Selbstabholer und Beförderungspapier
#10583
26.02.2010 16:43
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Yoda
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Sachverhalt: Unser Warenwirtschaftssystem generiert ein automatisches "Liefer-/Beförderungspapier", in dem unter "Absender" die eigene Firma eingetragen ist, auch bei Selbstabholung durch den Leistungsempfänger.
Statt der Angabe eines Empfängers (der ja i. d. R. nicht bekannt ist) erfolgt bei Selbstabholung die Angabe "FCA, Abholung durch den Leistungsempfänger".
Die abholenden Speditionen haben oftmals kein oder kein auseichendes Beförderungspapier dabei oder wollen bzw. sollen es (bei der Abholung) nicht zeigen.
Frage: Wie schützt man sich in einem solchen Fall bei einer Kontrolle am sichersten vor einer Anhörung als vermeintlicher Absender (der man ja nicht ist), wenn der Fahrer dieses Papier als Beförderungspapier vorzeigt? Das mitgegebene Papier dient in ja hier nur als Lieferpapier und erfüllt nicht die Anforderungen an ein Beförderungspapier i. S. d. ADR (incl. Empfänger), das vom "wahren" Absender kommen muss.
Hat hier jemand Erfahrung?
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Re: Selbstabholer und Beförderungspapier
[Re: Yoda]
#10584
26.02.2010 20:03
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Gerald
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Hallo, nach GGVSEB hat der Beförderer nach § 19 Ziffer 5 "dafür zu sorgen, dass a) die Begleitpapiere nach Unterabschnitt 8.1.2.1 Buchstabe a und b ...". Damit ist er in der Pflicht, und hat sich die benötigten Angaben vom Absender, Herstelle u.ä. zu besorgen. Auf die Empfängeradresse kann unter bestimmten Umständen seit dem ADR 2007 verzichtet werden (5.4.1.1.1 h)) und man schreibt "Verkauf bei Lieferung". Und Du hast die Pflicht nach Abschnitt 7.5.1.1 "Bei der Ankunft am Be- und Entladeort,.., müssen das Fahrzeug und der Fahrzeugführer sowie gegebenenfalls der (die) Großcontainer, Schüttgut-Container, Tankcontainer oder ortsbewegliche(n) Tank(s) (insbesondere hinsichtlich der Sicherheit, der Sicherung, der Sauberkeit und der ordnungsgemäßen Funktion der bei der Be- und Entladung verwendeten Ausrüstung) den Rechtsvorschriften genügen." und Abschnitt 7.5.1.2, "Die Beladung darf nicht erfolgen, wenn eine Kontrolle der Dokumente oder eine Sichtprüfung des Fahrzeugs...das Fahrzeug, der Fahrzeugführer ... oder ihre Ausrüstung den Rechtsvorschriften nicht genügt."
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Selbstabholer und Beförderungspapier
[Re: Yoda]
#10585
26.02.2010 22:58
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Mark
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Hallo Yoda,
du bist in jedem Fall Verlader und damit in der Pflicht zu kontrollieren ob die Dokumente vollständig sind, vorher darfst du die Ware nicht rausgeben (siehe Abschnitt 7.5.1, wie Gerald schon klar gemacht hat)
Also seh zu, dass du das entsprechend organisiert bekommst. Wenn da das versäumst, dann wird dich irgendwann ein Richter daran erinnern.
Und noch was, der Verlader muss auch andere Sachen, wie ADR-Schein, Ausrüstung, Fahrzeug, Ladungssicherung etc. überprüfen. Dein Personal muss also gründlich geschult werden. Ich weiß, dass das Aufwand ist, doch es geht kein Weg dran vorbei.
Der Ausdruck "Verkauf bei Lieferung" geht nur, wenn es sich um mehrere Empfänger handelt und diese bei Fahrtantritt noch nicht feststehen. Wenn die Ware an den Empfänger "ab Werk" verkauft wird, dann steht der Empfänger doch bereits fest, und es ist ein einziger. Der muss dann seine Adresse im Beförderungspapier schreiben und der Verlader muss kontrollieren, ob er das auch getan hat.
Grüße
Mark
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Re: Selbstabholer und Beförderungspapier
[Re: Gerald]
#10586
28.02.2010 14:44
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Kay Schmauder
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Großmeister
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Hallo Gerald,
das ist ja gut und recht, ich bin auch deiner Meinung nur habe ich dir mal untenstehend eine kleine Nuss zum knacken angestellt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Ein Pizzabäcker kauft im Großhandel (dort können nur Gewerbetreibende einkaufen) seine Pizzaschachteln und noch etwas Spülmaschinenreiniger für seine Spülmaschine, sagen wir mal 2 Kanister á 25 kg (UN1719, 8, II, (E)). Damit geht er zur Kasse, bezahlt die Güter dann mit seinem guten Namen (Rechnung) und geht schnur strax zu seinem alten Alpha. Die Waren werden nun schnell in den Kofferraum geschmissen und ab gehts zum Familientreffen um die Ecke. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
Wer ist nun Versender?, Verlader?, etc???
Die große Handelskette sagt, die Ware geht in den Besitz des Gewerbetreibend an der Kasse über. Ist also der Pizzabäcker Versender, Verlader, Beförderer, Fahrzeugführer und Empfänger in einem? Oder hat die große Handelskette, die in ihren AGB´s stehen hatt, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung ihr eigen ist noch irgendwelche Pflichten?????? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Wer Konntrolliert wann die erfolgte Unterweisung, oder die Ladungssicherung, oder wer übergibt wem die erforderlichen Dokumente, oder gilt hier die Ausnahme 18 GGAV und was ist noch mal mit dem 2kg Feuerlöscher.
Fragen über Fragen, ich freue mich schon auf eine Abhandlung eines Kontrollorgans zu diesem speziellen Thema, dass die große Handelskette mit der riesigen Lobby lapidar mit dem Text "lt. unsrer Rechtsabteilung ist das so in Ordnung" abhandelt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
Dieses Beispiel gilt naürlich auch für den Malermeister, der seine Farben im Großhandel für Maler und Anstreicher besorgt.....
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Selbstabholer und Beförderungspapier
[Re: Kay Schmauder]
#10587
28.02.2010 18:50
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Gerald
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Hallo Kay, der Pizzabecker kauft im Großhandel, und kann den Unterabschnitt 1.1.3.6 nutzen. Ein Versender nach ADR bzw. nach GGVSEB gibt es nicht. Nach Kapitel 1.2 Begriffsbestimmung ist " Verlader: Das Unternehmen, das die gefährlichen Güter in ein Fahrzeuge ...verlädt." Und damit ist der Pizzabecker Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer und Empfänger. Und es gibt ein deutsches Sprichwort "Unwissenheit schütz nicht vor Strafe". Der Pizzabecker hat sich also im Vorfeld zu informieren, und ist demnach für die Einhaltung, wie 2Kg Feuerlöscher u.ä. selbst verantwortlich. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Natürlich gebe ich Dir Recht, das dies so mancher nicht beachtet, aber die Gesetzeslage ist nun mal so. Den Abschnitt 1.1.3.6 c) kann er nicht nutzen, da "Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung;" Ich sehe noch ein anderes Problem, durch die neue Definition des Fahrzeugs (GGVSEB/RSEB) sind jetzt die Bauern, Weinbauern u.ä. bei Überschreiten der Menge nach 1.1.3.6 ganz schnell im kennzeichnungspflichtigem Bereich. Und hier denken viele bestimmt nicht dran. Aber unser Pizzabecker muss auch den §22 der StVO, welcher 20006 geändert wurde, der da lautet "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sind so zu verstauen und zu sichern, das sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen ...... oder vermeidbaren Lärm erzeugen können." beachten. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" /> Und kann die Ware nicht so einfach in den Kofferaum schmeißen! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" />
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 28.02.2010 18:51.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Selbstabholer und Beförderungspapier
[Re: Gerald]
#10588
28.02.2010 20:11
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Kay Schmauder
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Hallole,
Verlader ist aber auch Zitat "...sowie das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert" lt. §2 GGVSEB. (ich erinnere an den Hinweis in den AGBs.) <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Das mit den Verantwortlichkeiten des Pizzabäckers ist schon klar und ich weiss auch, dass hier in diesem Bereich wohl nie etwas passieren wird. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
Was mich wurmt ist die Tatsache, dass Gefahrgüter einfach an den allwissenden Pizzabäcker abgegeben werden, ohne das die Handelskette in der Verantwortung steht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Ich bin der Meinung, dass es wohl einen Absender für diese Beförderung gibt, nur wann beginnt der Transport? Am Regal, wo die Handelskette dem Beförderer das Gut zur Verfügung stellt, oder an der Kasse, mit der Übergabe der Dokumente (Lieferschein), oder außerhalb des Ladens irgendwo? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Ach ja, und ich warte noch, bis ich das erste Motorad mit orange farbenen Tafeln sehe. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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Re: Selbstabholer und Beförderungspapier
[Re: Kay Schmauder]
#10589
28.02.2010 23:45
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Gerald
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Hallo, natürlich hast Du Recht. Mich wurmt es auch oft, wenn ich bei den Schulungen mitbekomme, wie das Gefahrgutrecht meistens auf den Rücken der Fahrzeugführer ausgetragen wird. Aber mit der Einführung der GGVSEB, hat sich auf diesem Gebiet was getan. Denn nicht umsonst hat die GGVSEB 40 Paragrafen, und die Verantwortungslichen sogar einen Eigenen <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> da kommen diese nicht mehr so leicht aus der Verantwortung. Leider hat sich dies aber noch nicht bei allen Verantwortungslichen bei der Gefahrgutbeförderung rumgesprochen<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> aber ich bin da optimistisch, es wird sich im Laufe der Zeit selbst regeln, natürlich unter mithilfe der Bußgelstellen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" /> Das mit dem Motorrad kann schon noch ein wenig dauer <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />, aber das Bild mit diesen Hilfstraktor im Forum ist ja auch nicht schlecht!!!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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