Re: Annahme von Gefahrgut verweigern
Gerald
08.05.2026 12:44
Hallo, Ich halte es für sinnvoll, die Probe bereits vor der Annahme zu ziehen und die Annahme bei auffälligen Ergebnissen konsequent zu verweigern.
Das sehe ich genau so, denn wenn wie in diesem Fall die Probe erst hinterher genommen wird, und dabei wird festgestellt, das es nicht das richtige Produkt bzw. ein verunreinigtes Produkt vorliegt, dann wird das Produkt Abfall bzw. kann vielleicht gereinigt werden, aber das kann nicht das Problem des Empfängers sein. Jetzt ist nun mal das Kind in den Brunnen gefallen, und es muss eine Lösung her. Dieses Problem muss nun mit dem Absender oder Auftraggeber des Absenders oder Beförderer oder einer anderen verantwortlichen Berson nach GGVSEB geklärt werden. Besser wäre es gewesen, wenn im Vertrag stehen würde, das Erst eine Probe von dem Produkt gezogen wird, ehe mit der Entladung begonnen wird.
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Re: PPWR und Gefahrgut
NRiv
07.05.2026 12:52
Hallo M.A.T., Danke für Deine Nachricht und die Informationen. In der FAQ-Sektion II, Frage 8 (Seite 9), wurde diese Frage beantwortet. Man wird dann zwei Artikel eröffnen müssen. LG NRiv
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Re: E-LKW und Transport Versandstücke
Claudi
06.05.2026 17:27
Das ist meiner Meinung nach in Kapitel 9.2 in der Tabelle bei "Antriebssystem des Fahrzeugs" mit "elektrisches Antriebssystem" auch schon so vorgesehen. Nur hab ich da nicht verstanden, warum dort die Kreuze fehlen. In 9.2.4.4 wird das nur für EX Fahrzeuge ausgeschlossen.
Bevor wir nun abdriften: Ich sehe das auch so, dass bei der Beförderung in Versandstücken nichts gegen den Einsatz von E-LKW spricht. Ausgenommen sind Gefahrgüter mit einer entsprechenden V-Vorschrift, die eine ADR-Zulassung des Fahrzeugs nach Teil 9 fordern. Bei einem kurzen Blick in die Änderungen 2027 hab ich Kreuze gesehen - sie werden kommen.
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Re: Ltd. Qty. - SV625
DJSMP
06.05.2026 09:09
Hallo,
bei Anwendung des Kapitels 3.4 ist die SV625 (Angabe: UN 1950 AEROSOLE) ausgenommen. Ist es unzulässig/schädlich, wenn sich diese Angabe dennoch auf dem Packstück befindet, wenn nach Ltd. Qty. befördert werden soll ? - Meine Meinung: nein, nicht schädlich - nur unnötig. Sehe ich auch so. Ich hatte vor einigen Jahren UN 3481 nach SV 188 zusammen mit einer LQ_Spraydose in einem Versandstück. Dort habe ich den Begriff "UN 1950 AEROSOLE" bewusst mit auf die Verpackungen neben das LA-Kennzeichen drucken lassen, damit nicht irgend jemand auf der weiten Welt die UN 3481 irgendwie mit LQ in Verbindung bringt. Wie ist 3.4.7.2 auszulegen (..... wenn es die Größe des Versandstücks erfordert ..... ) ? Der Karton gibt das reguläre Maß von 100x100mm für einen Aufkleber gerade so her (rechts/links wären dann noch wenige mm Luft). Drucktechnisch wären die 100x100mm auf diesem Karton angeblich kritisch bzw. ggfls. nicht realisierbar. - Meine Meinung: der Aufkleber mit dem Regelmaß passt, also dürfte bei einem Druck nicht verkleinert werden.
Auch das sehe ich so. Wenn das Versandstück groß genug ist, dass ein LQ-Kennzeichen in 100 x 100 mm drauf passt, dann muss es auch so realisiert werden. Wann wird denn bedruckt? Doch nicht nach dem Falten? In der Regel werden die Kartons doch vor dem Falten bedruckt, wenn alles noch eine große ebene Fläche ist, oder?! Da könnte maximal die "Soll-Knick-Kante" noch negativen Einfluss haben.
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ADR Bescheinigung Prüfungssprache Deutsch
tsarents
04.05.2026 19:53
Hallo zusammen,
der Thread ist zwar schon älter, aber das Thema ist für viele Fahrer mit Deutsch als Zweitsprache immer noch aktuell: Der ADR-Kurs bzw. die Prüfung läuft in Deutschland auf Deutsch. Gerade deshalb hilft es vielen Fahrern, typische ADR-Begriffe und Prüfungsformulierungen zusätzlich außerhalb des Kurses zu üben.
Wir testen aktuell einen kleinen Telegram-Trainer für genau diesen Zweck: ADR-Begriffe, typische Fragen und kurze Prüfungssituationen auf Deutsch. Wichtig: Das ist kein offizieller IHK-Kurs, keine Garantie zum Bestehen und ersetzt keine ADR-Schulung. Es ist nur als zusätzliche Übungshilfe gedacht, besonders für Fahrer, die praktisch viel verstehen, aber bei deutschen Formulierungen unsicher sind.
Wenn solche Hinweise hier nicht gewünscht sind, bitte einfach löschen. Vielen Dank
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Re: ADR 2027
Claudi
04.05.2026 14:03
Hallo, hier ist die deutsche Übersetzung des Dokument ECE/TRANS/WP.15/274 mit dem Entwurf der Änderungen zu den Anlagen A und B ADR 2027. Schon einen Fehler gefunden - nur, falls sich jemand wundert. Seite 22 Tabelle A, die UN-Nummern, die TM6 in Spalte 13 bekommen. UN3353 steht im ECE/TRANS/WP.15/274-Dokument nicht drin und die UN-Nummer ist auch gar nicht belegt.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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