Re: UN3394, VPG I - Gas Zylinder
DJSMP
18.06.2026 13:45
Wenn ich mir die P400 so durchlese und dementsprechend auf 4.1.3/ 4.1.3.6 stolpere frage ich mich, ob es, zumindest gefahrgutrechtlich, nicht doch ohne UN-Zulassung ginge, wenn die Druckgefäße der (anerkannten) Norm des Herstellerlandes China entsprechen. Natürlich müsste man das Berstverhältnis (2,00) noch prüfen.
Nicht, dass ich die Dinger hier haben möchte und sicherlich müsste man auch noch besprechen, was beim Endkunden damit passiert. Aber die Transportkette wurde ja schon angesprochen.
Die meisten deutschen Gasflaschen haben auch keine UN-Zulassung. Die haben eine Kennzeichnung nach 6.2.3.9 statt 6.2.2.7. Wohl aber sind sie TPED-konform.
Die angesprochenen amerikanischen Gasflaschen haben nach meiner Kenntnis keine UN-Zulassung und sind auch keinesfalls TPED-konform. Sie entsprechen aber dem 49 CFR. Dafür gibts 1.1.4.7 ADR.
Bei der BAM windet man sich auch eher um das Thema herum. Schließlich gibts noch 7.9.2 IMDG-Code... Schwieriges Thema...
Aber ich befürworte generell, wenn man das versucht, abzulehnen...