Re: Entsorgung "infekter" Abfälle, richtig oder nicht?
M.A.T.
23.06.2026 07:53
Hallo, lost...
1. Die GbV verpflichtet den GF, dem Gb direkten Zugang zu gewähren. Ohne Rücksicht auf allfällige Hierarchien. Ggf. mit der GbV in der Hand hingehen. Falls der Zugang nicht gewährt wird, die Bestellung ablehnen da sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
2. Für die Materialien gilt was Kollege Gerald geschrieben hat: die GF muß zur Verfügung stellen was der Gb (nur der Gb hat aufgrund seiner Schulung die Fachkkompetenz, das zu beurteilen. Es gibt von diversen BGen viel Material dazu, und da ihr Betrieb sicher in einer BG ist hilft das vielleicht als Argumentation) für notwendig hält, um die Aufgaben nach GbV/ADR erfüllen zu können. Andernfalls muß man die Bestellung ablehnen. Wenn man ohne Fachinformationen arbeiten soll steht man mit anderthalb Füßen im Bußgeldverfahren.
Die Fachzeitschriften und Vorschriften müssen ebenfalls vorhanden sein, und zwar aktuelle Ausgaben. GG-Recht Wird alle 2 Jahre geändert!
Alles schriftlich machen!
Viel Erfolg und Gruß
M.A.T.
Nachtrag. Falls es in Ihrer Gegend GG-Stammtische gibt - hingehen. Die IHK hat meist Adressen.