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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Unterschrift für ADR Dokumente ohne Unterweisung Claudi 07.10.2024 15:54
Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Ic Aber für die Ausführung einer Verantwortlichkeit braucht es für mich nicht zwingend eine Pflichtendelegation als Aufsichtsperson/beauftragte Person. Mit seiner Unterschrift bestätigt er die Ausführung bestimmter Pflichten.


Die Ausführung ja, aber nicht das Innehaben dieser Pflichten. Der Pflichteninhaber kann ja nicht unbedingt jede Pflicht selbst ausführen und bedient sich Erfüllungsgehilfen, also ausführender Mitarbeiter.

Und das mit dem Ahnung-Haben nicht nicht zweitrangig. Ein Unternehmer kann keine Pflicht auf jemanden übertragen, der keine Ahnung hat. Solange die beauftragte Person keine Ahnung hat (aka fachlich nicht geeignet), ist die Pflichtenübertragung unwirksam.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Unterschrift für ADR Dokumente ohne Unterweisung Claudi 07.10.2024 15:50
Bei OWiG wird erstmal das Unternehmen angeschrieben und das muss einen Verantwortlichen angeben. Inzwischen idR mit Pflichtenübertragung/ Organigramm. Und selbst wenn man da den einfachen Staplerfahrer oder den Hausmeister angibt und der Post bekommt, ist der gut beraten, dass er reagiert mit "Ich bin ausführender Mitarbeiter/ Staplerfahrer, ich habe keine Pflichtenübertragung, bitte Verfahren gegen mich einstellen". Da muss man sich gar nicht weiter rausargumentieren. Die Last liegt beim Unternehmer, nachzuweisen, wer verantwortlich ist. Sie liegt nicht beim einfachen Mitarbeiter, nachzuweisen, dass er nicht verantwortlich ist.
An den GB werden ganz sicher keine OWiG-Schreiben adressiert, außer es geht um pot. Verstöße gegen die GbV.

Es entsteht keine Verantwortung nur weil ein Unternehmen Staplerfahrer X, der eine Checkliste unterschrieben hat, mangels besseren Wissens nach Verantwortlichen angibt.

Würde jemand das Multimodal DG form verwenden, müsste dem Unterzeichner klar sein, was er da unterschreibt - die Erklärung, dass er verantwortlich ist. Das dürfte aber äußerst selten der Fall sein. Viel mehr sind das in der Praxis Lieferscheine, Ladelisten, Rollkarten, Frachtbriefe oder auch formlose Beförderungspapiere, wo teilweise Unterschriftenfelder drauf sind ohne Kontext, d.h. ohne Verantwortliche Erklärung oder ähnl. - warum auch immer. Vielleicht als Nachweis: gesehen, dem Fahrer übergeben, stimmt mit Verladung überein oder sowas.


Dann dokumentiert jemand damit: ich habe die Anweisung der bP befolgt und ausgeführt. Ich habe die Ladepositionen geprüft, ich habe die Checkliste für die Ausrüstung abgearbeitet. Das macht den Unterzeichner nicht zum Verlader.

Wenn ein Unternehmer das nicht abbildet/ nachweisen kann, wem er rechtswirksam seine Pflichten übertragen hat, geht die Verantwortung nach oben zu ihm, nicht zu einem, der eine ungeregelte* Unterschrift für irgendwas auf ein Stück Papier gesetzt hat.
*d.h. nicht eine geregelte Unterschrift auf einem Begleit-/ Übernahmeschein im Abfall oder bei einer verantwortlichen Erklärung.
Selbst bei der Verantwortlichen Erklärung würde ich argumentieren: die kommt aus dem IMDG-Code/ IATA, wo sowas gefordert ist. Für ADR hat das keine Relevanz. Es gilt das OWiG in Deutschland und das regelt, wer ordnungswidrig handeln kann, z. B. jemand per Stellung oder mit ausdrücklicher Beauftragung, in eigener Verantwortung Unternehmerpflichten wahrzunehmen.
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Unfälle, Feuerwehr, Brandschutz Springe zu neuen Beiträgen
Re: "explodierende" Pager? M.A.T. 07.10.2024 14:28
Dank, Gerald,
sehr aufschlußreich.
Gruß
M.A.T.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Unterschrift für ADR Dokumente ohne Unterweisung M.A.T. 07.10.2024 14:02
Hallo, DJSMP,
stimme Ihnen zu. Schon deshalb, weil sehr gerne bei einer OwI-Anhörung der erste namentlich greifbare MA der Addressat ist - falls sie nicht der Einfachheit halber an "Der Gb" addressiert ist. Und greifbar ist wessen Name auf den Papieren steht. Falls das multimodale Muster verwendet wird ist erst mal mit "Name und Funktion des Erklärenden" der Anschein einer Verantwortlichkeit gegeben. Selbst wenn er dann beispielsweise wegen Organisationsverschulden nicht herangezogen werden kann, so ist die Last erst einmal bei ihm, sich da raus zu argumentieren. Auf jeden Fall unangenehm und ggf. teuer, wenn es ohne Anwalt nicht geht.
Das könnte auch ein Grund sein, warum der Vorgesetzte hier die nominale Verantwortlichkeit "nach unten" delegiert.
Und zum Thema Strafbarkeit: selbstverständlich liegt eine strafbare Handlung vor, falls - und das hatte ich erwähnt - ein Schaden eintritt der auf das Handeln / Unterlassen des Chefs zurückgeht. Da ist das StGb mit seinen Umweltparagraphen ziemlich eindeutig.
Gruß und frohes Schaffen
M.A.T.
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Re: Unterschrift für ADR Dokumente ohne Unterweisung DJSMP 07.10.2024 13:04
Ich sehe das schon so, dass er mit im Boot sitzt, wenn er Dokumente unterzeichnet. Dazu muss er auch keine beauftragte Person (Aufsichtsperson) sein. Das AG Weimar hat seinerzeit bei der Ladungssicherung auch den Disponenten als Verlader gegriffen (obwohl das Verfahren später eingestellt wurde). Aber für die Ausführung einer Verantwortlichkeit braucht es für mich nicht zwingend eine Pflichtendelegation als Aufsichtsperson/beauftragte Person. Mit seiner Unterschrift bestätigt er die Ausführung bestimmter Pflichten. Ob er jetzt Ahnung hatte oder nicht, dürfte nur zweitrangig sein.

Dass der Chef eine Ordnungswidrigkeit begeht und auch ein Problem mit §130 OWiG hat, ist unstrittig.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Beförderungsdokument Kl.1.4S UN 0432 Spitfire 07.10.2024 08:50
Super.. vielen Dank dann können die Monteure auf die Reise geschickt werden. wink
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Unterschrift für ADR Dokumente ohne Unterweisung Claudi 07.10.2024 06:42
Spätestens aus dem Arbeitsschutz und dem gesunden Menschenverstand leitet sich ab, dass jemand, unabhängig von seiner Verantwortung, unterwiesen/ geschult sein muss in seinen Aufgaben. Um etwas richtig zu tun, muss man wissen: warum tut man es, wie soll man es tun, was braucht man dafür, was tun bei Abweichungen, wen fragen?

Auch jemand, der eine Gefahrgutverladung anhand Checkliste checkt als ausführende Person unter Verantwortung einer bP (z. B. Logistikleiter, Verladeleiter), muss doch wissen: was bedeuten die Checkpunkte auf der Liste, wie sieht das praktisch aus, warum muss ich das prüfen etc.
Wie jemand das ohne Schulung/ Unterweisung korrekt machen soll: keine Ahnung.

Da ist das ADR auch für mich eindeutig:

"Die bei den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4 beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Be­för­derung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unter­wie­sen sein."
Wie haben Beteiligte nach 1.4 (z. B. Absender, Verlader) - das sind in D Unternehmen/ Unternehmer.
Dort sind Personen beschäftigt, die etwas mit Gefahrgut tun.
Diese müssen gemäß ihres Tätigkeitsbereiches unterwiesen sein - abhängig davon, welche Anforderungen für ihren Tätigkeits- und Verantwortungsbereich gelten.

In dem von @Gerald verlinkten Diskussionspunkt geht es übrigens nicht darum, ob nur Chefs oder auch Ausführende unterwiesen werden sollen sondern wie die Schulungspflicht mit ihrem Beschäftigungsstatus zu tun hat - deswegen wird da auf Subunternehmer und Leiharbeitnehmer verwiesen. Diese sind nicht bei einem Beteiligten nach ADR/ GGVSEB angestellt, wohl aber dort beschäftigt. Wer trägt jetzt die Verantwortung, ob und wie solche externen Kräfte geschult/ unterwiesen sind? Der Arbeitgeber, z. B. die Leiharbeiter-Firma oder der, der die Leute beschäftigt?
Die Situation trifft hier wohl nicht zu, da es bei Bernd nicht um Leiharbeitnehmer oder Subs geht.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Unterschrift für ADR Dokumente ohne Unterweisung Gerald 06.10.2024 14:26
Hallo Bernd,
im Bezug des Kapitel 1.3 gibt es Bewegung, sieh mal in dem Beitrag in dem verlinkten Bericht nach. Auf der Seite 7 unter Top 4 steht: "Die Gemeinsame Tagung begrüßt das Dokument und ist sich darin einig, dass die Vorschriften des Kapitel 1.3 und 1.4 des RID/ADR/ADN präzisiert werden müssen." Der Vertreter der Niederlande bietet an, das für die nächste Tagung einen neuen Antrag vorzulegen.

Wird also dann erst im ADR 2027 kommen! Warten wir mal ab.
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Unfälle, Feuerwehr, Brandschutz Springe zu neuen Beiträgen
Re: "explodierende" Pager? Gerald 06.10.2024 12:39
Hallo M.A.T.,
hier gibt es weitere Informationen zu diesem Thema. Aber es wird schon noch viel Wasser die Elbe hinunterfließen, bis die Informationen kommen, auf die Sie vielleicht warten.
5 520 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Unterschrift für ADR Dokumente ohne Unterweisung Claudi 06.10.2024 09:51
Das ADR fordert gar keine Unterschrift auf Begleitpapieren bzw. sagt anders herum eine Unterschrift da nix aus über die Verantwortlichkeit nach GGVSEB. Das ADR kennt keine Verantwortliche Erklärung des Versenders, Absenders etc.
Eine Unterschrift kann eine Bestätigung der Ausführung einer Aufgabe sein (hab xyz kontrolliert, hab Dokument x ausgehändigt...). Mit einer Unterschrift per se geht bei ADR/GGVSEB keine Verantwortung auf jemanden über.

Die Verantwortung nach GGVSEB (je nach Rolle) liegt, egal ob jemand seine XXX auf einen Zettel setzt, beim Unternehmer (GF). Dieser kann (und ggf. sollte) diese Pflicht übertragen auf jemanden, der das "vor Ort" für ihn sicherstellt - entweder ist das jemand automatisch (Betriebsleiter) oder per Pflichtenübertragung. Diese Leute sind unsere "beauftragten Personen" (bP)
Das muss jemand sein, der per Stellung solch eine Verantwortung auch tragen kann (Führungskraft, Weisungsbefugnis, Tätigkeit im Anstellungsverhältnis beschrieben), fachlich dazu in der Lage ist (Ausbildung, Erfahrung, Lehrgang) und der die Ressourcen dazu bekommt (Zeit, Geld). Wo irgendwas davon begrenzt ist, geht ab der Grenze die Verantwortung auf irgendwen darüber zurück, ggf. wieder die GF.
Benennung zur bP erfolgt schriftlich (wegen Nachweis) und muss klar umreißen: welcher Bereich, welche Pflichten. Nicht "Herr/Frau XYZ übernimmt alle Gefahrgutpflichten im Unternehmen".

Ob du @Bernd79 also überhaupt zu einer bP ernannt werden könntest, kommt darauf an, als was du eingestellt bist und ob du mit oben aufgeführten Ressourcen ausgestattet wärst oder wirst.

Nun sagt das ADR (und auch die GGVSEB) auch: alle, die was mit Gefahrgut tun, müssen dazu regelmäßig im Umfang ihrer Tätigkeiten unterwiesen werden. Logisch: jeder, der etwas tut, muss wissen, was er wie zu tun hat. Das betrifft die bP und auch die ausführenden MA, ggf. in unterschiedlicher Tiefe/ Umfang.
Wenn jemandes Aufgabe ist: ADR-Papiere kontrollieren, Ausrüstung nach Checkliste X kontrollieren und das mit Unterschrift dokumentieren (Nachvollziehbarkeit, dass es gemacht wurde, wer es gemacht hat), ist man verantwortlich, diese Aufgabe nach Anweisung/ Vorgabe/ Unterweisung/ Schulung so gut es geht auszuführen - Ende. Mehr nicht.

Ohne Pflichtenübertragung ist der Chef oder dessen Chef (GF) verantwortlich - ob die es wissen oder nicht - egal. Eine Unterschrift auf einem Beförderungspapier ist nicht gefordert, sagt nix aus und daraus entsteht keine Verantwortlichkeit. Im Zweifel: "i.A. Bernd..." unterschreiben, denn @Bernd79 du handelst im Auftrag von jemandem weiter oben.

Strafbar: nein, ordnungswidrig - da Verstoß gegen die Pflicht zur Schulung nach GGVSEB und ggf. nach §130 OWiG (Organisationsverschulden). Strafbar wäre etwas nur, wenn eine Straftat begangen würde/ Verdacht einer Straftat besteht und dazu muss erst waas (fast) passieren und die Staatsanwaltschaft ermitteln etc.

Antwort auf
Die zu ladenen LKW sind meist unter 1000 Punkte

Meistens heißt nicht "immer"... sobald 1x ein LKW >1000 dabei ist und ihr nicht zufällig nur "Werksverkehr" betreibt und anscheinend Verlader sein (also nicht nur Entlader oder Auftraggeber des Absenders), dann braucht ihr einen Gefahrgutbeauftragten. Ab 1x "Warntafel auf" muss das sein, wenn nicht sehr spezielle Ausnahmen greifen.
Dieser GB sollte sich dringend mal die Orga im Unternehmen anschauen hinsichtlich der Pflichtenübertragung - da scheint es "Verbesserungspotential" zu geben.

Disclaimer: das ist keine Rechtsberatung, nur meine fachliche Meinung und Einschätzung.
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Abfälle Springe zu neuen Beiträgen
Re: Haushaltsauflösung: Wie/wo Gasflachen entsorgen? Claudi 06.10.2024 09:27
Eigentlich ist das mit Sondermüll und Privatpersonen recht einfach mit Schadstoffmobil/ Annahmestellen (TRGS 520). Das ist halt darauf ausgerichtet, was üblicherweise aus Privathaushalten kommt. Alte Gasflaschen kommen da nicht regelmäßig vor, da diese normalerweise getauscht werden (Baumarktflaschen, v.a. Grillen) oder eben an die Lieferanten zurück gehen - meistens Leihflaschen, d.h. der Gaslieferant möchte normalerweise seine Flaschen irgendwann wieder haben.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Beförderungsdokument Kl.1.4S UN 0432 Gerald 05.10.2024 11:12
Hallo,
Antwort auf
die Angelegenheit betrifft die Schweiz und da ist mir die Sprengstoffverordnung und deren Inhalt bekannt.


Also, wenn ich Dich richtig verstehe, geht es um die Nutzung nur in der Schweiz, dann wäre alles in Ordnung. Denn wir haben hier im Forum gerade im Bezug dieser UN-Nummer, aber wahrscheinlich ein anderes Gerät (in der Schweiz hergestellt), gerade ein kleines Problem bei der Nutzung in Deutschland, und da steht zurzeit die Antwort, leider schon seit ein paar Wochen, noch aus.

Im Bezug Gefahrgutrecht hat Dir M.A.T. eine Antwort schon geschrieben.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Beförderungsdokument Kl.1.4S UN 0432 M.A.T. 05.10.2024 08:53
Hallo, wie gesagt, Handwerkerregelung geht, Gründe hatte ich genannt. Soweit schweizer Vorgaben dem nicht entgegenstehen - das weiß ich nicht.
M.A.T.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Beförderungsdokument Kl.1.4S UN 0432 Spitfire 04.10.2024 21:07
Guten Abend zusammen

vorerst einmal vielen Dank für die Antworten.... und nein, es sind keine Airbags und Gurtstrafferzünder... sorry, ich habe vergessen, die Angelegenheit betrifft die Schweiz und da ist mir die Sprengstoffverordnung und deren Inhalt bekannt.
Mir geht es hauptsächlich darum, muss der Monteur ein Beförderungsdokument dabei haben oder nicht. Er müsste ja bei jedem Verbrauch ein neues Beförderungsdokument erhalten. Wenn die Handwerkerregelung greift, dann nicht, aber eben da bin ich mir nicht so sicher, ob die bei 1.4S UN 0432 überhaupt anwendbar ist. Darum wäre ich um eine Hilfestellung dankbar..z.B. ja geht mit Handwerkerregelung oder nein eben nicht.

Grüsse und ein schönes Weekend
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49 CFR, USA-Versand Springe zu neuen Beiträgen
Interpretationen Okt 2024 M.A.T. 04.10.2024 19:58
Hallo,
Mit der Auslegung 24-0035 wird erklärt, daß bei den US "bulk"-Verpackungen für den Versand von Batterien das Batteriegewicht für die Enscheidung zählt, ob "bulk" (Mengenverpackung) oder "non-bulk".
Gruß
M.A.T.
123 116,799 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Der menschl. Erfahrungswert in der Klassifizierung JanRo 04.10.2024 16:43
Moin zam,

ich bin in 2.2.61 auf die Forderung gestoßen, dass zunächst menschliche Erfahrungswerte zu berücksichtigen seien, bevor man auf die Tierdaten übergeht. Ich weiß, dass das 1994/1995 schon auf UN-Ebene für Diskussionen gesorgt hat, da man dort, gerade weil das gefordert wird, dem Klassifizierer auch gerne Kriterien an die Hand geben wollte, wonach menschliche Erfahrungswerte einzuordnen seien. Im Endeffekt kam dann nur die SV 279 bei raus, die die Information enthält, dass ein namentlich genannter Stoff aufgrund menschl. Erfahrungswerte als solcher eingestuft wurde.

Gibt es im kollektiven Wissen hier noch irgendwas mehr dazu? Praktisch sehe ich diesen Schritt immer ausgeklammert - aus genau o.g. Gründen.
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Abfälle Springe zu neuen Beiträgen
Re: Haushaltsauflösung: Wie/wo Gasflachen entsorgen? M_Hess 04.10.2024 15:00
Hallo in die Gefahrgut-Foren-Runde,

der Antwortsuchende ist in Würzburg fündig geworden, ein Fachhändler für Technische Gase hat die alten Gasflaschen übernommen. Zuvor konnten Wertstoffhöfe, das Abfallwirtschaftsamt und die Stadtreinigung nicht helfen. Auch Werkstätten waren an so alten Gasflaschen offenbar nicht interessiert.

Der Antwortsuchende ist froh, dass er die Gasflaschen ordnungsgemäß entsorgen konnte - und fragt sich, wieso es "Privatpersonen so schwierig gemacht wird, Sondermüll zu entsorgen". Ein Dank des Antwortsuchende geht explizit auch an die Gefahrgut-Foren-Runde für die Unterstützung.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Unterschrift für ADR Dokumente ohne Unterweisung M.A.T. 04.10.2024 14:45
Hallo,
eine schriftliche Weisung Ihres AG, ohne daß Sie die zwingend erforderliche Unterweisung / Schulung nach ADR erhalten haben, könnte durchaus rechtswidrig sein. Siehe dazu 1.3 ADR und § 27(5) GGVSEB i.V.m. § 37(1) Nr. 19 h) und RSEB Anl. 7 Nr. 227 (Kategorie I).
Sollte eine Unterschrift unabwendbar sein, wäre eine Formulierung "auf Anweisung" im Eigenschutzinteresse empfehlenswert.
Sollte dann aufgrund von Fehlern (Klassifizierung, Verpackung, Ausrüstung, ...) etwas passieren, wird die Behörde von Vorsatz ausgehen. Dann kämen die Umweltparagraphen aus dem StGB ernsthaft ins Spiel.
Viel Glück
M.A.T.
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Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
VCI Leitfaden Gerald 04.10.2024 14:32
Hallo,
der VPA 9 Rückverfolgbarkeit von Verpackungen wurde neu aktualisiert, zum Download stehen hier alle Leitfäden zu diesem Thema.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Unterschrift für ADR Dokumente ohne Unterweisung Gerald 04.10.2024 14:23
Hallo Bernd,
Antwort auf
wie der Titel schon erahnen lässt, möchte mein Vorgesetzter von mir, das ich die ADR Dokumente nach dem verladen unterzeichne.


In welcher Fuktion? Und die Unterweisung ist im Kapitel 1.3 genau geregelt, und auch bei dem Beförderungspapier sind ein paar Dinge zu beachten, auch bei Nutzung des Unterabschnitts 1.1.3.6!
9 191 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Beförderungsdokument Kl.1.4S UN 0432 Gerald 04.10.2024 14:18
Hallo,
"Pyrotechnische Gegenstände der Klasse 1.4S, UN 0432 (P1) NEM 40mg / Stk. welche unsere Monteure permanent als Austausch oder Ersatzartikel im Fahrzeug"

Ich hoffe, Du weist schon das UN 0432 dem Sprengstoffrecht in Deutschland unterliegt, es kommt jetzt trauf an, was das für ein pyrotechnischer Gegenstand ist, ich hoffe keine Airbag- und Gurtstfraffereinheit. Sieh mal in der ersten Sprengverordnung §4 Absatz 1 bzw. Absatz 2 bzw. Absatz 3 nach!
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Unterschrift für ADR Dokumente ohne Unterweisung Bernd79 04.10.2024 14:10
Hallo,
wie der Titel schon erahnen lässt, möchte mein Vorgesetzter von mir, das ich die ADR Dokumente nach dem verladen unterzeichne.
Ich habe keine ADR1.3 Unterweisung bekommen. Die zu ladenen LKW sind meist unter 1000 Punkte.

Darf mein Vorgesetzter Chef trotzdem verlangen, das ich die Unterlagen unterzeichne? Macht er sich damit evtl strafbar?

Danke
Bernd
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Gefahrstoffe, GHS, REACH, Lagerung Springe zu neuen Beiträgen
Einstufung nach CLP / REACH im UK M.A.T. 04.10.2024 10:53
Hallo,
die amtliche Liste der Legaleinstufungen nach Gefahrstoffrecht (leider ohne Gefahrguteinstufung) der Briten ist hier als Excel-Datei verfügbar, Stand ist Juni 2024.
M.A.T.
7 3,882 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Beförderungsdokument Kl.1.4S UN 0432 M.A.T. 04.10.2024 10:25
Hallo, da nach Ihrer Schilderung die Bedingungen auch nach RSEB erfüllt sind und die Grenze für BK4 eingehalten wird sehe ich da kein Problem mit Ihrer Auslegung, zumindest in D. Falls für A sehe ich auch aus dem Vollzugserlaß keine Einschränkung nach Gefahrgutrecht.
M.A.T.

Nachtrag: zum Sprengstoffrecht siehe was Gerald schreibt; analog dürfte es in Ihrem Land Regelungen geben.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Beförderungsdokument Kl.1.4S UN 0432 Spitfire 04.10.2024 10:07
Hallo Community
Ich hätte eine Frage, bei der ich keine abschliessende Antwort finden kann und wäre um Unterstützung dankbar.
Wir haben Pyrotechnische Gegenstände der Klasse 1.4S, UN 0432 (P1) NEM 40mg / Stk. welche unsere Monteure permanent als Austausch oder Ersatzartikel im Fahrzeug mitführen werden. Sie werden in einer geprüften Gefahrgutverpackung inkl.Belabelung im Fahrzeug sein. Je nach dem ca. 5 Stk pro Fahrzeug. Wird hier ein Beförderungspapier benötigt oder kann das im Zuge der Handwerkerregelung 1.1.3.1 geklärt werden.
Besten Dank jetzt schon für euere Antworten
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