Interpretationen September 2026 M.A.T. 18.09.2026 08:50
Grüß Gott zusammen.
1. Folgende Aussage ist für alle interessant, die als ausländische Tochtergesellschaft einer US-Firma, die Lieferant oder Vertragspartner des DOD ist, mit deren DOD-Genehmigung Gefahrgut der Klasse 1 fahren wollen. Das ist nach Nr. 26-0005 zulässig. Bedingung: die Beförderung erfolgt unter Aufsicht und Kontrolle des Verteidigungsministeriums (DOD; die Umbenennung durch den Minister wird hier nicht erwähnt). Allerdings abhängig von allen sonstigen Genehmigungen speziell der ausländischen Behörden.
2. Zur organisatorischen Einbindung von GG-Beschäftigten und deren Ausbildung enthält 25-0039 acht Aussagen. Unter anderem den Verweis auf 49 CFR 171.8 betr. "hazmat employee" (funktional ungefähr unsere frühere bPG) und deren Unterweisung. Die ist vergleichbar mit der nach 1.3.2.2 ADR.
M.A.T.
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