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Unfälle, Feuerwehr, Brandschutz Springe zu neuen Beiträgen
Re: Batteriespeicher stationär StefanMUC1 24.07.2026 11:59
Ursprünglich geschrieben von: HSEImker
Ich kann die Lagerung in Kühlcontainern nur empfehlen. Denn auch im Seeverkehr werden Batterien meist in Reefer-Containern transportiert. In den Terminals wird die Temperaturüberwachung der Reefer häufig auf die Brandmeldeanlage (BMA) aufgeschaltet bzw. in die Meldeschleife integriert um proaktiv reagieren zu können. So haben wir es bei uns im Betrieb auch umgesetzt. Gerade wenn viele Kleinbatterien in Fässern gesammelt werden, kann man nicht ausschließen, ob dort defekte oder sogar kritisch defekte Batterien enthalten sind und natürlich die Pole abgeklebt sind. Von daher würde ich auf Vorsicht setzen.

Ein guter Bekannter von mir war einige Zeit als Brandschutzbeauftragter für eine Einzelhandelskette tätig. Ich war erstaunt wie häufig es in Supermärkten aufgrund der vorgeschriebenen Batteriesammlung zu Bränden kommt.


ACHTUNG!
Neue und unbeschädigte gebrauchte UN38.3 geprüfte Lithiumbatterien brauchen in der Seefracht KEINEN KÜHLCONTAINER!

Im UN38.3 T2 Test "Temperatur" wird mit 72 Grad C getestet

Die maximale Temperatur in einem Seecontainer kann maximal 70 Grad betragen. Im Container ist die Temperatur maximal 20-25 Grad C höher wie die Außentemperatur, aber auch nur wenn die Sonnenstrahlen in einem Einfallwinkel von 12° auf den Container treffen.

Denn auch im Seeverkehr werden Batterien meist in Reefer-Containern [i]
Bitte nicht von Entsorgungstransporten auf die komplette Seefracht schließen..

Danke!
Stefan
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte Springe zu neuen Beiträgen
Erfahrungen mit chinesischen Chemical Safety Label Ivan 24.07.2026 09:08
Hallo zusammen,

Wir beschäftigen uns aktuell mit den chinesischen Anforderungen an Chemical Safety Labels für den Export nach China. Hat jemand dieses Thema bereits umgesetzt und kann seine Erfahrungen teilen? Für den Export unserer Produkte nach China müssen wir zusätzlich zu den Gefahrgutkennzeichnungen auch die chinesischen Chemical Safety Labels gemäß den nationalen GB-Standards sowohl an Innen als auch an Außenverpackungen anbringen. Wir suchen derzeit nach einer praxistauglichen Lösung und würden gerne wissen, wie andere Unternehmen diese Anforderung umgesetzt haben. Nutzt ihr ein separates China-Label oder ein globales Etikett, das die chinesischen Anforderungen ebenfalls erfüllt?

Vielen Dank im Voraus
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Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 1950, Class 2.1 Jacob Madsen 23.07.2026 09:00
Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Anmerkung:
Auch bei LQ-Versand brauchen die Beteiligten eine Schulung nach 1.3 ADR/ IMDG-Code.

Dieses Forum kann sowas nicht ersetzen.


Ja, und zwar alle, nicht nur die Verpacker etc sondern auch die Planer.
M.A.T.


Wer hat das letzte Wort ? crazy
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Gefahrstoffe, GHS, REACH, Lagerung Springe zu neuen Beiträgen
Re: Produkt mit H225 _cK_ 23.07.2026 07:24
Ursprünglich geschrieben von: HSEImker
Das ist ein unglückliches Thema. Grundsätzlich gebe ich euch recht. Aber der Hersteller kann argumentierten, dass die Tintenpatrone ein Erzeugnis ist und somit nicht unter CLP fällt. Nichts desto trotz ist ein Gefahrstoff in der Patrone enthalten.

Eigentlich der Klassiker bei den REACH-Schulungen ab 2006: Ein Erzeugnis, das bei bestimmungsgemäßen Gebrauch ein Gemisch abgibt, das einen Gefahrstoff enthält. Das Gemisch fällt unter REACH und CLP und muss eingestuft werden.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3556 Fahrzeug nach Unfall in Container Claudi 23.07.2026 05:19
Ursprünglich geschrieben von: RobbiTobbi


Was bedeutet Letztes? Ich habe eine kaputte Fahrzeugbatterie aber darf das ganze Freistellen, weil ich es nicht ausbauen kann? Ich lesen da raus: Ausbauen und dann SV376 oder nicht ausbauen und SV666. Unter SV666 wird aber kein Umgang mit einer kaputten Batterie definiert.


Hi,

wenn iO, dann SV 666. Die SV 666 dreht sich auch im E-Fahrzeuge, hinsichtlich der Aussagen unter e)

Du liest das an sich schon richtig. Wenn beschädigt, dann SV667. Wenn nicht ausgebaut/ diagnostiziert werden kann*, dann wird man zu SV666 zurückgeführt. Das heißt dann: laut ADR darf das Fahrzeug dann genau so behandelt werden, wie wenn es unbeschädigt wäre.
Es gibt derzeit keine weiteren Anweisungen im ADR, wie ein Fz mit beschädigter Batterie drin befördert werden muss.

*kann: damit sind z. B. Unfallorte gemeint - am Straßengraben kann man Batterien nicht ausbauen oder diagnostizieren. In einer Werkstatt kann man das schon, ggf. in der richtigen Werkstatt. Und bis zu diesem Ort, wo das - im Zweifel aus Behördensicht - möglich ist, SV667--> SV666.

Da das ADR nix zum Thema sagt, wenn die beschädigte Batterie im Auto bleiben muss, hat sich die Versicherungsbranche mit anderen was überlegt: https://www.gdv.de/gdv/medien/medie...hlung-zum-abschleppen-von-e-autos-194762
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