Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Klassifizierung (Blei, Kupfer) #39243 03.07.2025 14:39
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,039
Claudi Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 2,039
Hallo zusammen,

Blei, massiv ist ab 01.09.25 mit H410 versehen, M-Faktor 10.
Das heißt, metallisches Blei und Gemische/Legierungen mit Bleigehalt ab 0,25% H411 , ab 2,5% H410.
Damit würden die Metalle/ Legierungen auch Gefahrgut UN 3077 außer man hätte einen Nachweis, dass eine niedrigere Gefährlichkeit vorliegt (z. B. transformation/dissolution protocol).

Ähnlich bei Kupfer [spezifische Oberfläche > 0,67 mm2/mg] ab 01.05.2026:
H400 (M 10), H410 (M1), d.h. ab 2,5% Anteil H400, ab 25% H410, ab 2,5 % H4100 und damit auch Gefahrgut UN3077.
Wenn andere GG-Eigenschaften vorliegen, dann umweltgefährdend als Zusatz.

Hab ich da einen Denkfehler?

Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Claudi] #39256 08.07.2025 11:24
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 252
Bergmannsheil Offline
Urgestein
Offline
Urgestein
Registriert: Oct 2008
Beiträge: 252
Hallo Claudi,

auf deine Frage in LinkedIn wurden ja schon dezidierte Antworten gegeben und bestätigt, dass die Einschätzung richtig ist.
Was heißt das jetzt für Sanitärunternehmen und Dachdecker?
Frage an die Handwerksspezialisten: Brauchen die jetzt alle unterwiesene Personen nach 1.3 ADR?


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer) [Re: Bergmannsheil] #39257 08.07.2025 11:29
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,983
M.A.T. Online
Held der Gefahrgutwelt
Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,983
Grüß Gott zusammen,
dazu muß ich doch mal fragen: wie sollen Bleibarren, -drähte etc (das ist für mich "massiv") denn giftig sein? Bei lungengängigen Größen - klar. Aber diese Formen inhaliert oder verschluckt doch niemand. Kann es sein, daß hier irgendwo eine Größenbeschränkung nach oben versteckt ist? Für die Umwelt - wird massives Blei denn tatsächlich in der Umwelt in nennenswerten Mengen in Lebensformen eingetragen? Gibt es belegte Fälle von unfallbedingten Freisetzungen massiven Bleis, die zu Umweltschäden geführt haben? Damit meine ich natürlich nicht Stäube, langfristige Exposition am Arbeitsplatz oder Lösungen im Abwasser sondern Stäbe, Barren, Bleche etc. Dabei habe ich die Einstufung wie bei UNNR 3550 oder 10 µm wie beim LC-Wert im Hinterkopf, und dieselbe prinzipielle Logik wie bei SV 152.
Aus Gefahrgutsicht würde ich hier die Nutzung von § 2(1) GGBefG überlegen.
Gruß
M.A.T.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
IATA-DGR (online) geplante Änderungen
von StefanMUC1 - 08.07.2025 13:07
ADR 2027
von Gerald - 08.07.2025 13:03
Nicht gefährlicher Abfall = kein Gefahrgut?
von Bergmannsheil - 08.07.2025 11:34
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3