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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Neuerung SÜG/ SÜFV - betrifft Sicherungspläne M.A.T. 16.01.2026 14:53
Generell gehe ich von Bestandsschutz aus, denn sonst wäre eine explizite Altlastenregelung getroffen. Also kein Handlungsbedarf.
Überdies denke ich nicht daß von denen, die GG hier einbezogen haben, jemand ernsthaft die Materie durchdrungen hat. Bei der Expertenanhörung, die ich life verfolgt habe, war das von keiner Seite aus ein Thema.
Gruß
M.A.T.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: M361 Gefahrgut-Man 16.01.2026 13:05
Vielen Dank nochmal an alle!
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Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: Bestätigungsformular max.30% Ladekapazität DJSMP 16.01.2026 11:29
Ursprünglich geschrieben von: Claudi
@DJSMP:
Die 25% Batterieanzeige bei eingebaut ist ja (bisher, toi toi toi) nur eine Empfehlung, wieso lasst ihr euch die bescheinigen?


Wer ist denn der Depp, wenn der nicht zu 30% SOC geladene eingebaute Akku eines Geräts (bzw. der, der zu mehr als 25% Batterieanzeige führt) hoch geht? Richtig! Der Unterzeichner der DGD! Warum sollte ich mich darauf einlassen? Wenn was passiert, sagt mir der Richter doch klar: Hätten Sie mal lieber das getan was Sie tun SOLLTEN!

Bei einem OP Tisch ist der Akku beispielsweise unten eingeklickt und erfährt kaum mehr Schutz oder Abschirmung als bei beigelegt. Bei vielen herkömmlichen E-Bikes sitzt der Akku im eingebauten Zustand irgendwo äußerlich am Rahmen oder hinten auf dem Gepäckträger und liegt frei. Es gibt sicher einen Haufen weiterer Beispiele, bei denen die Einstufung eingebaut gilt, aber der Akku in Wirklichkeit keinen Schutz durch die Ausrüstung erfährt oder diese den Akku abschirmt.

Warum sollten wir also einen Unterschied zwischen einzeln, beigelegt und eingebaut machen?

Entweder vertraut man den Feuertests der FAA und nimmt mit, dass bei einer Ladung bis zu 30% SOC das Ganze glimpflich ausgeht und führt es generell für alle Lithium-Ionen-Batterien unabhängig vom Zustand ein. Oder man lässt es bleiben. So ist es kompletter (lobbygesteuerter) Unsinn! Bisher war ja elbst beigelegt "sicherer" als einzeln. :-)
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Re: Transport mit Privatfahrzeug im Firmenauftrag JP 16.01.2026 08:50
Ihr habt mir mit Euren Antworten schon sehr weitergeholfen. Manchmal muss man einfach mal außerhalb seiner "Bubble" denken und die Tomaten von den Augen nehmen. Ich habe mir nie Gedanken über die Zweckbestimmung des Gefahrgutes gemacht. Aber es steht ja eindeutig im ADR drin und damit werde ich zukünftig auch argumentieren.
Vielen lieben Dank :-)
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