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Beförderungspapier für Privatpersonen #40021 01.12.2025 12:25
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GaryKuhper Offline OP
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Hallo Forum Nutzer,
ich habe mir die schöne Broschüre "Beförderung von Silvesterfeuerwerk" von Mario Gaede (Verkehrsverlag Fischer) zugelegt. Dort steht das die Beförderung von Silvesterfeuerwerk durch Privatpersonen zum Eigenverbrauch unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 kg Bruttomasse von den Gefahrgutvorschriften freigestellt ist.
Im nächsten Satz heißt es, das bei der Beförderung von Feuerwerkskörpern der Klasse 1 grundsätzlich ein Beförderungspapier mitgeführt werden muss. (Unter Beachtung der Ausnahme 18 GGAV)

Was gilt denn nun?? Die Freistellung als Privatperson, oder der Grundsatz der Mitführung eines Beförderungspapieres bei Klasse 1 Feuerwerkskörpern. Wird denn überhaupt von Privatperson und Gewerblichkeit unterschieden??

Was passiert bei der Überschreitung der 50 kg Bruttomasse???

Gruß

Gary

Re: Beförderungspapier für Privatpersonen [Re: GaryKuhper] #40022 01.12.2025 12:32
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M.A.T. Offline
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Hallo, da dies eine Frage zu einem konkreten Produkt ist würde ich empfehlen, den Autor über den Verlag direkt zu kontaktieren. Nur der Autor weiß genau, welchen Kontext er bei der Aussage berücksichtigt hat.
Generell ist es besonders in Kl.1 so, daß außerhalb der geringen Mengen mit Erleichterungen das ganze ADR-Programm greift, und ohne eine Schulung und genaues Lesen der Vorschriften ist das für den Privatmann nicht leistbar.
Gruß und viel Erfolg
M.A.T.

Re: Beförderungspapier für Privatpersonen [Re: GaryKuhper] #40023 01.12.2025 14:02
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Phi_l Offline
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Hallo Gary,

als Privatperson benötigt man KEIN Beförderungspapier, sofern man die Freistellung nach 1.1.3.1 a) ADR in Anspruch nehmen kann. Im Alltag spürt man davon idR nichts, nur an Silvester kommen manche Enthusiasten drüber, da die Anlage 2 zur GGVSEB die Freistellung für Privatpersonen bei Explosivstoffen der Unterklasse 1.4 auf die besagten 50 kg NEM eingrenzt (Nummer 2.1 a) der Anlage 2 zur GGVSEB).

Aber auch darüber bräuchte man nicht zwangsläufig ein Beförderungspapier, man könnte dann auch die "1000-Punkte-Regel" i.V.m. der Ausnahme 18 nutzen, wenn man nur sein eigenes Zeug rumfährt und dort liegt die Grenze für 1.4 G Feuerwerk bei 333 kg NEM.

Achtung ist geboten bei Blitzknallsätzen, die sind meist in Unterklasse 1.3 und dort liegt die Freigrenze für Privatpersonen bei 5 kg und nach "1000-Punkte-Regel" bei 20 kg (jeweils NEM).

LG Phil

Re: Beförderungspapier für Privatpersonen [Re: GaryKuhper] #40024 01.12.2025 14:21
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Gerald Online
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Hallo Gary,
Antwort auf
das die Beförderung von Silvesterfeuerwerk durch Privatpersonen zum Eigenverbrauch unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 kg Bruttomasse von den Gefahrgutvorschriften freigestellt ist.


Die Freistellung gemäß ADR steht in Unterabschnitt 1.1.3.1 a) (i) und dann gibt es noch einen Hinweis "zu normalen Beförderungsbedingungen" in der RSEB in Ziffer 1-1.2 und 1-2 auf der Seite 19, welche Du schon beachten solltest.

In der GGVSEB in die Anlage 2 auf Seite auf Seite 48 unter 2.1 a) nach, da steht was zu den Mengenbeschränkungen in Deutschland.

Nun weis ich aber nicht, welche Feuerwerkskörper Du erwerben willst unter Umständen greift noch das SprengG.

Den Rest hat M.A.T. schon geschrieben.


Gruss aus Unterfranken

Gerald

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