Re: Kennzeichnung Container
M.A.T.
28.07.2026 15:01
....Gibt es spezielle Stellen, an denen ich diese Aufkleber anbringen muss, oder habe ich freie Wahl?... Phillip Hallo Phillip, Aus meiner Seepraxis empfehle ich die Anbringung auf ungefähr 1,50 m Höhe, dann kann unterwegs nachgeklebt oder im Hafen runtergemacht werden und man kann sie vom Stapler aus auch sehen; wenn sie zu tief sind geht das nicht. Auch nicht neben den Arretierstangen damit sie nicht von den Hebeln verdeckt werden, und nicht über anderen Tafeln/CSC-Schild. Manche Container haben (meist an den Enden) ebene Flächen zum Anbringen, dann darauf und nicht auf die Berg-und-Tal-Seiten. Wenn aber zB in den USA Schienenbeförderung ansteht muß man höher kleben, weil sonst bei den Doppelstockwagen die Labels von den Wagenseiten verdeckt werden können. Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
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Kennzeichnung Container
Phillip
28.07.2026 13:55
Hallo zusammen, ich hoffe, ich bin hier im richtigen Thema.
Folgende Situation: Wir verladen für einen Kunden ein paar Paletten Gefahrgut. Es handelt sich um ein Produkt in welchem jeweils ein paar ML UN 1993 enthalten sind. Es ist für uns das erste Mal, dass wir GG auf für einen See-Transport verladen. Die Paletten sind als LQ gekennzeichnet und dementsprechend wollen wir auch den Container so kennzeichnen. Nach meiner Kenntnis sind hier vier LQ-Rauten, jeweils an einer Seite des Containers von Nöten. Gibt es spezielle Stellen, an denen ich diese Aufkleber anbringen muss, oder habe ich freie Wahl? Die Gesamtbruttomasse beträgt etwas über 8 Tonnen, muss auch das Fahrzeug mit der Raute gekennzeichnet werden?
Dann meine nächste Frage: Welche Papiere müssen wir dem Fahrer mitgeben? Da wir sonst nur Straßentransport für GG machen, hat die Kollegin ein Beförderungspapier nach ADR erstellt. Als Zieladresse ist die Adresse in Übersee genannt. Ich habe mir die Frage gestellt, ob hier nicht eine IMO-Erklärung notwendig wäre?
Ich hoffe ich habe meine Fragen verständlich formuliert. Danke für jeden Tipp
Grüße
Phillip
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Re: Abgelaufene Verpackung in Primärverpackung?
Phi_l
28.07.2026 13:29
Ich kann die Verwirrung gut verstehen, denn wenn man es wirklich klargestellt haben wollen würde, dann müsste an dieser Stelle so etwas stehen wie "Fässer und Kanister aus Kunststoff die als Einzelverpackung oder Außenverpackung von zusammengesetzen Verpackungen verwendet werden", so ist es in der Tat nicht ganz eindeutig, allerdings werden Fässer und Kanister ja später im Teil 6 sehr genau beschrieben. Wohingegen Innenverpackungen ja jede beliebige Form annehmen können, vom Beutel bis zur Spezialkonstruktion.
Und ganz wichtig, ich sage ja nicht, dass jede noch so alte Flasche als Innenverpackung geeignet wäre, denn "gute Qualität", "ausreichend wiederstandsfähig" und die chemische Verträglichkeit bleiben ja bestehen, es darf schlicht unter normalen Beförderungsbedingungen zu keinem Austreten von Gefahrgut kommen. Bei Einzel- und Außenverpackungen setzt der Gesetzgeber hier eine zeitlich feste Grenze, für Innenverpackungen kann ich dies aber hier nicht pauschal herauslesen.
LG Phil
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Re: Abgelaufene Verpackung in Primärverpackung?
11010100112
27.07.2026 14:02
Ich lese noch mal die Textstellen Stück für Stück nach, aber nur beim Lesen von 4.1.1.15 sind ja nur allgemein von Fässern die rede und diese kann ich doch auch als Innenverpackung nutzen. Kleine Kunststoff-Fässer würde ich zwar eher als Flaschen bezeichnen, aber da ich hier keine Definition gesehen habe (AKA: Fässer bedeutet automatisch Außenverpackung) hätte ich erwartet, es gilt auch für Verpackungen in einer zusammengesetzten Verpackung. Das würde es uns jetzt natürlich sehr einfach machen, ich will es aber gerne noch genau nachvollziehen können.
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Re: Abgelaufene Verpackung in Primärverpackung?
Phi_l
27.07.2026 12:31
Einmal kurz zur Klarstellung, wir befinden uns im Geltungsbereich von ADR/RID/ADN/IMDG-Code?
Denn diese kennen keine "Primärverpackungen" , lediglich "Primärgefäße" in "Sekundärverpackungen" aber die auch nur bei den Ansteckungsgefährdenden Stoffen.
Bei der Verpackungsanweisung P002 geht es ja um feste Stoffe und hier gibt es dann zusammengesetzte Verpackungen mit Innenverpackungen in einer Außenverpackung.
Und dann gibt es wiederrum die in 4.1.1.15 festgelegte zulässige Verwendungsdauer von Fässern und Kanistern aus Kunststoff (Einzelverpackungen), starren Kunststoff-IBC sowie Kombinations-IBC mit Kunststoffinnenbehälter. Und nur für diese gilt die höchstzulässige Verwendungsdauer.
Für die Innenverpackungen gelten dagegen "nur" die Anforderungen aus 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.4 - 4.1.1.15 welche sich konkret auf "Innenverpackungen" oder "Teile der Verpackungen die unmittelbar mit den gefährlichen Gütern in Berührung kommen" beziehen. Da außerdem während des gesamten Transports ein Öffnungsverbot der Versandstücke herrscht, kann die Verwendungsdauer einer Innenverpackung auch gar nicht bei einer normalen Kontrolle geprüft werden. Und wenn etwas ausläuft, hätte ich bereits gegen die Grundanforderungen verstoßen.
Also in Kurz: Ja, es ist ADR-konform Innenverpackungen aus Kunststoff zu verwenden, die älter als 5 Jahre sind, sofern sie allen Anforderungen genügen, die das ADR an Innenverpackungen von Zusammengesetzen Verpackungen stellt.
LG Phil
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Re: Abgelaufene Verpackung in Primärverpackung?
11010100112
27.07.2026 09:19
Tatsächlich wäre per dieser Definition immer das die Primärverpackung, die als aller erste gewählt wird. Dementsprechend dürfte ich die Chemikalien aber dann auch nicht in einen Plastikbeutel geben, bevor ich alles in die Primärverpackung gebe, weil dann der Plastikbeutel zur Primärverpackung wird und nicht mehr zugelassen ist nach P002.
Wie dem auch sei, wir werden einfach einen Workflow implementieren, bei dem auch sämtliche sonstigen Verpackungen auf das Datum geprüft werden, dann erübrigt sich das.
VG!
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Re: Abgelaufene Verpackung in Primärverpackung?
ralfgrahneis19
27.07.2026 08:44
Hallo,
ah, danke für die Erklärung, ich bin gem. Definition davon ausgegangen, dass der Inhalt direkt in der Primärverpackung ist. Definition: "Primärverpackungen sind die erste Hülle eines Produkts und stehen in direktem Kontakt mit dem Inhalt".
Nachdem in dieser Primärverpackung ja jetzt nochmals ein "Gefäß" ist, in dem sich die Chemikalie befindet, bin ich raus, sorry.
Hoffentlich bekommst du noch ein paar hilfreiche Hinweise / Antworten :-)
LG Ralf
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Re: Abgelaufene Verpackung in Primärverpackung?
11010100112
27.07.2026 08:26
Die Primärverpackung nach P002 ist nicht älter als 5 Jahre. Aber da innen drin ist die Chemikalie nicht einfach so reingegeben, sondern dann nochmal in einem weiteren Behältnis und dieses ist dann älter als 5 Jahre.
Da ich Chemikalien ja auch erst in einen Plastikbeutel und dann erst in die Primärverpackung geben dürfte, dürfte ich sie doch auch in eine abgelaufene Plastikverpackung und dann in die (nicht-abgelaufene) Primärverpackung nach P002 geben?
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Re: Abgelaufene Verpackung in Primärverpackung?
ralfgrahneis19
27.07.2026 07:55
Guten Morgen,
die Innenverpackung, in der sich die Chemikalie befindet, ist demnach aus Kunststoff, korrekt?
Somit ist nach Ablauf der 5 Jahre (egal in wie vielen Verpackungen) m.E. kein ADR-konformer Versand mehr möglich, da Kunststoffverpackungen generell nur 5 Jahre verwendet werden dürfen.
Wir hatten das Problem sogar mal bei einem Kunststoffkanister, dieser war im Rahmen der 5 Jahre, allerdings war der Kunststoffdeckel älter 5 Jahre. Also entweder umfüllen sofern möglich, neuen Deckel beschaffen oder eben intern verwenden aber nicht mehr verschicken.
LG und einen schönen MO, Ralf
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Abgelaufene Verpackung in Primärverpackung?
11010100112
27.07.2026 07:24
Hallo in die Runde,
hier mal eine eher philosophische Frage:
Wir verpacken Gefahrgut wie folgt:
- Chemikalie kommt in kleiner Flasche im Versand an - Flasche wird nach P002 in Primärverpackung gestellt - Primärverpackung wird in Gefahrgutkarton als Sekundärverpackung und fertiges Versandstück gestellt
Somit haben wir gemäß P002 eine korrekte Primär- und Sekundärverpackung.
Nun ist aufgefallen, dass die Flasche, in der die Chemikalie zum Versand kommt immer mal abgelaufen ist (> 5 Jahre). Natürlich ist das generell ein Sicherheitsrisiko, auch für die Lagerung bis zum Versand, weshalb wir hier nachbessern wollen und auch diese innerste Verpackung ab jetzt auf Datum prüfen. Allerdings habe ich mir hier die Frage gestellt, ob ein Versand mit so einer innersten 3. Verpackung trotzdem noch ADR-konform wäre.
Denn wenn ich bspw. eine Chemikalie mit Sand vermische (intertes Material) und dann in die Primärverpackung und Sekundärverpackung gebe, kann ich das problemlos transportieren. Die dritte Flasche, in der die Chemikalie ankommt, ist doch eigentlich nichts anderes als ein nach ADR unsichtbarer Gegenstand (wie der Sand), der einfach mit dem Gut in der Primärverpackung steckt. Somit habe ich weiterhin die Chemikalie (mit inertem Zusatzmaterial = abgelaufene Flasche) in einer korrekten Primärverpackung + Sekundärverpackung nach P002 verpackt und damit wäre dies bei einer Kontrolle kein Problem. Wir wollen allein schon für die Sicherheit in der Lagerung das natürlich anpassen, sodass hier garnichts mehr abgelaufen ist. Mir geht es in dieser Fragestellung aber rein um den Versand: Ist es ADR-konform, wenn ich eine korrekte Primärverpackung + Sekundärverpackung habe, der Gegenstand einfach nochmal zusätzlich in einer abgelaufenen Plastikflasche in der Primärverpackung steckt? Eine Gefahr kann hierdurch nicht entstehen, falls die innerste Flasche einen Riss bekommt.
VG!
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Re: Batteriespeicher stationär
StefanMUC1
24.07.2026 11:59
Ich kann die Lagerung in Kühlcontainern nur empfehlen. Denn auch im Seeverkehr werden Batterien meist in Reefer-Containern transportiert. In den Terminals wird die Temperaturüberwachung der Reefer häufig auf die Brandmeldeanlage (BMA) aufgeschaltet bzw. in die Meldeschleife integriert um proaktiv reagieren zu können. So haben wir es bei uns im Betrieb auch umgesetzt. Gerade wenn viele Kleinbatterien in Fässern gesammelt werden, kann man nicht ausschließen, ob dort defekte oder sogar kritisch defekte Batterien enthalten sind und natürlich die Pole abgeklebt sind. Von daher würde ich auf Vorsicht setzen.
Ein guter Bekannter von mir war einige Zeit als Brandschutzbeauftragter für eine Einzelhandelskette tätig. Ich war erstaunt wie häufig es in Supermärkten aufgrund der vorgeschriebenen Batteriesammlung zu Bränden kommt. ACHTUNG! Neue und unbeschädigte gebrauchte UN38.3 geprüfte Lithiumbatterien brauchen in der Seefracht KEINEN KÜHLCONTAINER!Im UN38.3 T2 Test "Temperatur" wird mit 72 Grad C getestetDie maximale Temperatur in einem Seecontainer kann maximal 70 Grad betragen. Im Container ist die Temperatur maximal 20-25 Grad C höher wie die Außentemperatur, aber auch nur wenn die Sonnenstrahlen in einem Einfallwinkel von 12° auf den Container treffen. Denn auch im Seeverkehr werden Batterien meist in Reefer-Containern [i] Bitte nicht von Entsorgungstransporten auf die komplette Seefracht schließen.. Danke! Stefan
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Erfahrungen mit chinesischen Chemical Safety Label
Ivan
24.07.2026 09:08
Hallo zusammen,
Wir beschäftigen uns aktuell mit den chinesischen Anforderungen an Chemical Safety Labels für den Export nach China. Hat jemand dieses Thema bereits umgesetzt und kann seine Erfahrungen teilen? Für den Export unserer Produkte nach China müssen wir zusätzlich zu den Gefahrgutkennzeichnungen auch die chinesischen Chemical Safety Labels gemäß den nationalen GB-Standards sowohl an Innen als auch an Außenverpackungen anbringen. Wir suchen derzeit nach einer praxistauglichen Lösung und würden gerne wissen, wie andere Unternehmen diese Anforderung umgesetzt haben. Nutzt ihr ein separates China-Label oder ein globales Etikett, das die chinesischen Anforderungen ebenfalls erfüllt?
Vielen Dank im Voraus
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Re: Batteriespeicher stationär
Claudi
24.07.2026 07:49
"Einfach Kühlcontainer" ist nicht so einfach. Standort (Abstand Gebäude), Stromversorgung, Anschaffungskosten bzw. Miete... auch Schatten ist nicht überall vorhanden (dort, wo "mein" Container stehen soll). Firmengelände haben begrenzt Platz und der wird idR bereits genutzt (Verkehrs-/ Rangierfläche etc.).
Würde der Recycler öfter abholen, hätte man das Problem weniger, da sich nicht solche Mengen (>10 Europaletten) ansammeln würden.
In Supermärkten dürften die Brände eher aus dem Inneren der Boxen stammen - da dort auch beschädigte Batterien (rein formal) rein dürfen und kein Kurzschlussschutz vorgeschrieben ist. Und natürlich kann sowas auch nachträglich beim Lagern im "Regionallager" passieren (dort gehen die Boxen/ Fässer aus den Filialen hin). Das plus Wärme von außen durch Container/ Sonneneinstrahlung tut sicher keiner Batterie gut.
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Re: Batteriespeicher stationär
HSEImker
24.07.2026 07:18
Ich kann die Lagerung in Kühlcontainern nur empfehlen. Denn auch im Seeverkehr werden Batterien meist in Reefer-Containern transportiert. In den Terminals wird die Temperaturüberwachung der Reefer häufig auf die Brandmeldeanlage (BMA) aufgeschaltet bzw. in die Meldeschleife integriert um proaktiv reagieren zu können. So haben wir es bei uns im Betrieb auch umgesetzt. Gerade wenn viele Kleinbatterien in Fässern gesammelt werden, kann man nicht ausschließen, ob dort defekte oder sogar kritisch defekte Batterien enthalten sind und natürlich die Pole abgeklebt sind. Von daher würde ich auf Vorsicht setzen.
Ein guter Bekannter von mir war einige Zeit als Brandschutzbeauftragter für eine Einzelhandelskette tätig. Ich war erstaunt wie häufig es in Supermärkten aufgrund der vorgeschriebenen Batteriesammlung zu Bränden kommt.
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Re: UN 1950, Class 2.1
Jacob Madsen
23.07.2026 09:00
Anmerkung: Auch bei LQ-Versand brauchen die Beteiligten eine Schulung nach 1.3 ADR/ IMDG-Code.
Dieses Forum kann sowas nicht ersetzen.
Ja, und zwar alle, nicht nur die Verpacker etc sondern auch die Planer. M.A.T. Wer hat das letzte Wort ?
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Re: UN 1950, Class 2.1
M.A.T.
23.07.2026 08:32
Anmerkung: Auch bei LQ-Versand brauchen die Beteiligten eine Schulung nach 1.3 ADR/ IMDG-Code.
Dieses Forum kann sowas nicht ersetzen.
Ja, und zwar alle, nicht nur die Verpacker etc sondern auch die Planer. M.A.T.
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Re: Produkt mit H225
_cK_
23.07.2026 07:24
Das ist ein unglückliches Thema. Grundsätzlich gebe ich euch recht. Aber der Hersteller kann argumentierten, dass die Tintenpatrone ein Erzeugnis ist und somit nicht unter CLP fällt. Nichts desto trotz ist ein Gefahrstoff in der Patrone enthalten.
Eigentlich der Klassiker bei den REACH-Schulungen ab 2006: Ein Erzeugnis, das bei bestimmungsgemäßen Gebrauch ein Gemisch abgibt, das einen Gefahrstoff enthält. Das Gemisch fällt unter REACH und CLP und muss eingestuft werden.
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