Re: Verladerpflichten nach § 2 Abs. 3 GGVSEB 2025
M.A.T.
08.10.2026 13:17
Hallo, 007, Meinen Sie mit § 2 die Begriffsbestimmung "Verlader" und nicht dessen Pflichten, denn die stehen ja hauptsächlich in § 21. Verstehe ich das richtig? Im Absatz (3) ist der erste Satz im letzten typographischen Absatz für Sie vielleicht relevant, denn Besitzer sind ja Sie und der IBC = Gut wird von Ihnen übergeben. Welche Eigenschaft Sie in Ihrer Konstellation haben hängt aber auch von den Verträgen zwischen den drei beteiligten Parteien ab. Ohne die zu kennen wüßte ich hier keine eindeutige Vorschrifteninterpretation zu machen. Was sind denn die "gewöhnlichen" Transporte? Andere als Abfälle? Treten Sie dabei als Verlader auf? Das mit der "Verschlußsache" Kommunikation finde ich befremdlich, zumal es, falls der externe im GG-Bereich involviert ist, dem Grundgedanken "Schadenvermeidung" der GGVSEB und speziell dem § 4 (1) widerspricht. Ist der Abfallbeauftragte gefahrgutrechtlich entsprechend seinen Aufgaben geschult oder unterwiesen und eventuell auch Gb? Dies ist zwingend falls er, wie nach Ihrer Schilderung denkbar, als Absender fungiert. Gruß M.A.T.
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Re: Verladerpflichten nach § 2 Abs. 3 GGVSEB 2025
Gefahrgut007
08.10.2026 13:06
Hallo zusammen, könnt Ihr mir eventuell mit einer Fragestellung helfen? Ich hoffe die Themenzuordnung sagt allen zu.
Unsere gewöhnlichen Transporte werden in Bezug auf die Verladung ausreichend geprüft um uns abzusichern. Nun wurde ich darauf angesprochen, dass wir auch die Pflichten des Verladers inne haben, sobald unser Entsorger für gefährliche Abfälle seinen IBC mit UN3509 abholt und gegen einen leeren austauscht. Ich sehe bei uns die Möglichkeit der Verpackung, welche geregelt ist. Als Verpacker prüfen wir die Verpackung, den richtigen Inhalt und von mir aus auch die Kennzeichnung, wobei auch diese vom Entsorger vorgenommen wird. Müssen wir diesbezüglich auch kontrollieren, wie der IBC auf dem Fahrzeug des Entsorgers gesichert wird?
Wie macht Ihr das? Stichprobenartig? Müssen wir das ausgiebig dokumentieren, oder reicht wohl ein Foto? Am liebsten würde ich den Entsorger selbst dazu ausfragen, allerdings bevorzugt es unser externer Abfallbeauftragter, die Kommunikation bei sich zu halten, da auch nur er den Entsorger für gefährliche Abfälle beauftragt, sobald bei uns etwas abgeholt werden muss. Wir sind also so gesehen nicht einmal Auftraggeber in diesem Fall.
Viele Grüße,
Danger007
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UN3538 + umweltgefährdend
Uwe73
08.10.2026 12:54
Hallo zusammen,
wir haben eine Maschine die einen angebauten Speicher Klasse 2.2 (UN1066) enthält. >2 bar. Des weiteren > 20 L ÖL UN3082
Nach 2.1.5.5 ADR bleibt Klasse 9 für die Klassifizierung hier unberücksichtigt ( UN3538). Nun kommt 2.1.5.6 noch ins Spiel. (....Nebengefahren müssen repräsentativ für die Hauptgefahr der anderen Gefahrgüter....)
Danach müsste ich nun doch Klasse 9 als Gefahrzettel auf der Maschine zusätzlich zu Klasse 2.2 aufbringen ?
Da hier noch umweltgefährdend ein Thema ist, müsste nach 5.2.1.8.1 auch noch umweltgefährdend rauf.
Final: Klasse 2.2 + Klasse 9 + umweltgefährdend.... Oder kann hier auf Klasse 9 - siehe 2.1.5.5 verzichtet werden ?
+ Ausrichtungspfeile nach 5.2.2.1.12.2 ADR
Danke im Voraus für eure Unterstützung.
VG Uwe73
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Re: Versand nach Y341 - Luftfracht
gefahrgutbaer
08.10.2026 09:22
Hallo Claudi,
ich vermute du suchst das:
2.7.7.1 Alle Versandstücke, die unter den Bestimmungen von Unterabschnitt 2.7 versandt werden, müssen den anwendbaren Anforderungen an die Markierung und Kennzeichnung in Abschnitt 7 entsprechen. Das LQ-Label ist eine Markierung (Abschnitt 7.1). Kennzeichnungen sind die Gefahrzettel. (Abschnitt 7.2)
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Versand nach Y341 - Luftfracht
Claudi1966
08.10.2026 08:27
Guten Tag,
jetzt mal nur eine kurze Frage zur Bestätigung für mich: Bei Versand z. B. nach PI Y341 (oder allgemein Y PI) muss doch das Packstück mit Klasse 3 Label + LQ-Label mit Eindruck Y markiert werden
Meine Kollegin hat einem Kunden geschrieben dass nur der LQ Label erforderlich ist
Gibt es eine Textstelle im IATA-DGR wo genau das nachzulesen ist?
Lieben Dank für euere Hilfe und liebe Grüße aus MUC
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Re: hazmat training US
M.A.T.
08.10.2026 07:11
Hallo, DJSMP, ich verstehe das so daß hier die Exekutive erklärt, was die Anforderungen an das Training sind. Das Training selbst drüben ist m.W. aufgabenspezifisch ohne feste Zeitvorgabe. Gruß M.A.T.
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Re: hazmat training US
DJSMP
08.10.2026 06:38
Ein kostenfreies Webinar zur US-GGSchulung ist hier im Angebot, mit europakompatiblem Zeitfenster. M.A.T. Eine ganze Stunde Training? Das ist ja noch krasser als die Trainings, die in den USA in den Unternehmen selbst durchgeführt werden. :-)
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UN3481 eingebaut in Ausrüstungen
Promega
05.10.2026 12:27
Hallo Zusammen, wir wollen 6 Instrumente verschicken, in den Lithium-Ionen-Batterien eingebaut sind. Bei den Lithium-Ionen-Batterien handelt es sich um die UN-Nr. 3481.
Wie viele Instrumente dürfen wir in einer Sendung - per ADR - verschicken, wenn wir diese unter der Sondervorschrift 188 verschicken möchten?
Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe.
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Re: Hausmüllabfuhr GB Verpuffung
M.A.T.
02.10.2026 12:29
Für leere ungereinigte Verpackungen haben wir Regelungen, sogar ne (nützliche!) separate UN-Nummer und bei leere (ungereinigten) Spraydosen: Gefahrgutrecht klar, alle anderen so: sollte, soll, könnte, irgendwie irgendwo irgendwas?
Das wird ja mit PPWR viel besser. Mit gefühlt vier Dutzend verschiedenen Logos, die wir dann alle fleißig lernen. Gruß aus Kafkaland, in dem sich für Verbraucher nichts ändert und unsere Weltmarktposition behauptet wird. M.A.T.
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Re: Hausmüllabfuhr GB Verpuffung
Claudi
02.10.2026 11:05
Zum Einen steht auf den meisten Dosen nichts von "Sondermüll" (welch toller Begriff! :-) ) sondern "Nur restentleerte Dosen in die Wertstoffsammlung geben!" Da könnte man einmal tatsächlich den Wertstoffhof daraus ableiten und ab da geht es dann nach SV 327/P207 weiter. Genausogut kann "Wertstoffsammlung" aber die gelbe Tonne sein. Da werfen es auch gefühlt 99% der Privatpersonen rein. Und auch in diesem Leitfaden hätte ich mir den Begriff "Wertstoffhof" im Text gewünscht und nicht erst in der Klammer.
Früher (?) bzw. jetzt ggf. noch teilweise ist der grüne Punkt drauf. Dann sagte mir ein gewerblicher Verwender: klar kommen die in die gelbe Tonne (Wertstoffmüll, eigentlich sowas wie Kunststoffverpackungen etc.), ist ja der grüne Punkt drauf. Im Internet finde ich zur Wertstofftonne: "Gelber Sack vs. Wertstofftonne: Was ist anders? In den Gelben Sack und die Gelbe Tonne gehören Verpackungen aus Kunststoff, Weißblech, Aluminium und Verbundstoff. Aber eben ausschließlich Verpackungen. Bei der Wertstofftonne ist das anders. In ihr könnt ihr auch sogenannte “stoffgleiche Nichtverpackungen” entsorgen. Also alles, was aus Kunststoff, Weißblech, Aluminium oder Verbundstoff besteht, aber keine Verpackung ist. Darunter fallen etwa Zahnbürsten, Töpfe, Gießkannen, Werkzeuge und Kinderspielzeug." (Quelle: https://initiative-frosch.de/gelber-sack-und-wertstofftonne-was-ist-der-unterschied/) Unter Wertstoff (ob Tonne, Sack, Hof) verstehe ich Materialien zur Verwertung. Bei einer Spraydose mag das das Dosenmaterial sein (Metall) - gut und schön. Nur da ist halt noch Gefahrgut (Druck, ggf. Rückstände des Produktes) drin und sowas hebelt Wertstoff aus. Bei einem Kunststoffkanister (Wertstoff), leer ungereinigt mit z. B. Säureresten (Gefahrgut), wird doch wohl auch kein Verband, Hersteller oder sonst jemand mit Hintergrundwissen sagen: ab in den Wertstoffmüll. Für leere ungereinigte Verpackungen haben wir Regelungen, sogar ne (nützliche!) separate UN-Nummer und bei leere (ungereinigten) Spraydosen: Gefahrgutrecht klar, alle anderen so: sollte, soll, könnte, irgendwie irgendwo irgendwas?
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Re: Hausmüllabfuhr GB Verpuffung
DJSMP
02.10.2026 10:03
Danke für's hochholen ... Bin letzte Woche bei Recherchen auf eine interessante Seite beim VIS Bayern gestoßen. Einer der Aspekte war mir nicht bekannt ("nur für gewerbliche Verwender"), hab ich aber auch so noch nicht im Discounter oder im Baumarkt gesehen. Vielen Dank für den Link. Beim Punkt "Entleerte oder beschädigte Spraydosen sollen als Sondermüll entsorgt werden (siehe auch Herstellerangaben oder die Hinweise der Wertstoffhof)" frage ich mich natürlich wieder, was will uns der Dichter damit sagen? Zum Einen steht auf den meisten Dosen nichts von "Sondermüll" (welch toller Begriff! :-) ) sondern "Nur restentleerte Dosen in die Wertstoffsammlung geben!" Da könnte man einmal tatsächlich den Wertstoffhof daraus ableiten und ab da geht es dann nach SV 327/P207 weiter. Genausogut kann "Wertstoffsammlung" aber die gelbe Tonne sein. Da werfen es auch gefühlt 99% der Privatpersonen rein. Und auch in diesem Leitfaden hätte ich mir den Begriff "Wertstoffhof" im Text gewünscht und nicht erst in der Klammer.
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Re: UN1056 nach Italien
DJSMP
02.10.2026 09:53
Krypton (nicht Kryptonit  ) ist als UN 1056 ein verdichtetes Gas, damit ist gemäß 1.1.3.6.4 ADR der mit Wasser ausgeliterte Fassungsraum für die Berechnung der Summe entscheidend. "nichts beachten außer" ist natürlich sehr weit gegriffen, aber wenn es sich um ordnungsgemäß zugelassene und ordnungsgemäß gekennzeichnete Gefäße handelt, dann ist an Fahrzeugausrüstung nach Gefahrgutrecht nur der 2 kg Löscher, außerdem die Unterweisung des Fahrers und natürlich ein korrektes Beförderungspapier erforderlich. LG Phil Ich finde das "nichts weiter beachten" auch immer recht kurz gegriffen. Wo fängt man an, wo hört man auf. Also der Check bei Beladung und die Ladungssicherung wären z.B. auch noch Punkte, die man nicht außer Acht lassen sollte. :-)
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Re: Sicherungsüberprüfungen - Praxis
Phi_l
02.10.2026 07:42
Ich denke man muss hier zwischen "Auswahl des Personals" und "offiziell von staatlicher Seite überprüftem Personal" unterscheiden.
Natürlich darf man nicht einen x-beliebigen Mitarbeiter damit betrauen, das alleine sollte ja schon Bestandteil des Sicherungsplans sein. Aber für diesen ist man als Unternehmer dann selbst verantwortlich und braucht dafür nichtmehr die offizielle Freigabe einer staatlichen Stelle.
Und klar, in der Theorie ist es ein Bürokratieabbau zu Lasten der Sicherheit, aber absolute Sicherheit gibt es nicht und gerade wir Gefahrgutmenschen wissen ja, das Risiko muss auf ein gesellschaftlich akzeptiertes Maß gesenkt werden. Und das sieht der Gesetzgeber hier wohl noch erfüllt, und er selbst wäre es ja auch, der Kenntnis darüber hat, ob, welche und wieviele Vorfälle aufgrund von Sicherungsplänen verhindert wurden.
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Re: UN1056 nach Italien
Phi_l
02.10.2026 07:37
Krypton (nicht Kryptonit  ) ist als UN 1056 ein verdichtetes Gas, damit ist gemäß 1.1.3.6.4 ADR der mit Wasser ausgeliterte Fassungsraum für die Berechnung der Summe entscheidend. "nichts beachten außer" ist natürlich sehr weit gegriffen, aber wenn es sich um ordnungsgemäß zugelassene und ordnungsgemäß gekennzeichnete Gefäße handelt, dann ist an Fahrzeugausrüstung nach Gefahrgutrecht nur der 2 kg Löscher, außerdem die Unterweisung des Fahrers und natürlich ein korrektes Beförderungspapier erforderlich. LG Phil
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Re: Hausmüllabfuhr GB Verpuffung
Claudi
02.10.2026 05:46
Schwieriger war es für mich immer, die Beteiligten auf der gewerblichen Seite auf SV 327 mit P207 zu lotsen, wenn die Argumente zum Privatanwender kommen und solche Leitfäden existieren. Da kann man dann nur mit Mengen, besonderer Verantwortung und Arbeitsschutz kontern.
Genau deswegen! Privat können wir meinetwegen die Augen zudrücken, wenn der Gesetzgeber das auch macht. Aber gewerblich wird das nicht so locker gehandhabt. Mir wurde gerade in einem E-Learning "beigebracht", dass Spraydosen ohne Gefahrenpiktogramm in den Metallschrott dürfen. ADR/ UN-Model Regulations sagen aber: nein! Falls jemand die Seite von diesem Verband findet, kann der behaupten: also wenn es einer wissen muss, dann der Verband! Und da steht es ja so.
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Re: UN1056 nach Italien
DJSMP
01.10.2026 14:42
Bei verdichteten Gasen gilt bei der Berechnung nach 1.1.3.6 ADR nicht die enthaltene Gasmenge sondern der mit Wasser ausgeliterte Fassungsraum der Gasflaschen (siehe Erläuterungen unter der Tabelle 1.1.3.6.3).
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Re: Hausmüllabfuhr GB Verpuffung
M.A.T.
01.10.2026 14:31
Hallo zusammen, zur größeren Einsicht der Kunden wäre der Hinweis auf Versicherbarkeit der Verwertungsanlage auch nicht schlecht. Das Problem wird ja im Moment vorrangig von Versicherern und Feuerwehren priorisiert. Gruß M.A.T.
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