Re: Kennzeichnung HVO100
Gerald
24.01.2025 13:15
Hallo Udo,
Ansonsten wird eine "Gefahr" suggeriert, die überhaupt nicht vorhanden ist und es handelt sich somit auch nicht um eine "Überkennzeichnung".
Da habe ich mich vielleicht etwas Falsch ausgedrückt, aber für Deutschland würde die RSEB Ziffer 5-2 greifen, wo steht:
"Versandstücke, Tanks, Container, MEGC, MEMU und Beförderungseinheiten/Wagen, die zusätzliche, nicht geforderte Kennzeichen und Bezettelungen tragen, die jedoch auf eine vorhandene Gefahr im Sinne des Gefahrgutrechts hinweisen, begründen keine Ordnungswidrigkeit." Natürlich außerhalb der Bundesländer, welche die RSEB nicht eingeführt haben, nachzulesen unter
Einführung der RSEB.
Nun warten wir mal ab, was die RSEB 2025 dazu sagen wird.