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Ladungssicherung Springe zu neuen Beiträgen
Missachtung von Fahrverbot u.a. Mängel Gerald 01.05.2026 14:49
Hallo,
was es nicht alles gibt, zuerst setzen sich zwei Lkw (Schwerlasttransport) über das Weiterfahrverbot auf der A2 bei Braunschweig hinweg, dann werden sie durch die Verkehrspolizei Günzburg auf einer Baustelle in Bayern gestoppt, und haben noch technische Mängel und mangelhafte Ladungssicherung.

Der eine Lkw hat UN 3536 LITHIUMBATTERIEN, IN GÜTERBEFÖRDERUNGSEINHEITEN EINGEBAUT geladen, ob hier die Sondervorschrift 389 beachtet wurde, daran zweifle ich sehr, denn im zweiten Satz steht: "Mit Ausnahme der in Unterabschnitt 1.1.3.6 vorgesehenen Fällen muss die Güterbeförderungseinheit auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit orangefarbenen Tafeln in Übereinstimmung mit Unterabschnitt 5.3.2.2 und mit Großzetteln (Placards) in Übereinstimmung mit Unterabschnitt 5.3.1.1 versehen sein."

Interessant ist auch die Ladungssicherung bei dem zweiten Lkw!

Nachzulesen unter dieser Meldung.
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Veranstaltungen Springe zu neuen Beiträgen
Re: Fachkundelehrgang nach §32 1. SprengV Gerald 30.04.2026 16:26
Hallo,
am 10.09.2026 findet in Rottendorf bei Würzburg der nächste Fachkundelehrgang und

NEU; NEU am 29.09.2026 ein Fachkundelehrgang in Dortmund für

- Verbringen mit/ohne Aufbewahrung (mit Prüfung)
- Pulverhändler (mit Prüfung) und
- Wiederholer (ohne Prüfung)

statt.

Gemäß §32 der Ersten Sprengverordnung werden sie als Kombi-Lehrgang zum Erlangen der Erlaubnis nach §7 bzw. des Befähigungsscheins nach §20 Sprengstoffgesetz stattfinden.

Die wichtigste Voraussetzung ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche zum Lehrgangsbeginn vorliegen muss, und da die Bearbeitungszeit durch die zuständige Behörde unterschiedlich ist, sollte sie rechtzeitig beantragt werden, sie hat eine Gültigkeit von einem Jahr, ab Austellungsdatum.

Weiter Informationen findet Ihr auf meiner Homepage unter dem Reiter §20 Sprengstoffrecht bzw. eingeschränkte Fachkunde, wo auch PDF-Datei zum Download bereit stehen.
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Luftverkehr - ICAO-TI, IATA-DGR Springe zu neuen Beiträgen
Re: PI 975 - umweltgefährdene Stoffe <5 L in Geräten M.A.T. 30.04.2026 15:15
Falls es hilft, hier Auszug aus der offiziellen spanischen Version der rechtlich verbindlichen ICAO-TI.
Esta instrucción de embalaje está permitida únicamente para los artículos que no tengan denominación de artículo
expedido y que solo contengan sustancias peligrosas para el medioambiente, cuando la cantidad de la sustancia
peligrosa para el medioambiente contenida en el artículo sea superior a 5 L o 5 kg. Además de sustancias peligrosas
para el medioambiente, el artículo también puede contener pilas o baterías de litio que cumplan con la sección II de
la Instrucción de embalaje 967 o la sección II de la Instrucción de embalaje 970, según corresponda.

Viel Erfolg
M.A.T.
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Landverkehr - ADR, RID und ADN
Re: Ltd. Qty. - SV625 M.A.T. 30.04.2026 14:44
Hallo, Verkleinern ist nur zulässig wenn es nicht anders geht. Solange ein Aufkleber auf die Fläche paßt geht es. Die 45 Grad gekippte Version ist zwar m.E nicht im Sinne des Erfinders aber soweit ich weiß nicht sanktioniert - vielleicht hilft das. Evtl. die Schnur-Alternative?
Die Nichtgeltung von SV 625 sehe ich auch so und würde den Aufdruck auch weglassen - schon um Diskussionen mit Zeitverlust bei Kontrollen zu vermeiden. Auch wenn RSEB es für zulässig hält für Zettel, natürlich nicht für Warntafel bei 3.4!
Gruß
M.A.T.
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Intermodal, Gefahrgutbeauftragte
Re: UN3548 ( <= 5 L UN3082 enthalten) Andreas_K 30.04.2026 12:27
Ich kann mir auch einen Übersetzungsfehler vorstellen.
Hat jemand eine englische Ausgabe und kann das prüfen?
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Seeverkehr - IMDG-Code Springe zu neuen Beiträgen
Re: UN 3082 IMO-Erklärung für Container M.A.T. 29.04.2026 16:45
Hallo und sorry, aber vor allem die letzte Variante ist schlicht falsch. Ein Container ist kein IBC. Und wie gesagt, es ist besser die Codes wegzulassen. Gründe siehe oben.
M.A.T.
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