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Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne Claudi 06.11.2025 06:50
Prima, dann ist ja alles unklar. Und die Rechtsunterworfenen sollen mit sowas arbeiten?
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Re: Gb bei Beförd. kritisch-defekter Li-/Nat.Ion. Bat Claudi 05.11.2025 15:00
Arbeitsauftrag beinhaltet:

Auftrag (und angemessene Vergütung). Wenn das gegeben ist: klar.

Ich persönlich leide auch nicht darunter, dass sich nicht alle an alles halten. Da würde man ja verzweifeln und die Welt retten muss ich auch nicht ;-)
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Re: Gb bei Beförd. kritisch-defekter Li-/Nat.Ion. Bat M.A.T. 05.11.2025 14:55
Angesichts dessen - und ich kenne die Situation draußen - Hände in den Schoß legen und still vor mich hinleiden ist nicht so meins. Defätisten gibt es schon genug. "Problem" ist nur ein anderer Name für Arbeitsauftrag.
Gruß
M.A.T.
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Re: Gb bei Beförd. kritisch-defekter Li-/Nat.Ion. Bat Claudi 05.11.2025 14:40
Na mir ist schon klar, was man da machen könnte/ müsste.

Es gibt aber z. B. nicht den einen Entsorger. Der eine holt die Putzlappen, der andere das Altöl, der andere den Kunststoff usw. Die wechseln auch gern mal und wissen teilweise selbst nicht, was Phase ist (falsche Angaben auf Übernahmescheinen).
Und die Entsorger sagen dann: der Kunde muss wissen, was er für Abfall hat und was er für Tonnen will - die stellen wir ihm dann hin. Wir haben was für Spraydosen, muss er halt bestellen. Das sind Entsorgungskonzerne, die kümmern sich nicht drum, dass bei einer Werkstatt die richtigen Schilder über der Tonne hängen.

Verantwortlich ist das Unternehmen Werkstatt/ Autohaus, aber da fehlt es meistens an: Verständnis (hamwa sonst auch nicht gemacht, machen die anderen auch nicht), Zeit, Personal (da gibt es Schrauber, Verkäufer, jemanden für Papierkram und den Chef - der hat sowieso wichtigeres zu tun).

Ich kenne solche Firmen aus der Praxis (ich betreue keine als GB und will das auch vermeiden). Arbeitssicherheit ist da schon schwierig, Gefahrgut noch schwieriger.
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Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne M.A.T. 05.11.2025 14:35
Hallo, Claudi,
genau das ist lt. der Anhörung in Zukunft anders und hat in den Einschätzungen der Anwälte und des Datenschutzbeauftragten eine Rolle gespielt.
Gruß
M.A.T.
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Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne Claudi 05.11.2025 14:32
Zu den Familienangehörigen sagt der "Leitfaden Vorbeugender personeller Sabotageschutz im nichtöffentlichen Bereich; Satellitendatensicherheit" (Juni 2023), auf den das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aber aktuell weiterhin verweist, als ich da was angefragt habe:

2.2.1 (Seite 26)

"Für Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung ohne Einbeziehung des/der Ehegatten/Ehegattin, des/der Lebenspartners/Lebenspartnerin oder des/der Lebensgefährten/Lebensgefährtin vorgesehen (§ 9 Absatz 1 Nummer 3 SÜG in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Satz 1 SÜG)."

ohne Einbeziehung - wobei der Rest trotzdem ein Bürokratiemonster bleiben würde
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Re: Gb bei Beförd. kritisch-defekter Li-/Nat.Ion. Bat M.A.T. 05.11.2025 13:58
Hallo
"Was könnte nach 1.3 Inhalt sein?"
Ganz ohne Formalismen, auf Basis vorheriger GBU ("Was ist denn das?"):
1. Zusammen mit Entsorger 1seitige Arbeitanweisung, in welche Tonne welcher Abfall kommt. Also mindestens getrennt Öl, andere Flüssigkeiten (Abbeizlösung etc), Putzbaumwolle und -lappen, Geräte und Akkus). Als Tafel über der Abfallstation aufhängen, mit Bildern.
2. Kurze Unterweisung, daß solche Trennung zur Verhinderung von Verätzungen, Augenverlust, Vergiftungen oder den Betrieb stillegenden Schadenersätzen nötig ist.
3. Wer in Zweifelsfällen zu fragen ist (Abstimmung mit Entsorger wäre gut).
Das rein aus praktischer Sicht; man kann sich natürlich auch an 1.3.2 entlanghangeln und die Mechaniker und Meister alle 10 Minuten aufwecken. So als Anregung.
Gruß
M.A.T.

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Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne M.A.T. 05.11.2025 13:36
Grüß Gott,
nach der Anhörung habe ich diese Punkte (soweit GG betroffen sein könnte) im Kopf; die Wortbeiträge waren jeweils auf wenige Minuten beschränkt..
1. Lt. dka Rechtsanwälte teilweise sehr weitgehende Eingriffe in die Privatsphäre von Familienangehörigen der überprüften Personen.
2. Lt. BfV eine "Vervielfachung" (Verzehnfachung) der Aufwände aufgrund stark erweitertem Erfassungsbereich -> erhebliche zusätzliche Ressourcen (-> Personalvermehrung oder stark verlängerte Laufzeiten). Konterkariert jüngste Verbesserungen seit 2024.
3. Lt. Datenschutzbeauftragte sind die o.g. Eingriffe zu weitgehend.
4. Verband Sicherheit in der Wirtschaft und andere: Kritik an langen Laufzeiten (wesentlich > als Kündigungsfristen) und Belastung der Industrie; Kritik an Mehrfachüberprüfungen, speziell Verteidigungsindustrie.
5. Bundesverband Sicherheitswirtschaft: Laufzeiten bisher 3 - 6 oder 8 Monate für SÜG 3, dürfte dann länger werden, Stichwort Personalmangel.

Besonders in der Folgediskussion wurden die hier im Forum angesprochenen Praxisprobleme im Zusammenhang mit anderen Industrieen von drei Sachverständigen thematisiert.
Und so als Hintergrund.
Gruß
M.A.T.

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Re: Gb bei Beförd. kritisch-defekter Li-/Nat.Ion. Bat Claudi 05.11.2025 11:19
Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
@ Claudi & Gerald: ja zu beiden.
Vielleicht könnten hier die Verbände der Kfz-Werkstätten mal tätig werden? Auch die Entsorgungswirtschaft hätte wohl die Kompetenz, denn die holen die Altölfässer etc. ab. Kontrollen würde ich erst als letzten Schritt sehen.
Die Hersteller von Stromern - egal ob aus EU oder Drittländern - sind villeicht auch in der Lage, zumindest auf ihre Vertragswerkstätten oder Vertriebsorganisation einzuwirken. Falls überall Fachpersonal vorhanden ist.
Bei einem kürzlichen Fachleutetreffen war mein Eindruck, daß insbsondere die Entsorger sich der Probleme mit Batterien aus leidvoller Erfahrung sehr bewußt sind. Ob das auch beim Gesetzgeber alles bekannt ist?
Gruß
M.A.T.


Könnte alles.
Praxis/ Aussage Autohaus: der Entsorger hat gesagt, dass das da alles rein kann! "Alles" waren auch Spraydosen und leere ungereinigte Verdünnerdosen, "da" war der Restmüllcontainer.
Bleibatterien: klappt gut (wirklich).
Papiere/ Sammelentsorgungsnachweis mit Gefahrgutangaben: durchwachsen, manches falsch, manches richtig
GG-Schulung: nö, sowas hatten wir noch nie.
batteriehaltigen E-Schrott separat sammeln?
Gewerbeabfallverordnung, Abfallfraktionen trennen oder begründen, warum man nicht trennen kann? Hä?

Bei Lithiumbatterien werden die meisten etwas wacher. Aber statt zu jammern einfach mal wenigstens bestehende Vorschriften einhalten, das ist schon machbar, auch in der Entsorgung.

In der Werkstatt läuft das aber so: Automarke X hat gesagt, wir müssen so ne Schulung haben wegen Gefahrgut, Lithiumbatterien, wo kriegen wir die denn? Was, die dauert länger als ne Stunde? Reicht das, wenn ich da 1 Mechaniker hinschicke? Gibt es das auch so zum durchklicken?
Erwartet wird: Schulung so kurz wie möglich, wichtig: muss ein Zertifikat geben, das man vorzeigen kann, danach geht es zurück zum Tagesgeschäft. Mit sowas verdient die Werkstatt kein Geld, also ist es nix, wo man sich drum kümmern will.

Hab mir kürzlich Gedanken zu so einer Schulung gemacht, was erählt man da alles? Man müsste neben Lithiumbatterien auch Autos thematisieren und andere Gefahrgüter (v.a. Abfall) in ner Werkstatt. Danach werden die Leute mehr Fragen haben als vorher.
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Re: Gb bei Beförd. kritisch-defekter Li-/Nat.Ion. Bat M.A.T. 05.11.2025 11:03
@ Claudi & Gerald: ja zu beiden.
Vielleicht könnten hier die Verbände der Kfz-Werkstätten mal tätig werden? Auch die Entsorgungswirtschaft hätte wohl die Kompetenz, denn die holen die Altölfässer etc. ab. Kontrollen würde ich erst als letzten Schritt sehen.
Die Hersteller von Stromern - egal ob aus EU oder Drittländern - sind vielleicht auch in der Lage, zumindest auf ihre Vertragswerkstätten oder Vertriebsorganisation einzuwirken. Falls überall Fachpersonal vorhanden ist.
Bei einem kürzlichen Fachleutetreffen war mein Eindruck, daß insbsondere die Entsorger sich der Probleme mit Batterien aus leidvoller Erfahrung sehr bewußt sind. Ob das auch beim Gesetzgeber alles bekannt ist?
Gruß
M.A.T.
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Re: Gb bei Beförd. kritisch-defekter Li-/Nat.Ion. Bat Gerald 05.11.2025 10:12
Hallo Claudi,
Antwort auf
die Frage dürfte sich gar nicht stellen.


Diese Aussage hast Du mit Deiner Antwort, gut beantwortet. Aber ich denke mal, dass nicht jeder, das so gewusst hat bzw. überhaupt nicht wusste. Aber wie sagt ein altes Sprichwort, "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!"

Antwort auf
Aus der Praxis kann ich sagen: das wissen viele Werkstätten/ Händler alles nicht und so richtig viel Bewusstsein ist dort nicht vorhanden.


Das Problem im Bezug der Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten, hängt natürlich auch von der Kontrolle durch die zuständige Behörde ab. Und ich denke mal, damit beschäftigt sich man erst, wenn es zu einem Unfall bzw. Zwischenfall gekommen ist. Freiwillig machen das bestimmt die Wenigsten.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne Claudi 05.11.2025 08:59
Ursprünglich geschrieben von: Rostocker
Moin Claudi,

bei uns stellt sich aktuell die generelle Frage nach der Erfordernis der Sicherheitsüberprüfung. Wir
sind als Produktionsbetrieb nach der Definition in §1 Abs. 5 SÜG weder eine lebenswichtige noch
eine verteidigungswichtige Einrichtung. Der Sicherungsplan nach 1.10 ADR ist nur für den Empfang
von GG nach Tabelle 1.10.3.1.2 erstellt.
Fallen wir damit überhaupt unter die Anforderung zur Sicherheitsüberprüfung?

Danke vorab für eine kurze Info!


Ja, ihr seid betroffen.
Es ist egal, ob der Sicherungsplan für Beförderung, Verladung, Absender oder Empfang erstellt sein muss.

Nach https://www.gesetze-im-internet.de/s_fv_2023/__18.html sind alle Betriebe mit Sicherungsplanpflicht "Lebenswichtige Einrichtungen".

§ 18 SÜFV Nr. 3:
"die Teile von Unternehmen, in denen folgende Sicherungspläne verantwortlich erstellt werden oder die zu diesen vollständigen Sicherungsplänen Zugang haben"
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Re: Gb bei Beförd. kritisch-defekter Li-/Nat.Ion. Bat Claudi 05.11.2025 08:47
Ja natürlich, die Frage dürfte sich gar nicht stellen.

Kritisch defekt ("rote" Batterie) = Beförderungskategorie 0 = Kennzeichnungspflicht = GB bestellen.

Das ist eine Baustelle bei vielen Werkstätten/ Kfz-Händlern: wissen diese vorher, ob/ wann "spontan" eine rote Batterie befördert werden muss?

Auch bei iO-Batterien (grün) und nicht kritisch defekten (gelb) ab > 333 kg Batteriegewicht = >1000 Punkte = GB bestellen. Die Batterien von E-Fahrzeugen sind schnell mal schwerer als 333 kg.

Und wenn dann ein GB bestellt ist, muss der sich um alle Gefahrgüter in der Werkstatt kümmern. Da gibt es nämlich noch ganz viel Unwissenheit: Spraydosen im Restmüll, Umgang mit leeren ungereinigten Behältern oft nicht gefahrgutkonform.

Aus der Praxis kann ich sagen: das wissen viele Werkstätten/ Händler alles nicht und so richtig viel Bewusstsein ist dort nicht vorhanden.
Diese Firmen müssten auch alle schon immer Schulungen nach 1.3 ADR haben - das ist nicht wirklich gelebte Praxis.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Gb bei Beförd. kritisch-defekter Li-/Nat.Ion. Bat Gerald 04.11.2025 14:52
Hallo,
bei der Beförderung kritisch-defekter Lithium- und Natrium-Ionen-Batterien ist laut IHK Ulm ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen!

Nachzulesen unter Gefahrgut.de vom 04.11.2025.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Einstufung kosmet. Produkts mit 15 % Ethanol Phi_l 04.11.2025 09:00
Hallo Georg,

die Antwort sollte in 2.1.3.3 ADR/RID/ADN zu finden sein.

So wie ich es verstehe ist das Ethanol mit "Nicht-Gefahrgut" gemischt, es enthält also nur einen in Kapitel 3.2 genannten gefährlichen Stoff und bleibt daher der Eintragung des namentlich genannten Ethanols zuzuordnen, da die Buchstaben a) bis d) entsprechend der Schilderung aus meiner Sicht nicht zuzutreffen scheinen.

LG Phil
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne Rostocker 04.11.2025 08:08
Moin Claudi,

bei uns stellt sich aktuell die generelle Frage nach der Erfordernis der Sicherheitsüberprüfung. Wir
sind als Produktionsbetrieb nach der Definition in §1 Abs. 5 SÜG weder eine lebenswichtige noch
eine verteidigungswichtige Einrichtung. Der Sicherungsplan nach 1.10 ADR ist nur für den Empfang
von GG nach Tabelle 1.10.3.1.2 erstellt.
Fallen wir damit überhaupt unter die Anforderung zur Sicherheitsüberprüfung?

Danke vorab für eine kurze Info!
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Einstufung kosmet. Produkts mit 15 % Ethanol M.A.T. 01.11.2025 10:48
Hallo,
schauen Sie mal in den Faden hier, insbesondere die Beiträge von DJSMP und Marco66. Im Zweifelsfall gilt immer die genauere Klassifizierung. Wobei gerade bei diesen beiden UNNR letztendlich F1 bleibt.
Gruß
M.A.T.

2 223 Beitrag komplett anzeigen
Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Einstufung kosmet. Produkts mit 15 % Ethanol Georg_ 31.10.2025 08:31
Hallo zusammen,

ich habe aktuell einen Fall, bei dem ich mit der Klassifizierung des Lohnherstellers nicht ganz einverstanden bin.
Es handelt sich um eine kosmetische Spülung bzw. ein Shampoo, das 15 % Ethanol enthält und einen Flammpunkt zwischen 39 °C und 43 °C aufweist.
Der Lohnhersteller hat das Produkt als UN 1170 – Ethanol (Lösung) eingestuft und schlägt die Nutzung der SV 144, um aus dem Gefahrgut rauszukommen.

Aus meiner Sicht handelt es sich hier nicht um eine einfache Ethanollösung,
sondern um eine formulierte kosmetische Zubereitung mit diversen nicht brennbaren Bestandteilen, bei der Ethanol zwar brennbar ist, aber nicht der charaktergebende Stoff.
Für solche Produkte wird üblicherweise eher UN 1266 „Parfümerieerzeugnisse“ herangezogen (alternativ ggf. UN 1993 n.a.g., je nach Zusammensetzung), nicht aber UN 1170.

Wie seht ihr das? Ist meine Ablehnung von UN 1170 hier gerechtfertigt und wäre UN 1266 eurer Meinung nach die passendere Zuordnung?

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Re: UN1993 VG II Dampfdruck im Beförderungspapier M.A.T. 30.10.2025 12:10
Hallo, GG1981,
sieht nachvollziehbar aus, da genauer als 1993.
Gruß
M.A.T.
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Re: Multi M366 und 368 M.A.T. 30.10.2025 12:03
Gezeichnet am 22.10 von der Slowakei.
M.A.T.
35 23,157 Beitrag komplett anzeigen
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Re: UN1993 VG II Dampfdruck im Beförderungspapier GG1981 30.10.2025 11:54
Hallo in die Runde,

ich habe folgende Frage:

Es handelt sich hierbei um ein Sammel-MSDS für Farbstofflösungen in MEK und Dowanol. Anhand der Einstufung handelt es sich um eine brennbare Flüssigkeit ohne Nebengefahr.

Da es sich um eine Farblösung geht kämen nach meiner Einschätzung 2 UN-Nummern in Frage:

• UN 1263
• UN 1993

Für die spezifischere Auswahl habe ich noch folgende Daten hinzugezogen:

• Der Flammpunkt liegt < 23°C und der Siedebeginn > 35°C
• Dampfdruck von den beiden eingesetzten Lösungsmitteln liegen bei: > 110hPa bei 50°C

Damit käme ich bei beiden UN-Nummern auf eine Verpackungsgruppe II.

Da es sich bei dem Produkt um eine Farbstofflösung handelt würde ich zu folgender Transportvorschrift tendieren:

UN 1263 VPII mit Dampfdruck > 110hPa bei 50°C

Wäre hier die UN-Nummer 1263 die richtige Wahl?

Mit freundlichen Grüßen
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