Selbstabholer - Verladerpflichten StefanMUC1 09.02.2026 09:29

Hallo Forumskollegen,

§2 GGVSEB Definition Verlader ist ja recht eindeutig.
"............Verlader ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert.

Wie verhält es sich, wenn die Ausgabe von Gefahrgut auf einem Werksgelände (kein LQ, <1000 Pkt) in kleinen Verpackungen erfolgt. Die physische Verladung durch einen Selbstabholer (Beförderer) findet jedoch nicht Vorort beim unmittelbaren Besitzer statt, sondern der Selbstabholer trägt das Gefahrgut zu seinem PKW trägt. Es könnte auch sein, dass der PKW sich auch nicht auf dem Werksgelände befindet.

Seht Ihr hier die abgebende Stelle noch in der Verladerpflicht?

a) auf Werksgelände
b) außerhalb Werksgelände


Könnte man sich in einem Übernahmeschein bestätigen lassen, dass der Selbstabholer für Ladungssicherung, Fahrzeugkontrolle etc. alleinig verantwortlich ist?

Vielen Dank im voraus für Eure Einschätzung!
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