Re: UN1056 nach Italien
DJSMP
01.10.2026 14:42
Bei verdichteten Gasen gilt bei der Berechnung nach 1.1.3.6 ADR nicht die enthaltene Gasmenge sondern der mit Wasser ausgeliterte Fassungsraum der Gasflaschen (siehe Erläuterungen unter der Tabelle 1.1.3.6.3).
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Re: Hausmüllabfuhr GB Verpuffung
M.A.T.
01.10.2026 14:31
Hallo zusammen, zur größeren Einsicht der Kunden wäre der Hinweis auf Versicherbarkeit der Verwertungsanlage auch nicht schlecht. Das Problem wird ja im Moment vorrangig von Versicherern und Feuerwehren priorisiert. Gruß M.A.T.
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Re: Sicherungsüberprüfungen - Praxis
DJSMP
01.10.2026 14:30
Das ist korrekt. Aber ohne Überprüfung des Personals sinkt natürlich die Wirkung des Sicherungsplans.
Und dass die terroristischen Vorbereitungen erst später in der Transportkette beim Beförderer oder Umschlagspunkt beginnen, wage ich auch zu bezweifeln.
Ob das (in meinen Augen sowieso überregulierte rein) deutsche System, wonach ein Unternehmen mit Sicherungsplan als "lebenswichtige Einrichtung" wie eine Talsperre zählt, die richtigen Ziele verfolgt, sei mal dahingestellt.
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UN1056 nach Italien
SanSebastian
01.10.2026 14:29
Hallo zusammen, ich habe aktuell für Montag einen Transportanfrage von DE nach IT bekommen. Hier sollen 12000l UN1056 transportiert werden. Den Kunden habe ich gefragt, ob es sich denn hier nur um 6 Gasflaschen handelt, was er mit ja bestätigt hat. Das bedeutet ja, dass ich hier aufgrund des Behälterdrucks von 200Bar lediglich 10 Liter pro Flasche habe. In Summe wären es dann 6 Flaschen à 10 L = 60L Komprimiertes Kryptonit. Hier liegt der Faktor aufgrund der Beförderungskategorie 3 ja nur bei 1. Also wären wir hier lediglich bei 60 Punkten. Somit muss ich für die Fahrt nach Italien nichts beachten außer einem 2Kg Feuerlöscher und einer Unterweisung des Fahrers, korrekt? Vielen Dank für eure Hilfe
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Re: Apple iPhone 18 Pro Max - Problem!
DJSMP
01.10.2026 14:24
Zum Einen kann ich mir nicht vorstellen, dass Behörden dagegen votieren werden, wenn eine Behörde das einmal zugelassen hat. Nicht umsonst gibt es im IMDG Code ein Kapitel 7.9. Und ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass man sich bei UN, ICAO und sonstwo bei den Meetings mit Kaltgetränken auch mal abgestimmt hat, bevor man als Behörde das Go gibt.
Zum Zweiten: Wer denkt, dass eine Firma wie A. das jucken würde, wenn beispielsweise die BAM dagegen votierte, liegt meiner Meinung nach falsch. Sobald die PHMSA einmal grünes Licht gegeben hat, ist das Thema für den Hersteller durch, egal ob eine andere nationale Behörde das genauso sieht oder nicht. Dann ist die Büchse der Pandorra eröffnet, bis es mit eindeutigen Regelungen vielleicht wieder eingefangen wird.
Ich hatte das beschriebene Unternehmen A. bzw. den hauseigenen Kooperationspartner C. eigentlich als sehr kooperativ im Gedächtnis. Mit einer Seite über Modelle kam man sehr schnell zu einer Nummer mit A... je nach verbautem Akku und konnte so die Prüfzusammenfassung erhalten.
So wie Claudi das beschrieben hat, scheinen diese Zeiten nun auch bei A. bzw. nach entsprechender Vorgabe auch bei C. vorbei zu sein und der (berechtigte) Kunde wird, wie bei den meisten anderen Marktbegleitern auch, mit dem "Product Information Sheet" und allgemeinen Blabla-Floskeln abgespeist. Da fehlt eigentlich nur noch der Satz der Konkurrenz, dass die Batteriezulieferer "angehalten sind, nur den Vorschriften entsprechende Batterien" zum Einbau zu liefern.
Das ist eben so ein Ding, bei dem man weltweit nie Einigkeit erzielen konnte, was denn nun "zur Verfügung stellen" heisst.
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Re: Hausmüllabfuhr GB Verpuffung
DJSMP
01.10.2026 14:05
Wie formulierte es mal ein bekannter Vertreter eines Ministeriums? Es muss für Privatanwender noch handhabbar bleiben.
Wir werden wohl damit leben müssen, dass es hin und wieder mal im Müllauto scheppert, ein Fahrzeug in Brand gerät und auch in Abfallsortier- bzw. Abfallbehandlungsanlagen hin und wieder Brände entstehen.
Schwieriger war es für mich immer, die Beteiligten auf der gewerblichen Seite auf SV 327 mit P207 zu lotsen, wenn die Argumente zum Privatanwender kommen und solche Leitfäden existieren. Da kann man dann nur mit Mengen, besonderer Verantwortung und Arbeitsschutz kontern.
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Re: EDV-Programme
DJSMP
01.10.2026 13:19
Falls du die "kleine Lösung" ohne Datenbank möchtest, kann ich noch die ausfüllbaren PDF Files der IATA empfehlen. Die fillable Versionen gibt es entweder mit oder ohne Spalten im Mittelteil. Dort lässt sich rein theoretisch im PDF auch ein Bild mit deiner Unterschrift hoch laden. Meiner Rechtsauffassung nach verstößt diese Praxis jedoch gegen EU-Recht. Es handelt sich nicht um eine qualifizierte elektronische Signatur.
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Re: Apple iPhone 18 Pro Max - Problem!
BGG_17
01.10.2026 06:55
Hallo M.A.T., so genau konnte ich das nicht raushören, vielleicht habe ich hier falsch paraphrasiert. Was aber klar wurde ist, dass die BAM der PHMSA mit ihrer Einschätzung nicht zustimmt. Das war auch kein offizielles Statement sondern wurde eher in einem Nebensatz so erwähnt, mit dem Hinweis, dass man sich damit jetzt beschäftige. @Claudi: Das sehe ich genauso. Ich kann mir kaum vorstellen dass es auf lange Sicht eine Behörde zulässt und die andere nicht. Müsste man dann beim Import umkennzeichnen? Ich bin dann aber gespannt, welche anderen Batterien wir dann noch sehen werden, die nach diesem Prinzip auf unter 100Wh gebracht werden. LG
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Re: Fachkundelehrgang nach §32 1. SprengV
Gerald
30.09.2026 11:32
Hallo, Hier ist meine Planung für 2027!! Am 24.03.2027 und am 08.09.2027 sind in Rottendorf bei Würzburg die nächsten Fachkundelehrgänge von mir geplant. - Verbringen mit/ohne Aufbewahrung (mit Prüfung) - Pulverhändler (mit Prüfung) und - Wiederholer (ohne Prüfung) gemäß §32 der Ersten Sprengverordnung als Kombi-Lehrgang zum Erlangen der Erlaubnis nach §7 bzw. des Befähigungsscheins nach §20 Sprengstoffgesetz statt. Nach dem Sprengstoffgesetz §1 Absatz 2 Nummer 3. unterliegen die sonstigen explosionsgefährlichen Stoffe dem SprengG mit all seinen Auflagen, obwohl sie im Allgemeinen nach ADR der Klasse 4.1 bzw. Klasse 5.1 zugeordnet sind. Weitere Hinweise dazu findet Ihr in meinem Beitrag vom 31.08.2026. Ein Lehrgang eingeschränkte Fachkunde gemäß § 4 Abs. 2 der ersten Sprengverordnung für Airbag- und Gurtstraffereinheiten für UN 0432, UN 0503 und UN 3268 des ADR, der Kategorie P1 nach Sprengstoffgesetz findet auf Anfrage und der entsprechenden Teilnehmerzahl statt, in Absprache auch als Inhouse-Schulungen möglich. Weiter Informationen findet Ihr auf meiner Homepage unter dem Reiter §20 Sprengstoffrecht bzw. eingeschränkte Fachkunde, wo auch PDF-Datei zum Download bereit stehen.
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Re: Apple iPhone 18 Pro Max - Problem!
Claudi
29.09.2026 16:02
Also da mögen sich die BAM und die PHMSA oder jemand bei UN oder sonstwer gern untereinander klar werden und das in die Vorschriften einfließen lassen.
Wichtig: PHMSA unterscheidet: Softwareseitige Änderung der Wh: nein. Firmwareseitige Änderung der Wh: ok.
Wir Rechtsunterworfenen setzen das dann (gern?) um.
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Re: EDV-Programme
M.A.T.
29.09.2026 13:15
Hallo, zu diesem Punkt hatte ich vor einiger Zeit zwei Übersichten eingestellt., getrennt für DE und EN. Meiner Kenntnis nach erfordern alle Programme daß der Nutzer fachlich beurteilen kann, was die Programme ausgeben, und wo nötig korrigiert/aktualisiert. Gerade bei N-A.G.-Positionen, Sondervorschriften, willkürlichen State/Operator Variations, Neuklassifizierungen oder Sammelsendungen muß man sehr aufpassen. Auch bei UNNR mit inhaltsvariabler Bezettelung zB UN 3548) ist Vorsicht geboten. Eine elektronische Signatur ist nur dann gültig wenn die entsprechende Vorschrift das ausdrücklich zuläßt. Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
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Re: Apple iPhone 18 Pro Max - Problem!
M.A.T.
29.09.2026 13:07
Hallo, BGG17 Sie schreiben.... Die BAM ist nicht der selben Meinung wie die PHMSA und bewertet die softwareseitige Verringerung der Wh-Zahl als "nicht im Sinne der Vorschriften". Als Negativbeispiel wurde hier eine E-Bike Batterie genannt die softwareseitig auf < 100Wh reduziert wird und dann mit der SV 188 transportiert werden könnte. LG
Sind Sie sicher, daß die BAM hier eine andere Einschätzung vertritt? Denn "softwareseitig" wie von Ihnen angeführt stimmt exakt mit der US-Auslegung überein; deren Erleichterung bezieht sich auf eine Begrenzung durch die "Firmware", eine Begrenzung durch Software ist eben nicht ausreichend. Siehe dazu auch den O-Text der PHMSA. Gruß M.A.T.
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Re: EDV-Programme
Andreas_K
29.09.2026 13:01
Ich benutze https://www.dgassistant.com/deIst unschlagbar günstig, hat aber Nachteile. Kennt z. B. nur die Nummern von Verpackungsanweisungen, nicht aber die Inhalte. Sendungen mit mehreren Gefahrgütern funktionieren nur mit einer eigenen Datenbank, nicht mit der in der Datei enthaltenen. Die kann immer nur eine UN-Nummer. Nutze ich nur für Luftfrachten. Das ist mehr so ein Prestigeobjekt, dass nur zwei von 34 Kunden nutzen. Machen wir bloß, weil wir uns jahrelang anhören mussten, dass wir zu doof dafür wären, und auf die Diskussion habe ich keine Lust mehr. Sind im Jahr maximal 20 Sendungen, eher weniger. Verdienen tun wir damit nix.
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EDV-Programme
Hazardous
29.09.2026 12:50
Guten Tag zusammen! Welche Gefahrgut-EDV-Programme könnt ihr empfehlen? Bzw. wie erstellt ihr eure Shipper´s? Ich benütze momentan ein Excel File. Hat auch jemand Erfahrung mit elektronischen Signaturen bei Shipper`s. Über eine paar Nachrichten würde ich mich freuen. Freundliche Grüße
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Re: Apple iPhone 18 Pro Max - Problem!
BGG_17
29.09.2026 12:27
Hallo Claudia, Ich war gerade im ERFA Verpackungen der BAM und hier wurde das Thema nochmal aufgegriffen. Die BAM ist nicht der selben Meinung wie die PHMSA und bewertet die softwareseitige Verringerung der Wh-Zahl als "nicht im Sinne der Vorschriften". Als Negativbeispiel wurde hier eine E-Bike Batterie genannt die softwareseitig auf < 100Wh reduziert wird und dann mit der SV 188 transportiert werden könnte. LG
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Re: Sicherungsüberprüfungen - Praxis
Phi_l
29.09.2026 12:17
Ist einfach zu "unsexy" denke ich.
Abgesehen davon, weil ich mich auch immer wieder selbst daran erinnern muss, es geht bei diesem Vorschlag einer Gesetzesänderung ja auch gar nicht darum wer einen Sicherungsplan erstellen muss. Es geht nur darum, welche Personen sicherheitsüberprüft werden müssen. Einen Sicherungsplan an sich brauchen ja trotzdem weiterhin alle Beteiligten.
LG Phil
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Sicherungsüberprüfungen - Praxis
M.A.T.
25.09.2026 11:50
Hallo zusammen und danke für die verschiedenen Argumentationen. Einige Gedanken möchte ich hinzufügen. Bis heute fehlt mir ein Nachweis, daß diese Bestimmung tatsächlich Anschläge verhindert hat. Auch wenn natürlich Details ggf. besser unter Verschluß bleiben so vermisse ich doch Erfolgsmeldungen, wie man sie zB bei Rauschgiftfunden oder Telephonbetrügereien immer bekommt. Zudem wird häufig betont, daß Zugriffe auf terroristisch Verdächtige durch Hinweise "befreundeter Dienste" möglich wurden; von den eigenen hört man nichts (und denkt automatisch daran, was Kanzler Schmidt zu dem Thema zu sagen hatte!).
Außerdem frage ich mich immer, wie Verwaltungsbeamte, die um die Existenz eines Sicherungsplans wissen, sicherungstechnisch konkret hilfreich sein können. Ich hielte diese Bestimmung für ausreichend, wenn sie intern umgesetzt würde ohne daß Behörden involviert sind. Die öffentliche Verwaltung ist aus meiner Sicht zu diesem Thema in ihrer Kontrollfunktion verzichtbar. Schließlich ist die Genese - Kurzschlußreaktion nach dem 9. September, obwohl dabei Gefahrgüter nicht das Ziel waren! - auch ein Indiz, daß Wahrnehmung vor Wirkung ging. Und dann die Verzögerungen durch monatelange "Überprüfung", oder die seit Jahren unverändert viel zu geringe Zahl von sicheren Lkw-Parkplätzen an den Magistralen. Die Probleme, die über (manipulierte) KI-Steuerung von Logistikkomponenten entstehen können sind auch (noch) kein Thema; abr es werden Anteile an Kernelementen wie zB Häfen (dort ist alles an Informationen, um eine GG-Lieferkette zu unterbrechen oder Ziele auszuspähen!) mit staatlichr Billigung an eindeutig unfreundliche Wettbewerber verkauft.
Von Firmen im Bereich Kl. 1 weiß ich, daß potentielle Bewerber (Büro, Produktion oder Transport) schon sehr genau angeschaut werden - im Eigeninteresse. Kein Tagebaulieferant möchte in die Presse kommen. Und von dem Bw-kontrollierten Transport, der vor einigen Monaten ausgeraubt wurde, hörte man nichts mehr zu einer Aufklärung oder Sanktionen. Gerald schrieb dazu so schön: Was soll man dazu noch sagen!!!!
Nun denn, weiter frohes Schaffen. M.A.T.
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Re: Sichrheitsüberprüfungen - Praxis
Phi_l
25.09.2026 08:21
Spannende Sache, wobei ich die Begründung schon nachvollziehbar finde. Mit dem Absender und dem Beförderer beschränkt man sich ja auf die Unternehmen, die tatsächlich Gefahrgut im öffentlichen Raum bewegen bzw. diese Transporte konkret planen (Speditionen und Fuhrunternehmen). Alles weitere findet ja üblicherweise im Nicht-Öffentlichen Bereich statt. Und wenn man nun die Kapazitäten der Behörden effektiv nutzen möchte, dann entlastet man hier an einer Stelle und hofft, dass der Rest der Kette stark genug bleibt. Denn ganz raus wären die Hubs ja nicht, da sie als Schnittstellen zum Beförderer ja von diesem mit in dessen Plan berücksichtigt werden müssen.
"Zudem wurde Nummer 2 – entsprechend der Zielrichtung des § 1 Absatz 5 Nummer 1 SÜG, wonach eine Einrichtung (erst) dann lebenswichtig ist, wenn deren Beeinträchtigung aufgrund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr die Gesundheit oder das Leben großer Teile der Bevölkerung erheblich gefährden kann – auf die Teile von Unternehmen beschränkt, in denen Sicherungspläne verantwortlich erstellt werden oder die zu diesen vollständigen Sicherungsplänen Zugang haben, soweit die Unternehmen als Absender oder Beförderer gefährlicher Güter tätig werden. Ausgenommen werden damit Unternehmen, die Gefahrgut lediglich in Empfang nehmen oder als Empfänger lagern. Bei Nummer 2 Buchstabe a bis c wurden schließlich die Angaben zu den Regelungstexten aktualisiert."
LG Phil
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Re: Sichrheitsüberprüfungen - Praxis
DJSMP
25.09.2026 05:57
Da sieht man mal wieder, wie wenig Ahnung die Politik von der Praxis hat! Beim Beförderer gehe ich mit. Da wird man wohl nicht drum rum kommen. Aber dann nimmt man auf der einen Seite den Verlader raus und hat auf einen Schlag die großen Hubs und Terminals nicht mehr drin, sofern die nicht gleichzeitig als Absender auftreten. Und auf der anderen Seite bleibt der Absender da drin, während beispielsweise Verpacker und Verlader und der Auftraggeber des Absenders raus sollen? Sofern wir nicht von einem Unternehmen mit Mehrfachpflichten sprechen, passiert beim Absender physisch rein gar nichts, was man schützen könnte. Dort werden zumeist Papiere erstellt und Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Das Problem hatte ich schon bei einem Auftraggeber des Absenders, wo wir uns für den Sicherungsplan irgendwas zur gesicherten Übertragung von Dokumenten mit den Beförderern aus den Fingern gesaugt haben. Beim Absender ist da nicht viel mehr Fleisch. Was will man da schützen? Die Informationen und Dokumente? Die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfungen? Und dafür durchläuft das Personal beim Absender dann weiterhin die Überprüfung? Für mich alles komplett unausgegoren. Entweder bezieht man nach der US-amerikanischen Sichtweise alle Beteiligten mit ein und handelt nach dem Grundsatz "Die größte Gefahr geht vom Personal aus den eigenen Reihen aus". Oder aber man lässt die versendende Seite komplett raus und konzentriert sich auf die Beförderer und, durch eine ggf. regeltechnische Präzisierung, auf die Umschlagspunkte.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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