Hallo Herr Winklhofer,
besten Dank für den Hinweis.
Eine Ersetzensmöglichkeit der Kennzeichnung nach 3.4.13 i. V. m. 3.4.15 ADR durch die orangefarbene Tafel ist bei ausschließlich LQ > 8 t nicht möglich.
Das es hierzu in der RSEB eine Erläuterung geben wird, finde ich gut. Denn ich denke mal, das wird durch den Ein oder Anderen auch falsch gelesen.