Re: Notfallrufnummer auf MSDS
M.A.T.
26.05.2026 14:18
... Diese decken NICHT den Gefahrguttransport ab, dafür braucht man einen separaten Anbieter, wenn man das nicht selbst abdecken kann/ will. Hallo zusammen, dazu der Hinweis, daß zumindest die USA regelmäßig die Nofallnummern aus den Beförderungsdokumenten durch Testanrufe verifizieren, und bei Fehlern Bußgelder verhängen. Details zu der US-Regelung hier. In D kenne ich als internationale Anbieter diesen, gegründet als Gefahrgutbüro Kropshofer und diesen. Es gibt noch eine ganze Reihe weiterer. Gruß M.A.T.
6
35,361
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Notfallrufnummer auf MSDS
matigol
26.05.2026 07:41
Ich habe auch schon MSDS gesehen, in welchen die 112 angegeben war ! Also Vorsicht bei der Verwendung von Notfallrufnummern.
Grüße aus dem Schwarzwald Peter Guten Morgen, ein slowenischer Kunde verlangt jetzt aber genau die 112 zur Angabe in Kap. 1.4 von uns. Die Begründung: REACH‑Anhang II, Abschnitt 1.4 verlangt, dass im Sicherheitsdatenblatt die öffentliche nationale Beratungsstelle genannt wird, wenn es eine gibt. Für Slowenien ist dies die staatliche Notrufnummer 112, die landesweit für chemische Notfälle zuständig ist Ist dem wirklich so? Auch für Produkte die nicht an private Endverbraucher gehen? Wir verkaufen nur an berufsmäßige Verwender. Bayer Covestro, hat die 112 auch nicht auf ihren slowenischen Sicherheitsdatenblättern angegeben. Deren MSDS sind eigentlich immer nach den erforderlichen Vorschriften erstellt. Weiß da jemand mehr darüber? Viele Grüße Mati
6
35,361
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: UN 3556 - Shipper´s abgelehnt
DJSMP
24.05.2026 10:05
Hallo zusammen, wir haben heute eine Ablehnung von der KLM erhalten. UN 3556 - meine Kollegin hat auf der Shipper´s geschrieben 1 Vehicle x 90 kg Overpack used Claudia Auch wenn ich regelmäßig über die Checker fluche und solche Sonderfälle immer verzwickt sind... Aber was ist denn bei euch das Versandstück? Ein Overpack muss laut Definition in Anhang A mindestens ein Versandstück (Verpackung mit Inhalt) beinhalten. Ihr habt aber das Vehicle direkt im Overpack. Das funktioniert für mich nicht. Da muss noch was zwischen Vehicle und Umverpackung sein. Das Vehicle gäbe man an, wenn es ohne jede Verpackung befördert würde.
2
273
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Handwerkerregel für Probenehmer?
DJSMP
24.05.2026 09:59
Meiner Meinung nach ist hier der zentrale Punkt, ob es sich wirklich um eine Beförderung im Rahmen der Haupttätigkeit handelt und ob sich alles in einem Unternehmen abspielt.
Wenn man nun argumentiert, dass die Haupttätigkeit z.B. die Prüftätigkeit ist und der Probenehmer dafür die Gasproben (zurück) ins Unternehmen zur Analyse befördert, dann sehe ich die Anwendung des 1.1.3.1 c) als möglich an.
Sofern es (nur) darum geht, einen "Shuttle-Service" zwischen dem Unternehmen, in dem die Probe gezogen wird und dem (ggf. noch externen) Prüflabor einzurichten, dann käme 1.1.3.1 c) für mich nicht in Frage.
Die Probe müsste meiner Meinung nach direkt im Unternehmen, das die Freistellung in Anspruch nehmen möchte, (weiter) verarbeitet werden. Die RSEB spricht einmal in Ziffer 1-1.2 davon: "Beförderungen zum Zwecke der internen oder externen Verteilung/Versorgung eines Unternehmens fallen nicht unter die Freistellungsregelung". Das steht auch im ADR.
Bei den Beispielen in Ziffer 1-4.1 ist außerdem vom "direkten Verbrauch" die Rede.
in Chemnitz ist ja der Vertreter des BLFA aus RLP regelmäßig anwesend, den ich persönlich sehr schätze. Oft geht mir das aber zu sehr auf die Seite der Industrie und es werden die Grenzen solcher Freistellungsregelungen regelmäßig verwässert oder verschoben. Und ob die sächsische Polizei den Sachverhalt vollständig überblickt, kann ich natürlich auch nicht einschätzen.
Ich habe die Unternehmen immer so beraten, dass zwar die Möglichkeiten des ADR ausgeschöpft werden aber Grenzen auch Grenzen bleiben und keine Graubereiche zur Anwendung kommen. Wenn sich beispielsweise jeder Kurierfahrer die Freistellung auslegt und eine andere Haupttätigkeit dazu findet, brauchen wir irgendwann in der KEP Branche kein ADR mehr. Die Lobby hat ja beim Verladerbegriff und LQ schon gut gearbeitet.
2
237
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Handwerkerregel für Probenehmer?
M.A.T.
21.05.2026 17:10
Hallo René. Nach dem Wortlaut des ADR und der RSEB sehe ich keinen zwingenden Grund, der dagegen spricht. ADR spricht von Lieferung in beiden Richtungen (hier von Einsatzort zu Firmenstandort, RSEB sagt "von und zu", also beide Richtungen), Messungen (ist eine) und Hauptzweck nach Ihrer Aussage ebenfalls. Umgekehrt argumentiert: ist der Hauptzweck die Ortsveränderung des Gutes oder die Messung? Wohl die Messung. Falls allerdings das Labor nicht der Standort Ihrer Firma ist greift m.E. diese Freistellung nicht, sondern es sind andere Erleichterungen (1000 Punkte, 3.4) zu prüfen. Gruß M.A.T.
2
237
Beitrag komplett anzeigen
|
Handwerkerregel für Probenehmer?
RSchmelz
21.05.2026 16:23
Unser Probenehmer entnimmt vor Ort beim Kunden Gasproben und füllt diese in Druckgasflaschen. Diese Druckgasflaschen befördert er dann zur Analyse ins Labor. Kommt in diesem Fall die Freistellung 1.1.3.1 c) ADR 2025 infrage, da es sich um seine Haupttätigkeit handelt?
Ich möchte gerne einmal eure Meinung dazu lesen. Bei einem Gefahrgutstopp in Chemnitz hat uns ein Polizist das so bestätigt. Allerdings sehen das nicht alle in unserem Unternehmen so.
Danke für euer Feedback.
René
2
237
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: UN 3556 - Shipper´s abgelehnt
stefan_gssa
21.05.2026 10:08
Hallo Claudi,
"vehicle" würde für mich zutreffend sein, wenn das Fahrzeug unverpackt versendet wird, z.B.: ein Auto direkt im Laderaum des Flugzeugs. Geht für mich auch Hand-in-Hand mit der A214. Wenn es eindeutig ersichtlich ist, dass es ein Fahrzeug ist, dann dürfte meines Erachtens auch vehicle angeführt werden. Um welches Fahrzeug handelt es sich denn genau?
PI952, 2. Absatz: Wenn Ausrüstung oder Fahrzeuge möglicherweise in einer anderen als in einer aufrechten Position abgefertigt werden könnten, so muss die Ausrüstung oder das Fahrzeug in einer widerstandsfähigen, starren Außenverpackung gesichert werden, die einem der unten angegebenen Typen entspricht. Die Ausrüstung oder das Fahrzeug muss in der Außenverpackung gesichert und abgestützt sein, um jede Bewegung während der Beförderung, die die Orientierung ändern würde oder die zu einer Beschädigung der Ausrüstung oder des Fahrzeugs führen könnte, zu vermeiden. Ausrüstung oder Fahrzeuge müssen so verpackt sein, dass eine unbeabsichtigte Inbetriebsetzung verhindert wird.
Vielleicht haben sie sich bei der Ablehnung auf diese Stelle der Verpackungsanweisung bezogen. Somit müsste das Fahrzeug in eine Außenverpackung gegeben werden und dann darf auf der DGD natürlich nicht "vehicle" angeführt sein.
LG
2
273
Beitrag komplett anzeigen
|
UN 3556 - Shipper´s abgelehnt
Claudi1966
21.05.2026 09:39
Hallo zusammen, wir haben heute eine Ablehnung von der KLM erhalten. UN 3556 - meine Kollegin hat auf der Shipper´s geschrieben 1 Vehicle x 90 kg Overpack used
Der Ablehngrund: ´´Vehicle´´ ist nicht IATA konform, wenn das in einer Fibreboard Box gepackt wurde, muss das auch so in der Versendererklärung stehen. "bitte Tabelle 5.0.C beachten"
Hat hierzu jemand eine Meinung?
Liebe Grüße aus MUC Claudia
2
273
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: PI 975 - umweltgefährdene Stoffe <5 L in Geräten
ralfgrahneis19
21.05.2026 08:55
Hallo nochmals in die Runde,
mir ist hier die Definition, bzw. auch dann die Auslegung bei den "Checkern" der A197 nicht ganz klar. Natürlich ist eine Maschine dann auch irgendwie verpackt, siehe Bild. Das Gesamte jedoch ist weder eine Einzel-, Innen- oder Aussenverpackung, da der Behälter, der weniger als 5L umweltgefährdenden Stoff enthält, an der Maschine angebaut ist. ==> also A197 (welche Einzel-, bzw. zusammengesetzte Verpackungen vorschreibt) so nicht nutzbar, oder wo ist mein "Knopf" den ich lösen muss?
LG Ralf
8
2,071
Beitrag komplett anzeigen
|
ADN-M034
M.A.T.
19.05.2026 08:13
betreffend Gemische aus Butadiene und Kohlenwasserstoff in Tanks gilt mit der Unterzeichnung durch Belgien am 30.4 in NL, CH, D und B. Gruß M.A.T.
43
32,060
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: PPWR und Gefahrgut
tsteinhauser
15.05.2026 08:42
Hallo Uta,
ich fürchte, dass der Artikel 2 (2) an dieser Stelle nicht weiterhilft:
a) die Aussage der Kommission im FAQ-Dokument ist tatsächlich eindeutig: Nur wenn Verpackungen tatsächlich für Gefahrgut benutzt werden, gilt die Ausnahme.
b) Ich sehe hier auch keinen Konflikt zwischen PPWR und ADR, da das ADR grundsätzlich Verpackungen mit Recyclat zulässt. Seitens der PPWR wird gefordert "Bitte verwende Verpackungen mit PCR-Anteil, wenn Du kein Gefahrgut versendest"
Ob die Formulierung der Ausnahmen für die Gefahrgutverpackungen in den Artikeln 6, 7 und 29 praxistauglich ist, steht m. E. auf einem anderen Blatt...
Viele Grüße
Thomas
7
1,937
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: PPWR und Gefahrgut
Uta Sabath
14.05.2026 18:52
Hallo zusammen,
hier hilft der Artikel 2 der PPWR weiter: Artikel 2 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für alle Verpackungen, unabhängig von dem verwendeten Material, und für alle Verpackungsabfälle, unabhängig davon, ob diese Verpackungen in der Industrie, in sonstigen Herstellungs-, Einzelhandelsoder Vertriebsunternehmen, in der Verwaltung, im Dienstleistungsbereich oder in Haushalten verwendet werden oder diese Verpackungsabfälle dort anfallen.
(2) Diese Verordnung gilt unbeschadet der Bestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG hinsichtlich der Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle sowie der für Verpackungen geltenden rechtlichen Anforderungen der Union, beispielsweise in Bezug auf Sicherheit, Qualität, Gesundheitsschutz und Hygiene von verpackten Erzeugnissen, und der Beförderungsvorschriften. Im Falle eines Konflikts zwischen der vorliegenden Verordnung und der Richtlinie 2008/68/EG hat jedoch die Richtlinie 2008/68/EG Vorrang.
Viele Grüße
Uta
7
1,937
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Annahme von Gefahrgut verweigern
Uta Sabath
14.05.2026 18:43
Hallo, ich kenne das als gelebte Praxis, dass vor der Entleerung des Tanks eine Probe zum Qualitätssicherungsnachweis gezogen wird. Erst nach Freigabe durch das Labor kann der Tankwagen entleert werden. Ist erst das falsche oder nicht verwendbare Produkt im Tank, kommen auf den Betrieb immense Kosten für die Entleerung und ggf. Entsorgung des fehlerhaften Produkts und für die Reinigung des Betriebstanks und Entsorgung der Reinigungsrückstände zu. Die Streitigkeiten mit dem Lieferanten bereichern in diesem Fall die Anwälte und die Gerichte und kosten einen Haufen Nerven neben dem finanziellen Aufwand.
In diesem Fall muss der Fahrer nach der Probenahme entsprechend warten, bis die Freigabe erteilt wird. Dies ist aber nicht nur bei Gefahrgut so, sondern auch bei vielen anderen Produkten.
Viele Grüße
Uta
3
617
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: PI 975 - umweltgefährdene Stoffe <5 L in Geräten
Uta Sabath
14.05.2026 18:38
Hallo zusammen, ich sehe das hier wie Claudi pragmatisch: Alle Gegenstände, die umweltgefährdende Stoffe enthalten, werden selbst als Maschine nicht unverpackt versandt. Damit habe ich eine Außenverpackung und meines Erachtens kann dann die Sondervorschrift A197 IATA-DGR angewendet werden, da die ursprüngliche UN-Nummer als Klassifizierung verwendet wird. Viele Grüße
8
2,071
Beitrag komplett anzeigen
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|