Re: IMO-Erklärung Unterschrift Bestellung
DJSMP
28.04.2026 07:06
Meiner Meinung nach kann A schon Versender bleiben und B die Pflichten übernehmen. Nur muss die Beauftragung klar und schriftlich geregelt sein. Ebenso ist natürlich sicher zu stellen, dass B alle notwendigen Informationen zum Gefahrgut, zur Verpackung usw. von A erhält. A ist natürlich anzuraten, sich den korrekten Versand von B ebenfalls dokumentieren zu lassen (Checklisten, Fotos, etc.).
§17 GGVSee spricht von "Der Versender und der Beauftragte des Versenders". Das wäre ja genau die Konstellation, die vorliegt. B ist der Beauftragte von A. §6 GGVSee fordert, dass das Beförderungsdokument (IMO Erklärung) die Inhalte "Namen und die Anschrift der ausstellenden Firma sowie den Namen desjenigen, der eigenverantwortlich die Pflichten des Unternehmers oder Betriebsinhabers als Versender wahrnimmt" enthalten muss.
Natürlich kann diese Konstellation zwischen A und B niemals auf Zuruf funktionieren. Hier braucht es eine schriftliche Beauftragung (Vertrag), einen klaren Prozess und eine nachvollziehbare Dokumentation.