Re: Airbag & Gurtstraffer / Sprengstoffgesetz
Claudi
27.05.2026 11:32
Umfang soll laut BAM mind. 6 Stunden sein, laut "Bekanntmachung der Grundsätze für die Anerkennung und Durchführung von Lehrgängen nach dem Sprengstoffgesetz des BMI vom 11. Januar 2018" gibt es aber einen Befähigungsschein Verbringen (den brauchen die Airbag-Fahrer eigentlich nicht), der nur 4,5 h (inkl. 45 min Prüfung) dauert.
Die BAM sagt (2011 in einem Schreiben an Sprengstoffreferenten):
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Inhalt von Schulungen zur Erlangung der eingeschränkten Fachkunde (geschultes Personal) für Airbag- und Gurtstraffereinheiten gemäß § 4 Abs. 3 der 1. SprengV
Sehr geehrte Damen und Herren,
die veränderten internationalen und nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern die Anpassung der Vorgaben für die o. g. Schulungen zum Umgang mit Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge
der Kategorie Pl . Die Basis für die Neufassung ist die Empfehlung vom 24. Juni 1998 der BAM mit dem Aktenzeichen 11-2728/98. Die Schulungen sollten bei einem Zeitumfang von mindestens 6 Stunden folgende Inhalte vermitteln:
Aufbau und Funktionsweise von Sicherheitseinrichtungen für Fahrzeuge,
Charakterisierung der explosionsgefährlichen Stoffe in den Sicherheitseinrichtungen,
Einstufung der Sicherheitseinrichtungen im Rahmen des europäischen Konformitätsbewertungsverfahrens,
Sprengstoffrechtliche Bestimmungen für den Umgang, Handhabung und Gefahrenmerkmale,
Beförderung und Lagerung, Entsorgung.
Die Durchführenden der Schulung sollten über die entsprechenden Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügen.
Die Tätigkeiten, die vom geschulten Personal durchgeführt werden dürfen sind im § 4 Abs. 3 der 1. SprengV beschrieben.
(3) Die §§ 7 bis 13, 20, 21, 22 Absatz 1 und 2 sowie 23 des Gesetzes sind im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit nicht anzuwenden auf das Aufbewahren, das Verwenden (Ein- und Ausbau), den Erwerb, den Vettrieb,
das Verbringen und das Über/assen von Airbag- oder Gunstraffereinheiten der Kategorie Pl sowie das Aus/ösen pyrotechnischer (Tarn-) Schutzsysteme für Kernkraftwerke durch Personal mit eingeschränkter Fachkunde
(geschultes Personal). Das Personal hat auf Verlangen der zuständigen Behörde die eingeschränkte Fachkunde nachzuweisen. Satz 1 gilt auch für das Vernichten von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P 1,
wenn diese in einem Fahrzeug fest eingebaut sind.
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Anm.: der § 4 Abs. 3 der 1. SprengV war Stand 2011, der Wortlaut steht inzwischen in § 4 Abs. 2 der 1. SprengV.
Über Sinn und Unsinn können wir hier diskutieren, aber nix ändern. Der DSLV versucht wohl, hier eine Änderung zu bewirken, denn jemand, der einfach nur Airbags von A nach B fährt, muss doch nicht ernsthaft derart intensiv geschult werden (meine Meinung).
Mir persönlich (!) ist bisher kein Fall zu Ohren gekommen, in dem sowas überprüft oder geahndet/ bebußt wurde. Gerade UN3268 wird doch in großem Stil befördert, 0 Punkte, also nicht kennzeichnungspflichtig und bei Beförderern/ Speditionen läuft das unter "kein Problem, können wir ohne Aufwand fahren".
Ich kenne jedoch Fahrer, die für eine namhafte deutsche Automarke Ersatzteile fahren (täglich), die tatsächlich mal ne Schulung bekommen haben. Wahrscheinlich Vorschrift der Marke (Auftraggeber).