Re: Modul A /B
M.A.T.
21.08.2026 12:00
Hallo, m.W. besteht keine mengenabhängige Ausnahme von der Schulungs- bzw. Unterweisungspflicht. Lediglich bei B gibt es einige Punkte, die nicht behandelt werden müssen, speiell für Kl. 3 sind jedoch alle relevant. Aber vielleicht kennen die Luftfahrtexperten hier eine Sonderbestimmung dazu. Die Konstruktion der Überwachung Ungeschulter durch Geschulte hielte ich für nicht rechtmäßig, sähe in der Praxis auch keinen Sinn darin da die Überwachung 100% sein müßte.
M.A.T.