Re: Q-Value im SAP DJSMP 07.09.2026 09:52
Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Hallo, Ivan
zu dem Punkt "ausschließlich automatisierte"... nur der Hinweis, daß ein juristisch haftbar zu machender Mensch hier jede Entscheidung verifizieren und dafür einstehen und unterschreiben muß. Es ist also unabdingbar, will man Compliance ernst nehmen, daß in Ihrer Firma zumindest eine Person mit entsprechender Expertise vorhanden ist. Eine Software alleine wäre nicht satisfaktionsfähig unter ICAO-Regeln.
Gruß
M.A.T.


Ich denke nicht, dass er das vorhat, zumindest hoffe ich das nicht. :-)

Er möchte ein Programm, welches dem Bearbeiter in diesem Fall die DGD komplett erstellt. Der Bearbeiter prüft dann (mit entsprechender Schulung) und unterzeichnet. So sollte es ja heutzutage auch bei allen betrieblichen Prozessen laufen, denn die größte Fehlerquelle (Experte oder nicht) sitzt immer vor dem Monitor. :-)

In diesem Fall muss man aber sagen: Das wird nicht funktionieren. Die DGD ist, vor allem beim geschilderten "all packed in one" und beim Prüfen von staatlichen und Airline-Abweichungen eine rein händische Aufgabe ohne (von den Gefahrgutbezeichnungen mal abgesehen) Systemunterstützung.

Das kann sich mit KI durchaus in den nächsten Jahren ändern. Aber Stand heute geht da nix.

Der Gefahrgutcheck bei FX läuft beispielsweise schon seit einigen Jahren teilautomatisiert, indem die KI zu Beginn die Sendung analysiert und dem Checker je nach Routing, Sendungsinhalt (Gefahrgutklassen), etc. nur die Kontrollfragen zuordnet, die für die jeweilige Sendung von Belang sind. Alle anderen Kontrollfragen werden geblockt.
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