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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: Trockeneis Adr 5.5.3.7 Nico 09.07.2026 23:52
Gerald,

ich weiß das Trockeneis Gefahrgut ist und welche Gefahren davon ausgehen, immerhin halte ich seit über 10 Jahren Gefahrgutschulungen für Versender speziell von Trockeneis im Luftverkehr ab. Ich kenne auch einige Vorfälle mit Todesfolge aufgrund von Trockeneis im Straßenverkehr und Lagerbereich aufgrund von Trockeneis, welche ich in den Schulungen auch anführe. Während die Luftfracht hier sehr detailliert die Anforderungen an die Dokumentation für den Versender klarstellt, wollte ich eine Klarheit zur Dokumentation gem ADR.
Ich bin mir bewusst das man eine Spezialvereinbarung bei den Transporteuren braucht, wenn diese überhaupt Trockeneis für den Transport mitnehmen.


Nochmal das Paket wird Adr konform mit der Aufschrift gekennzeichnet die den Beteiligten die Gefahr verdeutlichen soll und die vor einigen Jahren im ADR eingeführt wurde. Meine Frage bezog sich einzig und allein auf 5.5.3.7.1, die ich nicht klar Formuliert sehe. Ich habe heute mit mehreren Kollegen gesprochen und die Mehrheit (5 von 6) sieht die dokumentarische Anforderung nicht beim Versender.
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Re: Feuerwerk - große Beschlagnahmung Gerald 09.07.2026 17:59
Hallo M.A.T.,
das Beispiel von Claudi ist ja nicht schlecht, aber ich habe da so meine Bedenken im Bezug des ersten Versuches, wenn ein Böller in der Hand los geht. Gut, man kann nicht erkennen, welche Kategorie der Böller ist, aber von einer Explosion in der Hand würde ich immer abraten.

Denn es kann schon zu schweren Verletzungen führen, ist immer abhängig welche Faktoren mitspielen. Der erste Versuch soll leider zeigen, dass nicht so viel passiert, dass ist für den Ein oder anderem eine Einladung es mal zu probieren.

Der zweite Versucht zeigt das Schlimmste, aber es ist ein Böller ohne CE-Zeichen. Nach §5 SprengG hat der Hersteller Konformitätsnachweis zu erbringen und die Feuerwerkskörper sind mit einem CE-Zeichen zu versehen. Siehe auch Durchführungsrichtlinie 2014/58/EU der Kommission vom 16. April 2014 über die Errichtung eines Systems zur Rückverfolgbarkeit von pyrotechnischen Gegenständen gemäß der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

Diese muss durch jeden EU-Staat ins nationale Recht umgesetzt werden, in Deutschland über das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe und Erste/Zweite und Dritte Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

Natürlich gibt es bei der Umsetzung zwischen den Staaten schon unterschiede.

Viele wollen es mal probieren, weil sie denken, da passiert schon nichts, aber zum Jahreswechsel sehen wir dann die Beispiele, aber auch in der übrigen Zeit.

Ich würde damit immer den Aufdruck auf den Feuerwerkskörpern beachten und natürlich ganz wichtig, dass CE-Kennzeichen. Denn im §5 SprengG Absatz 3 steht: "Es ist verboten, nicht konforme Explosivstoffe oder nicht konforme pyrotechnische Gegenstände 1. mit der CE-Kennzeichnung zu versehen, ....."

Klar für die Ausbildung kann man solche Videos schon verwenden, weil man dann auch dazu Erläuterungen geben kann. Es gab mal vor viele Jahren von der BAM Videos, welche sehr Aufsagungsfähig sind.
17 12,909 Beitrag komplett anzeigen
Unfälle, Feuerwehr, Brandschutz Springe zu neuen Beiträgen
Re: Brand bei Entsorger Claudi 09.07.2026 12:10
Ursprünglich geschrieben von: Andreas_K
... und wieder ist es passiert:

https://ga.de/region/voreifel-und-v...lammen-warnung-an-anwohner_aid-151214317

Das ist jetzt der dritte Brand bei diesem Entsorger in etwa 14 Monaten.


Die Brandursache ist allerdings noch unklar.

Ich suche immer mal wieder für Schulungsunterlagen aktuelle Fälle heraus, in denen Lithiumbatterien die Ursache waren und da finden sich ganz leicht Meldungen, immer aktuell aus den letzten Wochen.
10 4,074 Beitrag komplett anzeigen
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Re: Versand Kleinmengen Ätzflüssigkeit henkol 09.07.2026 11:36
Vielen Dank Mr. Pumpensumpf,
Sicherheitsdatenblatt habe ich gefunden.
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