Re: Beförderung von Abfall-Druckgaspackung
Gerald
17.09.2025 16:25
Hallo DJSMP, Der BLFA ist für mich ein vollkommen intransparent agierendes Gremium. Normalerweise gehören die Protokolle beim BMV veröffentlicht. Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Ich hatte mich vor längerer Zeit an BMV gewendet, und die gleiche Frage gestellt, leider habe ich zur Antwort erhalten, dass es nicht vorgesehen ist. Komisch nur, dass ein anderer BLFA das veröffentlicht! Dazu kommt noch, dass das BMV alle Anfragen, selbst die mit globaler Relevanz, seit einiger Zeit immer auf die Landesbehörden delegiert, wo sie dann, zumindest in Sachsen, Auch hier muss ich Dir Recht geben. Ich hatte mich schon öfters an das BMV gewandt, vor allen bei meiner Rescheren zur Geschichte der "UN-Nummer", als ich mich dann an die UNECE gewandt hatte, habe ich eine Antwort erhalten, aber mit dem Hinweis, ich sollte mich doch an die zuständige Behörde in Deutschland wenden. War ja nicht mehr notwendig, ich hatte ja die nötigen Informationen. Wenn ich mich, hier in Bayern, an die zuständige Behörde wende, dann habe ich im Allgemeinen innerhalb von 24 Stunden eine Antwort. Das funktioniert auf jeden Fall besser. Ja, ich kenne Deine Meinung dazu und akzeptiere sie auch. Aber als alles noch über die IHK Schwaben lief, hatten wir doch öfters Informationen, an welche wir sonst nicht gekommen wären. Über den Weg könnte man streiten. Dazu muss ich aber sagen, dass die Merkblätter, welche damals die IHK Schwaben auf ihrer Homepage veröffentlicht hat, doch für den Ein oder anderen sehr hilfreich waren, zumal sie aller zwei Jahre recht schnell dem neuen ADR angepasst wurden. Seit das zur IHK Ulm gegangen ist, kann man nur noch davon träumen, mir tun in diesem Zusammenhang die Neuen im Gefahrgutrecht natürlich auch die Älteren leid, da diese Quelle endgültig versiegt ist.
13
4,783
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Flammpunkt
M.A.T.
17.09.2025 16:08
Hallo, für mich ergibt sich die Rechtsgrundlage aus 5.4.1.4.3.7. Da wird ein Flammpunkt und nicht ein Flammpunktbereich gefordert. Auch in den Beispielen stehen keine Bereiche sondern diskrete Werte. Die Bem. in 2.3.0 benennt die Ungenauigkeiten aber fordert die experimentelle Bestimmung, also eine diskrete Angabe. Angesichts der Angaben in Spalten 2 und 17 wäre es zwar nicht systemwidrig, einen Bereich anzugeben, aber der derzeitige Wortlaut der Fundstelle gibt das m.E. strenggenommen nicht her. In der US-Auslegung 19-0075 wird in einem ähnlichen Fall ebenfalls auf die diskrete Angabe abgestellt. Die RM gilt ohnehin nur in D und enthält zu diesem Punkt auch keine Aussage. Vielleicht wäre die Angabe des untersten Grenzwertes (also des gefährlichsten Fp) des Bereichs hier eine gangbare Praxislösung? Beispiel: Eine Mischung wurde zwischen - 09 °C und -11 °C getestet.Wenn man hier -11 °C angibt ist man sicherheitstechnisch m.E. sauber und handelt sinngemäß nach 5.4.1.4.3.7 (niedrigster Fp). Gruß M.A.T.
2
29
Beitrag komplett anzeigen
|
Flammpunkt
fireman
17.09.2025 15:50
Hallo zusammen, ich brauche mal eure Hilfe.
Wir versenden Ware (UN 3266) nach Schweden und Finnland. Da sie über die Fähre gehen, ist eine IMO-Erklärung notwendig. Es geht um die Angabe des Flammpunktes. Bei uns im Hause wird diskutiert, dass kein „<“ oder „>“ – Zeichen in der IMO stehen darf, sondern es müsse eine genaue Zahl des Flammpunktes sein. Gibt es hier eine Verordnung oder ähnliches, die klar regelt was dort stehen darf. Soweit ich weiß, kann man für einige Chemikalien keinen exakten Flammpunkt bestimmen und ich hatte mal irgendwo gelesen, dass es hier nur darum geht zu dokumentieren ob ein Stoff leicht entflammbar ist oder nicht. Danke für eure Hilfe....
2
29
Beitrag komplett anzeigen
|
Teerfreie Teerpappe
M.A.T.
17.09.2025 14:28
Nachbar zimmert Gartenhäuschen und deckt mit Dachpappe (Teerpappe) ab. Laut Baumarkt ist diese Teerpappe frei von Teer. Nachbar hat sie daraufhin "vegane Teerpappe" getauft. Müßte dann auch kein 170303-Abfall mehr sein, oder? Gruß M.A.T.
3
2,667
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: GG Versandstücke in Container sichern
M.A.T.
17.09.2025 09:12
Hallo, die Fässer haben ja eine Typzulassung, aus der die Stapelbelastbarkeit hervorgeht (Zulassungsschein). Daran könnn Sie Ihre Frage klären. Erfahrungsgemäß vertragen zumindest Stahlfässer eine Stapelhöhe (bis 3 m, 6.1.5.6) problemlos, bei Kunststoff wäre ich vorsichtig. Haben Sie keine Aussage über die Stapelfähigkeit gilt IMDG 7.3.3.7. Zur Lasi hat Kollege Michael schon das Notwendige geschrieben. Lupos sollten für längere Seereise nicht genutzt werden, die zweite Lage sollte nicht an der 1. gesichert werden und möglichst versetzt über den unteren Paletten stehen. Der CTU-Code enthält in Anhang 7 gute Beispiele. Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
8
1,102
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: GG Versandstücke in Container sichern
Michael
17.09.2025 08:56
Hallo,
wenn die Fässer die Belastung nachweisbar aushalten sollte das grundsätzlich nicht das Problem sein.
Schwierig wird die Sicherung. Im Optimalfall kann das an der Stirnwand Formschlüssig mit entsprechender Sicherung nach links/rechts und nach hinten erfolgen. Dafür muss dann aber auch die gleichmässige Gewichtsverteilung gesichert sein.
Wenn dies nicht gelingt, müssten die Paletten oben in alle Richtungen durch entsprechende Konstruktionen gesichert werden, wäre also auch ein großer Aufwand.
Gruß
8
1,102
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: GG Versandstücke in Container sichern
GG1981
17.09.2025 08:50
Hallo, ich bräuchte bitte mal zu folgender Thematik eine Antwort: "Wir haben ein Problem ( nicht wirklich wir, sondern der Kunde) mit der Beladung eines Seecontainers. 12 Paletten 120 x 120 x 105 cm 1 Palette 120 x 120 x 70 cm mit Fässern der UN 1993, 3, II, sollen nach China verschifft werden. Auf Grund der Größe der Paletten, passt 1 Palette nicht mit in den Container. So zieht es sich schon eine Weile hin, da es teuer wird für den Kunden. Das konnten wir im Vorfeld nicht wissen. Die Ware ist fertig verpackt und auch die Zollstellung erledigt. Es wäre für uns ein enormer Aufwand, im Nachhinein was zu verändern. So meine Frage, darf man evtl. Paletten übereinanderstellen (stapeln) ? Ich habe gelernt, dass man bei Gefahrgut zumindest auf dem LKW nicht stapeln darf. Die Container sind genormt auf die Standardpaletten von 114 x 114 cm, diese würden problemlos in einen Container passen. Auf diesen Paletten stehen unsere Fässer über, packen wir sie aus Sicherheitsgründen (damit die Fässer beim Transport nicht eingedrückt werden) auf eine größere." Hoffentlich kann mir jemand dazu helfen ? LG
8
1,102
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Bundeswarntag 2025
DJSMP
17.09.2025 08:01
In Chemnitz hat alles im Umkreis geklingelt und geheult, auchdie Smartphones meiner Teilnehmer in der Modul F-Prüfung Luftverkehr. :-)
Eine Entwarnung kam nicht. Aber auf allen Displays war die Einblendung, dass es sich um einen Probealarm handelt.
21
27,112
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Beförderung von Abfall-Druckgaspackung
DJSMP
17.09.2025 07:57
Unabhängig von der Verlinkung zum BFLA ist für mich klar, dass 4.1.1.15 ADR nur für bauartgeprüfte Verpackungen nach 4.1.1.3 (6.1.5) ADR mit gültiger UN-Zulassung gelten kann. Wo keine Zulassung, da auch keine Prägung mit Herstellungsjahr bzw. -monat, zumindest nicht nach Gefahrgutrecht.
Es ist absolute gelebte Praxis, dass man abgelaufenen blauen Kunststofffässern UN 1H2 nach den ersten 5 Jahren ihres Bestehens neues "Gefahrgutleben" einhaucht, indem man sie im unteren Teil anbohrt und dann als starre Außenverpackung im Sinne der Verpackungsanweisung P207 b) weiterlaufen lässt, bis sie auseinanderbröseln. Und das dauert bei der in Deutschland verwendeten Kunststoffqualität seeeeeehr lange.
Ich teile absolut deinen Frust zum BLFA. Der BLFAist für mich ein vollkommen intransparent agierendes Gremium. Normalerweise gehören die Protokolle beim BMV veröffentlicht. Dazu kommt noch, dass das BMV alle Anfragen, selbst die mit globaler Relevanz, seit einiger Zeit immer auf die Landesbehörden delegiert, wo sie dann, zumindest in Sachsen, irgendwo versiegen oder totgeschwiegen werden. Früher wurde mir aus dem Referat noch persönlich geantwortet. Jetzt wimmeln die Damen dort alle Anfragen ab. Die Zusammenarbeit mit der Gefahrgutbehörde in Deutschland ist seit einigen Jahren praktisch unmöglich geworden. Ich halte normalerweise nicht viel von den Amerikanern. Aber dort können wir uns echt ne Scheibe abschneiden. Wenn es eine Anfrage gibt, wird diese Interpretiert, beantwortet und der komplette Schriftverkehr veröffentlicht.
Und zur IHK Schwaben/Ulm habe ich mich in diesem Forum schon hinreichend geäußert. Da möchte ich nicht nochmal ran. Aber offensichtlich hat diese Körperschaft des öffentlichen Rechts immer noch beste Kontakte und verkauft seine Informationen weiterhin exklusiv am DIHK vorbei seinen eigenen Mitgliedern.
13
4,783
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Beförderung von Abfall-Druckgaspackung
Gerald
16.09.2025 15:26
Hallo, ich möchte das Thema noch mal vorholen.
Heute habe ich von der IHK Ulm die Newsletter 09/2025 bekommen, und in diesen steht u.a. folgender Beitrag:
"4.1.1.15 ADR - Geltung auch bei nicht UN geprüften Verpackungen? Im Zusammenhang mit der Sammlung von Abfalldruckgaspackungen (SV 327 i. V. m. P207) ist die generelle Frage aufgekommen, ob bei der Verwendung der u. a. dafür zulässigen Kunststofffässer oder Kunststoffkanister, die nicht den Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.1.3 ADR entsprechen müssen (keine UN-geprüfte Verpackung), auch die 5-jährige Verwendungsdauer nach Unterabschnitt 4.1.1.15 ADR zu beachten ist. Mit dieser Frage hat sich in der Vergangenheit auch schon der BLFA-Gefahrgut in einer seiner Sitzungen beschäftigt und festgestellt, dass Unterabschnitt 4.1.1.15 ADR nur für bauartzugelassene Verpackungen gilt. Kunststofffässer und Kunststoffkanister, nach P207 mit einer Nettomasse von weniger als 125 kg, bedürfen keiner Zulassung und können auch über die besagten fünf Jahre hinaus verwendet werden. Anwendbar ist dies auch bei anderen Verpackungsanweisungen, bei denen 4.1.1.3 ADR und somit nicht UN-geprüfte Verpackungen zulässig sind, z. B. P903 Absätze 2, 4 und 5."
Das Einzige was mich Persönlich stört! Warum werden solche Probleme, wenn sich der BLFA-Gefahrgut damit beschäftigt und zu einer Lösung kommt, nicht veröffentlicht? Leider hat sich ein Teilnehmer in diesem Forum in den wohl verdienten Ruhestand begeben und somit ist diese Quelle versiegt, was eigentlich Schade ist, sich aber nun mal nicht ändern lässt.
13
4,783
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Gefahrgut oder nicht? Freistellung vs. Umweltgef.
M.A.T.
15.09.2025 14:23
Hallo, ist das CAS 2893-78-9 oder haben Sie für die Lösung eine andere CAS mit der Sie recherchieren könnten? Zur Konzentration kann ich nur qualitativ sagen: Baum/Fisch so lange wie die Kriterien in 2.2.9.1.10 erfüllt sind. Einen einfachen Prozentwert dazu kenne ich nicht, wäre auch ungewöhnlich; siehe aber Abbildung 2.2.9.1.10.4.2 die dritte Entscheidung. Falls Sie mit "gesicherte" meinen, daß es eine "offizielle" Aussage sein soll, so existieren in D nur die BAM und GESTIS. BAM verweist auf die Prüfungsnotwendigkeit für Baum/Fisch, GESTIS hat UN 3077 ohne Konz.-Angabe. Gruß M.A.T.
9
7,905
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Gefahrgut oder nicht? Freistellung vs. Umweltgef.
RobbiTobbi
15.09.2025 14:10
Hallo.
Ja, der Ursprungspost ist schon länger her. Ich schließe mich aber lieber hier an, als etwas neues aufzumachen, da es noch eng an der Ursprungfrage ist. Was passiert, wenn ich Dichlorisocyanursäure auflöse? Zeitweise werde ich eine umweltgefährdende Flüssigkeit haben. Gibt es irgendwo gesicherte Infos, zu einer Entsorgung einer angesetzten Lösung? Und bis zu welcher Konzentration ist die Lösung umweltgefährdend? Ich finde im Internet keine Abschätzung ab wann die Lösung so abreagiert hat und ausgegast ist, dass sie gar nichts mehr ist und in den Ausguss dürfte. Aber irgendwann ist das Chlor ja raus und ich habe nur eine ungefährliche Lösung.
Danke fürs Gedankenmachen. Robbi
9
7,905
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Prüffrist für deutsche Feuerlöscher im Ausland
DJSMP
15.09.2025 12:32
Bzgl. Prüfpflicht durch den Verlader.
Ich habe mir abgespeichert, dass nur Thüringen hier eine OwiG an den Verlader und Fahrer aussprechen würde. Die anderen Bundesländer nur gegen den Fahrer.
Stimmt das noch??
Der Fahrzeugführer hat für mich am wenigsten mit der Prüfung der Feuerlöscher zu tun. Er muss sie mitführen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen. Aber die Prüfung ist Sache des Beförderers. Dieser ist für die Ausrüstung mit Feuerlöschern (und die Prüfungen) seiner eigenen Fahrzeuge und seiner Mietfahrzeuge verantwortlich. Der Zweite in der Verlosung ist nach meiner Meinung der Verlader, dem eventuell bei einer Sichtptüfung auffallen muss, dass der Feuerlöscher abgelaufen ist. Ermittelt werden müssten hierzu nach meiner Meinung in allen Bundesländern. Warum sollte nur Thüringen gegen eventuelle Pflichtverstöße des Verladers ermitteln? Aus Bremen gab es mal ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts. Hier wurde der Verlader freigesprochen. Ihm wurde aber seitens des Richters geraten, zukünftig die Feuerlöscher genauestens zu überprüfen, um nicht nochmal in den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit zu geraten. Nun ist die Frage, bei welcher Konstellation es für deutsche Beförderer und Verlader überhaupt eng werden könnte. Doch nur, wenn ein Fahrzeug mit "2jährigen Feuerlöschern" in ein Land mit "1jährigen Feuerlöschern" einfährt, dort kontrolliert wird und auf die einjährige Prüffrist abgezielt wird. Dann müsste im besagten Land gegen Beförderer bzw. Verlader ermittelt werden. Beim Beförderer kann ich es mir gut vorstellen, dass man gleich vor Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung einkassiert. Dass man länderübergreifend gegen den Verlader ermitteln, ist zwar auch bei unseren Kunden schon vorgekommen, das aber höchst selten. Ausgang ist dann natürlich offen, wenn es vor ein ausländisches Gericht ginge...
30
1,529
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Prüffrist für deutsche Feuerlöscher im Ausland
DJSMP
15.09.2025 11:57
Hallo Peter06,
vielen Danl für die Zusammenfassung. Ich würde mich mal wieder auf das Thema Feuerlöscher beziehen und die KI außen vorlassen. Das können wir ja gern in einem extra Thema besprechen. Bei mir stellt sich da durchweg Unbehagen ein...
Für mich ist es ein Wahnsinn, dass wir es nicht mal in Europa hinbekommen, die Prüffrist für Feuerlöscher einheitlich zu regeln. Und natürlich hätte ich als Gefahrgutbeauftragter gern A=B=C. Aber so funkrioniert eben die Logistikwelt 2025 nicht mehr. Da fahren ausländische Fahrzeugführer auf in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen (das ist für die Thematik hier noch unkritisch). Aber genauso fahren eben auch ausländische Subunternehmer unter deutscher Flagge usw und so fort...
30
1,529
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: ADR 2027
Gerald
14.09.2025 11:30
Hallo, bei einer meiner letzten Schulung wurde mir von einem Teilnehmer die Frage im Bezug der Änderung im ADR 2025 Unterabschnitt 8.1.2.1 bzw. 8.1.2.2 gestellt, wo steht: "Ausser den nach anderen Vorschriften erforderlichen Papieren müssen folgende Papiere in der Führerkabine der Beförderungseinheit mitgeführt werden:" bzw. "8.1.2.2 Falls die Vorschriften des ADR dies vorsehen, müssen in der Führerkabine der Beförderungseinheit auch mitgeführt werden:" hier besonders zu a) die Zulassungsbescheinigung nach Abschnitt 9.1.3 für jede Beförderungseinheit oder jedes ihrer Teile;. Denn in der Praxis ist dies besonders bei Anhängern schwer umzusetzen, da hier oft ein Wechsel der Zugfahrzeuge stattfindet. Ich musste erst einmal mir Mister Google eine Weile suchen, denn an das entsprechende Protokoll bzw. Dokument von der Tagung im Mai, wo eine Änderung dieses Unterabschnittes beschlossen wurde, bin ich leider nicht rangekommen, aber unter Ute Sabath Gefahrgutberatung fand ich dann die nötige Information unter: Multilaterale Vereinbarung M364 - Mitführungspflicht von ADR-Zulassungsbescheinigungen für Anhänger 05.06.2025. Zurzeit haben sieben weitere ADR Staaten die M364 gezeichnet. Nachtrag: Ich habe es gefunden, und hier ist der Link für das Dokument ECE-TRANS-WP15-117-GE-INF.16e Fahrzeugpapiere im Fahrerhaus (Norwegen), welches zur Eröffnung der M364 geführt hat. Wem es interessiert, anbei der Link zur Arbeitsgesellschaft zum Transport gefährlicher Güter (WP.15) (117. Sitzung), wo Ihr weitere Dokumete findet.
43
12,560
Beitrag komplett anzeigen
|
Messe kommt nach Kassel 2026 zurück
Gerald
12.09.2025 16:12
Hallo, die Fachmesse expo PetroTrans in Kassel wechselte nach einer längeren Pause 2024 nach Leipzig unter den neuen Name Fuel & Gas Logistics – Internationale Fachmesse für die Logistik von Energieträgern, Schmierstoffen und Technischen Gasen, leider wurde am 05.12.2024 bekanntgegeben, dass die GGS und Fuel & Gas Logistics nicht fortgeführt wird, nachzulesen unter in dieser Meldung! Und vom 17.September bis 19. September 2026 kommt sie unter den neuen Namen ETX 2026 nach Kassel zurück. Was ich nur begrüßen kann, ich hatte schon gedacht, dass der Austausch von Informationen bzw. Anfertigung von Bildern für uns Referenten im Bezug der Tankbeförderung jetzt vorbei ist. Somit kann man sich dann über die neusten Entwicklungen u.ä. informieren, und da ich diese Messe schon seit 2008, außer der Zeit wo sie nicht stattfand, immer Besucht habe, und damit eine Reihe persönlicher Kontakte immer hatte, freue ich mich jetzt schon auf den September.
0
109
Beitrag komplett anzeigen
|
US Sicherheitsalarm
M.A.T.
12.09.2025 13:00
Guten Tag zusammen, ein aktueller Sicherheitsalarm (eigentlich mehr eine Erinnerung) befaßt sich mit Liba, die von Besatzungsmitgliedern oder Passagieren mitgenommen werden. Den engl. Text hänge ich an. Aussagekräftiger als dieser kurze Text sind möglicherweise die darin verlinkten Dateien, insbesondere AC 120-80B. Gruß M.A.T.
1
1,268
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Prüffrist für deutsche Feuerlöscher im Ausland
M.A.T.
12.09.2025 08:49
.... Die Quellen für Gefahrgut sind vergleichsweise dünn/ selten - das Datenmaterial dazu ist entsprechen schlecht. Dazu kommt, dass LLM keine zeitliche Komponente kennen, d.h. die "wissen" nicht, was veraltet ist oder aus einem anderen Rechtsbereich oder einfach an sich falsch ist..... Vor allem, was im Netz kostenlos abgegriffen werden kann ist zum Großteil veraltet, zu allgemein oder nicht selten fehlerhaft. Für mich ist das ein wichtiges Argument, in kostenpflichtige Angebote (wie von den Fachverlagen) mehr Vertrauen zu setzen. Meine Hoffnung ist, daß diese ihre wertigen Informationen nicht für einmaligen Gewinn an die Datenkraken veräußern und so langfristig das Niveau senken - denn dann wird niemand mehr schreiben wollen. Gruß M.A.T.
30
1,529
Beitrag komplett anzeigen
|
Feurlöscher, Prüffristen und KI
M.A.T.
12.09.2025 08:39
Hallo, Phi_l und Kollegen, ergänzend anbei ein Test mit dem ich probierte, was ein Anbieter zum Thema "Pappe-Verpackungen" zu sagen hat (das ich zuvor selbst erarbeitet hatte). Kann sich jeder selbst sein Urteil bilden; eine zweite Abfrage mit dem ausdrücklichen Zusatz "Keine Halluzinationen und nur verifizierte Quellen" brachte kein wesentlich anderes Ergebnis. Ich stimme mit Claudi vollkommen überein (auch zur WSP und BASF) und möchte nur zusätzlich sagen, daß Formulierung (beim ersten Lesen klingt es plausibel) und Layout der KI-Reaktionen die große Gefahr bergen, daß Laien es für bare Münze nehmen. Bei der Prüffristen-Liste dürfte ein unbedarfter Anwender im Ausland Überraschungen erleben. Gruß M.A.T.
30
1,529
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Prüffrist für deutsche Feuerlöscher im Ausland
Claudi
12.09.2025 07:56
Das Problem ist: Sprachmodelle können sprechen (menschliche Sprache verstehen und ausgeben) - das ist toll, aber um das zu lernen, müssen sie mit enormen Datenmenge trainiert werden, d.h. mit allem. Die Quellen für Gefahrgut sind vergleichsweise dünn/ selten - das Datenmaterial dazu ist entsprechen schlecht. Dazu kommt, dass LLM keine zeitliche Komponente kennen, d.h. die "wissen" nicht, was veraltet ist oder aus einem anderen Rechtsbereich oder einfach an sich falsch ist.
Mein Lebensgefährte ist KI-Experte und wir haben schon 2x Tests zu GG und Sprachmodellen gemacht, jedes mal sehr ernüchternd. Sehr allgemeine Sachen klappen noch, je detaillierter, um so schlechter werden die Antworten. KI zu Gefahrgut fragen bzw. sich auf die Antworten verlassen: ganz schlechte Idee! Das Thema ist zu komplex, zu dynamisch.
KI kann in Bereichen helfen - z. B. was die Wasserschutzpolizei bei Containerchecks macht oder BASF, die mit KI-Unterstützung klassifizieren, aber menschliche Experten durch Sprachmodelle ersetzen: nope.
30
1,529
Beitrag komplett anzeigen
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|