Re: Änderung GGVSEB bzw. GbV (Auszug) M.A.T. 11.09.2026 06:45
Hallo, vielleicht § 27 (3) GGVSEB analog anwenden? Ansonsten auf Basis des Schutzzieles der Vorschrift so lange, wie der Mitarbeiter (ab ADR 2027 - 1.3 - unabhängig von AN-Status) damit zu tun hat bis zu den fünf Jahren, die hier vorgesehen sind.
Sachlich hielte ich 2 Jahre für angemessen, da nach dieser Zeit schon wegen des biannualen Rhythmus´ eine Auffrischung angezeigt ist. Weniger jedenfalls nur, falls es Probleme gibt.
Gruß
M.A.T.
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