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Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN0030, UN0255 und UN0456 verschwunden M.A.T. 06.11.2025 12:39
Danke!
M.A.T.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Freistellung Transport von E-Bikes Claudi 06.11.2025 11:24
Ich würde mich jetzt auch nicht als LiBa-Experte bezeichnen, aber habe schon mit E-Bikes zu tun gehabt.

Es ist völlig egal, ob die Batterie entnehmbar ist. Ist sie beim Transport im Fahrzeug drin, ist das ne UN3556 mit allen entsprechenden Bedingungen und Erleichterungen, v.a. im ADR.

Wie M.A.T. schon erwähnt hat: https://unece.org/transport/road-transport/adr-multilateral-agreements M363 in Deutschland, Frankreich, Ungarn und Irland - Kennzeichnung muss nicht.
In den restlichen Ländern: entweder lieber UN3556 und 9A drauf oder ggf. diskutieren, wie wann ob ein E-Bike im Karton, ggf. mit Bedruckung/ Bild/ Beschriftung, nun leicht identifizierbar ist oder nicht.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne M.A.T. 06.11.2025 08:43
Vielleicht ist das ja der "nudge" zum Bürgergeld? Ein Kritikpunkt ist da relevant: Wenn für einen neuen MA die Überprüfung 9 Monate dauert und die Firma in der Zeit natürlich keinen Arbeitsvertrag schließen kann, ist der woanders bevor das Ergebnis überhaupt da ist. Und was ist, wenn auf einmal die Ex des Geschäftsführers irgendeiner Behörde bedenklich erscheint - darf der dann kein GG mehr fahren lassen?
Die Bereitschaft, sich mit GG zu befassen, wird durch solche Modernisierungen bestimmt gefördert.
Aber nun wieder zurück zum Tagesgeschäft. Frohes Schaffen.
Gruß
M.A.T.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Gb bei Beförd. kritisch-defekter Li-/Nat.Ion. Bat Claudi 05.11.2025 15:00
Arbeitsauftrag beinhaltet:

Auftrag (und angemessene Vergütung). Wenn das gegeben ist: klar.

Ich persönlich leide auch nicht darunter, dass sich nicht alle an alles halten. Da würde man ja verzweifeln und die Welt retten muss ich auch nicht ;-)
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Einstufung kosmet. Produkts mit 15 % Ethanol Phi_l 04.11.2025 09:00
Hallo Georg,

die Antwort sollte in 2.1.3.3 ADR/RID/ADN zu finden sein.

So wie ich es verstehe ist das Ethanol mit "Nicht-Gefahrgut" gemischt, es enthält also nur einen in Kapitel 3.2 genannten gefährlichen Stoff und bleibt daher der Eintragung des namentlich genannten Ethanols zuzuordnen, da die Buchstaben a) bis d) entsprechend der Schilderung aus meiner Sicht nicht zuzutreffen scheinen.

LG Phil
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