Hallo zusammen,

Blei, massiv ist ab 01.09.25 mit H410 versehen, M-Faktor 10.
Das heißt, metallisches Blei und Gemische/Legierungen mit Bleigehalt ab 0,25% H411 , ab 2,5% H410.
Damit würden die Metalle/ Legierungen auch Gefahrgut UN 3077 außer man hätte einen Nachweis, dass eine niedrigere Gefährlichkeit vorliegt (z. B. transformation/dissolution protocol).

Ähnlich bei Kupfer [spezifische Oberfläche > 0,67 mm2/mg] ab 01.05.2026:
H400 (M 10), H410 (M1), d.h. ab 2,5% Anteil H400, ab 25% H410, ab 2,5 % H4100 und damit auch Gefahrgut UN3077.
Wenn andere GG-Eigenschaften vorliegen, dann umweltgefährdend als Zusatz.

Hab ich da einen Denkfehler?