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Gefahrstoffe, GHS, REACH, Lagerung Springe zu neuen Beiträgen
Re: H372 PeterT 10.12.2024 08:57
Hallo liebe Gemeinde,

Entschuldigung das ich mich jetzt erst melde, war die letzten Tage auf Schulung.

Vielen Dank an alle beteiligten.
Ich habe dem Hersteller jetzt nochmal geschrieben auf welcher Rechtsgrundlage mit Angabe auf Verweise zu seinen Aussagen.

Bin gepannt wie er reagiert.

Ich habe selbst nochmal geforscht aber nichts gefunden was auf eine Ausnahmeregelung hindeudet.
Wenn es für mich nicht plausiebel und nachvollziehbar ist werde ich die Ware Retournieren lassen.
Denke wäre der beste weg?

Viele Grüße und eine schöne Woche an alle.
PeterT
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: ADR SV 388 & ADR SV 666- batteriebetriebene Geräte Nico 10.12.2024 06:48
Danke dir! An Geräte mit anderen Batterien habe ich gar nicht gedacht, da ich dann sowieso über die andere Batterieart (z.B. UN 2800) gegangen wäre.

Dass die Firma hier einen falschen Weg geht habe ich ihnen gesagt. Man muss die Absätze schon komplett durchlesen und darf nicht dort aufhören wo es für einen am "leichtesten" wird smile
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Re: ADR SV 388 & ADR SV 666- batteriebetriebene Geräte Claudi 09.12.2024 20:48
Hi,

es gibt ja auch batteriebetriebene Geräte, die mit anderen als Lithium-Batterien betrieben werden und diese sind UN3171. Das sind Geräte z. B. UN2800- oder UN2794-Batterie, aber eben diese Batterien in einem Gerät.

Geräte mit Lithiumbatterien führen über SV388 zu UN3481/ UN3091. Geräte mit anderen als diesen Batterien bleiben UN3171 und für diese kann man die SV666 anwenden.

Wer bei UN3481 die SV66 nutzt, liegt falsch und ist falsch abgebogen.

Der Weg ist (Stand ADR 2023!):
UN3171 - Lithiumbatterie-Fahrzeug - SV 666 - Freistellung
UN3171 - Gerät, welches kein Fahrzeug ist - welche Batterie?
1) Lithiumbatterie - UN3481/UN3091 und die dortigen SVen. Da kann man gar nicht bei SV666 landen, weil man vorher auf UN3481/UN3091 abbiegt und dort weiterlesen muss oder
2) andere als Lithiumbatterie - man bleibt in UN3171 - SV 666 - Freistellung
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ADR SV 388 & ADR SV 666- batteriebetriebene Geräte Nico 09.12.2024 20:06
Guten Abend liebe Expertinnen und Experten,

mir hat heute jemand eine Frage gestellt die mich etwas irritiert hat.

Es geht um ADR SV388 und ADR SV 666

An und für sich kenn ich die beiden und arbeite oft mit ihnen. die SV 388 gibt mir die Definition was als Fahrzeug gilt und auch was als batteriebetriebenes Gerät gilt
"Beispiele für Geräte sind Rasenmäher, Reinigungsmaschinen, Modellboote oder Modellflugzeuge. Geräte, die durch Lithium-Metall-Batterien oder Lithium-Ionen-Batterien angetrieben werden, müssen der Eintragung UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN, UN 3091 LITHIUM-METALL-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT, UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN bzw. UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN, MIT AUSRÜSTUNGEN VERPACKT zugeordnet werden“

Soweit für mich eindeutig, Rasenmäher, Modellboote, Reinigungsmaschinene MÜSSEN UN 3481 zugeordnet werden.

Nun war aber die Frage:
"In der Befreiung 666 heißt es in der ersten Zeile:

Die als Ladung beförderte Fahrzeuge oder batteriebetriebene Geräte, auf die in der Sondervorschrift 388 Bezug genommen wird, sowie die in ihnen enthaltenen gefährlichen Güter, die für ihren Betrieb oder den Betrieb ihrer Einrichtungen dienen, unterliegen nicht den übrigen Vorschriften des ADR, wenn folgende Vorschriften erfüllt sind:


Daher hat man wohl schon länger die in ADR SV 388 genannten Geräte ohne Deklaration verschickt, da ja auf Geräte die in der SV 388 erwähnt werden in der SV 666 Bezug genommen wird.
Im ersten Moment war ich irritiert, weil ja klar in der SV 388 steht "MUSS UN 3481" zugeorndet werden, daher wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen die SV 666 in Betracht zu ziehen.

Aber meine Frage wäre nun: WIESO "werden die batteriebetriebenen Geräte auf die in der Sondevorschrift 388 Bezug genommen werden" überhaupt im ersten Satz der SV 666 angeführt? Es werden in der SV 388 sonst keine Geräte erwähnt, also wieso bezieht sich die SV 666 darauf?
Lg
Nico
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Re: Versand einer Autobatterie als Privatperson tsteinhauser 09.12.2024 15:57
Hallo zusammen,

herzlichen Dank für die Antworten zu meiner Anfrage!

Das Thema wurde (wie zu erwarten war) gelöst: Mein Freund hat die Batterie so zurückgeschickt, wie sie ankam. Im Original-Karton, mit der Kennzeichnung "Klasse 8" und "UN 2794". Das Ganze wurde von einem Paketdienstleister (UPS oder DPS wenn ich es richtig verstanden habe) ohne Probleme befördert.

Beste Grüße!

Thomas
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Re: Gefahrgutregelung SIngapur TeilzeitGb 06.12.2024 12:24
Die ganzen Vorschriften werde ich im Nachgang noch recherchieren dürfen. Vielen Dank für den Hinweis.
Im ersten Schritt habe ich jetzt unseren Ausbildungsstand aufgenommen. DE und CH wurden nach ADR, IMDG und IATA geschult. US entsprechend 49 CFR, IMDG und IATA. Nur für die Kollegen in Singapur gibt es lediglich als Bescheinigung ein IATA Zertifikat.
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Re: Gefahrgutregelung SIngapur M.A.T. 06.12.2024 12:03
Ursprünglich geschrieben von: TeilzeitGb
....Luft und See ist ja logisch.
Strasse CH / DE ist ADR, US ist 49 CFR. Aber welche Regularien werden in SIngapur bzw. in Asien angewendet?


Eine Bemerkung dazu noch: Auch in D oder Ch ist es ja mit "ADR" etc. nicht getan; zusätzlich sind immer noch die nationalen Sonderlocken zu berücksichtigen. Gilt weltweit. Fahrwegbestimmung in D, Tunnel und Freistellungen in CH, Meldepflichten in GB, RQ-Grenzwerte und Lagervorschriften (nicht aus 49 CFR sondern aus uA Title 14, 29 und 40) in USA, Begasungseinschränkungen in Australien usw. Übrigens sind die Klassifizierungen in n.a.g.-Positionen keineswegs international einheitlich. Es kann für denselben Stoff durchaus regional unterschiedlich Zuordnungen geben! Darum ggf. immer vor Ort abklären lassen, ob eine Klassifizierung genehm wäre; gilt auch für die Baumfisch-/MP-Einstufung.
Gruß
M.A.T.
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Re: Gefahrgutregelung SIngapur M.A.T. 06.12.2024 11:32
Hallo und willkommen.
Singapur
Eine gute Startseite ist der Hafen. Verweis auf die MPA (Dangerous Goods, Petroleum and Explosives) Regulations 2005 in der aktuellen Fassung. Die SG-Vorschriften können über das Portal recherchiert werden.
Asien: Frage ist so nicht beantwortbar, weil die über 30 Nationen (je nach Begriff "Asien") natürlich jede ihre eigenen zusätzlichen nationalen (Marlboro-)Regeln haben. Hier kommen Sie wohl nicht um die Suche für jedes Land herum. Hilfreich ist sicher die Liste in 7.9.3 IMDG mit namentlich genannten Ansprechpartnern.

Bei der IMO finden Sie die tabellarische Übersicht, welche Staaten den IMDG-Code eingeführt haben.
Ein guter Teil hat IMDG-Code und GHS in unterschiedlicher Weise implementiert, das kenne ich aus meiner Fahrtzeit.
Für Australien gelten zB scharfe Meldepflichten.

Was ich nicht ganz verstehe: falls Sie derzeit schon Lager dort betreiben sollten die Mitarbeiter vor Ort die Vorschriftenfundstellen aus dem Handgelenk schütteln können. Besonders in Singapur, das mit einer hierzulande unerhörten Effizienz verwaltet wird!

Viel Erfolg
M.A.T.

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Gefahrgutregelung SIngapur TeilzeitGb 06.12.2024 11:17
Hallo liebe Forengemeinde
ich habe heute mal eine Nuss, die ich leider nicht mit Google knacken kann.
Wir haben Läger in CH / DE / SG / US und wollen hier nun die einschlägigen Gefahrgutvorschriften erfassen. Luft und See ist ja logisch.
Strasse CH / DE ist ADR, US ist 49 CFR. Aber welche Regularien werden in SIngapur bzw. in Asien angewendet?
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: GbV - Bestellpflicht Entlader > 50 t/a Phi_l 05.12.2024 09:35
Hallo Claudi,

in §2 Nr. 5 steht ja wörtlich: "deren Tätigkeit sich auf die Beförderung gefährlicher Güter [...] erstreckt, deren Mengen die in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR festgelegten höchstzulässigen Mengen nicht überschreiten,"

Das stützt in meinen Augen Deine Interpretation:

Antwort auf
Muss ich für die Prüfung der Nutzung von Nr. 3 eigentlich die Gesamtentlademenge ermitteln und dann abziehen, was davon LQ-Ware ist und welche Abladungen jeweils < 1000 Punkten waren, um zu schauen, ob das, was noch übrig bleibt, > oder < 50 Tonnen ist?


Wenn sich bei einer Beförderung die Tätigkeit des Entladers jeweils auf Mengen kleiner 1000-Punkte beschränkt, dann darf er diese nach meinem Verständnis bei der Ermittung der Menge für GbV §2 Nr. 5 unberücksichtigt lassen. Und alles was an Transporten komplett unter 1.1.3.6 oder 3.4 ADR fällt, ist ja sowieso komplett raus.

Aus gefährdungssicht müsste das auch passen, denn der Beförderer bräuchte ja einen Gb wenn er über 1000 Punkte fährt, sodass nicht die Beförderung als ganzes sondern nur einzelne Akteure keinen Gb brauchen.

LG Phil
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Gefahrstoffe, GHS, REACH, Lagerung Springe zu neuen Beiträgen
Re: H372 Peter06 04.12.2024 14:55
Hallo M.A.T.,

die Ausnahmen sind national definiert. Jedes EU-Land hat bezüglich Verbraucherschutz und Arbeitsschutz individuelle Ansätze.
In der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) Anlage 2, Tabelle Eintrag 1 und 2 stehen die "stofflichen Einschränkungsmerkmale" basierend auf den CLP-Kennzeichnungen.
Hier etwas leichter lesbar und vereinfacht dargestellt:

Piktogramm H-Satz Stoffgruppe Bemerkung bzw. Ausnahmen der Gruppe
GHS02 (Auszug) 224 2 keine Kraftstoffe,§5(4), 1, kein Heizöl ,§5(4), 3, keine Sonderkraftstoffe ,§5(4), 8
GHS02 (Auszug) 241 2
GHS02 (Auszug) 242 2 keine Klebstoffe, Härter, Mehrkomponentenspachtel,§5(4), 4b soweit kein weiterer Verbots-H-Satz
GHS03 (alle) 270 2 Keine Gase Klasse 2 ADR, ,§5(4), 4a, soweit kein weiterer Verbots-H-Satz
GHS03 (alle) 271 2
GHS03 (alle) 272 2
GHS06 (alle) 300 1
GHS06 (alle) 301 1
GHS06 (alle) 310 1
GHS06 (alle) 311 1
GHS06 (alle) 330 1
GHS06 (alle) 331 1
GHS08 (Auszug) 340 1
GHS08 (Auszug) 350 1 Keine Kraftstoffe und Brennstoffe
GHS08 (Auszug) 360 1
GHS08 (Auszug) 370 1
GHS08 (Auszug) 372 1
Stoffe und Gemische die bei bestimmungs-gemäßer Verwendung Phosphorwasserstoff entwickeln ? 2

Ich frage mich manchmal echt selbst, wieviel Firmen das wirklich beachten.

Ergänzend noch ein weiteres Detail als Info:
Es gibt Gemische, bei denen die Einstufung nach CLP zu H-Sätzen führt, die nicht als Kennzeichnung anzugeben sind. Diese sind geregelt in CLP Artikel 23. Für die Chemikalienverbotsverordnung ist die Kennzeichnung das maßgebliche Kriterium, nicht die Einstufung. Das wurde vom Regierungspräsidium Tübingen explizit so bestätigt.

Grüße,

Peter 06
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Gefahrstoffe, GHS, REACH, Lagerung Springe zu neuen Beiträgen
Re: H372 Claudi 04.12.2024 14:14
Der Hersteller ist auch lustig... "so wie Benzin etc." - Benzin/ Kraftstoffe sind in der Chemikalienverbotsverordnung §5 ausdrücklich ausgenommen vernünftigerweise (sonst wird es schwer mit der Fahrzeugbetankung etc.) - Reinigungsmittel nicht, denn da gibt es Alternativprodukte...
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Re: H372 M.A.T. 04.12.2024 13:50
Hallo, es ist ja klar, daß diese Auskunft nicht das Papier wert ist, auf dem sie nicht steht.

Es gibt m.E. nur zwei Möglichkeiten, wo so eine Erleichterung stehen kann.
Einmal in der verlinkten Beschränkungsliste in den "conditions" zu jeder der genannten drei lfd. Nummern, und den allfälligen dazugehörigen Anhängen. Sodann in den EU-Vorschriften selbst, an irgendeiner Stelle.
Ohne solche Fundstellen gilt was die Kollegen schon gesagt haben: njet.
Viel Erfolg
M.A.T.
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Re: Innerbetrieblicher Transport UweGroll 04.12.2024 13:46
Hallo Andreas,
vielen Dank für den Hinweis!
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Gefahrstoffe, GHS, REACH, Lagerung Springe zu neuen Beiträgen
Re: H372 PeterT 04.12.2024 13:39
Hallo zusammen,

habe jetzt Rücksprache mit dem Hersteller gehalten:

Der hersteller beruht sich allein auf die Aussage seines Labors, er meinte es sind unterschiedliche Ausnahmeregeln wie für Benzin, Diesel usw...... haben aber alle die selbe Kennzeichnung.

Einen genauen Text oder eine Verordnung, Eintrag, Paragraf oder Verordnung konnte er mir nicht geben.
Nur die Aussage von seinem Labor.
Er meinte die müssten es ja wissen.
Nur auf welche Grundlage konnte er mir nicht sagen. Und ich selber habe auch laut der Aussage und dem Text nichts gefunden.

Beste Grüße
Peter
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Re: Innerbetrieblicher Transport Andreas_K 04.12.2024 13:27
Bitte auch den Hinweis von Claudi beachten, welche Regeln für die Nutzung das öffentlichen Straßenraumes eingehalten werden müssen.

Kann man im Detail nachlesen, z. B. hier: https://www.bgetem.de/arbeitssicher...stapler-im-oeffentlichen-strassenverkehr
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Re: Innerbetrieblicher Transport UweGroll 04.12.2024 13:11
Hallo Claudi,
der "Routenzug" , der für den innerbetrieblichen Transport eingesetzt wird, ist tatsächlich auf 25km/h begrenzt. Dieses Thema sollte sich also erledigt haben.
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Re: H372 Peter06 04.12.2024 12:53
Hallo zusammen,

hiermit ein paar Details zum Ablauf der Prüfung:
- Post von der zuständigen Behörde eines Handelsstandorts mit Betreff :chemikalienrechtliche Überwachung zur Überprüfung der Einhaltung der Abgabebestimmungen gemäß §§ 6 bis 9 Abs. 2 Nr. 2 ChemVerbotsV
(informativ: das ist in jedem Bundesland individuell, hier z.B. LLUR Schleswig Holstein)
- Besuch vor Ort
- Prüfung der Dokumente (Abgabebuch, Beauftragung, Sachkundenachweis, Schulungs-Teilnahmebestätigung der Beauftragten, Schulungsdokumente)
- Prüfung Prozess des Verkaufs (zeigen wir live am System, da gibt es diverse Steuerungen)
- Prüfung der Lagerung der Produkte (Kennzeichnungen im Lager, am besten unter Verschluss)
- Abschlussbericht mit Maßnahmen soweit notwendig

Aufgrund der vielen unterschiedlich zuständigen Behörden in mehreren Bundesländern macht es Sinn, die interne Organisation und den Vertriebsprozess mit einer im Detail mal durchzugehen.
Dann kann man sich bei Zweifelsfällen auch auf Entscheidungen der anderen Behörde berufen (Tipp für Firmen mit mehreren Standorten in DE).

Grüße, Peter06
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Gefahrstoffe, GHS, REACH, Lagerung Springe zu neuen Beiträgen
Re: H372 PeterT 04.12.2024 12:04
Ursprünglich geschrieben von: MarcelHH
Hallo Peter,
Achtung, die Information bzgl. der REACH-Beschränkungen erfolgte mittels SDB, da kannst du ihm nicht auf die Füße treten - höchsten bezüglich der ChemVerbotsV, da er hätte prüfen müssen, ob ihr "legal" damit umgeht.

@Peter06: darf man fragen inwiefern prüft die Gewerbeaufsicht bzw. wie detailliert?
Wir pflegen brav die Verwendungszwecke und das Abgabenbuch als B2B Händler, aber Kontrollen gab es noch keine.



Hallo Marcel,

der Hersteller hat mir per Mail diese Aussage zukommen lassen und somit dürfte man das Produkt Problemlos verkaufen.

Ein petroleumhaltiger Herdreiniger mit H372-Kennzeichnung kann unter bestimmten Bedingungen verkauft werden.
Er muss die rechtlichen Anforderungen der EU (REACH und CLP) erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein.
Für den Verbrauchermarkt, müssen klare Schutzmaßnahmen (z. B. kindersichere Verpackung, Warnhinweise und Anwendungsbeschränkungen) implementiert sein.
Der Hersteller muss sicherstellen, dass bei normaler Anwendung keine unzumutbaren Risiken für die Gesundheit entstehen.

Vielen Dank
Peter
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Re: H372 MarcelHH 04.12.2024 11:56
Hallo Peter,
Achtung, die Information bzgl. der REACH-Beschränkungen erfolgte mittels SDB, da kannst du ihm nicht auf die Füße treten - höchsten bezüglich der ChemVerbotsV, da er hätte prüfen müssen, ob ihr "legal" damit umgeht.

@Peter06: darf man fragen inwiefern prüft die Gewerbeaufsicht bzw. wie detailliert?
Wir pflegen brav die Verwendungszwecke und das Abgabenbuch als B2B Händler, aber Kontrollen gab es noch keine.
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Re: H372 PeterT 04.12.2024 11:55
Hallöchen nochmal,

werde mir von dem Hersteller den passus nochmal rechtssicher bestädigen lassen und nachfragen auf welcher aussage oder welcher Paragrapf das beinhaltet.
Ansonsten werden wir die Produkte zum Absender Retounieren.

( Denke das Retounieren würde am wenigsten Ärger einbringen)


Viele Grüße
Peter
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Re: H372 PeterT 04.12.2024 11:52
Hallo alle zusammen,

vielen Dank erstmal für die zahlreichen Antworten und den Bemühungen.
in Abschnitt 15 steht folgendes: Verwendungsbeschränkungen (REACH, Anhang XVII):
Eintrag 3, Eintrag 28, Eintrag 75

Also gehe ich recht in der Annahme das das Produkt der (ChemVerbotsV) unterliegt.
Da keiner in der Fima bei uns eine erlaubnis hat und keinen Sachkundenachweis darf dieses Produkt nicht weiter veräußert werden. weder Gewerblich noch Privat.

dann werde ich dem Hersteller mal auf die Füße treten denn seine Pflicht wäre es auch gewesen uns darüber zu Informieren.

vielen Dank euch allen nochmal.
Habt mir sehr weitergeholfen.

Wünsche euch allen noch einen schönen Tag und eine besinnliche Vorweihnachtszeit.
Lasst es euch gut gehen. Bis demnächst

Viele Grüße
Peter
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Gefahrstoffe, GHS, REACH, Lagerung Springe zu neuen Beiträgen
Re: H372 Peter06 04.12.2024 10:51
Hallo,

für dieses Produkt ist in Deutschland die Chemikalienverbotsverordnung einzuhalten.
Damit gelten verschiedene Anforderungen für Handel und Verwender.

H372 gehört zur Stoffgruppe 1.
Für den Verkauf an Endkunden („die breite Öffentlichkeit“) ist es erlaubnispflichtig, die Erlaubnis für den Handel gibt die zuständige Gewerbebehörde (dazu habe ich keine Praxiserfahrungen).

Für die Zielguppe Wiederverkäufer, berufsmäßige Verwender und öffentliche Forschungs-/Lehranstalten gibt es eine Anzeigepflicht bei der Gewerbebehörde.
Grobe Listung der notwendigen Maßnahmen im Vertriebsprozess:
- Eine Sachkundige Person wird benötigt
- Beauftragte Personen müssen benannt und geschult werden für Beratung / Verkauf
- Die Identität des Erwerbers muss erfragt und dokumentiert werden
- Der Erwerber muss deutlich auf seine Verwender-Vorsichtsmaßnahmen hingewiesen werden (z.B. hat er eine Liste der Mitarbeiter führen, die das Produkt anwenden und diese 40 Jahre lang aufzubewahren)
- Keine Selbstbedienungsmöglichkeit
- Führung eines „Abgabebuchs“
Zusätzlich ist man verpflichtet, Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht zu akzeptieren.
Die gibt es tatsächlich, hatte ich schon mehrfach.

In der Praxis ist alles machbar, aber etwas aufwändig.
Ich rate dazu, die konkrete Umsetzung des Vertriebs tatsächlich mit der zuständigen Gewerbebehörde vorab zu klären.

Grüße, Peter
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Re: H372 M.A.T. 04.12.2024 10:28
Kleiner Nachtrag zum Post von MarcelHH: im Netz hat die EU für die Beschränkungen dieses im Angebot.
Gruß
M.A.T.
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Gefahrstoffe, GHS, REACH, Lagerung Springe zu neuen Beiträgen
Re: H372 MarcelHH 04.12.2024 10:23
Hallo Peter,

schau mal in dem SDB in Abschnitt 15, dort müsste gelistet sein unter welche REACH Beschränkungen dieses Produkt fällt (EU-Verordnung).
Dann in REACH Anhang XVII die Beschränkungsnummer suchen und im Rechtstext die Anforderungen anschauen.
Das ist "Baustelle A".

"Baustelle B":
Ein Gefahrstoff mit H372 fällt unter die Abgabevorschriften der Chemikalienverbotsverordnung (nationale Verordnung: Sachkundiger nach § 11 ChemVerbotsV notwendig, legal Verwendungszweck des Abnehmers prüfen, behördliche Erlaubnis notwendig zur Abgabe an Privatpersonen, Abgabenbuch führen inkl. Abgabenachweis usw.).
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