mich würde mal interessieren wie in der GG-Fangemeinde die Frage gesehen wird, ob man für ein Mafi (so ein Rolltrailer im Ro/Ro Verkehr der mit einem Tugmaster an Bord gezogen wird und dann verschifft wird, siehe Anhang) ein Container-Pack-Zertifikat benötigt, wenn auf dem Mafi Stückgüter geladen werden, also einzelne Kisten und Kästen. Aus meiner Sicht eher nicht, denn ein CPC ist für Beförderungseinheiten gefordert, und die Definition "Beförderungseinheit" ist klar und abschließend geregelt, ein Mafi (oder was vergleichbares) wird nicht genannt. Und eigentlich ist ein Mafi auch nur ein Ladehilfsmittel, sowas wie eine Pelette mit Rädern, oder?
Gruß Volker Utzenrath
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
Hallo exag Dieser Mafi wird in der CTU Begriffserklärung als Ladungseinheit gesehen. Es muss nach der CTU verladen und gepackt werden. Für alle Ladungsgüter. Ein Containerpackzertifikat muss bei der Verladung gefährlicher Güter gemäß SOLAS ausgestellt werden. Aber gepackt und gesichert muss trotzdem nach der CTU erfolgen. Wenn Du also so einen Mafi ohne gef. Güter verlädst, muss nach der CTU gepackt, verladen und gesichert werden aber ohne Containerpackzertifikat, bei gef. Güter mit Containerpackzertifikat
ist das wirklich so? In der CTU Packrichtline steht drin, dass der Begriff CTU die gleiche Bedeutung hat wie "Beförderungseinheit im kombinierten Verkehr / ITU", und die ist wieder definiert als Container, Wechselbehälter oder Sattelaufleger. Den Sattelauflieger gibt es nun wiederum nicht in der Definition. Unter "Beförderungseinheit" findet man dann auch wieder den Frachtcontainer, den Wechselbehälter, das Fahrzeug, den Eisenbahnwaggon und eine Beförerungseinheit ähnlicher Art.[ein Begriff der sich mit sich selber erklärt, auch lustig] Einzig zutreffend könnte das "Fahrzeug" sein, und das ist definiert als "Straßenfahrzeug ..., nicht jedoch solche die ausschließlich zum Be-und Entladen verwendet werden." Und genau das ist doch ein Mafi. Und wenn man den Mafi als "Ladungseinheit" definiert, ist kein CPC nötig, denn das muss "nur" für CTU's gemacht werden. Oder nicht?
Gruß Volker Utzenrath
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
ich bin nicht die "Reederei", nach der hier gerufen wurde, bin aber in der Gefahrgutgruppe einer solchen tätig. Mafi-Trailer gehören nicht zu unserem Repertoire, wir befördern ausschließlich Container.
Werden auf dem Mafi-Trailer, wie in der Abbildung zu sehen, Kisten und Karton lose gepackt und befestigt, würde ich für das Gesamtgebilde kein CPC verlangen. Der abgebildete Mafi-Trailer kann nun aber auch Frachtcontainer oder andere Wechselbehälter aufnehmen, wie es die Zapfen an seiner Oberseite vermuten lassen. Für diese Container/Wechselbehälter würde ich nun aber ein CPC sehen wollen.
Begründung: Im IMDG-Code wird der Frachtcontainer unter 1.2.1 wie folgt beschrieben: "ein Transportgefäß, das a) von dauerhafter Beschaffenheit und daher genügend widerstandsfähig ist, um wiederholt verwendet werden zu können; b) besonders dafür gebaut ist, um die Beförderung von Gütern durch einen oder mehrere Verkehrsträger ohne Umladung des Inhalts zu erleichtern; c) so gebaut ist, daß es gesichert und/oder leicht umgeschlagen werden kann und hierfür Eckbeschläge hat..."
Bei dem Mafi-Trailer fehlen nun aber die unter Punkt c) beschrieben Eckbeschläge, womit er, meiner Ansicht nach, ein wichtiges Merkmal für einen Frachtcontainer nicht besitzt. Im Paragraphen 5.4.2.1 des IMDG-Codes wird nun ausgesagt, wofür ein CPC auszustellen ist: "Werden gefährliche Güter in einen Container 1) oder ein Fahrzeug gepackt oder verladen, müssen die für das Packen verantwortlichen Personen ... ein CPC vorlegen ...".
Und die Fußnote 1) hinter dem Wort Container verweist ausschließlich auf die Begriffsbestimmung für Frachtcontainer in 1.2.1.
Da dem Mafi-Trailer ein wichtiges Merkmal eines Frachtcontainers fehlt, kann er ein solcher nicht sein, folglich braucht man kein CPC erstellen, wenn man ihn mit Gefahrgütern belädt.
Stellt man aber einen Frachtcontainer, der auch alle Merkmale eines solchen erfüllt, auf einen solchen Mafi-Trailer, dann ist für diesen ein CPC zu erstellen.
Danke für die Antworten. Die Reedereien halten sich da bedeckt, aber die Behörden möchten das gerne. Aber aus meiner Sicht ist das auch nicht notwendig. Wenn ein Container auf dem Mafi steht dann ist auf jeden Fall eines fällig, aber nicht für einzelne Kisten udn Kästen. Aber mal sehen.
Gruß Volker Utzenrath
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