Re: Die UN 38.3-Norm und SV188
M.A.T.
03.12.2025 16:35
Hallo und Willkommen. Schauen Sie mal im ADR unter 2.2.9.1.7.1g) und der Bemerkung dazu. Also nur auf Anforderung, nicht immer. Diese Anforderung kommt allerdings angesichts der vielen Vorfälle mit Liba häufiger, dem Vernehmen nach. Ohne eine solche Zusammenfassung kann man schwer beurteilen, ob die Bedingungen einer SV erfüllt sind. Gruß M.A.T.
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Trockeneisschulung UN1854
moerser
03.12.2025 16:25
Hallo zusammen,
benötigen alle Mitarbeite die am Versand nicht gefährlicher Güter mit Trockeneis im Luftverkehr beteiligt sind eine Trockeneisschulung?
Auch Aushilfen, die unter Aufsicht einer geschulten Person arbeiten?
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Die UN 38.3-Norm und SV188
Heinrich1904
03.12.2025 15:56
Hallo, zum Thema Versand Litiumbatterien gemäß SV188 und Nachweispflicht als Versender gemäß Un 38.3
Ist den diese sogenannte "Supplier's Test Summary" (Prüfungszusammenfassung des Lieferanten) für den Transport verpflichtend ? Gemäß ADR doch sicherlich nicht..oder ? Wenn das da wäre , müsste ich den dann als Versender dem Beförderer/Spediteur eine solche Prüfungszusammenfassung mitgeben?
Ich kann im ADR hierzu nichts finden.
Grüße Paul
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Re: Lithium-Ionen-Batterien Label mit Telefonnummer
Phi_l
03.12.2025 10:38
Nun die Zulässigkeit der Ankreuzfelder wird zumindest innerhalb Deutschlands durch die RSEB klargestellt:
Zu Unterabschnitt 5.2.1.9
5-4 In dem Kennzeichen für Batterien dürfen auch mehrere UN-Nummern zur Auswahl vorhanden sein. Es muss aber eindeutig erkennbar sein, z. B. durch Durchstreichen oder Ankreuzen, welche UN-Nummer(n) angewendet wird (werden) und sich tatsächlich in dem Versandstück befindet (befinden).
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Re: Batterielabel < 20/100Wh / > 20/100Wh auf Paket
Phi_l
03.12.2025 10:34
Hallo Mark,
ohne die Details zu kennen: Das Kennzeichen für Batterien und der Gefahrzettel 9A besagen ja verschiedene Dinge und nicht nur die Kapazität der enthaltenen Batterien/Zellen.
Wenn die SV 188 angewandt werden soll, dann brauche ich auch das Batteriekennzeichen.
Wenn Lithium-Batterien enthalten sind, die die SV 188 nicht anwenden können oder wollen, dann brauche ich 9A und den ganzen Rest der Vorschriften.
Insofern kann man aus meiner Sicht durchaus beides in einem Versandstück vereinigen und bräuchte dann auch sowohl das Kennzeichen als auch den Gefahrzettel. Man könnte sich aber auch überlegen, auf die Anwendung der SV 188 zu verzichten und alle Batterien als "reguläres Gefahrgut" befördern, dann bräuchte man natürlich nur 9A.
LG Phil
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LH-08
duldinger
03.12.2025 09:21
Unter Punkt 2 fehlt (lt. englischer Version) der letzte Absatz: "Diese Verbot gilt nicht für UN3481, UN3091 und UN3552, die nach Teil II der PI 966, 967, 969, 970, 977 und 978 vorbereitet wurden."
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Re: Lithium-Ionen-Batterien Label mit Telefonnummer
DJSMP
03.12.2025 08:48
dürfen noch" heißt für mich "danach verboten".
Warum lässt man nicht beide Optionen offen, mit oder ohne Telefonnummer?
... weil 5 Jahre Übergangsfrist dann auch mal genug sein sollten, um das umzustellen. Und beide Optionen bringt eben Wildwuchs mit sich. Auch die Möglichkeit mit Ankreuzfeldern für die UN-Nummern kann ich nicht aus den Vorschriften heraus lesen, auch wenn sich da ein bekanntes Mitglied des BLFA dafür ausspricht. Sowas birgt immer Manipulationspotential.
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OZ-10
duldinger
03.12.2025 07:56
In der Auflistung unter Punt 2 ist beim letzten Eintrag (UN 3091...) wieder Teil II angegeben. Das stünde aber im Widerspruch zu OZ-09. Laut englischer Fassung muss es an dieser Stelle "... in Übereinstimmung mit Teil I der VA ..." heißen.
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Re: Sicherungsplan wirkungslos
Gerald
02.12.2025 18:00
Hall Claudi, Welche UN-Nummer hat wohl die gestohlene Munition? Das mit der UN Nummer geht leider nur aus dem Beförderungspapier hervor, aber es könnte UN 0014 Patronen für Waffen, Manöver 1.4S UN 0339 Patronen für Handfeuerwaffen 1.4C (AD60 bei der Pistolenmunition) sein, bei der Pyrotechnische Munition muss ich passen, da gibt es zu viele Möglichkeiten. Hier noch ein paar Links für weitere Informationen. Link 1 , hier ist der Satz im letzten Absatz interessant, "....Aus Bundeswehrkreisen hieß es, ein zufälliger Raub sei eher unwahrscheinlich...."Link 2Link 3Wenn das z. B. UN 0012 wäre, dann braucht man halt keinen Sicherungsplan/ gar kein 1.10. Auf jeden Fall sind sind bestimmte Sicherheitsauflagen nicht eingehalten wurden und die verantwortlichen bzw. sonstigen Personen haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht. Und es gibt eigentlich immer Verträge, in welchen Auflagen, die bei sollchen Transporten einzuhalten sind bzw. vielleicht auch auf die GGAV auf die Ausnahme 32 (S) Beförderungen durch zivile Unternehmen im Auftrag und unter der Verantwortung der Bundeswehrstehen hingewiesen wurde. Somit braucht der Gesetzgeber da nicht unbedingt eingreifen. Na, warten wir mal ab.
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Re: Lithium-Ionen-Batterien Label mit Telefonnummer
Phi_l
02.12.2025 14:46
Hi Andreas,
ich halte es für fraglich, dass man das Kennzeichen für Batterien mit Telefonnummer ab 2027 tatsächlich ahnden könnte.
Denn im Text steht ja nur, dass im Kennzeichen Platz für die UN Nummer(n) enthalten sowie die zutreffenden UN Nummern aufgeführt sein müssen. Dass man keine zusätzlich zutreffenden Angaben eintragen darf, steht nirgends geschrieben, insofern wäre es aus meiner Sicht zulässig, solange das Kennzeichen selbst und die UN Nummer(n) klar und eindeutig erkennbar bleiben.
Die Übergangsvorschrift in 1.6.1.49 ADR ist aus meiner Sicht einfach etwas unglücklich formuliert. Denkbar wäre ab 2027 dann natürlich auch ein entsprechender HInweis in den RSEB à la "begründet keine Ordnungswidrigkeit", aber noch ist dies ja nicht erforderlich, da ja noch über 1.6.1.49 ganz eindeutig geregelt.
LG Phil
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Re: Lithium-Ionen-Batterien Label mit Telefonnummer
Claudi
02.12.2025 12:45
Hi, da muss keine Telefonnummer mehr drauf. Das ist 2023 (oder so?) weggefallen, die Label mit Telefonnummer dürfen noch bis 31.12.2026 verwendet werden.
Welche Art von Telefonnummer das war, war nie definiert. Da hieß es immer "Telefonnummer für Rückfragen", aber ob 24/7 oder nur zu Bürozeiten (in welchem Land?), in welcher Sprache dort welche Art Auskünfte gegeben werden müssen, war nicht definiert. Weil man dann wohl gemerkt hat, dass das sinnlos ist, hat man die Telefonnummer abgeschafft.
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Lithium-Ionen-Batterien Label mit Telefonnummer
fireman
02.12.2025 12:43
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Kennzeichnung von Sendungen mit dem Gefahrgutlabel „Lithium-Ionen-Batterien“.
Wo steht, ob auf diesem Label für ADR/IMDG/IATA zwingend eine Telefonnummer angegeben werden muss? Falls ja, welche Art von Telefonnummer ist erforderlich (z. B. eine Notfallnummer, eine erreichbare Servicenummer oder eine unternehmensinterne Rufnummer)?
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung.
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Batterielabel < 20/100Wh / > 20/100Wh auf Paket
M_a_r_k
02.12.2025 08:23
Hallo,
folgende Frage hat sich ergeben und da ich keine klare Vorgaben gefunden habe, stelle ich hier die Frage ein.
Folgendes Szenario: - Wir haben ein Paket mit Inhalt einer Batterie jeweils < 20/100 und > 20/100Wh.
Muss nun auf das Paket das Label "Batterie" (also gem. SV 188) und der Gefahrzettel 9A, oder genügt nur der Gefahrzettel (da die größere Gefahr)?
Vielen Dank für eine Antwort.
Viele Grüße Mark
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Re: Sicherungsplan wirkungslos
Claudi
02.12.2025 06:58
Da hatte ich gestern auch drüber nachgedacht. Welche UN-Nummer hat wohl die gestohlene Munition?
Wenn das z. B. UN 0012 wäre, dann braucht man halt keinen Sicherungsplan/ gar kein 1.10.
Wenn der Gesetzgeber das anders haben will, müssten das ADR bzw. die GGVSEB angepasst werden.
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Re: Beförderungspapier für Privatpersonen
Claudi
01.12.2025 18:05
Hi, noch zur Ergänzung: Unterscheidung privat/ gewerblich: der Transportzweck. Befördert man Feuerwerk zum persönlichen Verbrauch zu Silvester: privat. Wäre man ein Wiederverkäufer oder professioneller Feuerwerker oder so: gewerblich. Bis 50 kg brutto (hier gilt nicht die Nettoexplosivstoffmasse) bei Unterklasse 1.4: nix zu tun, außer Ladungssicherung... ach ja, man darf auch nicht beliebig viel zu Hause lagern. Siehe https://www.bam.de/Content/DE/Standardartikel/Aktuelles/Themenseiten/Silvester/silvester-faqs.html (Wieviel Feuerwerk darf ich privat lagern?) - da gilt wieder die Nettoexplosivstoffmasse. Hätte man Feuerwerk z. B. der Unterklasse 1.3, dann darf man max. 5 kg brutto gefördern. Privat unter den Grenzen: kein Beförderungspapier und privat freigestellt vom Gefahrgutrecht. Überschritte man die Grenzen im privaten oder wäre man gewerblich unterwegs, dann greift das Gefahrgutrecht: Beförderungspapier*, zugelassene Verpackung markiert/ gekennzeichnet, Punkteberechnung, 2kg-Feuerlöscher. 1000 Punkte wird man privat nie legal überschreiten, daher klammere ich das mal aus. 1000 Punkte wären: bei 1.4S: unbegrenzte Menge, bei 1.4 G >333 kg Nettoexplosivstoffmasse, bei 1.3 G >20 kg. * Beförderungspapier in Deutschland wieder durch die GGAV Ausnahme 20 optional, wenn das Gefahrgut zur Beförderung nicht an Dritte übergeben wird und wir unter 1000 Punkten bleiben. Ich gehe weiterhin mal von maximal F2-Feuerwerk aus, welches ab dem 29.12.25 gekauft wird. Anderes kriegen Privatpersonen üblicherweise nicht und bei anderen Feuerwerkskörpern wären wir tiefer im Sprengrecht mit Befähigungsschein, Erlaubnis. Kauft also eine Privatperson F1-Feuerwerk bzw. ab dem 29.12.25 (ist der 29.12. ein Sonntag, dann darf man schon ab dem 28.12. kaufen) F2-Feuerwerk und hat dann mehr als 50kg im Auto: ADR gilt, 2 kg-Feuerlöscher, Ladungssicherung, zugelassene Verpackung mit Kennzeichen (idealerweise kauft man dann direkt in der Transportverpackung z. B. beim Werksverkauf), Beförderungspapier kann man mit mit Bezug auf GGAV Ausnahme 20 weglassen. Damit fährt man dann selbst nach Hause und lagert ordnungsgemäß, bis das ganze am 31.12. bzw. 01.01. abgefackelt wird - alles. Nix aufheben für die nächste Party irgendwann im Jahr ;-). Oder man fährt mehrmals oder mit mehreren Autos und teilt sich das Feuerwerk auf verschiedene Fahrzeuge auf. Wenn man denn überhaupt derartige Massen an Feuerwerk kaufen möchte... Wenn man sich nicht dran hält: wird man erwischt, kann das, je nachdem, was man falsch gemacht hat, eine Ordnungswidrigkeit nach der GGVSEB (Beförderung) oder nach dem Sprengrecht (Verbringung, Lagerung, Umgang) sein. Kostet Bußgeld.
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Re: Beförderungspapier für Privatpersonen
Gerald
01.12.2025 13:21
Hallo Gary, das die Beförderung von Silvesterfeuerwerk durch Privatpersonen zum Eigenverbrauch unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 kg Bruttomasse von den Gefahrgutvorschriften freigestellt ist. Die Freistellung gemäß ADR steht in Unterabschnitt 1.1.3.1 a) (i) und dann gibt es noch einen Hinweis "zu normalen Beförderungsbedingungen" in der RSEB in Ziffer 1-1.2 und 1-2 auf der Seite 19, welche Du schon beachten solltest. In der GGVSEB in die Anlage 2 auf Seite auf Seite 48 unter 2.1 a) nach, da steht was zu den Mengenbeschränkungen in Deutschland. Nun weis ich aber nicht, welche Feuerwerkskörper Du erwerben willst unter Umständen greift noch das SprengG. Den Rest hat M.A.T. schon geschrieben.
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Re: Beförderungspapier für Privatpersonen
Phi_l
01.12.2025 13:02
Hallo Gary,
als Privatperson benötigt man KEIN Beförderungspapier, sofern man die Freistellung nach 1.1.3.1 a) ADR in Anspruch nehmen kann. Im Alltag spürt man davon idR nichts, nur an Silvester kommen manche Enthusiasten drüber, da die Anlage 2 zur GGVSEB die Freistellung für Privatpersonen bei Explosivstoffen der Unterklasse 1.4 auf die besagten 50 kg NEM eingrenzt (Nummer 2.1 a) der Anlage 2 zur GGVSEB).
Aber auch darüber bräuchte man nicht zwangsläufig ein Beförderungspapier, man könnte dann auch die "1000-Punkte-Regel" i.V.m. der Ausnahme 18 nutzen, wenn man nur sein eigenes Zeug rumfährt und dort liegt die Grenze für 1.4 G Feuerwerk bei 333 kg NEM.
Achtung ist geboten bei Blitzknallsätzen, die sind meist in Unterklasse 1.3 und dort liegt die Freigrenze für Privatpersonen bei 5 kg und nach "1000-Punkte-Regel" bei 20 kg (jeweils NEM).
LG Phil
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Re: Beförderungspapier für Privatpersonen
M.A.T.
01.12.2025 11:32
Hallo, da dies eine Frage zu einem konkreten Produkt ist würde ich empfehlen, den Autor über den Verlag direkt zu kontaktieren. Nur der Autor weiß genau, welchen Kontext er bei der Aussage berücksichtigt hat. Generell ist es besonders in Kl.1 so, daß außerhalb der geringen Mengen mit Erleichterungen das ganze ADR-Programm greift, und ohne eine Schulung und genaues Lesen der Vorschriften ist das für den Privatmann nicht leistbar. Gruß und viel Erfolg M.A.T.
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