Re: GGVSEE Versender
Claudi
27.04.2026 05:53
Das Bestellen einer Ware macht einen noch nicht zum Beteiligten an der GG-Beförderung.
Erst die ggf. Bestellung einer Transportleistung kann zu einer Beteiligung führen.
Sauber kann man die GG-Beteiligung aber nur anhand dessen herleiten, wer konkret Dinge tut: wer (Firma) verpackt, verlädt, beauftragt den Beförderer, wer ist der Beförderer.
Am besten fängt man mit "Wer ist der Beförderer?" an und findet daran anschließend heraus, wer diesen beauftragt hat, womit, etc. - also wer vorher und nachher in der Beteiligungskette kommt.