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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Klassifizierung Fahrzeug Kanalisierungsarbeiten Claudi 10.04.2026 11:03
Mir ist noch was über den Weg gelaufen:

1.2 ADR "Festverbundener Tank: Ein Tank mit einem Fassungsraum von mehr als 1000 Liter, der dauerhaft auf einem Fahrzeug (das damit zum Tankfahrzeug wird) befestigt ist oder einen Bestandteil des Fahrgestells eines solchen Fahrzeugs bildet."

Die Behälter sind teilweise kleiner. Sie sind keine IBC/ Versandstücke (falls sie es je waren, spätestens dann nicht mehr, wenn sie fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, sind es keine mehr). Sie sind keine festverbundenen Tanks mangels Tankzulassung und teilweise Größe.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese M.A.T. 10.04.2026 07:45
Guten Tag zusammen,
aus der Aufzählung im ADR und der GbV entnehme ich nur, daß Gb die Existenz des Plans überprüfen müssen, nicht mehr. Falls sie bei der Erstellung beratend durch die GF zugezogen werden erfüllt das nicht die Bedingungen für die Überprüfung, weil ihnen der Plan dadurch eben nicht vollständig bekannt wird. Bin damit ganz bei der Einschätzung von Phi_L und Claudi.
Frohes Schaffen
M.A.T.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Claudi 10.04.2026 07:23
Der GB hat zu prüfen, ob ein Plan existiert (Vorhandensein). Dazu kann er fragen: gibt es einen? GF sagt ja. Prüfung erfolgt.

Woher leitet jemand ab, dass der GB die Qualität des Plan prüfen müsste? Kann er das überhaupt? Wann ist ein Plan überhaupt "gut" oder "ausreichend" etc.

Der GB kann auch von Personen, die den Inhalt des Plans kennen, konkrete Verfahren (nicht den ganzen Plan, sondern Prozesse daraus) mitgeteilt bekommen, die ggf. er schult (oder wer auch immer schult) und prüft.

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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Michael 10.04.2026 06:51
Hat er im Rahmen seiner überwachenden Funktion nicht dazu beizutragen, dass der Sicherungsplan vollständig ist und auch im Unternehmen eingehalten wird?

Wie soll er das tun, ohne ihn zu kennen?

Reicht es im Ernstfall einem Richter aus, wenn der GB sagt, er habe sich aufgrund einer Aussage eines Standortverantwortlichen darauf verlassen bzw. dessen Existenz aufgrund eines Blickes auf ein Deckblatt akzeptiert?
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Phi_l 10.04.2026 06:35
Nein, es besteht keine Notwendigkeit, dass der Gefahrgutbeauftragte Kenntniss des vollständigen Sicherungsplans hat. Er kümmert sich nur darum DAS es einen gibt und steht beratend zur Seite, aber die genauen Inhalte muss er nicht kennen.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Michael 10.04.2026 05:52
Hallo,

das bedeutet doch auch, dass ein Gefahrgutbeauftragter in einem Unternehmen mit Sicherungsplänen die Überprüfung benötigt, sonst könnte er ja seiner Überwachungsfunktion nicht nachkommen, oder?

Michael
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese M.A.T. 09.04.2026 13:47
Ursprünglich geschrieben von: 11010100112
...
Ursprünglich dachte ich, nur die Personen, die aktiv Einfluss auf den Plan nehmen können. Aber jetzt steht ja sonst noch, alle die überhaupt Zugriff darauf haben. Dadurch werden das einige mehr ... wir müssen dann also den Plan hier nun unter Verschluss haben, um das Problem so zu lösen. Ich dachte eigentlich, der Plan soll für alle zugänglich sein, damit diese im Fall einer Havarie/Unfall/Vorkommnis gemäß dem Sicherungsplan agieren können.


Nicht ganz: der Plan soll a) nicht für alle zugänglich sein und b) überprüft werden muß nur wer Zugriff auf den vollständigen Plan hat.
Gruß
M.A.T.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Claudi 09.04.2026 13:45
Nein, der Plan ist quasi das Konzept, wie man Terror, Missbrauch, Zweckentfremdung verhindern zu gedenkt.

Unterschied zwischen Sicherheit (Safety) und Sicherung (Security):

Safety: Schutz vor unbeabsichtigten Gefahren wie Unfällen, Leckage
Security: Schutz vor absichtlichen Handlungen

Für Safety, also Havarien, Unfälle hat man Sicherheitsvorgaben, Notfallpläne etc.

Für Security gibt es den Sicherungsplan. Der ist geheim, Zugriff auf den kompletten Plan möglichst durch wenige Personen und die müssen halt überprüft sein (und ihre besseren Hälften).
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese 11010100112 09.04.2026 13:39
Den Witz fand ich gut ... jetzt habe ich was für das nächste Gefahrgut-Meeting.

Und unsere Abfälle sind leider Gift-Müll der mitunter fiesesten Sorte, wir haben zwar einiges an UN 1992, aber hier siehe ich dank Tabelle 1.10.3.1.2, dass wir hier im Tank befördern müssten. Somit müssen wir eigentlich nur noch schauen, ob wir Kategorie 6.1 Verpackungsgruppe I sind, das fällt dann immer automatisch darunter. Leider gibt es auch hier immer mal wieder etwas.

Ursprünglich dachte ich, nur die Personen, die aktiv Einfluss auf den Plan nehmen können. Aber jetzt steht ja sonst noch, alle die überhaupt Zugriff darauf haben. Dadurch werden das einige mehr ... wir müssen dann also den Plan hier nun unter Verschluss haben, um das Problem so zu lösen. Ich dachte eigentlich, der Plan soll für alle zugänglich sein, damit diese im Fall einer Havarie/Unfall/Vorkommnis gemäß dem Sicherungsplan agieren können.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese M.A.T. 09.04.2026 13:34
Ursprünglich geschrieben von: Claudi


Späßchen am Rande: zukünftig heißt es dann nicht mehr "Schatz, willst du fest mit mir gehen?" oder "Sind wir eigentlich jetzt richtig offiziell zusammen?" sondern "Darf ich dich jetzt in meine Sicherheitserklärung aufnehmen?" oder "Schatz, willst du dich mit mir sicherheitsüberprüfen lassen?".


Die Dialoge wären dann mehr kabarettreif als beziehungsförderlich. grin
M.A.T.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Claudi 09.04.2026 13:30
Ja korrekt. Gemeldet durch den Sabotageschutzbeauftragten an das Ministerium wird der Mitarbeiter X, aber in der auszufüllenden Sicherheitserklärung muss X auch diverse Daten eines festen Partners/ einer festen Partnerin angeben. Diese Person wird dann durch das Ministerium ebenfalls gecheckt.

Aus Sicht des Unternehmens/ Sabotageschutzbeauftragten bleibt es bei einer zu prüfenden Person, nämlich X. Der Sabotageschutzbeauftragte muss also nicht X nach Partnerin Y fragen und dann zu Y gehen, um mit dieser das Prozedere separat zu durchlaufen.
--------------------------------

Späßchen am Rande: zukünftig heißt es dann nicht mehr "Schatz, willst du fest mit mir gehen?" oder "Sind wir eigentlich jetzt richtig offiziell zusammen?" sondern "Darf ich dich jetzt in meine Sicherheitserklärung aufnehmen?" oder "Schatz, willst du dich mit mir sicherheitsüberprüfen lassen?".
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Re: Teerfreie Teerpappe Bergmannsheil 09.04.2026 13:29
Hallo,

dieser (im Forum) "tief stehende" Artikel ist mir erst jetzt aufgefallen.
Die "vegane Teerpappe" (stimmt, ist lustig) dürfte auch kein AS 170302 sein, weil darunter Bitumengemische fallen. Bei den Produkten (siehe Überschrift des Kapitels 1703) sind in diesem Kapitel asncheinend nur die teerhaltigen Produkte ergo Teerpappe aufgeführt.

Ich würde dieses Produkt unter AS 170904 (gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme .. (der gefährlichen) subsumieren.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese M.A.T. 09.04.2026 13:03
Ursprünglich geschrieben von: Claudi
....
ja --> SÜG/ SÜFV gelten, man braucht Firmenregistrierung, Sabotageschutzbeauftragten + Vertretung, Sicherheitsüberprüfung aller MA, die vollen Zugriff auf den Sicherungsplan haben
Ende[/b]

Es müssen nicht die Personen überprüft werden, die mit dem Gefahrgut oder in sensiblen Betriebsbereichen arbeiten sondern nur die, die Vollzugriff auf den Plan haben. Diesen Personenkreis kann man/ muss man begrenzen....


Aber leider eben auch Ehepartner, LAP und dauerhafte Beziehungen. So jedenfalls habe ich die Diskussion bei der Anhörung verstanden.
M.A.T.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Claudi 09.04.2026 12:58
Ursprünglich geschrieben von: 11010100112

Ich habe also mal nun dem BMWK geschrieben und beschrieben, wie meine Tätigkeit aussieht (Erstellung Sicherungsplan für Abfälle über 1000 Punkte). Hierzu dann die Frage, ob ich eine Sicherheitsüberprüfung benötige.



Ich bin nicht vom BMWE oder so, aber ich kann dir das 100% sicher beantworten: Ja.

Wenn das Abfälle sind, für die man einen Sicherungsplan braucht... das muss ja schon ziemlich gefährliches Zeug sein.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Claudi 09.04.2026 12:54
Mehraufwand? Ja
Wird es Kontrolliert? Wer weiß...
Sanktionen? Ja, wenn die zuständige Bundesbehörde sanktionieren will - rechtlich möglich, §38 SÜG: https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/__38.html

Als ich das BMWE mal per mail gefragt habe, kam schnell eine Antwort aber die war nicht so "kundenfreundlich" sondern enthielt Dokumente (die mir schon bekannt waren) und den Hinweis, dass da alles drin steht.

Ich vermute mal, dass man dort auch nur in dringenden Fällen per Telefon (oder Fax, natürlich haben sie ein Fax!) oder email kontaktiert werden will und uns Rechtsunterworfenen nahegelegt wird, sich selbst schlau zu machen/ die entsprechenden Unterlagen zu lesen.

Aber es ist eigentlich wirklich nicht schwer:
Braucht man einen Sicherungsplan?
nein --> Ende
ja --> SÜG/ SÜFV gelten, man braucht Firmenregistrierung, Sabotageschutzbeauftragten + Vertretung, Sicherheitsüberprüfung aller MA, die vollen Zugriff auf den Sicherungsplan haben
Ende


Es müssen nicht die Personen überprüft werden, die mit dem Gefahrgut oder in sensiblen Betriebsbereichen arbeiten sondern nur die, die Vollzugriff auf den Plan haben. Diesen Personenkreis kann man/ muss man begrenzen.

Es gibt Sonderfälle, bei denen man auf Antrag auf den Sabotageschutzbeauftragten-Vertreter verzichten darf (wenn >1 aber < 10 Personen zu überprüfen sind).
Es gibt Sonderfälle, bei denen man auf Antrag auf den Sabotageschutzbeauftragten (wenn nur 1 Person zu überprüfen ist).

Es gibt derzeit KEINE Ausnahme von der Registrierung der Firma und Sicherheitsüberprüfung der Personen, die Vollzugriff auf den Plan haben.

-----------------
Ist das mit Kanonen auf Spatzen geschossen? Meiner Meinung nach ja. Vielleicht ändert sich was in Zukunft, aber das oben ist der Stand heute.
Hat die Logistikbranche als Ganzen das verpennt? Ja. Das SÜG/ die SÜFV gibt es seit Jahren, aber es wurde nie durchgesetzt oder hinterfragt. Also haben es viele nicht gewusst und die anderen haben es bewusst ignoriert (ich auch). Das fand das Ministerium nicht so cool (es hat sich nämlich fast kein Unternehmen gemeldet...), deswegen gab es zur "Motivation" die Klarstellungen und Sanktionsmöglichkeit.

Wir werden nicht erfahren, was der Sicherheitsgewinn ist, weil man theoretische, nicht eingetretene Sabotageakte nicht erkennen kann, höchstens ob eine Anzahl bekannter Akte zurückgegangen ist. kA ob es eine Erfassung gibt bzw. Sicherungs-Vorfällen mit GG.
Wenn es Vorfälle/ Reduzierung von Vorfällen und Beinahe-Vorfälle geben sollte, wird man das aber auch nicht öffentlich verkünden...
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese M.A.T. 09.04.2026 12:26
Hallo, nach einem Artikel von Volkmer und Jäger ist das BMWE mit seiner entsprechenden Hotline unter 0228-99 61 53 322 Mo-Fr von 0900 bis 1130 und von 1330 bis 1500 zu erreichen.
Neben dem Aufwand sehe ich vor allem die verstreichende Dauer von 1/2 Jahr oder mehr als kontraproduktiv und extrem hinderlich für die darbend Industrie an. Ergebnisorientiert hab ich noch keine Analyse gesehen, die einen Sicherungsgewinn nachweist durch das ganze. Bin auch gespannt, wie das angesichts der Speditionsfirmen aus anderen Ländern, die hier agieren, aussehen soll. Vor allem, falls die nach wenigen Wochen schon wieder umfirmieren.
Gruß
M.A.T.
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese 11010100112 09.04.2026 11:55
Alles klar, das habe ich mich gerade mal durchgelesen. Meine Zusammenfassung:

Großer Mehraufwand und keine klare Ansage, ob/wie es kontrolliert wird und bei Verstoß unklar, ob überhaupt eine Sanktionierung eintritt.

Ich habe also mal nun dem BMWK geschrieben und beschrieben, wie meine Tätigkeit aussieht (Erstellung Sicherungsplan für Abfälle über 1000 Punkte). Hierzu dann die Frage, ob ich eine Sicherheitsüberprüfung benötige.

Eine Antwort wird da so schnell wohl nicht kommen, denn ganz am Anfang der Thematik in 2025 habe ich bereits dort gefragt, ob wir als Unternehmen insgesamt betroffen sind und ich warte bis heute auf eine Antwort.

VG!
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Abfälle Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3316, verunreinigt Andreas_K 09.04.2026 10:35
Die Klassifizierung nimmt der Hersteller vor.
Ich gehe davon aus, dass er dabei sowohl a) als auch b) beachtet und einhält.

Kann nicht alles in Frage stellen.
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Abfälle Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3316, verunreinigt M.A.T. 09.04.2026 08:28
(Beitrag zurückgezogen)
M.A.T.
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Abfälle Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3316, verunreinigt Andreas_K 09.04.2026 08:19
Einhaltung der Mengengrenze 250 gr /ml für LQ gem. SV 251 b) ist sichergestelllt.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Klassifizierung Fahrzeug Kanalisierungsarbeiten Claudi 09.04.2026 08:19
Wer auch immer die Idee mit UN 3546 - UN 3548 hatte... dem würde ich mal die Frage stellen, ob ein Mineralöltankfahrzeug in dessen Welt auch ein UN 3540 ist.

Die alte UN 1.1.3.1 b) wurde viel zu oft missbraucht, irgendwas, was irgendwo drin war, irgendwie zu befördern.

Und wie schon erwähnt: wir befördern hier ja nicht mal eine Maschine, die Gefahrgut enthält, als Ladung. Selbst wenn man den Fahrzeugaufbau als Maschine betrachten würde: dieser Teil kann ja wohl nicht abgeladen werden, also ist der keine Ladung, sondern Bestandteil des Fahrzeuges. Falls jemand sagt: naja, das ist eine selbstfahrende Arbeitsmaschine: trotzdem: Gefahrgutrecht kennt sowas nicht. Das kennt Beförderungseinheiten, die etwas befördern (Ladung/ Versandstücke, Tanks, Schüttgutbehälter).
Eine Beförderungseinheit kann keine UN3546 ff. sein.

Weil MEMUs da früher so gar nicht reingepasst haben, wurden für diese extra spezielle Regelungen geschaffen bzw. gab es für diese vorher nationale Ausnahmen/ nationale Sonderregelungen.

Die Beförderungseinheit (Fahrzeug) trägt Tanks/ Behälter. Was sind das für Tanks/ Behälter? Haben die überhaupt eine Zulassung zur Beförderung? Es gibt z. B. Lagertanks für Diesel, die keine Transportzulassung haben und nur leer ungereinigt nach 1.1.3.1 f) befördert werden können.

Ich kann auch nicht einfach irgendeinen Behälter/ nicht zugelassenen Tank nehmen, Gefahrgut reinfüllen und sagen: das ist jetzt ne UN 3546! Das widerspricht 2.1.5.1 ADR: "Für Zwecke dieses Abschnitts ist ein «Gegenstand» eine Maschine, ein Gerät oder eine andere Einrichtung, das/die ein oder mehrere gefährliche Güter (oder Rückstände dieser Güter) enthält, die fester Bestandteil des Gegenstandes sind, für die Funktion des Gegenstands notwendig sind und für Beförderungszwecke nicht entfernt werden können."

Keine Zulassung? Kein Transport.
Wenn das jetzt Tanks im Sinne des Gefahrgutrechtes wären, kommt es auf deren Fassungsraum an bzgl. einer Fahrzeugzulassung (9.1.1.2 ADR).

Vielleicht hatte jemand eine geniale und rechtskonforme Idee zu diesem Fahrzeug aber bisher wirkt das für mich ziemlich fragwürdig.
Wenn dieses Fahrzeug bei einer Prüforganisation vorgestellt wird, muss doch der Sachverständige/ Prüfer schon fragen, was das für ein Aufbau ist, was drin ist und wird dann stutzig, wenn Tanks auftauchen.

In dem Beförderungspapier fehlen Gefahrenauslöser, man kann die UN-Nummern, wie MAT schon schrieb, nicht im Tank befördern (ein Tank ist auch kein Versandstück) und die GGAV Ausnahme 18 finde ich grenzwertig. Verteilerverkehr? Man fährt den Inhalt ja nicht an verschiedene Empfänger aus.

Ich möchte daran erinnern: die Beförderung von Gefahrgut ist verboten. Punkt.
Abweichend davon ist die Beförderung erlaubt, wenn sie nach den Spielregeln des ADR (und weiterer Vorschriften) durchgeführt wird. D.h. alles, was im ADR und weiteren nicht erlaubt ist, ist verboten.
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Re: UN 3316, verunreinigt M.A.T. 09.04.2026 07:08
(zurückgezogen)
M.A.T
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Abfälle Springe zu neuen Beiträgen
UN 3316, verunreinigt Andreas_K 09.04.2026 06:51
Wertes Forum,
Anlieferung gestern UN 3316 Chemietestsätze.
Enthaltene Reagenzien sind mir (noch) nicht bekannt, das kann stark variieren. Diese Testsätze enthalten Ampullen aus Glas oder Kunststoff, in Styrodurboxen, verpackt in Kiste aus Pappe.

Pappkiste ist stellenweise mit Flüssigkeit getränkt. Ausgepackt. Weder Kiste noch Boxen weisen Beschädigungen auf. Schlussfolgerung: Hier wurde anderes Gefahrgut beschädigt, das die Kiste verunreinigt hat. Welches Gefahrgut das aber nun war? Keine Ahnung, werde ich auch nicht mehr rauskriegen.
Die Nettogefahrgutmenge muss ich schätzen, erfahrungsgemäß ca. 0,2 – 0,3 L. Die Gesamtmenge aller verunreinigten Boxen, wohlgemerkt.

Ich möchte die Ware dem Lieferanten zur Rückholung anbieten, verpackt in einem bauartgeprüften Spannringfass.
Versende ich einfach als LQ und nichts weiter? Oder übersehe ich hier etwas?
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese Claudi 08.04.2026 13:22
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Re: Sicherungsplan / neues Sicherheitsüberprüfungsgese M.A.T. 08.04.2026 12:26
Ja, mit Phi_L, und außerdem ist die Verpflichtung an sich nicht neu.
Gruß
M.A.T.
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