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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Handwerkerregel für Probenehmer? M.A.T. 21.05.2026 17:10
Hallo René.
Nach dem Wortlaut des ADR und der RSEB sehe ich keinen zwingenden Grund, der dagegen spricht. ADR spricht von Lieferung in beiden Richtungen (hier von Einsatzort zu Firmenstandort, RSEB sagt "von und zu", also beide Richtungen), Messungen (ist eine) und Hauptzweck nach Ihrer Aussage ebenfalls. Umgekehrt argumentiert: ist der Hauptzweck die Ortsveränderung des Gutes oder die Messung? Wohl die Messung.
Falls allerdings das Labor nicht der Standort Ihrer Firma ist greift m.E. diese Freistellung nicht, sondern es sind andere Erleichterungen (1000 Punkte, 3.4) zu prüfen.
Gruß
M.A.T.
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Gefahrgut-Familie Springe zu neuen Beiträgen
Re: Gemischte Tüte vom Gefahrgut-Kiosk gefahrgutbaer 21.05.2026 14:34
Hi Michael,

die aufgedruckt UN Nummer ist, bezogen auf die in diesem Versandstück enthaltenen Batterien, tatsächlich richtig.
Vielleicht war der Grundgedanke "wer viel klebt, gewinnt" ;-)
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Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: PI 975 - umweltgefährdene Stoffe <5 L in Geräten ralfgrahneis19 21.05.2026 11:43
Hallo Stefan,

perfekt, besten Dank für die Info, das ist das, was ich benötige :-)

LG und einen schönen Tag noch.
Ralf
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Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3556 - Shipper´s abgelehnt stefan_gssa 21.05.2026 10:08
Hallo Claudi,

"vehicle" würde für mich zutreffend sein, wenn das Fahrzeug unverpackt versendet wird, z.B.: ein Auto direkt im Laderaum des Flugzeugs. Geht für mich auch Hand-in-Hand mit der A214. Wenn es eindeutig ersichtlich ist, dass es ein Fahrzeug ist, dann dürfte meines Erachtens auch vehicle angeführt werden.
Um welches Fahrzeug handelt es sich denn genau?

PI952, 2. Absatz:
Wenn Ausrüstung oder Fahrzeuge möglicherweise in einer anderen als in einer aufrechten Position abgefertigt werden könnten, so muss die Ausrüstung oder das Fahrzeug in einer widerstandsfähigen, starren Außenverpackung gesichert werden, die einem der unten angegebenen Typen entspricht. Die Ausrüstung oder das Fahrzeug muss in der Außenverpackung gesichert und abgestützt sein, um jede Bewegung während der Beförderung, die die Orientierung ändern würde oder die zu einer Beschädigung der Ausrüstung oder des Fahrzeugs führen könnte, zu vermeiden.
Ausrüstung oder Fahrzeuge müssen so verpackt sein, dass eine unbeabsichtigte Inbetriebsetzung verhindert wird.

Vielleicht haben sie sich bei der Ablehnung auf diese Stelle der Verpackungsanweisung bezogen. Somit müsste das Fahrzeug in eine Außenverpackung gegeben werden und dann darf auf der DGD natürlich nicht "vehicle" angeführt sein.

LG
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