Re: Export, Airbags- PKW, Luftfracht, DHL / Spedition
DJSMP
18.03.2024 16:25
Hallo David,
wie schon geschrieben wurde, ist UN 3268 in Klasse 9 eine von drei möglichen Einstufungen. Um zu dieser Einstufung zu gelangen, muss der Bonfire-Test UN 6c erfolgreich bestanden sein. Hierzu benötigst du einen Nachweis (Prüfbericht, Approval der Behörde) von jemandem vor dir in der Kette. Sonst darf die UN-Nummer nicht genutzt werden.
Damit du einen Überblick über alle Vorschriften bekommst, musst du zunächst die notwendigen Gefahrgutschulungen nach ADR, IMDG-Code und wenn zutreffend ICAO T.I./IATA-DGR durchlaufen. Vorher geht da gar nichts. Und das Thema lässt sich auch nicht einfach mal eben hier im Forum abhandeln.
Schon angesprochen wurde außerdem das Sprengstoffrecht. Theoretisch (wenn auch unwahrscheinlich) kann neben einer Einstufung als P1 auch eine Einstufung als P2 (nicht CE konform) drohen. Da geht es ohne sprengstoffrechtliche Genehmigung und Befähigungsschein nicht weiter. Unabhängig davon wird u.U. eine Schulung der eingeschränkten Fachkunde benötigt, je nachdem was du mit den Airbags machst.
Um welche Verkehrsträger geht es? Was verstehst du unter DHL express? Es gibt eine Spedition DHL Global Forwarding, die (andere) Beförderer/Airlines wie auch andere Luftfrachtspediteure auswählt. Wenn du von der Airline DHL sprichst, so muss ich dir sagen, dass du da kein Gefahrgut im Lufftverkehr verschicken darfst, es sei denn du bestehst das DHL Audit als Gefahrgutversender. Auch bei der DHL (Deutsche Post) im Landverkehr bekommst du dein Gefahrgut im Regelversand als UN 3268 nicht befördert! Die AGB von DHL lassen nur begrenzte Mengen und einige weitere Gefahrgüter unter Erleichterungen zu.
Du siehst: Du stehst am Anfang und schnell wirst du hier gar nichts implementieren. Da braucht es ein paar Überlegungen, für die du unbedingt externe Unterstützung benötigst!
Bitte schildere uns doch mal, wo die Airbags herkommen und an welchem Punkt der Transportkette du beteiligt bist.