Re: Anbringen von zusätzlichen Kennzeichen 6.5.2.2
Gerald
08.06.2026 16:08
Hallo Stefan, Wo im ADR könnte diesbzgl. stehen, dass wir das nicht dürfen und nur der Verpackungshersteller diese Kennzeichnung anbringen darf? Im ADR wirst Du nichts dazu finden, denn im Kapitel 1.4 ist der Hersteller nicht aufgeführt! In der GGVSEB § 25 steht in Ziffer 1: " darf an serienmäßig oder einzeln hergestellten .... und Großverpackungen die Kennzeichen ..., den Abschnitten 6.3.4, 6.5.2 und 6.6.3 ADR/RID nur anbringen, sofern diese der zugelassenen Bauart entsprechen und die in der Zulassung genannten Nebenbestimmungen erfüllt sind;"Ihr solltet Euch mit dem Hersteller in Verbindung setzen, um das Problem zu lösen, denn der blau markierte Teil muss erfüllt sein. Schließlich ist es seine Pflicht nach der GGVSEB §25, und da sollte er das Problem auch lösen!
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Re: UN3129
M.A.T.
08.06.2026 08:20
Hallo, bein Klassifizieren muß immer erst geklärt sein, welchen Aggregatzustand das Produkt hat (Gemisch = idR erst mal gasförmig oder fest, Lösung = flüssig) und was die Gefahren aller Komponenten sind. Um damit die Gesamtgefährdung beurteilen zu können müssen entweder die Komponenten einzeln zugeordnet werden ("Entzündbarkeit" etc. alleine reicht nicht, es muß der Grad (= VG) feststehen) oder, falls die Einzelgefahren durch die Mischung verschwinden, die Gesamtgefahr des Produktes bestimmt werden. Dann erst kann nach 2.2 und 2.1.3 eine Klassifizierung angegangen werden. Was bspw. heißt "reaktionsempfindlich" hier genau? Ist Ammoniak mit Giftigkeit und Ätzwirkung das einzige Reaktionsprodukt? Ohne alle Einzelgefahren geht es also nicht. Lediglich mit einem willkürlichen Handelsnamen kann man seriös nicht arbeiten. Das Verpackungsmaterial und die Verpackungsart etnscheidet sich dann anhand den zugordneten VA für die UNNR. Eine Überdruckentwicklung während der Beförderung ist idR ein Ausschlußkriterium, da instabile Produkte ("gefährliche Reaktion", 1.2.1) in den Klassen ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Bedingungen (Schutzatmosphäre, Phlegmatisierung) befördert werden dürfen. Gruß M.A.T.
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UN3394, VPG I - Gas Zylinder
MarcelHH
08.06.2026 07:50
Hallo zusammen,
ich erhielt die Frage von einem Kunden zum Thema UN3394, Kl. 4.2 (4.3), VPG I.
Frage - ist der unten beschriebene Gas Zylinder trotz nicht vorhandener UN-Zulassung verkehrsfähig mit UN3394?
Transport - ab China nach Deutschland auf dem Seeweg - nach Ankunft Deutschland Auslieferung per Straße zum Endkunden
Technisch - die UN3394 wird unter Inertgasen in einem Gas Zylinder "verpackt". - der Gas Zylinder hat keine UN-Zulassung und ist nach chinesischer Norm GB/T5100 gebaut - es existiert ein aktueller "Safety Performance Inspection Report" mit technischen Daten des Zylinders, welche Grundlage ist vor Exportprüfung in China - 20 Jahren "Haltbarkeit" mit Füllvolumen 450 L - Prüfdruck 3.0 Mpa - Betriebsdruck 2.0 Mpa
Nach Eigenrecherche habe ich eine eindeutige Meinung. Da ich bis dato aber noch nicht viele Berührungspunkte mit Gas Zylindern gehabt habe, freue mich daher auf Meinungen der Kollegen/Spezialisten :-).
Beste Grüße, MarcelHH
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Re: PPWR und Gefahrgut
tsteinhauser
08.06.2026 07:01
Hallo NRiv,
ich denke die Rechtslage ist sehr eindeutig: Wir "Lieferanten" von Gefahrgutverpackungen liefern eine neutrale, Standard-Industrieverpackung, die erst, wenn der Abfüller sein Produktlabel aufbringt, zur eigenen "Marke" wird.
Wir erhalten hier auch täglich Anfragen zur Konformität unserer Verpackungen, aber 98% unserer Kunden bezeichnen uns (völlig richtig) als "Lieferant" und wollen eben Informationen zur Verpackung, damit sie die Konformität bestätigen können.
Diese Einstufung wird von der Kommission so gesehen, und sie wird von allen Fachverbänden so gesehen (VCI, VMV, VDF, SERRED, EIPA). Wir liefern neutrale Industrieverpackungen ohne Markenlabel (unabhängig von der Gefahrgut-Kennzeichnung, die aus einem anderen Rechtsgebiet stammt).
Die Informationen zur Verpackung müsst Ihr als Lieferant so oder so liefern - auch wenn das in meinen Augen wieder nur unnötige Bürokratie ist: wir liefern die gleichen Industrieverpackungen wie seit Jahrzehnten, nur jetzt noch mit 10 Seiten Papier zusätzlich. Nachhaltiger wird dadurch keine einzige Verpackung.
Viele Grüße aus dem sonnigen Bayern :-)
Thomas
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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