Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer)
[Re: Claudi]
#39271
09.07.2025 10:15
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M.A.T.
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Hallo, Claudi, 1. Danke für den Dateinamen. 2. Es geht nicht darum, eine Vorschrift zu ignorieren. Es geht darum, ihre Sinnhaftigkeit zu diskutieren und darauf hinzuweisen, daß es hier gewichtige Gründe gibt, die Sinnhaftigkeit infrage zu stellen. Hier gehörte ins ADR zu diesem Stoff eine Regelung analog UN 2858.
Es sei erinnert, wie vor einigen Jahren eine Änderung betr. die Terrorgüter in Kl.1 verabschiedet wurde, ohne daß der kompetente Industrieverband - Sprengverband - überhaupt angehört wurde. Erst nach der Intervention des Verbandes wurde eine nicht sinnvolle Maßnahme teilweise entschärft. Oder die Fahrwegbestimmung in D - für deren effektive und effiziente positive Auswirkung auf das Unfallgeschehen bis heute jede statistische Beweisführung fehlt.
Gruß M.A.T.
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Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer)
[Re: M.A.T.]
#39272
09.07.2025 10:21
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Michael
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Hallo,
ich finde ihr vermischt Gefahrgut und Gefahrstoff jetzt ein wenig zu stark.
Wenn Blei als Gefahrstoff zählt, dann weil es in der Verwendung Eigenschaften besitzt die mehr oder weniger kurzfristig Schäden am Menschen bewirken können.
Wenn die Eigenschaften nicht den Klassifikationskriterien des Gefahrgutes entspricht, fände ich es grade dann unglaubwürdig, es "aus Prinzip" zum Gefahrgut zu erklären. Auch bei einem GG-Unfall kann man den Barren (im Zweifel mit Handschuhen) aus einem Bach angeln, ohne dass eine Gewässervergiftung direkt nachzuweisen wäre.
Michael
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Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer)
[Re: Michael]
#39273
09.07.2025 10:27
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M.A.T.
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Hallo, Michael, die Beziehung ist ja nicht unsere Vermischung sondern, worauf Kollegin C. hingeweisen hat, der 2.2.9.1.10.5 ADR. Formal ist damit Stangenblei ein GG. Hier könnte formal nur über den Nachweis, daß Stangen etc. nicht die Kriterien in 2.2.9.1.10 erfüllen, eine Freistellung erreicht werden. Besonders die "akute" Umweltschädlichkeit ist hier aus meiner Sicht ein Problem und ggf. die Bedeutung von "massiv". In dem dänischen Bericht wird als "massiv" alles über 1 mm Durchmesser angesehen. Mir fehlt hier die Obergrenze. Zudem wurde, soweit ich es verstehe, in dem Bericht aufgrund eines einzigen Beispiels (Selbstgießen von Bleischrot oder Angelgewichten) auf alle möglichen Formen von Blei geschlossen. Den Fisch möchte ich sehen, der von einer Bleistange abbeißt. Gruß M.A.T.
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Re: Klassifizierung (Blei, Kupfer)
[Re: M.A.T.]
#39274
09.07.2025 13:09
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Claudi
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Eben Kollege M.A.T. - Gefahrgut und Gefahrstoff haben ja, auch bei Umweltgefährdung (H400, H410, H411), Überschneidungen - seit die Umweltgefährdung im GG-Recht eingeführt wurde. Wenn man nun konkrete Ökotox-Daten von konkreten Blei-Produkten hätte (kA ob es die gibt, so weit geht meine Recherche nicht und übersteigt auch mein Verständnis), könnte man zeigen, dass dieses konkrete Produkt nicht akut aquatisch toxisch ist. Solange man nix anderes hat, muss man sich an CLP halten (2.2.9.1.10.5 ADR). Es soll ja gerade alles, was kein Bleipulver ist, durch die Änderung erfasst werden, daher keine Obergrenze. Bleibarren oder auch Legierungen mit einem gewissen (schon sehr niedrigen) Bleianteil sollen nach willen der ECHA als akut aquatisch toxisch eingestuft werden, H410. Dem muss ich mich unterwerfen, auch im GG-Recht. Es geht ja sogar noch weiter: mit H410 kommt man ab 100 t pro Anlage in die Störfallverordnung, mit H411 ab 200t. Das Material wird auch gefährlicher Abfall wegen HP-Kriterien... So ein europäischer Aluminiumverband hat das schon 2024 aufgedröselt: https://european-aluminium.eu/wp-co...ental-Stewardship_Guidance-Note-2024.pdf
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