Re: Sicherungsplan wirkungslos
Gerald
04.12.2025 11:52
Hallo Claudi, Aber ich denke auch nicht, dass jemand einfach zufällig auf nen LKW guckt (Aufbruch/ Einbruch) und dann denkt "Wollte eigentlich lieber Elektronik oder Zigaretten klauen, aber Munition ist auch ok, Zumal das ja keine geringe Menge war, dass muss ja auch irgendwie transportiert werden, und mit dem Leiterwagen geht es schlecht. Warten wir mal die Zeit ab, wenn wir vielleicht mehr erfahren. Mir gibt das schon zu denken, wie einfach man an Munition kommt! Aber da gibt es noch ganz andere Baustellen.
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Re: Batterielabel < 20/100Wh / > 20/100Wh auf Paket
M_a_r_k
04.12.2025 10:23
Hallo Phil,
danke dir für deine weiteren Ausführungen.
Und deinen Punkt bzgl. der 1000 Pkte. Regel ist es nochmals wert, über den Prozess zu schauen. Klar, wenn ich alle Batterien als reguläres Gefahrgut erfasse/versende, dann mindere ich meine Punkte, sprich die Versandmenge / Beförderungseinheit.
Mein Ansatz war eher dahingehend, dass ich zwar SV 188 Batterien und reguläre GG Batterien in ein Paket packe, aber in diesem Fall "nur" das Paket mit dem Gefahrzettel 9A auszeichne. Könnte das klappen? Innerhalb der 1000 Pkte. Berechnung kommen dann nur die GG Batterien zur Berechnung (sollte seitens IT möglich sein).
Einem Kontrollorgan könnte dies ja egal sein, da aus meiner Sicht die größte Gefahr mit einem 9A Label erkennbar ist.
Viele Grüße Mark
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Re: Kältemaschine UN 2857
BGG_17
04.12.2025 08:44
Bereite dich schon mal vor, dass die Reederei ein MSDS haben will und dann nicht versteht, warum dort UN1078 drin steht, auf der IMO-Erklärung aber UN2857. Dann musst du denen den Unterschied erklären und drauf hinweisen, dass es für Maschinen kein MSDS gibt, deswegen auch im MSDS auch nicht UN2857 drin stehen kann/ muss.
Da kann ich nur zustimmen und kann nur empfehlen für solche Produkte ein Sicherheitsinformationsblatt zu erstellen. Das nimmt uns sehr viel Erklärungsarbeit ab. Am Ende des Tages braucht der Sachbearbeiter nur ein Dokument, auf dem die UN Nummer nochmal bestätigt wird.
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Re: Die UN 38.3-Norm und SV188
Claudi
04.12.2025 05:55
Das Test Summary muss vorhanden sein bzw. man muss sich vergewissern, dass es eines gibt als Nachweis, dass die Batterie einem geprüften Typ entspricht. Mitgeben muss man es NICHT, aber bereithalten, falls jemand (z. B. Spediteur, Airline, Kunde, Behörde) danach fragt.
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LH-08
duldinger
03.12.2025 09:21
Unter Punkt 2 fehlt (lt. englischer Version) der letzte Absatz: "Diese Verbot gilt nicht für UN3481, UN3091 und UN3552, die nach Teil II der PI 966, 967, 969, 970, 977 und 978 vorbereitet wurden."
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OZ-10
duldinger
03.12.2025 07:56
In der Auflistung unter Punt 2 ist beim letzten Eintrag (UN 3091...) wieder Teil II angegeben. Das stünde aber im Widerspruch zu OZ-09. Laut englischer Fassung muss es an dieser Stelle "... in Übereinstimmung mit Teil I der VA ..." heißen.
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