Re: Fachkundelehrgang nach §32 1. SprengV
Gerald
30.04.2026 16:26
Hallo,
am
10.09.2026 findet in
Rottendorf bei Würzburg der nächste Fachkundelehrgang und
NEU; NEU am
29.09.2026 ein Fachkundelehrgang in
Dortmund für
- Verbringen mit/ohne Aufbewahrung (mit Prüfung)
- Pulverhändler (mit Prüfung) und
- Wiederholer (ohne Prüfung)
statt.
Gemäß §32 der Ersten Sprengverordnung werden sie als Kombi-Lehrgang zum Erlangen der Erlaubnis nach §7 bzw. des Befähigungsscheins nach §20 Sprengstoffgesetz stattfinden.
Die wichtigste Voraussetzung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche zum Lehrgangsbeginn vorliegen muss, und da die Bearbeitungszeit durch die zuständige Behörde unterschiedlich ist, sollte sie rechtzeitig beantragt werden, sie hat eine Gültigkeit von einem Jahr, ab Austellungsdatum.
Weiter Informationen findet Ihr auf
meiner Homepage unter dem Reiter §20 Sprengstoffrecht bzw. eingeschränkte Fachkunde, wo auch PDF-Datei zum Download bereit stehen.