Re: Verhalten bei Chemikalienaustritt
M.A.T.
20.10.2025 21:27
....Sicherungsplan zu ergänzen. Vielen Dank. Hallo, um mögliche Mißverständnisse zu vermeiden: Sicherungsplan hat andere Zielsetzung als Notfallplan; Ausgangspunkt beim ersten ist Unberechtigte erlangen das GG; beim zweiten wird GG frei unter Ihrer Verantwortung. Gruß M.A.T.
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Re: Ab wann ADR 1.3 geschult?
M.A.T.
20.10.2025 21:09
Hallo, die Antwort leitet sich aus dem ADR, 1.3.2, ab: je nach Tätigkeit. Das folgende nur um zu umreißen, wo hier Fallen liegen. Wenn man den Entsorger beauftragen der dann als Absender fungiert (nicht unüblich bei Entsorgern), dann ist man AdA. Was auch immer die Mitarbeiter machen - sobald es sich auf das Gefahrgut bezieht müssen sie unterwiesen sein. Wer im Labor etwas als Abfall erzeugt muß dem Entsorger die Ausgangsdaten zur Verfügung stellen, und dazu muß er unterwiesen sein. Wer über die Gbinde entscheidet, die bereitgestellt werden, muß darin unterwiesen sein (zB Materialverträglichkeit). Nur die Abfallerzeuger - Personen - können wissen, was drin ist. Ohne dieses Wissen ist aber ein Klassifizieren (egal durch wen) nicht möglich. Und damit diese MA wissen worauf es ankommt müssen sie entsprechend unterwiesen sein. Usw. Es geht hier darum, daß gem § 4 GGVSEB jeder Beteiligte im Rahmen seiner Beteiligung dazu beitragen muß, Unfälle etc. zu verhindern. Unterweisung ist der notwendige erste Schritt. Und die Zuordnung der ASN mit oder ohne Sternchen will auch gelernt sein. "Unterschreibt die Dokumente": woher bezieht derjenige das Wissen darum, was er mit seiner Unterschrift bestätigt? Inhalte, die er möglicherweise weder bereitgestellt noch verpackt hat? Und im Fall der Fälle kann eine Unterschrift ohne Wissen sehr, sehr unangenehm werden, weil dann über grobe Fahrlässigkeit gesprochen werden kann. Man schaue in die §§ 326 ff StGB, zur Einstimmung. Auch die Begriffsbestimmung "Beförderung" des GGBefG, besonders der Aspekt der Vorbereitungshandlungen, dürfte interessant sein. Gruß M.A.T.
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Re: Ab wann ADR 1.3 geschult?
11010100112
20.10.2025 14:47
Hier stelle ich mir dann aber die gleiche Frage:
Wo sind die Personen, die die Abfälle in den Hof bringen - festgemacht an der Sicherheitspflicht, die diese dabei haben?
Fall 1 Verlader: hat die Vorschriften für die Beladung und Handhabung zu beachten --> Das trifft nicht zu, weil unsere MA keine Beladung des LKWs vornehmen, damit wären sie kein Verlader und würden dann auch kein ADR 1.3 brauchen
Fall 2 Verlader: hat bei der Übergabe verpackter gefährlicher Güter und ungereinigter leerer Verpackungen zur Beförderung zu prüfen, ob die Verpackung beschädigt ist. --> Prinzipiell überprüfen alle unsere Laboranten bei der frischen Entnahme, ob die jeweilige Verpackung einen Schaden hat. Dann wären ja prinzipiell alle Laboranten aus der Firma nach ADR 1.3 zu schulen und nicht nur vom Abfall-Team ...
In eine andere Kategorie könnte ich unsere MA aus dem Abfall-Team auch nicht einordnen. Würdest du dann hier eher Fall 1 oder Fall 2 für gültig betrachten?
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Re: Ab wann ADR 1.3 geschult?
Gerald
20.10.2025 14:00
Hallo, wann eine Person eine Schulung nach 1.3 braucht: Das steht doch eindeutig in Abschnitt 1.3.1, "...den Beteiligten gemäß Kapitel 1.4...", da stehen auch keine Mengenangaben, also jede Person, welche Sicherheitspflichten nach Kapitel 1.4 erfüllt.
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Re: UN 0012
Gerald
20.10.2025 13:49
Hallo, Für fünf Pakete lohnt sich keine Palette. Ich denke jetzt an eine volle Palette mit 72 Paketen. Und was hälst Du von dem Unterabschnitt 1.1.3.1 a) wo steht: ".....und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch...", also da fällt die Menge schon mal nicht! Also dann bleibt nur der Unterabschnitt 1.1.3.6 mit seinen Auflagen oder Kapitel 3.4 mit seinen Auflagen. Oder Du lässt es durch eine Spedition liefern.
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Re: UN 0012
Joo_Stan
20.10.2025 13:36
Die Palette kann eine Umverpackung oder ein Ladungssichershilfsmittel sein. Ja schon, aber wenn ich nur fünf von diesen Paketen kaufe, dann bin ich bei 60 kg Brutto und dann über die Anlage 2 aus 1.1.3.1 a) raus. Für fünf Pakete lohnt sich keine Palette. Ich denke jetzt an eine volle Palette mit 72 Paketen. Am Ende von 1.1.3.6.3 oder 3.4.1 stellt sich ja zum Beispiel die Frage nach einem Feuerlöscher. In 3.4.1 wird der. glaube ich, nicht gefordert. Es macht mich fertig darüber nachzudenken.
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Ab wann ADR 1.3 geschult?
11010100112
20.10.2025 13:35
Hallo in die Runde!
Die Frage aus dem Titel mag doof sein, denn der ADR gibt ja genau vor, wann eine Person eine Schulung nach 1.3 braucht:
Personen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, welche unterschieden werden in:
Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer, Fahrzeugführer, Entlader
Nun geht es aber genau um diese Einteilung: Wir haben ein Abfall-Team, was folgende Dinge erledigt:
1x die Woche werden die Abfälle in den Hof gebracht und anschließend holt sie ein Entsorger ab. Das Beladen des Fahrzeugs führt nur der Entsorger durch - unsere MA haben damit nichts zu tun.
Ist das Abfall-Team somit bereits Teil der Entsorgungskette?
Wenn jemand anderes eine Abfall-Tonne im Gebäude von Raum 1 in Raum 2 fährt, ist das ja sicherlich kein Transport, der ADR 1.3 rechtfertigt. Aber ist es das schon, nur wenn der Weg dann nicht in Raum 2, sondern im Hof endet?
Die Tätigkeit, eine Tonne in den Hof zu fahren, klingt für mich noch nicht nach Verlader/Befüller. Verladen wird ja nur vom Fahrer selbst. Und Befüller: im Labor ein Reagenzglas in den Abfall-Kanister zu leeren, ist ja sicherlich auch keine ADR-Tätigkeit. Dann bräuchte ja unsere ganze Belegschaft eine Schulung, weil sie zu irgendeinem Zeitpunkt irgendeine Form von Abfall produzieren.
Was meint ihr hierzu?
Am Ende unterschreibt jemand von uns die Dokumente und prüft die Ladungssicherung / Ausstattung des Fahrzeugs. Da brauchen wir natürlich eine Schulung ...
Viele Grüße!
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Re: UN 0012
Gerald
20.10.2025 12:56
Hallo, 1.1.3.1 a) fällt wegen GGVSEB Anlage 2 2.1 aus (die Palettenladung hat ja deutlich mehr als 50kg) Die Palette kann eine Umverpackung oder ein Ladungssichershilfsmittel sein. in die Tabelle 1.1.3.6.3 über 1.4S dann in die Beförderungskategorie 4 und mengenmäßig bin ich fein raus, muss aber 1.1.3.6.2 im Auge behalten Klar doch!Dann die Festlegungen Abschnitt 3.4.1 und 3.4.2 im Bezug Klasse 1 beachten.
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Re: UN 0012
Joo_Stan
20.10.2025 12:24
Vielen lieben Dank für die vielen Antworten. Ok, ich nehme mit, Erleichterungen müssen nicht genommen werden. Dumm ist, wer es nicht macht, bzw, wenn man sie nicht in Anspruch nimmt, dann muss man eben die anderen Regeln befolgen. Mein Unverständnis reißt aber gerade nicht ab.  Also Privatperson möchte ich jetzt eine Palette von diesen Kisten kaufen. 1.1.3.1 a) fällt wegen GGVSEB Anlage 2 2.1 aus (die Palettenladung hat ja deutlich mehr als 50kg) Nach meinem Verständnis geht es dann ja, je nach Bezettelung, entweder - in die Tabelle 1.1.3.6.3 über 1.4S dann in die Beförderungskategorie 4 und mengenmäßig bin ich fein raus, muss aber 1.1.3.6.2 im Auge behalten oder - in 3.4.1 LQ weiter. Sehr verwirrend. @M.A.T. ich hatte das mit den Anhängen gesehen aber mir fehlte da irgendwie die bei der Vorschau die visuelle Bestätigung das die auch angezeigt werden. Ich habe jetzt mal ein Bild angehängt.
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Re: 1000 Pkte Regel
DJSMP
20.10.2025 06:21
Ich denke nicht, dass es da je zu Problemen kommen wird, zumal es keine eindeutige Regel gibt. Wichtig ist, dass du nicht ständig abrundest und damit am Ende weniger Punkte raus kommen als eigentlich vorhanden.
Meine Kunden handhaben das komplett unterschiedlich. Manche runden gar nicht und arbeiten mit Kommastellen. Andere ruden in der Rechnung und das Ergebnis auf. Wieder andere runden das Ergebnis zum Schluss auf, ganz wie es der persönliche Geschmack ist. :-)
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Re: 1000 Pkte Regel
M_a_r_k
20.10.2025 06:18
Guten Morgen,
vielen Dank.
Es sind nun zwei unterschiedliche Antworten vorhanden, da manche Vorgaben im ADR nicht ausformuliert oder nicht klar deutbar/nachvollziehbar sind. Dann werde ich wie folgt vorgehen: Sollten Werte mit Nachkommastellen im Alltagsgeschäft zu keinen Problemen führen, werde ich nicht runden. Sollte ein Kontrollorgan dies beanstanden, dann kann immer noch umgestellt werden.
Viele Grüße und einen guten Start in die Woche wünscht Mark
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Re: ADR 2027
Gerald
17.10.2025 11:46
Hallo, vom 17. bis 25. September 2025 fand in Genf die Gemeinsame Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter statt. Hier der Bericht der Gemeinsamen Tagung des RID-Fachausschusses und der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter der UNECE, ab der Seite 18 findet Ihr den Entwurf der Änderungen zum RID, ADR und ADN für eine Inkraftsetzung zum 1. Januar 2027! Und hier der Bericht der Tank-Arbeitsgruppe!
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Re: 1000 Pkte Regel
M.A.T.
17.10.2025 10:28
Hallo, da ADR nur von Kilogramm und nicht von Gramm spricht, nur die Kilogramm- / Liter-Angabe. Den Akku also mit 1 kg eingeben. Immer nur aufrunden zum vollen kg / L, um dem Sicherheitsgedanken zu entsprechen. Die RSEB sagt nichts anderes. Sollten mehrere Güter unter eine BK fallen werden die entsprechenden Werte addiert und dann auf das nächste volle kg / L gerundet, sollte es tatsächlich einmal Milligramm-Angaben geben. Gruß M.A.T.
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1000 Pkte Regel
M_a_r_k
17.10.2025 10:21
Hallo,
ich habe eine Verständnisfrage zwecks Berechnung der Punkte und hierbei geht es mir um das Gewicht..
Muss ich das Gewicht je Stück stets aufrunden oder erst die ermittelte gesamte Punktzahl? Beispiel: 1 Akku wiegt 0,450kg
Ich bin jetzt darauf gekommen, da ich in einem Onlinerechner kein volles Kilo angegeben und kein Ergebnis erhalten habe. Erst bei Eingabe von 1Kg.
Vielen Dank für Antworten.
Viele Grüße Mark
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Multi M368 / M366; RIDs
M.A.T.
17.10.2025 10:16
jetzt auch in Österreich veröffentlicht. Gezeichnet schon am 10. September. Gilt sonst nur noch in Ungarn. M366 am 15.10 von CH gezeichnet, nach dem 8.10 von D damit in 5 Ländern. Die RID 4/2025 ist von A und H gezeichnet, Ungarn am 25.9. RID 3/2025 von D am 1.10 und damit in D und I und F anwendbar.
M.A.T.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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UN 0012
von Gerald - 20.10.2025 15:49
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