Re: A70
StefanMUC1
06.08.2026 10:53
Hallo, StefanMUC1 Bei den Filtern dachte ich an Baumfisch bzw Kraftstoffreste im Kraftstoffilter. Gruß M.A.T. Bei modernen Fahrzeugen befindet sicher der Kraftstofffilter nicht mehr "motornah", sondern z.B. in der Tankentnahmeeinheit (Treibstoffpumpe) oder im Unterboden.
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Re: Prüfung Gasdruckbehälter
M.A.T.
05.08.2026 17:34
Nach meinem Verständnis wäre eine "Umverpackung" nur korrekt, wenn sie mehrere Versandstücke vereint oder ein einzelnes auf ne Palette kommt und z.B. umschrumpft wird. Kommt auf die zutreffende Verpackungsanweisung an, was die vorschreibt; für manche UNNR ist ja zB eine starre Kiste um die Flasche herum vorgeschrieben. Eine Flasche alleine kann je nach UNNR auch alleine das Versandstück sein. Unabhängig von der VA hielte ich je nach Größe eine quaderförmige Verpackung um eine Flasche aus Lasi- und Handhabungsgründen für besser, vor allem bei längeren Routen, VT-Umschlag oder besonders kleinen Flaschen. Gruß M.A.T.
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Re: MEGC - Aussprache
Gerald
05.08.2026 11:54
Hallo Jens, auch ich verwende in der Ausbildung die einzelnen Buchstaben, aber ich erläutere auch, was die einzelnen Buchstaben nach Abschnitt 1.2.1 bzw. 1.2.3 bedeuten.
Denn es gibt oder gab mal eine Frage in der Fahrerschulung, was die Buchstaben MEGC bedeuten würden, und aus diesem Grund arbeite ich auch mit der entsprechenden Bedeutung aus diesen Abschnitten.
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Re: "So schwer, das bewegt sich nicht"
M.A.T.
05.08.2026 10:05
Hallo, HSEImker, danke für die Beschreibung der Lasi hier. Wissen Sie vielleicht ob die Verschraubung denn noch intakt war nach dem Kippen - auf dem mir zugänglichen Bild ist das nicht sicher zu erkennen aber vermutlich ja. Damit wäre wohl die Lasi nicht zu beanstanden. Daß es sich nicht um ein Blatt sondern ein Turmteil handelte war mir klar, es ging ja aus meiner Quelle eindeutig hervor. Gruß M.A.T.
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Re: Interpretationen August 2026
M.A.T.
05.08.2026 08:48
Hallo 1. Gefäßreinigung. Für die Reinigung von Stahl- und Aluflaschen kann auch ein Laserverfahren eingesetzt werden, soweit es nicht in Materialabtrag resultiert. Die Fundstelle § 180.205(f)(6) ist beispielhaft zu lesen. Das ergibt sich aus Nummer 26-0059 2. Die Prüfverfahren für Gurtstraffer mit Aufblaselementen aus Airbags sind in 25-0157 Thema. 3. Liba. In 26-0051 wird über die Nutzung von UN 3480 zusammen mit UN 3536 entschieden und auf die Verantwortung des Absenders für das korrekte Klassifizieren verwiesen. Dabei wird speziell auf die Einhaltung der SV 389 hingewiesen. 4. Verpackung. In 26-0037 wird klargestellt, daß eine Änderung in den benutzten Werkstoffen / Qualitäten für eine UN-Verpackungszulassung nach § 178.601(c)(4) eine bestandene neue Prüfung Voraussetzung für die Neuzulassung ist. 5. Verbrennliche Flüssigkeiten und MP. In Nummer 25-0164 wird das Klassifizieren einer Flüssigkeit mit Flammpunkt > 60 °C und MP-Eigenschaft erläutert. Außerdem wird auf die rechtsförmliche Geltung der ICAO-TI (anstelle von IATA-DGR) hingewiesen. 6. Interessant ist, daß nichtkommerzielle Transporte von Behörden mit eigenen Fahrzeugen und Personal nicht den HMR unterliegen. Das betrifft Bundes-, Gliedstaaten- und örtliche Behörden. Fundstelle ist Nummer 25-0095. 7. In Nummer 25-0140 wird die Möglichkeit erklärt, bei innerstaatlichen Beförderungen eine "NA3082"-Nummer zu verwenden, wenngleich international die 3082 gelten würde. Auf die Mgölichkeit gemäß Section 172.101(b)(3), alternative Versandbezeichnungen zu verwenden, wird hingewiesen. 8. Liba. Auf die Interpretation von "Feuer" und "Zerlegung" in HBuK 38.3.4.8.3 geht Nummer 26-0015 ausführlich ein. Die Essenz ist, daß ohne sichtbare Flamme und ohne Beschädigung des Schirm der Test als bestanden gilt. 9. Recycling. Der Recycling-Begriff wird in Zusammenhang mit der korrekten Benennung von UN 3268 diskutiert. Interessant dabei ist daß die Auslegung darauf abstellt, ob der Gegenstand überhaupt schon in einem Fahrzeug eingebaut war. Andernfalls kann "recycled" allenfalls als zusätzliche Bemerkung, nicht aber als Teil der Versandbezeichnung, verwendet werden. 10. Liba. Die beliebten Aufsitzrasenmäher sind Gegenstand von Auslegung 25-0132. Der Mäher liefe unter UN 3171, könnte aber gemäß von den Erleichterungen in SV 134 profitieren. 11. Kleinbehälter mit Methan: Wenn Bestandteil eines Strahltriebwerks kann für den gesamte Gegenstand die Freistellung nach § 173.220 genutzt werden. 12. Versandpapiere: Über den Umgang mit fehlerhaft ausgestellen Papieren in der Beförderungskette gibt die Nummer 26-0019 Auskunft. Wichtig ist daß die Sendung erst weitergehen darf wenn der Fehler korrigiert wurde. Gruß M.A.T.
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Re: UN1950 Kuwait nach Deutschland
Claudi
05.08.2026 05:37
Außerhalb des Protokolls: es wäre wohl eine rechtliche Grauzone (?), wenn du versuchst, im Internet (reddit?) jemanden zu finden, der von Kuwait nach Deutschland reist, sich diese Dose bestellt und dir in seinem Gepäck mitbringt. Vielleicht kriegt er so ne Dose als persönlichen Bedarf im Gepäck ohne Fragen durch die Gepäck-Kontrolle. Zolltechnisch ist das natürlich ein geringwertiges Produkt und ein Geschenk für dich.
Sammlerstücke (ob Spraydosen, Kaffeebecher, Uhren etc.), die schwer zu beschaffen und selten sind (also genau sowas wie das hier), sind genau aus dem Grund so teuer. Weil kaum einer dran kommt und die, die dran kommen, entweder viel Geld ausgegeben haben oder sich nen Arm und ein Bein ausgerissen haben (z. B. selbst nach Kuwait reisen, die Produkte da ins Hotel liefern lassen/ abholen, im Gepäck nach Hause mitnehmen und hoffen, dass das als persönliches Gepäck betrachtet wird). Begrenzte Verfügbarkeit macht ein Sammelobjekt für Sammler besonders reizvoll. Und manchmal muss man sich damit abfinden, etwas nicht zu kriegen. Dadurch, dass die Sammelobjekte jetzt auch ausgerechnet Gefahrgut sind (statt Uhren, Kaffeebechern oder anderem harmlosen Kram), wird es freilich nicht leichter.
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Re: UN3129
DJSMP
04.08.2026 17:41
Hallo DJSMP,
wir verwenden hier 4GV-Verpackungen :-)
LG Ralf Dann verstehe ich es nicht. Ich kenne wie gesagt keine 4GV Verpackung, die ohne Kunststoffsack auskommt.
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Re: Freigestellte veterinärmedizinische Proben
DJSMP
04.08.2026 17:34
Hallo zusammen,
ich stehe aktuell vor einer Frage bezüglich der Klassifizierung beim Transport von veterinärmedizinischen Proben, die zur Fixierung in Ethanol eingelegt sind.
Nach 2.2.62.1.5.8 gehe ich davon aus, dass die Proben als "freigestellte veterinärmedizinische Proben" eingestuft werden können, sofern die Voraussetzungen an die Verpackung erfüllt sind..
Meine eigentliche Frage betrifft das Ethanol. Wird die Freistellung nach 2.2.62.1.5.8 durch den Zusatz von Ethanol gemäß 2.2.62.1.5.1 ADR außer Kraft gesetzt, sodass der Transport wegen der entzündbaren Flüssigkeit dennoch unter das ADR fällt? Wie sind eure Erfahrungen und wie handhabt ihr so einen Versand.
Viele Grüße fastsicher Von wieviel Ethanol sprechen wir denn und wie ist das in der Verpackung aufgeteilt? Ich habe die De Minimies Freistellung unter EQ im Hinterkopf. Dann hättest du auch für das Ethanol eine saubere Geschichte.
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Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
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A70
von M.A.T. - 06.08.2026 12:31
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