Re: Jahresbericht und Daten aus der Software
M.A.T.
23.01.2026 13:48
Hallo, vielleicht stellen Sie mal ein, welche Daten (exklusive die Freigestellten) aus den verschiedenen Systemen stammen. Die Berichte brauchen ja nur die Klassen und vier Mengenstufen - vielleicht würde eine der Quellen dafür schon ausreichen? Nur mal so als Idee. Andererseits sollte die Aufgabe andere Firmen mit Ihrem SAP-Release auch betreffen, und vielleicht gibt es in Benutzerforen (ähnlich diesem nur geschlossen) bei SAP Antworten dazu? Gruß M.A.T.
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Re: SV 367, Dokumentation
DJSMP
23.01.2026 12:35
Die Erleichterung nach SV 367 ist, dass man für ein Versandstück, welches sowohl Farbe als auch Farbzubehörstoffe in einem Versandstück enthält, im Beförderungspapier nur "FARBZUBEHÖRSTOFFE" angeben darf. Dies ist normalerweise nicht statthaft. Man müsste beide Positionen UN 1263 FARBE... UN 1263 FARBZUBEHÖRSTOFFE... angeben.
Da sich beide Stoffe in einem Versandstück befinden (auf anderen Verkehrsträgern auch als "all packed in one" bezeichnet), würden wohl die meisten Softwarelösungen aussteigen, weil die keine zwei Stoffe pro Versandstück abbilden können. Daher schafft die SV 367 eine Erleichterung, weil man sich nun darüber keine Gedanken machen muss. Da steht dann für diese "gemischte Versandstück" einfach
1 Pappkiste UN 1263 FARBZUBEHÖRSTOFFE...
... und fertig.
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Re: LQ
DJSMP
23.01.2026 12:27
Der Landverkehr (ADR/RID) ist der einzige Verkehrsträger, der bei LQ kein Beförderungspapier möchte. Hat sicher auch mal ne Lobby dagegen gekämpft.
Ich kenne es auch so, dass bei den meisten Beförderern auch bei LQ Straße die Gefahrgutangaben vollständig eigegeben werden müssen. Macht auch Sinn!
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Re: Flammpunktangabe in der IMO
Claudi
23.01.2026 12:17
Im Seeverkehr ist es oft trial & error. Die eine Reederei akzeptiert dies, die andere jenes. Der eine Mitarbeiter möchte die Angabe so, der andere anders.
Mein Ziel beim Schreiben von IMOs (kommt leider selten vor) ist: der Reederei-Sachbearbeiter soll verstehen können, was in der Sendung drin ist, damit er das, so wie er es braucht, in seine Systeme eintippeln kann.
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Re: UN 3082 in IBC
DJSMP
23.01.2026 11:22
Hallo zusammen, darf UN 3082 , umweltgefährdender Stoff, Verpackungsgruppe III per Luftfracht in IBC transportiert werden? Gemäss PI 964 eigentlich nicht, dort sind keine IBC genannt?
Und muss man bekannter Versender sein? Bei der Durchleuchtung am Flughafen würde doch ein Dunkelalarm ausgelöst?
Viele Grüße Hier haben wir ja zwei Themen. Das Gefahrgutthema wurde schon beschrieben. IBC sind im Luftverkehr, mit Ausnahme von UN 3077, bei der irgend eine Lobby gekämpft hat, generell nicht zugelassen. Das war schon immer so und bleibt hoffentlich auch noch immer so. Zur Luftsicherheit: Nach meinen Informationen ist es für Fracht, die einen Dunkelalarm auslöst, in Deutschland mittlerweile unmöglich mit dem Abflug, wenn der Versender kein bekannter Versender ist. Ob in anderen Ländern (Frankreich, Niederlande,...) der Hund noch schnüffen darf, entzieht sich meiner Kenntnis. In Deutschland wird man nicht fliegen können.
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Re: Container mit batteriebetriebenen Fahrzeug
exag
23.01.2026 09:30
@ Nicole,
zur Info: im Amdt 43-26 wird die SV 405 gestrichen und unter die SV 962 komt folgende Fußnote: "Note: When transported in a cargo transport unit (CTU) the placarding requirements of chapter 5.3 apply, regardless of whether the vehicle is packaged or unpackaged." Freiwillig ab 01.01.2027, verbindlich ab 01.01.2028
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Interpretationen Jan 2026
M.A.T.
22.01.2026 09:57
Grüß Gott zusammen
1. Zu grenzflächenaktiven Stoffen erklärt Auslegung 25-0083, daß damit alle amphiphilen Stoffe gehören, die in Flüssigkeiten die Oberflächenspannung verringern. Dies wird zu einer Anfrage betreffend UN 2927 geantwortet. Gemeint ist dagegen nicht die Eigenschaft der Stoff, dermale Aufnahme zu beschleunigen. Für solche Stoffe obliegt dem Versender (shipper) das Klassifizieren nach § 172.101(c)(10) des 49 CFR.
2. In Nummer 25-0098 wird dargelegt, warum ein Abfall mit Gefahreigenschaften, der kein "gefährlicher Abfall" nach EPA ist, dennoch als Gefahrgut zu klassifizieren und befördern ist. Betroffen sind in diesem Fall Bleibatterien mit UN 2795 sowie UN 3480. Die richtige Versandbezeichnung (PSN) darf auch nicht durch einen nachgestellten Zusatz nach Abfallrecht modifiziert werden, sondern muß wie in Europa nach dem GG-Recht benannt werden. Ein entsprechender Hinweis kann jedoch abseits des PSN an anderer Stelle im BP aufgenommen werden. Interessant finde ich, daß diese Diskussion auf beiden Teichseiten aufkommt.
Gruß M.A.T.
Nachtrag, ganz aktuell vom 20.1.26 Die Nummer 25-0117 erklärt, warum eine "non-bulk"-Verpackung nach § 173.227(b) für UN 1838 zulässig ist, auch wenn sie im IMDG-Code (P602) nicht erwähnt wird und keine explizite Zulassung (CAA - competent authority approval) der zuständigen (US-)Behörde vorliegt. Grund ist, daß die US-Vorschriften diese Umschließung zulassen und damit praktisch die CAA darstellen. Siehe dazu auch 4.1.3.7 IMDG-Code.
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Re: SÜG: Unternehmen mit sicherheitsüberprüften MA?
Andreas_K
21.01.2026 15:13
Hallo Claudi,
"Kennt ihr Unternehmen, die die Sicherheitsüberprüfung tatsächlich umgesetzt haben, also vor der Neuerung vom 16.01.2026? "
Ja, meiner Erinnerung nach mein ehemaliger Arbeitgeber, dessen Gefahrgutbeauftragten du ja auch aus dem Gefahrgutkreis Köln persönlich kennst. Und zwar für die Spedition und das in Niehl ansässige Logistikunternehmen. Wenn ich das noch richtig im Kopf habe ...
Detailfragen kann er dir bei Bedarf beantworten.
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Re: Transport mit Privatfahrzeug im Firmenauftrag
Claudi
21.01.2026 15:03
Hallo, Gab es da nicht mal ein Fall von Scheibenreiniger, der sich hier Forum über viele Seiten hochschaukelte. Unabhängig davon ist zu klären, ob Gefahrgut lt. Versicherungsbedingungen überhaupt transportiert werden darf, z.B. Kurierfahrer deren Fahrzeug in die Werkstatt muss, haben Probleme wenn Sie einen normalen Mietvertrag abschließen, i n der Regel gilt ein Mitnahmeverbot von Gefahrgut in Mietfahrzeugen.
Bei meinen Kunden wurde, in den Kastenwagen, eine Zargeskiste mit Formteilen eingebaut, damit Kleinmengen von Gefahrgut nach 1.1.13 in einer Umverpackung korrekt transportiert werden konnten.
Gruß Das war dieser Fall: https://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads.php/topics/8642/verwarnungsgeld-wegen-scheibenklarDa wurde bemängelt, dass die Ladung nicht richtig gesichert war. Ladungssicherung gilt immer, egal ob privat oder gewerblich. Deswegen wurde ja auch bei Herrn @gkleeberger s Kunden diese Kisten eingebaut - zur Ladungssicherung.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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LQ
von DJSMP - 23.01.2026 13:27
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