Re: PPWR und Gefahrgut
Uta Sabath
14.05.2026 18:52
Hallo zusammen,
hier hilft der Artikel 2 der PPWR weiter:
Artikel 2
Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für alle Verpackungen, unabhängig von dem verwendeten Material, und für alle Verpackungsabfälle, unabhängig davon, ob diese Verpackungen in der Industrie, in sonstigen Herstellungs-, Einzelhandelsoder Vertriebsunternehmen, in der Verwaltung, im Dienstleistungsbereich oder in Haushalten verwendet werden oder diese
Verpackungsabfälle dort anfallen.
(2) Diese Verordnung gilt unbeschadet der Bestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG hinsichtlich der Bewirtschaftung gefährlicher Abfälle sowie der für Verpackungen geltenden rechtlichen Anforderungen der Union, beispielsweise in Bezug auf Sicherheit, Qualität, Gesundheitsschutz und Hygiene von verpackten Erzeugnissen, und der Beförderungsvorschriften. Im Falle eines Konflikts zwischen der vorliegenden Verordnung und der Richtlinie 2008/68/EG hat jedoch die Richtlinie 2008/68/EG Vorrang.
Viele Grüße
Uta