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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Neueintrag RAG-01 Argentinien M.A.T. 21.03.2025 18:33
Hallo, stefan_gssa,
meinen Glückwunsch zu Ihrem Ergebnis und Ihrer Hartnäckigkeit. s ist schön, das di österreichische Behörde hier tätig wurde.
Vielleicht bekommen Sie von der bundesrepublikanischen Behörde auch noch eine Antwort.
Frohes Schaffen damit, und danke für Teilen hier.
M.A.T.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Neueintrag RAG-01 Argentinien stefan_gssa 21.03.2025 16:55
Hallo zusammen,

habe mithilfe der Austro Control ein Schreiben der ANAC erhalten, dass endgültig alles klären sollte. Teile ich natürlich auch hier im Anhang. Sollte alle Probleme bezüglich RAG-01 lösen.

Lg und danke für eure Hilfe!
Stefan
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Neueintrag RAG-01 Argentinien stefan_gssa 21.03.2025 13:02
Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, der Wortlaut ist zwar noch von vor der Änderung; aber der letzte Satz sollte doch jeden Zweifel ausräumen!
Gibt es bei DHL keinen Gb auf Konzernebene, der Subalternen hier mal eine Erleuchtung vermitteln könnte? Das LBA könnte die Anfrage ja auch zum Anlaß nehmen, die Weiterbildungsorganisation in diesem Dienstleister zu begutachten.
Viel Erfolg
M.A.T.


Hallo M.A.T.

bin vollkommen deiner Meinung. Hab auch mittlerweile ein Rückmeldung der Austro Control bekommen, die auch meiner/unserer Meinung ist, sich jedoch nicht festlegen will, da die Vorschrift so formuliert ist, dass es Interpretationsspielraum lässt.
ACG hat auch gemeint, die Einzigen, die tatsächlich zu 100% diese State Variation erklären können ist die argentinische Behörde (ANAC) und die ICAO oder IATA. Alle anderen Behörden können diese Abweichung nur interpretieren.

Hoffe die ANAC meldet sich, werde die Ergebnisse auch hier ins Forum stellen.

LG und danke für die vielen schnellen Antworten,
Stefan
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Mai-Sitzung WP.15 M.A.T. 21.03.2025 12:36
Hallo, weiß jemand, ob in D von der obersten Behörde schon Industriekommentare zum Programm der Mai-Sitzung eingefordert wurden? Mich würden speziell die Stellungnahmen zu den Anträgen zur Komplizierung für 1.4S und zur Fahrerschulung interessieren.
Gruß
M.A.T.
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Re: Neueintrag RAG-01 Argentinien M.A.T. 21.03.2025 12:21
Hallo, der Wortlaut ist zwar noch von vor der Änderung; aber der letzte Satz sollte doch jeden Zweifel ausräumen!
Gibt es bei DHL keinen Gb auf Konzernebene, der Subalternen hier mal eine Erleuchtung vermitteln könnte? Das LBA könnte die Anfrage ja auch zum Anlaß nehmen, die Weiterbildungsorganisation in diesem Dienstleister zu begutachten.
Viel Erfolg
M.A.T.
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Re: Neueintrag RAG-01 Argentinien stefan_gssa 21.03.2025 12:06
Ursprünglich geschrieben von: Nico
Hallo

man kann jederzeit bei der Austro Control anfragen und um Klarstellung oder Hilfe bitten.
Ein österr. Versende rhatte voriges Jahr im Februar das Problem, da war der Wortlaut noch anders. Hat sich an die Austro Control gewandt und leider die Antwort bekommen dass die Formulierung die Übersetzung verlangt, auch wenn keine übersetzte DGD existiert. Aber man erwarte in Kürze ein Addendum.
Er hat dann extra die DGD offiziell übersetzen lassen und 2 DGD's mitgegeben (denn es musste das ganze Formular laut ACG auf spanisch sein) damit der Versand stattfinden kann.
Die Behörde ist immer sehr schnell bei der Beantwortung von Anfragen und sehr hilfsbereit meiner Erfahrung nach.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole


Hallo Nicole,
hab der Austro Control, dem Luftfahrtbundesamt und der Argentinischen zuständigen Behörde bereits geschrieben, leider noch ohne Reaktion.
Da Hr. Pauser ja (leider) nicht bei bei der ACG ist, befürchte ich, die Antwort wird etwas länger auf sich warten lassen.

LG
Stefan
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Re: Neueintrag RAG-01 Argentinien stefan_gssa 21.03.2025 12:04
Hallo,

danke für den spanischen Wortlaut in den DGR. Verstehen sie leider noch immer nicht.

Danke trotzdem.

LG
Stefan
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Re: Neueintrag RAG-01 Argentinien Nico 21.03.2025 08:24
Hallo

man kann jederzeit bei der Austro Control anfragen und um Klarstellung oder Hilfe bitten.
Ein österr. Versende rhatte voriges Jahr im Februar das Problem, da war der Wortlaut noch anders. Hat sich an die Austro Control gewandt und leider die Antwort bekommen dass die Formulierung die Übersetzung verlangt, auch wenn keine übersetzte DGD existiert. Aber man erwarte in Kürze ein Addendum.
Er hat dann extra die DGD offiziell übersetzen lassen und 2 DGD's mitgegeben (denn es musste das ganze Formular laut ACG auf spanisch sein) damit der Versand stattfinden kann.
Die Behörde ist immer sehr schnell bei der Beantwortung von Anfragen und sehr hilfsbereit meiner Erfahrung nach.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen Claudi 20.03.2025 18:45
Ob interner oder externe GB - der ist wirklich genau dazu da, um solche Fragen zu beantworten. Wenn er/sie das nicht kann: dann muss die Person sich schlau machen oder ich würde diese Person mal fragen, was sie eigentlich beruflich macht.

Wie @DJSMP schon gesagt/ gefragt hat: nur Lagern geht eigentlich gar nicht - irgendwie muss die Ware/ das Gefahrgut zum Lager hin gekommen sein und irgendwann wird sie es wieder verlassen.
Außer in dem Fall, dass eine andere Firma aus dem Lager entnimmt und verlädt bzw. eine andere Firma die Ware entlädt/ einlagert, d.h. die Logistik vor und nach dem Lagern outgesourct (und die Pflichten klar geregelt) sind, ist man doch irgendwann an der GG-Beförderung beteiligt... und wenn man einen GB hat, dann wahrscheinlich noch um so mehr (es sei denn, man hat den freiwillig obwohl gar nicht nötig).
10 218 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen Phillip 20.03.2025 15:57
Hallo M.A.T.,
das sehe ich genau so. Ich wollte trotzdem selbst bei euch nachfragen, weil ich das Thema recht spannend finde und hier immer gute Antworten kommen.

Viele Grüße

Phillip
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen M.A.T. 20.03.2025 15:20
Ursprünglich geschrieben von: Phillip
...Ja wir haben zwar einen Gefahrgutbeauftragten, allerdings nur extern. Deswegen bin ich gerne Ansprechpartner für alles mit einem Warnsymbol oder Gefahrenschild.


Hallo,
diese Handhabung würde ich als Problem sehen. Egal ob extern oder intern, der Gb ist genau für solche Fragen da, das ist seine Hauptaufgabe als Ansprechpartner. Wenn statt seiner ein MA, der möglicherweise nicht die entsprechende Qualifikation hat, solche Fragen beantwortet ist der Weg in das Bußgeld - oder Schlimmeres - vorgezeichnet.

Gruß
M.A.T.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen Phillip 20.03.2025 15:16
Hallo, als ich sagte, dass es in den meisten Fällen bei der Lagerung bleibt, meinte ich dass die Kommissionierung eher eine Seltenheit ist. Dass wir gefahrgutrechtliche Pflichten haben ist klar. Ich wollte eigentlich nur die Frage auf das beschränken was ich wissen wollte.
Zu dem Rest: Ja wir haben zwar einen Gefahrgutbeauftragten, allerdings nur extern. Deswegen bin ich gerne Ansprechpartner für alles mit einem Warnsymbol oder Gefahrenschild.
Den Leuten zu erklären dass es einen Unterschied zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff scheint unmöglich zu sein, aber ich versuche es trotzdem immer wieder smile
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Neueintrag RAG-01 Argentinien M.A.T. 20.03.2025 15:08
Hallo, vielleicht gibt Ihnen dieser Link einen Wortlaut, mit dem Sie eine aktuelle erläuternde arg. Quelle finden, und können damit einen der hochqualifizierten Mitarbeiter jenes Paketdienstleisters überzeugen? Zumal der zweite Satz wirklich nicht mißverstanden werden kann.
Gruß
M.A.T.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Neueintrag RAG-01 Argentinien stefan_gssa 20.03.2025 14:42
Hallo Claudi,

gibt es hierzu ein offizielles Schreiben, bei der die Änderung der RAG-01 von "or" auf "and" und die damit zusammenhängenden Auswirkungen für den Transport klarer definiert sind.
Ich finde hierzu leider immer nur den Wortlaut im Addendum.

Hintergrund: bin selbst IATA zertifizierter Trainer und habe gerade ein Problem, da DHL (QY) meine Sendung aufgrund der RAG-01 ablehnt. Routing Linz-Leipzig-Cincinnati-Miami-Buenos Aires, also keine Inlandsflüge in Argentinien.
Leider ist DHL, sorry für den Ausdruck, zu blöd, um sinnerfassend zu lesen und die Signifikanz dieser Änderung zu erkennen. Also ein Auszug aus dem Addendum kapieren sie leider nicht.

Hast du hier eventuell ein Quelle von IATA/ICAO oder der Argentinischen CAA, in der diese Änderung genauer erläutert wird?
Ich suche schon längere Zeit erfolglos.

Besten Dank und ungefährliche grüße,
Stefan
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Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sprühdosen mit Aerosol aus den USA importieren Claudi 20.03.2025 14:20
Wenn der Lieferant ein kleines Business ist, wäre es nicht das erste Mal, dass die Leute dort gar nicht wissen, dass es sowas wie Gefahrgut gibt... Haben wir immer einfach verschickt. Karton, Adresse drauf und ab geht's...
4 196 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen DJSMP 20.03.2025 12:59
Hallo Namensvetter (nur beim "L" und "P" müssen wir nochmal reden),

ich weiß die Hilfsbereitschaft der Kollegen sehr zu schätzen. Meiner Meinung nach gehst du die Sache aber falsch an.

Zunächst einmal habe ich den Satz nicht verstanden: "Wir lagern bei uns im Unternehmen Rohstoffe für einige Kunden. Im Normalfall bleibt es auch bei der Lagerung..."
Wie soll denn das gehen? Beamt ihr die Ware dann aus dem Lager oder wie bekommt ihr das wieder raus? Da seid ihr doch mindestens Verlader und als Empfangsseite habt ihr eh gefahrgutrelevante Pflichten als Empfänger und ggf. Entlader.

Wenn ihr kommissioniert, seid ihr gefahrgutrechtlich auf jeden Fall zumindest Verpacker und Verlader. Absender und Auftraggeber werden je nach Vertrag noch ausgewürfelt. Das heisst aber, dass ihr einen Gefahrgutbeauftragten benötigt und eure Leute nach 1.3 ADR geschult sein müssen. Dort kommt auch das Zusammenpacken und Laden dran. Darüber hinaus müsst ihr einen entsprechenden Prozess aufsetzen, zu dem Verpackungs- und Verladeanweisungen gehören. Das ist nicht mal eben nebenbei gemacht. Da braucht ihr Hilfe eines Gefahrgutexperten.

Darf man fragen, wie du als Gefahrstoff(-beauftragter?) des Unternehmens zum Gefahrgut kommst? Ist es an dir hängen geblieben, weil es niemand anderes auf dem Schirm hatte? :-)

Ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen und hier mit der Forenanfrage bewenden lassen. Da gehört mehr dazu. Wenn du dir Unterstützung wünschst, schreib mir gerne eine Privatnachricht.
10 218 Beitrag komplett anzeigen
Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: Sprühdosen mit Aerosol aus den USA importieren DJSMP 20.03.2025 12:47
Hallo Morris99,

willkommen im Forum. Darf man fragen, warum du ausgerechnet diese Sprühdosen hier haben möchtest und warum der Lieferant anscheinend keine Ahnung von Gefahrgut hat? Es erscheint mir alles sehr dubios...
4 196 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen M.A.T. 19.03.2025 16:03
Ganz kurz, bin gleich weg.
Die neuen UNNR folgen der gleichen Auswertelogik.
SDB mit Teil 14 ignorieren, falls es gegen die Lebenserfahrung verstößt; hier ist es keine rauchende Schwefelsäure, also keine Gefahr bei Wasser. SDB erfahrungsgemäß in Teil 14 selten vollständig korrekt. Und ADR ist Minimum; was aus sonstiger Kenntnis dem § 4 genügt ist immer besser als Versicherungsschaden.
Gruß
M.A.T.
10 218 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen Phillip 19.03.2025 15:58
Zusätzlich zu den bereits genannten Nummern sind für diese Lieferung noch UN1824 mit 200 Litern, UN1789 mit 10 Litern und UN1823 mit 200 Kilogramm vorgesehen. Und natürlich die Schwefelsäure UN1830. In den Sicherheitsdatenblättern ist nirgends Wasser als ungeeignetes Löschmittel angegeben.

Lieben Dank für deine Hilfe M.A.T.

Phillip
10 218 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen M.A.T. 19.03.2025 15:48
Nein, bislang ist es noch nicht in Ordnung!
Auf die Zusammenpackung möchte ich hier nicht eingehen, das wäre zu detailliert und würde aus meiner Sicht zu weit führen; vielleicht hat ein Kollege dazu Zeit. Jedoch: eine Palette ist erst mal keine Verpackung. Außer sie würde als Umverpackung (das ist keine Außenverpackung!) benutzt, mit den entsprechenden Auflagen.
Aber bitte beachten, was ich am Schluß geschrieben habe: mit den bis jetzt genannten Informationen ist eine abschließende Bewertung nicht möglich und die Klassifizierung der Schwefelsäure und anderen Sachen unabdingbar für eine Bewertung!
Gruß
M.A.T.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen Phillip 19.03.2025 15:40
Okay danke. Dann scheint das wohl doch in Ordnung zu sein.
Bei dem Zusammenpacken bin ich allerdings verwirrt. Da wird immer von einer Innen- und Außenverpackung gesprochen. Nehmen wir als Beispiel mal das Chloroform also UN1888. Das Chloroform befindet sich in einer Glasflasche, und diese befindet sich in einem Karton. Ich verstehe das so, dass die Glasflasche die Innenverpackung ist und der Karton die Außenverpackung. Wenn es aber ums Zusammenpacken geht, wird immer davon gesprochen mehrere Innenverpackungen in einer Außenverpackung zu vereinen. In meinem Fall würde ich aber mehrere Kartons ( Außenverpackungen) zusammenpacken.
Oder wird in diesem Fall die gestrechte Palette als Außenverpackung angesehen? Sonst ist die Palette ja immer nur ein Ladehilfsmittel.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen M.A.T. 19.03.2025 15:20
Hallo, Philipp,
für das Zusammenladen im Straßenverkehr gilt im ADR 7.5.2.1 und was eventuell bei den einzelnen UN-Nummern in Spalte 18 noch steht. Zusammenladen bezieht sich dabei auf Fahrzeug oder Container; wenn es um eine Verpackung geht heißt das Zusammenpacken.
Hier haben wir
UN 1505 - Klasse 5.1
UN 1888 - Klasse 6.1
UN 1219 - Klasse 3.

Nach 7.5.2.1 ist 5.1 mit 3 zulässig. 6.1 mit 3 ebenso. 5.1 mit 6.1 ebenso. Daraus also kein Problem.
Außerdem gilt für
1505 - CV 24: keine Einschränkung zum Zusammenladen, aber AP 6, weshalb ich auf Holz hierfür verzichten würde, auch wenn es keine lose Schüttung ist.
1888 - CV 13 und 28: nur betr. Nahrungsmittel
1219 - keine CV.

Danach würde ich als erste Einschätzung nur für diese UNNR auf "Keine Einschränkung" tippen. Die anderen Bestimmungen dieser CV - insbesondere Reinigung wegen 5.1 - sind natürlich einzuhalten.

Aber: die Schwefelsäure haben Sie noch keiner UN zugeordnet, ebenso fehlen die "anderen Sachen". Ohne deren Klassifizierung ist keine abschließende Einschätzung möglich. Bei zB 1831 würde ich die Ladung nicht zusammenladen, denn 3 wird normalerweise mit Wasser gelöscht, was aber für rauchende Schwefelsäure (X886) nicht ratsam ist.

Gruß
M.A.T.


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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Zusammenladung verschiedener Gefahrenklassen Phillip 19.03.2025 14:35
Hallo liebe Gefahrgut- Profis,
da ich mich leider nur mit Gefahrstoff auskenne, komme ich nicht herum euch eine Frage zu stellen. Wir lagern bei uns im Unternehmen Rohstoffe für einige Kunden. Im Normalfall bleibt es auch bei der Lagerung aber für einen speziellen Kunden kommissionieren wir auch seine Ware. Jetzt ist folgender Fall eingetreten: Der Kunde hat Ware bestellt welche wir kommissionieren sollen, alles Gefahrgut. Ist es zulässig verschiedene Gefahrenklassen zusammen zu packen? In diesem Fall wären das 50 Liter UN1219, 35 Liter UN1888 und 75 Kilogramm UN1505. Dazu kommen noch 800 Liter Schwefelsäure und ein paar andere Sachen. Aber die drei von mir beschriebenen UN- Nummern würden auf einer Palette zusammengepackt werden.

Ist das so in Ordnung? Irgendwie sagt mir mein Bauchgefühl das ist nicht richtig so.

Ich freue mich schon auf eure Kommentare.

Liebe Grüße
Phillip
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Gefahrstoffe, GHS, REACH, Lagerung Springe zu neuen Beiträgen
Re: Klassifizierung E-Zigaretten / Disposables Claudi 19.03.2025 12:00
Es gibt den https://vd-eh.de/ Verband des eZigarettenhandels e.V.

Mit anderen Zusammenstellungen von Dampf-Geräten, denen ggf. Liquid vielleicht beigelegt oder eingefüllt ist, habe ich mich noch nicht beschäftigt.

Nur das Gerät ist UN3481 - klar. Wenn da Liquid separat mit verpackt ist, wäre die nächste Frage: Ist das Liquid vollständig LQ-konform, also Liquid-Fläschchen in Schächtelchen (Außenverpackung) mit LQ-Raute und das dann mit dem Gerät (idealerweise auch in eigener Außenverpackung) in einer Umverpackung?
Wären Gerät und Liquid-Fläschchen nur zusammengepackt in einer gemeinsamen Außenverpackung: ist das zulässig? Darf ein Packstück nach SV188 auch weiteres Gefahrgut (hier LQ) beinhalten?
18 4,413 Beitrag komplett anzeigen
Gefahrstoffe, GHS, REACH, Lagerung Springe zu neuen Beiträgen
Re: Klassifizierung E-Zigaretten / Disposables M.A.T. 19.03.2025 10:36
Hallo,
BAT oder Altria investieren m.W. stark in diesen neuen Konsumbereich, mit teilweise 40 % Marktanteil.
Diese Verbände haben bislang außer T2 vielleicht eher wenig mit GG zu tun gehabt und würden nach einer Darlegung der zukünftigen Alternativen vielleicht geneigt sein.
M.A.T.
18 4,413 Beitrag komplett anzeigen
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