Re: Druckgaspackungen
[Re: Gerald]
#11563
17.02.2011 20:37
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Iceman_1986
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Hallo Gerald,
die Verpackung für die Spraydosen habe ich schon gefunden.
Ich will die Abfall-Spraydosen in einer Pappekiste versenden. Die GGAV-Ausnahme 20 ist wahnsinnig kompliziert zu verstehen.
Da fällt doch die "normale" Beförderung mit der Sondervorschrift 327 wesentlich leichter. Jetzt geht es mir nur darum.
Der Hersteller dieser kartonverpackung hat mir versichert, man bräuchte kein absorbierendes Material. Auch der Entsorger (ein renomiertes Sonderabfallentsorgungsunternehmen aus Bayern) hat mir bestätigt man braucht kein inertes Aufsaugmaterial.
Bevor ich mich aber mit der Ausnahme 20 irgendwo verhettere, will ich lieber auf Nummer Sicher gehen und die SV 327 anwenden, da diese weitaus einfacher zu verstehen ist.
Jetzt nochmal meine Frage: Brauche ich das Aufsaugmaterial, obwohl ich von beiden Seiten die Antwort bekommen habe, dass es nicht notwendig wäre. Und wenn ja, wieso nicht????
Muss die Sondervorschrift 327 irgendwo ins Befördererpapier eingetragen werden???
Ich weiß, ich steh ein bisschen auf der Leitung, aber das ADR ist halt keine einfache Lektüre ;-).
Danke nochmal.
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Re: Druckgaspackungen
[Re: Iceman_1986]
#11564
17.02.2011 22:44
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Gerald
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Hallo Icemann_1986, mit der Ausnahme 20 nach GGAV gebe ich Dir schon recht, aber es ist eine Möglichkeit. Die Beförderung nach der Sondervorschrift 327 ist da schon etwas leichter, und in dieser steht nichts von absorbierenden Material. Der einzige Hinweis ist nur " ...Undichte oder stark verformte Abfall-Druckgaspackungen müssen in Bergungsverpackungen befördert werden, vorausgesetzt, es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um einen gefährlichen Druckaufbau zu verhindern..." Die Angaben für das Beförderungspapier bei Abfällen findest Du unter Absatz 5.4.1.1.3, und hier steht nur ein Hinweis bei Benutzung der SV 274. Das Du die SV 327 nutzt brauch nicht angegeben zu werden, kann aber als Hinweis nicht schaden.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Druckgaspackungen
[Re: Gerald]
#11565
18.02.2011 08:41
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Iceman_1986
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Hallo Gerald,
"Die Beförderung nach der Sondervorschrift 327 ist da schon etwas leichter, und in dieser steht nichts von absorbierenden Material."
Gebe ich dir auch Recht. In der ersten Hälfte dieser SV steht nichts von absorbierendem Material, jedoch in der zweiten Hälfte kommt dann der Absatz:
"Abfalldruckgaspackungen mit Ausnahme von undichten oder stark verformten müssen gemäß Verpackungsanweisung P 003 und Sondervorschrift für die Verpackung PP 87 oder Verpackungsanweisung LP 02 und Sondervorschrift für die Verpackung L2 verpackt sein."
Dieser Absatz bedeutet doch, dass das absorbierende Material unumgänglich ist.
Welchen Ansatz siehst du, dass keins notwendig ist?
Danke dir.
Gruß Iceman
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Re: Druckgaspackungen
[Re: Iceman_1986]
#11566
21.02.2011 14:22
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Gerald
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Hallo Icemann_1986, "Abfalldruckgaspackungen mit Ausnahme von undichten oder stark verformten müssen gemäß Verpackungsanweisung P 003 und Sondervorschrift für die Verpackung PP 87 oder Verpackungsanweisung LP 02 und Sondervorschrift für die Verpackung L2 verpackt sein." Wenn das zutrifft, dann kannst Du nicht auf das absorbierende Material verzichten, steht ja in PP87. Du siehst, wie Komplex das Thema ist, und jeder hat eine andere Meinung, es kommt aber immer auf die genauen Umstände an, und dann muss man das ADR/GGVSEB/RSEB Punkt für Punkt abarbeiten um zur Lösung zu kommen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Druckgaspackungen
[Re: Gerald]
#11567
05.08.2011 15:24
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Iceman_1986
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Hallo,
zum Thema Druckgaspackungen noch eine Kleinigkeit:
"Der Transport von Versandstücken, kann nur durchgeführt werden, wenn die Beförderungseinheit gut belüftet ist". Ich sehe halt bei diesem Absatz ein Riesenproblem. Beispielsweise habe ich einen Sattelzug - LKW mit Plane mit verschiedensten Gefahrgut-Versandstücken. Wie soll da in der Plane ein "Belüftung" entstehen. Der Karton u. der antistatische Foliensack haben beide Belüftunslöcher. Was habt ihr da für Praxistipps??? Muss von dem Planenauflieger das Verdeck aufgemacht werden????
Vielen Dank im Voraus.
Mfg Iceman
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