Hi,
noch zur Ergänzung:
Unterscheidung privat/ gewerblich: der Transportzweck.
Befördert man Feuerwerk zum persönlichen Verbrauch zu Silvester: privat.
Wäre man ein Wiederverkäufer oder professioneller Feuerwerker oder so: gewerblich.
Bis 50 kg brutto (hier gilt nicht die Nettoexplosivstoffmasse) bei Unterklasse 1.4: nix zu tun, außer Ladungssicherung... ach ja, man darf auch nicht beliebig viel zu Hause lagern. Siehe
https://www.bam.de/Content/DE/Standardartikel/Aktuelles/Themenseiten/Silvester/silvester-faqs.html (Wieviel Feuerwerk darf ich privat lagern?) - da gilt wieder die Nettoexplosivstoffmasse.
Hätte man Feuerwerk z. B. der Unterklasse 1.3, dann darf man max. 5 kg brutto gefördern.
Privat unter den Grenzen: kein Beförderungspapier und privat freigestellt vom Gefahrgutrecht.
Überschritte man die Grenzen im privaten oder wäre man gewerblich unterwegs, dann greift das Gefahrgutrecht:
Beförderungspapier*, zugelassene Verpackung markiert/ gekennzeichnet, Punkteberechnung, 2kg-Feuerlöscher. 1000 Punkte wird man privat nie legal überschreiten, daher klammere ich das mal aus.
1000 Punkte wären: bei 1.4S: unbegrenzte Menge, bei 1.4 G >333 kg Nettoexplosivstoffmasse, bei 1.3 G >20 kg.
* Beförderungspapier in Deutschland wieder durch die GGAV Ausnahme 20 optional, wenn das Gefahrgut zur Beförderung nicht an Dritte übergeben wird und wir unter 1000 Punkten bleiben.
Ich gehe weiterhin mal von maximal F2-Feuerwerk aus, welches ab dem 29.12.25 gekauft wird. Anderes kriegen Privatpersonen üblicherweise nicht und bei anderen Feuerwerkskörpern wären wir tiefer im Sprengrecht mit Befähigungsschein, Erlaubnis.
Kauft also eine Privatperson F1-Feuerwerk bzw. ab dem 29.12.25 (ist der 29.12. ein Sonntag, dann darf man schon ab dem 28.12. kaufen) F2-Feuerwerk und hat dann mehr als 50kg im Auto: ADR gilt, 2 kg-Feuerlöscher, Ladungssicherung, zugelassene Verpackung mit Kennzeichen (idealerweise kauft man dann direkt in der Transportverpackung z. B. beim Werksverkauf), Beförderungspapier kann man mit mit Bezug auf GGAV Ausnahme 20 weglassen.
Damit fährt man dann selbst nach Hause und lagert ordnungsgemäß, bis das ganze am 31.12. bzw. 01.01. abgefackelt wird - alles. Nix aufheben für die nächste Party irgendwann im Jahr ;-).
Oder man fährt mehrmals oder mit mehreren Autos und teilt sich das Feuerwerk auf verschiedene Fahrzeuge auf. Wenn man denn überhaupt derartige Massen an Feuerwerk kaufen möchte...
Wenn man sich nicht dran hält: wird man erwischt, kann das, je nachdem, was man falsch gemacht hat, eine Ordnungswidrigkeit nach der GGVSEB (Beförderung) oder nach dem Sprengrecht (Verbringung, Lagerung, Umgang) sein. Kostet Bußgeld.