Re: Trockeneisschulung UN1845
moerser
11.12.2025 17:41
Um das zu unterstreichen: bisher war die Sichtweise des LBA, dass z. B. jeder Verpacker, der Hand an ein Packstück legt, geschult sein muss - es reicht nicht, wenn einer geschult ist und eine Arbeitsanweisung gibt bzw. das Ergebnis und die Arbeit kontrolliert.
Das war auch meine Vermutung, aber es hätte ja sein können, dass es da Ausnahmen gibt.  Ich warte übrigens immer noch auf die Antwort des Kunden, ob die Ware überhaupt per Luftfracht transportiert werden soll. Nicht, dass der Transport am Ende über die Straße geht.
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Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne
M.A.T.
11.12.2025 10:12
Hallo, DJSMP, da muß ich widersprechen, sowohl die Industrieverbände (BDA, BDI) als auch der DIHK haben ausdrücklich die zusätzliche Bürokratie und mehrere Details kritisiert, als sie im Vorfeld der letzten Anhörung ihre Stellungnahmen eingereicht haben. Auch von Sicherheitsfirmen - natürlich nicht von den sog. Diensten - kam deutliche Kritik. Aber die derzeit Regierenden schienen überhaupt nicht bereit, darauf einzugehen. Das zeigte sich auch während der Anhörung. Damit noch mehr Bürokratie, noch weniger Effizienz. Und eine erhebliche Personalaufstockung zulasten unsrer Steuern; ob dadurch auch eigene Dienste Terroristen enttarnen oder D weiterhin von Warnungen aus dem Ausland abhängt, dazu fehlt mir naturgemäß der Einblick. Daß unsere beiden Fachverbände überhaupt nicht im Spiel waren hat mich allerdings sehr betrübt. Soweit ich es überblicke war das Verkehrsministerium überhaupt nicht involviert. Gruß M.A.T.
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PPWR Verordnung (EU) 2025/40
NRiv
09.12.2025 16:19
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hat bereits jemand von euch die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) gegenüber einem Kunden, der Gefahrgutverpackungen bezieht, bestätigen müssen? Wie habt ihr den Umgang mit Gefahrgutverpackungen dokumentiert, für die bestimmte Anforderungen ausgenommen sind (Artikel 6, 7 und 29)? Welche Formulierungen oder Unterlagen habt ihr genutzt, um dies rechtskonform und dennoch transparent gegenüber den Kunden zu kommunizieren?
Vielen Dank für eure Erfahrungen und Hinweise.
Freundliche Grüsse N.R.
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Re: Sicherungsplan wirkungslos
Andreas_K
08.12.2025 11:28
Sicherlich wird die BW noch zusätzliche Auflagen haben, damit denen normalerweise nix abhanden kommt...
Aber ich denke auch nicht, dass jemand einfach zufällig auf nen LKW guckt (Aufbruch/ Einbruch) und dann denkt "Wollte eigentlich lieber Elektronik oder Zigaretten klauen, aber Munition ist auch ok, nehm ich mal mit...". Ich habe mich vor meinem jetzigen Job fast 20 Jahre im automobilen Umfeld bewegt. Dort wird systematisch geklaut. Das funktioniert teils mit eingeschleusten Tipgebern, oder aber Mitarbeiter werden systematisch unter Druck gesetzt, um mitzumachen. Wir hatten einen Fall, in dem von der russischen Mafia gedroht wurde, den Kindern eines Mitarbeiters etwas anzutun, wenn er nicht "mitspielt". Also hat er zu einer vereinbarten Uhrzeit eine Palette auf einen Transporter der Bande geladen, sich völlig dessen bewusst, dass er von Kollegen und Videoüberwachung erkannt und erwischt werden musste. Er sagte, es gibt Schlimmeres als Gefängnis. Kann mir vorstellen, dass das da ähnlich gelaufen ist. Irgendwer bei der Spedition wird einen Tipp gegeben haben.
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Re: Unterweisungspflicht bei "Begrenzten Mengen"
M.A.T.
05.12.2025 11:02
Hallo, Fridolin Verpflichtet ist in D grundsätzlich der Unternehmer; in A allerdings der Gb gem. § 25 GGBV!. Zu überwachen ist was im ADR (1.3.1 ff.) und dem nationalen Recht entsprechend gelistet ist - also daß evtl. Externe das machen, was der Interne machen müßte. Das muß der Interne sicherstellen. Wie er das macht ist m.E. egal, solange das Ergebnis stimmt. Als Ziel: möglichst keine Rechtsverstöße durch die beauftragten Personen im Betrieb. Falls Sie dazu Unklarheiten sehen wäre die örtliche WK wahrscheinlich der beste Anlaufpunkt für Antworten. Selbstverständlich können gekaufte oder eigene Unterlagen verwendet werden. Sie müssen allerdings zwingend an die konkreten betrieblichen Verhältnisse und Aufgaben angepaßt werden (1.3.2.2). Aus eigener Erfahrung: Unterweisung in Person und viel Zeit für Fragen vorsehen. Von einer Aufgabenteilung Erstellen/Schulen würde ich abraten. Mehr Stille-Post-Verluste und keine Einsparung an Zeit oder Kosten. Sehr gute Informationn finden Sie bei der WKO hier. Gruß M.A.T.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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