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Großbatteriespeicher Kennzeichnung Lithium
Peter06
25.03.2026 11:40
Guten Tag,
leider kursieren diverse Beschreibungen im Netz, deshalb hier meine Anfrage an die Spezialisten.
Beschreibung / Transportbedarf: Es handelt sich um einen Großbatteriespeicher, bestehend aus 1720 Lithium-Ionen-Batterien. Neben den Batteriezellen sind noch Wechselrichter und anderes technisches Equipment im Container verbaut. Aber nichts, was die gespeicherte Energie selbst verbraucht. Ich werte es deshalb nicht als „Ausrüstung“. Für den Einbau der Komponenten wurden an dem CTU-Container Türen und weitere Öffnungen verändert und zusätzlich angebracht. Durch diese Umbauten verliert er nach meiner Einschätzung die Eigenschaft der Containerdefinition nach ADR 1.2.1. Müssen die in 1.2.1 aufgeführten Merkmale alternativ oder in Summe zutreffen? Der Container wird nach dem Transport exakt so dauerhaft aufgestellt. Ein tatsächlicher Container würde ja entleert und wiederverwendet.
Es gibt auch Argumentationen, die den Container als Beförderungseinheit auslegen und nach UN 3536 in Verbindung mit SV 389 klassifizieren. Wie ist dazu die Meinung?
Ist der Container durch die Umbauten denn eine „Kiste aus Stahl“ oder ein Verschlag/Gestell geworden, in das nach P903 (2) verpackt wird? Kennzeichnung dann als Packstück mit Gefahrzettel 9A auf zwei Seiten und UN 3480?
Beigefügt ein Bild mit Kennzeichnung UN 3480 und Gefahrzetteln nach 5.3.1.1.4. auf 4 Seiten. Wäre das korrekt?
Informativ: die Prüfzusammenfassung der Batterie liegt vor.
Danke für Unterstützung. Grüße, Peter
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Re: PPWR und Gefahrgut
tsteinhauser
25.03.2026 09:16
Hallo NRiv, die korrekte Antwort lautet: "Im Prinzip ja, aber..."  . Nach Artikel 7, Absatz 4-f gelten die Anforderungen von Artikel 7, Absatz 1 und 2 nicht für "Verpackungen, die für die Beförderung gefährlicher Güter gemäß der Richtlinie 2008/68/EG verwendet werden". Gemäß diesem "Wording" gilt die Ausnahme nur, wenn die Verpackung tatsächlich für den Transport gefährlicher Güter verwendet wird. Wird eine UN-zugelassene Verpackung für den Transport von Nicht-Gefahrgütern eingesetzt, müssen demzufolge die Anforderungen des Artikels 7 erfüllt werden (dies gilt ebenso auch für die Wiederverwendungsziele in Art. 29). Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll, ist mir persönlich ein Rätsel. Ansonsten glaube ich, dass unabhängig von den Regelungen in der PPWR, zukünftig auch Gefahrgutverpackungen mit einem Recyclatanteil angeboten werden - das regelt auch der Markt, in diesem Fall die Nachhaltigkeitswünsche der Verpackungsverwender. Viele Grüße Thomas
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Re: Beurteilung beschädigter Versandstücke
M.A.T.
25.03.2026 07:55
Hallo DJSMP, hallo zusammen,...Eine ähnliche Einschätzung habe ich auch selbst als Verantwortlicher für Gefahrgut bei uns im Unternehmen den Verantwortlichen für die Inbetriebnahme des neuen Distributionszentrums gegeben....
Hallo Ivan, dazu ist aus technischer Sicht zu sagen, daß mindestens innerhalb der 95%-Intervalle bei der stat. Probenahme keinerlei Schäden auftauchen sollten. Nach Ihrem Post ist aber leichte Beschädigung eher häufig. Darum muß die Anlage so modifiziert werden, daß solche Schäden nicht auftauchen. Denn auch wenn die GbV nicht für Luft gilt kann die zuständige Behörde sehr wohl kontrollieren und wenn dann festgestellt wird, daß die Grundeinstellung/-konzeption der Anlage für Fehler sorgt und das bekannt ist handelt es sich möglicherweise nicht mehr um einfache sondern um grobe Fahrlässigkeit, und im Extremfall Vorsatz. Das würde sich über höhere Bußgelder und, falls es zu Drittschäden kommt, der Prüfung von Strafbarkeit (der für den Anlagenzustand Verantwortlichen) niederschlagen. Will wohl niemand. Daß jede Zurückweisung am Flughafen auch Kosten verursacht ist ohnehin ein Argument. Für Hinweise zur QS kann man in der BAM-GGR 025 mal nachschlagen, das gibt ein Gefühl für das gewünschte Niveau. Viel Erfolg M.A.T.
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Re: Best Practice Beispiele für den Jahresbericht
Gerald
23.03.2026 12:29
Hallo Toxy, Ich bin noch ziemlich neu in der Gefahrgutwelt und habe nun zum ersten Mal die Aufgabe, bei der Erstellung des Jahresberichts mitzuwirken. Das Thema "Jahresbericht Gb" hatten wir hier im Forum schon oft, am Besten Du gibst recht in der "Suche" das Wort Jahresbericht Gb" ein, und schon kommen die entsprechenden Links. Hier in paar Beispiele: Beitrag Februar 2022 Beitrag März 2023. Und hier noch ein nützlicher Link zum Thema: BG RCI Mediencenter, im Merkblatt 002 findest Du im Anhang 4 ein Muster-Jahresbericht. Den Rest hat M.A.T. schon in seinem Beitrag geschrieben.
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