Re: ADR 2025
Gerald
20.03.2023 15:04
Hallo Claudi, Ich will doch deinen Hinweis nicht madig machen - das waren meine Gedanken zu den angekündigten Änderungen. Na gut, dann habe ich das wohl Falsch verstanden. Asche auf mein Haupt! Vielleicht kennt ja jemand einen Anwendungsfall für Lithiummetallbatterie-Fahrzeuge Mit ADR 2023 gab es eine Änderung im Bezug elektrischer Antriebssysteme in Unterabschnitt 9.2.1.1 und hier dann in der Zeile 9.2.4.6 für AT-Fahrzeuge und dann in den Unterabschnitten 9.2.4.2; 9.2.4.4 und 9.2.4.6. Klar ist mir schon, dass Du das mitbekommen hast. Und es kann sein, dass für die anderen Fahrzeuge (FL-; ExII- und ExIII-Fahrzeuge) im ADR 2025 spätesten ADR 2027 diese Antriebsart auch zulässig ist. Und ich könnte mir vorstellen, dass durch diese Aufnahme der UN 3537 bzw. UN 3538 eine breitere Aufstellung im Bezug der Art der Batterie für die Hersteller möglich ist. Hier muss man dann sehen, wo es hin gehen wird. Es gibt auch Bestrebungen für Fahrzeuge mit Brennstoffzelle als Antrieb, aber das kann noch eine Weile dauern, aber manchmal geht es schnelle als man denkt. Leider ist die PetroTrans im letzten Jahr ausgefallen, aber sie soll ja 2024 wieder stattfinden, und vielleicht sieht man dann dort schon solche Fahrzeuge. Bei der PetroTrans 2018 hat Esterer ein Fahrzeug vorgestellt, wo die Pumpe zur Abgabe elektrisch war. Wobei schon 2009 der erste Einsatz eines Hybrid-Lkw im Gefahrguttransport von Daimler Trucks North America vorgestellt wurde und natürlich im Einsatz war.
14
1,612
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: ADR 2025
Claudi
20.03.2023 14:31
@Gerald: Ich will doch deinen Hinweis nicht madig machen - das waren meine Gedanken zu den angekündigten Änderungen.
Vielleicht kennt ja jemand einen Anwendungsfall für Lithiummetallbatterie-Fahrzeuge, wäre spannend, da ich mir da nix drunter vorstellen kann.
14
1,612
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: ADR 2025
DJSMP
20.03.2023 14:05
Hallo Gerald, jetzt musst du ans aber einmal erklären, was du mit "madig machen DEINES Hinweises" meinst. Ich hab mir jetzt den Thread dreimal durchgelesen, aber nicht verstanden, was du meinst... Ich denke, hier will niemand jemanden oder eine Sache madig machen. Am Ende wollen wir doch alle das Gleiche!
14
1,612
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: ADR 2025
Gerald
20.03.2023 13:27
Hallo Claudi, den Link hatte ich einfach eingestellt, damit man jetzt schon mal sieht wo die Reise im Gefahrgutrecht vielleicht hingeht. Und da es bis zum ADR 2025 noch ein weiter Weg ist, müssen wir sehen, was am Ende rauskommt. Das Du meinen Hinweis so madig machst, kann ich zwar nicht nachvollziehen, muss aber damit leben. Wir hier aus dem Forum haben eh wenig Einfluss, was von den Gremien so beschlossen wird. Wäre manchmal vielleicht auch besser, vor allen, wenn ich z.b. an die geplante teilweise Onlineschulung im Bezug der Auffrischungsschulung denke.
Aber es sind auch Änderungen geplant, welche zum Beispiel im Bezug der Klasse 1 und Nutzung des Unterabschnitts 1.1.3.6 für den Ein oder anderen Pyrotechniker schon rechtzeitig vielleicht vorbereitet werden müssen, auch wenn es die allgemeine Übergangszeit von 6 Monaten gibt.
Im ADR 2023 gibt es jetzt schon eine Änderung im Bezug des Unterabschnitts 1.1.3.6, klar gibt es eine Übergangszeit bis zum 31.12.2024 (siehe Unterabschnitt 1.6.1.53). Aber ab dem 01.01.2025 ist diese Abgelaufen, und da sollten sich die Betreffenden aber vielleicht mal langgsam Gedanken machen, auch wenn es vielleicht für den Ein oder Anderen noch lange hin ist.
Ein Beispiel ist der Ablauf der Übergangsreglungen ADR 2021 Unterabschnitt 1.6.1.46 zum 31.12.2022 im Bezug Freistellung von Gegenständen.
14
1,612
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: ADR 2025
Claudi
20.03.2023 11:46
UN3557 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-METALL-BATTERIEN muss es wahrscheinlich der Vollständigkeit halber geben, weil es auch UN 3556 FAHRZEUG MIT ANTRIEB DURCH LITHIUM-IONEN-BATTERIEN geben würde, aber praktische Anwendungen? Antriebsbatterie leer, raus, entsorgen/ recyceln, neue Batterie rein? Bisher keine Änderung in SV 667 (Thema Unfallfahrzeuge/ Abschleppen) - weiterhin Abschleppen "einfach so" möglich, wenn Batterie nicht diagnostiziert/ ausgebaut werden kann.
Wichtig und nützlich: UN-Nummern für Natrium-Ionen-Batterien in Klasse 9 - leider nicht mit vergleichbarer Nummerierung: hinten 0 = nur Batterie, hinten 1 = mit/in Ausrüstung weil leider UN3550 schon belegt ist. Systematik eigentlich komplett analog zu Lithium-Ionen-Batterien: Prüfzusammenfassung, kriegen auch Gefahrzettel 9A, kleine Natrium-Ionen-Batterien kriegen auch die SV188 mit allen Konsequenzen, Bewertung bei beschädigten Batterien...
14
1,612
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: ID8000
M.A.T.
17.03.2023 20:35
Hallo, das ist eine Identifizierungsnummer, die nur im Luftverkehr vergeben ist, für Konsumgüter. Details siehe den Eintrag Consumer Commodity in den Blauen Seiten und natürlich die Spalte M, welche die Anwendung stark einschränkt. Für alle anderen Verkehrsträger muß, was hier klassifiziert wird, in die dort passende spezifische UN-Nr. eingereiht werden. Die ICAO-Einstufung ist also nicht übertragbar. Gruß M.A.T.
2
107
Beitrag komplett anzeigen
|
ID8000
Thor2022
17.03.2023 20:29
Ich bin Recht neu im Geschäft und habe noch so ein paar Probleme. Kann mir einer ID8000 erklären?
Ich wäre über eine kurze Erklärung dankbar.
Gruß Thor
2
107
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Feuerlöscher bei LQ
Gerald
17.03.2023 14:23
Hallo fireman, Wo steht, dass beim Transport, Gefahrgüter in begrenzten Mengen (LQ) ein Feuerlöscher (2KG) mitzuführen ist. Das haben die Anderen schon beantwortet. Aber unter ADR 2023 Freistellungen findes Du PDF-Datein zum Download, welche Dir aufzeigen, was bei der Nutzung nach ADR Unterabschnitt 1.1.3.6 bzw. Kapitel 3.4 zu beachten ist!
9
231
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Feuerlöscher bei LQ
Peter06
17.03.2023 10:06
Guten Tag,
die Vorschriften zur Mitführung von Feuerlöschern "außerhalb ADR" sind rein nationalen Regelungen unterworfen. Dabei ist auch noch zu beachten, ob sich die jeweilige Vorschrift auf das Hoheitsgebiet des befahrenen Landes bezieht oder ob diejenigen aus dem Zulassungsland des Fahrzeugs gelten. Auch die Prüffristen sind recht unterschiedlich.
Beispiele:
Deutschland: In Omnibussen 1x 6 KG Löscher, in Doppeldeckern 2 (STVO, §35) Schweiz: In Omnibussen: 1x 6 KG Löscher, in Doppeldeckern 2 Lkw/Fahrzeuge allgemein > 3,5 t zGG: einer oder mehrere, insgesamt 6 Kg (Art 114 VTS) (nur Zulassungsland Schweiz, Neufahrzeuge ab 01.04.2003, Altzulassung war nachzurüsten bis 01.01.2005)
Wenn also der LKW von Michael mit LQ in der Schweiz zugelassen unterwegs wäre, dann müsste er z.B. 3x 2 Kg mitführen.
Grüße, Peter
9
231
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Feuerlöscher bei LQ
fireman
17.03.2023 09:38
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bekam ständig Anfragen von der Zentrale für Gefahrgut ob die Beförderungeinheiten (LKW) einen 2 kg Feuerlöscher bei (LQ) dabei haben müssen. Ich hatte im ADR gelesen, daß keine Löschmitteleinheiten bei LQ erforderlich sind. Ich war mir da jetzt nicht mehr ganz sicher ob es sich so verhält, weil es gab immer wieder Fragen von den Fahrern, "sie hätten von anderen Unternehmen die Auflage bei LQ einen 2Kg Feuerlöscher vorzuweisen und ob es so richtig ist? Bei der 1000 Punkte Regelung ist klar ein 2Kg.  Danke...
9
231
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Feuerlöscher bei LQ
Claudi
17.03.2023 09:35
Früher muss dann aber schon sehr lange her sein.
Bei Kraftomnibussen ist das noch notwendig aber hier liegt sicher eine Fehlinterpretation des GG-Rechts vor bzw. jemand hat Sachen vermischt. Manche Leute haben im Kopf, dass IMMER ein 2 kg-Feuerlöscher notwendig ist und haben vergessen (oder es wurde nicht vermittelt), dass das bei LQ, EQ und anderen Freistellungen, z. B. aufgrund von Sondervorschriften, nicht nötig ist.
In meinem Umfeld forderte heute jemand bei Li-Batterien nach SV188 einen 2kg-Feuerlöscher...
9
231
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Feuerlöscher bei LQ
Claudi
17.03.2023 08:06
Hallo,
das steht nirgends, da nach ADR keiner notwendig ist, d.h. deine Meinung ist richtig.
Das ergibt sich aus 3.4.1 ADR:
[...] In derartigen begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter, die den Vorschriften dieses Kapitels entsprechen, unterliegen keinen anderen Vorschriften des ADR mit Ausnahme der entsprechenden Vorschriften von: ...
D.h. das ganze ADR gilt nicht außer die bei ... aufgeführten Kapitel, Abschnitte etc.
Feuerlöschausrüstung steht in 8.1.4 ADR. Dieser Abschnitt ist bei LQ nicht aufgeführt, also keine Feuerlöscher.
Wenn jemand nach ADR Feuerlöscher fordert, wirft derjenige mal wieder 1.1.3.6 ADR/ 1000 Punkte-Regelung mit LQ zusammen.
Es kann sich aber z. B. aufgrund der Gefährdungsbeurteilung des Fuhrunternehmers/ Arbeitsgebers ergeben, dass aus Gründen die Fahrzeuge mit Feuerlöschern auszustatten sind. Das ist das quasi betriebsintern und muss nicht von Dritten (z. B. Verlader) kontrolliert werden.
9
231
Beitrag komplett anzeigen
|
Feuerlöscher bei LQ
fireman
17.03.2023 07:34
Hallo zusammen, ich habe eine Frage: Wo steht, dass beim Transport, Gefahrgüter in begrenzten Mengen (LQ) ein Feuerlöscher (2KG) mitzuführen ist. Ich war immer der Meinung, dass bei diesen Transporten kein Feuerlöscher erforderlich ist.
9
231
Beitrag komplett anzeigen
|
Feuerlöscher bei LQ
fireman
15.03.2023 16:20
Hallo zusammen, ich habe eine Frage: Wo steht, dass beim Transport, Gefahrgüter in begrenzten Mengen (LQ) ein Feuerlöscher (2KG) mitzuführen ist. Ich war immer der Meinung, dass bei diesen Transporten kein Feuerlöscher erforderlich ist.
0
102
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Luftfracht-Schulungen: "Competency Based Training"
badmintonmike
15.03.2023 11:56
Hallo M.A.T., danke für die Info! Die Infos/Anforderungen, die das LBA unter dem Link zusammengestellt hat, sind ja bei weitem nicht so detailliert und weitgehend wie der Anhang H der IATA DGR (2022). Inzwischen habe ich herausgefunden, dass der Anhang H in den IATA DGR (2023) zwar weggefallen ist, aber auch in der 2023er Ausgabe unter 1.5.1.1.1 unter den Anmerkungen auf diesen Leitfaden verwiesen wird. Unter dem Punkt 1.5.1.1.1 unter Anmerkungen heißt es wörtlich: " Ein Ansatz, um sicherzustellen, dass Personal dazu befähigt ist, jede Tätigkeit, für die es verantwortlich ist, auszuüben, wird im Leitfaden ... zur Verfügung gestellt, welcher unter https://www.iata.org/dangerousgoods verfügbar ist" Meines Erachtens ist dies also lediglich eine Möglichkeit/Empfehlung, aber es gibt auch andere Wege dieses Ziel (vernünftige Schulung des Personals) zu erreichen. Wenn man dann die Infos vom LBA dazu anschaut, habe zumindest ich den Eindruck, dass es auch eine Nummer "kleiner und einfacher" geht als in diesem Leitfaden beschrieben. Und...auch früher musste man sich ja schon Gedanken machen, in welchen Rollen die Mitarbeiter im Gefahrguttransport unterwegs sind, um die richtige PK-Kategorie auszuwählen und den richtigen Kurs zu buchen.
67
58,561
Beitrag komplett anzeigen
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|
ID8000
von Thor2022 - 17.03.2023 21:37
|
|
|