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Zulassungsschein, Prüfbericht, Gutachten ralfgrahneis19 30.06.2026 07:59
Hallo zusammen,

wir benutzen bei uns eine 4GV-Verpackung. Der Einfachheit halber haben wir nur zwei Größen dieser Kartonagen.

Bei einem Karton liegt uns der Zulassungsschein, Prüfbericht und ein Gutachten vor, bei dem anderen nur Zulassungsschein und Prüfbericht.

Meiner Meinung nach reicht es aus, wenn uns zu den entsprechenden Kartonagen nur der Zulassungsschein vorliegt, dort stehen ja alle relevanten Angaben
wie Füllmaterial, Innenauskleidung etc. drin, oder gibt es eine Vorgabe, dass beim Versand (Benutzung dieser Kartonagen) auch ein Prüfbericht und ein Gutachten vorliegen muss?

Vielen Dank für eure Info´s im voraus.

Gruß
Ralf



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Abfälle Springe zu neuen Beiträgen
Re: Entsorgung "infekter" Abfälle, richtig oder nicht? lost_in_GG 29.06.2026 17:10
Hallo Bergmannsheil,

Antwort auf
Abfall mit Erregern wie MRSA, Sars-Covid 19, Influenza, Noro Viren können nach LAGA als AS 180104 eingestuft werden und können damit mit dem Siedlungsabfall entsorgt werden. Dies passt, da man weiß, dass die meisten Abfälle mit diesen Erregern nun mal in Privathaushalten entstehen und dort bei der Entsorgung über den Hausmüll keine - zusätzlichen - Probleme machen. Richtig ist, die Arbeitsbedingungen des Entsorgungspersonals zu berücksichtigen.


Das verstehe ich soweit und macht Sinn für mich. Siedlungsabfälle werden aber für gewöhnlich nicht verdichtet - unsere Presse hingegen schon. Die LAGA selbst untersagt das verdichten von Infektiösen Material. Wie bekomme ich das unter einen hut?

Antwort auf
Wenn man dogmatisch nach Klasse 6.2 klassifiiziert, würde jedes Taschentuch, in das man hineingeschnuft hat, als UN 3291 zu klassifizieren sein. Aber wer packt das nicht in den Hausmüll?
Siehste.


Da für privatpersonen das ADR in diesem Fall nicht greift, halte ich diese Aussage für etwas Überspitzt smile , aber ich musste dabei schmunzeln - danke laugh
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Verpackungsanweisung IBC03 Joo_Stan 29.06.2026 11:03
Danke für die ausführliche Herleitung. Da konnte ich nach meinem Urlaub ja direkt wieder voll einsteigen. crazy
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN3543 in der Automobilbranche - was ist das? M.A.T. 29.06.2026 07:42
Hallo, Phi_I,
danke für diesen Hintergrund.
Eine spezifische Freistellung für einzelne Produkte sehe ich aus den bereits genannten Gründen als grundsätzlich problematisch und anwenderunfreundlich, schon wegen der resultierenden Lobbyarbeit ("Ich-will-auch-ne Freistellung"-Effekt) und der weiter wachsenden Unübersichtlichkeit. Dabei gibt aus meiner Sicht die Kombination aus Anwenderverantwortung (für das Klassifizieren) und 2.1.2.6 i.V.m. GGBefG bereits alles her, was man für die sicherheitstechnische Abgrenzung braucht. Zumal gerne übersehen wird, daß mit Ausnahme explosiver Eigenschaften die Klassifizierung eben nicht Sache des Gesetzgebers ist!
Es wird immer nach Entbürokratisierung gerufen - mit ein bißchen Kompetenz und Mut zur Eigenverantwortung ist sie greifbar.
Ich hoffe mal, daß zumindest bei der ECE die Schlankheit der Vorschrift Vorrang vor Einzeleingriffen hat.
Ihre Einschätzung bzw. RSEB muß ich natürlich teilen - nationale Sonderlocken halte ich für kontraproduktiv, sicherheitstechnisch und vollzugspraktisch. Auch wenn ich Beispiele wie RSEB 2-5 oder ADR 2.2.2.1.5 mit der Begründung "Erfahrungswerte" für sinnvoll halte!
Gruß
M.A.T.
23 3,169 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN3543 in der Automobilbranche - was ist das? Phi_l 29.06.2026 06:48
Hallo M.A.T.

genau diese "Grundsatzdiskussion" wurde kürzlich ausführlich in den AG Klassifizierung und AG Verpackung des AGGB geführt und im Prinzip waren sich auch alle Teilnehmer einig, dass von diesen Ventilen mit "eingeschweißtem" Natrium keine Gefahr bei der Beförderung ausgehen kann. Unglücklicherweise lag hierzu aber kein Working-Paper vor, weshalb für diesen konkreten Fall keine Empfehlung an das Ministerium gegeben werden konnte. Anlass der Diskussion war dagegen das Working-Paper Italiens zu den Druck-Sensoren und dort wollte man ja eine auf diese Gegenstände zugeschnittene Freistellung und nach meinem Verständnis ist die Natriumlegierung bei diesen Gegenständen auch nicht so "bombensicher" verschweißt wie bei den Ventilen. Da man es aber seitens der Arbeitsgruppen als ungünstig ansieht, für einzelne Gegenstände speziell zugeschnitte Freistellungen einzuführen, wurde die Empfehlung ausgesprochen, den Antrag Italiens abzulehenen. Das Thema wird aber sicher wieder auf die Tagesordnungen kommen und ich hoffe auch, dass man hier zu einer Klarstellung kommen kann, dass Gegenstände, bei denen es praktisch ausgeschlossen ist, dass entahltenes "Gefahrgut" freiwerden kann (in wiederstandsfähigem Material eingeschweißt o. ä.) dann auch nichtmehr in den Geltungsbereich des ADR fallen. Da es sich hierbei vornehmlich um ein Problem bei internationalen Transporten handelt, wird diese Interpretation auf UN Ebene erfolgen müssen, eine Klarstellung in den RSEB wird hier nicht genügen.

LG Phil
23 3,169 Beitrag komplett anzeigen
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