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Chatbots auf Firmenseite
M.A.T.
31.07.2026 07:43
Hallo zusammen, ein hochinteressantes OLG-Urteil vom Mai dieses Jahres macht den Betreiber einer Firmenseite, die einen Chatbot eingebunden hat zur Beantwortung von Kundenanfragen, für dessen Antworten verantwortlich, nachzulesen hier unter Randziffer 64. Möglicherweise könnte das auch für Angebote gelten, die mittels eines Chatbots GG-Fragen beantworten. Gruß M.A.T.
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