Re: SÜG: Unternehmen mit sicherheitsüberprüften MA?
Dieter2010
02.03.2026 07:19
Hallo zusammen,
bzgl. der Änderung des SÜG wird immer der Sicherungsplan als Grundlage für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen angeführt.
Wie sieht es mit dem Personal aus, dass sicherheitsempfindliche Tätigkeiten ausübt oder dafür eingesetzt wird, z.B. die Anlieferung/Befüllung von Propan in Tanks entgegennimmt u. überwacht, so wie es im Sicherungsplan aufgeführt ist, muss dieser Personenkreis nicht sicherheitsüberprüft werden?