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Auslegungen Juli 2025 [Re: M.A.T.] #39248 06.07.2025 12:15
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Grüß Gott

1. Zum Vor- oder Nachlauf zur Seebeförderung von Hybrid- oder Elektrofahrzeugen im Container beschäftigt sich die Auslegung 24-0068 mit folgenden Fragen.
- Schulungserfordernis für die Fahrer
- Bezettelung der Container
- Begleitpapiere.
2. Zu den beliebten Liba werden in Auslegung 25-0021 mehrere Aussagen dazu getroffen, inwiefern die Steuerung der Energieabgabe (zur Einhaltung der Grenzen von 20 bzw. 100 Wh) durch Firmware (elektronische Steuerung in der Liba) oder Software (elektronische Steuerung in der Ausrüstung) den Versand zu erleichterten Bedingungen gestattet. Die Antworten unterscheiden dabei danach, ob es sich um Software (nein) oder Firmware (ja) handelt. Dieser Sachverhalt ist ein gutes Beispiel dafür, wie konstruktive Überlegungen die GG-Einstufung beeinflussen können.

Gruß
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 07.07.2025 17:18.
GG-Recht Erleichterungen [Re: M.A.T.] #39374 21.07.2025 18:59
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Hallo, der neu eingesetzte geschäftsführende Associate Administrator der PHMSA, William Quade, hat sein Programm in einer Antrittsrede vorgestellt. Nach erster Durchsicht sieht es so aus, also würde nicht wie unter DT 1 erst einmal jede internationale Anerkennung auf Eis gelegt. Zeitgleich wurden mehrere Erleichterungen für die dortige Industrie zur Kommentierung angekündigt. Eine Übersichtsseite habe ich leider nicht gefunden, Auszüge darum hier:
Aerosoldefinition
Kosten der LQ-Beförderung
Erleichterungen für die Handwerkerregelung
Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten
Sowie weitere Maßnahmen betreffend:
Eliminierung von überflüssigen Doppelregelungen in EPA-CERCLA
Verlängerung der Nutzungsdauer für DOT special permit packagings und Abschaffung der Verlängerungsantragspflicht dafür
Einführung der elektronischen statt Scheckzahlung von Gebühren
Digitale statt papierne Beförderungspapiere für Straße und Schiff
Abschaffung überholter Meldepflichten im Schienenverkehr
Zulassung der Entladung von IBC und Fässern ohne Abladen
Bestimmte Gasflaschen dürfen 10 statt 5 Jahre benutzt werden
Leere IBC dürfen wie non-bnulk packagings befördert werden
Erleichterung bei der Zulassung von Feuerwerk
Falls Bedarf an den konkreten Links besteht, bitte PN direkt an mich.
Gruß
M.A.T.

Der Ausschuß für Liba hat seine Ergebnisse hier eingestellt.

Eine Runderneuerungsinitiative für das GG-Recht der USA wird hier vorgestellt.
Nachtrag zur Runderneuerung
Eine Frage (an die Rechtsunterworfenen) daraus könnte für alle hier mit US-Berührung interessant sein. Hier der Wortlaut:
"4. What consensus international or industry standards and recommended practices (or updated editions thereof) merit incorporation by reference within the HMR because they would eliminate undue burdens on affected stakeholders? What consensus international or industry standards and recommended practices currently incorporated by reference within the HMR merit updating or revision. Please identify the pertinent standards and recommended practices as well the specific provisions of the HMR that should reference those standards, as well as the technical, safety, and economic reasons (including the categories and number of affected entities) supporting those recommended amendments."

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 22.07.2025 13:30. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Interpretationen August 2025 [Re: M.A.T.] #39437 06.08.2025 23:46
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Guten Abend

Mit Auslegung 25-0011 wird bestätigt, daß Trenngebote nach nationalem und IMDG-Recht dann nicht eingehalten werden müssen, wenn die betroffenen Substanzen nachweislich nicht gefährlich miteinander reagieren. Die Auslegung enthält auch die konkreten Fundstellen in der Vorschrift. Betroffen sind in diesem Fall UN 1824 und 2014.

Gute Ruhe
M.A.T.

Interpretationen August 2025 [Re: M.A.T.] #39478 17.08.2025 11:04
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Guten Tag
1. In Nummer 25-0063 wird geantwortet, daß Blut für (in diesem Fall Eigenblut-) Transfusionen gemäß § 173.134(b)(7) kein Gefahrgut der Klasse 6.2 ist. Dies gilt unabhängig davon, ob es ansteckungsgefährlich ist.
2. Ebenfalls die Klasse 6.2 betrifft Auslegung 25-0044. Die Entscheidung zwischen Kategorie A und B gemäß 49 CFR § 173.134 ist unabhängig von der entsprechenden Aufzählung in den ICAO-TI. Die Aufzählung in den ICAO-TI hat nur Informationscharakter und ist nicht Bestandteil der US-Gefahrgutvorschriften. Aufgrund des wissenschaftlichen und biologischen Fortschritts kann sie nur Anhaltspunkte geben. Maßgeblich bei der Entscheidung des Versenders über die Kategorie sind vielmehr die Kriterien in $ 173.134. Das Virus in der Frage war ein "chimeric virus" und nicht aus Kulturen.
Gruß
M.A.T.

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