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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Anwendung 1.1.3.1 c Dom 01.04.2026 07:12
Genau das ist das Thema. Leider haben die Verantwortlichen oft keine Ahnung von der Rechtssicherheit die sie einhalten müssen.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN Nummer Faulgas/Klärgas ATHI 01.04.2026 05:11
Moin, geht es um den Transport von Gasproben? Dann würde ich mal bei UN3167 ff. gucken.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Beförderungspapier nach 5.4.1.1 g)? Phi_l 31.03.2026 10:40
Ich denke hier genügt ein Blick in die Begriffsdefinition, dort steht gleichlautend in GGVSEB und ADR beim Absender "Das Unternehmen, das..." ergo ist der Name des Unternehmes gefordert.

LG Phil
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Versand nach England: RID nötig? (Eurotunnel) Phi_l 31.03.2026 10:36
Inhaltlich hat Jacob Madsen eigentlich alles gesagt:

Antwort auf
Folgender Satz steht im Vorwort der "Richtlinien für den Transport von Gefahrgut durch den Eurotunnel":

Die Beförderung von Gefahrgut durch den Kanaltunnel muss in erster Linie den Bestimmungen des ADR (Übereinkommen für die Beförderung von Gefahrgut auf der Straße) entsprechen. Die Definition von Gefahrgütern entspricht der aktuellen Ausgabe der ADR-Regelungen, auf deren Grundlage Eurotunnel Fracht entscheidet, ob es Güter akzeptieren oder nur unter gewissen Einschränkungen annehmen kann oder gar zurückweisen muss.


Das Missverständnis kommt vermutlich dadurch zustande, dass der Automatismus eben NICHT Schiene=RID lautet, genausowenig wie Straße=ADR. Denn nicht jede Straße und nicht jede Schiene sind Teil des öffentlichen Verkehrsraums. Und hier nimmt der Eurotunnel und speziell der Warentransport durch die private Betreiberfirma eine Sonderstellung ein.

Solange der LKW bzw. die Fracht auf der Straße bis zum Tunnel fährt und danach auch nur auf der Straße wieder weiterfährt sind nur das ADR und die AGB des Tunnelbetreibers zu beachten.

LG Phil
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Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: PPWR und Gefahrgut NRiv 30.03.2026 09:45
Liebe Kollegen,

vielen Dank für Ihre Rückmeldungen und Informationen. Ich habe den Entwurf mit Interesse durchgesehen.
Das ist genau unser Fall: Wir stellen die Verpackungen aus neuem HDPE mit Gefahrgutzulassung her, liefern diese jedoch auch an Lebensmittelkunden. Die Kunden reagieren bereits proaktiv, und entsprechende Anfragen haben in den letzten Monaten zugenommen.
Im Bereich der Gefahrgutverpackungen aus Wellpappe wurden fast alle Sortenzusammensetzungen auf das tolerierte Minimum der technischen Werte „downgradet“ und haben neue Zulassungen erhalten. Derzeit werden viele Sorten mit recyceltem Papier produziert, obwohl früher ausschließlich Kraftpapier verwendet wurde. Kraftpapier kommt aktuell in meisten Artikels nur noch in der Außenschicht zum Einsatz.
Für HDPE gibt es derzeit kein Rezyklat auf dem Markt, das vom Lieferanten als lebensmittelkonform bestätigt werden könnte.
Vielen Dank nochmals für Ihre Informationen.
Liebe Grüsse
NRiv
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Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: Großbatteriespeicher Kennzeichnung Lithium Gerald 27.03.2026 14:35
Hallo Peter,
Antwort auf
ich habe bisher leider noch keinen gefunden, der seinen nagelneuen hochwertigen Speicher mit einer Blechtafel für den einmaligen Transport versieht.


Bei der Beförderung auf der Straße der Güterbeförderungseinheit nach UN 3536 und Nutzung der SV 389 muss ich schon den Unterabschnitt 5.3.2.2 einhalten, aber bei der Lagerung nicht. Das Bild zeigt die Güterbeförderungseinheit vor Ort.

Bei der Beförderung selbst kann man die orangfarbene Tafel am Fahrzeug bzw. Auflieger anbringen, so wie es z.b. bei ortsbeweglichen Tanks nach IMDG-Code vom Hafen zum Empfänger gemacht wird.

Es steht zwar im Absatz 5.3.2.2.1: "Bei Containern, in denen gefährliche feste Stoffe in loser Schüttung befördert werden, und bei Tankcontainern, MEGC und ortsbeweglichen Tanks dürfen die nach den Absätzen 5.3.2.1.2, 5.3.2.1.4 und 5.3.2.1.5 vorgeschriebenen Tafeln durch eine Selbstklebefolie, einen Farbanstrich oder jedes andere gleichwertige Verfahren ersetzt werden. Diese alternative Kennzeichnung muss den in diesem Unterabschnitt aufgeführten Anforderungen mit Ausnahme der in den Absätzen 5.3.2.2.1 und 5.3.2.2.2 aufgeführten Vorschriften betreffend die Feuerfestigkeit entsprechen."!

Aber das Trifft nicht für die Güterbeförderungseinheit nach UN 3536 zu.
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Ladungssicherung Springe zu neuen Beiträgen
Kühlschrank unterwegs M.A.T. 27.03.2026 13:16
und was so passiert ist hier gut zu sehen.
"Ist so schwer, das bewegt sich schon nicht."
Das zweite Bild startet das Video.
Gruß
M.A.T.
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Verpackungen, Container, Tanks Springe zu neuen Beiträgen
Re: Nicht zugelassene Prüfstelle: DNV-GL und Silver/CI Qahli 27.03.2026 10:19
Der Link ist korrekt - zuständig sind die §12 Stellen, welche ebenfalls über die UNECE zu finden sind.
Tatsächlich ist das Problem schon relativ lange bekannt, aber die Marktüberwachung war diesbezüglich lückenhaft. Dieses Jahr kommt endlich Schwung in die Sache und Kontrollen finden schon gezielt statt. Hoffentlich macht es schnell die Runde, denn effektiv werden an den Tanks keine Prüfungen durchgeführt und Mängel nicht beachtet.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Neue Feuerlöscher ohne Plombe? Claudi 26.03.2026 15:12
Danke für die Mühe @Gerald.

Es werden im Baumarkt (also nicht temu, Flohmarkt oder irgendwelche windigen Restpostenramschmärkte) Feuerlöscher verkauft, die nicht die Norm erfüllen, sondern nur "so ähnlich wie"? Mit Absicht, weil das für den Weihnachtsbaumbrand zu Hause und das Gefühl von Sicherheit auch reicht?

Ich finde es auch Quatsch, FL ohne Plombe zu verkaufen. Das wäre sowas wie Getränkeflaschen mit offenem Plastik-Ring-Dings oder gebrochene Siegel an Kosmetik/ Elektronik.
Hat da schon jemand drauf getrunken, reingegriffen oder das Gerät benutzt?

Hat jemand einen FL ohne Plombe schon benutzt?

Ich verstehe aber den Fahrer völlig. Der hat Stress, muss spontan mit dem 40-Tonner zum Baumarkt, nen FL kaufen. Der geht doch davon aus, dass ihm da kein Mist verkauft wird. Ich werde Verlader darauf hinweisen, dass sie wiederum die Fahrer, die einen FL kaufen müssen, auf die Plombe hinweisen.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Best Practice Beispiele für den Jahresbericht Toxy 26.03.2026 12:20
Vielen Dank für die Antworten! Jetzt kann unser Jahresbericht vom hässlichen Entlein zum schönen Schwan werden smile
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Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN3528 SV363 - Anforderungen Uwe73 26.03.2026 08:38
Hallo M.A.T

vielen Dank für die schnelle Info.

Was gebe ich bei der Nettomenge an, wenn ich kein konkretes Gewicht habe, da leer ?

Angaben die schon klar sind:
UN3528 ENGINE, INTERNAL COMBUSTION, FLAMMABLE LIQUID POWERED, 3, F-E, S-E

Bruttogewicht: 1500 kg

Verpackung: 1 Holzkiste ( wooden case)

Transport in accordance with special provision 363

Die Anforderungen an die Verpackung sollen dann denen der P005 entsprechen.

Auch wenn leer bleibt es auf Grund der Klassifizierung Gefahrgut, gemäß der Hamburger Gefahrgut- und Brandschutzverordnung ?

VG
Uwe73

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Abfälle Springe zu neuen Beiträgen
Re: Abfall-Entsorger ändert Deklarierungen - illegal? Peter Müller 25.03.2026 16:25
1.)
Rechtlich gesehen ist die Sache klar geregelt.
Der Abfallerzeuger macht die Einstufung seines Abfalls. Die AVV kennt die entstehungsabhängige Einstufung.
Insofern ist ein Wechsel in ein anderes Kapitel schwierig zu erklären.
Aber :
Der Begriff "Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisenhydrometallurgie" ist ja noch relativ klar.
Nur, ist die "chemische Oberflächenbehandlung" (Kapitel 11) nicht auch ein "anorganisch-chemischen Prozess" (Kapitel 06) ?
Die Einstufung eines Abfalls nach der Entstehung mag in manchen Bereichen sinnvoll sein- im Bereich der Chemie ist sie es meist nicht.

Ich war viele Jahre im Bereich der stofflichen Behandlung in einer "Chemisch-Physikalischen Anlage" tätig, die Abfälle behandelt hat.
Oft mußte ich meinen Kunden erklären, dass es häufig vorkommt, dass 5 oder mehr verschiedene Abfallschlüssel in einen Reaktions-Behälter gepumpt werden und zusammen behandelt werden.
Gleichsam kommt es vor, dass 5 Behälter mit gleichem Abfallschlüssel wegen chemischer Verschiedenheit in 5 verschiedenen Behältern behandelt werden müssen.
In der täglichen Praxis ist es so, dass die Entsorger vor allem im Bereich der Sammelentsorgungsnachweise für gleichartige Stoffe einen möglichst "neutralen" Schlüssel genehmigen lassen, über den sie so viel passende Abfälle als möglich übernehmen.
Die "Sammler" kosten eine Menge Geld und gelten nur 5 Jahre. Es macht für den Entsorger also keinen wirtschaftlichen Sinn, wenn über eine Schlüssel nur 4 oder 5 Tonnen Abfall im Jahr eingesammelt werden kann.
Kommt ein Kunde hinzu mit stofflich passendem Abfall, aber einer Schlüsselnummer für die er keinen Sammler hat, versucht man den Kunden zum Wechsel der Schlüsselnummer zu bewegen. Das ist nicht selten.
Von den Behörden wird dieser Vorgang nur in Einzelfällen beanstandet, auch wenn er rechtlich keinen Bestand hat.

2.)
Eine N.A.G.- Eintragung braucht immer einen Zusatz. Sie kann so nicht stehen bleiben.
Ich verwende der Einfachheit halber den Zusatz "ABFALL NACH ABSATZ 2.1.3.5.5". Ja das kann man beanstanden, kennt man den Inhaltsstoff der die Gefahr auslöst.
Aber warum sollte man sich die Sache unnötig schwer machen.
Der Eintrag heißt dann z.B. : "UN 1992 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG, N.A.G., UMWELTGEFÄHRDEND, 3 (6.1), II, (D/E) ABFALL NACH ABSATZ 2.1.3.5.5"
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