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Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3538 - PI 222 ralfgrahneis19 06.07.2026 08:36
Hallo Claudi1966,

nur noch interesse halber: Welches Gas UN....ist denn enthalten?

LG Ralf
2 229 Beitrag komplett anzeigen
Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3538 - PI 222 ralfgrahneis19 06.07.2026 08:30
Hallo Claudi1966,

ja, das ist korrekt, hier gibst du die Nettomenge des enthaltenen Gases an. IATA-Buch Seite 865 z.B sind mehrere Beispiele mit den enthaltenen Mengen angegeben, die sich immer auf die Nettomengen beziehen. :-)

LG Ralf
2 229 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne allradkermit 05.07.2026 17:20
Hallo zusammen,

Ursprünglich geschrieben von: Claudi


(...)
Für geheime Geheimdienst-Mitarbeitende seh ich das alles ein. Für nen Empfänger von Benzin an einer Betriebstankstelle oder nen Container-Trucker oder jemanden, der 1.10-Güter speditioniert... nicht so wirklich.


So sehe ich das auch, ich habe über viele Jahre Sicherungspläne erstellt, aktualisiert und bearbeitet.
Damit bin ich jetzt aber als Rentner und Gefahrgutbeauftragter aus diesem Thema raus.

Grüße
Peter
32 10,349 Beitrag komplett anzeigen
Unfälle, Feuerwehr, Brandschutz Springe zu neuen Beiträgen
US: Folgestrafen für Reinigungsdienste M.A.T. 03.07.2026 10:18
Hallo, nach einem Unfall mit Schwefelsäure verletzten die beauftragten privaten Hilfsdienste und das Terminal Sicherheitsvorschriften bei der Schadenbeseitigung, wodurch Menschen zu Schaden kamen.
Darauf hat nun die US-Behörde OSHA insgesamt Strafzahlungen von US $ 3,5 Millionen verhängt.
M.A.T.
0 198 Beitrag komplett anzeigen
Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
UN 3538 - PI 222 Claudi1966 03.07.2026 08:40
Hallo,

jetzt habe ich noch eine Frage zur PI 222. PSN bei UN 3538 ist ja Gegenstände ....... also hätte ich hier eigentlich das Gewicht der Maschine angegeben, jedoch steht in der PI 222 Gesamt-Nettomenge an Gas, das heißt für mich dass ich hier das Gasgewicht angebe und nicht das Gewicht der Maschine/Gegenstand?

LG Claudia
2 229 Beitrag komplett anzeigen
Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3363 // Maschine mit Gas Klasse 2.2 Claudi1966 03.07.2026 08:11
Hallo Claudi,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Das hat uns sehr weitergeholfen.

Liebe Grüße
Claudia
2 207 Beitrag komplett anzeigen
Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3363 // Maschine mit Gas Klasse 2.2 Claudi 03.07.2026 07:46
Hi,

prüfe, ob die Maschine nicht ggf. namentlich genannt ist.

Ich hab grad kein IATA-Buch zur Hand, aber wenn die Maschine nicht namentlich genannt ist und UN3363 nicht möglich ist aufgrund der Menge, dann UN3538 (ohne Buch kA ob und wie versendbar).
2 207 Beitrag komplett anzeigen
Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
UN 3363 // Maschine mit Gas Klasse 2.2 Claudi1966 03.07.2026 06:49
Guten Morgen,

wir haben eine Kundenanfrage - versendet werden soll 1 Maschine welche lt. Kunden Gas der Klasse 2.2 enthält (Menge wurde angefragt). Hier würde ich in UN 3363 einstufen.
Meine Frage hierzu wäre: Falls das Gas eine Menge von 0,5 kg überschreitet, gibt es hier eine andere Möglichkeit die Maschine zu versenden?

Vielen Dank für eure Unterstützung

Liebe Grüße aus MUC
Claudia
2 207 Beitrag komplett anzeigen
Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: Zulassungsschein, Prüfbericht, Gutachten M.A.T. 02.07.2026 09:49
@Ralfgrahneis19
Danke und Gruß und frohes Werkeln.
M.A.T.
5 579 Beitrag komplett anzeigen
Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: Zulassungsschein, Prüfbericht, Gutachten ralfgrahneis19 02.07.2026 09:38
Hallo M.A.T.,

vielen Dank, ja, war vl. etwas missverständlich geschrieben. :-)

LG und einen schönen Tag noch.

Ralf
5 579 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: BK-2 Container vs VC2 mit AP2 M.A.T. 02.07.2026 09:16
Hallo, soweit ich es sehe ist für BK nach Spalte 10 nach der Spaltenerläuterung vorgesehen, daß
a) Typen nach 6.11
und
b) 7.3.1.1 a)
und
c) 7.3.2
verwendt werden dürfen.
b) verweist auf 7.3.2 als zusätzlich zu beachtende Bestimmungen. Die UN 3175 ist 4.1, dazu stehen in 7.3.2 keine Bestimmungen. Nur wenn die VC-Codes aus Spalte 17 verwendet werden gilt 7.3.3 und damit die AP. Das sehe ich wie Sie.
Darum kann ich aus dieser Konstellation keine Forderung nach Belüftung ableiten.
Mal sehen, was die Kollegen hier noch schreiben und es vielleicht so sehen, daß 7.3.2 und 7.3.3 gleichzeitig angewendet werden müssen. Was aber aus meiner Sicht dem Sinn der Wahlfreiheit durch die gegebenen Alternativen widerspräche, weil in der Spaltenerläuterung zu 10 nur 7.3.2 genannt ist und 7.3.3 ausdrücklich auf Schättgutcontainer abstellt, die nicht 6.11 (und damit 7.3.2) genügen, also eine Alternative eröffnen.
Gruß
M.A.T.
1 190 Beitrag komplett anzeigen
Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: Zulassungsschein, Prüfbericht, Gutachten M.A.T. 02.07.2026 08:55
Hallo, ralfgrahneis19
diesen Teil Ihrer Frage

Ursprünglich geschrieben von: ralfgrahneis19
...
Meiner Meinung nach reicht es aus, wenn uns zu den entsprechenden Kartonagen nur der Zulassungsschein vorliegt, dort stehen ja alle relevanten Angaben
wie Füllmaterial, Innenauskleidung etc. drin, oder gibt es eine Vorgabe, dass beim Versand (Benutzung dieser Kartonagen) auch ein Prüfbericht und ein Gutachten vorliegen muss?


hatte ich so verstanden, als sollten Prüfbericht und Zulassungsschein die Beförderung begleiten. Dem ist nicht so; lediglich was Kollege Phi-I schreibt ist notwendig. Besonders die Materialverträglichkeit mit dem GG ist zu beachten sowie ggf. spezielle Verschlußverfahren.
Gruß
M.A.T.
5 579 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
BK-2 Container vs VC2 mit AP2 RobbiTobbi 02.07.2026 08:13
Guten Tag,

ich sitze gerade an Klärungen zum Thema Container.
Wenn in Spalte 17 eine Eintrag für VC drin ist, darf ich auf der Straße die Container benutzen. Nach ADR 7.3.3 sind dann für diese VC Container die AP-Vorschriften anzuwenden.

Wenn in der Spalte 10 ein EIntrag ist, kann ich auch BK-Container nutzen, nach 7.3.2.

Soweit, so klar.

Dann gibt es bei 7.3.3.1 noch die ergänzende Bemerkung:
Wenn in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (17) der Code VC 1 angegeben ist, darf daher für den Landverkehr auch ein BK 1-Schüttgut-Container verwendet werden, sofern die ergänzenden Vorschriften des Unterabschnitts 7.3.3.2 erfüllt werden. Wenn in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (17) der Code VC 2 angegeben ist, darf daher für den Landverkehr auch ein BK 2-Schüttgut-Container für die Beförderung verwendet werden, sofern die ergänzenden Vorschriften des Unterabschnitts 7.3.3.2 erfüllt werden.

Das impliziert für mich, dass ich keinen Eintrag in Spalte 10, aber einen in Spalte 17 habe. Dann kann ich einen BK-Container nehmen. Diese muss dann aber auch die erweiterten AP-Vorschriften einhalten.


Konkrete Anwendung UN 3175:

Ich habe sowohl einen Eintrag in Spalte 10 als auch in Spalte 17. Ich kann mir also aussuchen, ob ich einen BK-Container nutze oder einen VC-Container mit AP2.

Was ich jetzt aber nicht verstehe: Darf ich einen unbelüfteten BK-2-Container für Spalte 10 nach 7.3.2 nutzen? Ich kann keine zwingenden Vorgaben für eine Belüftung eine BK-2-Containers herleiten. Die AP2 gilt nur für 7.3.3 und somit auch nur für BK-Container, die ich nach VC-Vorgaben nutze. (7.3.3.1)
Hintergrund: Mein Kunde hat entweder belüftete VC oder unbelüftete BK-2. Kunde des Kunden hätte gerne BK-2 mit Belüftung. Es existieren belüftete BK-2 (wenn die mit Beklüftung ihre Baumusterzulassung haben ist das ja auch kein Problem), ich kann aber rechtlich keine Forderung nach Belüftung eines BK-2 für Nutzung nach Spalte 10 / 7.3.2 aus dem ADR ableiten.

Grüße aus Hamburg
Robert
1 190 Beitrag komplett anzeigen
Abfälle Springe zu neuen Beiträgen
Re: Entsorgung "infekter" Abfälle, richtig oder nicht? ATHI 01.07.2026 15:04
Moin, hab dir ne PN geschickt.
12 2,863 Beitrag komplett anzeigen
Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: Zulassungsschein, Prüfbericht, Gutachten ralfgrahneis19 01.07.2026 12:20
Hallo Phil,

besten Dank für die quasi "Bestätigung".

Den Zulassungsschein für beide Verpackungen haben wir vom Hersteller, und nach den dort genannten Vorgaben
verpacken / verschließen wir das Colli.

LG vom Bodensee, Ralf
5 579 Beitrag komplett anzeigen
Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: Zulassungsschein, Prüfbericht, Gutachten Phi_l 01.07.2026 11:34
Hallo Ralf,

hier gibt es keine feste Vorgabe, was vorliegen "muss", der Verpacker hat die Verantwortung dafür, dass die konkrete Verpackung die er ausgewählt hat und verwendet, dann auch den rechtlichen Anforderungen entspricht. Damit man dies als Verpacker prüfen und sicherstellen kann genügt in vielen Fällen in der Tat ein Abgleich mit dem Zulassungsschein, in manchen Fällen braucht es außerdem noch den Prüfbericht, wobei die meisten "Standardfälle" bei aktuellen Verpackungen in der Tat mit dem Zulassungsschein abgearbeitet werden können.

Aber letztlich ist es Eure Aufgabe als Verpacker, vorab alle Infos zu besorgen, die ihr benötigt um die Zulassung und Eignung der Verpackung sicherstellen zu können.

LG Phil
5 579 Beitrag komplett anzeigen
Abfälle Springe zu neuen Beiträgen
Re: Entsorgung "infekter" Abfälle, richtig oder nicht? lost_in_GG 01.07.2026 07:43
Ursprünglich geschrieben von: ATHI
Ursprünglich geschrieben von: lost_in_GG
. Siedlungsabfälle werden aber für gewöhnlich nicht verdichtet - unsere Presse hingegen schon. Die LAGA selbst untersagt das verdichten von Infektiösen Material. Wie bekomme ich das unter einen hut?

Siedlungsabfälle werden meistens verdichtet. Für 180104 werden Nass-Pressen eingesetzt, die Flüssigkeiten zurückhalten können. Dieser Abfall geht direkt in die Verbrennung einer Hausmüllverbrennungsanlage, ohne den Umweg über eine Vorsortierungsanlage.


Wir haben keine Nasspresse, sondern eine normale Presse, bei der während der Pressvorgang theoretisch Luft nach oben entweichen kann. Unser Mitarbeiter stehen während der Vorgang des Verdichtest maximal 1m von der Öffnung entfernt.



Antwort auf
Die Abfälle, die als infektiös eingestuft werden, gehen in 30-60l Medizinischen Einwegbehältern in die Sonderabfallverbrennungsanlage.


ist bei uns grundlegend auch so, die Müllsäcke aus den Infektionszimmern landen aber eben nicht in diesen Einwegbehältern.

Antwort auf
Ich habe mir neulich eine Anlage angeschaut, die infektiöse Abfälle vor Ort sterilisiert/desinfiziert, da wird der infektiöse Abfall in Säcken reingeworfen und kommt als "ungefährlicher" Abfall wieder raus... ein Horror für jede FASi.


Das mit der Anlage klingt intressant... dazu mache ich mich mal schlau smile - hab jetzt auf die schnelle nur 1 System mit Mikrowellen-Sattdampftechnologie das sah eigentlich ganz intressant aus
12 2,863 Beitrag komplett anzeigen
Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: PPWR und Gefahrgut _cK_ 01.07.2026 07:07
Ursprünglich geschrieben von: tsteinhauser
Hallo NRiv,

ich denke die Rechtslage ist sehr eindeutig: Wir "Lieferanten" von Gefahrgutverpackungen liefern eine neutrale, Standard-Industrieverpackung, die erst, wenn der Abfüller sein Produktlabel aufbringt, zur eigenen "Marke" wird.


Soweit eindeutig. Nicht mehr eindeutig, wenn der Abfüller ohne eigenes Produktlabel, also quasi nur in die Transportverpackung verpackt. Dann seid gemäß der Leitlinie "in der Regel" ihr der Erzeuger.
12 3,810 Beitrag komplett anzeigen
Abfälle Springe zu neuen Beiträgen
Re: Entsorgung "infekter" Abfälle, richtig oder nicht? ATHI 30.06.2026 16:10
Ursprünglich geschrieben von: lost_in_GG
. Siedlungsabfälle werden aber für gewöhnlich nicht verdichtet - unsere Presse hingegen schon. Die LAGA selbst untersagt das verdichten von Infektiösen Material. Wie bekomme ich das unter einen hut?

Siedlungsabfälle werden meistens verdichtet. Für 180104 werden Nass-Pressen eingesetzt, die Flüssigkeiten zurückhalten können. Dieser Abfall geht direkt in die Verbrennung einer Hausmüllverbrennungsanlage, ohne den Umweg über eine Vorsortierungsanlage. Die Abfälle, die als infektiös eingestuft werden, gehen in 30-60l Medizinischen Einwegbehältern in die Sonderabfallverbrennungsanlage. Ich habe mir neulich eine Anlage angeschaut, die infektiöse Abfälle vor Ort sterilisiert/desinfiziert, da wird der infektiöse Abfall in Säcken reingeworfen und kommt als "ungefährlicher" Abfall wieder raus... ein Horror für jede FASi.
12 2,863 Beitrag komplett anzeigen
Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: PPWR und Gefahrgut NRiv 30.06.2026 14:23
Hallo Thomas

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. EIPA Stellungnahme hat uns auch erreicht.

Der Kunde als Erzeuger benötigt alle Informationen nicht nur zu unserem Produkt, sondern auch zu den verwendeten Packmitteln für den Transport. Habt ihr noch die Anfrage vom Kunden bezüglich der verwendeten Transportverpackungen (Paletten, Stretchfolie, Klebebänder)? Welche Dokumente werden mitgeliefert? Ich habe folgende Anfrage zu Transortpackmitteln erhalten:
• Spezifikation oder technisches Datenblatt
• Materialzusammensetzung (inkl. Gewichtsangaben)
• Rezyklatanteil (falls vorhanden)
• Angaben zur Recyclingfähigkeit
• Angaben zur Wiederverwendbarkeit
Welche Dokumente werden mitgeliefert? Danke, LG
12 3,810 Beitrag komplett anzeigen
Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Zulassungsschein, Prüfbericht, Gutachten ralfgrahneis19 30.06.2026 07:59
Hallo zusammen,

wir benutzen bei uns eine 4GV-Verpackung. Der Einfachheit halber haben wir nur zwei Größen dieser Kartonagen.

Bei einem Karton liegt uns der Zulassungsschein, Prüfbericht und ein Gutachten vor, bei dem anderen nur Zulassungsschein und Prüfbericht.

Meiner Meinung nach reicht es aus, wenn uns zu den entsprechenden Kartonagen nur der Zulassungsschein vorliegt, dort stehen ja alle relevanten Angaben
wie Füllmaterial, Innenauskleidung etc. drin, oder gibt es eine Vorgabe, dass beim Versand (Benutzung dieser Kartonagen) auch ein Prüfbericht und ein Gutachten vorliegen muss?

Vielen Dank für eure Info´s im voraus.

Gruß
Ralf



5 579 Beitrag komplett anzeigen
Abfälle Springe zu neuen Beiträgen
Re: Entsorgung "infekter" Abfälle, richtig oder nicht? lost_in_GG 29.06.2026 17:10
Hallo Bergmannsheil,

Antwort auf
Abfall mit Erregern wie MRSA, Sars-Covid 19, Influenza, Noro Viren können nach LAGA als AS 180104 eingestuft werden und können damit mit dem Siedlungsabfall entsorgt werden. Dies passt, da man weiß, dass die meisten Abfälle mit diesen Erregern nun mal in Privathaushalten entstehen und dort bei der Entsorgung über den Hausmüll keine - zusätzlichen - Probleme machen. Richtig ist, die Arbeitsbedingungen des Entsorgungspersonals zu berücksichtigen.


Das verstehe ich soweit und macht Sinn für mich. Siedlungsabfälle werden aber für gewöhnlich nicht verdichtet - unsere Presse hingegen schon. Die LAGA selbst untersagt das verdichten von Infektiösen Material. Wie bekomme ich das unter einen hut?

Antwort auf
Wenn man dogmatisch nach Klasse 6.2 klassifiiziert, würde jedes Taschentuch, in das man hineingeschnuft hat, als UN 3291 zu klassifizieren sein. Aber wer packt das nicht in den Hausmüll?
Siehste.


Da für privatpersonen das ADR in diesem Fall nicht greift, halte ich diese Aussage für etwas Überspitzt smile , aber ich musste dabei schmunzeln - danke laugh
12 2,863 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Verpackungsanweisung IBC03 Joo_Stan 29.06.2026 11:03
Danke für die ausführliche Herleitung. Da konnte ich nach meinem Urlaub ja direkt wieder voll einsteigen. crazy
7 1,392 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN3543 in der Automobilbranche - was ist das? M.A.T. 29.06.2026 07:42
Hallo, Phi_I,
danke für diesen Hintergrund.
Eine spezifische Freistellung für einzelne Produkte sehe ich aus den bereits genannten Gründen als grundsätzlich problematisch und anwenderunfreundlich, schon wegen der resultierenden Lobbyarbeit ("Ich-will-auch-ne Freistellung"-Effekt) und der weiter wachsenden Unübersichtlichkeit. Dabei gibt aus meiner Sicht die Kombination aus Anwenderverantwortung (für das Klassifizieren) und 2.1.2.6 i.V.m. GGBefG bereits alles her, was man für die sicherheitstechnische Abgrenzung braucht. Zumal gerne übersehen wird, daß mit Ausnahme explosiver Eigenschaften die Klassifizierung eben nicht Sache des Gesetzgebers ist!
Es wird immer nach Entbürokratisierung gerufen - mit ein bißchen Kompetenz und Mut zur Eigenverantwortung ist sie greifbar.
Ich hoffe mal, daß zumindest bei der ECE die Schlankheit der Vorschrift Vorrang vor Einzeleingriffen hat.
Ihre Einschätzung bzw. RSEB muß ich natürlich teilen - nationale Sonderlocken halte ich für kontraproduktiv, sicherheitstechnisch und vollzugspraktisch. Auch wenn ich Beispiele wie RSEB 2-5 oder ADR 2.2.2.1.5 mit der Begründung "Erfahrungswerte" für sinnvoll halte!
Gruß
M.A.T.
23 3,808 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN3543 in der Automobilbranche - was ist das? Phi_l 29.06.2026 06:48
Hallo M.A.T.

genau diese "Grundsatzdiskussion" wurde kürzlich ausführlich in den AG Klassifizierung und AG Verpackung des AGGB geführt und im Prinzip waren sich auch alle Teilnehmer einig, dass von diesen Ventilen mit "eingeschweißtem" Natrium keine Gefahr bei der Beförderung ausgehen kann. Unglücklicherweise lag hierzu aber kein Working-Paper vor, weshalb für diesen konkreten Fall keine Empfehlung an das Ministerium gegeben werden konnte. Anlass der Diskussion war dagegen das Working-Paper Italiens zu den Druck-Sensoren und dort wollte man ja eine auf diese Gegenstände zugeschnittene Freistellung und nach meinem Verständnis ist die Natriumlegierung bei diesen Gegenständen auch nicht so "bombensicher" verschweißt wie bei den Ventilen. Da man es aber seitens der Arbeitsgruppen als ungünstig ansieht, für einzelne Gegenstände speziell zugeschnitte Freistellungen einzuführen, wurde die Empfehlung ausgesprochen, den Antrag Italiens abzulehenen. Das Thema wird aber sicher wieder auf die Tagesordnungen kommen und ich hoffe auch, dass man hier zu einer Klarstellung kommen kann, dass Gegenstände, bei denen es praktisch ausgeschlossen ist, dass entahltenes "Gefahrgut" freiwerden kann (in wiederstandsfähigem Material eingeschweißt o. ä.) dann auch nichtmehr in den Geltungsbereich des ADR fallen. Da es sich hierbei vornehmlich um ein Problem bei internationalen Transporten handelt, wird diese Interpretation auf UN Ebene erfolgen müssen, eine Klarstellung in den RSEB wird hier nicht genügen.

LG Phil
23 3,808 Beitrag komplett anzeigen
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