Re: Freigestellte veterinärmedizinische Proben
Phi_l
03.08.2026 10:54
Hallo FastSicher,
in meinen Augen wäre eine Patientenprobe nach 2.2.62.1.5.8 ADR tatsächlich komplett freigestellt, da der Zusatz "es sei denn, sie entsprechen den Kriterien für die Aufnahme in eine andere Klasse" hier nicht enthalten ist.
Jetzt könnte man entweder vermuten, dass es übersehen wurde oder dass kein solcher Fall für möglich erachtet wurde, andererseits ist die Vorgabe für die Verpackung sehr restriktiv und die Proben müssen ja auf eine Weise dreifach verpackt sein, dass selbst bei einem Zu-Bruch-Gehen eines Innengefäßes keine Flüssigkeit die Außenverpackung erreichen kann, ergo ein Freiwerden außerhalb der Außenverpackung absolut ausgeschlossen ist. Das erinnert schon fast an die freigestellten Mengen aus 3.5 ADR und somit halte ich es schon für denkbar, dass hier tatsächlich eine absolute Freistellung gewollt ist, auch wenn sich die Probe in einer entzünbaren und oder giftigen Flüssigkeit befinden sollte.
Aber ich bin kein Experte für die Klasse 6.2, vielleicht kann hier einer/eine der KollegInnen mehr dazu erzählen.
LG Phil
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Re: A70
M.A.T.
03.08.2026 09:59
Hallo, wenn auch nur noch Restmengen drin sind ist diese Freistellung nicht möglich. Praktisch sind hier fabrikneue oder generalüberholte Motoren gemeint. Ist auch klar: selbst kleine Mengen dunsten aus und die UEG ist schnell erreicht. Siehe auch RSEB 1-7, wonach selbst Anhaftungen zu den Restmengen gehören - soweit das Verständnis des Gesetzgebers. Gruß M.A.T.
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A70
Dom
03.08.2026 08:44
Hallo,
in der A70 (a) 4. steht, (...) dass wenn "das gesamte Kraftstoffsystem des Motors keine freie Flüssigkeit, die diesen Vorschriften unterliegt, enthält. (...)". Dann wären die versendeten Motoren freigestellt. Was ist unter der Flüssigkeit die diesen Vorschriften unterliegt zu verstehen. Geht es da um Mengen? Die Motoren die versendet werden, werden gespült, aber es könnte immer noch eine Restmenge Kraftstoff enthalten sein.
VG
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Chatbots auf Firmenseite
M.A.T.
31.07.2026 07:43
Hallo zusammen, ein hochinteressantes OLG-Urteil vom Mai dieses Jahres macht den Betreiber einer Firmenseite, die einen Chatbot eingebunden hat zur Beantwortung von Kundenanfragen, für dessen Antworten verantwortlich, nachzulesen hier unter Randziffer 64. Möglicherweise könnte das auch für Angebote gelten, die mittels eines Chatbots GG-Fragen beantworten. Gruß M.A.T.
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Re: Hallo zusammen so kurz vorm Wochenende
Angelina
31.07.2026 07:04
Hallo nochmal , Dankeschön für Eure raschen Rückmeldungen  Das habe ich auch gelesen, das es halt bei einigen VA. exakt steht.... Aber wenn nicht stellt sich für mich die Frage , wenn im Zulassungsschein *nur* Vermiculite steht.....müsste ich dann die ganze Kiste/Karton damit befüllen ?  Gruß Angelina
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Re: Hallo zusammen so kurz vorm Wochenende
Phi_l
31.07.2026 06:34
Hallo Angelina,
in den Zulassungsbescheinigungen der jeweiligen Verpackungen steht üblicherweise ein Satz wie:
"Die Eignung der Bauart für die Beförderung gefährlicher Güter gilt bei Einhaltung der folgenden Grenzwerte bzw. Einschränkungen als erbracht: [...] vergleichbare oder günstigere Eigenschaften der Füllgüter in Bezug auf ihre Schädigungswirkung bei der Fallprüfung entsprechend dem(n) verwendeten Prüffüllgut (-gütern)"
Und diesbezüglich hat "polsterndes Aufsaugmaterial" praktisch immer "vergleichbare oder günstigere Eigenschaften".
Parallel dazu KANN bei bestimmten Verpackungsanweisungen gefordert sein, dass man genug Aufsaugmaterial benötigt um den kompletten Inhalt bei Freiwerden aufsaugen zu können. Und dann muss man dies natürlich zusätzlich ebenfalls einhalten und sein Versandstück in Bezug auf Größe und Füllmenge entsprechend gestalten, so dass dies auch möglich ist.
LG Phil
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Re: Hallo zusammen so kurz vorm Wochenende
M.A.T.
31.07.2026 06:34
Hallo, da die VA unterschiedliche Vorgaben machen wäre es hilfreich wenn Sie die UNNR angeben, dann könnte man gezielt nachschlagen. 5.2.1.10.2 oder 6.1.5.1.7 zB sprechen von ausreichend für den Inhalt. Gruß M.A.T.
Nachtrag: auf die Gleichwertigkeit hat Kollege Phi_L ja hingewiesen. Übrigens sollte man auch das Bruttogewicht der Verpackung im Auge behalten.
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Hallo zusammen so kurz vorm Wochenende
Angelina
31.07.2026 06:23
...bei uns kam die Frage auf , ob man wirklich soviel Vermiculite (Aufsaugmittel ) benötigt !? Ich meine mal gehört zu haben , das für diese 4G, 4GV Kartons bzw. 4D Kisten , nur der Füllstoff verwendet werden darf, mit dem die Verpackung geprüft / getestet wurde !? Nun steht aber bei manchen Verpackungsanweisungen...es muss soviel Vermiculite aufgefüllt werden damit der gesamte Inhalt aufgesaugt werden kann. Aber wenn ich die Kisten/Kartons laut Zulassungsschein eh nur damit befüllen darf.... oder bin ich da auf dem Holzweg ? Ich werde gerne ein wenig schlauer, so kurz vorm Wochenende  Gruß Angelina
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Freigestellte veterinärmedizinische Proben
FastSicher
30.07.2026 14:28
Hallo zusammen,
ich stehe aktuell vor einer Frage bezüglich der Klassifizierung beim Transport von veterinärmedizinischen Proben, die zur Fixierung in Ethanol eingelegt sind.
Nach 2.2.62.1.5.8 gehe ich davon aus, dass die Proben als "freigestellte veterinärmedizinische Proben" eingestuft werden können, sofern die Voraussetzungen an die Verpackung erfüllt sind..
Meine eigentliche Frage betrifft das Ethanol. Wird die Freistellung nach 2.2.62.1.5.8 durch den Zusatz von Ethanol gemäß 2.2.62.1.5.1 ADR außer Kraft gesetzt, sodass der Transport wegen der entzündbaren Flüssigkeit dennoch unter das ADR fällt? Wie sind eure Erfahrungen und wie handhabt ihr so einen Versand.
Viele Grüße fastsicher
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Prüfung Gasdruckbehälter
Andreas_K
29.07.2026 14:15
Hallo an die Experten,
Antwort eines Lieferanten: "unsere Zylinder haben eine Zulassung nach ISO 7866:2012 + AC:2014. Eine „klassische“ Bauartgeprüfte Verpackung sind die ISO-Zylinder nicht, gelten aber aufgrund der entsprechenden Prüfverfahren dahinter als geeignet."
"Ersetzt" diese Zulassung gem. Norm eine Bauartprüfung vollwertig und die stabile Außenverpackung würde ausreichen?
Oder sollte ich diese Zylinder in 4G-Kisten versenden?
Besten Dank schonmal in die Runde!
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Re: Kennzeichnung Container
M.A.T.
28.07.2026 15:01
....Gibt es spezielle Stellen, an denen ich diese Aufkleber anbringen muss, oder habe ich freie Wahl?... Phillip Hallo Phillip, Aus meiner Seepraxis empfehle ich die Anbringung auf ungefähr 1,50 m Höhe, dann kann unterwegs nachgeklebt oder im Hafen runtergemacht werden und man kann sie vom Stapler aus auch sehen; wenn sie zu tief sind geht das nicht. Auch nicht neben den Arretierstangen damit sie nicht von den Hebeln verdeckt werden, und nicht über anderen Tafeln/CSC-Schild. Manche Container haben (meist an den Enden) ebene Flächen zum Anbringen, dann darauf und nicht auf die Trapezblech-Flächen. Wenn aber zB Schienenbeförderung in den USA ansteht muß man höher kleben, weil sonst bei den Doppelstockwagen die Labels von den Wagenseiten verdeckt werden können. Viel Erfolg und Gruß M.A.T.
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