Re: Großbatteriespeicher Kennzeichnung Lithium
Gerald
27.03.2026 14:35
Hallo Peter,
ich habe bisher leider noch keinen gefunden, der seinen nagelneuen hochwertigen Speicher mit einer Blechtafel für den einmaligen Transport versieht.
Bei der Beförderung auf der Straße der Güterbeförderungseinheit nach UN 3536 und Nutzung der SV 389 muss ich schon den Unterabschnitt 5.3.2.2 einhalten, aber bei der Lagerung nicht. Das Bild zeigt die Güterbeförderungseinheit vor Ort.
Bei der Beförderung selbst kann man die orangfarbene Tafel am Fahrzeug bzw. Auflieger anbringen, so wie es z.b. bei ortsbeweglichen Tanks nach IMDG-Code vom Hafen zum Empfänger gemacht wird.
Es steht zwar im Absatz 5.3.2.2.1:
"Bei Containern, in denen gefährliche feste Stoffe in loser Schüttung befördert werden, und bei Tankcontainern, MEGC und ortsbeweglichen Tanks dürfen die nach den Absätzen 5.3.2.1.2, 5.3.2.1.4 und 5.3.2.1.5 vorgeschriebenen Tafeln durch eine Selbstklebefolie, einen Farbanstrich oder jedes andere gleichwertige Verfahren ersetzt werden. Diese alternative Kennzeichnung muss den in diesem Unterabschnitt aufgeführten Anforderungen mit Ausnahme der in den Absätzen 5.3.2.2.1 und 5.3.2.2.2 aufgeführten Vorschriften betreffend die Feuerfestigkeit entsprechen."!Aber das Trifft
nicht für die Güterbeförderungseinheit nach UN 3536 zu.