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Re: Prüfungsfrage S46 auf dem IHK Fragenfundus Hazardy 16.11.2025 17:38
Hallo zusammen,

denke, dass es M.A.T. bereits aufgelöst hat.
Mal schauen, ob es Herr Holzhäuser auch so sieht. Melde mich, sobald ich eine Antwort habe.
Möchte aber die anderen Dinge, die mir aufgefallen sind, mit in die Mail packen.

Viele Grüße und einen schönen Abend!

Hazardy
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Ladungssicherung Springe zu neuen Beiträgen
Ladungssicherung in Bangkok Peter Müller 16.11.2025 13:02
Ein interessantes Beispiel für Ladungssicherung bei einem Transport in Bangkok Thailand. Hier (vermutlich leere) Gasflaschen.
Ganz schön "sportlich"
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter M.A.T. 16.11.2025 11:57
Hallo, DJSMP
Nur zwei Anmerkungen, oder vier.
1. Fachfrage TBC: Der Hintergrund für die Auslegungsproblematik ist, daß der Gesetzgeber bei der Einführung des TBC 2007 schlicht vergessen hatte, daß es Stückgut gibt, und nur Tank berücksichtigte. Nachdem das von Fachleuten kritisiert wurde, wurde 2009 ein TBC für Stückgut hinzugefügt. In der Nomenklatur der Tabelle führte das zu der unseligen x/x-Darstellung und dazu, daß die Vorschrift leider nicht an allen relevanten Stellen die nunmehr mehrdeutige Nomenklatur aufdröselte. Somit ist heute der TBC formal im Format x/x, aber muß für die konkrete Beförderung (TK oder Stückgut) interpretiert werden. Wie früher schon vorgeschlagen sollte der Gesetzgeber hier klarstellen, daß es einen TBC für TK und einen anderen für Stückgut gibt, und nur der jeweils zutreffende im BP anzugeben ist. Das würde viele Interpretationen und Diskussionen (kenne ich von diversen ADR-Schulungen der Fahrer) überflüssig machen. Die Holzhäuser-Antwort halte ich darum für praktisch korrekt.
2. Ton im Forum: Persönliche Bemerkungen halte ich für komplett unangebracht und ignoriere solche Beiträge darum forthin.
3. Gb-Prüfung: Auch bei mir wurde das ADR-Buch durchgeblättert; redaktionelle Verweise des Verlages waren kein Thema. "Fast keiner benutzt mehr Buch" trifft zumindest für die Prüfung nicht zu, weil da eben keine Lappies etc. zugelassen sind.
4. Aus meiner Verlagszeit weiß ich aus eigener Arbeit, wieviel Aufwand von Autoren und Lektorat getrieben werden muß, um die Medien möglichst fehlerarm zu produzieren. Gelegentliche Satzfehler bewegten sich deutlich unter dem Promillebereich! Wenn einem mal was auffällt sollte man das dem Verlag mitteilen - gemeinsam kann Besseres erreicht werden. Kundenrückmeldungen waren mir darum immer sehr willkommen und wurden auch eingehend geprüft und benutzt. Darum eingangs meine leider unbeantwortete Frage nach dem Verlag.
Gruß und frohes Schaffen
M.A.T.
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Re: Prüfungsfrage S46 auf dem IHK Fragenfundus Hazardy 16.11.2025 11:35
Okay, bitte nicht persönlich nehmen. Es war nicht meine Absicht unter der Gürtellinie zu agieren. Bitte um Verzeihung.

Wie in dem anderen Thema geschrieben: Frage Herrn Holzhäuser an und gebe die Antwort hier bekannt.

Klar, Schreibfehler passieren. Es sollten aber zur selben Frage keine 2 unterschiedlichen Antworten existieren. (Buch / online)

Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz!
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Hazardy 16.11.2025 11:28
Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Die Frage war, welcher Tunnelbeschränkungscode restriktiver ist bei den 2 Produkten. Und das ist nunmal "D/E" (auch wenn davon für Stückgut E gilt), weil du mit diesem Tunnelbeschränkungscode weniger Tunnel befahren darfst (wenn auch nicht bei Stückgut).

Der Tunnelcode heisst "D/E". Den kannst du nicht auseinander nehmen und in D und E splitten. Gern kannst du eine Zusatzbemerkung aufnehmen, dass für Versandstücke E maßgebend ist. Vielleicht liest sich das der Prüfer durch und freut sich. Aber der "D/E" muss erstmal als Antwort dastehen!


Okay, vielen Dank. Das verstehe ich.
Ihre Antwort lautet D/E und durchfahren werden darf der Tunnel mit D, sofern keine lose Schüttung oder Tanks.

Werde Herrn Holzhäuser kontaktieren und fragen, warum in der Online-Ausgabe des Buches eine andere Lösung steht.
Auch wenn ich jetzt Häme kassiere: Wenn D/E gelten würde, wäre die Durchfahrt die D auch verboten, daher gehe ich mit der Antwort von Herrn Holzhäuser und sage, dass E für die gesamte Ladung gilt, weil wir hier Stückgut haben.
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Hazardy 16.11.2025 11:20
Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Ich möchte kurz zum Ursprungsthread zurückkehren. Ich habe mir euren fachlichen Austausch nicht komplett durchgelesen. Ich möchte aber meine Erfahrungen als Dozent für die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten teilen:

Zur Prüfung darfst du verwenden:
- die verkehrsträgerspezifische Vorschrift als Buch (ADR, RID,...) mit Vorschriftensammlung nationale Gesetzestexte (GGBefG, GGVSEB,...)
- eventuell ein Ausdruck der deutschen Vorschrift, die sich gegenüber der Vorschriftensammlung im Buch geändert hat (GGVSEB, ...) --> unbedingt vorher abklären!
- Schreibwerkzeug
- netzunabhängiger Taschenrechner

Ob in den Büchern markiert werden darf, hängt stark von der IHK ab. Im Prinzip sollte das funkrionieren.

Handschriftliche Bemerkungen in den Büchern? Lieber nicht! Bei uns werden die Bücher sogar durchgeblättert. Die Grifftabellen oder "Verlags-Kleber" der Teile des Buches sind natürlich gestattet. Aber da selber was rein schreiben? Ganz dünnes Eis! Als wir früher noch mit den Büchern zum Kunden gefahren sind bzw. mit den Büchern gearbeitet haben, hatten wir auch immer persönliche Anmerkungen in die Bücher geschrieben. Da hatte ich schon die eine oder andere Diskussion. Mittlerweile nutzt fast keiner der Kollegen mehr ein Buch, so dass die häufig "jungfräulich" sind.

Ich denke, es versteht sich von selbst, dass man das Buch zur Prüfungsvorbereitung mit den Lösungen zur Prüfung nicht verwenden darf und das am Prüfungstag gleich zu Hause bleiben sollte.


Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter DJSMP 16.11.2025 11:15
Die Frage war, welcher Tunnelbeschränkungscode restriktiver ist bei den 2 Produkten. Und das ist nunmal "D/E" (auch wenn davon für Stückgut E gilt), weil du mit diesem Tunnelbeschränkungscode weniger Tunnel befahren darfst (wenn auch nicht bei Stückgut).

Der Tunnelcode heisst "D/E". Den kannst du nicht auseinander nehmen und in D und E splitten. Gern kannst du eine Zusatzbemerkung aufnehmen, dass für Versandstücke E maßgebend ist. Vielleicht liest sich das der Prüfer durch und freut sich. Aber der "D/E" muss erstmal als Antwort dastehen!
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Re: Prüfungsfrage S46 auf dem IHK Fragenfundus DJSMP 16.11.2025 10:57
Ursprünglich geschrieben von: Hazardy

Du scheinst der Sterotyp für jemanden zu sein, der keine 2. Meinung zulässt, so kommt es mir zumindest vor.
Dass du wahrscheinlich denkst, dass ich keine Ahnung habe ist in Ordnung. Aber warum schreibst du nichts zu der Musterlösung (der Tunnelbeschränkungscode E sagt) von Herrn Holzhäuser?


Ursprünglich geschrieben von: Gerald

Diese Bemerkung ist schon "Weit unter der Gürtellinie!"


Jungs und Mädels, ruig bleiben! Klar ist das hier ein "Experten-Forum", aber wenn wir schon Hilfe suchen bzw. helfen,... Ihr wisstw as ich meine!
Auf der anderen Seite: Vertraue nie Experten! Viele Bücher sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind. Bitte nicht die Lösungen blind übernehmen. Und dass die Läsung von JH selbst kommt, wage ich stark zu bezweifeln... :-)
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter DJSMP 16.11.2025 10:51
Ich möchte kurz zum Ursprungsthread zurückkehren. Ich habe mir euren fachlichen Austausch nicht komplett durchgelesen. Ich möchte aber meine Erfahrungen als Dozent für die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten teilen:

Zur Prüfung darfst du verwenden:
- die verkehrsträgerspezifische Vorschrift als Buch (ADR, RID,...) mit Vorschriftensammlung nationale Gesetzestexte (GGBefG, GGVSEB,...)
- eventuell ein Ausdruck der deutschen Vorschrift, die sich gegenüber der Vorschriftensammlung im Buch geändert hat (GGVSEB, ...) --> unbedingt vorher abklären!
- Schreibwerkzeug
- netzunabhängiger Taschenrechner

Ob in den Büchern markiert werden darf, hängt stark von der IHK ab. Im Prinzip sollte das funkrionieren.

Handschriftliche Bemerkungen in den Büchern? Lieber nicht! Bei uns werden die Bücher sogar durchgeblättert. Die Grifftabellen oder "Verlags-Kleber" der Teile des Buches sind natürlich gestattet. Aber da selber was rein schreiben? Ganz dünnes Eis! Als wir früher noch mit den Büchern zum Kunden gefahren sind bzw. mit den Büchern gearbeitet haben, hatten wir auch immer persönliche Anmerkungen in die Bücher geschrieben. Da hatte ich schon die eine oder andere Diskussion. Mittlerweile nutzt fast keiner der Kollegen mehr ein Buch, so dass die häufig "jungfräulich" sind.

Ich denke, es versteht sich von selbst, dass man das Buch zur Prüfungsvorbereitung mit den Lösungen zur Prüfung nicht verwenden darf und das am Prüfungstag gleich zu Hause bleiben sollte.
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Gerald 16.11.2025 10:47
Hallo Hazardy,
Antwort auf
allerdings wäre es bei mir der TBC E (bei Stückgut)


Das können Sie ja in der Prüfung schreiben, aber dann ist die Frage falsch beantwortet und der Punkt ist weg! Es könnte dann nach hinten Raus knapp, mit der Erfüllung werden.

Und da wird Ihnen auch der Hinweis auf das Lehrbuch nicht weiter helfen.
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Re: Prüfungsfrage S46 auf dem IHK Fragenfundus Gerald 16.11.2025 10:43
Hallo Hazardy,
Antwort auf
Du scheinst der Sterotyp für jemanden zu sein, der keine 2. Meinung zulässt, so kommt es mir zumindest vor.


Diese Bemerkung ist schon "Weit unter der Gürtellinie!"

Ein Fahrer fährt über die A7 Richtung Hamburg und hat UN 2820 II (E) und UN 2821 (D/E) auf dem Maschinenwagen und auf dem Anhänger UN 0499 (C5000D) kleiner 5000kg NEM geladen. Hier ist natürlich das Zusammenladeverbot nach nach Abschnitt 7.5.2 einzuhalten. (ich habe mal nicht die Schreibweise nach Absatz 5.4.1.1.1 gwählt, weil in diesem Fall nicht notwendig). Und es ist 04.00 Uhr am Elbtunnel!

Tunnelbeschränkungscode (E) + (D/E) + (C5000D) = (E), nach Ihrer Meinung. Und somit würde er nicht durch den Elbtunnel fahren, und die Umleitung wählen.
Aber da zu dieser Zeit (04.00 Uhr) ist er ein C Tunnel und die Menge kleiner 5000kg NEM ist, kann er durchfahren, denn der restiktivste Tunnelbeschränkungscode ist (C5000D).

Und haben Sie schon mal was von Druck- bzw. Schreibfehler gehört, und es auch ein Lehrbuch, wo sowas mal vorkommen könnte!
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Hazardy 15.11.2025 21:33
Hallo Gerald,

habe mir nochmal deine Posts und deine Karte in Ruhe durchgelesen. Im Prinzip kommen wir immer auf das selbe Ergebnis, mit dem Unterschied, dass du den restriktiveren Tunnelcode mit aufführst und dann doch die Durchfahrt erlaubst:

Auf deiner Karte bei Beispiel 2 sagst du: TBC B/E und Durchfahrt durch Tunnel D erlaubt, was sich aus meiner Sicht etwas beißt. Ich hatte die Durchfahrt ja ebenfalls erlaubt, allerdings wäre es bei mir der TBC E (bei Stückgut)

Also alles gut und vielen lieben Dank!
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Re: Prüfungsfrage S46 auf dem IHK Fragenfundus Hazardy 15.11.2025 18:55
Hallo Gerald,

habe mir nochmal deine Posts und deine Karte in Ruhe durchgelesen. Im Prinzip kommen wir immer auf das selbe Ergebnis, mit dem Unterschied, dass du den restriktiveren Tunnelcode mit aufführst und dann doch die Durchfahrt erlaubst:

Auf deiner Karte bei Beispiel 2 sagst du: TBC B/E und Durchfahrt durch Tunnel D erlaubt, was sich aus meiner Sicht etwas beißt. Ich hatte die Durchfahrt ja ebenfalls erlaubt, allerdings wäre es bei mir der TBC E (bei Stückgut)

Also alles gut und vielen lieben Dank!
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Re: Prüfungsfrage S46 auf dem IHK Fragenfundus Hazardy 15.11.2025 17:15
Doch, sind es. Bei Fahrzeugen mit unterschiedlichen UN Nummern in mehreren Tanks würde es sogar Sinn machen.

Du scheinst der Sterotyp für jemanden zu sein, der keine 2. Meinung zulässt, so kommt es mir zumindest vor.

Dass du wahrscheinlich denkst, dass ich keine Ahnung habe ist in Ordnung. Aber warum schreibst du nichts zu der Musterlösung (der Tunnelbeschränkungscode E sagt) von Herrn Holzhäuser?
9 288 Beitrag komplett anzeigen
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Re: Prüfungsfrage S46 auf dem IHK Fragenfundus Gerald 15.11.2025 16:58
Hallo Hazardy,
Antwort auf
Bei allem Respekt, es ist falsch und ich hätte gerne eine 2. Meinung.


Ich möchte Dir jetzt nicht schreiben, was ich über diese Aussage denke!

Antwort auf
Der restriktivste ist bei 2 oder mehr UN Nummern.


Und das

- UN 2820 Buttersäure, 8, III, (E)
- UN 2821 Phenol, Lösung, II, (D/E)

sind keine zwei UN-Nummern??????????
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Re: Prüfungsfrage S46 auf dem IHK Fragenfundus Hazardy 15.11.2025 16:53
Bei allem Respekt, es ist falsch und ich hätte gerne eine 2. Meinung.

In den Musterlösungen von Holzhäsuer, welche online einsehbar sind, ist exakt mein Lösungsvorschlag aufgeführt.

Der restriktivste ist bei 2 oder mehr UN Nummern.
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Re: Prüfungsfrage S46 auf dem IHK Fragenfundus Gerald 15.11.2025 16:20
Hallo Hazardy,
Antwort auf
Meine Lösung ist:
Tunnelbeschränkungscode E.
Weil: 8.6.4: Tabelle:
D/E: Beförderung in loser Schüttung oder in Tanks: Durchfahrt verboten durch die Tunnel der Kategorien D und E.
Sonstige Beförderungen (also z.B. Versandstücke): Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.


Das habe ich doch schon in meinem letzten Beitrag erklärt. Ja, manchmal braucht man etwas Geduld!

Nein, dass ist Falsch.

Sieh doch noch mal in meiner Beitrag Zu den Tunnelreglungen gibt es von ...Tunnelreglungen" Downloaden kannst, nach, da findest Du eine Tabelle, welche den Abschnitt 8.6.4 wieder gibt, eben nur in einer leicht verständlichen Form.

Antwort auf
Welcher Tunnelcode gilt bei Versandstücken? D/E oder nur E?


Es gild immer der Tunnelbeschränkunkscode gemäß des Abschnitts 3.2.1 in der Spalte 15 für die jeweilige UN Nummer. Bei der Frage 46 geht es um

UN 2820 Buttersäure, 8, III, (E)
UN 2821 Phenol, Lösung, II, (D/E)

und da in diesem Fall der Tunnelbeschränkungscode "E" und "D/E" vorhanden ist, wird gemäß Unterabschnitt 8.6.3.2 der restriktivste Tunnelbeschränkungscode gebildet und das ist nun mal "D/E" und da führt kein Weg vorbei!!

Und da es sich um Versandstücke handelt, kann man durch den D-Tunnel, genau gesagt Tunnel der Kategorie D, fahren, nur darft Du nicht durch diesen Tunnel fahren, wenn es um die Beförderung in loser Schüttung oder Tanks geht. Das ist doch ganz einfach!

Leider weiss ich nicht, was Du für Vorkenntnisse hast.
9 288 Beitrag komplett anzeigen
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Prüfungsfrage S46 auf dem IHK Fragenfundus Hazardy 15.11.2025 15:20
Hallo zusammen,

ich bin mir bei einer Frage aus dem IHK-Fragenfundus für Gefahrgutbeauftragte nicht ganz sicher:

S46:
Im Beförderungspapier gem. ADR finden Sie für eine kennzeichnungspflichtige Beförderung gefährlicher Güter in Versandstücken folgende stoffspezifische Einträge:

UN 2820 Buttersäure, 8, III, (E)
UN 2821 Phenol, Lösung, II, (D/E)

Nennen Sie den für die gesamte Ladung anzuwendenden Tunnelbeschränkungscode. (...)

Meine Lösung ist:
Tunnelbeschränkungscode E.
Weil: 8.6.4: Tabelle:
D/E: Beförderung in loser Schüttung oder in Tanks: Durchfahrt verboten durch die Tunnel der Kategorien D und E.
Sonstige Beförderungen (also z.B. Versandstücke): Durchfahrt verboten durch Tunnel der Kategorie E.

Wie ist eure Lösung? Welcher Tunnelcode gilt bei Versandstücken? D/E oder nur E?

Danke

Hazardy
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Gerald 15.11.2025 14:12
Hallo Hazardy ,
Antwort auf
Es macht im Prinzip nur Sinn, wenn du das Buch hast und dann mit meinen Antworten vergleichst.


Da ich die Lehrberechtigung für Gb-Lehrgänge habe, dann sollte ich schon das entsprechende Buch besitzen, damit ich die Teilnehmer auf die Prüfung vorbereiten kann.

Der erste Teil der Frage lautet: Welche höchste Nettomasse darf das Versandstück enthalten....

Für die UN-Nummer 2037 dürfen Versandstücke bei Verpackungen aus Pappe die Nettomasse von 55 kg und bei anderen Verpackungen die Nettomasse von 125 kg nicht überschreiten. , dass wäre die Antwort zum ersten Teil, kann man vielleicht auch kürzer schreiben, aber ich habe bei meiner Prüfung immer den ganzen Text geschrieben, wenn er nicht all zu lang war.

Antwort auf
Richtig wäre P003 und PP17.
Das wäre die Antwort zum zweiten Teil der Frage. Aus diesem Grund gibt es auch drei Punkte!

Antwort auf
S46: Nein, es gilt E. D darf durchfahren werden.


Nein, dass ist Falsch.

Sieh mal im ADR unter Unterabschnitt 8.6.3.2 nach, denn da steht: "Wenn eine Beförderungseinheit gefährliche Güter enthält, denen unterschiedliche Tunnelbeschränkungscodes zugeordnet wurden, ist der gesamten Ladung der restriktivste dieser Tunnelbeschränkungscodes zuzuordnen."

Das ist auch der Grund warum ich den Abschnitt 8.6.4 in eine Tabelle umgewandelt habe, weil der Text doch etwas schwer zu verstehen ist. Ich habe auch längere Zeit dafür gebraucht. Übrigens "D/E" steht über "E" im Abschnitt 8.6.4!!!

Der erste Teil der Frage lautet.
Nennen Sie den für die gesamte Ladung anzuwendenden Tunnelbeschränkungscode! Das wäre D/E, siehe 8.6.3.2!

D darf durchfahren werden. das stimmt, da Beförderung im Versandstück.

Das Gleiche wäre bei Frage 47, sind eben nur zwei andere UN-Nummern.

Antwort auf
habe im Dezember den Kurs zum Gefahrgutbeauftragten


Du solltest vielleicht erst einmal den Lehrgang besuchen, und dann mit der Vorbereitung der Prüfung beginnen. Denn auf dem Lehrgang werden Dir die Zusammenhänge erklärt. Sich das Allein zu versuchen, könnte nach hinten los gehen. Kleiner Tip, es kommt bei Lehrgängen nicht immer gut an, wenn man alles besser weis.

Als ich meinen Gb-Lehrgang besucht habe, war ich schon sehr viele Jahre als Referent für alle Kurs tätig, aber der Durchführende des Gb-Lehrgangs hat erst am letzten Tag mitbekommen, das ich Referent nach Gefahrgutrecht war. Ist manchmal besser, wenn man sich etwas zurück nimmt. Ist nicht böse gemeint.
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Hazardy 14.11.2025 21:21
Hallo Gerald,

vielen Dank für deine Antworten. Leider hast du mich noch nicht ganz verstanden. Der Fragesteller weiß genau, worum es geht. Einzig allein um die Gegenüberstellung von den Antwortvorschläge im Buch (das ich ich nicht nennen möchte, weil es mir geholfen hat) und meinen (Teil)-Antworten. Im Buch waren da Teile richtig und andere eben unklar. Es macht im Prinzip nur Sinn, wenn du das Buch hast und dann mit meinen Antworten vergleichst.

V11. Natürlich steht das Gewicht in PP17. Im Buch wird aber von einer anderen Verpackungsanweisung ausgegangen. Wobei deine PP17 auch unvollständig ist ist. Richtig wäre P003 und PP17. Es wird in V11 nach den Verpackungsanweisungen im Plural gefragt.

S46: Nein, es gilt E. D darf durchfahren werden.

S47: Es gilt E und D darf durchfahren werden

S418: Klar, hier hatte ich nur die Diskrepanz zwischen meiner Antwort und dem Buch herausgestellt, ohne auf die komplette Frage einzugehen.

Gruß
Hazardy

20 659 Beitrag komplett anzeigen
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Gerald 14.11.2025 20:52
Hallo Hazardy,
Danke das Du geschrieben hast, wie Du das mit der Nummerierung gemeint hast. Somit hat sich meine Beitrag erledigt. Habe es leider nicht gleich so verstanden.

Nun zu den Fragen:

V11: Hier geht es um die höchste Nettomasse für UN 2027 und die Anwort ist PP17!

V156: Unterklasse 1.1, wie bei Dir.

S46: UN 2820, II hat "E"; UN 2821, II hat "D/E" das wird zu "D/E" weil weiter Rechts, und Tunnel D kann durchfahren werden, da in Versandstück!

S47: UN 1263, II hat "D/E", UN 2796, II hat "E", das wird zu "D/E" weil weiter Rechts, und Tunnel D kann durchfahren werden, da in Versandstück!

Zu den Tunnelreglungen gibt es von mir einen Beitrag, wo Du eine "Karte Tunnelreglungen" Downloaden kannst, ich denke mal mit der Tabelle erkennst Du es einfacher. In der "Gefährlichen Ladung" Heft 10/2023 ist eine ähnliche Grafik auf Seite 25 abgedruckt gewesen.

S418: hier geht es um " Für den Versand eines Versandstückes mit einer Innenverpackung nach ADR liegen folgende Daten vor: Ni-63 gelöst in 50 ml Chlorwassersto säure der Verpackungsgruppe III mit einer Gesamtaktivität von 200 MBq. ...." steht auf Seite 320 und die Fragen a) bis e) müssen beantwortet werden.
20 659 Beitrag komplett anzeigen
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Hazardy 14.11.2025 19:46
Hallo,

ich wurde gefragt, welche Fragen aus dem Fundus 2025 aus meiner Sicht nicht korrekt beantwortet wurden. Meine Antwort war, dass ich mir nicht alle aufgeschrieben habe.
Die aufgelisteten Antworten in meinem vorigen Post beziehen sich auf meine Lösungen.

Mit V11 ist die Frage 11 aus dem IHK Fragenfundus "verkehrsträgerübergreifend" gemeint. S sind die Fragen für den Verkehrsträger Straße gemeint.

Schöne Grüße
Hazardy
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Gerald 14.11.2025 19:14
Hallo Hazardy,
Antwort auf
Hatte es mir leider nicht aufgeschrieben, aber so aus der Hüfte waren es die folgenden Fragen:


Tut mir ja leid, aber mit so einer Fragestellung kann ich und vielleicht auch Andere nichts anfangen.

Antwort auf
V11: P003
bei V11 nach Abschnitt 7.2.4 geht es um "...gedeckte oder bedeckten Fahrzeugen oder geschlossenen oder bedeckten Containern.."

Antwort auf
V156: / S46: / S47: und S418
Kommt in meinem ADR nicht vor. Besser ist immer die UN Nummer mit Benennen, bei welcher diese Eiträge stehen.

Mich würde schon der Verlag interessieren, welcher das Buch herausgegeben hat. Ist vielleicht was ein anderes Thema bearbeitet!!!

Wir reden schon vom ADR, wo es um die Beförderung auf der Straße geht???
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Hazardy 14.11.2025 17:27
Ich möchte es diplomatischer ausdrücken: Vielleicht nicht falsch im Buch (dessen Verlag mir jetzt nicht einfällt), aber jedenfalls habe ich eine andere Lösung. Hatte es mir leider nicht aufgeschrieben, aber so aus der Hüfte waren es die folgenden Fragen:

V11: P003
V156: nur 1.1, da nach Stoffen und Gegenständen gefragt wird.
S46: Ja, TBC: E, Durchfahrt erlaubt
S47: Ja, 8.6.4
S418: Sondervorschrift 290

Bin aber sehr dankbar, dass es das Buch gibt. Sehr viele Fragen hätte ich sonst nicht beantworten können.
20 659 Beitrag komplett anzeigen
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Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter M.A.T. 14.11.2025 16:43
Hat sich erledigt.
M.A.T.
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