Re: Abfall mit Diethylether im Sommer?
JanRo
09.06.2026 12:09
Moin,
bei der UN1155 ist die P001 zugeordnet, wo auch Druckgefäße zugelassen sind. Die würde notfalls wohl auch hier gehen, weil nmK. Dieethylether bei 50 °C einen Dampfdruck von ca. 1,7 bar hat.
Temperaturkontrolliert zu befördern würde natürlich ein Umpacken ersparen; aber das muss ja nicht zwingend aus 2.2.3.2.2 ADR abgeleitet werden, da physikalischer Überdruck ja keine chemische Instabiliät bedeutet. Die gefährliche Zersetzung findet maximal in der Peroxidbildung statt, wenn die Kanister offen und unter Lichteinfluss gelagert und dann befördert werden. Der Ether wird ja wahrscheinlich über KOH oder NaOH gelagert, oder (@11010100112)? Dass eine Maßnahme (hier temperaturkontrolliert) zu treffen ist, könnte sich hier m.E. aus § 4 GGVSEB ableiten.
Alternativ könnte hier vielleicht noch eine Umverpackung mit Trockeneis gebildet werden. Das wäre vermutlich die einfachste Methode, auf nen ganzen Kühl LKW zu verzichten. Aber das wäre wohl auch nur bei kleineren Mengen praktisch.