Re: IMDG-Code: Amendment 42-24
M.A.T.
22.10.2024 19:34
Danke, Gerald, sehr gute Information. Wenn man mit den Rechteck oder Dreieck sucht kann man direkt zu den Änderungen springen. Dreieck = Änderung, Rechteck = Einfügung. Bei der GG-Liste stehen sie an beiden Seiten. Viele Grüße M.A.T.
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Re: Orangefarbene Warntafeln
Gerald
22.10.2024 18:23
Hallo, leider kriege ich das an einem Privatfahrzeug nicht anders hin. Ich müsste die Tafeln auch senkrecht anbringen, was vorne nicht möglich ist, da es sich um ein Leasingfahrzeug handelt und ich das nicht darf, deshalb wollte ich auf Magnettafeln ausweichen, Das mit dem Leasingfahrzeug ist keine Begründung, wenn Du in die Kontrolle kommst. Du musst sie so anbringen, wie es im Absatz 5.3.2.1.1 im ersten Absatz steht. Jetzt weiß ich nicht, was Du für ein Fahrzeug hast, vorn, da solltest Du mal mit der Firma reden, von welcher Du das Fahrzeug geleast hast. Hinten könne man auf die Hutablage innen ausweichen, wenn dabei der Satz: "Sie müssen deutlich sichtbar sein."Andere haben das auch hinbekommen, seit dem Troxlersonde dem Gefahrgutrecht unterliegt. Ist nicht böse gemeint, kann aber sehr teuer werden, vor allen, wenn Du ein zweites oder drittes mal erwischt wirst. Troxlersonde ist mir schon ein Begriff, vergesse nicht die Ladundsicherung der Kiste, wo die Troxlersonde drin ist. In der Zeitschrift "Gefahrgut" Heft 8/2013 gab es mal einen Beitrag von Herrn Klaus Ridder zu diesem Thema. Und im Bezug der Magnettafel wäre ich vorsichtig, denn diese könnte durch den Wind währen der Fahrt abgerissen wurden, habe ich schon öfters erlebt. Und dann gibt es noch das Problem mit der "15-minütigen Feuereinwirkung nicht von der Befestigung lösen" bei der Tafel nach Absatz 5.3.2.2.1 bzw. für die Abdeckung nach Absatz 5.3.2.1.8. Nachtrag: Im Bezug der Befästigung der orangfarbenen Tafel könnte man auch über die Befästigung des Nummernschildes vielleicht auch gehen. Sieht vielleicht ungewöhnlich aus, wenn die Tafel vorn in der Mitte ist, aber sie ist vorn und wo ist nicht festgelegt. Rede doch mal mit der Leasingfirma bzw. mit einen Techniker, wie man das Problem lösen kann, ohne zusätzliche Bohrungen. Es gäbe dann auch die Möflichkeit über andere Befestigungen (Klammern o.ä.) zu gehen.
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Re: Orangefarbene Warntafeln
M.A.T.
22.10.2024 07:17
Hallo und willkommen. Magnettafel sollte kein Problem sein falls die Feuerfestigkeit gegeben ist; eine nicht senkrechte Anbringung kann erfahrungsgemäß zu Bußgeldern führen. Siehe unbedingt den entsprechenden Faden hier im Forum; und es gibt auch weitere Beiträge zu dem Thema, die dort verlinkt sind oder über die Suche zu finden. Auch bei Leasingfahrzeugen sollte die Ausrüstung dem Verwendungszweck entsprechen; evtl. hier andere Fahrzeuge einsetzen. Gruß M.A.T.
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Orangefarbene Warntafeln
pelzben
22.10.2024 07:06
Hallo zusammen,
ich versuche gerade herauszufinden, wie ich die orangefarbene Kennzeichnung anbringen muss, bzw. wenn es nicht anders geht, darf ich sie ja in kleineren Abmessungen wie in 5.3.2.2.1 anbringen, leider kriege ich das an einem Privatfahrzeug nicht anders hin. Ich müsste die Tafeln auch senkrecht anbringen, was vorne nicht möglich ist, da es sich um ein Leasingfahrzeug handelt und ich das nicht darf, deshalb wollte ich auf Magnettafeln ausweichen, dagen dürfte ja nix sprechen oder? und dann wie sieht es aus, wenn auf der Motorhaube die Tafel nicht senkrecht steht, sondern nur so einen Winkel von ca. 70 Grad hat, ist das noch zulässig, ich finde dazu leider gerade nichts im ADR.
Wir transportieren im Fahrzeug eine Troxlersonde wenn dies Hiflreich ist
Danke für die Hilfe.
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Re: Beförderungspapier und Mengenangabe
Georg_
18.10.2024 09:57
Ich habe gerade mit den Logistikern gesprochen, und sie haben mir versichert, dass bei der Punkteberechnung sowohl die kg- als auch die Liter-Angaben berücksichtigt werden. Die Masse einer Flüssigkeit wird vor der Punkteberechnung mittels der Dichteformel in Volumen umgewandelt. Wir sind also konform. Eine Falschaussage eines Mitarbeiters hat zur Verwirrung geführt – das ist jetzt geklärt.
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Re: Beförderungspapier und Mengenangabe
M.A.T.
18.10.2024 09:51
Denn für "normale" Transporte gibt es (meines Wissens) keine Vorgabe, in welcher Einheit die Menge im Beförderungspapier anzugeben ist. LG Phil
Hallo, Phi_l, so lese ich die 5.4.1.1.1 f) ebenfalls. Nur bei Abfällen wird generell von Volumen, nicht Masse, gesprochen, soweit ich das sehe. Abgesehen von der Containerverwiegung hält es der IMDG-Code ebenso. Gruß M.A.T.
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Re: Beförderungspapier und Mengenangabe
Claudi
18.10.2024 09:34
Na ich denke da wird vorgegeben sein, wieviel in ein Fass rein muss, wahrscheinlich ursprünglich in Litern (Kunden kaufen Flüssigkeiten vermutlich nach Litern). Für die Befüllung wird dann über die Dichte in kg umgerechnet, um zu wissen, wann die vorgegebene Liter-Menge erreicht ist. Systemseitig sind da sicher beide Angaben vorhanden. Auf dem Gebinde selbst (Gefahrstoffetikett) muss ja auch die Füllmenge angegeben sein und das sind bei Flüssigkeiten auch wieder Liter.
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Re: Beförderungspapier und Mengenangabe
Georg_
18.10.2024 09:20
Danke an alle für die schnelle Antwort.
@Gerald: Die Rechnung und die Erklärung dazu sind top und für mich plausibel. Aber eine Sache bleibt trotzdem unklar. Wie machen das die großen Firmen wie BASF, wenn sie z.B. Ethanol in 200l Fässer umfüllen? Die benutzen doch sicher Waagen (kg) und keine Durchflussmesser (Volumen), wenn das Fass befüllt wird.
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Re: Versuchter Anschlag mit GG?
M.A.T.
17.10.2024 13:09
Sehr komplex aufgezogen, das Ganze. Sogar mit Pseudo-Onlinehändlern. Danke, Gerald. Vermutlich war der Sprengstoff so umhüllt oder konfektioniert, daß er selbst bei den Kontrollen am Flughafen nicht auffiel, denn diese Geräte waren ja wahrscheinlich schon eine Zeit im Gebrauch und wurden dann auch bei Flügen mitgenommen. Hoffentlich bringt sowas nicht auch Terroristen auf Ideen. Ich fand den vereitelten Anschlag mit Druckerpatronen (Danke für den Hinweis, Floridacargocat) vor 10 Jahren schon perfide durchdacht. Da mag man gar nicht mehr in ein Flugzeug steigen. Hoffentlich rüsten die Frachtscanner etc entsprechend auf. Die sog. Checker wären damit wohl auch überfordert. M.A.T.
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US Sicherheitsalarme
M.A.T.
17.10.2024 12:50
Grüß Gott, die Luftverkehrsbehörde der USA hat hier eine Zusammenstellung der Sicherheitsalarme gegeben, die neben Batterien auch entzündbare Stoffe umfassen. Die Alarme für das laufende Jahr stehen zuoberst in der Liste. Gruß M.A.T.
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Re: Verlängerungsprüfung Aufgaben Test
Gerald
17.10.2024 11:39
Hallo, Kann mir jemand sagen ob bei der Verlängerungsprüfung die große 10 Punkte Fragen dran kommen? Das hat Phil schon in seinem Beitrag geschrieben. Leider hat das für den Teilnehmer einer Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises einen kleinen Nachteil, denn Du musst mehre Fragen richtig haben, um die Mindestpunktzahl für das Bestehen zu haben, und Du hast weniger Zeit. Man sollte sich schon gut vorbereiten, den Fragenfundus findest Du den Link bei dem Beitrag von Phil. Ich will Dir aber keine Angst machen, die Prüfung ist schon zu schaffen, aber man muss sich ein wenig vorbereiten. Es gibt von einem Verlag ein Buch "Gb-Prüfung", da sind die Fragen aus dem Link alle aufgeführt, und so ab der hälfte des Buches stehen die Lösungen. Am besten man geht die Prüfungsfragen durch, und vergleicht dann mit der Lösung, wo auch die Quelle für die Lösung mit aufgeführt ist. Eine andere Möglichkeit ist, man nimmt an einem Gb-Lehrgang teil, aber nur ab Tag 2, denn es kann sein das bei der Prüfung Fragen drankommen, z.b. Klasse 1 oder Klasse 7, und man hat sich mit den Klassen 5 Jahre nicht beschäftigt. Ich wünsche Dir ein gutes Gelingen bei der Ablegung der Prüfung.
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Re: Limited Quantities mit "regulärem" Gefahrgut
Claudi
17.10.2024 11:06
Für LQ ist nie ein Beförderungspapier nötig (Straßentransport!), egal was sonst noch auf dem Fahrzeug geladen ist. Auftraggeber muss Absender auf LQ + Bruttomasse hinweisen (GGVSEB). Absender muss Beförderer nachweisbar auf LQ + Bruttomasse hinweisen (GGVSEB) und "Absender von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern müssen den Beförderer vor der Beförderung in nachweisbarer Form über die Bruttomasse der so zu versendenden Güter informieren." (ADR) Weiter geht die Info-Pflicht nicht mehr. Die Info-Pflicht des Verladers an den Fahrer ist durch die Vierzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen in 06/2023 gestrichen worden. https://www.buzer.de/gesetz/8811/al177956-0.htmBegründung im Referentenentwurf: Die in der Regelung bisher vorgesehene Hinweispflicht auf Güter in begrenzten und freigestellten Mengen ist im internationalen Recht nicht vorgesehen. Aufgrund der allgemein gehaltenen Formulierung der Pflicht, ist auch ein rechtssicherer Vollzug der Vorschrift in der Praxis nicht möglich, die Anforderung wird daher gestrichen. D.h. der Fahrer braucht nicht mal einen Zettel, auf dem was von LQ steht. Freiwillig kann man immer mehr machen.
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Re: Limited Quantities mit "regulärem" Gefahrgut
Logi2000
17.10.2024 10:09
Hallo Claudi,
also bräuchte ich für das reguläre Gefahrgut ein Beförderungspapier und für die LQ weiterhin nur ein Schriftstück auf dem die Bruttomasse an LQ angegeben ist, oder? Sonst hätte der Fahrer ja ein Problem wenn er unterwegs zulädt. Wo sollte er das Beförderungspapier für LQ herbekommen.
Oder sehe ich das falsch?
LG, Serif
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