Re: Freistellung Transport von E-Bikes
Claudi
06.11.2025 11:24
Ich würde mich jetzt auch nicht als LiBa-Experte bezeichnen, aber habe schon mit E-Bikes zu tun gehabt.
Es ist völlig egal, ob die Batterie entnehmbar ist. Ist sie beim Transport im Fahrzeug drin, ist das ne UN3556 mit allen entsprechenden Bedingungen und Erleichterungen, v.a. im ADR.
Wie M.A.T. schon erwähnt hat:
https://unece.org/transport/road-transport/adr-multilateral-agreements M363 in Deutschland, Frankreich, Ungarn und Irland - Kennzeichnung muss nicht.
In den restlichen Ländern: entweder lieber UN3556 und 9A drauf oder ggf. diskutieren, wie wann ob ein E-Bike im Karton, ggf. mit Bedruckung/ Bild/ Beschriftung, nun leicht identifizierbar ist oder nicht.