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49 CFR, USA-Versand Springe zu neuen Beiträgen
Re: IMDG / 49 CFR: UN 3082 Seefracht in die USA M.A.T. 15.04.2026 12:43
Hallo bonafide,
grundsätzlich müssen Sie im US-Recht geschult sein. Eine empfehlenswerte Adresse in D dafür wäre diese Ausbildungsstelle. Wenn Sie die Schulungen für die anderen drei VT in der Tasche haben ist diese Schulung kein großes Problem.
Grundlage ist hier.
Wichtige Unterschiede sind aus meiner Sicht RQ, MP-Einstufung und Dokumentation mit Notfallrufnummer (Achtung: die wird oft überprüft!) sowie Kennzeichnung für den Ablauf vom Seehafen.

Möglicherweise könnte es wegen des Zeitdrucks sachlich und finanziell sinnvoller sein, kurzfristig einen Dienstleister mit dieser Transportvorbereitung zu beauftragen.

Viel Erfolg und Gruß
M.A.T.
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49 CFR, USA-Versand Springe zu neuen Beiträgen
IMDG / 49 CFR: UN 3082 Seefracht in die USA bonafide 15.04.2026 12:34
Hallo zusammen,

ich bin noch relativ neu in meiner Rolle als Gefahrgutbeauftragter und aktuell in einigen Punkten unsicher.

Im Zuge des Verkaufs eines Unternehmensteils wurde ich kurzfristig für die Verkehrsträger ADR, IMDG und RID bestellt.
Parallel dazu nimmt der neue Eigentümer Umstrukturierungen vor, wodurch neue Prozesse und Kunden entstehen, grundsätzlich eine positive Entwicklung.
Allerdings führt dies auch dazu, dass bestehende Gefahrgutprozesse entsprechend angepasst werden müssen.

Zu meiner konkreten Fragestellung:

Wir planen, ca. 8 Tonnen UN 3082, Verpackungsgruppe III, per Seefrachtcontainer in die USA zu versenden.
Der IMDG-Teil ist für mich soweit nachvollziehbar.
Aktuell gehen wir davon aus, die Ware nicht als Stückgut, sondern in einem eigenen Container zu verladen.

Meine Fragen dazu:

- Benötige ich für den Versand in die USA zusätzliche Qualifikationen im Hinblick auf 49 CFR?
- Bin ich überhaupt berechtigt, eine solche Sendung zu beauftragen?
- Falls ja: Worauf sollte ich im Zusammenhang mit 49 CFR und dem Export in die USA besonders achten?

Mir ist bewusst, dass die Ausgangssituation nicht optimal ist, und ich gebe offen zu, dass ich mich damit derzeit noch nicht vollständig sicher fühle.
Gleichzeitig besteht ein hoher Zeitdruck, da der Kunde dringend auf die Lieferung wartet und der Vertrieb entsprechend drängt.

Zusätzlich wäre ich sehr dankbar für Hinweise zu sinnvollen oder ggf. verpflichtenden Fortbildungen in diesem Bereich.

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!

Viele Grüße
Tobias
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Bergmannsheil 15.04.2026 09:34
Mahlzeit,

Ursprünglich geschrieben von: 11010100112

Und unsere Abfälle sind leider Gift-Müll der mitunter fiesesten Sorte, wir haben zwar einiges an UN 1992, aber hier siehe ich dank Tabelle 1.10.3.1.2, dass wir hier im Tank befördern müssten. Somit müssen wir eigentlich nur noch schauen, ob wir Kategorie 6.1 Verpackungsgruppe I sind, das fällt dann immer automatisch darunter. Leider gibt es auch hier immer mal wieder etwas.


Bei den Abfällen prüfen, ob etwas nach GGAV 20 befördert wird. Dann habe ich viele Abfälle, die keiner speziellen Abfallgruppe zugeordnet werden, in Abfallgruppe 9.4.
Und die sind laut Beförderungspapiereintrag Klasse 6.1 und VG I, auch wenn die eigentlichen Stoffe laut SDB oder Legaleinstufung Klasse 6.1 VG II oder III sind. Werden sie der Abfallgruppe 9.4 zugeordnet, haben wir den 1.10ADR-Fall.
Diese Geschichte wurde mal beim Gemeinsamen Gespräch so bestätigt (irgendwo im Forum hatte ich darüber schon mal berichtet, den Link kann ich per Suche nicht setzen, da Beitrag älter als 3 Jahre).
Wegen dieser Zuordnung haben wir als Krankenhaus einen Sicherungsplan.
Funfact: Als wir einen Sabotageschutzbeauftragten beim BMW anmeldeten, antworteten diese, dass Krankenhäuser keinen bräuchten.
Nachdem ich ihnen den Sachverhalt erklärte, sahen sie sich doch als zuständig an.
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Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Re: Software IMO Erklärung M.A.T. 14.04.2026 16:35
Hallo, eine Empfehlung nicht, da m.W. die Angebote zu verschiedene Schwerpunkte haben. Vielleicht hilft Ihnen diese Übersicht weiter. Auf der ersten Seite deutschsprachige, auf der zweiten englischsprachige Angebote.
Viel Erfolg
M.A.T.
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Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Software IMO Erklärung paul 14.04.2026 16:20
Hallo in die Runde,

kann jemand eine Empfehlung für eine rechtsichere Software zur Erstellung von IMO Erklärungen, die auch die geforderten Angaben in Englisch gibt, geben

Grüße

Paul
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Dokumentation der Unterweisung nach 1.3 Andreas_K 14.04.2026 07:08
Ich hatte dieses Jahr das Vergnügen eines Besuches der Bezirksregierung Köln.
In meinen Nachweisen zu den Gefahrgutschulungen schreibe ich zu den Inhalten: "Schulung gem. ADR 1.3., siehe Präsentation Stand MM/JJJJ"
Diese Lösung wurde so akzeptiert.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Claudi 13.04.2026 15:05
Muster-Sicherungsplan: https://www.vci.de/ergaenzende-down...itfaden-security-gefahrgut-transport.pdf

Leitfaden von RLP: https://mwvlw.rlp.de/fileadmin/08/B...g_Kapitel_1_10_ADR_RIDStandMaerz2025.pdf

Es gibt keine Qualitätskontrolle dieses Plan, es gibt keine Bewertung, ob das allumfassend oder noch optimierbar ist.
Toi toi toi haben wir halt hier keine akute Terrorgefahr und so ein Plan ist ein klitzekleines Rädchen in einem System. Die großen Zahnräder sind eher bei den Behörden, Polizei/ Verfassungsschutz und sowas.

Es geht nicht um Terrorabwehr. Es geht um Erschwerung (nicht Verhinderung!!!) von Missbrauch und Zweckentfremdung. Also denkt nicht an Terror, denkt ab Diebe. Was tut man als Firma, um zu verhindern, dass jemand einfach einbrechen oder sogar tagsüber reinspazieren und Waren (wertvoll, Gefahrgut etc.) klauen kann? Darum geht es.

Wenn ein MA einer Firma sich entschließen sollte, sein Leben einer terroristischen Organisation zu widmen und was zu planen, ganz geheim und nicht so doof ist, das auf Social Media oder in der Belegschaft breitzutreten, dann hat der ggf. mit irgendwelchen Aktionen Erfolg.
Es geht darum, es Missetätern schwerer zu machen. Vielleicht auch in der Hoffnung, dass die, die nicht genug kriminelle Energie haben, es woanders versuchen oder bleiben lassen.
22 2,108 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese M.A.T. 13.04.2026 14:14
Hallo, auch für eine kleine Firma sind ein paar Punkte sinnvoll, und ich denke eigentlich nach gesundem Menschenverstand ableitbar.
Fahrzeuge nur abgeschlossen abstellen, möglichst auf umschlossenem Gelände.
Vertraulichkeit der Ladungsinformation
Identitatsausweis immer dabei, und Identitätsfeststellung bei Übergabe der Güter.
Mit den Kunden und Behörden abgestimmte Behörden-Rufnummer für terroristischerVerdachtsfälle.
Verhalten bei vermeintlichen Verkehrskontrollen.
Die Kollegen im UK haben damit sehr viel mehr Erfahrung als wir, und denken auch pragmatischer. Es gibt eine recht gute Einstiegsseite.
Ein Grundsatz dabei: Sicherung ist nicht techn. Ausrüstung oder Checklisten (die sind eher abträglich) sondern mentale Vorbereitung.
Viel Erfolg
M.A.T.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese 11010100112 13.04.2026 14:01
Hallo in die Runde,

die Antwort vom Bundesministerium kam doch sehr schnell, daher hier an euch einfach mal die Kopie:

Sicherungspläne haben die Unternehmen zu erstellen, die an der Beförderung „gefährlicher Güter mit hohem Gefahrenpotenzial“ beteiligt sind (z.B. als Beförderer, Absender, Empfänger, Verlader, Verpacker, Befüller).

Gemäß § 18 Nummer 3 Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV) sind Personen einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen, die Sicherungspläne verantwortlich erstellen oder die zu diesen vollständigen Sicherungsplänen Zugang haben; dabei geht es um Sicherungspläne nach
a) nach Unterabschnitt 1.10.3.2 der Anlage A zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2021 (BGBl. 2021 II S. 1184), die zuletzt nach Maßgabe der 29. ADR-Änderungsverordnung vom 22. November 2022 (BGBl. 2022 II S. 601) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
b) nach Unterabschnitt 1.10.3.2 der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 2022 (BGBl. 2022 II S. 279), die zuletzt durch die mit der 23. RID-Änderungsverordnung vom 3. November 2022 veröffentlichten Änderungen (BGBl. 2022 II S. 555) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung und
c) nach Unterabschnitt 1.10.3.2 der Anlage zu dem Europäischen Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) (BGBl. 2007 II S. 1906, 1908), die zuletzt nach Maßgabe der 9. ADN-Änderungsverordnung vom 14. Dezember 2022 (BGBl. 2022 II S. 690) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

Sie können alle wichtigen Informationen zum vorbeugenden personellen Sabotageschutz (vpS) unserem Leitfaden unter https://bmwe-sicherheitsforum.de/shb/leitfaden/254,0,0,1,0.html entnehmen. Dieser befindet sich zwar gerade in der Überarbeitung, aber der Teil zu den Gefahrguttransporten hat weiterhin Bestand.

Sollte Ihr Unternehmen diese Sicherungspläne führen, müssen Sie sich bei uns im vpS registrieren lassen. Bitte beachten Sie dazu das beigefügte Hinweisblatt „Erste Schritte“.
Bei inhaltlichen Fragen zu Sicherungsplänen können wir Ihnen allerdings keine Auskunft erteilen.


Insofern wären jetzt meine nächsten Schritte, mit der Personalabteilung mal durchzugehen, was die ersten Schritte für diese Registrierung sind (PDF war angehängt).

Hallo Claudi,
danke auch nochmal an die Klarstellung. Ich glaube unser bisheriger Sicherungsplan geht daher ziemlich an der Thematik vorbei, es geht nämlich ausschließlich um die Safety und nicht die Security. Da werde ich das nochmal überarbeiten müssen, sage aber auch gleichzeitig, dass ich natürlich eigentlich gar keine Ahnung habe, was ansonsten dann hinein kommen sollte, Stichwort Terrorabwehr etc. Da wir aber keine große Firma sind, wüsste ich auch wirklich nicht, wer hier sonst irgendeine Ahnung haben sollte. Das wird jetzt also nochmal spannend ...

VG!
22 2,108 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Klassifizierung Fahrzeug Kanalisierungsarbeiten Claudi 10.04.2026 11:03
Mir ist noch was über den Weg gelaufen:

1.2 ADR "Festverbundener Tank: Ein Tank mit einem Fassungsraum von mehr als 1000 Liter, der dauerhaft auf einem Fahrzeug (das damit zum Tankfahrzeug wird) befestigt ist oder einen Bestandteil des Fahrgestells eines solchen Fahrzeugs bildet."

Die Behälter sind teilweise kleiner. Sie sind keine IBC/ Versandstücke (falls sie es je waren, spätestens dann nicht mehr, wenn sie fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, sind es keine mehr). Sie sind keine festverbundenen Tanks mangels Tankzulassung und teilweise Größe.
10 1,445 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese M.A.T. 10.04.2026 07:45
Guten Tag zusammen,
aus der Aufzählung im ADR und der GbV entnehme ich nur, daß Gb die Existenz des Plans überprüfen müssen, nicht mehr. Falls sie bei der Erstellung beratend durch die GF zugezogen werden erfüllt das nicht die Bedingungen für die Überprüfung, weil ihnen der Plan dadurch eben nicht vollständig bekannt wird. Bin damit ganz bei der Einschätzung von Phi_L und Claudi.
Frohes Schaffen
M.A.T.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Claudi 10.04.2026 07:23
Der GB hat zu prüfen, ob ein Plan existiert (Vorhandensein). Dazu kann er fragen: gibt es einen? GF sagt ja. Prüfung erfolgt.

Woher leitet jemand ab, dass der GB die Qualität des Plan prüfen müsste? Kann er das überhaupt? Wann ist ein Plan überhaupt "gut" oder "ausreichend" etc.

Der GB kann auch von Personen, die den Inhalt des Plans kennen, konkrete Verfahren (nicht den ganzen Plan, sondern Prozesse daraus) mitgeteilt bekommen, die ggf. er schult (oder wer auch immer schult) und prüft.

22 2,108 Beitrag komplett anzeigen
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Michael 10.04.2026 06:51
Hat er im Rahmen seiner überwachenden Funktion nicht dazu beizutragen, dass der Sicherungsplan vollständig ist und auch im Unternehmen eingehalten wird?

Wie soll er das tun, ohne ihn zu kennen?

Reicht es im Ernstfall einem Richter aus, wenn der GB sagt, er habe sich aufgrund einer Aussage eines Standortverantwortlichen darauf verlassen bzw. dessen Existenz aufgrund eines Blickes auf ein Deckblatt akzeptiert?
22 2,108 Beitrag komplett anzeigen
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Phi_l 10.04.2026 06:35
Nein, es besteht keine Notwendigkeit, dass der Gefahrgutbeauftragte Kenntniss des vollständigen Sicherungsplans hat. Er kümmert sich nur darum DAS es einen gibt und steht beratend zur Seite, aber die genauen Inhalte muss er nicht kennen.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Michael 10.04.2026 05:52
Hallo,

das bedeutet doch auch, dass ein Gefahrgutbeauftragter in einem Unternehmen mit Sicherungsplänen die Überprüfung benötigt, sonst könnte er ja seiner Überwachungsfunktion nicht nachkommen, oder?

Michael
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese M.A.T. 09.04.2026 13:47
Ursprünglich geschrieben von: 11010100112
...
Ursprünglich dachte ich, nur die Personen, die aktiv Einfluss auf den Plan nehmen können. Aber jetzt steht ja sonst noch, alle die überhaupt Zugriff darauf haben. Dadurch werden das einige mehr ... wir müssen dann also den Plan hier nun unter Verschluss haben, um das Problem so zu lösen. Ich dachte eigentlich, der Plan soll für alle zugänglich sein, damit diese im Fall einer Havarie/Unfall/Vorkommnis gemäß dem Sicherungsplan agieren können.


Nicht ganz: der Plan soll a) nicht für alle zugänglich sein und b) überprüft werden muß nur wer Zugriff auf den vollständigen Plan hat.
Gruß
M.A.T.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Claudi 09.04.2026 13:45
Nein, der Plan ist quasi das Konzept, wie man Terror, Missbrauch, Zweckentfremdung verhindern zu gedenkt.

Unterschied zwischen Sicherheit (Safety) und Sicherung (Security):

Safety: Schutz vor unbeabsichtigten Gefahren wie Unfällen, Leckage
Security: Schutz vor absichtlichen Handlungen

Für Safety, also Havarien, Unfälle hat man Sicherheitsvorgaben, Notfallpläne etc.

Für Security gibt es den Sicherungsplan. Der ist geheim, Zugriff auf den kompletten Plan möglichst durch wenige Personen und die müssen halt überprüft sein (und ihre besseren Hälften).
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese 11010100112 09.04.2026 13:39
Den Witz fand ich gut ... jetzt habe ich was für das nächste Gefahrgut-Meeting.

Und unsere Abfälle sind leider Gift-Müll der mitunter fiesesten Sorte, wir haben zwar einiges an UN 1992, aber hier siehe ich dank Tabelle 1.10.3.1.2, dass wir hier im Tank befördern müssten. Somit müssen wir eigentlich nur noch schauen, ob wir Kategorie 6.1 Verpackungsgruppe I sind, das fällt dann immer automatisch darunter. Leider gibt es auch hier immer mal wieder etwas.

Ursprünglich dachte ich, nur die Personen, die aktiv Einfluss auf den Plan nehmen können. Aber jetzt steht ja sonst noch, alle die überhaupt Zugriff darauf haben. Dadurch werden das einige mehr ... wir müssen dann also den Plan hier nun unter Verschluss haben, um das Problem so zu lösen. Ich dachte eigentlich, der Plan soll für alle zugänglich sein, damit diese im Fall einer Havarie/Unfall/Vorkommnis gemäß dem Sicherungsplan agieren können.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese M.A.T. 09.04.2026 13:34
Ursprünglich geschrieben von: Claudi


Späßchen am Rande: zukünftig heißt es dann nicht mehr "Schatz, willst du fest mit mir gehen?" oder "Sind wir eigentlich jetzt richtig offiziell zusammen?" sondern "Darf ich dich jetzt in meine Sicherheitserklärung aufnehmen?" oder "Schatz, willst du dich mit mir sicherheitsüberprüfen lassen?".


Die Dialoge wären dann mehr kabarettreif als beziehungsförderlich. grin
M.A.T.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Claudi 09.04.2026 13:30
Ja korrekt. Gemeldet durch den Sabotageschutzbeauftragten an das Ministerium wird der Mitarbeiter X, aber in der auszufüllenden Sicherheitserklärung muss X auch diverse Daten eines festen Partners/ einer festen Partnerin angeben. Diese Person wird dann durch das Ministerium ebenfalls gecheckt.

Aus Sicht des Unternehmens/ Sabotageschutzbeauftragten bleibt es bei einer zu prüfenden Person, nämlich X. Der Sabotageschutzbeauftragte muss also nicht X nach Partnerin Y fragen und dann zu Y gehen, um mit dieser das Prozedere separat zu durchlaufen.
--------------------------------

Späßchen am Rande: zukünftig heißt es dann nicht mehr "Schatz, willst du fest mit mir gehen?" oder "Sind wir eigentlich jetzt richtig offiziell zusammen?" sondern "Darf ich dich jetzt in meine Sicherheitserklärung aufnehmen?" oder "Schatz, willst du dich mit mir sicherheitsüberprüfen lassen?".
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Gefahrgut-Familie Springe zu neuen Beiträgen
Re: Teerfreie Teerpappe Bergmannsheil 09.04.2026 13:29
Hallo,

dieser (im Forum) "tief stehende" Artikel ist mir erst jetzt aufgefallen.
Die "vegane Teerpappe" (stimmt, ist lustig) dürfte auch kein AS 170302 sein, weil darunter Bitumengemische fallen. Bei den Produkten (siehe Überschrift des Kapitels 1703) sind in diesem Kapitel asncheinend nur die teerhaltigen Produkte ergo Teerpappe aufgeführt.

Ich würde dieses Produkt unter AS 170904 (gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme .. (der gefährlichen) subsumieren.
5 4,623 Beitrag komplett anzeigen
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese M.A.T. 09.04.2026 13:03
Ursprünglich geschrieben von: Claudi
....
ja --> SÜG/ SÜFV gelten, man braucht Firmenregistrierung, Sabotageschutzbeauftragten + Vertretung, Sicherheitsüberprüfung aller MA, die vollen Zugriff auf den Sicherungsplan haben
Ende[/b]

Es müssen nicht die Personen überprüft werden, die mit dem Gefahrgut oder in sensiblen Betriebsbereichen arbeiten sondern nur die, die Vollzugriff auf den Plan haben. Diesen Personenkreis kann man/ muss man begrenzen....


Aber leider eben auch Ehepartner, LAP und dauerhafte Beziehungen. So jedenfalls habe ich die Diskussion bei der Anhörung verstanden.
M.A.T.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Claudi 09.04.2026 12:58
Ursprünglich geschrieben von: 11010100112

Ich habe also mal nun dem BMWK geschrieben und beschrieben, wie meine Tätigkeit aussieht (Erstellung Sicherungsplan für Abfälle über 1000 Punkte). Hierzu dann die Frage, ob ich eine Sicherheitsüberprüfung benötige.



Ich bin nicht vom BMWE oder so, aber ich kann dir das 100% sicher beantworten: Ja.

Wenn das Abfälle sind, für die man einen Sicherungsplan braucht... das muss ja schon ziemlich gefährliches Zeug sein.
22 2,108 Beitrag komplett anzeigen
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Claudi 09.04.2026 12:54
Mehraufwand? Ja
Wird es Kontrolliert? Wer weiß...
Sanktionen? Ja, wenn die zuständige Bundesbehörde sanktionieren will - rechtlich möglich, §38 SÜG: https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/__38.html

Als ich das BMWE mal per mail gefragt habe, kam schnell eine Antwort aber die war nicht so "kundenfreundlich" sondern enthielt Dokumente (die mir schon bekannt waren) und den Hinweis, dass da alles drin steht.

Ich vermute mal, dass man dort auch nur in dringenden Fällen per Telefon (oder Fax, natürlich haben sie ein Fax!) oder email kontaktiert werden will und uns Rechtsunterworfenen nahegelegt wird, sich selbst schlau zu machen/ die entsprechenden Unterlagen zu lesen.

Aber es ist eigentlich wirklich nicht schwer:
Braucht man einen Sicherungsplan?
nein --> Ende
ja --> SÜG/ SÜFV gelten, man braucht Firmenregistrierung, Sabotageschutzbeauftragten + Vertretung, Sicherheitsüberprüfung aller MA, die vollen Zugriff auf den Sicherungsplan haben
Ende


Es müssen nicht die Personen überprüft werden, die mit dem Gefahrgut oder in sensiblen Betriebsbereichen arbeiten sondern nur die, die Vollzugriff auf den Plan haben. Diesen Personenkreis kann man/ muss man begrenzen.

Es gibt Sonderfälle, bei denen man auf Antrag auf den Sabotageschutzbeauftragten-Vertreter verzichten darf (wenn >1 aber < 10 Personen zu überprüfen sind).
Es gibt Sonderfälle, bei denen man auf Antrag auf den Sabotageschutzbeauftragten (wenn nur 1 Person zu überprüfen ist).

Es gibt derzeit KEINE Ausnahme von der Registrierung der Firma und Sicherheitsüberprüfung der Personen, die Vollzugriff auf den Plan haben.

-----------------
Ist das mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Meiner Meinung nach ja. Vielleicht ändert sich was in Zukunft, aber das oben ist der Stand heute.
Hat die Logistikbranche als Ganzen das verpennt? Ja. Das SÜG/ die SÜFV gibt es seit Jahren, aber es wurde nie durchgesetzt oder hinterfragt. Also haben es viele nicht gewusst und die anderen haben es bewusst ignoriert (ich auch). Das fand das Ministerium nicht so cool (es hat sich nämlich fast kein Unternehmen gemeldet...), deswegen gab es zur "Motivation" die Klarstellungen und Sanktionsmöglichkeit.

Wir werden nicht erfahren, was der Sicherheitsgewinn ist, weil man theoretische, nicht eingetretene Sabotageakte nicht erkennen kann, höchstens ob eine Anzahl bekannter Akte zurückgegangen ist. kA ob es eine Erfassung gibt bzw. Sicherungs-Vorfällen mit GG.
Wenn es Vorfälle/ Reduzierung von Vorfällen und Beinahe-Vorfälle geben sollte, wird man das aber auch nicht öffentlich verkünden...
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese M.A.T. 09.04.2026 12:26
Hallo, nach einem Artikel von Volkmer und Jäger ist das BMWE mit seiner entsprechenden Hotline unter 0228-99 61 53 322 Mo-Fr von 0900 bis 1130 und von 1330 bis 1500 zu erreichen.
Neben dem Aufwand sehe ich vor allem die verstreichende Dauer von 1/2 Jahr oder mehr als kontraproduktiv und extrem hinderlich für die darbend Industrie an. Ergebnisorientiert hab ich noch keine Analyse gesehen, die einen Sicherungsgewinn nachweist durch das ganze. Bin auch gespannt, wie das angesichts der Speditionsfirmen aus anderen Ländern, die hier agieren, aussehen soll. Vor allem, falls die nach wenigen Wochen schon wieder umfirmieren.
Gruß
M.A.T.
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