Re: Thoriumnitrat als Gefahrgut und Abfall
M.A.T.
04.04.2026 18:38
Hallo, ich habe mit "Fabrikat" hier Bauchschmerzen. Schon wegen 2.2.7.2.4.1.3 c). Was Sie beschreiben ist für mich eine Umschließung, also eine Verpackung aber kein Fabrikat. Weil "Umschließung" die einzige Funktion ist. Die von Ihnen genannte UNNR ist daher m.E. nicht möglich. Und damit wäre was Sie als "Umverpackung" bezeichnen tatsächlich die "Umschließung als Vorstufe zum Versandstück", nicht die Umverpackung (= Handhabungserleichterung), entsprechend der Definition in 1.2.1.
Vielleicht könnten UN 2910 oder LSA-I überlegt werden? Für Nebengefahr wäre m.E. die SV172 bzw. 290 maßgebend, je nach UNNR.
Für Anleitung bei der Transportvorbereitung kann ich nur das herausragende Buch von Brandt/Kosbadt von 2011 empfehlen. Da die Prinzipien der Zuordnung sich nicht wesentlich geändert haben seither ist die Vorgehensweise unverändert praktikabel. Besonders der Teil 2 mit dem Schema 2.2.9 ist sehr informativ.
Gruß
M.A.T.