Re: IMO-Erklärung Unterschrift Bestellung
M.A.T.
20.04.2026 09:44
Hallo, ich darf dem Kollegen Madsen vollständig zustimmen. Die Bestellung und die Bescheinigung der aufgabengerechten Schulung haben schriftlich vorzuliegen. Ein mündliches "Machen Sie das mal eben" reicht nicht.
Die Unterschrift bezieht sich übrigens (sofern kein separates Packzertifikat ausgestellt wird) auch auf die Stauung, was bei LCL organisatorisch zu beachten ist!
Gruß
M.A.T.
Nachtrag: Damit die Stauung seegerecht ist muß die Schulung des Unterzeichners, soweit er für die Stauung im Container verantwortlich zeichnet, auch den CTU-Code umfassen. Eine auf GGVSee und IMDG-Code beschränkte Schulung wäre nicht ausreichend.