Re: Anrechnung der Schulung nach Kap. 8.2
Winklhofer
21.01.2021 08:13
Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
ich hatte auf diese Möglichkeit in unserem Newsletter vom 14.1.2021 hingewiesen. Dazu kamen gleich etliche Nachfragen, welcher Kenntnisbereich damit abgedeckt werden kann. Das eindeutig der Kenntnisbereich 3 (Nr. 3.7), weil dort u. a. auch gefährliche Güter genannt sind.
Schönen Gruß aus Augsburg
Alfred Winklhofer