Re: Einstufung kosmet. Produkts mit 15 % Ethanol
 Phi_l
 04.11.2025 09:00
Hallo Georg,
die Antwort sollte in 2.1.3.3 ADR/RID/ADN zu finden sein. 
So wie ich es verstehe ist das Ethanol mit "Nicht-Gefahrgut" gemischt, es enthält also nur einen in Kapitel 3.2 genannten gefährlichen Stoff und bleibt daher der Eintragung des namentlich genannten Ethanols zuzuordnen, da die Buchstaben a) bis d) entsprechend der Schilderung aus meiner Sicht nicht zuzutreffen scheinen.
LG Phil