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Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 1950, Class 2.1 Jacob Madsen 23.07.2026 09:00
Ursprünglich geschrieben von: M.A.T.
Ursprünglich geschrieben von: Claudi
Anmerkung:
Auch bei LQ-Versand brauchen die Beteiligten eine Schulung nach 1.3 ADR/ IMDG-Code.

Dieses Forum kann sowas nicht ersetzen.


Ja, und zwar alle, nicht nur die Verpacker etc sondern auch die Planer.
M.A.T.


Wer hat das letzte Wort ? crazy
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Unfälle, Feuerwehr, Brandschutz Springe zu neuen Beiträgen
Re: Batteriespeicher stationär Andreas_K 23.07.2026 08:48
Nimm einen Kühlcontainer!
47 63,885 Beitrag komplett anzeigen
Gefahrstoffe, GHS, REACH, Lagerung Springe zu neuen Beiträgen
Re: Produkt mit H225 _cK_ 23.07.2026 07:24
Ursprünglich geschrieben von: HSEImker
Das ist ein unglückliches Thema. Grundsätzlich gebe ich euch recht. Aber der Hersteller kann argumentierten, dass die Tintenpatrone ein Erzeugnis ist und somit nicht unter CLP fällt. Nichts desto trotz ist ein Gefahrstoff in der Patrone enthalten.

Eigentlich der Klassiker bei den REACH-Schulungen ab 2006: Ein Erzeugnis, das bei bestimmungsgemäßen Gebrauch ein Gemisch abgibt, das einen Gefahrstoff enthält. Das Gemisch fällt unter REACH und CLP und muss eingestuft werden.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3556 Fahrzeug nach Unfall in Container Claudi 23.07.2026 05:19
Ursprünglich geschrieben von: RobbiTobbi


Was bedeutet Letztes? Ich habe eine kaputte Fahrzeugbatterie aber darf das ganze Freistellen, weil ich es nicht ausbauen kann? Ich lesen da raus: Ausbauen und dann SV376 oder nicht ausbauen und SV666. Unter SV666 wird aber kein Umgang mit einer kaputten Batterie definiert.


Hi,

wenn iO, dann SV 666. Die SV 666 dreht sich auch im E-Fahrzeuge, hinsichtlich der Aussagen unter e)

Du liest das an sich schon richtig. Wenn beschädigt, dann SV667. Wenn nicht ausgebaut/ diagnostiziert werden kann*, dann wird man zu SV666 zurückgeführt. Das heißt dann: laut ADR darf das Fahrzeug dann genau so behandelt werden, wie wenn es unbeschädigt wäre.
Es gibt derzeit keine weiteren Anweisungen im ADR, wie ein Fz mit beschädigter Batterie drin befördert werden muss.

*kann: damit sind z. B. Unfallorte gemeint - am Straßengraben kann man Batterien nicht ausbauen oder diagnostizieren. In einer Werkstatt kann man das schon, ggf. in der richtigen Werkstatt. Und bis zu diesem Ort, wo das - im Zweifel aus Behördensicht - möglich ist, SV667--> SV666.

Da das ADR nix zum Thema sagt, wenn die beschädigte Batterie im Auto bleiben muss, hat sich die Versicherungsbranche mit anderen was überlegt: https://www.gdv.de/gdv/medien/medie...hlung-zum-abschleppen-von-e-autos-194762
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