Re: Prüfung Gasdruckbehälter
DJSMP
13.08.2026 12:59
Hallo an die Experten,
Antwort eines Lieferanten: "unsere Zylinder haben eine Zulassung nach ISO 7866:2012 + AC:2014. Eine „klassische“ Bauartgeprüfte Verpackung sind die ISO-Zylinder nicht, gelten aber aufgrund der entsprechenden Prüfverfahren dahinter als geeignet."
"Ersetzt" diese Zulassung gem. Norm eine Bauartprüfung vollwertig und die stabile Außenverpackung würde ausreichen?
Oder sollte ich diese Zylinder in 4G-Kisten versenden?
Besten Dank schonmal in die Runde!
Wie sehen die Zylinder denn aus und welchen Fassungsraum haben die?
Sind Gase drin, die nach Veerpackungsvorschrift 200 verpackt werden oder andere?
Auf welchem Verkehrsträger soll versendet werden?
Sind die Ventile geschützt oder nicht? Muss ein zusätzlicher Schutz erfolgen?
Die meisten mir bekannten Gasflaschen sind nicht UN-Druckgefäße sondern "nach einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk und den allgemeinen Vorschriften... ausgelegt, gebaut, kontrolliert, geprüft und zugelassen". In 6.2.3 ADR wird auf die Vorschriften in 6.2.1 verwiesen. Die ISO 7866:2012 wird dort explizit aufgeführt. Die gleiche Herleitung gelingt auch in der IATA-DGR von 6.2.3 auf 6.2.2.
Die Verpackungen (bzw. die anzugebenden Versandstücke) nach VA 200 sind für mich zunächst die Gasflaschen (cylinders). Müssen diese nicht zusätzlich geschützt werden, sind die Kisten drum herum Umverpackungen (Overpacks).
Aber es gibt ja u.U. zusätzliche Verpackungsvorschriften für Klasse 2 für Gasflaschen mit Ventilen, die extra geschützt werden müssen. Bei den "Schutzkisten" nach 4.1.6.8 e) ADR bzw. den "Außenverpackungen" nach 4.1.6.1.8 IMDG-Code und 5.2.0.8 (e) IATA-DGR bzw. im Luftverkehr bei den geforderten Außenverpackungen für Flaschen bis 1 L Fassungsraum nach VA 200 bin ich persönlich bei der Angabe des Versandstücks bei dem Äußeren (also z.B. Pappkiste). Das ist für mich keine Umverpackung sondern das Versandstück.
Der ADR-Begriff "Schutzkiste" statt wie bei den anderen Verkehrsträgern "Außenverpackung" lässt natürlich Raum für Interpretationen...