Re: MEGC - Aussprache
JensK
18.08.2026 11:50
Das kann ich gut nachvollziehen. Ich würde dies auch so machen, weil garantiert irgendwann diese Nachfrage kommt. Aber eine Aussprache wie Meg C geht halt wesentlich einfacher über die Zunge. Konnte mir nicht vorstellen, dass sich dies nicht längst durchgesetzt hat. Viele Grüße Jens
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Kundenanfrage Kontaminierte Filter
Claudi1966
14.08.2026 09:41
Hallo, ich brauch bitte eure Hilfe. Habe eine Anfrage - wie folgt:
"Einer der Filter ist mit Kupferätze kontaminiert. = UN 1760 / 8 / II Es ist auf keinen Fall mehr als ein Liter, da der Filter entleert wurde und nur noch die Membrane kontaminiert sind.
Die anderen 5 Filter sind mit „micpstrip 3001“ kontaminiert, s. Datenblätter anbei. = UN 3055/8/III Hier ebenfalls, die Filter wurden entleert und nur die Membrane sind kontaminiert. Die nettomenge je Filter beträgt demnach wenige Milliliter."
Bin ganz ehrlich, das ist gar nicht mein Thema, glaube hatte sowas noch NIE. Meine Frage ist nun - in welche UN Nummer ist diese Sendung einzustufen etc.?
Vorab schon mal DANKE an euch für ein Feedback.
Liebe Grüße aus MUC Claudia
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Re: UN1950 Kuwait nach Deutschland
DJSMP
13.08.2026 13:02
Wenn du das als Sonnenschutz auf deine Haut aufträgst, wird es schon als kosmetischer Artikel durchgehen. Aber dann würde ich das von dir im Selbstversuch vorführen lassen. Welche Farbe möchtest du denn auf deiner Haut? Sonnenbraun?
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Re: Prüfung Gasdruckbehälter
DJSMP
13.08.2026 12:59
Hallo an die Experten,
Antwort eines Lieferanten: "unsere Zylinder haben eine Zulassung nach ISO 7866:2012 + AC:2014. Eine „klassische“ Bauartgeprüfte Verpackung sind die ISO-Zylinder nicht, gelten aber aufgrund der entsprechenden Prüfverfahren dahinter als geeignet."
"Ersetzt" diese Zulassung gem. Norm eine Bauartprüfung vollwertig und die stabile Außenverpackung würde ausreichen?
Oder sollte ich diese Zylinder in 4G-Kisten versenden?
Besten Dank schonmal in die Runde! Wie sehen die Zylinder denn aus und welchen Fassungsraum haben die? Sind Gase drin, die nach Veerpackungsvorschrift 200 verpackt werden oder andere? Auf welchem Verkehrsträger soll versendet werden? Sind die Ventile geschützt oder nicht? Muss ein zusätzlicher Schutz erfolgen? Die meisten mir bekannten Gasflaschen sind nicht UN-Druckgefäße sondern "nach einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk und den allgemeinen Vorschriften... ausgelegt, gebaut, kontrolliert, geprüft und zugelassen". In 6.2.3 ADR wird auf die Vorschriften in 6.2.1 verwiesen. Die ISO 7866:2012 wird dort explizit aufgeführt. Die gleiche Herleitung gelingt auch in der IATA-DGR von 6.2.3 auf 6.2.2. Die Verpackungen (bzw. die anzugebenden Versandstücke) nach VA 200 sind für mich zunächst die Gasflaschen (cylinders). Müssen diese nicht zusätzlich geschützt werden, sind die Kisten drum herum Umverpackungen (Overpacks). Aber es gibt ja u.U. zusätzliche Verpackungsvorschriften für Klasse 2 für Gasflaschen mit Ventilen, die extra geschützt werden müssen. Bei den "Schutzkisten" nach 4.1.6.8 e) ADR bzw. den "Außenverpackungen" nach 4.1.6.1.8 IMDG-Code und 5.2.0.8 (e) IATA-DGR bzw. im Luftverkehr bei den geforderten Außenverpackungen für Flaschen bis 1 L Fassungsraum nach VA 200 bin ich persönlich bei der Angabe des Versandstücks bei dem Äußeren (also z.B. Pappkiste). Das ist für mich keine Umverpackung sondern das Versandstück. Der ADR-Begriff "Schutzkiste" statt wie bei den anderen Verkehrsträgern "Außenverpackung" lässt natürlich Raum für Interpretationen...
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Re: Innenverpackung für Pharma - kein UN-Code
DJSMP
13.08.2026 12:33
Ob diese Pouches für Pharma-Produkte als Innenverpackung zugelassen sind, kann man so pauschal nicht beantworten. Das ist eine Einzelfallentscheidung für jedes (Gefahrgut-)Produkt. Weiterhin muss der Verkehrsträger geprüft werden. Luftverkehr hat teilweise andere Regelungen als Land -und See.
Wie schon beschrieben, brauchen Innenverpackungen keine UN-Prüfungen, wohl aber in bestimmten Fällen Innendruckprüfungen. Für Versandstücke sind ggf. trotz nicht notwendiger UN-Prüfung Fallprüfungen vorgeschrieben.
In einigen Verpackungsanweisungen sind weiterhin konkrete Angaben zum Material der Innenverpackungen enthalten.
Vielleicht teilst du mal die UN-Nummern und die Verkehrsträger, über die versendet werden soll. Dann könnte man detailliert schauen.
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Re: ASP Verschlüsse Splint im Baumuster
DJSMP
13.08.2026 12:23
Ich bin da bei tsteinhauser. Es kommt darauf an! :-)
In einem (deutschen) Zulassungssschein ist der Prüfbericht der Basisprüfung (und eventuelle Nachprüfungen) angegeben, der für die Zulassung maßgebend war. Dort müsste man rein sehen. In der Praxis leider ein Ding der Unmöglichkeit.
Diese Dokumente werden nicht automatisch veröffentlicht. Man müsste hierzu die Zulassungsscheine einsehen und die jeweiligen Prüfberichte beim jeweiligen Hersteller anfordern. Selbst wenn man sie überhaupt bekommt ("Geschäftsgeheimnisse"), ist das ein Kampf von Don Quichotte gegen Windmühlen.
Daher lieber die Splinte rein, wenn die Öffnungen dafür vorhanden sind.
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Re: UN1950 Kuwait nach Deutschland
DJSMP
13.08.2026 12:03
Ich bin sehr gespannt, unter welchem Eintrag du ein (ich denke) entzündbares Spray (dann der Unterklasse 2.1), welches nicht unter "Kosmetische oder medizinische Artikel" fallen dürfte, in Tabelle 2.3A unterbringst.
Deine "rechtliche Grauzone" erschließt sich mir noch nicht ganz... :-)
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Gasflaschen Luftverkehr
Claudi
13.08.2026 09:06
Moin,
ich habe gerade kein IATA-DGR-Buch zur Hand, daher meine Frage: ne ganz normale Gasflasche (CO2), pi-Kennzeichnung, geprüft, für Straße, See völlig fein. Gibt es zusätzliche Auflagen an die Gasflasche, damit sie fliegen darf?
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Re: ASP Verschlüsse Splint im Baumuster
tsteinhauser
12.08.2026 07:03
Hallo Robbi,
ich habe eine vergleichbare Fragestellung mal in der AG-Verpackungen gehört. Damals ging es um Deckelfässer und ebenso die Frage, ob die Spannringe mit einem Splint gesichert werden müssen. Die offizielle Aussage war, die Fässer müssen so befördert werden, wie sie für die Bauartzulassung geprüft wurden: Prüfung mit Splint - dann auch den Splint beim Transport, Prüfung ohne Splint, kein Splint beim Transport erforderlich.
Die Informationen darüber werden meines Erachtens nicht im Zulassungsschein stehen, aber sie müssten im Prüfbericht für die Bauartzulassung zu finden sein. Im ADR findest Du für Verpackungen unter 6.1.5.8 und für IBC unter 6.5.6.14.1 den Satz: "Über die Prüfung ist ein Prüfbericht zu erstellen, der mindestens folgende Angaben enthält und der den Benutzern der Verpackung / des IBC zur Verfügung gestellt werden muss". D. h., die Hersteller müssen auf Anforderung den Prüfbericht vorlegen.
Unabhängig davon wäre meine Praxis-Empfehlung: ""Im Zweifelsfall lieber mit Splint".
Viele Grüße
Thomas
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ASP Verschlüsse Splint im Baumuster
RobbiTobbi
11.08.2026 17:24
Hallo zusammen,
es gibt eine Vielzahl an ASP als Kiste / IBC. Neben Eigenschaften wie Größe und Material haben die Behälter auch verschiedene Arten und Anzahl an Verschlüssen. Schnappverschlüsse mit Feder funktionieren ohne Splinte, andere Verschlüsse haben Splinte an einer Kette mit dran.
Wenn man Splinte nutzen muss, um ein sicheres Verschließen zu gewährleitsten, ist es ein bautechnisches Teil und müsste mitgeprüft werden für die Baumusterzulassung. Muss die Nutzung dann auch in der Zulassung drin stehen?
In einer Zulassung habe ich "GEFAHRGUTSYSTEME IBC Typ 11A ASP 800-08 Standard 2 Verschlüsse ohne Sicherungssplint" gefunden. Bei anderen steht aber nichts.
Problem dahinter ist: Auf Kundenhof stehen nebeneinander 3 verschiedene Modelle von ASP. Kunde muss erklären, warum bei einem Splinte drin sind und bei zweien nicht. Ich könnte das nur über das Baumuster herleiten ob es nötig ist oder nicht.
Ist der Ansatz richtg?
Grüße Robbi
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Re: Reederei fordert Falschangaben
StefanMUC1
11.08.2026 09:46
Am besten ist, wenn man eine SicherheitsINFORMATION für das Erzeugnis mit der richtigen Klassifizierung in Kapitel 14 mitschickt. Diese Sicherheitsinformation kann man ja auch selbst erstellen. Wenn natürlich eine Sicherheitsdatenblatt für das Gas mitgegeben wird, dann können die "einfachen" Buchungsmitarbeiter schon auf die Idee kommen, das streng nach dem Sicherheitsdatenblatt zu bewerten.
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Re: Reederei fordert Falschangaben
M.A.T.
11.08.2026 07:32
Hallo, es könnte hilfreich sein, in der Argumentation gegenüber diesem Geschäftspartner auch auf die relevante Bestimmung und ihre Fundstelle zu verweisen, z.B. 2.0.6.1 oder 3.1.2.1 und evtl. die SV. Außerdem wäre der Kontakt mit deren Gb - den muß es geben falls in D ansässig - und bei Standort HH die Einbeziehung der sehr kompetenten und pragmatisch arbeitenden dortigen Fachbehörde zu überlegen oder anzubieten. M.A.T.
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Re: Reederei fordert Falschangaben
Claudi
11.08.2026 07:06
Das klingt wieder nach einem Fall mangelnden Trainings.
Schreib denen nochmal, ggf. ausführlich und mit Beschreibung der Maschine, dass es sich um eine Kältemaschine handelt, Welches Gas da genau drin ist, würde ich gar nicht erwähnen (nur ob brennbar oder nicht). Auch wenn man denen ein SDB des Gases zusendet, kommen manche Sachbearbeiter auf Ideen (in Abschnitt 14 steht ja eine andere UN-Nummer als auf der IMO, also erstmal diskutieren).
Sei da im Ton durchaus nachdrücklich und weise darauf hin, dass du als Versender für die Klassifizierung verantwortlich bist und denen UN2857 vorgibst. Weise drauf hin, dass UN1078 eine falsche Deklaration wäre. Bei Unklarheiten solle man sich doch intern an den Vorgesetzten bzw. deren Gefahrgutbeauftragten wenden.
Ich persönlich würde aus rechtlichen Gründen und auch aus Prinzip hier auf keinen Fall einknicken und als UN1078 deklarieren.
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