Re: Sicherungsplan wirkungslos
Claudi
04.12.2025 09:29
Sicherlich wird die BW noch zusätzliche Auflagen haben, damit denen normalerweise nix abhanden kommt...
Aber ich denke auch nicht, dass jemand einfach zufällig auf nen LKW guckt (Aufbruch/ Einbruch) und dann denkt "Wollte eigentlich lieber Elektronik oder Zigaretten klauen, aber Munition ist auch ok, nehm ich mal mit...".
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Re: Batterielabel < 20/100Wh / > 20/100Wh auf Paket
Phi_l
04.12.2025 09:22
Hallo Mark,
wie gesagt, der Gefahrzettel ersetzt nicht das Batteriekennzeichen aber auf der anderen Seite bringt einem die SV 188 nicht viele Vorteile, wenn man sowieso ein reguläres Versandstück für die Batterien benötigt, die die SV 188 nicht in Anspruch nehmen können. Insofern wäre mein pragmatischer Ansatz, wenn ich sowieso einen Teil der Batterien regulär befördern muss, alle Batterien regulär zu befördern und, wie von Dir geschrieben auf die SV 188 zu verzichten.
Sofern die Batterien nicht in Ausrüstung oder mit Ausrüstung verpackt sind, wäre mein Versandstück nach SV 188 ja auf 30 kg begrenzt und es müsste de facto mindestens eine Zulassung mit Y-codierung haben. Der aus meiner Sicht einzige Vorteil in der Praxis wäre dann, dass diese Batterien (nach SV 188) nichtmehr in die Berechnung der 1000-Punkte einfließen würden. Aber sowas im Fall einer Kontrolle dann auseinanderzudividieren wäre mir den Aufwand nicht wert, wenn ich sowieso ordnungsgemäße Versandstücke für den regulären Transport für die übrigen Batterien brauche.
Sollte ich aber besonderen Wert darauf legen, so viele Batterien wie möglich nach SV 188 zu versenden um mehr "Punkte" übrig zu haben, dann würde ich persönlich getrennte Versandstücke bilden wollen und diese dann in Umverpackungen bündeln. Dann ließe sich das auch "sauber" im Beförderungspapier festhalten.
Wie gesagt, mit der Gefahrenkommunikation hat das alles eigentlich nichts zu tun, es geht eher um Formalitäten und aus meiner Sicht noch den Möglichkeiten der "1000-Punkte-Regelung".
LG Phil
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Re: Trockeneisschulung UN1845
moerser
04.12.2025 09:13
Der Arbeitsschutz sagt: Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten -> Betriebsanweisung -> (mindestens) jährliche Unterweisung notwendig. Unterweisungspflicht hört bei Aushilfen nicht auf.
Wenn mir jemand eine Gefährdungsbeurteilung zu Arbeiten mit Trockeneis zeigt, in der er kein Gefahrenpotenzial erkannt hat, würde ich ihn fragen, ob er das ernst meint. das ist ja alle richtig, beantwortet aber meine Frega nicht. Hier geht es nicht um eine Unterweisung zum Umgang mit Trockeneis sondern um eine verpflichtende Schulung mit Prüfung und Zertifikat nach den Luftfrachregeln. Siehe Beispiel: https://www.gefahrgut-nord.de/pk-1-trockeneis-un1845/
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Re: Kältemaschine UN 2857
BGG_17
04.12.2025 08:44
Bereite dich schon mal vor, dass die Reederei ein MSDS haben will und dann nicht versteht, warum dort UN1078 drin steht, auf der IMO-Erklärung aber UN2857. Dann musst du denen den Unterschied erklären und drauf hinweisen, dass es für Maschinen kein MSDS gibt, deswegen auch im MSDS auch nicht UN2857 drin stehen kann/ muss.
Da kann ich nur zustimmen und kann nur empfehlen für solche Produkte ein Sicherheitsinformationsblatt zu erstellen. Das nimmt uns sehr viel Erklärungsarbeit ab. Am Ende des Tages braucht der Sachbearbeiter nur ein Dokument, auf dem die UN Nummer nochmal bestätigt wird.
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Re: Die UN 38.3-Norm und SV188
Claudi
04.12.2025 05:55
Das Test Summary muss vorhanden sein bzw. man muss sich vergewissern, dass es eines gibt als Nachweis, dass die Batterie einem geprüften Typ entspricht. Mitgeben muss man es NICHT, aber bereithalten, falls jemand (z. B. Spediteur, Airline, Kunde, Behörde) danach fragt.
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LH-08
duldinger
03.12.2025 09:21
Unter Punkt 2 fehlt (lt. englischer Version) der letzte Absatz: "Diese Verbot gilt nicht für UN3481, UN3091 und UN3552, die nach Teil II der PI 966, 967, 969, 970, 977 und 978 vorbereitet wurden."
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OZ-10
duldinger
03.12.2025 07:56
In der Auflistung unter Punt 2 ist beim letzten Eintrag (UN 3091...) wieder Teil II angegeben. Das stünde aber im Widerspruch zu OZ-09. Laut englischer Fassung muss es an dieser Stelle "... in Übereinstimmung mit Teil I der VA ..." heißen.
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