Re: ADR 2027
Gerald
01.07.2025 16:36
Hallo, folgende Dokumente für die Tagung im September wurde am 01.07.2025 veröffentlicht, 1. Aufhebung der doppelten Zulassung von Tanks gemäß Kapitel 6.7 und 6.8 RID/ADR. 2. Harmonisierung v on Begriffen in Bezug auf die zuständige Behörde. 3. Bericht der informellen Arbeitsgruppe über Lieferungen im Einzelhandel. Hier sooll es eine neue Begriffsbestimmung geben: "Einzelhandelslieferung: Ein abschließender Beförderungsabschnitt, bei dem Konsumgüter anstelle einer unmittelbaren Inbesitznahme durch Privatpersonen von einem Einzelhändler (Absender) oder einem Beförderer an Privatpersonen geliefert werden. Die Einzelhandelslieferung umfasst die Beförderung von einem Einzelhandelsvertriebszentrum oder Einzelhandelsgeschäft oder einer ähnlichen Einrichtung bis zur endgültigen Verkaufsstelle, zur Abholung oder zum Empfang durch Privatpersonen." Ist bestimmt keine schlechte Sache und würde so manches Problem lösen. 4. Tanks mit einem Berechnungsdruck von 4 bar und einem höchsten Betriebsdruck von weniger als 3 bar.
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IATA DGR 2026 Übersetzung
Eva
30.06.2025 14:42
Liebe Foren-Nutzer, es ist wieder soweit. Wir, Holger Lemke und ich, sind wieder an der Übersetzung der IATA DGR für 2026. Bis Ende Juli gibt es wieder die Möglichkeit seltsame Formulierungen, Fehler, Auslassungen und Wünsche über diesen Kanal zu nennen. Jeder Beitrag wird dann von mir geprüft und auch kommentiert. Herzlichen Dank für die Unterstützung! Gute Zeit, Eva Glimsche
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Re: ADR 2027
Gerald
30.06.2025 12:31
Hallo, folgende Dokumente für die Tagung im September wurde am 25.06.2025 veröffentlicht, 1. Auslegung der Freistellung des Unterabschnitts 1.1.3.7 RID/ADR zu Lithium-Ionen-Batterien, die in Straßen- oder Eisenbahnfahrzeugen für Ausrüstungen eingebaut sind, die am Bestimmungsort verwendet werden. 2. Gebrauchte Gegenstände im Zusammenhang von Gefährliche Güter in Maschinen, Geräten oder Gegenständen. 3. Verweise auf gefährliche Güter für die Beförderung in loser Schüttung. 4. Information über die Arbeiten der Normen-Arbeitsgruppe. 5. Ortsbewegliche Tanks mit Tankkörpern aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK) gemäß Kapitel 6.10 des IMDG-Codes für die Beförderung gemäß RID/ADR. 6. Beförderung v on ortsfesten Lagerbehältern mit Rückständen von Stoffen der Klasse 5.1. 7. Orangefarbene Kennzeichnung on Güterbeförderungseinheiten, die den UN-Nummern 3536, 3563 und 3564 zugeordnet sind.
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Spanien - Kontrollen
M.A.T.
30.06.2025 11:54
Hallo, für die Durchführung von Kontrollen gibt es in Spanien einen amtlichen Leitfaden, der hier heruntergeladen werden kann. Kostenfrei. Besonders interessant dürfte die Auflistung auf Seiten 8 mit 10 sein. Ein ungefähres Gegenstück zu unserer Anlage 7 steht auf den Seiten 127 mit 131. Gruß M.A.T.
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Re: Rückruf von Powerbank
Gerald
30.06.2025 11:54
Hallo, ich fahre dann schon lieber in die Kreisstadt zum Werkstoffhof, und bei der Einfahrt, werden die LiBa, je nach dem ob sie Einzeln oder Verbaut oder ähnliches einem Gleich abgenommen und in entsprechden Verpackungen sotiert. Ich habe da gute Erfahrung gemacht, meist hat sich was im Keller angesammelt und das nehme ich auch gleich mit. Für kleine Mengen haben wir hier in der Stadt auch einen Werkstoffhof. Aber ob, dass jeder so macht, ist natürlich die Große Frage! Kleiner Nachtrag: Unter dem Reiter Abfall habe ich mal einen Beitrag zu BASF nimmt Batterierecycling-Anlage in Betrieb eingestellt, ich denke mal, da passt er besser hin.
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Re: Rückruf von Powerbank
Claudi
30.06.2025 10:30
Ich stelle die Frage aus Sicht eines Kunden, der jetzt so eine Powerbank hat (hab ich nicht, nur theoretisch). Der weiß weder nach dem t-online-Artikel noch nach Klick auf die Anker-Seite, wo er das Ding nun loswerden kann... es heißt sogar ausdrücklich "nicht über reguläre Batteriesammelstellen" - ja warum denn nicht? Klar, potentiell ein Risiko, aber das hat man eh nach SV 636. Und wenn nicht dort, wo dann?
Die ganzen Sammelboxen im Einzelhandel sind von einem der offiziellen Batterierücknahmesysteme gestellt. Klar wäre eine rote GRS-Tonne mit Vermiculite oder ähnl. besser, aber dazu haben Endkunden keinen Zugang. Anker macht es sich da auch einfach. Man kriegt ne neue Powerbank oder nen Gutschein, aber wo man die alte Powerbank loswerden kann: ???
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Re: Rückruf von Powerbank
Andreas_K
30.06.2025 10:16
Der Begriff "zertfiziert" wird hier meiner Meinung falsch verwendet.
Um LiBa zurücknehmen zu dürfen, reicht eine Registrierung bei einem Batterierücknahmesystem, von denen es aktuell vier gibt.
Diese Registrierung erzeugt natürlich nicht automatisch irgendwelches Fachwissen oder Kompetenz.
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Re: Versand des Heliumkompressors
Krishanth
30.06.2025 10:13
Danke M.A.T. & Claudia.
Ich denke, dass die UN-Nummer 3538 „Gegenstände, die nicht entzündbare, nicht giftige Gase, n.a.g. (Helium) enthalten“ für Heliumkompressoren besser geeignet ist als die UN-Nummer 3164 „Unter Druck stehende, pneumatische oder hydraulische Gegenstände (mit nicht entzündbaren Gasen).
Was ist Ihre Meinung?
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Re: Rückruf von Powerbank
M.A.T.
30.06.2025 09:54
Von einer Zertifizierung - nach TRgS 520 - kommunaler Stellen ist mir jetzt nichts bekannt; vielleicht sind die Module der MA-Schulung gemeint? Solche Akkus sehe ich immer wieder mal im Supermarkt in dem Sammelkarton. Betreffend QS: Mein Eindruck war und ist, daß die Dokumentation der Abhaklisten der zentrale Punkt von QS-Audits ist, nicht aber die Einschätzung der mentalen Einstellung der verantwortlichen MA und auch nicht die statistisch abgesicherte unabhängige Probename (bei Produktionsbetrieben) bzw die vor-Ort Überprüfung der Abläufe und Abzeichnungen (bei Verwaltung und auf dem Hof). Das soll nicht heißen, daß ich die QS und die Audits als nicht hilfreich ansähe. Aber QS findet letztendlich im Kopf der MA statt, und das äußerst sich nur im Jahresergebnis der nicht vorgekommenen Zwischenfälle, Unfälle oder Rückrufe. Denke ich. M.A.T.
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Re: Rückruf von Powerbank
Claudi
30.06.2025 08:46
Oha, läuft ja mit dem Qualitätssicherungsprogramm der Zell- und Batteriehersteller...
Theoretisch, nach SV 636, dürften die Powerbanks in die klassische Batteriesammlung (bis max. 500g Eigengewicht), da dort die SV376 ausgenommen ist. Ob das jetzt sinnvoll/ sicher ist, sei mal dahingestellt.
Was sind denn "zertifizierten Recyclingstellen, die Lithium-Batterien annehmen"? Schadstoffannahmestellen der kommunalen Abfallentsorger?
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Re: Versand des Heliumkompressors
M.A.T.
30.06.2025 08:17
Hallo, ohne Druckangabe hatte ich diese Möglichkeit nicht auf dem Schirm. Wäre denkbar, und kann nur anhand der Gefährdung entschieden werden. Was passiert eher: daß der Druck Schäden verursacht, oder das Gas? Ich denke, das Gas wäre eher gefahrbringend, da der Austritt nicht sofort erkennbar ist, die Bewußtlosigkeit aber trotzdem eintreten kann. Der Druck alleine würde ja keine beweglichen Teile wegschleudern oder so ähnlich. Habe mir jetzt die drei SV zu der 3164 angeschaut und zumindest zwei davon sind hier nicht anwendbar. Nur falls die Anforderungen von SV 371 erfüllt wären (eher nicht, soweit ich das nach den vorliegenden Infos beurteilen kann: Auslöseeinrichtung?) wäre diese UN nutzbar. Gruß M.A.T.
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Re: Versand des Heliumkompressors
Claudi
30.06.2025 06:42
Über die UN-Nummer hatte ich tatsächlich auch schon nachgedacht. Bzgl. der Maßnahmen kommt es wahrscheinlich aufs gleiche raus. Bei UN3164 hab ich eher Stoßfedern im Kopf, also irgendwas, wo der gesamte Gegenstand unter Druck steht - aber ich sehe, warum man diese UN-Nummer wählen würde.
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Re: Rückruf von Powerbank
Michael
30.06.2025 06:20
Wo diese Marke eher als Premium-Anbieter in diesem Bereich zählt...
Da werden ja jetzt die Alarmglocken bei den Entsorgen klingeln, natürlich werden die Verbraucher - wenn sie dies überhaupt mitbekommen - die Dinger in den Müll schmeißen und nicht wie beschrieben entsorgen.
Da droht Gefahr für Müllfahrzeuge und Umschlaganlagen der Entsorger....
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Re: Versand des Heliumkompressors
Krishanth
30.06.2025 06:10
Danke, M.AT.
Nach Abschluss der Untersuchung habe ich mit meinem Kollegen gesprochen. Er verwendet unter Druck stehende pneumatische oder hydraulische Gegenstände der UN-Nummer 3164 (mit nicht entzündbarem Gas). Dies ist seiner Meinung nach für einen Heliumkompressor nicht besonders geeignet. Was halten Sie davon?
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Rückruf von Powerbank
Gerald
29.06.2025 16:00
Hallo, ja manchmal kann man die Welt nicht mehr verstehen. Da gibt es einen Rückruf von Powerbanks, und nicht nur ein Paar, sondern gleich ein Paar Millionen Geräte sollen betroffen sein. Hier könnte Ihr es Nachlesen. Bei diesen wurden Sicherheitsmängel bei den verbauten Lithium-Ionen-Akkus festgestellt und die Akkuzellen können nach Angaben des Unternehmens überhitzen und dadurch die Kunststoffteile zum Schmelzen bringen.
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Re: 15. GG-ÄndV anhängend
M.A.T.
28.06.2025 12:35
Klinkt ja nicht schlecht und wenn man sich die Änderungen in der GGVSEB genauer ansieht, wird man zur Erkenntnis kommen, das bestimmt nicht alle sicherheitsfördernd sind. Aber was soll es, wir können es nicht ändern.
Hallo, Gerald, Stimmt, wir können es nicht ändern, aber durch Aussprechen ein bißchen Luft rauslassen hilft auch. So richtig hab ich die letzten 2 Biennien nicht gesehen, was eine sicherheitstechnische deutliche Verbesserung war. (Telephonnummer raus aus Liba-Zettel?) Die deutsche Fahrweg/Verlagerung-Geschichte zB habe ich bis heute unter dem Aspekt nicht verstanden. Gruß M.A.T.
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Re: 15. GG-ÄndV anhängend
Gerald
28.06.2025 12:30
Hallo M.A.T. und die Anderen, hier ist aus meiner Sicht mit "Füllungszustand" und "Füllfaktor" eine Unklarheit in ein bislang eindeutiges Konzept gekommen, die nicht sicherheitsförderlich ist. Klinkt ja nicht schlecht und wenn man sich die Änderungen in der GGVSEB genauer ansieht, wird man zur Erkenntnis kommen, das bestimmt nicht alle sicherheitsfördernd sind. Aber was soll es, wir können es nicht ändern. Hier mal ein paar Beispiele zu den Änderungen. - im §2 Begriffsbestimmungen wurden alle Ziffern in Klammer gesetzt und der Abschnitt (3) "Verlader ist das Unternehmen, das" wurde Komblett neu gefasst - im §18 Abschnitt 1 wurde die Ziffer 2 "der Beförderer vor der Beförderung" neu gefasst - im §27 Absatz 5 Nummer 1 wurde mit Streichung von "mit Ausnahme des Fahrzeugführers im Straßenverkehr, der eine Bescheinigung über die Fahrerschulung nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADR" der Zustand vor der Änderung BGBl. 2019 Teil 1 Nummer 5 vom 27. Februar 2019 (11. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen) wieder hergestellt. Interessant ist dabei die Begründung in der Bundesrat Drucksache 193/25 vom 30.04.25 auf Seite 22 "Zu Buchstabe b (§ 27 Absatz 5 Nummer 1)". Ich persönlich konnte die Änderung vom 27.02.2019 nicht so richtig nachvollziehen und habe sie mehr als Geschenk, aber nicht an die Fahrzeugführer, verstanden! - an vielen Stellen wurde "und" durch "oder" ersetzt, vor allem im §37. Kleiner Hinweis noch: in der Fünfzehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen vom 19. Juni 2025 steht im Artikel 9 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 2 und 5 treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Der Artikel 2 auf Seite 7 gibt Weitere Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt vor.
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Re: ERG 2024
M.A.T.
27.06.2025 11:09
Und er ist seit einiger Zeit hier runterladbar. Die französischen (Kanada) und spanischen (Mexico, Lateinamerika) Versionen stehen hier, wie auch der Nachweis der Änderungen und eine sehr detaillierte (174 Seiten) Ausarbeitung zum Thema Schutzdistanzen. Die Erläuterungen darin erscheinen mir sehr nützlich, besonders was die inhalationstoxischen Stoffe und die statistische Auswertung von Unfällen angeht. Eigentlich würde man von der dt. zuständigen Behörde erwarten, daß die dort gesammelten Unfalldaten (Meldepflichten!) und analytischen Erkenntnisse (so vorhanden) der Fachöffentlichkeit verfügbar wären. Vielleicht weiß ein Forenmitglied, wo solche Auswertungen erhältlich sind? Gruß M.A.T.
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