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Gefahrgut-Familie Springe zu neuen Beiträgen
Re: Feuerlöscher von anno dazumal DJSMP 13.08.2026 13:13
Mir ballert sofort die ehemalige GGAV Ausnahme 32 für die Bundeswehr durchs Hirn... :-)
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Industrie, Handel, Arbeitsschutz Springe zu neuen Beiträgen
Re: Notfallrufnummer auf MSDS DJSMP 13.08.2026 13:05
Ein SDB mit einer "24h-Transport Emergency Contact Nummer"? shocked
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Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN1950 Kuwait nach Deutschland DJSMP 13.08.2026 13:02
Wenn du das als Sonnenschutz auf deine Haut aufträgst, wird es schon als kosmetischer Artikel durchgehen. Aber dann würde ich das von dir im Selbstversuch vorführen lassen. Welche Farbe möchtest du denn auf deiner Haut? Sonnenbraun? wink
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Re: Prüfung Gasdruckbehälter DJSMP 13.08.2026 12:59
Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
Hallo an die Experten,

Antwort eines Lieferanten: "unsere Zylinder haben eine Zulassung nach ISO 7866:2012 + AC:2014. Eine „klassische“ Bauartgeprüfte Verpackung sind die ISO-Zylinder nicht, gelten aber aufgrund der entsprechenden Prüfverfahren dahinter als geeignet."

"Ersetzt" diese Zulassung gem. Norm eine Bauartprüfung vollwertig und die stabile Außenverpackung würde ausreichen?

Oder sollte ich diese Zylinder in 4G-Kisten versenden?

Besten Dank schonmal in die Runde!


Wie sehen die Zylinder denn aus und welchen Fassungsraum haben die?
Sind Gase drin, die nach Veerpackungsvorschrift 200 verpackt werden oder andere?
Auf welchem Verkehrsträger soll versendet werden?
Sind die Ventile geschützt oder nicht? Muss ein zusätzlicher Schutz erfolgen?

Die meisten mir bekannten Gasflaschen sind nicht UN-Druckgefäße sondern "nach einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk und den allgemeinen Vorschriften... ausgelegt, gebaut, kontrolliert, geprüft und zugelassen". In 6.2.3 ADR wird auf die Vorschriften in 6.2.1 verwiesen. Die ISO 7866:2012 wird dort explizit aufgeführt. Die gleiche Herleitung gelingt auch in der IATA-DGR von 6.2.3 auf 6.2.2.

Die Verpackungen (bzw. die anzugebenden Versandstücke) nach VA 200 sind für mich zunächst die Gasflaschen (cylinders). Müssen diese nicht zusätzlich geschützt werden, sind die Kisten drum herum Umverpackungen (Overpacks).

Aber es gibt ja u.U. zusätzliche Verpackungsvorschriften für Klasse 2 für Gasflaschen mit Ventilen, die extra geschützt werden müssen. Bei den "Schutzkisten" nach 4.1.6.8 e) ADR bzw. den "Außenverpackungen" nach 4.1.6.1.8 IMDG-Code und 5.2.0.8 (e) IATA-DGR bzw. im Luftverkehr bei den geforderten Außenverpackungen für Flaschen bis 1 L Fassungsraum nach VA 200 bin ich persönlich bei der Angabe des Versandstücks bei dem Äußeren (also z.B. Pappkiste). Das ist für mich keine Umverpackung sondern das Versandstück.

Der ADR-Begriff "Schutzkiste" statt wie bei den anderen Verkehrsträgern "Außenverpackung" lässt natürlich Raum für Interpretationen...

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Re: Innenverpackung für Pharma - kein UN-Code DJSMP 13.08.2026 12:33
Ob diese Pouches für Pharma-Produkte als Innenverpackung zugelassen sind, kann man so pauschal nicht beantworten. Das ist eine Einzelfallentscheidung für jedes (Gefahrgut-)Produkt. Weiterhin muss der Verkehrsträger geprüft werden. Luftverkehr hat teilweise andere Regelungen als Land -und See.

Wie schon beschrieben, brauchen Innenverpackungen keine UN-Prüfungen, wohl aber in bestimmten Fällen Innendruckprüfungen. Für Versandstücke sind ggf. trotz nicht notwendiger UN-Prüfung Fallprüfungen vorgeschrieben.

In einigen Verpackungsanweisungen sind weiterhin konkrete Angaben zum Material der Innenverpackungen enthalten.

Vielleicht teilst du mal die UN-Nummern und die Verkehrsträger, über die versendet werden soll. Dann könnte man detailliert schauen.


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Re: ASP Verschlüsse Splint im Baumuster DJSMP 13.08.2026 12:23
Ich bin da bei tsteinhauser. Es kommt darauf an! :-)

In einem (deutschen) Zulassungssschein ist der Prüfbericht der Basisprüfung (und eventuelle Nachprüfungen) angegeben, der für die Zulassung maßgebend war. Dort müsste man rein sehen. In der Praxis leider ein Ding der Unmöglichkeit.

Diese Dokumente werden nicht automatisch veröffentlicht. Man müsste hierzu die Zulassungsscheine einsehen und die jeweiligen Prüfberichte beim jeweiligen Hersteller anfordern. Selbst wenn man sie überhaupt bekommt ("Geschäftsgeheimnisse"), ist das ein Kampf von Don Quichotte gegen Windmühlen.

Daher lieber die Splinte rein, wenn die Öffnungen dafür vorhanden sind.
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Re: Gasflaschen Luftverkehr DJSMP 13.08.2026 11:39
Ich hab dir ne WhatsApp geschickt. Wo solls denn hingehen?
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