Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer)
[Re: Peter06]
#39283
09.07.2025 15:48
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M.A.T.
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Hallo, Peter06 vielen Dank für diese Datei. Das sieht tatsächlich nach einer brauchbaren Methode aus, um hier eine praktikable Anwendung der EU-Einstufung zu erreichen. Frohes Schaffen Ihnen M.A.T.
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Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer)
[Re: M.A.T.]
#39349
18.07.2025 13:00
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Claudi
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Noch eine Ergänzung, die auch zu diesem Thema passt:
für ***Gemische*** lohnt ein Blick in 2.2.9.1.10.4.3 ADR: Für die ***chronische*** Gewässergefährdung (H410, 411, ab H412 wird es gefahrgutrechtlich uninteressant)) 2.2.9.1.10.4.3.4 b) Wenn hinreichende Daten über die chronische Toxizität (ECx oder NOEC) für das Gemisch als Ganzes vorliegen und der (die) ECx- oder NOEC-Wert(e) des geprüften Gemisches bei > 1 mg/l oder über der Löslichkeit in Wasser ist (sind): Gemäß ADR keine Notwendigkeit der Einstufung als langfristig gewässergefährdend. Das Gefahrstoffrecht kennt diesen Ausweg nicht, das Gefahrgutrecht jedoch.
Ich hatte sowas letztens (nicht im Blei-Kontext): ein Produkt mit H411, Fisch&Baum-Gefahrstoffpiktogramm, aber im SDB Abschnitt 14 "kein Gefahrgut". Das machte mich stutzig, aber nach Recherche ergab sich: es liegen Werte für dieses Gemisch vor und darüber ergab sich via 2.2.9.1.10.4.3.4 b): korrekt, kein Gefahrgut.
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Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer)
[Re: Claudi]
#39350
18.07.2025 13:07
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M.A.T.
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Hallo, Claudi, sehr guter Hinweis. Vielen Dank und frohes Schaffen. M.A.T.
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Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer)
[Re: M.A.T.]
#39417
31.07.2025 18:13
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gkleeberger
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Hallo, In der Industrie füllt bei vielen Produktionsvorgängen bleihaltiger Abfall an. z.B. Bleispäne, Bleikrätzen aus Schmelzprozessen, Bleiabfälle aus der Fertigung von Bleiprodukten wie Auswuchtgewichte für Räder usw.
Für einen ordnungsgemäßen Transport kann man problemlos UN2291 Bleiverbindungen, löslich, n.a.g. nehmen.
Gruß
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Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer)
[Re: gkleeberger]
#39418
01.08.2025 10:14
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Claudi
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Das passt aber nur, wenn das Material als giftig angesehen wird. Bei massivem Blei wäre das eigentlich eine Überklassifizierung.
Auswuchtgewichte als Fertigprodukte wären zudem Erzeugnisse, da passt UN2291 nicht und die Gefahrstoffeinstufung von massivem Blei wäre auch nicht relevant, da kein Stoff/ Gemisch.
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Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer)
[Re: BGG_17]
#39451
11.08.2025 09:38
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M.A.T.
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Hallo, und Danke. Sehr pragmatisch gedacht. Gruß M.A.T.
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Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer)
[Re: M.A.T.]
#39498
21.08.2025 16:56
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Claudi
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So richtig ausgegoren ist die Sache noch nicht.
Falls die M366 nicht schnell durch D gezeichnet wird, zumindest.
Problem:
Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Abfälle gilt nicht als Stoff noch Gemisch oder Erzeugnis im Sinne des Artikels 2 der CLP-Verordnung.
Es ist fraglich, ob, wenn keine konkreten Ökotoxizitätsdaten vorliegen, bezugnehmend auf ADR 2.2.9.1.10.5 eine Klassifizierung als umweltgefährdendes Gefahrgut vorgenommen werden muss oder darf, da ADR 2.2.9.1.10.5 auf die CLP-Verordnung verweist, diese aber Abfälle gleichzeitig ausnimmt.
Und die M366 spricht von metal alloys containing lead. Sind damit nur Legierungen gemeint oder auch Gemische (z. B. Erdaushub mit Blei)?
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