Re: Medikamente in der Luftfracht
Fuxsism
26.07.2024 11:40
Vielen Dank ihr Beiden...
theoretisch war die Idee mit der ID8000 ein sehr gutes Tipp, weil hier alles eigentlich ganz gut gepasst hätte. Bei den Nasentropfen bin ich mir allerdings nicht so sicher, ob die nicht doch irgendwie ätzend sind... zumindest wenn ich da so dran denke wie die brennen wenn man sie mal benutzt ;-):-)
Inzwischen hat sich die Situation allerdings auch etwas entspannt, da uns der Versender schriftlich bestätigt hat, dass es sich bei keinem der Medikamente um Gefahrgut handelt. Hier müssen wir ihm also glauben und die Sendung dann als not restricted fliegen...
Danke euch trotzdem für eure Mühe LG
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Interpretationen Juli 2024
M.A.T.
26.07.2024 11:15
Hallo, "unsere regelmäßige Liba gibt uns..." könnte man langsam sagen. Wohl kein anderes Gefahrgut sorgt für soviele Anfragen und Erläuterungen - aus meiner Sicht ein Signal, daß die derzeitige Klassifizierung problematisch ist oder mit Eigenschaften oder Verwendung nicht zusammenpaßt. Daß der kürzliche britische Vorschlag mit einer dreistelligen Zahl neuer UN-Nummern für Batterien mehr Klarheit bringt bezweifle ich. Nun hat die PHMSA unter der Nummer 24-0050 erklärt, daß: 1. Alle beschädigten oder defekten Liba gemäß § 173.185 (f) zu befördern sind. 2. Eine Umschließung gemäß § 173.185(d) nicht zulässig ist. 3. Auch kleine Produktionsserien und Prototypen nicht nach § 173.185(e) verpackt werden dürfen. Für eine in der Antwort 24-0027 beschriebene Kombinationsverpackung ist die Mindestschrifthöhe der UN-Kodierung mit 12 mm vorgegeben. Maßgebend ist das Volumen der Außenverpackung. Gruß M.A.T.
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Re: LIMITED QUANTITY: EILT
Claudi
26.07.2024 06:02
Was soll uns 1.2.1 hier sagen? 1.2.1 gilt übrigens auch bei LQ, 3.4.1 listet auf, was auch bei LQ gilt.
Aber die LQ-Grenze für Flüssigkeiten sind Liter, Volumen, nicht Gewicht. In Spalte 7a für das fragliche GG wird sicherlich eine Liter-Angabe stehen. Darauf bezieht man sich. Man muss das Nettogewicht für Flüssigkeiten nicht mal kennen/ ausrechnen. Falls man aber trotzdem die ganze Zeit, z. B. auch in der IMO-Erklärung, mit Gewichts- statt Volumenangabe arbeitet, ist es nicht verwunderlich, dass die Reederei erstmal ablehnt, falls sie keine Infos zum Volumen haben. Ich würde der Reederei gar kein Nettogewicht in kg geben. Da sitzen Leute, die Daten aus der IMO ein deren System einpflegen und alles, was nen Fehler auswirft (z. B. LQ überschritten), wird erstmal gestoppt. Wenn diese Person netto 5,3 kg eintippt, gibt es nen Stopp.
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Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk
StefanMUC1
25.07.2024 12:00
Vollkommene Übereinstimmung. UN3481 wäre es immer dann, wenn die Funktion der Ausrüstung die Energie der Batterie benötigt. Eigentlich ist es gar nicht so sehr ein Davoneilen, sondern eine seeeeehr großzügige Auslegung der Definition von Ausrüstung. Etwas von Hauptzweck od. ähnl. steht in der Definition nicht, aber da würde ich nach dem Sinn / Menschenverstand fragen: was ist die Hauptfunktion der Batterie.
«Ausrüstung» im Sinne dieser Verpackungsanweisung ist ein Gerät, für dessen Betrieb die Lithiumzellen oder -batterien elektrische Energie liefern.
Erinnert mich an kleine Powerbanks, die nicht mal aussehen wie eine Taschenlampe und ein funzeliges Lämpchen angebaut haben, um diese UN3480 als UN3481 durchgehen zu lassen. Deswegen hat die IATA in Tabelle 2.3 A tatsächlich den Hauptzweck eingeführt und sagt: wenn der Hauptzweck das Laden von anderen Geräten ist, ist etwas eine UN3480/ lose Batterie, auch wenn da irgendein Pseudo-/ Miniverbraucher dran hängt. Und so sehe ich das hier auch, nur in größer. Ja, da sind Lämpchen, Steuerung, Wechselrichter dran, die von der Speicherbatterie auch mit Strom versorgt werden, aber der Hauptzweck, schon allein aufgrund der Größe, ist Speicherung/ Abgabe nach außen...
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Re: UN1072 u. UN3156 Druckbehälter per Kurier in USA
Claudi
23.07.2024 13:38
"Spülen", drucklos machen, jegliche Gefahr beseitigen, "Schulteraufkleber" abmachen oder (zut Not) idiotensicher abdecken, deutlich auf die Flaschen und diverse Papiere etwas schreiben, dass jedem klar macht, dass die Flaschen leer, gereinigt, drucklos, kein Gefahrgut sind (z. B. empty, cleaned, no pressure, no residue, no dangerous goods)
Dann braucht man auch keine IATA-Gefahrgutschulung, denn es ist kein Gefahrgut mehr.
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PI 975
Claudi
23.07.2024 10:29
Bei "Robuste Gegenstände"
Robuste Gegenstände können alternativ auch in widerstandsfähigen Außenverpackungen befördert werden, die aus einem geeigneten Werkstoff hergestellt sind und die hinsichtlich des Fassungsraums der Verpackung und ihrer beabsichtigten Verwendung eine geeignete Festigkeit und Auslegung aufweisen statt "aufweist".
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Re: UN3363 oder UN3548 (Gefahrgut in begrenzter Menge)
Gerald
22.07.2024 16:45
Hallo Claudi, Bei einer Maschine, die verpackt ist, könnte man mit viel Fantasie noch sagen: Das mit der Fantasie im Gefahrgutrecht sollten wir lieber ruhen lassen, denn das würde für den Ein oder anderen so manches Tor öffnen. Es ist jetzt schon manchmal schwer den Ein oder anderen zu erklären, dass es ein Gefahrgutrecht gibt. Da hört man immer wieder, das ist kein Gefahrgut bzw. es ist doch Freigestellt usw. Aber Deine Aussage klinkt gar nicht allzu schlecht, vor allen die Begründung. Vielleicht formuliert das jemand richtig und reicht es bei der WP15 bzw. UNECE ein!
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UN3363 versus UN 3548 versus UN3077
Claudi
22.07.2024 13:34
Hallo, Thema hat etwas mit diesem anderen Thema https://www.gefahrgut-foren.de/ubbt...-gefahrgut-in-begrenzter-menge#Post37122 zu tun: Maschine mit UN3077 bis 5 kg. Wäre eigentlich UN3363, allerdings nach PI962 begrenzt auf 1 kg - bis 5 kg nur mit Genehmigungen (=hoher Aufwand). Alternative wäre UN3548, was über die SP A224 möglich gemacht wird und zu PI 975 führt. PI 975 spricht aber von Mengen >5 kg. Da ergibt sich für mich jetzt eine Lücke zwischen UN3363 und UN3548: bis 1 kg alles klar. Über 5 kg auch alles klar, aber was ist dazwischen? Es kann doch nicht gewollt sein, dass man UN3363 bei bis zu 5 kg nehmen muss inkl. des hohen Aufwandes mit Genehmigungen, ab 5 kg wieder einen Regelversand über PI975 machen kann. Oder ist der Gedanke dann: Klassifizierung der Maschine unter der UN-Nummer des enthaltenes Gutes (UN3077) und Freistellung über SP A197?
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Re: neue Sperrbalken
Claudi
22.07.2024 07:38
Wird so sein, aber wenn es brennt, wäre mir wichtig, dass die Dinger der Feuerwehr und anderen vor Ort nicht um die Ohren fliegen.
Nicht alle Gasdruckfedern erfüllen grundsätzlich SV 283, wie mir ein Hersteller eben dieser sagte.
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Re: Versand von Kosmetik-/Arzneiproben
Gerald
21.07.2024 13:13
Hallo Claudi, Wie kommen wir jetzt hier auf UN3082/ UN3077 oder UN1266? Wir wissen doch gar nicht, welche Eigenschaften die Proben/ Muster haben. Da gebe ich Dir schon Recht, aber leider waren die Angaben von Georg doch recht vage, und aus diesem Grund habe ich in meinem Beitrag geschrieben; "...prüft doch mal..." Aber ich denke mal, er hat ein paar Denkansetze bekommen, und muss diese nur noch umsetzen.
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