Re: IMO-Erklärung Unterschrift Bestellung
HSEImker
27.04.2026 12:29
Moin zusammen,
ich bin auf einen ähnlichen Fall gestoßen und kann die Frage anhand von IMDG, GGVSee etc. nicht abschließend sicher beantworten – daher würde mich eure Einschätzung interessieren.
Die Logistiktochter B (eigenständige GmbH) übernimmt für die Konzernmutter A den Versand von Gefahrgut, u. a. im Seeverkehr. B betreibt die Lagerhaltung, verpackt die Sendungen, erstellt die IMO-Erklärung, unterzeichnet diese durch eigene Mitarbeitende und übergibt an den Beförderer. In der IMO-Erklärung wird jedoch A als Absender/Versender angegeben. Zwischen A und B bestehen keine vertraglichen Regelungen, Beauftragungen oder Pflichtenübertragungen.
Nach meinem Verständnis ist dieses Vorgehen so nicht zulässig, da die Absenderverantwortung (inkl. IMO-Erklärung) nicht „faktisch“ ohne klare Beauftragung übernommen werden kann.
Ich sehe aktuell zwei saubere Lösungsansätze:
Variante 1: B wird Versender. B tritt offiziell als Versender auf und übernimmt die entsprechenden Pflichten. A bleibt ggf. Auftraggeber (z. B. im Straßentransport).Voraussetzung wäre ein klar geregelter Dienstleistungsvertrag sowie eine saubere Dokumentation der Rollen.
Variante 2: A bleibt VersenderA bleibt formell Versender und beauftragt B per Dienstleistungsvertrag mit der operativen Abwicklung, einschließlich Erstellung der IMO-Erklärung. Zusätzlich erfolgt eine klare Pflichtenübertragung (z. B. wer die Erklärung unterzeichnen darf). Die Überwachungs- und Gesamtverantwortung verbleibt jedoch bei A.
Wie seht ihr das? Haltet ihr das aktuelle Vorgehen ebenfalls für problematisch? Was meint ihr? fehlt aus eurer Sicht noch etwas Wesentliches?
Danke euch vorab!
Gruß aus Ostfriesland.