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Re: Kundenanfrage Kontaminierte Filter DJSMP 01.09.2026 06:27
Ich habe nicht geschrieben, dass LQ versendet werden soll. Das rede ich meinen Teilnehmern auch immer aus.

Es ging um die UN 3363 Gefährliche Güter in Gegenständen. Dort dürfen nur nach LQ zulässige Gefahrgüter in LQ-Mengen enthalten sein, um diese UN-Nummer zu nutzen.

Die "großen" UN-Nummern mit Gegenständen, z.B. UN 3547, sind im Luftverkehr verboten.
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Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: Modul A /B DJSMP 01.09.2026 06:16
Danke an Claudi für die Klarstellung.

Es wird für jeden beteiligten Mitarbeiter in jedem Fall eine aufgabenbezogene Schulung nach dem jeweiligen Modul benötigt. Diese kann natürlich nach der entsprechenden Anforderungen (z.B. nur EQ) gestaltet werden. Die Orientierungshilfe des LBA kann herangezogen werden.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: RID 2025 Fehlerverzeichnis Gerald 31.08.2026 12:46
Hallo M.A.T.,
Antwort auf
Schade, daß im BGBl. nicht schon die Änderungen für 2027 berücksichtigt sind.


Das sind vielleicht Träume, welche leider nicht in Erfüllung gehen werden, vor Februar 2027 wird da nichts geschehen, vielleicht sogar noch später, die Anpassung der GGVSEB zum ADR 2025 sind ja auch erst am 19.Juni 2025 gekommen!
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
sonstige explosionsgefährliche Stoffe = SprengG Gerald 31.08.2026 11:57
Hallo,
es gibt eine Klarstellung von der BAM zu Ammoniumperchlorat, welches nach ADR Kapitel 3.2 als UN 0402 bzw. UN 1442 eigestuft ist.

Interessant ist dabei, obwohl UN 1442 nach ADR Klasse 5.1 ist, aber trotzdem muss das Sprengstoffgesetz, mit all seinen Bestimmungen, eingehalten werden!

Die sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen stehen z.b. im Sprengstoffgesetz Anlage II Stoffgruppe A; B und C.

Trinitrophenol (Pikrinsäure) steht unter der Nummer 7 bei der Stoffgruppe A und hat die UN 0154 bzw. UN 1344 oder

Disuccinoylmonoperoxid, als Bernsteinsäure bezeichnet und steht unter der Nummer 7 bei der Stoffgruppe B und

Azodiisobutyronitril (AIBN) steht unter der Nummer 1 bei der Stoffgruppe C und hat die UN 3234.

Es sollte also bei diesen Stoffen im Sicherheitsdatenblatt z.b. für 2,2'-Azobis-(2-methyl-propionitril) nachgesehen werden, nur wenn man nach der UN-Nummmer (3234) suche würde, könnte es sein, das man es nicht findet, da dieser Stoff Azodiisobutyronitril (AIBN) unter dem Eintrag UN 3234 SELBSTZERSETZLICHER STOFF TYP C, FEST, TEMPERATURKONTROLLIER nach ADR befördert wird.

Hierzu mal ein Beispiel Hochexplosiver Fund auf dem Weka-Gelände, hier war die Entsorgung gar nicht so einfach und nicht gerade Billig!

Klar gibt es noch andere Quellen z.b. die Altstoffliste oder die 50. Liste oder ein Bescheid von der BAM für sollche Stoffe, wo man nachsehen sollte, besser ist es immer den Hersteller Fragen, der sollte so was wissen!
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