Re: SV 636 - Schätzung Menge Lithiumbatterien
DJSMP
23.06.2025 05:18
Die 10% bei der "grünen Tonne" oder der "grünen Kiste" sind noch bekannt. Allerdings wurde und wird das nicht kontrolliert. Sonst müsste die Tonne ja nochmal ausgeschüttet werden.
Weiterhin gibt es mittlerweile Anbieter, die deutlich präsenter auf dem Markt sind als grs. Die arbeiten statt grün und gelb z.B. mit grauen und schwarzen Banderolen. Dort erhielt ich die Aussage: in grau möglichst bewusst gar keine LiBa. Das sei nur für Fehwürfe. Alle LiBa bewusst in schwarz. Beim Discounter sehe ich aber nur graue Kisten...
Gerade im Hinblick dessen, dass die LiBa jetzt deutlich beherrschender im Vergleich mit "herkömmlichen Batterien" sind als noch vor 10 Jahren, funktioniert das meiner Meinung nach alles nicht (mehr). Der Einzelhandel wird, bis auf z.B. Baumärkte, immernoch mehrheitlich über SV 636 abgewickelt. Der Regelversand müsste meiner Meinung nach viel mehr in Fokus gerückt werden. Aber...
Naja und dann noch der ganze Internethandel...
Wo kein Kläger, da kein Richter!
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Re: UN 3316 Liter versus Kilogramm
DJSMP
19.06.2025 17:46
Der PSN lautet "Chemie-Testsatz" und nicht "Flüssigkeit XYZ in Chemie-Testsatz".
Laut Definition in Anhang A beim Begriff Nettomenge"... bedeutet „gefährliche Güter“ der Stoff oder Gegenstand, wie er mit der richtigen Versandbezeichnung in Tabelle 4.2 aufgeführt ist...".
Weiterhin ist der Gegenstand in der Gefahrgutliste mit kg angegeben (max. Menge je Versandstück 10 kg bei PAX und CAO). Hier kann man eigentlich gar nicht zum Volumen in Litern kommen.
Dazu gibt es die Klarstellung in 8.1.6.9.2 (e), wie das Nettogewicht zu ermitteln ist, wenn auch Flüssigkeiten enthalten sind.
Die Verpackungsanweisung 960 gibt ja an, wie zu verpacken ist und definiert maximale Nettomengen an flüssigen und festen Bestandteilen je Innenenverpackung, je Satz und je Versandstück. Sie trifft keine Aussage darüber, wie in der DGD zu dokumentieren ist.
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Re: Fachgespräch IHK
Gerald
19.06.2025 14:35
Hallo M.A.T., Wer also den Gb hat braucht keine ADR-Schulungsbescheinigung, um die formalen Voraussetzungen zu erfüllen, und umgekehrt. Guter Hinweis, ich habe daraufhin mal bei meiner zuständigen IHK nachgesehen und da steht: "Wer also den Gb hat braucht keine ADR-Schulungsbescheinigung, um die formalen Voraussetzungen zu erfüllen, und umgekehrt." War mir nicht so bewusst, aber nach meinem Fachgespräch habe ich in der Satzung nicht mehr nachgesehen. Ich habe aber jetzt sicherheitshalber bei meiner Kammer angefragt, wie sich das verhält. Da warte ich mal ab, was Ihre Kammer, ich denke mal es die Kammer wo für Bayern die Fachgespräche stattfinden, zu diesem Thema sagt. Bin gespannt.
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Re: IMDG-Code 5.4.4.2, neuer Passus
TobiHBremen
19.06.2025 13:11
Moin, ich spreche aus der Sicht des Reeders  Ich wollte nur darauf hinweisen, dass trotz vermeintlicher Freistellung der Reeder informiert werden sollte, da oft noch zusätzliche Nachweise etc. über den Vorschriften des IMDG hinaus geliefert werden müssen. Gerade weil wir aus der Erfahrung heraus wissen, dass nicht immer alles stimmt was uns vorgelegt wird. Grüße
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Auslegung Juni 2025, UN 2794
M.A.T.
18.06.2025 18:41
Mit der Auslegung 25-0058 wird die Freistellung einer ungefährlichen Vanadium-Redox-Großbatterie bestätigt. Diese - zumindest für mich - unbekannte Konstruktion wird umfangreich hier erklärt. Auch wenn diese Erklärung offensichtlich eine unkorrigierte Maschinenübersetzung ist kann man das Funktionsprinzip daraus entnehmen. Interessant finde ich den letzten Satz der Auslegung, wonach auch solche ungefährlichen Batterien den Berichtspflichten nach § 173.159(e) unterliegen. Gruß M.A.T.
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Re: Certification For Transport Of Goods
DJSMP
16.06.2025 06:31
Ich bin scharf auf den Stempel von der Wasserschutzpolizei. Der hat als Inhalt "Beförderungsverbot für alle Verkehrsträger" und wird auch mit roter Stempelfarbe betrieben. Einmal als externer Gb soviel Macht besitzen und bei Mängeln den Stempel auf alle Dokumente drucken und die Beförderungen anhalten. Das wäre es doch... :-)
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Re: Gb-Bestellung: Wie Dokument aufsetzen?
DJSMP
16.06.2025 06:26
Sofern du einen "Gb Luft" (den es ja offiziell nicht mehr gibt) mit abdecken sollst/möchtest, nimm den Verkehrsträger mit auf.
Wir bieten den "Gb Luft" bei unseren Kunden mit Luftfracht Kraft Vertrag mit an, weil wir im Lager dann nicht die Paletten inspizieren und bei der Überwachung die Luftfracht aussortiren. Ansonsten verhält es sich so, wie Claudi es geschildert hat.
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