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GHS #10359 30.01.2010 19:42
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Iceman_1986 Offline OP
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Hallo,

ich brauch mal dringend hilfe von euch.
Es geht um das GHS. Derzeit gilt in Deutschland ja die Gefahrstoffverordnung für Gefahrstoffe. Wird diese Verordnung dann durch das GHS komplett ersetzt und wie lange muss ich noch nach Gefahrstoffverordnung vorgehen.

Und zur Kennzeichnung: Gefahrgüter, die auch Gefahrstoffe sind müssen ja lt. ARD und laut Gefahrstoffverordnung gekennzeichnet werden (2 Gefahrzettel).

In der GHS gibt es ja die neuen Piktogramme mit dem roten Rand. Ersetzen diese dann die Gefahrstoff-Kennzeichnung??? Die ADR-Kennzeichnung bleibt ja sowieso bestehen.

Danke im Voraus.

Gruß

Re: GHS [Re: Iceman_1986] #10360 31.01.2010 14:21
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Hoko1 Offline
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Hallo Iceman,
die Übergangsfristen der GHS laufen vom 1.12.2010 bis zum 1.6.2015. Innerhalb dieser Fristen kommen auch die neuen Aufkleber der GHS zum Tragen( mit rotem Rand). Die herkömmlichen und jetzt noch gültigen Gefahrstoffaufkleber ( oranges Quadrat) werden dann durch die mit rotem Rand ersetzt.
Aber bereits vor den genannten Terminen können Hersteller und Importeure die neuen Kennzeichnungen verwenden.
Gefahrstoff/GHS betrifft im großen und ganzem die Lagerung gefährlicher Güter.
Gefahrgutverordnung betrifft den Versand / Transport und somit sollten beide Aufkleber ( Gefahrstoff- GHS und Gefahrgutaufkleber) auf Versandstücken vorhanden sein.
Gruß

Re: GHS [Re: Hoko1] #10361 31.01.2010 16:25
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Vera Hiltmann Offline
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Hallo Hoko,

im Rahmen einer Unterweisung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit kam es zu einer Diskussion, da dort die Behauptung aufgestellt wurde, das GHS und seine Symbole werden die ADR-Symbole künftig ersetzen. Ich denke das ist nicht ganz korrekt. Hast du weitergehende Infos oder bleibt es bei der Trennung Lagern/Umgang versus Transport?

Gruß Vera

Re: GHS [Re: Vera Hiltmann] #10362 01.02.2010 10:13
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Andreas_A Offline
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Hallo an alle,

es gibt ja schon jetzt gewisse Überschneidungen zwischen GHS und Gefahrgutkennzeichnung/-klassifizierung:

Auf den Zusatzaufkleber "Umweltgefahr" nach GHS kann verzichtet werden, wenn er nach Gefahrgutrecht auch vorhanden sein muss.

Da GHS erst bis Mitte 2015 vollständig umgesetzt sein muss, kann die vollständige Angleichung erst mit dem ADR 2017 erfolgen (vorausgesetzt, der 2jährige Änderungsrhythmus bleibt bestehen und die Harmonisierung ist gewünscht).

Viele Grüße,
Andreas Arnold

Re: GHS [Re: Andreas_A] #10363 01.02.2010 14:40
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Gandalf Offline
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Hallo Iceman_1986,
grundsätzlich gilt GHS nicht für die Beförderung gefährlicher Güter mit Ausnahme von Artikel 33 (hier gehts auch um die "Doppelkennzeichnung").
Gruß Gandalf

Re: GHS [Re: Gandalf] #10364 02.02.2010 22:33
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Mark Offline
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Hallo zusammen,

zunächst einmal muss man verstehen, was GHS überhaupt ist!

GHS ist ein globales System zur Vereinheitlichung der Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen. GHS ist von der UNO ins Leben gerufen worden.

GHS gilt auch für Gefahrgüter!!!

GHS lässt jedoch zwei Kennzeichnungssymbolik zu. Die eine ist die Kennzeichnung, die wir im ADR kennen und die andere wurde von der EU in der EU-GHS-VO (Europäische GHS-Verordnung) übernommen.

Die Einstufungskriterien sind identisch. Jedoch ist GHS baukastenförmig aufgebaut, so dass jedes System nicht jeden Baustein übernehmen muss. So sind beispielsweise die CMR-Gefahren im Gefahrgut nicht übernommen worden, oder in Europa wurde in der EU-GHS-VO die Kategorie 4 der entzündbaren Flüssigkeiten nicht eingeführt (Flammpunkte zw. 60 und 93°C)

Die durch das GHS geänderten Einstufungskriterien hat das ADR weitestgehend bereits übernommen, so dass die Harmonisierung mit dem GHS bereits vor der Einführung des GHS in Europa (GHS-VO) stattgefunden hat.


Grüße

Mark
Re: GHS [Re: Mark] #10365 03.02.2010 09:28
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Rupert Offline
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Hallo,

Kurz eine Korrektur: Die Umsetzung von GHS in der EU heißt CLP (Classification, Labelling and Packaging).
Bei der Umstellung gibt es zwei Fristen zu beachten, einmal für Stoffe: 1.12.2010 und einmal für die Zubreitungen 1.06.2015. Dazu kommen noch so ca. 1 1/2 jahre an Abverkaufsfrist.
Im Sicherheitsdatenblatt werden zukünftig die alte und neue Einstufung aufgeführt (hat rechtliche Gründe, da alle anderem Gesetze erst auf CLP umgestellt werden müssen)
Obwohl die Kritieren fast ident sind, sollte immer noch beides getrennt betrachtet werden.

An einem Beispiel ist das besser zu erklären:
Wir haben eine Verkaufseinheit, 10 Verkaufseinheiten packen wir zusammen in einem Karton 4G, der Karton ist unser Versandstück, LQ wird nicht angewandt.
Der Inhalt ist ätzend nach CLP und ADR.
Die Verkaufseinheit muss noch CLP gekennzeichnet werden, dem ADR "interessiert" die Verkaufseinheit so gut wie gar nicht.
Der Karton(=Versandstück) muss nach ADR gekennzeichnet werden. CLP "interessiert" die Umverpackung so gut wir gar nicht, wenn nach ADR gekennzeichnet ist.
Ist nun die Verkaufseinheit gleich dem Versandstück, so sagt CLP (bzw. auch schon das jetzige Gefahrstoffrecht), der Gefahrzettel 8 ist gleichwertig mit den Symbol "Ätzend". Es braucht nur der Gefahrzettel 8 angebracht werden. (Gefahrgut geht vor Gefahrstoff)
Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: GHS [Re: Mark] #10366 03.02.2010 09:40
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Gandalf Offline
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Hallo Mark,
vom Prinzip her gebe ich dir ja recht, aber formal ist das wohl ein wenig anders.
Antwort auf
GHS gilt auch für Gefahrgüter!!!
Im Artikel 1 (Zweck und Geltungsbereich) der GHS-Verordnung oder auch CLP-Verordnung heißt es in Absatz 6: Mit Ausnahme von Artikel 33 gilt diese Verordnung nicht für die Beförderung gefährlicher Güter im Luft-, See-, Straßen-, Eisenbahn- oder Binnenschiffsverkehr.
Gruß Gandalf

Re: GHS [Re: Vera Hiltmann] #10367 03.02.2010 13:32
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Hoko1 Offline
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Hallo Vera,
letzte Woche während einer GB - Erstschulung wurde diese Behauptung seitens eines Lehrgangsteilnehmers auch angestellt. Z. Zt. ist Gefahrstoff ( primär Lagerung) und Gefahrgut (primär Transport) grundsätzlich zu trennen. Wenn man aber die Symbole des GHS betrachtet( http://www.code-knacker.de/gefahrensymbole_ghs.htm ) und diese mit den Gefahrzetteln des ADR vergleicht, so stellt man fest, dass viele Gefahrklassen und Unterklassen gar nicht in der GHS-Symbolik existieren ( 2.1 , 2.2; 2.3; 4.1 usw.) Allein schon aus diesem Grunde können die GHS-Symbole gar nicht die ADR-Gefahrzettel ersetzen. Ganz zu schweigen darüber, dass die Klassen-Zahlen auf den GHS-Symbolen fehlen.Vielleicht kommt es einmal soweit, aber bis dato ist mir nichts derartiges bekannt und bis 44 Staaten unter einen Hut zusammengebracht sind, fließt noch viel Weserwasser in die Nordsee.
Gruß Hoko

Re: GHS [Re: Gandalf] #10368 03.02.2010 14:51
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Mark Offline
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Hallo Gandalf,

hier ist das GHS (das GHS der UNO) und die EU-GHS-Verordnung zu unterscheiden. Die EU-GHS-Verordnung bildet ohnehin nicht das gesamte GHS ab, sondern nur den Teil, den man in Europa für den Bereich Gefahrstoffe umsetzen will. Die EU-GHS-Verordnung kann natürlich nicht in das ADR eingreifen, doch die grundsätzlichen Kriterien der EU-GHS-Verordnung und das ADR basieren beide auf das GHS der UNO. Das ADR verwendet andere Piktogramme als die EU-GHS-Verordnung, doch beide Formen sind im GHS verankert (siehe auch Website der GHS: http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/pictograms.html)


Grüße

Mark
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