Re: Abgrenzung Spalten 10/11 zu 12/13
M.A.T.
04.01.2026 18:48
Hallo, Gerald, und danke für Ihre Einschätzung. Im "historisch" hatte ich natürlich geguckt, aber auch nur gefunden was Sie schreiben. Die G.L-Ausgaben habe ich leider nicht. Im Moment ist meine Einschätzung, daß "ADR/RID"-Tank zur damaligen Abgrenzung von den neuen "ortsbeweglichen" diente. Wenn im ADR 1.2.1 eine entsprechende Definition stünde wäre alles klarer. Aber vielleicht weiß ja noch jemand hier mehr. Schöner Gruß und ein gutes 2026 Ihnen. M.A.T.
2
47
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Abgrenzung Spalten 10/11 zu 12/13
Gerald
04.01.2026 13:17
Hallo M.A.T., Weder im ADR noch in den UNECE-Papieren zum ADR (seit Strukturreform) finde ich eine definitorische Abgrenzung zwischen "ADR-Tank" und den "ortsbeweglichen Tanks" Da werden Sie wahrscheinlich auch schlecht was finden, ich hatte mich vor längere Zeit mal mit dem Thema beschäftigt und auf der PetroTrans in Kassel mich mit Ausstellern unterhalten, aber niemanden gefunden, der mir auf die Frage antworten konnte. In der "Gefährlichen Ladung" Heft 02/2020 auf Seite 14/15 stand ein Beitrag zu diesem Thema von Herrn Richard Georg, und begann mit: "Mit der großen Strukturreform des ADR im Jahr 2001 wurden nicht nur die alten Rand-nummern durch die heutige Einteilung in Kapitel, Abschnitte, Unterabschnitte und Ab-sätze ersetzt, es kam mit dem „UN PortableTank“ auch eine ganz neue Tankart in das Vorschriftenwerk hinein. In der deutschen Fassung des ADR wurde der Begriff als „ortsbeweglicher Tank“ übersetzt. Seitdem gibt es in den internationalen Gefahrgutvorschriften zwei verschiedene Tank-typen: - den klassischen ADR/RID-Tank und - den ortsbeweglichen Tank." Hier ist eine Tabelle vorhanden, welche die Unterscheidungsmerkmal zwischen Ortsbeweglicher und Tank ADR-Tank wiedergibt. Für mich ist der Hautunterschied, das der ortsbewegliche Tank eine weltweite Zulassung und der ADR-Tank nur eine Zulassung in den ADR-Staaten hat. Wobei es auch eine Doppelzulassung zurzeit noch gibt. Das könnte sich aber ändern, dazu gibt es in der "Gefährlichen Ladung" Heft 09/2023 auf Seite 24/25 einen Beitrag von Dr. Norbert Müller. Es gab mal einen Antrag von der internationalen Straßentransport-Union von 2021 und es gibt einen Antrag von Frankreich vom 16. Dezember 2024 für das ADR 2027. In der "Gefährlichen Ladung" Heft 01/2026 auf Seite 34 unter "Aufhebung der doppelten Zulassung von Tanks gemäß Kap. 6.7 und 6.8 RID/ADR" steht dazu ein Beitrag von Jochen Conrad! Nachtrag: Wenn Sie in das Heft "gefahrgut historisch" schauen, finden Sie auf Seite 84 unter "Die Arbeiten begannen nicht sehr ermutigent" die Zusammenhänge im Bezug der Tankcontainerempfehlungen der IMCO, das das Seerecht schneller war als das gleiche Thema im Bezug der Landvorschriften, was natürlich im Landverkehr zu Verzögerungen führte, weil eine Harmonisierung zwischen dem Seerecht und dem Landrecht jetzt nicht so einfach umzusetzen war, hier ist dann wohl der Begriff "ortsbeweglicher Tank" zum ersten Mal entstanden.
2
47
Beitrag komplett anzeigen
|
Abgrenzung Spalten 10/11 zu 12/13
M.A.T.
04.01.2026 11:08
Hallo zusammen, speziell die Tank-Fachleute hier. Weder im ADR noch in den UNECE-Papieren zum ADR (seit Strukturreform) finde ich eine definitorische Abgrenzung zwischen "ADR-Tank" und den "ortsbeweglichen Tanks" und mußte passen, als ich danach gefragt wurde. Auch das RID bietet keine Definition. Die Ableitung aus den Verwendungs- und Bauvorschriften (4.2 vs. 4.3 und 6.7 vs. 6.8) ist zwar für die Praxis ausreichend, aber nicht so "griffig" wie die Definition der "ortsbeweglichen" in 1.2.1. Als grobe Abgrenzung denke ich dabei an "multimodal" vs. VT-spezifisch "fest verbaut auf Trägerfahrzeug" und vermute, der Begriff entstand um die Jahrtausendwende, um die VT-Tanks von den Tanks nach den UN-Empfehlungen abzugrenzen. Eine solche Unterscheidung - oder vielleicht Nicht-Übereinstimmung - liegt m.E. indirekt auch dem 2024er UK-Vorschlag zugrunde. Hat jemand hier eine Quelle, die den Ursprung dieses Begriffs erläutert, oder kennt ausführlichen Hintergrund? Vielen Dank im voraus und Gruß M.A.T.
2
47
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Übersicht orangefarbene Tafeln und Großzettel
Hazardy
03.01.2026 16:07
Vielen Dank für die Info. Habe mir das Buch "Ausbildung Fahrzeugführer, Aufbaukurs Tanks" aus dem Verkehrsverlag Fischer gekauft; das gibt es gebraucht schon für wenige Euros auf den einschlägigen Portalen. In dem Buch sind sehr viele Konstellationen zu Plakatierung und orangefarbenen Tafeln bei Tanks beschrieben / abgebildet.
Viele Grüße Hazardy
2
260
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Interpretationen Oct 2025
M.A.T.
27.12.2025 11:09
Hallo, eher aus technischem Interesse denn aus direkter Relevanz für unsere Exporteure verweise ich auf die Auslegung 25-0105. Darin wird diskutiert, wie eine Kombination aus Zugfahrzeug (pickup truck ohne eigene Ladefläche) und sehr langem Auflieger mit Tandemachse zu werten ist. Interessant ist m.E. auch die klare Stellungnahme des Ministeriums, was die hier vorliegende Beanstandung durch ein Kontrollorgan angeht.
Außerdem gab eine eine Auslegung zu sog. frac tanks hier. M.W. gibt es diese Art von mobiler Tankstelle hierzulande (derzeit) nicht.
Schließlich eine Auslegung zu den Prüfmodalitäten für MEGC mit CSC-Zulassung durch eine andere als eine US DAA-Stelle, in Nummer 25-0034.
Gruß und guten Rutsch M.A.T.
146
160,883
Beitrag komplett anzeigen
|
Übersicht orangefarbene Tafeln und Großzettel
Hazardy
26.12.2025 13:22
Hallo zusammen,
lerne im Moment noch für die bald anstehende Gb-Prüfung. Ein Thema ist bei bei mir noch eine Übersicht zu orangefarbenen Tafeln, Großzettel und Kennzeichen. Hat jemand zufällig eine Übersicht, bei der alle möglichen Fälle (Tank/Mehrkammertanks, Tiegel, Schüttcontainer, Batteriefahrzeuge, Saug/Drucktanks, Großcontainer, Planenfahrzeug für Stückgut, Hängerzüge mit Tanks, Aufsetztanks etc.) abgebildet sind? Super wäre auch einfach nur ein Link zu existierender Literatur zu diesem Thema.
Vielen Dank und einen schönen Feiertag!
Hazardy
2
260
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: IATA Verpacker B Schulung nötig?
Claudi
23.12.2025 08:42
Hi,
also erstmal braucht man, sofern es nur um Batterien nach Section II (in/ mit Ausrüstung) geht, keine IATA-CBTA-Schulung nach 1.5 sondern nur "ausreichende Anweisungen" nach 1.6 (das ist auch mit Schulung/ Einweisung, aber nicht durch das LBA akkreditiert). Man kann natürlich trotzdem ne CBTA-Schulung machen, aber die muss ausdrücklich kleine Li-Batterien nach Section II beinhalten (Trainingsbedarfsanalyse). In den normalen IATA-Schulungen werden, wenn nciht ausdrücklich durch die Kunden vorher angegeben, kleine Li-Batterien eher nur am Rande mal erwähnt.
Wenn Site B die Luftfracht-Verpackung durchführt, also ggf. Sachen von Site A nochmal umpackt, muss Site A nicht geschult sein. Irgendwie muss Site B ja sicherstellen, dass es ab dort korrekt raus geht. Jemand muss also durch Prozesse/ Festlegungen/ Vorgaben/ Kontrollen sicherstellen, dass Site A das schon korrekt verpackt (und dann braucht auch Site A ausreichende Anweisungen nach 1.6 IATA DGR) oder es wird an Site B erledigt/ kontrolliert.
1
160
Beitrag komplett anzeigen
|
IATA Verpacker B Schulung nötig?
Ivan
22.12.2025 08:45
Hallo zusammen,
ich bitte um eure Expertise und Einschätzung. Die Situation stellt sich wie folgt dar: ein Unternehmen, zwei Sites. Site A produziert die Ware (Gefahrgutversand ist auf den Versand von Geräten mit eingebauten Batterien beschränkt; alle Batterien fallen unter SV188) und versendet diese per Straße an Site B. Dabei handelt es sich überwiegend um Geräte, die ordnungsgemäß in Holzkisten verpackt sind. Site B versendet die Ware anschließend weltweit per See-, Straßen- oder Lufttransport.
Site A versendet die Ware selbst weder per Luft noch per See und hat keine Kenntnis darüber, welche Ware später per Luft transportiert wird.
Müssen die Kolleginnen und Kollegen an Site A dennoch nach IATA (Verpacker B) geschult werden?
1
160
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Gb-Prüfung ADR
Gerald
19.12.2025 17:01
Hallo Hazardy, es gab mal eine Umsteigerhilfe zur neuen Struktur ab ADR 2001, hier wurde das Randnummersystem von der neuen Struktur abgelösst und da steht auf Seite 12 Änderung in der Systematik/Strucktur unter Beispiel für die neue Gliederung u.a. Absatz 5.4.1.1.1.
Und in einigen Lehrbüchern wurde die Gliederung mit dem Absatz weiter verwendet, z.b. Gb-Schulung 2019 auf Seite 56 ist da eine Folie abgebildet, wo unter Bemerkung zu Absätze steht, dass diese bis zu 9 Ziffern haben können, im Prinzip mehr als 4 Ziffern ist der Absatz.
Im ADR unter 3.1.2.8.1.2 unter Bem. Siehe Absatz 5.4.1.2.2. und wenn Sie ins ADR 2025 Abschnitt 3.2.1 schauen finden Sie z.b. in Spalte (3b); Spalte (5); Spalte (12) den Begriff "Absatz".
Das wichtigste bei der Gb-Prüfung ist, wenn nach dem Abschnitt gefragt wird, dann nur diesen, also 3 Ziffern angeben und nicht den Unterabschnitt 4 Ziffern oder Absatz mehr als 4 Ziffern angeben. Auch wenn man die Frage genau beantworten möchte, aber das gibt Punktabzug.
6
633
Beitrag komplett anzeigen
|
GA-10
MMarty
19.12.2025 14:13
Moin zusammen, bei der Abweichung GA-10 gibt es Ungereimtheiten zwischen Deutsch und Englisch. In der 67. Ausgabe (Englisch) ist der Notfall-Telefonnummer in der DGD und auf dem Packstück erforderlich (wie schon in der 66. Ausgabe). Aber auf Deutsch, ist die Notfall-Nummer auf der DGD und im AWB erforderlich. Frohe Feiertage!
0
59
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Gb-Prüfung ADR
Phi_l
19.12.2025 14:05
Hallo Hazardy,
hier mal kurz aus dem Nähkästchen von zumindest einer der Prüfungsfragenkommissionen: Mit "Absatz" ist Seitens der IHKn die "genaue Fundstelle" gemeint, also so viele Stellen, wie für eine eindeutige Antwort nötig sind. Der Ausdruck "genaue Fundstelle" wird auch manchmal verwendet, dann kann zusätzlich auch die Angabe eines Unterbuchstaben a) oder b) etc. erforderlich sein.
Der Begriff "Unterabsatz" wird im ADR immer dann verwendet, wenn ein konkreter Absatz ohne eigene Nummerierung gemeint ist. So besteht zum Beispiel der Absatz 6.8.2.2.3 aus 4 verschiedenen nicht einzeln nummerierten "Unterabsätzen". Oder aber in eigenständigen "Textkörpern" wie innerhalb einer Verpackungsvorschrift.
Vielleicht trägt das zur Klarstellung bei.
LG Phil
6
633
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Gb-Prüfung ADR
M.A.T.
19.12.2025 11:54
Hallo, auch "Absatz" wird im ADR und in den IHK-Fragen gebraucht, siehe beispielsweise Frage 191 (E) or Rn. (Ich weiß, ist nicht mehr offizieller Ausdruck!) 7.4.2.7 ADR. Dort wird mit Absatz eine Bestimmung mit 5 oder 6 Stellen bezeichnet. "Unterabsatz" wird im ADR (aber nicht in den Fragen) als Ebene unterhalb der 5. genutzt (SV664), allerdings dann ohne Nummer. In der Prüfung würde ich das auch so nutzen, vlt. mit (Unter)Absatz und der Nummer. Das ist durch die Nummer eindeutig und m.E. nicht mit Punktabzug bedroht. Gruß M.A.T.
6
633
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Gb-Prüfung ADR
Hazardy
19.12.2025 11:24
Hallo und vielen Dank!
Ja, verstehe. Leider werden in den offiziellen Prüfungsfragen immer wieder nach Absätzen gefragt.
Habe es aber gerade selbst gelöst: Selbst die 6-stelligen und 7-stelligen "Absätze" werden im ADR als Absatz bezeichnet:
Vgl. 1.6.6.3, erster Satz (...) Vorschriften des Absatzes 2.2.7.2.3.5 (...)
Nochmals danke!
Hazardy
6
633
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Gb-Prüfung ADR
DJSMP
19.12.2025 10:59
Hallo Hazardy, schau mal in 1.1.1 Die Anlagen A und B des ADR sind in neun Teile gegliedert. Anlage A besteht aus den Teilen 1 bis 7 und Anlage B aus den Teilen 8 und 9. Jeder Teil ist in Kapitel und jedes Kapitel in Abschnitte und Unterabschnitte unterteilt (siehe Inhaltsverzeichnis).
Innerhalb jedes Teils ist die Ziffer des Teils Bestandteil der Kapitel-, Abschnitts- und Unterabschnittsnummer; z.B. hat der Abschnitt 1 in Kapitel 2 des Teils 4 die Nummer >>4.2.1<<. 1 - Teil 1.1 - Kapitel 1.1.3 - Abschnitt 1.1.3.6 (und weitere Untergliederung) - Unterabschnitt Einen Absatz gibt es da eigentlich nicht. Es gibt aber gerade im Kapitel 5.4 einige diebezügliche unscharfe Formulierungen (wahrscheinlich historische Übersetzungsfehler).
6
633
Beitrag komplett anzeigen
|
Gb-Prüfung ADR
Hazardy
19.12.2025 10:54
Hallo zusammen,
ich habe kürzlich meinen Lehrgang absolviert und gehe im Februar in die Prüfung. In den Prüfungsfragen wird häufig nach dem "Absatz" gefragt, der nach meines Wissen immer 5-stellig ist, z.B. 5.3.2.1.1 Jetzt kommt es aber vor, dass die Fundstelle 6-stellig ist und der 5-stellige Absatz nicht die Frage beantwortet. Kann die 6-stellige Fundstelle ebenfalls als Absatz angesehen werden?
Vielen Dank! Hazardy
6
633
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: UN0030, UN0255 und UN0456 verschwunden
DJSMP
19.12.2025 10:50
Hi
Austro Control hat mir keine Erklärung geben können. Man meinte das würde schon passen wenn die UN-Nummern entfernt wurden. Meinten aber auch, dass sie nichts zu den anderen Verkehrsträgern sagen können. Ich hab jetzt gestern mal ein E-Mail direkt an die IATA geschickt, mal schaun ob von dort was kommt. Lg Nicole Jugend forscht...
12
1,933
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Flammpunkt und marine pollutant in der IMO
Claudi
19.12.2025 07:40
Probleme wird das wohl nicht geben, aber wirklich besser aktuelleres Formular und FP nur angeben, wenn gefordert. Ebenso beim MP: wenn das Gefahrgut MP ist, dann schreibe ich "MARINE POLLUTANT" bei Eigenschaften rein, sonst nicht.
Hinweis zu UN3082: ist zwar nicht gefordert, aber tatsächlich sinnvoll: das Produkt bedarf wohl keiner Trennung/ Zuordnung zu einer Trenngruppe, aber manchmal unterstellen Reedereien bei n.o.s., dass man das bestimmt vergessen hat. Deswegen kann man da sinngemäß "IMDG Code segregation group not applicable" dazu schreiben.
2
485
Beitrag komplett anzeigen
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|