Re: Kurztransport über Straße: Anzeige nach § 53?
WasteManager
16.06.2026 12:41
Hallo zusammen,
dem Lösungsansatz von Claudi stimme ich uneingeschränkt zu. So lange die IBC zwischen Punkt A und Punkt B hin- und hergefahren werden ist der Inhalt "Produkt" und in diesem Sinne noch kein Abfall. Auch wenn der Entledigungswille schon an Punkt A bekannt ist. Ich denke nicht, dass irgendeine Behörde bei einer Routinekontrolle daran Anstoß nehmen wird. Ich würde aber auch keine schlafenden Hunde wecken wollen. Eine Anzeige nach §53 nur für diesen fast-internen Transport von 150 Metern halte ich für Overpowert.