Re: Ein Beförderungsdokument für Hin-/Rücktransport
StefanMUC1
26.08.2026 10:45
Hallo zusammen,
ich benötige bitte einmal eure Meinung. Für einen Kunden haben wir ein multimodales Beförderungsdokument (Straße/See) für den Versand von Lithium-Ionen-Akkus >100 Wh erstellt. Diese wurden zur Nutzung von Werkzeug zu einer Offshore-Plattform geschickt. Die Teile wurden in einen Lifting Bag gestaut, somit wurde auch kein Container-Packzertifikat ausgefüllt. Die Arbeiten sind nun beendet und die Akkus sollen baulich unverändert zurückgesendet werden, daher haben wir ein weiteres Beförderungsdokument erstellt.
Der Kunde meint nun aufgeschnappt zu haben, dass es möglich sei bei einer temporären Ausfuhr von Gefahrgütern, bei denen sich die Menge nicht ändert, lediglich ein Beförderungsdokument zu erstellen, welches sowohl die Hin-, als auch die Rücktour abdeckt. Würde man es so umsetzen wären Absender und Empfänger auf dem Dokument identisch und der "Zwischenstopp" offshore könnte dann lediglich über "12. Entladestelle" und "13. Bestimmungsort" dargestellt werden. Was meint ihr, ist das so durchführbar?
Vielen Dank vorab für eure Einschätzung Chris .......oder das ursprüngliche Beförderungspapier mit RETOURE, Pfeil von Empfänger zu Absender und Datum versehen?
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Ein Beförderungsdokument für Hin-/Rücktransport
CMM
26.08.2026 07:45
Hallo zusammen,
ich benötige bitte einmal eure Meinung. Für einen Kunden haben wir ein multimodales Beförderungsdokument (Straße/See) für den Versand von Lithium-Ionen-Akkus >100 Wh erstellt. Diese wurden zur Nutzung von Werkzeug zu einer Offshore-Plattform geschickt. Die Teile wurden in einen Lifting Bag gestaut, somit wurde auch kein Container-Packzertifikat ausgefüllt. Die Arbeiten sind nun beendet und die Akkus sollen baulich unverändert zurückgesendet werden, daher haben wir ein weiteres Beförderungsdokument erstellt.
Der Kunde meint nun aufgeschnappt zu haben, dass es möglich sei bei einer temporären Ausfuhr von Gefahrgütern, bei denen sich die Menge nicht ändert, lediglich ein Beförderungsdokument zu erstellen, welches sowohl die Hin-, als auch die Rücktour abdeckt. Würde man es so umsetzen wären Absender und Empfänger auf dem Dokument identisch und der "Zwischenstopp" offshore könnte dann lediglich über "12. Entladestelle" und "13. Bestimmungsort" dargestellt werden. Was meint ihr, ist das so durchführbar?
Vielen Dank vorab für eure Einschätzung Chris
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Re: Interpretationen August 2026
M.A.T.
25.08.2026 14:00
Grüß Gott zusammen. 1. Thematisch im Anschluß an die Nummer 26-0019 (s.o.) eine weitere Erklärung zu den Versandpapieren. Die 26-0003 betreffend § 172.201(a)(1) sagt: Diese Bestimmung gilt nur für eine gemischte Ladung aus GG und nicht-GG. Zudem dürfen zusätzliche Vermerke nicht im Widerspruch zur Versandbezeichnung stehen. 2. Teilentladung von IBC von einem Lastwagen ist das Thema von 25-0073. Diese ist derzeit nicht zulässig; Grundlage ist § 177.834(h). Eine Änderung ist mit der zukünftigen § 177.834(h)(1) in Aussicht. 3. Ein "bulk packaging", das nicht den Kriterien eines IBC entspricht aber die Anforderungen gemäß § 171.8 erfüllt darf zur Beförderung von Flüssigkeiten der Klasse 9 über Land verwendet werden. Dies ist die Quelle. Gruß M.A.T.
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Re: Modul A /B
Claudi
24.08.2026 06:18
Moin zusammen,
Beförderungen von Lithium- und Natrium-Batterien der Teile II der jeweiligen Verpackungsanweisungen bedürfen "nur" einer ausreichenden Unterweisung. Ebenso verhält es sich bei Gefahrgütern die nach Abschnitt 2.6 der IATA-DGR ( Excepted Quantities "EQ") befördert werden dürfen. Bei voll deklarationspflichtigen Beförderungen, das sind alle für die eine Versendererklärung erforderlich ist, muss du das volle Schulungprogramm über dich ergehen lassen. Dabei ist es irrelevant ob es 2 Sendugen jährlich sind oder 50 Sendungen jede Woche. Achtung: Das gleiche gilt für in begrenzten Mengen verpackte Gefahrgüter "LQ".
Gruß und ein schönes Wochenende Markus Das muss ich dringend korrigieren, sorry. Korrekt: Section II-Lithiumbatterien brauchen nur ausreichende Anweisungen (1.6 IATA DGR). Section IA und IB brauchen die normale Schulung nach 1.5 IATA DGR. LQ und EQ benötigen ebenfalls die volle Schulung nach 1,5 IATA DGR. Quelle: 2.6.1: Schulungsanforderungen 1.5 gelten.
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Re: Modul A /B
gefahrgutbaer
22.08.2026 13:38
Moin zusammen,
Beförderungen von Lithium- und Natrium-Batterien der Teile II der jeweiligen Verpackungsanweisungen bedürfen "nur" einer ausreichenden Unterweisung. Ebenso verhält es sich bei Gefahrgütern die nach Abschnitt 2.6 der IATA-DGR ( Excepted Quantities "EQ") befördert werden dürfen. Bei voll deklarationspflichtigen Beförderungen, das sind alle für die eine Versendererklärung erforderlich ist, muss du das volle Schulungprogramm über dich ergehen lassen. Dabei ist es irrelevant ob es 2 Sendugen jährlich sind oder 50 Sendungen jede Woche. Achtung: Das gleiche gilt für in begrenzten Mengen verpackte Gefahrgüter "LQ".
Gruß und ein schönes Wochenende Markus
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Re: Modul A /B
Dom
22.08.2026 12:35
Ich meine auch, dass es keine Schulungspflicht bei Versand Batterien Teil II gibt, sondern nur eine entsprechende Unterweisung. Vielleicht trifft das auch auf andere Gefahrgüter entsprechend der Menge oder so zu. Das ist aber nur gefährliches Halbwissen.
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Re: Modul A /B
M.A.T.
21.08.2026 12:00
Hallo, m.W. besteht keine mengenabhängige Ausnahme von der Schulungs- bzw. Unterweisungspflicht. Lediglich bei B gibt es einige Punkte, die nicht behandelt werden müssen, speiell für Kl. 3 sind jedoch alle relevant. Aber vielleicht kennen die Luftfahrtexperten hier eine Sonderbestimmung dazu. Die Konstruktion der Überwachung Ungeschulter durch Geschulte hielte ich für nicht rechtmäßig, sähe in der Praxis auch keinen Sinn darin da die Überwachung 100% sein müßte. M.A.T.
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Modul A /B
Dom
21.08.2026 11:27
Hallo zusammen,
gibt es bei den Schulungsanforderungen auch Ausnahmen z.B. wenn geringe Mengen versendet werden? Es kann bei uns sein, dass mal geringe Menge Farbe verschickt werden. Ist dafür für die Mitarbeiter ebefalls eine Schulung nötig oder reicht eine Unterweisung? Würde es auch reichen wenn z.B. ein MA diese Schulung hat und andere MA unter der Anweisung des geschulten Mitarbeiters tätig sind?
VG
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Re: Kundenanfrage Kontaminierte Filter
Andreas_K
20.08.2026 18:04
Hallo zusammen,
ich möchte noch ergänzen, dass im Luftverkehr in der Regel nur die UN 3363 mit den LQ-Mengen funktioniert. Das wären im Fall von UN 1760, VG II maximal 0,5 L je Versandstück. Alles Weitere regelt die VA 962.
Alles andere ist verboten, u.a. auch die UN 3547. LQ würde ich im Luftverkehr gar nicht erst versuchen. Ich habe bei meinem Lehrgang geschworen, davon die Finger zu lassen - Claudi sei mein Zeuge! ;-)
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Re: IATA DGR 2026 Übersetzung
Eva
20.08.2026 17:37
Vielen lieben Dank!
In den IATA DGR 2027 wird der Satz nun lauten: Die Markierung für umweltgefährdende Stoffe (Abbildung 7.1.B) kann auch auf Versandstücken, die andere Stoffe, als UN3077 und UN3082 angebracht sein, wenn dies durch andere internationale und nationale Beförderungsvorschriften verlangt wird. (Siehe 7.1.5.6).
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Re: Reederei fordert Falschangaben
alexbla
19.08.2026 13:49
Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Mittlerweile scheint die Reederei zufrieden zu sein.
Ich hatte erläutert, warum meine Angaben richtig sind und UN1078 keine korrekte Angabe ist.
Daraufhin kam die Rückmeldung dass die Anlage nur als NE-unpacked gehen kann (woher sie das haben ist mir ein Rätsel), da die PP32 sowohl unverpackt, als auch Verschläge oder geeignete Umverpackungen akzeptiert.
Nach der erneuten Aufklärung war Ruhe.
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Re: Kundenanfrage Kontaminierte Filter
DJSMP
19.08.2026 12:40
Hallo zusammen,
ich möchte noch ergänzen, dass im Luftverkehr in der Regel nur die UN 3363 mit den LQ-Mengen funktioniert. Das wären im Fall von UN 1760, VG II maximal 0,5 L je Versandstück. Alles Weitere regelt die VA 962.
Alles andere ist verboten, u.a. auch die UN 3547.
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Re: MEGC - Aussprache
JensK
18.08.2026 11:50
Das kann ich gut nachvollziehen. Ich würde dies auch so machen, weil garantiert irgendwann diese Nachfrage kommt. Aber eine Aussprache wie Meg C geht halt wesentlich einfacher über die Zunge. Konnte mir nicht vorstellen, dass sich dies nicht längst durchgesetzt hat. Viele Grüße Jens
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Kundenanfrage Kontaminierte Filter
Claudi1966
14.08.2026 09:41
Hallo, ich brauch bitte eure Hilfe. Habe eine Anfrage - wie folgt:
"Einer der Filter ist mit Kupferätze kontaminiert. = UN 1760 / 8 / II Es ist auf keinen Fall mehr als ein Liter, da der Filter entleert wurde und nur noch die Membrane kontaminiert sind.
Die anderen 5 Filter sind mit „micpstrip 3001“ kontaminiert, s. Datenblätter anbei. = UN 3055/8/III Hier ebenfalls, die Filter wurden entleert und nur die Membrane sind kontaminiert. Die nettomenge je Filter beträgt demnach wenige Milliliter."
Bin ganz ehrlich, das ist gar nicht mein Thema, glaube hatte sowas noch NIE. Meine Frage ist nun - in welche UN Nummer ist diese Sendung einzustufen etc.?
Vorab schon mal DANKE an euch für ein Feedback.
Liebe Grüße aus MUC Claudia
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