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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Beförderungspapier nach 5.4.1.1 g)? Gerald 30.03.2026 18:32
Hallo,
irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch, und zwar geht es un die Angaben im Beförderungspapier nach 5.4.1.1 g), da steht "den Namen und die Anschrift des Absenders".

Der Name ist für mich eine Person, aber keine Firma und Anschrift des Absenders ist für mich die postalische Adresse, also Name, Straße mit Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Oder sehe ich das Falsch??
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Re: Versand nach England: RID nötig? (Eurotunnel) Jacob Madsen 30.03.2026 11:56
Ein Hallo in die Runde zurück,

was ist das für eine Fortbildung, die so unspezifische Aussagen macht ?
Mal so eben Umladen auf die Bahn findet nicht statt. Der Kanaltunnel hat eigene Gefahrgut-Regeln (in Anlehnung an das ADR) mit Mengengrenzen und Anmeldungen; insofern muss vor dem Beförderungsbeginn feststehen, welcher Weg nach GB gewählt wird.
Folgender Satz steht im Vorwort der "Richtlinien für den Transport von Gefahrgut durch den Eurotunnel":

Die Beförderung von Gefahrgut durch den Kanaltunnel muss in erster Linie den Bestimmungen des
ADR (Übereinkommen für die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße) entsprechen. Die Definition
von Gefahrgütern entspricht der aktuellen Ausgabe der ADR-Regelungen, auf deren Grundlage
Eurotunnel Fracht entscheidet, ob es Güter akzeptieren oder nur unter gewissen Einschränkungen
annehmen kann oder gar zurückweisen muss.


Diese Richtlinie ist im Netz zum Nachlesen verfügbar.
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Re: Versand nach England: RID nötig? (Eurotunnel) Michael 30.03.2026 11:23
Hallo,

ich denke nicht, dass die Eurotunnel-Gesellschaft etwas über deutsche Rechtsdefinitionen aussagen kann.

Wie sieht denn das im Huckepackverkehr aus? Im RID wird ja da auch nur auf das ADR verwiesen, benötigt mann deshalb den Bahn-Schein? Für mich wäre das vergleichbar.

Es handelt sich ja im Tunnel um eigene Regelungen, die ganz eigene Systematiken aufweisen und ein wenig ans ADR angelehnt sind und schon gar nicht auf die RID beruhen.

Ansonsten halt noch mal Tanktafel und Tankschild lernen, dann ist die Prüfung recht einfach (sehr ans ADR angelehnt).

Michael
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Re: Versand nach England: RID nötig? (Eurotunnel) M.A.T. 30.03.2026 11:14
Hallo, es wäre interessant die Rechtsgrundlage für diese Aussage zu erfahren.
Soweit ich die Eurotunnel-Richtlinie verstehe ist nur ADR betroffen. Vermutlich können Sie bei den Info-Stellen:
Eurotunnel Service Commercial Fret
Terminal France
B.P. 69
62904 Coquelles Cedex
Tel + 33 (0) 3 21 00 64 65
Email freight@eurotunnel.com
Eurotunnel Freight Commercial Department
Ashford Road
Folkestone
Kent
CT18 8XX
Tel + 44 (0) 1303 282 244
Email freight@eurotunnel.com
eindeutige Auskünfte erhalten.
Gruß
M.A.T.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Versand nach England: RID nötig? (Eurotunnel) 11010100112 30.03.2026 11:07
Hallo in die Runde,

wir versenden immer mal wieder nach England. Nun wurde auf einer Fortbildung erwähnt, dass hier ggf. auch der Gb nach RID geschult sein muss, da ggf. im Eurotunnel auf Schiene umgelagert wird.

Ist da etwas wahres dran? Ich kann mir nicht vorstellen, dass nur für diese Eventualität noch eine Zusatzschulung für alle Gb notwendig wird.

Viele Grüße!
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Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: PPWR und Gefahrgut NRiv 30.03.2026 09:45
Liebe Kollegen,

vielen Dank für Ihre Rückmeldungen und Informationen. Ich habe den Entwurf mit Interesse durchgesehen.
Das ist genau unser Fall: Wir stellen die Verpackungen aus neuem HDPE mit Gefahrgutzulassung her, liefern diese jedoch auch an Lebensmittelkunden. Die Kunden reagieren bereits proaktiv, und entsprechende Anfragen haben in den letzten Monaten zugenommen.
Im Bereich der Gefahrgutverpackungen aus Wellpappe wurden fast alle Sortenzusammensetzungen auf das tolerierte Minimum der technischen Werte „downgradet“ und haben neue Zulassungen erhalten. Derzeit werden viele Sorten mit recyceltem Papier produziert, obwohl früher ausschließlich Kraftpapier verwendet wurde. Kraftpapier kommt aktuell in meisten Artikels nur noch in der Außenschicht zum Einsatz.
Für HDPE gibt es derzeit kein Rezyklat auf dem Markt, das vom Lieferanten als lebensmittelkonform bestätigt werden könnte.
Vielen Dank nochmals für Ihre Informationen.
Liebe Grüsse
NRiv
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Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: Großbatteriespeicher Kennzeichnung Lithium Gerald 27.03.2026 14:35
Hallo Peter,
Antwort auf
ich habe bisher leider noch keinen gefunden, der seinen nagelneuen hochwertigen Speicher mit einer Blechtafel für den einmaligen Transport versieht.


Bei der Beförderung auf der Straße der Güterbeförderungseinheit nach UN 3536 und Nutzung der SV 389 muss ich schon den Unterabschnitt 5.3.2.2 einhalten, aber bei der Lagerung nicht. Das Bild zeigt die Güterbeförderungseinheit vor Ort.

Bei der Beförderung selbst kann man die orangfarbene Tafel am Fahrzeug bzw. Auflieger anbringen, so wie es z.b. bei ortsbeweglichen Tanks nach IMDG-Code vom Hafen zum Empfänger gemacht wird.

Es steht zwar im Absatz 5.3.2.2.1: "Bei Containern, in denen gefährliche feste Stoffe in loser Schüttung befördert werden, und bei Tankcontainern, MEGC und ortsbeweglichen Tanks dürfen die nach den Absätzen 5.3.2.1.2, 5.3.2.1.4 und 5.3.2.1.5 vorgeschriebenen Tafeln durch eine Selbstklebefolie, einen Farbanstrich oder jedes andere gleichwertige Verfahren ersetzt werden. Diese alternative Kennzeichnung muss den in diesem Unterabschnitt aufgeführten Anforderungen mit Ausnahme der in den Absätzen 5.3.2.2.1 und 5.3.2.2.2 aufgeführten Vorschriften betreffend die Feuerfestigkeit entsprechen."!

Aber das Trifft nicht für die Güterbeförderungseinheit nach UN 3536 zu.
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Ladungssicherung Springe zu neuen Beiträgen
Kühlschrank unterwegs M.A.T. 27.03.2026 13:16
und was so passiert ist hier gut zu sehen.
"Ist so schwer, das bewegt sich schon nicht."
Das zweite Bild startet das Video.
Gruß
M.A.T.
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Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: Großbatteriespeicher Kennzeichnung Lithium Peter06 27.03.2026 12:31
Hallo Gerald,

ich habe bisher leider noch keinen gefunden, der seinen nagelneuen hochwertigen Speicher mit einer Blechtafel für den einmaligen Transport versieht.
Dieser Link geht auf einen Speicherpark von RWE.
https://www.rwe.com/unsere-energie/...espeicher/flaechen-fuer-batteriespeicher

Da sind gleich oben ganz prominent mehrere dieser Speicher drauf.
Das sieht auch nach Folie aus.
Offensichtlich sollte RWE mal den Gefahrgutbeauftragten wechseln oder sich engagieren, damit das ADR praxistauglich angepasst wird.

Grüße, Peter
8 498 Beitrag komplett anzeigen
Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: Großbatteriespeicher Kennzeichnung Lithium Gerald 27.03.2026 11:36
Hallo Peter06,
Antwort auf
Bei der Variante SV 389 dürfen nach meiner Lesart von 5.3.2.2.1 keine selbstklebenden orangenen Warntafeln verwendet werden.


Du nutzt ja bei dem Container unter UN 3536, und meiner Wissens nach, trifft die SV 389 nur für UN 3536 zu, denn gleich im ersten satz bei der SV 389 steht: "Diese Eintragung gilt nur für Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien, die in einer Güterbeförderungseinheit eingebaut sind und die nur dafür ausgelegt sind, Energie ausserhalb der Güterbeförderungseinheit bereitzustellen."

Ich kann mir schlecht vorstellen, dass die Lithium-Ionen-Batterien oder Lithium-Metall-Batterien wieder ausgebaut werden. Warum soll mann die orangefarbenen Tafeln dann nicht an den Seiten befestigen können, entweder verschrauben oder nieten, damit der Unterabschnitt 5.3.2.2 erfüllt wird.
Stell Dir mal Folie auf dem Container vor und es kommt zu einem Brand, die Feuerwehr rückt an, und löscht vielleicht mit Wasser, weil sie nicht weis, was im Container sich befindet. Und diese kleinen Löcher im Container sollten also, das Problem nicht sein.
8 498 Beitrag komplett anzeigen
Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: Großbatteriespeicher Kennzeichnung Lithium Phi_l 27.03.2026 10:34
Hallo Peter,

das ist ein interessanter Punkt, in der Tat wäre für diese Tafeln nach reinem Wortlaut auch nach meinem Verständnis derzeit keine Selbstklebefolie oder Farbanstrich erlaubt. Und hierbei kann ich leider auch nicht mit einem Praxistipp dienen. Allerdings sehe ich den Punkt der "Beschädigung" etwas anders. Klar, ich müsste zwei Löcher pro Tafel in den Container bohren, aber ordentlich ausgeführt sehe ich nach Anbringen der (Halterung für die) Tafel dann keine "Beschädigung", da die Tafel ja Teil des fertigen "Containers" ist und dieser ja nach Gefahrgutrecht auch keine spezifischen Containernormen erfüllen muss.

Aber ich wäre auch auf Rückmeldungen gespannt, wie dieses "Problem" in der tatsächlichen Praxis bereits gelöst wurde.

LG Phil
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Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: Nicht zugelassene Prüfstelle: DNV-GL und Silver/CI Qahli 27.03.2026 10:19
Der Link ist korrekt - zuständig sind die §12 Stellen, welche ebenfalls über die UNECE zu finden sind.
Tatsächlich ist das Problem schon relativ lange bekannt, aber die Marktüberwachung war diesbezüglich lückenhaft. Dieses Jahr kommt endlich Schwung in die Sache und Kontrollen finden schon gezielt statt. Hoffentlich macht es schnell die Runde, denn effektiv werden an den Tanks keine Prüfungen durchgeführt und Mängel nicht beachtet.
5 3,343 Beitrag komplett anzeigen
Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: Großbatteriespeicher Kennzeichnung Lithium Peter06 27.03.2026 07:38
Hallo Phil,
danke für die Ergänzung.

Bei der Variante SV 389 dürfen nach meiner Lesart von 5.3.2.2.1 keine selbstklebenden orangenen Warntafeln verwendet werden.
Die Selbstklebefolie ist nur für "Container, in denen gefährliche feste Stoffe in loser Schüttung befördert werden" und bei Tankcontainern zugelassen.

Für die geforderten Blech- oder Kunststofftafeln fehlt mir die Phantasie, wie man das an dem Standardcontainer außen befestigen soll ohne den dauerhaft zu beschädigen.

Gibt es da weitergehende Praxistipps?

Grüße, Peter
8 498 Beitrag komplett anzeigen
Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: PPWR und Gefahrgut Gerald 26.03.2026 15:28
Hallo NRiv,
Antwort auf
Wie setzt ihr Artikel 7 der PPWR in der Praxis für Gefahrgutverpackungen um?


Bei den 20. Gefahrgut-Technik-Tagen, gab es zu diesem Thema einen Vortrag, wo unter anderem gesagt wurde, "Viele Details seien immer noch unklar und die vollständige Umsetzung der PPWR hängt u.a. von noch ausstehenden Rechtsakten ab." nachzulesen in Gefaährliche Ladung Heft 03/2026 Seite 28.

Für die Bundesratsitzung am 27.03.2025 unter Top 26 steht das Dokument
"98/26 Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40" auf der Tagesordnung.

Weiter Links:

Kabinettentwurf

VCI-Position zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur
Anpassung des Verpackungsrechts ...

PPWR in der Praxis: Pflichten und komplexe Realität

Merkblatt: Die neue europäische Verpackungsverordnung – VO (EU) 2025/40

Die neue Verpackungsverordnung

Ich hoffe, dass hilft Dir ersteinmal weiter, und nun müssen wir die Entwicklung abwarten, denn da müssen wohl die ein oder andere Konformitätserklärung geändert werden.
3 277 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Neue Feuerlöscher ohne Plombe? Claudi 26.03.2026 15:12
Danke für die Mühe @Gerald.

Es werden im Baumarkt (also nicht temu, Flohmarkt oder irgendwelche windigen Restpostenramschmärkte) Feuerlöscher verkauft, die nicht die Norm erfüllen, sondern nur "so ähnlich wie"? Mit Absicht, weil das für den Weihnachtsbaumbrand zu Hause und das Gefühl von Sicherheit auch reicht?

Ich finde es auch Quatsch, FL ohne Plombe zu verkaufen. Das wäre sowas wie Getränkeflaschen mit offenem Plastik-Ring-Dings oder gebrochene Siegel an Kosmetik/ Elektronik.
Hat da schon jemand drauf getrunken, reingegriffen oder das Gerät benutzt?

Hat jemand einen FL ohne Plombe schon benutzt?

Ich verstehe aber den Fahrer völlig. Der hat Stress, muss spontan mit dem 40-Tonner zum Baumarkt, nen FL kaufen. Der geht doch davon aus, dass ihm da kein Mist verkauft wird. Ich werde Verlader darauf hinweisen, dass sie wiederum die Fahrer, die einen FL kaufen müssen, auf die Plombe hinweisen.
12 1,473 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Neue Feuerlöscher ohne Plombe? Gerald 26.03.2026 14:51
Hallo Claudi,
ich habe mal verschiedene Hersteller von Feuerlöschern angeschrieben.

In Unterabschnitt 8.1.4.3 steht: "...die entsprechende Anforderung der Norm EN 3 Tragbare Feuerlöscher Teil 7 (EN 3-7:2004 + A1:2007) erfüllen."

Das Problem ist wohl, dass Feuerlöscher nur in Anlehnung an diese Norm gefertigt wurden und haben somit keine offizielle Gültigkeit am Markt. Es fehlt auch der Hinweis auf dem Feuerlöscher Nr. der Anerkennung: " ....DIN EN3", so wurde es mir mitgeteilt.

Ich denke mal, es kommt wohl auf den Feuerlöscherhersteller an!

Und mir wurde auch mitgeteilt, "ist es völliger quatsch die Löscher ohne eine passende Plombe zu verkaufen, weil das Gerät so nicht gegen unbeabsichtigtes Auslösen gesichert ist. bzw. Ob der Feuerlöscher schon mal in Gebrauch war.

Das ist auch meine Sichtweise und ich bin ganz bei dem Beitrag von DJSMP.

Das der Fahrzeugführer vielleicht nicht in der Lage ist, diese Forderungen aus dem ADR Unterabschnitt 8.1.4.3 umzusetzen, ist mir schon klar, obwohl es bei den entsprechenden Kursen nach Kapitel 8.2 mit geschult wird.
12 1,473 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Best Practice Beispiele für den Jahresbericht Toxy 26.03.2026 12:20
Vielen Dank für die Antworten! Jetzt kann unser Jahresbericht vom hässlichen Entlein zum schönen Schwan werden smile
3 354 Beitrag komplett anzeigen
Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN3528 SV363 - Anforderungen Uwe73 26.03.2026 08:38
Hallo M.A.T

vielen Dank für die schnelle Info.

Was gebe ich bei der Nettomenge an, wenn ich kein konkretes Gewicht habe, da leer ?

Angaben die schon klar sind:
UN3528 ENGINE, INTERNAL COMBUSTION, FLAMMABLE LIQUID POWERED, 3, F-E, S-E

Bruttogewicht: 1500 kg

Verpackung: 1 Holzkiste ( wooden case)

Transport in accordance with special provision 363

Die Anforderungen an die Verpackung sollen dann denen der P005 entsprechen.

Auch wenn leer bleibt es auf Grund der Klassifizierung Gefahrgut, gemäß der Hamburger Gefahrgut- und Brandschutzverordnung ?

VG
Uwe73

2 169 Beitrag komplett anzeigen
Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN3528 SV363 - Anforderungen M.A.T. 26.03.2026 07:54
Hallo, Uwe73
nach dieser SV gibt es kein Erfordernis außer der Einhaltung von 363 und was im 1. Absatz steht, also auch 5.4. Wenn die Reederei eine solche Erklärung verlangt - auf Basis ihrer AGB - dann werden Sie die beibringen müssen, obwohl wg. nächstem Satz eigentlich überflüssig. IMO mit SV-Eintrag ist erforderlich, steht in der SV. Abwicklung: Sollte alles vorab mit der Reederei schriftlich vereinbart werden, und die Bestätigung kann nur von der Firma kommen, die die Spülung durchführt.
Viel Erfolg und Gruß
M.A.T.

2 169 Beitrag komplett anzeigen
Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
UN3528 SV363 - Anforderungen Uwe73 26.03.2026 07:42
Hallo zusammen,

wir haben einen Kunden der Zylindermotoren (UN3528) per See versenden möchte. Laut Aussage des Kunden erfolgt vor Versand im Regelfall ein kurzer Testlauf und im Anschluss wird der Motor gespült/gereinigt.
Nun könnte ja auf Grund dieser Aussage die SV363 zur Anwendung kommen. Allerdings gibt es hier vom Kunden aktuell kein Schriftstück oder ähnliches.

Nun habe ich gehört, dass es Reedereien gibt, die eine sogenannte Draining declaration (Purging/Cleaning Certificate) fordern. Ist das notwendig und wenn ja gibt es eine Vorgabe ?


Muss irgendwo vermerkt sein, dass der Transport nach SV363 erfolgt ?

Wie ist der übliche Prozess, dass die Abwicklung hier reibungslos erfolgen kann ( Was muss der Kunde hier an Bestätigungen/ Dokumenten zur Verfügung stellen) ?

Wenn der Punkt als erfüllt gilt, dann muss kein Beförderungsdokument erstellt werden ?

SV363:
.2 Motoren oder Maschinen, die frei von flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen sind und keine anderen gefährlichen Güter enthalten, unterliegen nicht diesem Code.

Bemerkung 1: Ein Motor oder eine Maschine gilt als frei von flüssigen Brennstoffen, wenn der Flüssigbrennstoffbehälter entleert wurde und der Motor oder die Maschine wegen Brennstoffmangels nicht betrieben werden kann. Motoren- oder Maschinenbauteile wie Brennstoffleitungen, -filter und -einspritzer müssen nicht gereinigt, entleert oder entgast werden, damit sie als frei von flüssigen Brennstoffen gelten. Darüber hinaus muss der Flüssigbrennstoffbehälter nicht gereinigt oder entgast werden.


Danke für eure Unterstützung.

VG
Uwe73
2 169 Beitrag komplett anzeigen
Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: Großbatteriespeicher Kennzeichnung Lithium Phi_l 26.03.2026 07:26
Hallo Peter,

ich sehe gerade weder eine Vorgabe in den Vorschriften noch etwas, das aus Sicherheitsgründen ergeben würde, dass nur ein vollständig einsatzbereiter Container unter diese Vorschriften fällt. Das Gefahrgut sind ja die "Batterien die in einer Güterbeförderungseinheit eingebaut sind und nur dafür ausgelegt sind, Energie außerhalb der Güterbeförderungseinheit bereitszustellen" und das ist ja der Fall, auch wenn der Container noch nicht vollständig fertiggestellt ist. Aber die Batterien sind ja bereits verbaut und für den entsprechenden Zweck ausgelegt (und nicht um sie wieder zu entnehmen und für etwas anderes zu verwenden).
Was außerdem verbaut sein muss sind die Systeme, die eine Überladung oder Tiefenentladung verhindern, also das BMS (Batteriemanagementsystem, NICHT Brandmeldesystem). Und ich hoffe, das ist hier bereits der Fall.

Die andere Stelle mit "sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb" bezieht sich ja nur auf andere Gefahrgüter, die theoretisch ebenfalls verbaut und dann von den Vorschriften ebenfalls freigestellt wären, wenn sie für einen solchen Betrieb notwendig wären.

Sofern aber die Batterien alle Anforderungen dieser Sondervorschrift erfüllen, sehen ich keinen plausiblen Grund, warum der noch nicht ganz fertiggestellte Container einer anderen UN Nummer zugeordnet werden sollte.

Aber vielleicht gibt es unter unseren Batterie-Experten ja noch andere Ansichten? Ich kann hier leider nur auf mein Vorschriftenverständnis zurückgreifen und hatte mit einem Solchen Container noch nicht in der Praxis zu tun.

LG Phil

PS: Ob der Container die Definition aus 1.2.1 oder die CTU-Vorschriften erfüllt ist nicht relevant, ebenso wie der mögliche Wechsel seines Standortes oder eine rein stationäre Verwendung.
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Abfälle Springe zu neuen Beiträgen
Re: Abfall-Entsorger ändert Deklarierungen - illegal? Peter Müller 25.03.2026 16:25
1.)
Rechtlich gesehen ist die Sache klar geregelt.
Der Abfallerzeuger macht die Einstufung seines Abfalls. Die AVV kennt die entstehungsabhängige Einstufung.
Insofern ist ein Wechsel in ein anderes Kapitel schwierig zu erklären.
Aber :
Der Begriff "Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisenhydrometallurgie" ist ja noch relativ klar.
Nur, ist die "chemische Oberflächenbehandlung" (Kapitel 11) nicht auch ein "anorganisch-chemischen Prozess" (Kapitel 06) ?
Die Einstufung eines Abfalls nach der Entstehung mag in manchen Bereichen sinnvoll sein- im Bereich der Chemie ist sie es meist nicht.

Ich war viele Jahre im Bereich der stofflichen Behandlung in einer "Chemisch-Physikalischen Anlage" tätig, die Abfälle behandelt hat.
Oft mußte ich meinen Kunden erklären, dass es häufig vorkommt, dass 5 oder mehr verschiedene Abfallschlüssel in einen Reaktions-Behälter gepumpt werden und zusammen behandelt werden.
Gleichsam kommt es vor, dass 5 Behälter mit gleichem Abfallschlüssel wegen chemischer Verschiedenheit in 5 verschiedenen Behältern behandelt werden müssen.
In der täglichen Praxis ist es so, dass die Entsorger vor allem im Bereich der Sammelentsorgungsnachweise für gleichartige Stoffe einen möglichst "neutralen" Schlüssel genehmigen lassen, über den sie so viel passende Abfälle als möglich übernehmen.
Die "Sammler" kosten eine Menge Geld und gelten nur 5 Jahre. Es macht für den Entsorger also keinen wirtschaftlichen Sinn, wenn über eine Schlüssel nur 4 oder 5 Tonnen Abfall im Jahr eingesammelt werden kann.
Kommt ein Kunde hinzu mit stofflich passendem Abfall, aber einer Schlüsselnummer für die er keinen Sammler hat, versucht man den Kunden zum Wechsel der Schlüsselnummer zu bewegen. Das ist nicht selten.
Von den Behörden wird dieser Vorgang nur in Einzelfällen beanstandet, auch wenn er rechtlich keinen Bestand hat.

2.)
Eine N.A.G.- Eintragung braucht immer einen Zusatz. Sie kann so nicht stehen bleiben.
Ich verwende der Einfachheit halber den Zusatz "ABFALL NACH ABSATZ 2.1.3.5.5". Ja das kann man beanstanden, kennt man den Inhaltsstoff der die Gefahr auslöst.
Aber warum sollte man sich die Sache unnötig schwer machen.
Der Eintrag heißt dann z.B. : "UN 1992 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG, N.A.G., UMWELTGEFÄHRDEND, 3 (6.1), II, (D/E) ABFALL NACH ABSATZ 2.1.3.5.5"
12 3,616 Beitrag komplett anzeigen
Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: Großbatteriespeicher Kennzeichnung Lithium Peter06 25.03.2026 15:25
Hallo Phil,

danke für ihren Beitrag.
Bei UN 3536 bin ich bisher immer von einem „betriebsfähigen Zustand“ der Beförderungseinheit ähnlich einem mobilen Notstromaggregat ausgegangen. Ich kenne Szenarien bei denen der Speicher in geladenem Zustand an eine abgelegene Stelle zur Versorgung von Ladestationen gebracht und nach Entladung wieder geholt wird. In SV 389 wird auch von „sicherem und ordnungsgemäßem Betrieb“ ausgegangen.
Der Speicher in meinem Fall ist ein zu 95 % fertiggestellter Rohbau der in diesem Zustand nicht betriebsfähig ist, die Zellen sind ungeladen. Er ist auch nicht für einen irgendwie gearteten „mobilen Einsatz“ an unterschiedlichen Standorten vorgesehen.
Es fehlen Brandschutz- und Blitzschutzeinrichtung, es gibt auch keine elektrotechnische Abnahme.
Trotzdem UN 3536?
Grüße, Peter
8 498 Beitrag komplett anzeigen
Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: Großbatteriespeicher Kennzeichnung Lithium Phi_l 25.03.2026 12:20
Das ist in meinen Augen das klassische Beispiel für UN 3536 und daher steht alles zu beachtende in der SV 389. Sofern die verbauten Batterien ein Gewicht von 333 kg überschreiten, wäre der Container entsprechend dem letzten Satz der SV 389 zu kennzeichnen.

LG Phil
8 498 Beitrag komplett anzeigen
Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Großbatteriespeicher Kennzeichnung Lithium Peter06 25.03.2026 11:40
Guten Tag,

leider kursieren diverse Beschreibungen im Netz, deshalb hier meine Anfrage an die Spezialisten.

Beschreibung / Transportbedarf:
Es handelt sich um einen Großbatteriespeicher, bestehend aus 1720 Lithium-Ionen-Batterien. Neben den Batteriezellen sind noch Wechselrichter und anderes technisches Equipment im Container verbaut. Aber nichts, was die gespeicherte Energie selbst verbraucht.
Ich werte es deshalb nicht als „Ausrüstung“.
Für den Einbau der Komponenten wurden an dem CTU-Container Türen und weitere Öffnungen verändert und zusätzlich angebracht.
Durch diese Umbauten verliert er nach meiner Einschätzung die Eigenschaft der Containerdefinition nach ADR 1.2.1.
Müssen die in 1.2.1 aufgeführten Merkmale alternativ oder in Summe zutreffen?
Der Container wird nach dem Transport exakt so dauerhaft aufgestellt. Ein tatsächlicher Container würde ja entleert und wiederverwendet.

Es gibt auch Argumentationen, die den Container als Beförderungseinheit auslegen und nach UN 3536 in Verbindung mit SV 389 klassifizieren.
Wie ist dazu die Meinung?

Ist der Container durch die Umbauten denn eine „Kiste aus Stahl“ oder ein Verschlag/Gestell geworden, in das nach P903 (2) verpackt wird?
Kennzeichnung dann als Packstück mit Gefahrzettel 9A auf zwei Seiten und UN 3480?

Beigefügt ein Bild mit Kennzeichnung UN 3480 und Gefahrzetteln nach 5.3.1.1.4. auf 4 Seiten.
Wäre das korrekt?

Informativ: die Prüfzusammenfassung der Batterie liegt vor.

Danke für Unterstützung.
Grüße, Peter
8 498 Beitrag komplett anzeigen
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