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Re: Entsorgung "infekter" Abfälle, richtig oder nicht?
ATHI
30.06.2026 16:10
. Siedlungsabfälle werden aber für gewöhnlich nicht verdichtet - unsere Presse hingegen schon. Die LAGA selbst untersagt das verdichten von Infektiösen Material. Wie bekomme ich das unter einen hut? Siedlungsabfälle werden meistens verdichtet. Für 180104 werden Nass-Pressen eingesetzt, die Flüssigkeiten zurückhalten können. Dieser Abfall geht direkt in die Verbrennung einer Hausmüllverbrennungsanlage, ohne den Umweg über eine Vorsortierungsanlage. Die Abfälle, die als infektiös eingestuft werden, gehen in 30-60l Medizinischen Einwegbehältern in die Sonderabfallverbrennungsanlage. Ich habe mir neulich eine Anlage angeschaut, die infektiöse Abfälle vor Ort sterilisiert/desinfiziert, da wird der infektiöse Abfall in Säcken reingeworfen und kommt als "ungefährlicher" Abfall wieder raus... ein Horror für jede FASi.
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Re: PPWR und Gefahrgut
NRiv
30.06.2026 14:23
Hallo Thomas
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. EIPA Stellungnahme hat uns auch erreicht.
Der Kunde als Erzeuger benötigt alle Informationen nicht nur zu unserem Produkt, sondern auch zu den verwendeten Packmitteln für den Transport. Habt ihr noch die Anfrage vom Kunden bezüglich der verwendeten Transportverpackungen (Paletten, Stretchfolie, Klebebänder)? Welche Dokumente werden mitgeliefert? Ich habe folgende Anfrage zu Transortpackmitteln erhalten: • Spezifikation oder technisches Datenblatt • Materialzusammensetzung (inkl. Gewichtsangaben) • Rezyklatanteil (falls vorhanden) • Angaben zur Recyclingfähigkeit • Angaben zur Wiederverwendbarkeit Welche Dokumente werden mitgeliefert? Danke, LG
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Zulassungsschein, Prüfbericht, Gutachten
ralfgrahneis19
30.06.2026 07:59
Hallo zusammen,
wir benutzen bei uns eine 4GV-Verpackung. Der Einfachheit halber haben wir nur zwei Größen dieser Kartonagen.
Bei einem Karton liegt uns der Zulassungsschein, Prüfbericht und ein Gutachten vor, bei dem anderen nur Zulassungsschein und Prüfbericht.
Meiner Meinung nach reicht es aus, wenn uns zu den entsprechenden Kartonagen nur der Zulassungsschein vorliegt, dort stehen ja alle relevanten Angaben wie Füllmaterial, Innenauskleidung etc. drin, oder gibt es eine Vorgabe, dass beim Versand (Benutzung dieser Kartonagen) auch ein Prüfbericht und ein Gutachten vorliegen muss?
Vielen Dank für eure Info´s im voraus.
Gruß Ralf
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Re: UN3543 in der Automobilbranche - was ist das?
M.A.T.
29.06.2026 07:42
Hallo, Phi_I, danke für diesen Hintergrund. Eine spezifische Freistellung für einzelne Produkte sehe ich aus den bereits genannten Gründen als grundsätzlich problematisch und anwenderunfreundlich, schon wegen der resultierenden Lobbyarbeit ("Ich-will-auch-ne Freistellung"-Effekt) und der weiter wachsenden Unübersichtlichkeit. Dabei gibt aus meiner Sicht die Kombination aus Anwenderverantwortung (für das Klassifizieren) und 2.1.2.6 i.V.m. GGBefG bereits alles her, was man für die sicherheitstechnische Abgrenzung braucht. Zumal gerne übersehen wird, daß mit Ausnahme explosiver Eigenschaften die Klassifizierung eben nicht Sache des Gesetzgebers ist! Es wird immer nach Entbürokratisierung gerufen - mit ein bißchen Kompetenz und Mut zur Eigenverantwortung ist sie greifbar. Ich hoffe mal, daß zumindest bei der ECE die Schlankheit der Vorschrift Vorrang vor Einzeleingriffen hat. Ihre Einschätzung bzw. RSEB muß ich natürlich teilen - nationale Sonderlocken halte ich für kontraproduktiv, sicherheitstechnisch und vollzugspraktisch. Auch wenn ich Beispiele wie RSEB 2-5 oder ADR 2.2.2.1.5 mit der Begründung "Erfahrungswerte" für sinnvoll halte! Gruß M.A.T.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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