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"Fisch und Baum" #12310 29.01.2011 19:19
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gg-freak Offline OP
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Das ADR ist nur ein paar Wochen alt und schon tun sich mir da heftige Fragen auf. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />Es geht um die Versandstücke, die mit "Fisch und Baum" gekennzeichnet werden müssen.
Mal angenommen diese Versandstücke werden zum Zwecke des Umschlags in Umverpackung eingesetzt.
Unterabschnitt 5.1.2.1 ADR gibt aus meiner Sicht abschließend vor, wie Umverpackungen zu kennzeichnen sind.
Die da wären:
- Beschriftung mit dem Schriftzug &#8222;Umverpackung&#8220; mindestens
in deutsch,englisch oder französisch
- Anbringung der in der Umverpackung befindlichen Gefahrzettel
- Anbringung der in der Umverpackung befindlichen UN-Nummern
- Ggf. die Anbringung der Ausrichtungspfeile
Aber nirgendwo im ADR ist die Wiederholung des Markierung &#8222;Fisch und Baum&#8220; auf der Umverpackung vorgeschrieben. Haben die da was vergessen oder kann ich nicht lesen? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Was meint ihr?


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.
Re: "Fisch und Baum" [Re: gg-freak] #12311 29.01.2011 21:34
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Steffan Offline
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Hallo gg-freak,
Sehe mal unter den Thread "Zusatzlabel Umweltgefährdend" nach. Ansonsten stimme ich zu, dass da was vergessen wurde bzw. es so sein soll.


Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
Re: "Fisch und Baum" [Re: gg-freak] #12312 30.01.2011 10:48
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J.Simon Offline
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Hallo zusammen
Sehe ich etwas anders
In 5.1.2.1 a, ii, 2. Halbsatz steht Zitat: wie nach Abschnitt 5.2.2 für Versandstücke vorgeschrieben, bezettelt sein. Zitat Ende.
Wenn ich jetzt ein Versandstück mit Fisch/Baum bezetteln muß, würde ich den Fisch/Baum auch auf der Umverpackung wiederholen.


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Re: "Fisch und Baum" [Re: J.Simon] #12313 30.01.2011 11:21
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Steffan Offline
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Hallo Herr Simon,

die Kennzeichnung Fisch/Baum ist kein Zettel (Gefahrzettel) sondern man spricht nur von Kennzeichnung wie unter 5.2.1.8 angeführt. Ist auch im Abschnitt 5.2.1 gewollt oder ungewollt aufgeführt und nicht im Abschnitt 5.2.2. Unter 5.2.2 ist die Bezettelung von Versandstücken (Gefahrzettel) genannt. Hier liegt der Knackpunkt. In 5.1.2.1 ist nur von UN- Nummer und Bezettelung nach 5.2.2 die Rede. Wenn die Kennzeichnung von ihnen angebracht wird, dann ist dieses sehr schön aber leider nicht gefordert.

Frostige und vernebelte Grüße aus Brandenburg.

Steffan

Zuletzt bearbeitet von Steffan; 30.01.2011 12:02.

Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
Re: "Fisch und Baum" [Re: Steffan] #12314 03.02.2011 14:02
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matigol Offline
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Vollkommen richtig! Fisch und Baum ist nur ein Zusatzlabel und kein Gefahrzettel.
Wundern tu ich mich trotzdem nicht dass es nicht ausdrücklich auf de Umverpackung wiederholt werden muss.

Bei Verpackungen <5Liter darf ja auch darauf verzichtet werden.

Re: "Fisch und Baum" [Re: matigol] #12315 03.02.2011 21:34
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J.Simon Offline
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Hallo zusammen
Ich schreibe in meinem Beitrag von der vorgeschriebenen Bezettelung die dann bei einer Umverpackung zu wiederholen ist. Wie macht Ihr es denn mit der Packstückorientierung? Auch kein Gefahrzettel aber wird doch auch wiederholt? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon
Re: "Fisch und Baum" [Re: J.Simon] #12316 04.02.2011 10:40
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wscheffler Offline
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Hallo Johann

Wird aber nicht im Absatz 5.1.2.1 (Umverpackungen) (b) auf den Hinweis nach 5.2.1.9 verwiesen.

Zuletzt bearbeitet von wscheffler; 04.02.2011 10:45.
Re: "Fisch und Baum" [Re: J.Simon] #12317 04.02.2011 15:02
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Hallo Johann,

noch mal zum besseren Verständnis. Mann muss bei der Umverpackung zwischen Kennzeichnung, Bezettelung sowie Ausrichtungspfeile (Packstückorientierung) unterscheiden. Bei der Kennzeichnung ist nun mal nur die UN- Nummer gefordert. Es steht nichts von einer Kennzeichnung aus 5.2.1.8. Bei der Bezettelung nach 5.2.2, müssen der entsprechende oder die entsprechenden Gefahrzettel angebracht werden. Die Ausrichtungspfeile müssen nach der Vorgabe aus 5.2.1.9, mit auf die Umverpackung, wenn sie gefordert sind. Wie wscheffler bereits angeführt hat, steht dieses unter Absatz 5.1.2.1 Buchstabe b. Vielleicht nimmt man unter 5.1.2.1 im ADR 2013 oder 2015 auf, dass die Kennzeichnung nach 5.2.1.8 auch auf der Umverpackung drauf muss. Ich hoffe, dass jetzt alle Unklarheiten geklärt sind.

Ein schönes WE,

Steffan


Die meisten Probleme lösen sich von alleine. Man darf sie nur nicht dabei stören!
Fisch&Baum kommt nicht zur Ruhe? [Re: gg-freak] #12318 18.03.2011 09:59
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Claudi Online
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Aloha,

lest euch mal 5.3.6 ADR genau durch. Dort wird bzgl. des Fisch&Baum auf 5.3.1 verwiesen. In 5.3.1.7.1 a) steht neben der Größe (25x25 cm klar) auch etwas von Linie parallel zum Rand in Abstand von 12,5 mm... (also ein innenliegender Rand). In der Zeitschrift Gefahrgut-Profi 1/2011 ist dazu auch ein Artikel drin.

Wie seht ihr das? Muss der große Zusatzzettel Fisch&Baum einen innenliegenden schwarzen Rand haben, d.h. nach dem schwarzen Rand kommt noch ein Stück weiß nach außen hin? Und klebt mand as auf einen weißen Untergrund, muss ganz außen nochmal ne Linie wegen fehlendem Kontrast? Verstoß gegen die Kennzeichnung würde den Befüller 500 ¤ kosten.

So ist das doch nicht gewollt. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> Die Gefahrzettel haben in 5.2.2.2 ADR in ihren Abbildungen innenliegende Linien/Ränder. Deswegen müssen natürlich auch die Großzettel entsprechende Innenränder haben wie in 5.3.1.7.1 a) beschrieben. Fisch&Baum hat aber so einen Innenrand nicht (siehe 5.2.1.8.3), der hört am schwarzen "Trauerrand" auf. Also muss auch die große Version keinen Innenrand haben.
Der Seeverkehr hat das eindeutiger formuliert, in dem er nicht auf irgendwas verwiesen hat, wo es wieder Reibungspunkte gibt, sondern sich die Mühe gemacht hat, das in 1-2 Sätzen so zu schreiben, wie es gemeint ist:

Beförderungseinheiten, die Meeresschadstoffe enthalten, müssen an den in 5.3.1.1.4.1 angegebenen Stellen deutlich mit dem Kennzeichen für Meeresschadstoffe gekennzeichnet sein, auch dann, wenn die Versandstücke selbst nicht mit dem Kennzeichen für Meeresschadstoffe versehen sein müssen. Das Kennzeichen muss den Spezifikationen in 5.2.1.6.3 entsprechen und eine Mindestabmessung von 250 mm × 250 mm aufweisen.

Edit: ich höre gerade: das ganze wird demnächst auch offiziell diskutiert und es sollen wohl Aussagen dazu in die RSEB reinkommen, dass auch Versionen ohne Rand geduldet werden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 18.03.2011 10:44.
Re: Fisch&Baum kommt nicht zur Ruhe? [Re: Claudi] #12319 18.03.2011 16:31
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HolgerT Offline
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Die Frage nach einem (in diesem Falle) weißen Rand habe ich mir auch schon gestellt, zumal man diese Variante ja auch in Praxis sieht.

Allerdings ist der Verweis auf 5.3.1 bezüglich Rand hier denke ich nicht gemeint, da ja in 5.3.1 auf die Gefahrzettelmuster in 5.2.2.2 verwiesen wird, und hier ist eben auch ein Rand.
Fisch/Baum wird aber in 5.2.1.8.3 beschrieben und eben genau ohne Rand.

Ein Problem ist sicher auch, wenn der Fisch/Baum entsprechend Gefahrzettel-/Großzettelvorschriften "vor einem Hintergrund mit kontrastierender Farbe angebracht" werden oder eben einen Farbrand haben muss ("entsprechend anzuwenden"-Bezug unter 5.3.6).

Schön, wenn RSEB Klarheit schafft ...

Gruß,
Holger.

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