Grüß Gott zusammen. 1. Thematisch im Anschluß an die Nummer 26-0019 (s.o.) eine weitere Erklärung zu den Versandpapieren. Die 26-0003 betreffend § 172.201(a)(1) sagt: Diese Bestimmung gilt nur für eine gemischte Ladung aus GG und nicht-GG. Zudem dürfen zusätzliche Vermerke nicht im Widerspruch zur Versandbezeichnung stehen. 2. Teilentladung von IBC von einem Lastwagen ist das Thema von 25-0073. Diese ist derzeit nicht zulässig; Grundlage ist § 177.834(h). Eine Änderung ist mit der zukünftigen § 177.834(h)(1) in Aussicht. 3. Ein "bulk packaging", das nicht den Kriterien eines IBC entspricht aber die Anforderungen gemäß § 171.8 erfüllt darf zur Beförderung von Flüssigkeiten der Klasse 9 über Land verwendet werden. Dies ist die Quelle. Gruß M.A.T.