Re: UN 3481 über 100 Wh im Straßentransport
Claudi
11.02.2026 10:25
Die Welt ist ein Dorf - zumindest die Gefahrgutwelt.
Ich habe genau das gerade im Posteingang. Herr Elbers, Ihre Erkenntnisse sind weitgehend korrekt, Batterie etwas über 5 kg, würde ich auch aufrunden auf 6 kg. x3 = 18 Punkte. Zum Rest ergänze ich mal in kursiv:
- Da die Batterie über 100 Wh liegt, fällt sie nicht unter die Kleinmengenregelung
Ja, genauer gesagt fällt sie nicht mehr unter die Erleichterungen nach SP 188 ADR
- Der Fahrer benötigt nur eine Unterweisung nach ADR 1.3, aber keinen ADR-Schein
Korrekt. Das ist eine Beförderung nach Freistellung 1.1.3.6 ADR (1000-Punkte-Regel).
Das Fahrzeug muss außerdem mit einem 2kg-Feuerlöscher (ABC-Pulverlöscher) ausgestattet sein.
Außerdem Beförderungspapier, ggf. gibt es das von der ebenfalls involvierten Spedition mit 3 Buchstaben?
Gefahrgutdaten: UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN, 9, (E), 1 Kiste, ... kg, Batteriegewicht . kg, Bef.kat. 2, 18 Punkte
- Der Absender muss bestätigen, dass die Batterie zu max. 30% geladen ist
Nein, im ADR gibt es keine Ladebegrenzungen, die Batterie darf auch voll sein. 30% gibt es nur im Luftverkehr für Batterien, die NICHT eingebaut sind (also solo oder mit Ausrüstung unterwegs sind.
- Die Versandkiste muss mit Adresslabel, Gefahrzettel der Klasse 9A und der UN-Nummer gekennzeichnet sein
ADR sagt: Gefahrzettel 9A und UN3481. Adresse macht Sinn, muss aber nicht zwingend drauf.
- Wir benötigen zur Beförderung keinen Gefahrgutbeauftragten, da die Sendung unter die 1000-Punkte-Regel fällt.
Korrekt.
Die Kiste ist übrigens geeignet, da sie in diesem Fall nicht bauartgeprüft sein muss (da Batterie in Ausrüstung, Verpackungsanweisung P903 (4)).