Re: PPWR und Gefahrgut
tsteinhauser
15.05.2026 08:42
Hallo Uta,
ich fürchte, dass der Artikel 2 (2) an dieser Stelle nicht weiterhilft:
a) die Aussage der Kommission im FAQ-Dokument ist tatsächlich eindeutig: Nur wenn Verpackungen tatsächlich für Gefahrgut benutzt werden, gilt die Ausnahme.
b) Ich sehe hier auch keinen Konflikt zwischen PPWR und ADR, da das ADR grundsätzlich Verpackungen mit Recyclat zulässt. Seitens der PPWR wird gefordert "Bitte verwende Verpackungen mit PCR-Anteil, wenn Du kein Gefahrgut versendest"
Ob die Formulierung der Ausnahmen für die Gefahrgutverpackungen in den Artikeln 6, 7 und 29 praxistauglich ist, steht m. E. auf einem anderen Blatt...
Viele Grüße
Thomas