Re: Ausnahme 18 GGAV
Phi_l
12.12.2025 13:35
War auch mein erster Gedanke, ließt sich wie ne klassische Chatbot-Antwort. Dinge werden vermengt die nichts miteinander zu tun haben, was bei ChatGPT logisch wäre. Schließlich hat der Algorythmus bzw. das "neuronale Netz" keinen Verständnis vom Inhalt.
Es geht doch nichts über natürliche Intelligenz.
9
238
Beitrag komplett anzeigen
|
"Overpack used" - 8.1.6.9.2 / Schritt 7.
alexbla
12.12.2025 10:25
Hallo zusammen,
wir hatten gerade den Fall, dass wir die Shippers auf das offene Format umgestellt haben (zuvor Spaltenformat).
Nun habe ich bei einer Sendung mit Overpack das "Overpack used" direkt nach den Infos der enthaltenen Versandstücke "Plastic jerricans x 35L" angefügt.
Also bspw. "5 Plastic jerricans x 35L Overpack used".
Das war für uns laut Schritt 7 die Anweisung: "Wenn eine Umverpackung benutzt wird, müssen die Worte "Overpack used" (Umverpackung verwendet) gleich nach den erforderlichen Eintragungen für die in jeder Umverpackung befindlichen Versandstücke auf der Versendererklärung eingetragen werden."
Nun wurde die Sendung abgelehnt, mit der Begründung (nach der Abbildung 8.1.N) dass "Overpack used" am Ende aller Gefahrgutinformationen stehen muss.
Daraufhin haben wir uns den Text genauer angeguckt und in Anmerkung 2. steht "Für das offene Format der Versendererklärung (s.h. Abbildung 8.1.A) wird der Hinweis "Overpack used" (Umverpackung verwendet) nach allen Informationen zu den gefährlichen Gütern einschließlich der Nummer der Verpackungsanweisung und entsprechender Genehmigungen erscheinen, siehe Abbildung 8.1.N."
Wurde das gerechtfertigt abgelehnt? Was verstehe ich falsch?
Warum kann dort nicht stehen, dass im offenen Format der Hinweis "Overpack used" am Ende stehen muss?
Vielen Dank vorab und Grüße
0
41
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Trockeneisschulung UN1845
moerser
11.12.2025 17:41
Um das zu unterstreichen: bisher war die Sichtweise des LBA, dass z. B. jeder Verpacker, der Hand an ein Packstück legt, geschult sein muss - es reicht nicht, wenn einer geschult ist und eine Arbeitsanweisung gibt bzw. das Ergebnis und die Arbeit kontrolliert.
Das war auch meine Vermutung, aber es hätte ja sein können, dass es da Ausnahmen gibt.  Ich warte übrigens immer noch auf die Antwort des Kunden, ob die Ware überhaupt per Luftfracht transportiert werden soll. Nicht, dass der Transport am Ende über die Straße geht.
9
655
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne
M.A.T.
11.12.2025 10:12
Hallo, DJSMP, da muß ich widersprechen, sowohl die Industrieverbände (BDA, BDI) als auch der DIHK haben ausdrücklich die zusätzliche Bürokratie und mehrere Details kritisiert, als sie im Vorfeld der letzten Anhörung ihre Stellungnahmen eingereicht haben. Auch von Sicherheitsfirmen - natürlich nicht von den sog. Diensten - kam deutliche Kritik. Aber die derzeit Regierenden schienen überhaupt nicht bereit, darauf einzugehen. Das zeigte sich auch während der Anhörung. Damit noch mehr Bürokratie, noch weniger Effizienz. Und eine erhebliche Personalaufstockung zulasten unsrer Steuern; ob dadurch auch eigene Dienste Terroristen enttarnen oder D weiterhin von Warnungen aus dem Ausland abhängt, dazu fehlt mir naturgemäß der Einblick. Daß unsere beiden Fachverbände überhaupt nicht im Spiel waren hat mich allerdings sehr betrübt. Soweit ich es überblicke war das Verkehrsministerium überhaupt nicht involviert. Gruß M.A.T.
17
2,252
Beitrag komplett anzeigen
|
PPWR Verordnung (EU) 2025/40
NRiv
09.12.2025 16:19
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hat bereits jemand von euch die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) gegenüber einem Kunden, der Gefahrgutverpackungen bezieht, bestätigen müssen? Wie habt ihr den Umgang mit Gefahrgutverpackungen dokumentiert, für die bestimmte Anforderungen ausgenommen sind (Artikel 6, 7 und 29)? Welche Formulierungen oder Unterlagen habt ihr genutzt, um dies rechtskonform und dennoch transparent gegenüber den Kunden zu kommunizieren?
Vielen Dank für eure Erfahrungen und Hinweise.
Freundliche Grüsse N.R.
0
79
Beitrag komplett anzeigen
|
Re: Sicherungsplan wirkungslos
Andreas_K
08.12.2025 11:28
Sicherlich wird die BW noch zusätzliche Auflagen haben, damit denen normalerweise nix abhanden kommt...
Aber ich denke auch nicht, dass jemand einfach zufällig auf nen LKW guckt (Aufbruch/ Einbruch) und dann denkt "Wollte eigentlich lieber Elektronik oder Zigaretten klauen, aber Munition ist auch ok, nehm ich mal mit...". Ich habe mich vor meinem jetzigen Job fast 20 Jahre im automobilen Umfeld bewegt. Dort wird systematisch geklaut. Das funktioniert teils mit eingeschleusten Tipgebern, oder aber Mitarbeiter werden systematisch unter Druck gesetzt, um mitzumachen. Wir hatten einen Fall, in dem von der russischen Mafia gedroht wurde, den Kindern eines Mitarbeiters etwas anzutun, wenn er nicht "mitspielt". Also hat er zu einer vereinbarten Uhrzeit eine Palette auf einen Transporter der Bande geladen, sich völlig dessen bewusst, dass er von Kollegen und Videoüberwachung erkannt und erwischt werden musste. Er sagte, es gibt Schlimmeres als Gefängnis. Kann mir vorstellen, dass das da ähnlich gelaufen ist. Irgendwer bei der Spedition wird einen Tipp gegeben haben.
15
2,744
Beitrag komplett anzeigen
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|