Hallo DJSMP,
Der BLFA ist für mich ein vollkommen intransparent agierendes Gremium. Normalerweise gehören die Protokolle beim BMV veröffentlicht.
Da gebe ich Dir vollkommen Recht. Ich hatte mich vor längerer Zeit an BMV gewendet, und die gleiche Frage gestellt, leider habe ich zur Antwort erhalten, dass es nicht vorgesehen ist. Komisch nur, dass ein anderer BLFA das veröffentlicht!
Dazu kommt noch, dass das BMV alle Anfragen, selbst die mit globaler Relevanz, seit einiger Zeit immer auf die Landesbehörden delegiert, wo sie dann, zumindest in Sachsen,
Auch hier muss ich Dir Recht geben. Ich hatte mich schon öfters an das BMV gewandt, vor allen bei meiner Rescheren zur Geschichte der "UN-Nummer", als ich mich dann an die UNECE gewandt hatte, habe ich eine Antwort erhalten, aber mit dem Hinweis, ich sollte mich doch an die zuständige Behörde in Deutschland wenden. War ja nicht mehr notwendig, ich hatte ja die nötigen Informationen.
Wenn ich mich, hier in Bayern, an die zuständige Behörde wende, dann habe ich im Allgemeinen innerhalb von 24 Stunden eine Antwort. Das funktioniert auf jeden Fall besser.
Ja, ich kenne Deine Meinung dazu und akzeptiere sie auch. Aber als alles noch über die IHK Schwaben lief, hatten wir doch öfters Informationen, an welche wir sonst nicht gekommen wären. Über den Weg könnte man streiten. Dazu muss ich aber sagen, dass die Merkblätter, welche damals die IHK Schwaben auf ihrer Homepage veröffentlicht hat, doch für den Ein oder anderen sehr hilfreich waren, zumal sie aller zwei Jahre recht schnell dem neuen ADR angepasst wurden.
Seit das zur IHK Ulm gegangen ist, kann man nur noch davon träumen, mir tun in diesem Zusammenhang die Neuen im Gefahrgutrecht natürlich auch die Älteren leid, da diese Quelle endgültig versiegt ist.