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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Hazardy 15.11.2025 21:33
Hallo Gerald,

habe mir nochmal deine Posts und deine Karte in Ruhe durchgelesen. Im Prinzip kommen wir immer auf das selbe Ergebnis, mit dem Unterschied, dass du den restriktiveren Tunnelcode mit aufführst und dann doch die Durchfahrt erlaubst:

Auf deiner Karte bei Beispiel 2 sagst du: TBC B/E und Durchfahrt durch Tunnel D erlaubt, was sich aus meiner Sicht etwas beißt. Ich hatte die Durchfahrt ja ebenfalls erlaubt, allerdings wäre es bei mir der TBC E (bei Stückgut)

Also alles gut und vielen lieben Dank!
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Re: Prüfungsfrage S46 auf dem IHK Fragenfundus Hazardy 15.11.2025 18:55
Hallo Gerald,

habe mir nochmal deine Posts und deine Karte in Ruhe durchgelesen. Im Prinzip kommen wir immer auf das selbe Ergebnis, mit dem Unterschied, dass du den restriktiveren Tunnelcode mit aufführst und dann doch die Durchfahrt erlaubst:

Auf deiner Karte bei Beispiel 2 sagst du: TBC B/E und Durchfahrt durch Tunnel D erlaubt, was sich aus meiner Sicht etwas beißt. Ich hatte die Durchfahrt ja ebenfalls erlaubt, allerdings wäre es bei mir der TBC E (bei Stückgut)

Also alles gut und vielen lieben Dank!
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Re: Prüfungsfrage S46 auf dem IHK Fragenfundus Hazardy 15.11.2025 17:15
Doch, sind es. Bei Fahrzeugen mit unterschiedlichen UN Nummern in mehreren Tanks würde es sogar Sinn machen.

Du scheinst der Sterotyp für jemanden zu sein, der keine 2. Meinung zulässt, so kommt es mir zumindest vor.

Dass du wahrscheinlich denkst, dass ich keine Ahnung habe ist in Ordnung. Aber warum schreibst du nichts zu der Musterlösung (der Tunnelbeschränkungscode E sagt) von Herrn Holzhäuser?
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Re: Prüfungsfrage S46 auf dem IHK Fragenfundus Gerald 15.11.2025 16:58
Hallo Hazardy,
Antwort auf
Bei allem Respekt, es ist falsch und ich hätte gerne eine 2. Meinung.


Ich möchte Dir jetzt nicht schreiben, was ich über diese Aussage denke!

Antwort auf
Der restriktivste ist bei 2 oder mehr UN Nummern.


Und das

- UN 2820 Buttersäure, 8, III, (E)
- UN 2821 Phenol, Lösung, II, (D/E)

sind keine zwei UN-Nummern??????????
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Re: Prüfungsfrage S46 auf dem IHK Fragenfundus Hazardy 15.11.2025 16:53
Bei allem Respekt, es ist falsch und ich hätte gerne eine 2. Meinung.

In den Musterlösungen von Holzhäsuer, welche online einsehbar sind, ist exakt mein Lösungsvorschlag aufgeführt.

Der restriktivste ist bei 2 oder mehr UN Nummern.
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Re: Prüfungsfrage S46 auf dem IHK Fragenfundus Gerald 15.11.2025 16:20
Hallo Hazardy,
Antwort auf
Meine Lösung ist:
Tunnelbeschränkungscode E.
Weil: 8.6.4: Tabelle:
D/E: Beförderung in loser Schüttung oder in Tanks: Durchfahrt verboten durch die Tunnel der Kategorien D und E.
Sonstige Beförderungen (also z.B. Versandstücke): Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.


Das habe ich doch schon in meinem letzten Beitrag erklärt. Ja, manchmal braucht man etwas Geduld!

Nein, dass ist Falsch.

Sieh doch noch mal in meiner Beitrag Zu den Tunnelreglungen gibt es von ...Tunnelreglungen" Downloaden kannst, nach, da findest Du eine Tabelle, welche den Abschnitt 8.6.4 wieder gibt, eben nur in einer leicht verständlichen Form.

Antwort auf
Welcher Tunnelcode gilt bei Versandstücken? D/E oder nur E?


Es gild immer der Tunnelbeschränkunkscode gemäß des Abschnitts 3.2.1 in der Spalte 15 für die jeweilige UN Nummer. Bei der Frage 46 geht es um

UN 2820 Buttersäure, 8, III, (E)
UN 2821 Phenol, Lösung, II, (D/E)

und da in diesem Fall der Tunnelbeschränkungscode "E" und "D/E" vorhanden ist, wird gemäß Unterabschnitt 8.6.3.2 der restriktivste Tunnelbeschränkungscode gebildet und das ist nun mal "D/E" und da führt kein Weg vorbei!!

Und da es sich um Versandstücke handelt, kann man durch den D-Tunnel, genau gesagt Tunnel der Kategorie D, fahren, nur darft Du nicht durch diesen Tunnel fahren, wenn es um die Beförderung in loser Schüttung oder Tanks geht. Das ist doch ganz einfach!

Leider weiss ich nicht, was Du für Vorkenntnisse hast.
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Prüfungsfrage S46 auf dem IHK Fragenfundus Hazardy 15.11.2025 15:20
Hallo zusammen,

ich bin mir bei einer Frage aus dem IHK-Fragenfundus für Gefahrgutbeauftragte nicht ganz sicher:

S46:
Im Beförderungspapier gem. ADR finden Sie für eine kennzeichnungspflichtige Beförderung gefährlicher Güter in Versandstücken folgende stoffspezifische Einträge:

UN 2820 Buttersäure, 8, III, (E)
UN 2821 Phenol, Lösung, II, (D/E)

Nennen Sie den für die gesamte Ladung anzuwendenden Tunnelbeschränkungscode. (...)

Meine Lösung ist:
Tunnelbeschränkungscode E.
Weil: 8.6.4: Tabelle:
D/E: Beförderung in loser Schüttung oder in Tanks: Durchfahrt verboten durch die Tunnel der Kategorien D und E.
Sonstige Beförderungen (also z.B. Versandstücke): Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.

Wie ist eure Lösung? Welcher Tunnelcode gilt bei Versandstücken? D/E oder nur E?

Danke

Hazardy
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Gerald 15.11.2025 14:12
Hallo Hazardy ,
Antwort auf
Es macht im Prinzip nur Sinn, wenn du das Buch hast und dann mit meinen Antworten vergleichst.


Da ich die Lehrberechtigung für Gb-Lehrgänge habe, dann sollte ich schon das entsprechende Buch besitzen, damit ich die Teilnehmer auf die Prüfung vorbereiten kann.

Der erste Teil der Frage lautet: Welche höchste Nettomasse darf das Versandstück enthalten....

Für die UN-Nummer 2037 dürfen Versandstücke bei Verpackungen aus Pappe die Nettomasse von 55 kg und bei anderen Verpackungen die Nettomasse von 125 kg nicht überschreiten. , dass wäre die Antwort zum ersten Teil, kann man vielleicht auch kürzer schreiben, aber ich habe bei meiner Prüfung immer den ganzen Text geschrieben, wenn er nicht all zu lang war.

Antwort auf
Richtig wäre P003 und PP17.
Das wäre die Antwort zum zweiten Teil der Frage. Aus diesem Grund gibt es auch drei Punkte!

Antwort auf
S46: Nein, es gilt E. D darf durchfahren werden.


Nein, dass ist Falsch.

Sieh mal im ADR unter Unterabschnitt 8.6.3.2 nach, denn da steht: "Wenn eine Beförderungseinheit gefährliche Güter enthält, denen unterschiedliche Tunnelbeschränkungscodes zugeordnet wurden, ist der gesamten Ladung der restriktivste dieser Tunnelbeschränkungscodes zuzuordnen."

Das ist auch der Grund warum ich den Abschnitt 8.6.4 in eine Tabelle umgewandelt habe, weil der Text doch etwas schwer zu verstehen ist. Ich habe auch längere Zeit dafür gebraucht. Übrigens "D/E" steht über "E" im Abschnitt 8.6.4!!!

Der erste Teil der Frage lautet.
Nennen Sie den für die gesamte Ladung anzuwendenden Tunnelbeschränkungscode! Das wäre D/E, siehe 8.6.3.2!

D darf durchfahren werden. das stimmt, da Beförderung im Versandstück.

Das Gleiche wäre bei Frage 47, sind eben nur zwei andere UN-Nummern.

Antwort auf
habe im Dezember den Kurs zum Gefahrgutbeauftragten


Du solltest vielleicht erst einmal den Lehrgang besuchen, und dann mit der Vorbereitung der Prüfung beginnen. Denn auf dem Lehrgang werden Dir die Zusammenhänge erklärt. Sich das Allein zu versuchen, könnte nach hinten los gehen. Kleiner Tip, es kommt bei Lehrgängen nicht immer gut an, wenn man alles besser weis.

Als ich meinen Gb-Lehrgang besucht habe, war ich schon sehr viele Jahre als Referent für alle Kurs tätig, aber der Durchführende des Gb-Lehrgangs hat erst am letzten Tag mitbekommen, das ich Referent nach Gefahrgutrecht war. Ist manchmal besser, wenn man sich etwas zurück nimmt. Ist nicht böse gemeint.
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Hazardy 14.11.2025 21:21
Hallo Gerald,

vielen Dank für deine Antworten. Leider hast du mich noch nicht ganz verstanden. Der Fragesteller weiß genau, worum es geht. Einzig allein um die Gegenüberstellung von den Antwortvorschläge im Buch (das ich ich nicht nennen möchte, weil es mir geholfen hat) und meinen (Teil)-Antworten. Im Buch waren da Teile richtig und andere eben unklar. Es macht im Prinzip nur Sinn, wenn du das Buch hast und dann mit meinen Antworten vergleichst.

V11. Natürlich steht das Gewicht in PP17. Im Buch wird aber von einer anderen Verpackungsanweisung ausgegangen. Wobei deine PP17 auch unvollständig ist ist. Richtig wäre P003 und PP17. Es wird in V11 nach den Verpackungsanweisungen im Plural gefragt.

S46: Nein, es gilt E. D darf durchfahren werden.

S47: Es gilt E und D darf durchfahren werden

S418: Klar, hier hatte ich nur die Diskrepanz zwischen meiner Antwort und dem Buch herausgestellt, ohne auf die komplette Frage einzugehen.

Gruß
Hazardy

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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Gerald 14.11.2025 20:52
Hallo Hazardy,
Danke das Du geschrieben hast, wie Du das mit der Nummerierung gemeint hast. Somit hat sich meine Beitrag erledigt. Habe es leider nicht gleich so verstanden.

Nun zu den Fragen:

V11: Hier geht es um die höchste Nettomasse für UN 2027 und die Anwort ist PP17!

V156: Unterklasse 1.1, wie bei Dir.

S46: UN 2820, II hat "E"; UN 2821, II hat "D/E" das wird zu "D/E" weil weiter Rechts, und Tunnel D kann durchfahren werden, da in Versandstück!

S47: UN 1263, II hat "D/E", UN 2796, II hat "E", das wird zu "D/E" weil weiter Rechts, und Tunnel D kann durchfahren werden, da in Versandstück!

Zu den Tunnelreglungen gibt es von mir einen Beitrag, wo Du eine "Karte Tunnelreglungen" Downloaden kannst, ich denke mal mit der Tabelle erkennst Du es einfacher. In der "Gefährlichen Ladung" Heft 10/2023 ist eine ähnliche Grafik auf Seite 25 abgedruckt gewesen.

S418: hier geht es um " Für den Versand eines Versandstückes mit einer Innenverpackung nach ADR liegen folgende Daten vor: Ni-63 gelöst in 50 ml Chlorwassersto säure der Verpackungsgruppe III mit einer Gesamtaktivität von 200 MBq. ...." steht auf Seite 320 und die Fragen a) bis e) müssen beantwortet werden.
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Hazardy 14.11.2025 19:46
Hallo,

ich wurde gefragt, welche Fragen aus dem Fundus 2025 aus meiner Sicht nicht korrekt beantwortet wurden. Meine Antwort war, dass ich mir nicht alle aufgeschrieben habe.
Die aufgelisteten Antworten in meinem vorigen Post beziehen sich auf meine Lösungen.

Mit V11 ist die Frage 11 aus dem IHK Fragenfundus "verkehrsträgerübergreifend" gemeint. S sind die Fragen für den Verkehrsträger Straße gemeint.

Schöne Grüße
Hazardy
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Gerald 14.11.2025 19:14
Hallo Hazardy,
Antwort auf
Hatte es mir leider nicht aufgeschrieben, aber so aus der Hüfte waren es die folgenden Fragen:


Tut mir ja leid, aber mit so einer Fragestellung kann ich und vielleicht auch Andere nichts anfangen.

Antwort auf
V11: P003
bei V11 nach Abschnitt 7.2.4 geht es um "...gedeckte oder bedeckten Fahrzeugen oder geschlossenen oder bedeckten Containern.."

Antwort auf
V156: / S46: / S47: und S418
Kommt in meinem ADR nicht vor. Besser ist immer die UN Nummer mit Benennen, bei welcher diese Eiträge stehen.

Mich würde schon der Verlag interessieren, welcher das Buch herausgegeben hat. Ist vielleicht was ein anderes Thema bearbeitet!!!

Wir reden schon vom ADR, wo es um die Beförderung auf der Straße geht???
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Hazardy 14.11.2025 17:27
Ich möchte es diplomatischer ausdrücken: Vielleicht nicht falsch im Buch (dessen Verlag mir jetzt nicht einfällt), aber jedenfalls habe ich eine andere Lösung. Hatte es mir leider nicht aufgeschrieben, aber so aus der Hüfte waren es die folgenden Fragen:

V11: P003
V156: nur 1.1, da nach Stoffen und Gegenständen gefragt wird.
S46: Ja, TBC: E, Durchfahrt erlaubt
S47: Ja, 8.6.4
S418: Sondervorschrift 290

Bin aber sehr dankbar, dass es das Buch gibt. Sehr viele Fragen hätte ich sonst nicht beantworten können.
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter M.A.T. 14.11.2025 16:43
Hat sich erledigt.
M.A.T.
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Hazardy 14.11.2025 16:36
Und ja, es sind sogar eine Lösungsvorschläge im Buch nicht so wie ich sie habe.
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Hazardy 14.11.2025 16:35
Hallo ihr beiden und vielen Dank für die Hinweise.
Das Buch zur Prüfungsvorbereitung habe ich gekauft und schon durchgearbeitet. Dabei sind bei den mir fremden Fragen (Tank, Klasse 7, Klasse 1) die meisten Querverweise im ADR gelandet. Bei den Prüfungssimulationen vom Buch, die man runterladen kann, komme ich meist auf 80-95 Prozent, häufig auch ohne die von mir ins Buch geschriebenen Querverweise zu nutzen. Will halt nur sichergehen, dass mir der Prüfer die Prüfung wegnimmt, weil absolut keine Eintragungen erlaubt sind.

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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter M.A.T. 14.11.2025 16:32

Hallo, Gerald,
genau was Sie vermuten. Ich wurde während meiner früheren Tätigkeit häufig von Kunden gefragt,ob das die "offiziellen" Fragen seien (Ja) und man die wie beim Führerschein nur Auswendiglernen müsse (Nein). Darum mein Hinweis hier.
Gruß
M.A.T.

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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Gerald 14.11.2025 16:17
Hallo M.A.T.,
Antwort auf
Kein Auswendiglernen von Antworten der Verlagsangebote - Gerald hat eines davon genannt.


Ich weis nicht, wie Sie darauf kommen, mit dem Auswendiglernen? Aber das macht überhaupt keinen Sinn, denn der Fragenfundus ist doch Recht umfangreich, immerhin über 600 Seiten! Ich hoffe, dass ich mich da nicht Falsch ausgedrückt habe. Ich muss schon sagen, auf so eine Idee mit dem Auswendiglernen wäre ich nie gekommen, aber vielleicht wurde Ihnen diese Frage schon mal gestellt, dann könnte ich es nachvollziehen.

Aber wenn in der Frage nach dem Abschnitt (3 Stellen) gefragt wird, dann darf man nicht den Unterabschnitt (4 Stellen) in der Antwort hinschreiben.
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter M.A.T. 14.11.2025 15:29
Hallo, Hazardy
In der Prüfung sind Schreibwerkzeug, Taschenrechner und die Vorschriftentexte - Verlagsausgaben - erlaubt.
M.A.T.


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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Gerald 14.11.2025 15:25
Hallo,
Antwort auf
Kann mir bitte jemand sagen, was in der Prüfung erlaubt ist? Nur Textmarker?


Du kannst bei der Prüfung zum Gb das ADR benutzen, und natürlich auch Eintragungen in den verschiedensten Form vornehmen. Denn das ADR ist ja Dein Arbeitsbuch mit welchen Du in der Zukunft sehr viel arbeiten musst.

Und ein paar Randvermerke, Markierungen u.ä. sollten kein Hinterniss sein. Was denkst Du, wie mein ADR aussieht, da sind viele Hinweise drin, aber auch vor den einzelnen Teilen 1-9, in meinem ADR von einem Verlag, man soll ja keine Werbung machen, steht da noch ein Inhahltsverzeichnis von dem Teil, welches ich aber teilweise noch ergänzt habe.

Zu dem Kapitel 3.4 bzw. Unterabschnitt 1.1.3.6 findest Du hier Beiträge von mir.

Und hier findest Du ADR Buch Beschriftung.

Und ganz hilfreich ist von einem Verlag das Buch "GB-Prüfung", weil hier die aktuellen Prüfungsfragen drin sind, aber im Hinterem Teil auch die Lösung mit Quellenangabe. Hat auch den Vorteil, das man sieht, wie die Prüfungsfragen zu beantworten sind.

Ich hoffe das hilft Dir weiter, ansonsten melde Dich noch einmal.
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Prüfung Gefahrgutbeauftragter Hazardy 14.11.2025 14:46
Hallo zusammen,

habe im Dezember den Kurs zum Gefahrgutbeauftragten und im Februar die Prüfung.
Bin im Moment ein bisschen am Lernen und mache mir hin und da ein paar Notizen in die Vorschrift.
Zum Beispiel in 6.8.2.4.1: handschriftlich: festverbundene Tanks (...) linke Spalte, Tankcontainer (...) rechte Spalte.
Manchmal auch Querverweise im Inhaltsverzeichnis des Kapitels, aber keine Lösungen o.Ä.
Kann mir bitte jemand sagen, was in der Prüfung erlaubt ist? Nur Textmarker?

Vielen Dank!
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Gruß
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