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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Gefahrzettel witterungsbeständig? M.A.T. 17.11.2025 16:17
Wieder was gelernt.
M.A.T.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Gefahrzettel witterungsbeständig? Gerald 17.11.2025 15:52
Hallo Claudi,
Antwort auf
dass Gefahrzettel witterungsbeständig sein müssen?


Sieh mal in Absatz 5.2.2.2.1.7 nach, da steht: "Die Gefahrzettel müssen der Witterung ohne nenneswerte Beeinträchtigung ihrer Wirkung standhalten können."

Und im IMDG-Code 5.3.1.1 steht, alle vier Seiten, durch geeignete Methoden mindestens drei Monate im Seeverkehr befunden haben.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Gefahrzettel witterungsbeständig? Claudi 17.11.2025 15:35
Seeverkehr/ Großzettel klar.

D.h. man könnte mit Tintenstrahldrucker auf Kopierpapier nen Gefahrzettel 3 drucken und wenn es regnet, verläuft die Farbe. Ok, dann entspricht er ggf. nicht mehr den vorgegebenen Mustern aber seltsam ist das schon.

UN-Nummer, Pfeile, Fisch&Baum etc. witterungsbeständig, Gefahrzettel nicht? Ob sich da jemand etwas bei gedacht hat oder gehört das wohl in die Rubrik "Das L in ADR steht für Logik" (*zwinker*, das ADR ist weitgehend logisch, aber da gibt es doch immer wieder Stellen, wo man sich wundert).
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Re: Gefahrzettel witterungsbeständig? M.A.T. 17.11.2025 15:23
Hallo, gibt es m.W. nur bei Klasse 7, ADR 5.2.1.7.6 bzw für Großzettel witterungsbeständig 5.3.1.1.1. und 5.3.3. Sonst nur Seeverkehr.
Gruß
M.A.T.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Gefahrzettel witterungsbeständig? Claudi 17.11.2025 15:17
Ahoi und dumme Frage:

wo steht im ADR, dass Gefahrzettel witterungsbeständig sein müssen? Das sie es sein sollen, weil das sicher und vernünftig ist: klar.

5.2.1.2 ADR bezieht sich auf Kennzeichen, aber Gefahrzettel sind keine Kennzeichen.
Dort heißt es "Alle in diesem Kapitel vorgeschriebenen Kennzeichen müssen...". 5.2.1.2 ist aber ein Unterabschnitt. Bezieht der Unterabschnitt 5.2.1.2 sich auf das gesamte Kapitel 5.2? Aber weiterhin sind Gefahrzettel keine Kennzeichen.

Gefahrzettel werden in 5.2.2 beschrieben, aber da hab ich Tomaten auf den Augen oder da steht das nicht ausdrücklich.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Gerald 17.11.2025 14:25
Hallo M.A.T.,
Antwort auf
nur beantwortet das nicht den 2. Teil der Frage.


Klar steht in meinem Beitrag unter S46:!
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Re: Karte Tunnelreglungen nach ADR Gerald 17.11.2025 13:46
Hallo,
hier möchte ich mal auf den Tunnelbeschränkungscode eingehen, weil es hier einfach besser passt. Und es wahrscheinlich mit dem ADR 2027 eine Änderung geben wird.

Der Tunnelbeschränkungscode geht von -; E; D/E; D; C/E; C/D; C5000D; C; B/E; B/D; B1000C und B.

Die einzel Buchstaben E; D; C; B und der letzte Buchstabe bei kombinierten Tunnelbeschränkungscode wie D/E; C/E; C/D; B/E; B/D gelten immer für Versandstücke.

Bei kombinierten Tunnelbeschränkungscode gilt der erste Buchstabe wie D/E; C/E; C/D; B/E; B/D gelten für die Tankbeförderung.

Bei loser Schüttung mit Ausnahme D/E immer wie bei Versandstücke.

Und den Tunnelbeschränkungscode C5000D und B1000C gibt es nur bei UN Nummern unter 1000, also Klasse 1.

Dafür hänge ich eine Datei an, die roten bzw. violetten Pfeile sind animiert, kann ich aber bei PDF-Datei nicht darstellen.

Mit dem ADR 2007 gabe es die kombinierten Tunnelbeschränkungscode noch so D1E; C1E; C1D; B1E; B1D, aber da man das mit dem Frührerscheinklassen vertauschen konnte wurden mit dem ADR 2009 die "1" durch "/" ersetzt.

Nun könnte man Fragen. Warum gibt es kombinierten Tunnelbeschränkungscode? Weil es UN Nummer gibt, welche als Versandstück oder im Tank befördert werden können, wie z.b. UN 1798 Chlorwasserstoffsäure oder UN 2031 Salpetersäuer oder UN 2541 Terpinolen.

Hier sind ein paar Quellen, wo man zu diesem Thema was nachlesen kann.

ECE/TRANS/WP.15/186/Add.1 vom 24. Februar 2006

8.6.3.2 Wenn eine Transporteinheit Gefahrgut enthält, für das unterschiedliche Tunnelbeschränkungen gelten. Es wurden Codes zugewiesen, der restriktivste dieser Tunnelbeschränkungscodes ist auf die Gesamtlast anzuwenden.
8.6.4 D1E; C1E; C1D; B1E und B1D

ECE/TRANS/WP.15/185/Add.2 vom 8. Februar 2006
BERICHT DER ARBEITSPARTEI ÜBER IHRE NEUNUNDSIEBZIGE SITZUNG (Fortsetzung)
(7.-11. November 2005 und 26.-27. Januar 2006)
Sehr umfangreiche Wiedergabe im Bezug Tunnelreglungen mit Quellenangaben

Informelle Dokumente: INF.4 (Sekretariat) INF.7 (Deutschland) INF.11 und INF.11/Rev.1 (Sekretariat) INF.13 (Belgien) INF.14 (CEFIC, FIATA, IRU, IECC, CEPE) INF.16 (Frankreich) INF.29 (Schweiz) INF.30 (Belgien und Niederlande) INF.31 (Italien) INF.32 (Vereinigtes Königreich) INF.33 (AEGPL) INF.34 (Sekretariat), auf welche im Text noch mal eingegangen wird.
3 1,376 Beitrag komplett anzeigen
Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3363 Klimakompressor Andreas_K 17.11.2025 12:19
Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Wie MAT schon sagt: ein Klimakompressor ist wahrscheinlich keine UN3363.


Für Klimakompressoren komme UN3358 (nicht entzündbares Gas) oder UN2857 (entzündbares Gas) in Frage



Kleine Korrektur: nicht entzündbar / entzündbar verwechselt. :-)
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Re: Frage zu 5.3.2.1 / UN Nummer Cont Claudi 17.11.2025 11:41
Ich würde hier auch sagen: gleiche UN-Nummer, d.h. von der UN-Nummer >4 t, also UN-Nummer drauf.
Auch bei UN3082 mit verschiedenen Gefahrenauslösern. Das sind dann verschiedene Produkte, aber die gleiche UN-Nummer, also UN-Nummer drauf.
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Re: UN 3363 Klimakompressor Claudi 17.11.2025 11:38
Wie MAT schon sagt: ein Klimakompressor ist wahrscheinlich keine UN3363.

Das ist ein häufiger Fehler, dass bei Geräten mit Gefahrgut vorschnell zur UN3363 gegriffen wird. UN3363 ist nur dann zulässig, wenn das Gerät keine passendere/ namentliche Eintragung hat. Und sehr viele Geräte haben namentliche Eintragungen.
Wenn es denn wirklich keine namentliche Nennung gibt, dann prüfen: wieviel GG ist enthalten, sind die LQ-Mengen für die UN-Nummer/ VG des Inhaltes eingehalten? Wenn ja, dann UN3363 möglich, sonst UN3537-3548.

Für Klimakompressoren komme UN3358 (nicht entzündbares Gas) oder UN2857 (nicht entzündbares Gas) in Frage. Edit, danke @Andreas_K

Wenn aber kein Gas enthalten ist und noch nie enthalten war, also auch keine Spuren/ Rückstände drin sind und auch keine Lithiumbatterien oder anderes Gefahrgut, dann ist dieses Gerät kein Gefahrgut. Keine Gefahr/ kein Gefahrgut enthalten (nicht mal Rückstände) = Nichtgefahrgut.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter M.A.T. 17.11.2025 11:02
@DJSMP
natürlich, nur beantwortet das nicht den 2. Teil der Frage.
Gruß
M.A.T.
25 863 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter DJSMP 17.11.2025 11:00
Können wir uns jetzt einfach darauf einigen, dass "(D/E)" der restriktivere Code ist? :-)

Ich sehe Jörg in 3 Wochen. Ich werde ihn mal darauf ansprechen...
25 863 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter M.A.T. 17.11.2025 10:42
Hallo, Gerald, da kommen wir wohl nicht zusammen.
Ich bleib dabei, wie erklärt: für ein Stückgutfahrzeug gilt nicht der TBC-Teil für ein Tankfahrzeug. Das ergibt sich für mich eindeutig aus 8.6.4. Alles andere wäre widersinnig, und die anghängtn Stückgutangaben im TBC wären überflüssig wenn immer die notwendigerweise schärfere TK-Angabe gälte. Für den ersten Teil der Frage wäre die Antwort darum D/E (weil der Gesetzgeber wie von mir beschrieben hier die Sache nicht zuende gedacht hat), für den zweiten Teil E. So differenziert hat Holzhäuser es in der Antwort meiner Auflage auch erklärt.
Gruß
M.A.T.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Gerald 17.11.2025 10:28
Hallo M.A.T.,
Antwort auf
Die Holzhäuser-Antwort halte ich darum für praktisch korrekt.


Da muss ich Ihnen leider wiedersprechen, in dem Beispiel UN 2820 II (E) und UN 2821 II (D/E) ist nun mal (D/E)!

Ich bin ja nicht der Oberlehrer, aber wenn Sie mal in das Buch "Aufbaukurs Klasse 1" auf Seite 128 (könnte sein, das es jetzt eine ander Seite ist), dann finden Sie eine Übersicht zur Durchfahrt von Tunneln, und unterhalb der Tabelle geht ein Pfeil von Links nach Recht (E; C5000D; C; B1000C und B und da steh: Zunehmende Restriktion, und somit nimmt die Restriktion von (E) bis (B) zu!! Übringens ist das Buch vom geichen Verlag, welche der Fragesteller als Grundlage genommen hat.

Wenn wir hier ein falsche Antwort schreiben, kann das leider für den Einzelnen Folgen haben, denn etwede er macht einen Fehler in der Prüfung oder er fährt in einen Tunnel ein, welchen er nicht benutzen darf!!

Ich hatte einen Beitrag im Bezug des Elbtunnels geschrieben, wo der Fahrer nicht durch den Tunnel gefahren ist, obwohl er hätte durchfahren könnnen. Der Chef freut sich bestimmt nicht über diese Entscheidung.
25 863 Beitrag komplett anzeigen
Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3363 Klimakompressor M.A.T. 17.11.2025 10:05

Hallo,
wenn das Gerät nie ein Gefahrgut enthalten hat ist es nach meinem Dafürhalten auch kein GG. Das ergibt sich sachlogisch aus 1.1.2.2.1 Regel 4. Eine Liba enthält der Kompressor auch nicht?
Ohnehin wäre m.E. ggf eher die UN 3358 (genauere Bezeichnung und in GG-Liste enthalten) zu prüfen, und selbst die fiele bis 12 kg raus. Aber sicherheitshalber vorab mit der Reederei klären.
Gruß
M.A.T.
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Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
UN 3363 Klimakompressor RangeJever 17.11.2025 09:56
Moin zusammen,
ich möchte einen UN 3363 Klimakompressor, elektrisch noch nie mit Gas befüllt, im IMDG versenden.
Die SV 672 greift ja in der Seefracht nicht. Ich gehe jetzt davon aus, das ich das Packstück und den Container nur mit KL. 9 kennzeichnen muß........
Liege ich da richtig? Eine Kollegin meinte, zusätzlich mit "Fisch/Baum"
Für mich ist ein Klimakompressor ein elektrisches Bauteil, ich verstehe nicht, warum dieser in der Seefracht überhaupt Kl. 9 ist?

Danke schon einmal für Eure Antworten.

Gruß

Jens
3 78 Beitrag komplett anzeigen
Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Re: Frage zu 5.3.2.1 / UN Nummer Cont M.A.T. 17.11.2025 09:32
Hallo und Willkommen!
Aus der Praxis kenne ich nur, daß ggf eine einzige UNNR draufsteht, und das lese ich auch aus 5.3.2.1.1.2 so ("denen nur eine UN-Nummer zugeordnet wurde...").
Ist für mich auch sinnvoll, weil sonst gerade bei Stückgutcontainern u.U. dutzende von UNNR draufstünden, was mehr verwirrt als informiert.
In Ihrem Fall sind es aber keine verschiedenen UNNR, und dann gehört die UN drauf. Das maßgebende Wort ist "zugeordnet", wir reden also von der alleinigen Klassifizierung und nicht von der Anzahl der Positionen innerhalb dieser Klassifizierung.
Gruß
M.A.T.
Nachtrag wg. Claudis Post, dem ich zur 3082 natürlich zustimme.
2 66 Beitrag komplett anzeigen
Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Frage zu 5.3.2.1 / UN Nummer Cont Purgatory 17.11.2025 09:23
Moin liebes Forum,

erstmal möchte ich mich kurz vorstellen.
Ich, 50J aus HH, bin seit etlichen Jahren Seehafenspediteur in HH und habe "immer mal wieder" mit Gefahrgut zu tun.

Ich habe eine Frage zu der Anbringung der UN Nummer bei Container mit 2 Positionen auf der IMO Erklärung.

Pos 1) UN 3269 über 4tons
Pos 2) UN 3269 über 4tons limited quantities

Lt 5.3.2.1 muss die Un Nr nur geklebt werden wenn es "die einzigen gefährlichen Güter" im Container sind. (lt IMO Erkl. habe ich 2 Gefahrgüter)


Der Absender steht nun auf dem Standpunkt, er hätte 2 gef. Güter in dem Container und daher ist die Un Nr nicht nötig.

Die Formulierung im IMDG "die gleiche Un-Nr statt "die einzigen gefährlichen Güter" würde meine Frage wohl überflüssig machen.

Wenn ich mir diesen Fall jetzt mit einer UN3082 und unterschiedlichen Gefahrenauslösern; Flammpunkten, PG Gruppe usw vorstelle, verwirrt es mich noch mehr.

Wie ist Eure Meinung dazu ? UN-Nummer rauf oder nicht ?


Vielen Dank und einen guten Start in die Woche
Grüsse
Alex
2 66 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Prüfungsfrage S46 auf dem IHK Fragenfundus Hazardy 16.11.2025 17:38
Hallo zusammen,

denke, dass es M.A.T. bereits aufgelöst hat.
Mal schauen, ob es Herr Holzhäuser auch so sieht. Melde mich, sobald ich eine Antwort habe.
Möchte aber die anderen Dinge, die mir aufgefallen sind, mit in die Mail packen.

Viele Grüße und einen schönen Abend!

Hazardy
9 356 Beitrag komplett anzeigen
Ladungssicherung Springe zu neuen Beiträgen
Ladungssicherung in Bangkok Peter Müller 16.11.2025 13:02
Ein interessantes Beispiel für Ladungssicherung bei einem Transport in Bangkok Thailand. Hier (vermutlich leere) Gasflaschen.
Ganz schön "sportlich"
0 49 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter M.A.T. 16.11.2025 11:57
Hallo, DJSMP
Nur zwei Anmerkungen, oder vier.
1. Fachfrage TBC: Der Hintergrund für die Auslegungsproblematik ist, daß der Gesetzgeber bei der Einführung des TBC 2007 schlicht vergessen hatte, daß es Stückgut gibt, und nur Tank berücksichtigte. Nachdem das von Fachleuten kritisiert wurde, wurde 2009 ein TBC für Stückgut hinzugefügt. In der Nomenklatur der Tabelle führte das zu der unseligen x/x-Darstellung und dazu, daß die Vorschrift leider nicht an allen relevanten Stellen die nunmehr mehrdeutige Nomenklatur aufdröselte. Somit ist heute der TBC formal im Format x/x, aber muß für die konkrete Beförderung (TK oder Stückgut) interpretiert werden. Wie früher schon vorgeschlagen sollte der Gesetzgeber hier klarstellen, daß es einen TBC für TK und einen anderen für Stückgut gibt, und nur der jeweils zutreffende im BP anzugeben ist. Das würde viele Interpretationen und Diskussionen (kenne ich von diversen ADR-Schulungen der Fahrer) überflüssig machen. Die Holzhäuser-Antwort halte ich darum für praktisch korrekt.
2. Ton im Forum: Persönliche Bemerkungen halte ich für komplett unangebracht und ignoriere solche Beiträge darum forthin.
3. Gb-Prüfung: Auch bei mir wurde das ADR-Buch durchgeblättert; redaktionelle Verweise des Verlages waren kein Thema. "Fast keiner benutzt mehr Buch" trifft zumindest für die Prüfung nicht zu, weil da eben keine Lappies etc. zugelassen sind.
4. Aus meiner Verlagszeit weiß ich aus eigener Arbeit, wieviel Aufwand von Autoren und Lektorat getrieben werden muß, um die Medien möglichst fehlerarm zu produzieren. Gelegentliche Satzfehler bewegten sich deutlich unter dem Promillebereich! Wenn einem mal was auffällt sollte man das dem Verlag mitteilen - gemeinsam kann Besseres erreicht werden. Kundenrückmeldungen waren mir darum immer sehr willkommen und wurden auch eingehend geprüft und benutzt. Darum eingangs meine leider unbeantwortete Frage nach dem Verlag.
Gruß und frohes Schaffen
M.A.T.
25 863 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Prüfungsfrage S46 auf dem IHK Fragenfundus Hazardy 16.11.2025 11:35
Okay, bitte nicht persönlich nehmen. Es war nicht meine Absicht unter der Gürtellinie zu agieren. Bitte um Verzeihung.

Wie in dem anderen Thema geschrieben: Frage Herrn Holzhäuser an und gebe die Antwort hier bekannt.

Klar, Schreibfehler passieren. Es sollten aber zur selben Frage keine 2 unterschiedlichen Antworten existieren. (Buch / online)

Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz!
9 356 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Hazardy 16.11.2025 11:28
Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Die Frage war, welcher Tunnelbeschränkungscode restriktiver ist bei den 2 Produkten. Und das ist nunmal "D/E" (auch wenn davon für Stückgut E gilt), weil du mit diesem Tunnelbeschränkungscode weniger Tunnel befahren darfst (wenn auch nicht bei Stückgut).

Der Tunnelcode heisst "D/E". Den kannst du nicht auseinander nehmen und in D und E splitten. Gern kannst du eine Zusatzbemerkung aufnehmen, dass für Versandstücke E maßgebend ist. Vielleicht liest sich das der Prüfer durch und freut sich. Aber der "D/E" muss erstmal als Antwort dastehen!


Okay, vielen Dank. Das verstehe ich.
Ihre Antwort lautet D/E und durchfahren werden darf der Tunnel mit D, sofern keine lose Schüttung oder Tanks.

Werde Herrn Holzhäuser kontaktieren und fragen, warum in der Online-Ausgabe des Buches eine andere Lösung steht.
Auch wenn ich jetzt Häme kassiere: Wenn D/E gelten würde, wäre die Durchfahrt die D auch verboten, daher gehe ich mit der Antwort von Herrn Holzhäuser und sage, dass E für die gesamte Ladung gilt, weil wir hier Stückgut haben.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter Hazardy 16.11.2025 11:20
Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Ich möchte kurz zum Ursprungsthread zurückkehren. Ich habe mir euren fachlichen Austausch nicht komplett durchgelesen. Ich möchte aber meine Erfahrungen als Dozent für die Ausbildung von Gefahrgutbeauftragten teilen:

Zur Prüfung darfst du verwenden:
- die verkehrsträgerspezifische Vorschrift als Buch (ADR, RID,...) mit Vorschriftensammlung nationale Gesetzestexte (GGBefG, GGVSEB,...)
- eventuell ein Ausdruck der deutschen Vorschrift, die sich gegenüber der Vorschriftensammlung im Buch geändert hat (GGVSEB, ...) --> unbedingt vorher abklären!
- Schreibwerkzeug
- netzunabhängiger Taschenrechner

Ob in den Büchern markiert werden darf, hängt stark von der IHK ab. Im Prinzip sollte das funkrionieren.

Handschriftliche Bemerkungen in den Büchern? Lieber nicht! Bei uns werden die Bücher sogar durchgeblättert. Die Grifftabellen oder "Verlags-Kleber" der Teile des Buches sind natürlich gestattet. Aber da selber was rein schreiben? Ganz dünnes Eis! Als wir früher noch mit den Büchern zum Kunden gefahren sind bzw. mit den Büchern gearbeitet haben, hatten wir auch immer persönliche Anmerkungen in die Bücher geschrieben. Da hatte ich schon die eine oder andere Diskussion. Mittlerweile nutzt fast keiner der Kollegen mehr ein Buch, so dass die häufig "jungfräulich" sind.

Ich denke, es versteht sich von selbst, dass man das Buch zur Prüfungsvorbereitung mit den Lösungen zur Prüfung nicht verwenden darf und das am Prüfungstag gleich zu Hause bleiben sollte.


Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
25 863 Beitrag komplett anzeigen
Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Prüfung Gefahrgutbeauftragter DJSMP 16.11.2025 11:15
Die Frage war, welcher Tunnelbeschränkungscode restriktiver ist bei den 2 Produkten. Und das ist nunmal "D/E" (auch wenn davon für Stückgut E gilt), weil du mit diesem Tunnelbeschränkungscode weniger Tunnel befahren darfst (wenn auch nicht bei Stückgut).

Der Tunnelcode heisst "D/E". Den kannst du nicht auseinander nehmen und in D und E splitten. Gern kannst du eine Zusatzbemerkung aufnehmen, dass für Versandstücke E maßgebend ist. Vielleicht liest sich das der Prüfer durch und freut sich. Aber der "D/E" muss erstmal als Antwort dastehen!
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