was über den Weg gelaufen:

1.2 ADR "Festverbundener Tank: Ein Tank mit einem Fassungsraum von mehr als 1000 Liter, der dauerhaft auf einem Fahrzeug (das damit zum Tankfahrzeug wird) befestigt ist oder einen Bestandteil des Fahrgestells eines solchen Fahrzeugs bildet."

Die Behälter sind teilweise kleiner. Sie sind keine IBC/ Versandstücke (falls sie es je waren, spätestens dann nicht mehr, wenn sie fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, sind es keine mehr). Sie sind keine festverbundenen Tanks mangels Tankzulassung und teilweise Größe.
10 1,271 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese M.A.T. 10.04.2026 07:45
Guten Tag zusammen,
aus der Aufzählung im ADR und der GbV entnehme ich nur, daß Gb die Existenz des Plans überprüfen müssen, nicht mehr. Falls sie bei der Erstellung beratend durch die GF zugezogen werden erfüllt das nicht die Bedingungen für die Überprüfung, weil ihnen der Plan dadurch eben nicht vollständig bekannt wird. Bin damit ganz bei der Einschätzung von Phi_L und Claudi.
Frohes Schaffen
M.A.T.
21 1,435 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Claudi 10.04.2026 07:23
Der GB hat zu prüfen, ob ein Plan existiert (Vorhandensein). Dazu kann er fragen: gibt es einen? GF sagt ja. Prüfung erfolgt.

Woher leitet jemand ab, dass der GB die Qualität des Plan prüfen müsste? Kann er das überhaupt? Wann ist ein Plan überhaupt "gut" oder "ausreichend" etc.

Der GB kann auch von Personen, die den Inhalt des Plans kennen, konkrete Verfahren (nicht den ganzen Plan, sondern Prozesse daraus) mitgeteilt bekommen, die ggf. er schult (oder wer auch immer schult) und prüft.

21 1,435 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Michael 10.04.2026 06:51
Hat er im Rahmen seiner überwachenden Funktion nicht dazu beizutragen, dass der Sicherungsplan vollständig ist und auch im Unternehmen eingehalten wird?

Wie soll er das tun, ohne ihn zu kennen?

Reicht es im Ernstfall einem Richter aus, wenn der GB sagt, er habe sich aufgrund einer Aussage eines Standortverantwortlichen darauf verlassen bzw. dessen Existenz aufgrund eines Blickes auf ein Deckblatt akzeptiert?
21 1,435 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Phi_l 10.04.2026 06:35
Nein, es besteht keine Notwendigkeit, dass der Gefahrgutbeauftragte Kenntniss des vollständigen Sicherungsplans hat. Er kümmert sich nur darum DAS es einen gibt und steht beratend zur Seite, aber die genauen Inhalte muss er nicht kennen.
21 1,435 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Michael 10.04.2026 05:52
Hallo,

das bedeutet doch auch, dass ein Gefahrgutbeauftragter in einem Unternehmen mit Sicherungsplänen die Überprüfung benötigt, sonst könnte er ja seiner Überwachungsfunktion nicht nachkommen, oder?

Michael
21 1,435 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese M.A.T. 09.04.2026 13:47
Ursprünglich geschrieben von: 11010100112
...
Ursprünglich dachte ich, nur die Personen, die aktiv Einfluss auf den Plan nehmen können. Aber jetzt steht ja sonst noch, alle die überhaupt Zugriff darauf haben. Dadurch werden das einige mehr ... wir müssen dann also den Plan hier nun unter Verschluss haben, um das Problem so zu lösen. Ich dachte eigentlich, der Plan soll für alle zugänglich sein, damit diese im Fall einer Havarie/Unfall/Vorkommnis gemäß dem Sicherungsplan agieren können.


Nicht ganz: der Plan soll a) nicht für alle zugänglich sein und b) überprüft werden muß nur wer Zugriff auf den vollständigen Plan hat.
Gruß
M.A.T.
21 1,435 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Claudi 09.04.2026 13:45
Nein, der Plan ist quasi das Konzept, wie man Terror, Missbrauch, Zweckentfremdung verhindern zu gedenkt.

Unterschied zwischen Sicherheit (Safety) und Sicherung (Security):

Safety: Schutz vor unbeabsichtigten Gefahren wie Unfällen, Leckage
Security: Schutz vor absichtlichen Handlungen

Für Safety, also Havarien, Unfälle hat man Sicherheitsvorgaben, Notfallpläne etc.

Für Security gibt es den Sicherungsplan. Der ist geheim, Zugriff auf den kompletten Plan möglichst durch wenige Personen und die müssen halt überprüft sein (und ihre besseren Hälften).
21 1,435 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese 11010100112 09.04.2026 13:39
Den Witz fand ich gut ... jetzt habe ich was für das nächste Gefahrgut-Meeting.

Und unsere Abfälle sind leider Gift-Müll der mitunter fiesesten Sorte, wir haben zwar einiges an UN 1992, aber hier siehe ich dank Tabelle 1.10.3.1.2, dass wir hier im Tank befördern müssten. Somit müssen wir eigentlich nur noch schauen, ob wir Kategorie 6.1 Verpackungsgruppe I sind, das fällt dann immer automatisch darunter. Leider gibt es auch hier immer mal wieder etwas.

Ursprünglich dachte ich, nur die Personen, die aktiv Einfluss auf den Plan nehmen können. Aber jetzt steht ja sonst noch, alle die überhaupt Zugriff darauf haben. Dadurch werden das einige mehr ... wir müssen dann also den Plan hier nun unter Verschluss haben, um das Problem so zu lösen. Ich dachte eigentlich, der Plan soll für alle zugänglich sein, damit diese im Fall einer Havarie/Unfall/Vorkommnis gemäß dem Sicherungsplan agieren können.
21 1,435 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese M.A.T. 09.04.2026 13:34
Ursprünglich geschrieben von: Claudi


Späßchen am Rande: zukünftig heißt es dann nicht mehr "Schatz, willst du fest mit mir gehen?" oder "Sind wir eigentlich jetzt richtig offiziell zusammen?" sondern "Darf ich dich jetzt in meine Sicherheitserklärung aufnehmen?" oder "Schatz, willst du dich mit mir sicherheitsüberprüfen lassen?".


Die Dialoge wären dann mehr kabarettreif als beziehungsförderlich. grin
M.A.T.
21 1,435 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Claudi 09.04.2026 13:30
Ja korrekt. Gemeldet durch den Sabotageschutzbeauftragten an das Ministerium wird der Mitarbeiter X, aber in der auszufüllenden Sicherheitserklärung muss X auch diverse Daten eines festen Partners/ einer festen Partnerin angeben. Diese Person wird dann durch das Ministerium ebenfalls gecheckt.

Aus Sicht des Unternehmens/ Sabotageschutzbeauftragten bleibt es bei einer zu prüfenden Person, nämlich X. Der Sabotageschutzbeauftragte muss also nicht X nach Partnerin Y fragen und dann zu Y gehen, um mit dieser das Prozedere separat zu durchlaufen.
--------------------------------

Späßchen am Rande: zukünftig heißt es dann nicht mehr "Schatz, willst du fest mit mir gehen?" oder "Sind wir eigentlich jetzt richtig offiziell zusammen?" sondern "Darf ich dich jetzt in meine Sicherheitserklärung aufnehmen?" oder "Schatz, willst du dich mit mir sicherheitsüberprüfen lassen?".
21 1,435 Beitrag komplett anzeigen
Gefahrgut-Familie Springe zu neuen Beiträgen
Re: Teerfreie Teerpappe Bergmannsheil 09.04.2026 13:29
Hallo,

dieser (im Forum) "tief stehende" Artikel ist mir erst jetzt aufgefallen.
Die "vegane Teerpappe" (stimmt, ist lustig) dürfte auch kein AS 170302 sein, weil darunter Bitumengemische fallen. Bei den Produkten (siehe Überschrift des Kapitels 1703) sind in diesem Kapitel asncheinend nur die teerhaltigen Produkte ergo Teerpappe aufgeführt.

Ich würde dieses Produkt unter AS 170904 (gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme .. (der gefährlichen) subsumieren.
5 4,556 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese M.A.T. 09.04.2026 13:03
Ursprünglich geschrieben von: Claudi
....
ja --> SÜG/ SÜFV gelten, man braucht Firmenregistrierung, Sabotageschutzbeauftragten + Vertretung, Sicherheitsüberprüfung aller MA, die vollen Zugriff auf den Sicherungsplan haben
Ende[/b]

Es müssen nicht die Personen überprüft werden, die mit dem Gefahrgut oder in sensiblen Betriebsbereichen arbeiten sondern nur die, die Vollzugriff auf den Plan haben. Diesen Personenkreis kann man/ muss man begrenzen....


Aber leider eben auch Ehepartner, LAP und dauerhafte Beziehungen. So jedenfalls habe ich die Diskussion bei der Anhörung verstanden.
M.A.T.
21 1,435 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Claudi 09.04.2026 12:58
Ursprünglich geschrieben von: 11010100112

Ich habe also mal nun dem BMWK geschrieben und beschrieben, wie meine Tätigkeit aussieht (Erstellung Sicherungsplan für Abfälle über 1000 Punkte). Hierzu dann die Frage, ob ich eine Sicherheitsüberprüfung benötige.



Ich bin nicht vom BMWE oder so, aber ich kann dir das 100% sicher beantworten: Ja.

Wenn das Abfälle sind, für die man einen Sicherungsplan braucht... das muss ja schon ziemlich gefährliches Zeug sein.
21 1,435 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Claudi 09.04.2026 12:54
Mehraufwand? Ja
Wird es Kontrolliert? Wer weiß...
Sanktionen? Ja, wenn die zuständige Bundesbehörde sanktionieren will - rechtlich möglich, §38 SÜG: https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/__38.html

Als ich das BMWE mal per mail gefragt habe, kam schnell eine Antwort aber die war nicht so "kundenfreundlich" sondern enthielt Dokumente (die mir schon bekannt waren) und den Hinweis, dass da alles drin steht.

Ich vermute mal, dass man dort auch nur in dringenden Fällen per Telefon (oder Fax, natürlich haben sie ein Fax!) oder email kontaktiert werden will und uns Rechtsunterworfenen nahegelegt wird, sich selbst schlau zu machen/ die entsprechenden Unterlagen zu lesen.

Aber es ist eigentlich wirklich nicht schwer:
Braucht man einen Sicherungsplan?
nein --> Ende
ja --> SÜG/ SÜFV gelten, man braucht Firmenregistrierung, Sabotageschutzbeauftragten + Vertretung, Sicherheitsüberprüfung aller MA, die vollen Zugriff auf den Sicherungsplan haben
Ende


Es müssen nicht die Personen überprüft werden, die mit dem Gefahrgut oder in sensiblen Betriebsbereichen arbeiten sondern nur die, die Vollzugriff auf den Plan haben. Diesen Personenkreis kann man/ muss man begrenzen.

Es gibt Sonderfälle, bei denen man auf Antrag auf den Sabotageschutzbeauftragten-Vertreter verzichten darf (wenn >1 aber < 10 Personen zu überprüfen sind).
Es gibt Sonderfälle, bei denen man auf Antrag auf den Sabotageschutzbeauftragten (wenn nur 1 Person zu überprüfen ist).

Es gibt derzeit KEINE Ausnahme von der Registrierung der Firma und Sicherheitsüberprüfung der Personen, die Vollzugriff auf den Plan haben.

-----------------
Ist das mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Meiner Meinung nach ja. Vielleicht ändert sich was in Zukunft, aber das oben ist der Stand heute.
Hat die Logistikbranche als Ganzen das verpennt? Ja. Das SÜG/ die SÜFV gibt es seit Jahren, aber es wurde nie durchgesetzt oder hinterfragt. Also haben es viele nicht gewusst und die anderen haben es bewusst ignoriert (ich auch). Das fand das Ministerium nicht so cool (es hat sich nämlich fast kein Unternehmen gemeldet...), deswegen gab es zur "Motivation" die Klarstellungen und Sanktionsmöglichkeit.

Wir werden nicht erfahren, was der Sicherheitsgewinn ist, weil man theoretische, nicht eingetretene Sabotageakte nicht erkennen kann, höchstens ob eine Anzahl bekannter Akte zurückgegangen ist. kA ob es eine Erfassung gibt bzw. Sicherungs-Vorfällen mit GG.
Wenn es Vorfälle/ Reduzierung von Vorfällen und Beinahe-Vorfälle geben sollte, wird man das aber auch nicht öffentlich verkünden...
21 1,435 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese M.A.T. 09.04.2026 12:26
Hallo, nach einem Artikel von Volkmer und Jäger ist das BMWE mit seiner entsprechenden Hotline unter 0228-99 61 53 322 Mo-Fr von 0900 bis 1130 und von 1330 bis 1500 zu erreichen.
Neben dem Aufwand sehe ich vor allem die verstreichende Dauer von 1/2 Jahr oder mehr als kontraproduktiv und extrem hinderlich für die darbend Industrie an. Ergebnisorientiert hab ich noch keine Analyse gesehen, die einen Sicherungsgewinn nachweist durch das ganze. Bin auch gespannt, wie das angesichts der Speditionsfirmen aus anderen Ländern, die hier agieren, aussehen soll. Vor allem, falls die nach wenigen Wochen schon wieder umfirmieren.
Gruß
M.A.T.
21 1,435 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese 11010100112 09.04.2026 11:55
Alles klar, das habe ich mich gerade mal durchgelesen. Meine Zusammenfassung:

Großer Mehraufwand und keine klare Ansage, ob/wie es kontrolliert wird und bei Verstoß unklar, ob überhaupt eine Sanktionierung eintritt.

Ich habe also mal nun dem BMWK geschrieben und beschrieben, wie meine Tätigkeit aussieht (Erstellung Sicherungsplan für Abfälle über 1000 Punkte). Hierzu dann die Frage, ob ich eine Sicherheitsüberprüfung benötige.

Eine Antwort wird da so schnell wohl nicht kommen, denn ganz am Anfang der Thematik in 2025 habe ich bereits dort gefragt, ob wir als Unternehmen insgesamt betroffen sind und ich warte bis heute auf eine Antwort.

VG!
21 1,435 Beitrag komplett anzeigen
Abfälle Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3316, verunreinigt Andreas_K 09.04.2026 10:35
Die Klassifizierung nimmt der Hersteller vor.
Ich gehe davon aus, dass er dabei sowohl a) als auch b) beachtet und einhält.

Kann nicht alles in Frage stellen.
4 352 Beitrag komplett anzeigen
Abfälle Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3316, verunreinigt M.A.T. 09.04.2026 08:28
(Beitrag zurückgezogen)
M.A.T.
4 352 Beitrag komplett anzeigen
Abfälle Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3316, verunreinigt Andreas_K 09.04.2026 08:19
Einhaltung der Mengengrenze 250 gr /ml für LQ gem. SV 251 b) ist sichergestelllt.
4 352 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Klassifizierung Fahrzeug Kanalisierungsarbeiten Claudi 09.04.2026 08:19
Wer auch immer die Idee mit UN 3546 - UN 3548 hatte... dem würde ich mal die Frage stellen, ob ein Mineralöltankfahrzeug in dessen Welt auch ein UN 3540 ist.

Die alte UN 1.1.3.1 b) wurde viel zu oft missbraucht, irgendwas, was irgendwo drin war, irgendwie zu befördern.

Und wie schon erwähnt: wir befördern hier ja nicht mal eine Maschine, die Gefahrgut enthält, als Ladung. Selbst wenn man den Fahrzeugaufbau als Maschine betrachten würde: dieser Teil kann ja wohl nicht abgeladen werden, also ist der keine Ladung, sondern Bestandteil des Fahrzeuges. Falls jemand sagt: naja, das ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine: trotzdem: Gefahrgutrecht kennt sowas nicht. Das kennt Beförderungseinheiten, die etwas befördern (Ladung/ Versandstücke, Tanks, Schüttgutbehälter).
Eine Beförderungseinheit kann keine UN3546 ff. sein.

Weil MEMUs da früher so gar nicht reingepasst haben, wurden für diese extra spezielle Regelungen geschaffen bzw. gab es für diese vorher nationale Ausnahmen/ nationale Sonderregelungen.

Die Beförderungseinheit (Fahrzeug) trägt Tanks/ Behälter. Was sind das für Tanks/ Behälter? Haben die überhaupt eine Zulassung zur Beförderung? Es gibt z. B. Lagertanks für Diesel, die keine Transportzulassung haben und nur leer ungereinigt nach 1.1.3.1 f) befördert werden können.

Ich kann auch nicht einfach irgendeinen Behälter/ nicht zugelassenen Tank nehmen, Gefahrgut reinfüllen und sagen: das ist jetzt ne UN 3546! Das widerspricht 2.1.5.1 ADR: "Für Zwecke dieses Abschnitts ist ein «Gegenstand» eine Maschine, ein Gerät oder eine andere Einrichtung, das/die ein oder mehrere gefährliche Güter (oder Rückstände dieser Güter) enthält, die fester Bestandteil des Gegenstandes sind, für die Funktion des Gegenstands notwendig sind und für Beförderungszwecke nicht entfernt werden können."

Keine Zulassung? Kein Transport.
Wenn das jetzt Tanks im Sinne des Gefahrgutrechtes wären, kommt es auf deren Fassungsraum an bzgl. einer Fahrzeugzulassung (9.1.1.2 ADR).

Vielleicht hatte jemand eine geniale und rechtskonforme Idee zu diesem Fahrzeug aber bisher wirkt das für mich ziemlich fragwürdig.
Wenn dieses Fahrzeug bei einer Prüforganisation vorgestellt wird, muss doch der Sachverständige/ Prüfer schon fragen, was das für ein Aufbau ist, was drin ist und wird dann stutzig, wenn Tanks auftauchen.

In dem Beförderungspapier fehlen Gefahrenauslöser, man kann die UN-Nummern, wie MAT schon schrieb, nicht im Tank befördern (ein Tank ist auch kein Versandstück) und die GGAV Ausnahme 18 finde ich grenzwertig. Verteilerverkehr? Man fährt den Inhalt ja nicht an verschiedene Empfänger aus.

Ich möchte daran erinnern: die Beförderung von Gefahrgut ist verboten. Punkt.
Abweichend davon ist die Beförderung erlaubt, wenn sie nach den Spielregeln des ADR (und weiterer Vorschriften) durchgeführt wird. D.h. alles, was im ADR und weiteren nicht erlaubt ist, ist verboten.
10 1,271 Beitrag komplett anzeigen
Seite 1 von 7 1 2 3 4 5 6 7
Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Dokumentation der Unterweisung nach 1.3
von Andreas_K - 14.04.2026 09:08
Klassifizierung Fahrzeug Kanalisierungsarbeit
en

von Claudi - 10.04.2026 13:03
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3