Re: Neue MA: Welche Schulung?
M.A.T.
15.10.2025 14:59
Hallo.
... aber in der Tat wird ja ein Großteil der Dinge aus der Gb-Schulung später nicht mehr benötigt - auch ich als Gb verpacke ja nichtsmehr ... ...Viele Grüße! Na ja, soweit im Gb-Kurs Zusammenhänge und Strukturen vermittelt werden braucht man die nachher schon, und sei es nur um abzugrenzen, wo man eben nicht nachschauen braucht. Oder als Beispiel: ich bin kein Verpacker sondern Verlader. Zwar brauche ich nicht die Verpackerkenntnisse, aber Teil 4 ist dennoch relevant weil ich ggf. PP70 oder die Bedeutung von P650 oder P912 kennen muß. Für einen kleinen Betrieb sollte es sehr schnell machbar sein, gemeinsam mit der neuen Mitarbeiterin die Abläufe rauszuarbeiten, mit den GG-Funktionen abzugleichen, dann die entsprechenden Inhalte (evtl. ist das Produktspektrum begrenzt) zu bestimmen und dann auf die richtigen Stellen der Abläufe die Unterweisung aufzubauen. Dabei nicht 1.10 vergessen; das passiert gerne; ein einziger Stoff reicht schon. Und ein Link auf unser Forum wäre vielleicht auch nicht verkehrt.;-) Viel Erfolg M.A.T.
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Re: UN3468 - Metall Hydrid Speichersysteme mit H2
M.A.T.
15.10.2025 12:46
Hallo, Angelina, was ist mit RSEB 1-13, könnte hier argumentiert werden, daß wenn es für die Erleichterung nach 1.1.3.6 nur auf die tatsächliche Füllmenge ankommt, das sicherheitstechnisch auch auf die VA angewendet werden kann. Vielleicht kann 1000 Punkte selbst auch möglich sein, da zählt ja die Nettomasse Gefahrgut, und die P gilt nicht? Falls nicht wäre m.E. tatsächlich die Stoffeintragung für das Gefahrgut selbst anwendbar oder UN 3537? Gruß M.A.T.
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Re: undichte Kanister
Phi_l
15.10.2025 10:02
Hallo Andreas,
sofern alle Verschlüsse tatsächlich ordnungsgemäß angebracht und intakt waren, tippe ich auch auf eine nicht gegebene chemische Verträglichkeit. Hier müsste der Verpacker Auskunft geben, wie er die chemische Verträglichkeit des Kanisters, aber insbesondere auch der Dichtung/des Verschlusses geprüft hat.
UN 1719 kann ja alles mögliche sein, je nach konkretem Inhalt müsste die Kanister dann Herstellerseitig zumindest mit entsprechenden Standardflüssigkeiten geprüft worden sein. Welche das bei den Kanistern waren bekommt man ja schnell über die Zulassungsbescheinigung raus, wenn in D bei der BAM zugelassen. Allerdings ist dies gerade bei Gemischen auch keine 100% Garantie, hier gilt, wenn auffällt, dass aus einer konkreten (intakten) Verpackung ein konkretes Produkt austritt, dann dem Verpacker melden, dass die chemische Verträglichkeit in diesem konkreten Fall offensichtlich nicht gegeben ist.
LG Phil
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Re: Gefahrgut ohne Kennzeichnung
Claudi
14.10.2025 10:19
Das fände ich auch gut - das DPD darauf hingewiesen wird. Vielleicht war das sogar der Lieferant, weil er ggf. keinen GG-Vertrag mit DPD hat oder DPD das GG nicht transportiert hätte? DPD sollte davon aber Kenntnis bekommen, um das zu prüfen.
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Aluminium Krätze
Nico
13.10.2025 10:19
Hi
ich habe noch keine deutschen Bücher 2026 daher weiß ich nicht ob das Problem schon eliminiert wurde aber ich bin auf fehlende Einträge in den blauen Seiten Gestoßen
im Original gibt es Aluminium dross, see UN3170 Aluminum dross, hot - verboten Aluminum dross, wet - verboten
im Deutschen Buch gibt es nur den ersten eintrag aber weder heiß noch nass. Lg Nicole
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Re: Pflichten des Fahrzeugführers
DJSMP
13.10.2025 09:24
Dann noch eine Verständnisfrage: Der Fahrer darf kein GG fahren, wenn er einen BAK von BIS ZU 0,49 Promille hat. Bei höherem BAK darf er fahren????
Mit der Formulierung wird die "Lücke" von 0,0 bis zu den ohnehin geltenden Vorschriften des Straßenverkehrsrechts geschlossen bzw. die ohnehin geltenden Regelungen für Gefahrgut "nach unten" erweitert.
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Re: UN 1978 Im Gerät
Claudi
13.10.2025 06:02
Ohne Ausnahme (das dauert wahrscheinlich länger als der Seetransport) darf sowas nicht fliegen. Propan nach PI 200 ist sicherer, da dort richtige Gasflaschen vorgeschrieben sind. In Geräten sind die Sicherheitsbedingungen niedriger und deswegen auch die erlaubte Menge. Feuer an Bord eines Flugzeuges ist mit das Schlimmste, was passieren kann und daher gibt es eben Grenzen.
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Re: Verhalten bei Chemikalienaustritt
Andreas_K
09.10.2025 11:17
Hallo,
ich würde auch Kontakt zur örtlichen Feuerwehr suchen, wenn eventuell Wissen betriebsintern fehlt (ich kenne euer Unternehmen ja nicht, und weiß daher nicht, welche Experten es dort gibt).
Fragen würde ich z.B.: gibt es konkrete Auslöser, die einen Feuerwehreinsatz in jedem Fall rechtfertigen? Weitere Handlungsempfehlungen, was zum Beispiel bei welchen Gefahrgutklassen immer gilt?
Meine Fragen habe ich jetzt mal so auf die Schnelle formuliert, das geht selbstverständlich auch präziser.
Ich habe bisher mit Feuerwehren immer nur gute Erfahrungen gemacht, die helfen gerne - auch wenn es (noch) nicht brennt.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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