Re: Freistellung 2.2.3.1.1 des ADR M.A.T. 15.07.2026 14:13
Grüß Gott,
Ursprünglich geschrieben von: Michael
Hallo,

ich würde die Definition "über ihren Flammpunkt erwärmt zur Beförderung aufgegeben" so verstehen, dass dies der Fall ist, wenn diese Temperatur künstlich erzeugt und gehalten wird.


so verstehe ich das auch.
Gruß
M.A.T.
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